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Roger, B. (2016). Grund und Grenzen transnationaler Strafrechtspflege. Eine strafprozessuale Untersuchung der Rechtshilfe unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung in der EU. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54745-6
Roger, Benjamin. Grund und Grenzen transnationaler Strafrechtspflege: Eine strafprozessuale Untersuchung der Rechtshilfe unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung in der EU. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54745-6
Roger, B (2016): Grund und Grenzen transnationaler Strafrechtspflege: Eine strafprozessuale Untersuchung der Rechtshilfe unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung in der EU, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54745-6

Format

Grund und Grenzen transnationaler Strafrechtspflege

Eine strafprozessuale Untersuchung der Rechtshilfe unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung in der EU

Roger, Benjamin

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 272

(2016)

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About The Author

Benjamin Roger nahm 2002 das Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München auf. Zwischen 2004 und 2006 studierte er in Frankreich an der Université Paris II (Panthéon-Assas) und erwarb dort die Licence sowie Maîtrise en droit. Ab 2006 setzte er das Studium in Berlin (HU) fort, wo er 2008 die Erste Juristische Prüfung ablegte. Anschließend war er bis zum Abschluss der Promotion 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Schünemann an der LMU. Nach dem Referendariat in München legte er 2015 das Assessorexamen ab. Derzeit ist er Assistent und Habilitand bei Prof. Greco in Augsburg.

Abstract

Die Arbeit gründet auf der Annahme, Rechtshilfe sei integraler Teil der Strafrechtspflege in Gestalt eines »international-arbeitsteiligen Strafverfahrens«. Damit müssten die Regeln des Strafprozesses Anwendung finden. Der Autor unterteilt diese in prozessunabhängige und innerprozessuale Schranken der Hoheitsgewalt; erstere schützten das Individuum per se und müssten in dem Staat, der einen Eingriff unmittelbar vornimmt, grundsätzlich Bestand haben. Umgekehrt seien innerprozessuale Schranken auf die weitere Entwicklung des Prozesses bezogene (vorweggenommene) Schranken der Wahrheitsfindung und deshalb dem Recht des verfahrensführenden Staates zu entnehmen. Damit lasse sich eine ausdifferenzierte Konkretisierung des »individualrechtlichen Benachteiligungsverbots« in der Rechtshilfe unmittelbar aus dem innerstaatlichen Prozessrecht ableiten. Die gegenseitige Anerkennung von strafrechtlichen Entscheidungen in der EU könne die so skizzierte Wahrung der Verfahrensbalance nicht sicherstellen.

Die Arbeit wurde 2015 mit dem Fakultätspreis der LMU München sowie dem Promotionspreis der Münchner Juristischen Gesellschaft ausgezeichnet.
»Reason and Limits of Transnational Criminal Justice«

