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Herzog, F., Schlothauer, R., Wohlers, W. (Eds.) (2016). Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte. Gedächtnisschrift für Edda Weßlau. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54603-9
Herzog, Felix; Schlothauer, Reinhold and Wohlers, Wolfgang. Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte: Gedächtnisschrift für Edda Weßlau. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54603-9
Herzog, F, Schlothauer, R, Wohlers, W (eds.) (2016): Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte: Gedächtnisschrift für Edda Weßlau, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54603-9

Format

Rechtsstaatlicher Strafprozess und Bürgerrechte

Gedächtnisschrift für Edda Weßlau

Editors: Herzog, Felix | Schlothauer, Reinhold | Wohlers, Wolfgang

Schriften zum Strafrecht, Vol. 297

(2016)

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Book Details

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About The Author

Felix Herzog ist Universitätsprofessor für Strafrecht einschließlich Grundlagen und Nebengebiete, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie. Nach dem Studium in Frankfurt a.M. (1977–1982) war er von 1982–1990 Assistent bei Winfried Hassemer. Er promovierte 1986 und habilitierte sich 1990. 1992 erfolgte die Berufung an die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort war er im akademischen Jahr 1996/97 Dekan, ab 1995 Mitglied der Ethik-Kommission des Universitätsklinikums Charité. 2004 folgte er dem Ruf an die Universität Bremen. Seit 2006 ist er Mitglied des Zentrums Philosophische Grundlagen der Wissenschaft (ZPhGW) an der Universität Bremen. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge im In- und Ausland (vgl. www.felix-herzog.info).

Wolfgang Wohlers hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und dort auch unter Betreuung von Prof. Dr. Gerhard Fezer mit einer Arbeit zur »Entstehung und Funktion der Staatsanwaltschaft« den Dr. iur. erworben. 1999 wurde er mit einer von Prof. Dr. Kurt Seelmann betreuten Arbeit zum Thema »Deliktstypen des Präventionsstrafrechts – zur Dogmatik ›moderner‹ Gefährdungsdelikte« an der Universität Basel habilitiert. Im Jahre 2000 wurde er an die Technische Universität Dresden und im Jahre 2001 an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich berufen. Seit 2015 lehrt Wolfgang Wohlers Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.

Reinhold Schlothauer studierte Rechtswissenschaften an der Philipps Universität Marburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn. Sein Erstes Staatsexamen legte er 1972 in Köln ab. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn und promovierte 1976 zum Dr. jur. bei Prof. Dr. Ulrich K. Preuß (Universität Bremen) zum Thema »Neuere Ansätze zur Methodik der Verfassungsinterpretation«. Das Zweite Staatsexamen folgte 1976 in Hamburg. Seit 1986 ist er Rechtsanwalt bei Joester & Partner in Bremen, seit 1994 Honorarprofessor an der Universität Bremen für Strafprozessrecht und Strafrecht und seit 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Von 2004–2015 war er berufenes Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Abstract

