Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat
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Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 337
(2016)
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Kevin Lukes studierte in den Jahren 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie im Jahr 2010 International and European Law an der Universiteit van Amsterdam. Nach Ablegung seiner Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln erfolgte die Anfertigung seiner Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. Begleitend hierzu war er von 2013 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter dort tätig. Seit Februar 2016 ist der Autor Rechtsreferendar im Bezirk des Landgerichts Köln.Abstract
Unterlassungsansprüche im Betriebsverfassungsrecht sind seit den 1980er Jahren Gegenstand rechtswissenschaftlicher Kontroversen. Beschränkten sich die damaligen Auseinandersetzungen noch auf den Streit um einen sog. allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, so ist mit drei Entscheidungen des BAG seit dem Jahr 2010 eine Debatte um den betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers ausgelöst worden. Der Autor widmet sich neben dem System arbeitgeberseitiger Rechtsschutzmöglichkeiten zur Reaktion auf betriebsverfassungswidriges Verhalten des Betriebsrats der Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs und kommt ausgerichtet am Zentralbegriff des subjektiven Rechts zu einer differenzierten eigenen Lösung, die für verschiedene Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts zur Anerkennung eines Unterlassungsanspruchs für den Arbeitgeber führt.Ausgezeichnet mit dem Küttner Promotionspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln 2016 und dem Wissenschaftspreis der Wolfgang-Hromadka-Stiftung 2016.»The Employer's Action for Injunctive Relief from Unlawful Actions by the Works Council«How to prevent breaches of works constitution law has been subject to controversial debates in German labour law since the 1980s. While the discussion initially focused on unlawful acts by the employer, since 2010 a debate has arisen on how to avert unlawful acts by the works council. This doctorate thesis compares different legal instruments an employer might use and aims at developing employers’ legal protection by granting them a right to injunctive relief.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
1. Kapitel: Einleitung | 15 | ||
A. Aktualität des Themas | 15 | ||
B. Ziel und Gang der Untersuchung | 22 | ||
2. Kapitel: Das Konkurrenzverhältnis des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs zu anderen Instituten | 24 | ||
A. Die Konkurrenz zum Verfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG: § 23 Abs. 1 BetrVG als abschließende Regelung ? | 24 | ||
I. Grammatikalische Auslegung | 25 | ||
II. Historische Auslegung | 28 | ||
III. Systematische Auslegung | 33 | ||
1. Abgeschlossenheit des § 23 Abs. 3 BetrVG ? | 33 | ||
2. Sachlicher Zusammenhang zwischen § 23 Abs. 3 und § 23 Abs. 1 BetrVG ? | 36 | ||
a) Der untaugliche Rekurs auf die Verschiedenheit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen | 37 | ||
b) Die unterschiedlich begründete Stellung von Betriebsrat und Arbeitgeber in der Betriebsverfassung | 46 | ||
aa) Der untaugliche Rekurs auf § 903 BGB sowie § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG | 47 | ||
bb) Der untaugliche Rückgriff auf die fehlende Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats | 52 | ||
(1) Der hinreichende Inlandsbezug beim Betriebsrat | 53 | ||
(2) Der Begriff der juristischen Person als Synonym für teilrechtsfähige Vereinigungen | 54 | ||
(3) Der abstrakte Gehalt der Voraussetzung der wesensmäßigen Anwendbarkeit: Durchgriffstheorie contra grundrechtstypische Gefährdungslage | 56 | ||
(4) Die grundrechtstypische Gefährdungslage beim Betriebsrat | 58 | ||
(5) Der konkrete Gehalt der Voraussetzung der wesenmäßigen Anwendbarkeit: Anwendung von Art. 2 Abs. 1 GG auf den Betriebsrat | 59 | ||
(6) Zusammenfassung zum Rückgriff auf die fehlende Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats | 63 | ||
c) Der untaugliche Einwand der allein angestrebten vergleichbaren Intensität | 64 | ||
IV. Zusammenfassung zur systematischen Auslegung | 65 | ||
V. Teleologische Auslegung | 65 | ||
VI. Zusammenfassung zur Auslegung des § 23 Abs. 1 BetrVG | 73 | ||
B. Die Konkurrenz zum Antrag auf Feststellung nach §§ 80 Abs. 2, 46 Abs. 2 ArbGG in Verbindung mit § 256 Abs. 1 ZPO | 74 | ||
I. Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Leistungs- und Feststellungsklage bzw. Leistungs- und Feststellungsantrag | 75 | ||