Judicial cooperation in criminal matters constitutes a single, collaborative criminal procedure. Based on this and on »the rationale that the international division of labour in prosecuting crimes must not be to the detriment of the apprehended person« (ICTR), the rights of this individual are to be deduced directly from the criminal procedure law of the States involved. The author infers conclusions for specific procedural measures and relates them to the EU principle of mutual recognition.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung und Gang der Untersuchung 23
A. Das Modell einer internationalen arbeitsteiligen Strafrechtspflege 26
I. Rechtshilfe als Element transnationaler Strafrechtspflege 26
1. Begründungsansätze für Rechtshilfe in Strafsachen 26
a) Befund: transnationales Verbrechen, nationale Strafrechtspflege 26
b) Qualifikation der Rechtshilfe 28
aa) Rechtshilfe als Unterstützung zwischen Staaten 28
bb) Rechtshilfe als (Unterstützung fremder) Strafrechtspflege 30
(1) Der unabweisbare strafprozessuale Bezug 30
(2) Lebendiges und Totes in Lammaschs Rechtspflegetheorie 32
(a) Formulierung der Theorie 32
(b) Unvereinbarkeit von Rechtshilfe und Rechtspflege? 33
(c) Rechtshilfe als Strafe? 34
(aa) „Ausübung eines Strafrechts“ 34
(bb) Strafanspruch des ersuchten Staates? 35
(d) Die Gründe hinter der Begründung 37
(aa) Phänomenologie der Rechtshilfe 37
(bb) Vorrang des fremden Strafanspruchs 39
(e) Zwischenfazit: Das Lebendige in Lammaschs Theorie 40
(3) Gegenentwurf: Die Vertragstheorie Voglers 41
(a) Eine Variante der Rechtshilfetheorie 42
(b) Kritik 42
c) Fazit: Die Berechtigung der Rechtspflegetheorie 43
2. Die „dritte Dimension“ der Rechtshilfe: die Rechtsstellung des Betroffenen 44
a) Die Entwicklung der Rechtssubjektivität in der Rechtshilfe 45
aa) Individualrechte nach der klassischen Rechtspflegetheorie 45
(1) Die strafprozessuale Rechtsstellung des Auszuliefernden im ersuchten Staat 45
(2) Subjektive Rechte im Auslieferungsverfahren? 46
(3) Rechtsstellung im ersuchenden Staat 49
(4) Zwischenfazit; historische Grenzen des Ansatzes 50
bb) Subjektive Rechte nach der Rechtshilfetheorie, insb. der Vertragstheorie Voglers 52
(1) Rechtshilfeverfahren im Zeichen des Völkerrechts 52
(2) Das Völkerrecht als „Brandmauer“ zwischen den nationalen Verfahren 53
(3) Ius cogens als einzige Schranke 55
(4) Zwischenfazit: Fortschritte und Fehltritte von Voglers Theorie 57
cc) Die Entdeckung der „dritten Dimension“ durch Lagodny 57
(1) Der innerstaatliche Vollzugsakt 57
(2) Grundrechtsgeltung 58
(3) Verhältnis zu den Interessen der Rechtshilfe 59
(4) Subjektive Rechtsstellung, aber welche? 60
dd) Einwände gegen Lagodnys Thesen in Literatur und Rechtsprechung 62
(1) Ausschließliche Vertragsnatur der Rechtshilfe 62
(2) Art. 16 II 1, 16a I GG als leges speciales 63
(3) Einwand des unzulässigen „Grundrechtsexports“ 65
(4) Einwand der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes 66
ee) Fazit zur Entwicklung der „dritten Dimension“ 68
b) Die strafprozessuale Rechtsstellung des Einzelnen als Ausgangspunkt 69
aa) Konkretisierung der Rechtsstellung in Gestalt des „Verbots der Individualbenachteiligung“ 69
bb) Verhältnis von Individualrechten und staatlichen Interessen 72