In fast vierzig Beiträgen würdigen Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft und Praxis die im April 2014 im Alter von nur 57 Jahren verstorbene Strafrechtswissenschaftlerin Edda Weßlau. Edda Weßlau war eine leidenschaftliche Prozessualistin und hat besonders die Debatte über verfahrensbeendende Absprachen im Strafprozess mit ihrer Habilitationsschrift über $aDas Konsensprinzip im Strafverfahren$z (2002) nachhaltig geprägt. Es war ihr stets ein besonderes Anliegen, den Schutz von Bürgerrechten bei der Strafverfolgung zu sichern. Schon früh hat sie die Bedeutung des Datenschutzes bei der Ausgestaltung von polizeilicher Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erkannt. Ihr besonderes Augenmerk galt dabei geheimdienstlichen Operationen und der (internationalen) Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden. Diese und weitere Interessengebiete der Verstorbenen greifen die Autorinnen und Autoren der Gedächtnisschrift auf.»Criminal Proceedings in Accordance with the Rule of Law and Civil Rights«

The title says it all. The contributions to this volume in memory of Edda Weßlau discuss several aspects of criminal proceedings in accordance with the rule of law and show, how Civil Rights should be safeguarded against a mere orientation on the effectiveness of law enforcement and speeding up the procedures. In addition there are contributions, which are inspired by the interests of the deceased on other fields of criminal justice and the foundations of law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
I. Deutsches und europäisches Strafverfahrensrecht 13
Wolfgang Arenhövel: Die voraussichtliche Dauer des Strafverfahrens – Kriterium für eine flexible Geschäftsverteilung? 15
I. Einleitung 15
II. Ausgangslage 16
1. Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den EGMR 16
2. Nationale Rechtsprechung 16
3. Reaktion des Gesetzgebers 17
III. Rechtspolitik und Forschung zur Dauer von Strafverfahren 17
1. Rechtspolitische Diskussion 17
2. Forschung zur Dauer von Strafverfahren 19
IV. Bedingungen gerichtlicher Geschäftsverteilung 22
1. Rechtlicher Rahmen 22
2. Personalbedarfsberechnungssystem „Pebb§y“ 24
V. Vorschlag zur Flexibilisierung der Geschäftsverteilung 25
1. Staubildung in Strafsachen 25
2. Quantitative Bewertung gerichtlicher Strafverfahren 27
3. Die Dauer der Hauptverhandlung als Zuteilungskriterium im Geschäftsverteilungsplan 29
VI. Ausblick 31
Stephan Barton: Entgrenzte Revisionsrechtsprechung 33
I. Ein radikaler Perspektivenwechsel: BGHSt 50, 40 33
II. Der schleichende Wandel der Revision in Strafsachen 35
1. Verfahrensrecht: Richterrechtliche Modifizierung der Betriebsregeln 36
2. Materielles Recht: Richterrechtliche Modifizierung der Revisibilität 38
3. Konsequenzen 39
a) Statistische Daten 40
b) Statistische Zusammenhänge 42
aa) Senate 42
bb) Berichterstatter und Vorsitzende 43
c) Anwendungsregeln 45
d) Fehlende Prognostizierbarkeit und geringer Rechtsschutz 46
III. Schlussbetrachtung 47
Mark Deiters: Das neue grenzüberschreitende Korruptionsstrafrecht und die Notwendigkeit seiner prozessualen Begrenzung 51
I. Einleitung 51
II. Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Bediensteter im alten und neuen Korruptionsstrafrecht 53
1. Rechtslage bis zum Korruptionsbekämpfungsgesetz 2015 53
a) EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) 54
b) Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) 55
2. Durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz 2015 entstandene Rechtslage 55
a) Schutz der europäischen Institutionen 55
b) Bestechungshandlungen gegenüber ausländischen staatlichen Institutionen 56
III. Kritik des neuen Rechts und die Möglichkeiten seiner einschränkenden Auslegung 58
1. Integrität der europäischen Verwaltung 58
2. Integrität der Verwaltungen anderer EU-Mitgliedstaaten 58
3. Integrität der Verwaltungen von Staaten außerhalb der Europäischen Union 59
IV. Ausblick: Leitlinien für die Ausübung des Verfolgungsermessens 63
Ulrich Eisenberg: Verurteilung wegen Mordes trotz Aufklärungsstau Verurteilung wegen Mordes trotz Aufklärungsstau 67