1. Die Ansicht der Rechtsprechung | 75 | ||
2. Die Ansichten in der Literatur | 79 | ||
3. Stellungnahme | 80 | ||
II. Die ausnahmsweise Zulässigkeit des Feststellungs- neben einem Leistungsantrag | 86 | ||
1. Ausnahmen für Institutionen | 86 | ||
a) Der Amtsbegriff im öffentlichen und privaten Recht | 89 | ||
aa) Das Amt des Betriebsrats als privates Amt | 90 | ||
bb) Die aus dem Amt resultierenden Amtspflichten | 95 | ||
b) Zusammenfassung | 99 | ||
2. Ausnahme bei Klärung eines umfangreichen Streits | 99 | ||
a) Verbindlichkeit des § 2 Abs. 1 BetrVG ? | 101 | ||
b) Wirkweise des § 2 Abs. 1 BetrVG in der Betriebsverfassung | 104 | ||
c) Geltung von § 2 Abs. 1 BetrVG im Prozessrecht ? | 105 | ||
aa) Auslegung des § 2 Abs. 1 BetrVG | 106 | ||
bb) Auslegung des § 242 BGB | 110 | ||
cc) Weitere Argumente für die Geltung des § 242 BGB im Prozessrecht | 113 | ||
(1) Der Zweck des Zivilprozesses | 114 | ||
(2) Die These von der ansonsten ungerechten und gewissenlosen Prozessführung | 114 | ||
(3) Die Einheit der Rechtsordnung | 115 | ||
dd) Zwischenergebnis zur Auslegung des § 242 BGB | 117 | ||
III. Zusammenfassung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit des Feststellungs- neben dem Leistungsantrag | 117 | ||
IV. Wirkäquivalenz als das Verhältnis zwischen Leistungs- und Feststellungsantrag überspielendes Argument ? | 118 | ||
1. Die Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes | 118 | ||
2. Die Funktionen des einstweiligen Rechtsschutzes | 119 | ||
3. Die einstweilige Feststellungsverfügung | 124 | ||
a) Bejahende Auffassung | 125 | ||
b) Verneinende Auffassung | 126 | ||
c) Stellungnahme | 127 | ||
V. Zusammenfassung zur Wirkäquivalenz als das Verhältnis zwischen Leistungs- und Feststellungsantrag überspielendes Argument | 134 | ||
C. Die Konkurrenz zur betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung | 134 | ||
I. Die Existenz der betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung als Voraussetzung der Konkurrenz zum betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch | 135 | ||
II. Das Konkurrenzverhältnis zum betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch | 140 | ||
III. Zusammenfassung zum Konkurrenzverhältnis zwischen Unterlassungsanspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Abmahnung | 144 | ||
D. Die Konkurrenz zum Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB | 144 | ||
E. Die Konkurrenz zum Einigungsstellenverfahren | 147 | ||
F. Ergebnis 2. Kapitel | 154 | ||
3. Kapitel: Die Begründung des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs | 155 | ||
A. Die Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs | 155 | ||
I. Diskussionsstand | 155 | ||
II. Die Verwandtschaft zwischen betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers und allgemeinem Unterlassungsanspruch des Betriebsrats | 159 | ||
1. Die zum allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats entwickelten Lösungen | 164 | ||
2. Prozessrechtliche Lösungen | 164 | ||
3. Materiell-rechtliche Lösungen | 167 | ||
a) Verfassungsrechtliche Ableitung aus Art. 19 Abs. 4 GG | 167 | ||
b) Rückgriff auf den Unterlassungsanspruch aus einer bestehenden Betriebsvereinbarung | 169 | ||
c) Allgemeines Rechtsprinzip der Schadensverhütung vor Schadensausgleich | 171 | ||
d) § 2 Abs. 1 BetrVG als den Unterlassungsanspruch vermittelnde Vorschrift | 176 | ||
e) Allgemeines Verbot der Zweckvereitelung nach § 242 BGB | 182 | ||
f) Analogie zu §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB | 183 | ||
g) Koinzidenz von Rechtszuweisung und Rechtsschutz | 199 | ||
aa) Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Analogie zu §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB | 201 | ||
bb) Die Argumente für die Koinzidenz von Rechtszuweisung und Rechtsschutz im Allgemeinen und gegenüber der Rechtsanalogie zu §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB im Speziellen | 202 | ||
cc) Die gegen das Rechtsprinzip in der Literatur geäußerte Kritik | 205 | ||
B. Zusammenfassung zur Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs | 209 | ||
C. Rechtszuweisungsverständnis und generelle Einwände | 210 | ||
I. Der Begriff des subjektiven Rechts | 210 | ||
II. Die generellen Einwände gegen die Existenz subjektiver Rechte in der Betriebsverfassung | 213 | ||
1. Der vermeintliche vollstreckungsrechtliche Widerspruch bei Anerkennung eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat | 214 | ||
a) Die Trennung zwischen materiellen und prozessualen Rechtssätzen und die nur dienende Natur des Zivilprozessrechts | 215 | ||