cc) Zwischenfazit: Primat der Individualrechte 75
c) Positivrechtliche Rahmenbedingungen der Rechtsstellung des transnationalen Beschuldigten in der EU 75
aa) Grund- und Menschenrechte im Allgemeinen 76
(1) Umfassende Schutzbereichseröffnung 76
(2) Eingriffsrechtfertigung: legitimer Zweck und Verhältnismäßigkeit 78
bb) Benachteiligungsverbot und allgemeiner Gleichheitssatz 80
(1) Vergleichbare Sachverhalte 81
(2) Adressaten des Gleichheitssatzes und das Problem der Kompetenzordnung 82
(3) Tragweite des Gleichheitssatzes 86
(4) Zwischenfazit 86
cc) Das Recht auf ein faires Verfahren als Kristallisationspunkt, insbesondere im Beweisrecht 87
(1) Problematik 87
(2) Fair trial zwischen Gesamtbetrachtung und seiner Wahrung in actu 89
(a) Die Gesamtbetrachtung durch den EGMR und ihre Grenzen 89
(b) Anwendung unmittelbar durch die Behörden? 90
(aa) Anwendungspflicht 90
(bb) Grenzen der unmittelbaren Menschenrechtsvorbehalte und Gebot gesetzlicher Bestimmtheit 91
(c) Die spezifischen Probleme der Hybridisierung 92
(aa) Geteilte Verantwortlichkeit – halbe Verantwortlichkeit? 92
(bb) Verantwortlichkeit des Staates, der das Verfahren führt 93
(cc) Fairness in actu statt Heilung ex post 94
(dd) Insbesondere: das Verwertungsdilemma 95
(a) Die Verwertungsproblematik 95
(b) Rückblick: Unzulässigkeit des Eingriffs 96
(d) Zwischenfazit 97
d) Zwischenbilanz: Individualrechte, verfassungsrechtliche Vorgaben und ihre notwendige Entfaltung in einem ausbalancierten einfachen Recht 98
aa) Grundrechte, Benachteiligungsverbot und Verfahrensbalance 99
bb) Entfaltung im (einfachen) Strafprozessrecht 100
cc) Unzulänglicheit von Mindestrechten; Gesetzesvorbehalt 101
dd) Fazit 102
e) Verantwortlichkeit der beteiligten Staaten 103
aa) Sind die Staaten „Erfüllungsgehilfen“ oder „Gesamtschuldner“ eines prozessordnungsgemäßen Verfahrens? 103
bb) Diskussion anhand von Ersatzleistungen 104
cc) Gesamtverantwortung als allgemeines Prinzip 106
(1) Bündelung der staatlichen Eingriffsmacht und Eingriffsvoraussetzungen 107
(2) Folgeverantwortung 108
(3) Zusammenfassung in der Gesamtverantwortung 109
(4) Das Modell einer Gesamtschuld 109
(a) Stichhaltigkeit und dogmatischer Ertrag 109
(b) Gesamtverantwortung – Meistbegünstigung? 111
dd) Fazit: Gesamtschuld als Schlüssel zur Sicherung der Rechtsstellung des Individuums 112
3. Das „international-arbeitsteilige Strafverfahren“ als Leitmotiv? 113
a) Eignung zur Durchsetzung des Strafrechts 114
aa) Strafverfahren als Fluchtpunkt 114
(1) Primat der rechtlichen Betrachtung 115
(b) Zwischenfazit 117
bb) Exkurs: Rechtspflicht zur Rechtshilfe? 117
(1) Orientierung an innerstaatlicher Verfolgungspflicht 118
(2) Gleichbehandlung und Verfolgungspflicht 119
(3) (Materielle) Bestrafungspflichten 120
cc) Zwischenfazit 121
b) Schutz der Rechtsstellung des Beschuldigten 121
c) Einwände gegen das Konzept des international-arbeitsteiligen Strafverfahrens 121
4. Fazit 123
II. Die Rechtsstellung des Individuums zwischen innerprozessualen und prozessunabhängigen Schranken 124
1. Prozessunabhängige Gefahren und die notwendige (unterschiedslose) Geltung der lex loci 126
a) Strafprozessuale Rechtslage (auch) im ersuchten Staat 126
b) Prozessunabhängige Schranken des ersuchten Staates 127