I. Tat und Hintergründe 68
1. Tatgeschehen 68
a) 68
b) 70
c) 70
2. Hintergründe 71
a) 71
b) 72
c) 72
3. Tatmotivation 73
a) 73
b) 74
II. Verfahrensgeschehen 75
1. Untersuchungshaft 75
a) 76
b) 77
2. Einholung eines psychiatrischen Gutachtens 77
a) 77
b) 79
c) 80
III. Täterschaft 80
1. Richterliche Überzeugung aufgrund von Indizien 80
a) 82
b) 84
2. Mittelbare Täterschaft 85
a) 86
b) 86
IV. Strafrechtliche Schuld 88
1. Jugendstrafrechtliche Verantwortlichkeit 88
a) 89
b) 90
2. Mordqualifizierendes Merkmal (§ 2 II JGG, § 211 StGB) 91
a) 91
b) 91
V. Jugendstrafe 92
1. Verhängung 92
a) 92
b) 93
2. Bemessung 94
a) 95
b) 95
Robert Esser: Die Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung – eine haftgrundbezogene Beschränkung der Untersuchungshaft? Plädoyer für die Schaffung einer eingriffsspezifischen gesetzlichen Grundlage 97
I. Einleitung und Widmung 97
II. Fesselung des Angeklagten vor und während der Hauptverhandlung 98
III. Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage 99
1. Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 III GG) als verfassungsrechtliches Leitprinzip 99
2. Fesselung als „wesentlicher“ und damit gesetzlich zu regelnder Grundrechtseingriff 100
3. Fesselung als typische Begleitmaßnahme einer angeordneten Freiheitsentziehung 101
a) Anordnung von Untersuchungshaft (§ 114 I StPO) 101
b) Fesselung als Maßnahme der Verhaftung der gesuchten Person 102
aa) Vollstreckung des richterlichen Haftbefehls durch Zugriff („Ergreifen“), § 115 StPO 102
bb) Vor und während der Hauptverhandlung 104
cc) Zwischenergebnis 104
4. Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung als „haftgrundbezogene Beschränkung“ i.S. von § 119 I StPO 105
a) Wesen und Charakter einer Beschränkung i.S. von § 119 I StPO 105
b) Status des Angeklagten in der Hauptverhandlung – „Inhaftierter Beschuldigter“ i.S. von § 119 I StPO? 109
c) Fesselung als Beschränkung i.S. von § 119 I 1 StPO 109
5. Fesselung als besondere Sicherungsmaßnahme nach den Untersuchungshaftvollzugsgesetzen der Länder 111
6. Fesselung des Angeklagten im Gerichtsgebäude außerhalb der Sitzung 114
a) Hausrecht des Gerichtspräsidenten 114
b) Gesetzliche Eingriffsbefugnisse der Justizbediensteten 115
7. Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung 116
a) Verhinderung des Entfernens des Angeklagten aus der Hauptverhandlung, § 231 StPO 116
b) Sitzungspolizei, § 176 GVG 117
aa) Störung der Sitzung durch den Angeklagten 117
bb) Fesselung als Maßnahme der Sitzungspolizei i.S. von § 176 GVG 118
IV. Inhaltliche Leitlinien für eine bereichsspezifische, gesetzliche Regelung betreffend die Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung 119
1. Verfassungsrechtlicher Maßstab: Effektive Verteidigung, Einzelfallbezogenheit und Verhältnismäßigkeit 119
2. Menschenrechtlicher Kontext: Verbot der erniedrigenden Behandlung (Art. 3 EMRK) bzw. rechtfertigungsbedürftigen Beschränkung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) 120
a) Fesselung vor Beginn und während der Hauptverhandlung 120
b) Exkurs: Fesselung von Untersuchungsgefangenen während sonstiger Ausführungen 122
3. Unionsrechtliche Perspektive: EU-Richtlinie 2016/343 zur Stärkung der Unschuldsvermutung 123
V. Fazit 124
Wolfgang Frisch: Zur Renaissance der Verfahrensrüge in der Judikatur zur Verständigung 127
I. Niedergang und partielle Renaissance der Verfahrensrüge 127
II. Gründe für die Renaissance der Verfahrensrüge im Bereich der Verständigungspraxis 130
1. Die Verfahrensrüge als – wegen des weitgehenden Ausfalls der Sachrüge – „letztes Mittel“ zum Erfolg der Revision gegen verständigungsbasierte Urteile 130