b) Der Mangel eines Widerspruchs zwischen Unvollstreckbarkeit und Anspruchsexistenz | 217 | ||
c) Der Widerspruch zum Unterlassungsanspruch gegen den Wahlvorstand | 220 | ||
d) Der grundsätzliche Streit um die (Un-)Vollstreckbarkeit als weiteres Problem der neuen BAG-Rechtsprechung | 221 | ||
2. Zusammenfassung zum vermeintlichen vollstreckungsrechtlichen Widerspruch bei Anerkennung eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat | 223 | ||
3. Die These einer asymmetrischen Ausrichtung des negatorischen Rechtsschutzes in der Betriebsverfassung | 223 | ||
a) Die Asymmetrie als faktische Kategorie | 224 | ||
b) Asymmetrie auf Grund des Wächteramts des Betriebsrats? | 225 | ||
c) Asymmetrie auf Grund der nur für den Arbeitgeber eröffneten Möglichkeit des Unterlassens von Rechtsverstößen? | 228 | ||
d) Asymmetrie auf Grund der Handlungsbefugnisse des Arbeitgebers? | 229 | ||
aa) Handlungsbefugnisse als Synonym der Leitungsmacht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BetrVG | 229 | ||
bb) Handlungsbefugnisse als Synonym für andere, dem Arbeitgeber offen stehende Handlungsalternativen | 230 | ||
4. Zusammenfassung zur These einer asymmetrischen Ausrichtung des negatorischen Rechtsschutzes in der Betriebsverfassung | 230 | ||
D. Ergebnis 3. Kapitel | 231 | ||
4. Kapitel: Die Untersuchung der einzelnen pflichtenstatuierenden Vorschriften der Betriebsverfassung als Grundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs | 232 | ||
A. Die Zuweisung subjektiver Rechte in einzelnen Vorschriften der Betriebsverfassung | 232 | ||
I. Die allgemeine Bestimmung des subjektiven Rechts im Privatrecht | 232 | ||
II. Die spezifischen Kriterien in der Diskussion um den allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber | 236 | ||
III. Die pflichtenstatuierenden Vorschriften der Betriebsverfassung als Grundlage des Unterlassungsanspruchs | 239 | ||
1. Unterlassungsanspruch bei Verletzungen der Grundsätze für die Zusammenarbeit und der Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen? | 239 | ||
a) Rechtszuweisung bei § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG | 240 | ||
b) Rechtszuweisung bei § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BetrVG | 253 | ||
c) Rechtszuweisung bei § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG | 269 | ||
d) Rechtszuweisung bei § 75 Abs. 1 BetrVG | 270 | ||
e) Rechtszuweisung bei § 75 Abs. 2 BetrVG | 276 | ||
2. Zusammenfassung: Unterlassungsanspruch bei Verletzungen der Grundsätze für die Zusammenarbeit und der Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen | 281 | ||
3. Unterlassungsanspruch bei Verletzungen der Leitungsmacht des Arbeitgebers und bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht ? | 281 | ||
a) Rechtszuweisung bei § 77 Abs. 1 Satz 2 BetrVG | 282 | ||
b) Rechtszuweisung bei § 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG | 284 | ||
4. Zusammenfassung: Unterlassungsanspruch bei Verletzungen der Leitungsmacht des Arbeitgebers und bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht | 292 | ||
5. Unterlassungsanspruch bei Verletzungen von Geschäftsführungspflichten? | 293 | ||
a) Rechtszuweisung bei § 30 Satz 2 BetrVG | 293 | ||
b) Rechtszuweisung bei § 30 Satz 3 BetrVG | 307 | ||
c) Rechtszuweisung bei § 30 Satz 4 BetrVG | 309 | ||
d) Rechtszuweisung bei § 34 Abs. 2 BetrVG | 315 | ||
e) Rechtszuweisung bei § 39 Abs. 1 Satz 2 BetrVG | 321 | ||
f) Rechtszuweisung bei § 41 BetrVG | 323 | ||
6. Zusammenfassung zum Unterlassungsanspruch bei Verletzungen von Geschäftsführungspflichten | 325 | ||
7. Unterlassungsanspruch bei Verletzungen von Betriebsversammlungspflichten? | 325 | ||
a) Rechtszuweisung bei § 42 Abs. 1 Satz 3 BetrVG | 325 | ||
b) Rechtszuweisung bei § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG | 336 | ||
8. Zusammenfassung: Unterlassungsanspruch bei Verletzungen von Betriebsversammlungspflichten | 342 | ||
9. Unterlassungsanspruch bei Überschreitungen von Beteiligungsrechten ? | 342 | ||
a) Rechtszuweisung bei § 87 Abs. 1 BetrVG | 343 | ||
b) Rechtszuweisung bei § 99 BetrVG | 353 | ||
c) Rechtszuweisung bei § 112 BetrVG | 356 | ||
10. Zusammenfassung zum Unterlassungsanspruch bei Überschreitungen von Beteiligungsrechten | 357 | ||
B. Zusammenfassung zur Zuweisung subjektiver Rechte in einzelnen Vorschriften der Betriebsverfassung | 357 | ||
5. Kapitel: Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen | 358 | ||
A. Schlussbetrachtung | 358 | ||
B. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen | 359 | ||
Literaturverzeichnis | 362 | ||
Sachwortverzeichnis | 400 |