aa) Prozessunabhängige Gefahren – prozessunabhängige Schranken 128
bb) Anwendbarkeit auch in transnationalen Verfahren 130
cc) Der Drittbezogenheits-Test als Indikator für prozessunabhängige Schranken 133
(1) Einfache Ermittlungsmaßnahmen ohne Zwangsbewehrung 134
(2) Invasive Maßnahmen 136
(3) Zwang und zwangsbewehrte Inpflichtnahme als prozessunabhängige Gefahren 137
(4) Das Problem der Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte 138
(5) Zwischenfazit 141
dd) Umfang: alle allgemeinen Eingriffsvoraussetzungen 141
(1) Akzessorietät zu prozessunabhängigen Gefahren 141
(2) Untrennbarkeit von Eingriff‌(svoraussetzung)‌en 143
ee) Die Ausdehnung der prozessunabhängigen Schranken im Einzelnen 144
(1) Das Erfordernis des Verdachts einer strafbaren Tat 144
(a) Der Tatverdacht und seine Prüfung 145
(aa) Der Verdacht im Spannungsfeld zwischen innerprozessualem Raum und prozessunabhängigen Gefahren 145
(bb) Tatsachenprüfung im verfahrensführenden Staat 147
(cc) Rechtliche Würdigung und Kontrolle im ersuchten Staat 148
(dd) Belastbarkeit der Tatsachenprüfung 150
(ee) Zwischenfazit 154
(b) Gegenstand: (auch im ersuchten Staat) strafbare Tat 154
(aa) Das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit als prozessunabhängige Schranke 154
(bb) Aufgabe des Erfordernisses zugunsten „effektiver Verbrechensbekämpfung“? 158
(cc) Anwendung nur in Fällen „qualifizierter Straflosigkeit“? 159
(dd) Zwischenfazit 160
(ee) Ableitung aus dem nulla-poena-Satz? 160
(ff) Die Merkmale der Straftat im Einzelnen 161
(gg) Maßgeblicher Zeitpunkt 165
(hh) Konkrete Verfolgbarkeit der Tat und Doppelbestrafungsverbot 166
(2) Weitere Eingriffsvoraussetzungen am Beispiel der Haftgründe 167
(3) Richterliche Verantwortung 168
2. Innerprozessuale Gefahren und die Schranken des verfahrensführenden Staates (lex fori) 169
a) Bindung an die lex fori 170
b) Der Zusammenhang mit der Verwertungsfrage 171
c) Doppelfunktionelle Prozesshandlungen – Doppelfunktionelle Schranken 173
d) Prozessuale Verarbeitung, Verstoß gegen die lex fori und das Problem des Forum-Wechsels 175
e) Zwischenfazit 178
3. Äußerste Grenzen der Leistung von Rechtshilfe 178
a) Immanente Grenzen der Verfahrenshoheit des ersuchenden Staates 178
aa) Der Spezialitätsgrundsatz 179
bb) Strafanspruch des ersuchenden Staates 180
b) Ordre public als äußerste Grenze der Staatsgewalt 180
4. Wirksame Verteidigung und Rechtswege 182
a) Rechtsschutz gegen Maßnahmen des ersuchten Staates 182
b) Verteidigungsrechte im verfahrensführenden Staat 184
c) Kompensation von Rechtseinbußen und gerichtliche Absicherung des ordre public 185
d) Non olet pecunia, sed absentia pecuniae: Kosten des Zugangs zur Justiz 187
5. Leistungsfähigkeit des Ansatzes: vermeidbare und unvermeidbare Überlagerungen der Schranken beider Staaten 188
a) Grundsatz: Exklusivität der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung (in den Grenzen des ordre public) 188
b) Doppelfunktionelle Schranken und Meistbegünstigung 190
c) Sachgerechte und vermeidbare Kumulation prozessunabhängiger Schranken 190
d) Zwischenfazit 192
e) Konkretisierung anhand der wichtigsten Maßnahmen 193
aa) Vollstreckung von Strafen 193
(1) Einheit von Strafe und Vollstreckung in den Schranken des vollstreckenden Staates 193