2. Die in Bezug auf verständigungsbasierte Urteile vor allem in Betracht kommenden Verletzungen des Verfahrensrechts 132
III. Verfassungsgerichtliche Vorkehrungen zur Gewährleistung des Erfolgs der Revision bei der Verletzung abspracherechtlicher Verfahrensregeln 134
1. Absage an eine Qualifikation der einschlägigen Verfahrensregeln als bloße Ordnungsvorschriften 134
2. Weitgehender Ausschluss eines Nichtberuhens des Urteils auf dem Verfahrensfehler 135
3. Beweislaständerungen in Bezug auf das Gegebensein einer Verletzung des Verfahrensrechts 140
4. Fernwirkungen der verfassungsrechtlichen Implementationsstrategien auf den Umgang der Revisionsgerichte mit sonstigen Rügebarrieren 141
IV. Abschließende Beurteilung der Entwicklung 142
1. Die Renaissance der Verfahrensrüge in der Verständigungspraxis als Sonderfall 142
2. Nachhaltige Veränderungen der revisions- und der instanzgerichtlichen Praxis zur Verständigung 143
3. Verwerfungen im Revisionsrecht und die Notwendigkeit ihrer Behebung 144
4. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin offene Fragen 146
Helmut Frister: Die Unschuldsvermutung 149
I. Einführung 149
II. Der In-dubio-Satz als Kernbestand der Unschuldsvermutung 152
III. Die Unschuldsvermutung als Garantie eines fairen Verfahrens? 154
IV. Die Unschuldsvermutung als Verbot einer pönalen Rechtfertigung von Eingriffen in die Rechte des Bürgers ohne strafgerichtliche Verurteilung 155
1. Allgemeine Begründung 155
2. Erläuterung und Anwendung 156
a) Untersuchungshaft 156
b) Informelle Sanktionen (§ 153a StPO) 158
c) Schuld- und Verdachtsfeststellungen 160
V. Fazit 162
Sabine Gless: Predictive policing und operative Verbrechensbekämpfung 165
I. Einleitung 165
II. Predictive policing und Informationsgewinnung 166
III. Predictive policing und Verdachtsgewinnung 169
1. Vor- und Nachteile heißer Spuren 170
2. Begrenzende Funktion des Anfangsverdachts 173
3. Verwendungs- und Verwertungsregeln 175
4. Verfahrensrechte der Betroffenen 177
IV. Fazit 179
Stefan König und Lea Voigt: Datenverarbeitung im Strafverfahren in Zeiten der „E-Akte“ 181
I. Akten und Daten bei Staatsanwaltschaft und Polizei (Ist-Stand) 182
1. Staatsanwaltschaft 182
a) Akten 182
b) Dateien 183
aa) Vorgangsverwaltung 183
bb) Weitergehende Datenverarbeitung während laufender Verfahren 184
cc) Datenspeicherung nach Abschluss des Verfahrens 185
c) Zwischenbilanz 1 186
2. Polizei 186
a) Ist-Stand polizeilicher Dateien 187
b) Ausblick 187
c) Zwischenbilanz 2 188
II. Referentenentwurf E-Akte 188
III. Diskussion 190
IV. Fazit 191
Frank Meyer: Verbundstrafverfolgung in der EU. Funktionelle und verfahrensrechtliche Vermessung eines neuen Phänomens 193
I. Einleitung 193
II. Status Quo und Standardbeschreibung 194
III. Beschreibungsangebote des Europäischen Verwaltungsrechts 196
IV. Brauchbarkeit des Verbund-Begriffs für das Strafrecht 198
V. Der EU-Strafverfolgungsverbund 199
1. Vollstreckungs- und Substitutionsverbund 201
2. Informationsverbund 202
3. Verbundverfolgung im engeren Sinn 204
VI. Bewertende Betrachtung 210
VII. Schluss 214
Hans-Ullrich Paeffgen: Der vorbefaßte Richter 217
I. Prolog 217
II. Entfaltung des Sachproblems 218
1. Exemplifikation 219
a) Informationen aus dem ersten Urteil und den dienstlichen Stellungnahmen der als befangen angegriffenen Richter 220
b) Das zugrundeliegende Zentralproblem 221
c) Kritik an der herrschenden Meinung 222
d) Veranschaulichung des Begriffs „unparteiisch“ anhand von EGMR-Judikatur 226
e) Zum Anlaßfall 228
f) Repliken 232
III. Fazit 233
Helmut Pollähne: Zwischen Vertretungsmacht und Abwesenheitsohnmacht 235
I. Abwesenheitsentscheidungen: Ein zwiespältiges Gesetzgebungsverfahren 235
1. Gesetz zur „Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung“ 237
2. Gesetz über die „Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe“ 238
II. Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung 239
1. § 329 StPO: Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungsverhandlung 239
2. Weitere Regelungen 243
3. Offene Fragen 244
III. Die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe 244
1. Auslieferung Deutscher zur Strafvollstreckung in einem EU-Staat 245
a) Kenntnis von der Hauptverhandlung 246
b) Rechtsmittelverzicht 248
c) Auslieferung „nach Übergabe“? 249
d) Abwesenheitsentscheidung ohne Verteidigung? 250
2. Rechtshilfe bei der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen 250
3. „Ordre public“ und andere Grenzen der Anerkennung 251
Cornelius Prittwitz: Was sind und zu welchem Ende betreibt man Strafprozesse? Keine akademische Frage zu Mammutprozessen in der Mediengesellschaft 253
I. Gedenken, Einleitung und Übersicht 253
II. Bestandsaufnahme und Analyse 255
1. Die Mahnungen und Warnungen, die Mahner und Warner 255
a) Reinhard Müllers „Der Strafprozess ist kein Zirkus“ 255
b) Fischers Blog zu „Wahrheit, Moral und Presse“ 256
2. Die Metaphern 257
a) Der Zirkus 257
b) Die Bühne und das Theater 258
c) Der Pranger 259
d) Opferberuhigungsmaschine 260
e) Historische – medial verstärkte – Aufarbeitung, kollektive Läuterung und Dokumentation (auch von Staatsversagen) 261
3. Die in Frage stehenden Verfahren 263
a) Mediale Aufmerksamkeit 263
b) Zu lange und zu komplexe Strafverfahren 264
c) Sonderfall: Die letzten NS-Verbrechen 265
d) Sonderfall: NSU-Verfahren 265
4. Kassandrarufe falscher Alarmisten oder Weckruf? 266
III. Fazit 267
Fredrik Roggan: Die unmittelbare Nutzung geheimdienstlicher Informationen im Strafverfahren nach dem Antiterrordateigesetz. Über die Gefahr der Kontamination der Wahrheitssuche mit Unverwertbarem 269
I. Problemaufriss 269
II. Gegenstand der Übermittlungen: Geheimdienstinformationen 271
1. Eine Begriffsklärung: „Geheimdienste“ statt „Nachrichtendienste“ 271
2. Übermittlungen bei Verbunddateien 272
3. Die Zuverlässigkeit von Geheimdienst-Informationen 273
a) Anforderungen an Ermächtigungsgrundlagen für die selbstständige Informationserhebung durch inländische Geheimdienste 274
aa) Verdeckte Datenerhebungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz 274
bb) Abgeschwächte inhaltliche Anforderungen an Datenerhebungsmethoden im Geheimdienstrecht 276
b) Anforderungen an Informationen von anderen Geheimdiensten 277
4. Die grundsätzliche Problematik der Übermittlung von Geheimdienstinformationen an Strafverfolgungsbehörden 278
III. Wirkmechanismus der Antiterror-Datei als Index-Datei 279
1. Einzuspeichernde Daten und ihr Informationswert 279
a) Bedeutung der Grunddaten und erweiterten Grunddaten 280
b) Beschränkung der unmittelbaren Nutzbarkeit durch Verdeckung 281
2. Zugriff auf die gespeicherten Informationen 282
a) Anforderungen an die Erforderlichkeitsprüfung 282
b) Exkurs: Nutzung der erweiterten Grunddaten nach einzelfallbezogener Übermittlungsentscheidung 283
IV. Insbesondere: Die erweiterte projektbezogene Datennutzung in Strafverfahren 284
1. Die Regelung im novellierten ATDG 285
2. Bedeutung der erweiterten Datennutzung für ein Strafverfahren 287
V. Die Gefahr der Kontamination des Strafverfahrens mit prekären Informationen 288
1. Zum Verhältnis der Nutzungsbefugnisse des ATDG zu § 161 II StPO 288
2. Folgen einer fehlenden Verwendungsbeschränkung 290
3. Eine Herausforderung für die Strafprozessrechtswissenschaft, die sie ohne Edda Weßlau bewältigen muss 291
Thomas Rönnau: Schöffen in der deutschen Strafgerichtsbarkeit – ausgewählte Problemfelder und Grundsatzkritik 293