(2) „Humanitäre“ Strafvollstreckung entgegen der eigenen Rechtsordnung? 196
bb) Auslieferung‌(shaft) 197
(1) „Auslieferungshaft“ und ihre akzessorische Qualifikation 197
(2) Auslieferung als Überstellung vor (fremde) Gerichtshoheit 199
(a) Auslieferung zur Strafvollstreckung 199
(b) Auslieferung zur Strafverfolgung: schlichter (Untersuchungs-)Haftbefehl nicht hinreichend 200
(aa) Erscheinenspflichten im Ermittlungsverfahren 201
(bb) Kritik: überschießende transnationale Wirkung eines nationalen Haftbefehls 202
(cc) Voraussetzungen der Unterwerfung unter staatliche Gerichtshoheit 203
(dd) Kehrseite: Untersuchungshaftbefehl nicht erforderlich 204
(ee) Zwischenfazit 205
(3) Fazit 206
cc) „Sonstige“ bzw. Beweisrechtshilfe 207
f) Praktische Umsetzung 208
aa) De lege ferenda 208
bb) De lege lata 209
6. Fazit: Konsequent strafprozessuale Rechtsstellung 210
a) Differenzierte Ableitung aus den innerstaatlichen Prozessordnungen 211
b) Entspezifizierung des transnationalen Verfahrens 214
c) Dienende Funktion des Rechtshilferechts 215
B. Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung im Gefüge der transnationalen Strafrechtspflege 217
I. Historische Entwicklung 218
1. Vom Binnenmarkt zur Strafrechtspflege 218
2. Vorgeschichte. Gegenseitige Anerkennung als „Kopernikanische Wende“? 219
3. Aufwertung durch Positivierung im AEUV? 221
II. Begründungsansätze für die Übertragung auf das Strafrecht 222
1. Internationale Strafverfolgung in einem einheitlichen kriminalgeographischen Raum 222
a) Entgrenzung des Verbrechens 222
b) Entgrenzung der Strafverfolgung? 224
c) Verhältnis zu Freizügigkeit und Binnenmarkt 224
aa) Analogie zum Binnenmarkt (unter umgekehrten Vorzeichen) 225
(1) Ratio des Prinzips: liberaler Selbstzweck 225
(2) Das Verhältnis zur Harmonisierung 227
(a) Politische Dynamik der gegenseitigen Anerkennung 227
(b) Wechselwirkung mit Harmonisierung 228
(3) Zwischenergebnis: Keine einfache Übertragbarkeit 229
bb) Prinzip gegenseitiger Anerkennung als Kehrseite der Freizügigkeit? 230
(1) Unschuldsvermutung für freie Bürger 230
(2) Verdacht als Eingriffsgrundlage 231
(3) Asymmetrie; Zwischenfazit 231
d) Erforderlichkeit zur Effektivierung europäischer transnationaler Strafrechtspflege? 232
e) Zwischenfazit 233
2. Gegenseitige Anerkennung als neutrales Verfahrensprinzip? 233
a) Inhärente Neutralität? 233
aa) Neutral oder punitiv? 233
bb) Gegenstand der Neutralitätsfrage 234
b) Neutralität im Gesamten? 235
aa) Neutralität im Verhältnis zum status quo ante? 235
(1) Bezug zur alten Rechtslage 235
(2) Emanzipation vom status quo ante 237
(3) Verrechtlichung durch Institutionalisierung 237
bb) Umfassendes Doppelverfolgungsverbot als Ausweis der Neutralität? 239
c) Normativ angezeigte Neutralität: Wahrung des prozessualen Gleichgewichts 240
d) Verantwortung des EU-Gesetzgebers 241
e) Ergebnis: Neutralität kein Argument 242
3. Zwischenfazit: Entzauberung des Begriffs „Prinzip“ 242
a) Eigenständiger normativer Gehalt? 243
aa) Gegenseitige Anerkennung kein Zweck an sich 243
bb) „Hohes Maß an Vertrauen“ als normatives Gewicht? 243
(1) Inkommensurabilität von Recht und Vertrauen 244
(2) Vertrauen und sein untauglicher Gegenstand 245
(3) Zwischenfazit 245
b) Legitimationsdefizite einer gegenseitigen Anerkennung „in Reinform“ 246