I. Einführung 293
II. Aktuelle Problemfelder der Laienmitwirkung 295
1. Praktische Schwierigkeiten – zur Vereinbarung von Schöffenamt und Berufstätigkeit 295
2. Diskutierte (Zusatz-)‌Anforderungen an das Schöffenamt 296
3. Akteneinsicht durch Schöffen 299
4. Laienrichtermitwirkung an Haftentscheidungen bei unterbrochener Hauptverhandlung 301
III. Grundsatzkritik: Schöffenbeteiligung auf dem Prüfstand 302
1. (Kern-)‌Argumente der Befürworter 303
2. (Kern-)‌Einwände der Kritiker 305
3. Stellungnahme 306
IV. Fazit 310
Reinhold Schlothauer: Haftverschonung bei Untersuchungshaft im europäischen Kontext 313
I. Die Europäische Überwachungsanordnung und ihre Implementierung in das deutsche Strafverfahren 313
II. Der Entscheidungsweg zur Abgabe der Überwachung von Haftverschonungsauflagen an einen anderen Mitgliedstaat 316
1. Entscheidung über die Abgabe der Überwachung an die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates 316
2. Übernahme der Überwachung durch den anderen Mitgliedstaat 318
III. Zum Verhältnis zwischen Haftverschonung und Übertragung von Überwachungsmaßnahmen 319
1. In der Bundesrepublik Deutschland aufhältliche Beschuldigte 319
2. In einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhältliche Beschuldigte 319
3. Zeitgleiche Außervollzugsetzung des Haftbefehls und Überwachungsübertragung 320
4. Haftverschonung und Haftentlassung 321
a) Bedingter Haftverschonungsbeschluss? 321
b) Bedingte Haftentlassung bei Abgabe der Überwachung nach § 90y I Nr. 2 IRG 322
5. Haftverschonung des in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten (§ 90y I Nr. 3 IRG) 324
IV. Beendigung der Überwachung 325
1. Wegfall der Haftbefehlsvoraussetzungen 325
2. Widerruf der Haftverschonung 325
3. Rücknahme der Überwachungsabgabe 325
a) Verlegung des Aufenthalts 325
b) Änderung von Haftverschonungsauflagen 326
c) Ablauf des maximalen Überwachungszeitraums 326
d) Fehlende Reaktion auf Mitteilungen des Vollstreckungsstaates 327
V. Rechtsbehelfe 327
1. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Haftgerichts 327
2. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Vollstreckungsstaat 328
Karl F. Schumann: Der Handel mit Gerechtigkeit – ein Nachtrag 331
I. Zum deutschen „plea bargaining“ 332
II. „Das böse Wort …“ (Schmidt-Hieber) 335
III. Wieweit haben sich Urteilsabsprachen dem plea bargaining angenähert? 338
IV. Plea bargaining in den USA heute 344
V. Fazit 349
Bernd Schünemann: Zur Stellung der Staatsanwaltschaft im postmodernen Strafverfahren 351
I. Einleitung 351
II. Die postmoderne Gesellschaft, ihre Kriminalität und ihr Strafverfahren 352
III. Der unaufhaltsame Machtaufstieg der Staatsanwaltschaft 357
IV. Ergebnis der Bestandsaufnahme 360
V. Konsequenzen für die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft 361
VI. Desiderate für eine grundlegend neue Ausbalancierung der Verfahrensrollen 365
Carl-Friedrich Stuckenberg: Gründe für die Abschaffung des § 153a StPO 369
I. Die lex lata und ihre Praxis 369
1. Gründe für die Schaffung des § 153a StPO 369
2. Gründe für die Erweiterung des § 153a StPO 371
3. Normative Struktur 372
4. Rechtspraxis 373
II. Einwände 375
1. Haupteinwand: Rechtsstaatswidrige Verdachtssanktion 375
a) Erfüllung des öffentlichen Sanktionsinteresses 375
b) Strafen im funktionalen Sinne: strafrechtliche Sanktionen minderer Art 376
c) Unvollständige Feststellung der Sanktionsvoraussetzungen 377
d) Aporien 378
e) Keine Legitimation durch Zustimmung des Betroffenen 380
2. Haupteinwand: Dysfunktionale Doppelzüngigkeit 382
3. Weitere Einwände 383
a) Unbestimmtheit und Formlosigkeit 383
b) Auswüchse 385
c) Unfreiwilligkeit, unzulässiger Zwang 386
d) Ungleichbehandlung 387
e) Rückfall in den Inquisitionsprozess 388
III. Fazit 388
Petra Velten: Das Verhältnis von Ermittlungs- und Hauptverfahren – Der lange Arm des Ermittlungsverfahrens 391
I. Einleitung 391
II. Das Ermittlungsverfahren hinterlässt schwer korrigierbare Spuren 395
1. Die Bedeutung des Standes der Ermittlungen für die Beweiswürdigung im Hauptverfahren und Verurteilung 395
a) Bedeutung der Ermittlungen für den Beweiswert der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise 395
b) Ausermittlung als Verurteilungsbedingung 397
2. Bedeutung des Confirmation Bias 397
3. Der Zusammenhang zwischen Beweiserhebung und Beweisergebnis (Unzuverlässigkeit nichtkontradiktorisch erzeugter Beweise) 398
a) Der Mechanismus 398
b) Die Differenz zwischen heimlicher und kontradiktorischer, öffentlicher Untersuchung 399
c) Die Zuverlässigkeit polizeilicher Ermittlungen 400
4. Relativierung des Einflusses durch Beweiswürdigung? 405
a) Vorsichtige Beweiswürdigung ist keine Alternative zur Qualität der Beweisgrundlage 405
b) Diffuse Prinzipien statt strikter Regeln 406
c) Psychologische Möglichkeit vorsichtiger Beweiswürdigung 407
III. Fazit und Konsequenzen 409
Thomas Weigend: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO: praktikabel, aber nicht legitim 413
I. Eine legislatorische Erfolgsstory 413
II. Grundsatz- und Anwendungsprobleme 414
1. Entlastung von Folgen der Strafrechtsexpansion 415
2. Auslegungsprobleme bei einer im Kern unbestimmten Vorschrift 415
3. Ungleichheit vor dem Gesetz 417
4. Ungeregeltes Verfahren 418
III. Sanktion ohne Schuldspruch? 420
1. Auflage ist keine Strafe? 421
2. Rechtsgrund der Auflage? 422
IV. Alternativen? 424
Wolfgang Wohlers: Verwertungs-‍, Verwendungs- und/oder Belastungsverbote – die Rechtsfolgenseite der Lehre von den Beweisverwertungsverboten 427
I. Die Lehre von den Beweisverwertungsverboten: viel Lärm um nichts? 427
II. Die Bedeutung von Verwertungsverboten in der Verfahrenswirklichkeit 429
1. Das Ausblenden unverwertbarer Erkenntnisse: eine psychologische Monstrosität 430
2. Mögliche Instrumente zum Schutz des erkennenden Gerichts vor der Wahrnehmung unverwertbarer Beweismittel 432
III. Die Rechtsfolgen des Vorliegens eines Verwertungsverbots 434
1. Verwertungsverbote als Beweiswürdigungsverbote 434
2. Verwertungsverbote als Verwendungsverbote? 436
3. Verwertungsverbote als Belastungsverbote? 440
IV. Fazit 443
Jürgen Wolter: Die neue Nachlässigkeit des BVerfG bei verdeckten Ermittlungseingriffen und die Funktionstüchtigkeit der Strafverfolgung 445
I. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege im Kernbereich privater Lebensgestaltung? 445
II. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege und Reduzierung des Grundrechtsschutzes im Abwägungsbereich auf (fast) Null? 447
III. Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege und Reduzierung des Grundrechtsschutzes im „außerstrafprozessualen Bereich“ 450
IV. Reduzierung des Kernbereichs auf die Freiheit von den Anforderungen funktionstüchtiger Strafrechtspflege? 451
1. Instrumentalisierung der Menschenwürde durch Verfahrensziele 451
2. Instrumentalisierung der Menschenwürde durch Verfahrenserfordernisse und zweistufiges Schutzkonzept 452
3. Beschränkung des Kernbereichs durch Gemeinwohlvorbehalt 452
V. Grundrechtsschützende Auslegung und Fortschreibung der §§ 100c, 100a, 100g, 100d StPO 453
1. Gegen die grundrechtsbeschränkende „vollständige erste Sichtung“ bei zweistufigem Schutzkonzept 453
2. Grundrechtsbewahrende Lösungen bei verdeckten Ermittlungseingriffen (§§ 100a, 100c, 100g, Zugriff auf E-Mails, Online-Durchsuchung) 458