aa) Der konsequente Realisierungsvorschlag im Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz pp. 246
bb) Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung als solches 246
c) Rückführung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung auf den Status eines Kompetenztitels ohne „self-executing“ Wirkung 247
III. Das „Prinzip“ gegenseitiger Anerkennung in seiner konkreten Ausgestaltung 249
1. Die bisher ergangenen Rechtsakte 249
a) Prolog: Rang- und Legitimationsfragen 249
aa) Vorrang des Unionsrechts 249
bb) Insbesondere Rahmenbeschlüsse 250
b) Rekapitulation der Anforderungen an die Gestaltung der Rechtshilfe 251
aa) Grund- und Menschenrechte und ihre notwendige Entfaltung im einfachen Recht 251
bb) Mindestrechte de lege lata et ferenda 252
c) Die Instrumente gegenseitiger Anerkennung in der Strafrechtspflege im Einzelnen 253
aa) Gemeinsame Merkmale 253
(1) Anordnung und Vollstreckung 253
(a) Anordnung nach den Kriterien des Anordnungsstaates 253
(b) Vollstreckung „als solche“; abschließende und fakultative Ablehnungsgründe 254
(2) Die partielle Aufgabe des Prinzips beiderseitiger Strafbarkeit 256
(a) Die Ablehnung eines Gleichheitsverstoßes durch den EuGH 258
(b) Nulla poena sine lege? 259
(3) Der Ausschluss der Tatverdachtsprüfung 260
(4) Direkter Verkehr zwischen den Justizbehörden 261
bb) Rechtskräftige Urteile und Entscheidungen 262
(1) Freiheitsentziehende Sanktionen 262
(a) Pflicht zur Anerkennung und Vollstreckung 262
(b) Wiederaufnahme 264
(c) Abwesenheitsurteile im Besonderen 265
(2) Geldstrafen 265
cc) Verfahrenssichernde Maßnahmen, insbesondere Haftbefehle 266
(1) Konzept: „Übergabe“ statt „Auslieferung“? 266
(2) Anerkennungsfähige (-pflichtige) Entscheidungen 266
(3) Vollstreckung nach dem Recht des „Vollstreckungsmitgliedstaats“ 267
(4) Das Verhältnis von Haftbefehl und milderen Maßnahmen 268
(5) Verteidigung und Rechtsschutz 269
dd) Beweis- und Informationsverkehr 271
(1) Die europäische Beweisanordnung 272
(2) Die europäische Ermittlungsanordnung 272
(a) Anerkennungsfähige und -pflichtige Entscheidungen 272
(b) Vollstreckung (nach dem Recht des Vollstreckungsstaates) 273
(c) Anwendung der lex fori 275
(d) Verteidigungsrechte 277
(e) Staatshaftung 279
(3) Informationsaustausch 280
ee) Exkurs: Das „teileuropäische“ Doppelverfolgungsverbot und seine Grenzen 281
2. Ausblick: Die europäische Staatsanwaltschaft 284
IV. Evaluierende Gesamtbetrachtung 287
1. Eignung zur Ordnung eines europäischen arbeitsteiligen Strafverfahrens? 287
2. Bisherige Umsetzung des Anerkennungsprinzips und ihre strukturellen Defizite 288
a) Bleibt das Prinzip gegenseitiger Anerkennung (binnensystematisch) auf halber Strecke stehen? Die Trennung von Anordnung und Vollstreckung 288
b) Bleibt das Prinzip gegenseitiger Anerkennung (individualrechtlich) auf halber Strecke stehen? 289
aa) Die Verkürzung auf einzelne Eingriffe 289
bb) Fakultative Ablehnungsgründe/Schranken 290
cc) Kompensationsungeeignete Mindestrechte 291
dd) Wirksame Verteidigungsrechte? 292
c) Überschießende Anerkennung 294
3. Verantwortung des EU-Gesetzgebers 294
4. Subsidiäre Verantwortung der Mitgliedstaaten? 295
5. Fazit und Ausblick 296
C. Zusammenfassende Thesen 297
Literaturverzeichnis 302
Stichwortverzeichnis 317