3. Grundrechtsbewahrende Auslegung des § 100d V Nr. 3 StPO 459
VI. Ergebnis, Ursachen, Widmung 460
Ingeborg Zerbes Geheime Überwachung im Strafprozess: Sicherheitsgefühl vor Freiheit? 463
I. Edda Weßlaus starke Stimme im Überwachungs-Diskurs 463
II. Beschneidung individueller Rechte Betroffener 466
II. Funktionsausdehnung des Strafprozesses 467
1. Verlust der traditionellen Aufgabenverteilung – Strafprozess im Einsatz für Sicherheit 467
2. Wirkung traditioneller strafprozessualer Eingriffsgrenzen 469
IV. Fazit 473
II. Strafrecht und Kriminalpolitik 475
Lorenz Böllinger: Das Drogentabu: Soziale Kontrolle von Ekstase 477
Zusammenfassung 477
I. Mystifizierender Drogenkrieg versus wissenschaftliche Drogenaufklärung 477
II. Drogen – das mythische Böse 481
III. Drogentabu, Drogenphobie und resultierende Drogenmoral 482
IV. Unbewusste Gründe und Konsequenzen des Drogentabus 483
1. Unbewusster Konflikt und die psychische Abwehr 483
2. Konflikte auf der Ebene der Triangulierung 485
3. Konflikte auf der prägenitalen Ebene 488
V. Schlussbemerkung 490
Johannes Feest. Weg mit der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB)! Eine Petition mit Fußnoten 491
I. Vorbemerkung 491
II. Petition 491
1. Das Ersetzen einer richterlich angeordneten Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe ist illegitim 492
2. Die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) ist darüber hinaus sozial ungerecht 492
3. Die zunehmende Belastung des Strafvollzugs durch die EFS ist kontraproduktiv 492
4. Alle Versuche die EFS zurückzudrängen sind gescheitert 493
5. Die Behauptung der Unverzichtbarkeit der EFS ist unhaltbar 493
6. Die Abschaffung der EFS hätte eine Reihe wünschenswerter Folgen 494
III. Schlussbemerkung 494
Monika Frommel: Punitiver Populismus 495
I. Die Schutzlückenkampagne der Frauennotrufe und anderer Frauennetzwerke 2014–2016 495
II. Reflexhaftes Strafrecht 499
III. Wie hoch sind die Kosten dieses Politikstils? 499
IV. Wie sieht nun die Straftheorie aus, die zu einer hyperaktiven Mediengesellschaft passt? 500
V. Punitiver Populismus 502
VI. Historischer Wandel seit den 1970er Jahren 502
VII. „Moral“ als „kritische“ Instanz? 503
VIII. Was also hat sich verändert? Was waren die Ziele der großen Strafrechtsreform der 1970er Jahre, warum gelten sie nicht mehr und was wollen Politiker und Politikerinnen heute? 503
Florian Jeßberger: Wider die Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland 507
I. Merkmale, Geschichte, Praxis 509
II. Begrenzungen 512
III. Strafgrund 514
IV. Fazit 516
Klaus Lüderssen: Die Zukunft des agent provocateur – nicht endende Abwägungen 519
I. 519
II. 520
III. 525
Klaus Rogall: Der Notwehrexzess – ein Schuldprivileg 529
I. Einführung 529
II. Annäherungen an § 33 StGB 531
1. Die Überschreitung der Grenzen der Notwehr 531
2. Die affektbedingte Überschreitung der Notwehrgrenzen 534
3. Die Verantwortlichkeit des Angreifers für die Überschreitung der Notwehr 536
4. Ergebnis 537
III. Zur Entstehung des § 33 StGB 538
1. Parlamentarische Beratungen und der „Wille des Gesetzgebers“ 538
2. Die Ausgangslage bei den Beratungen 539
3. Die Beratungen im Einzelnen und ihr Ergebnis 539
IV. Folgerungen für das Verständnis des § 33 StGB 541
1. § 33 StGB ist kein Strafausschließungsgrund 541
2. § 33 StGB ist keine Irrtumsregelung 542
3. § 33 StGB als atypischer Schuldausschließungs- bzw. Entschuldigungsgrund 543
4. Verzicht auf präventive Erklärungsmodelle 546
V. Schlussbemerkung 548
Mark A. Zöller: Der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers im Recht der Inneren Sicherheit 551
I. Vorbemerkungen und Ausgangspunkt 551
II. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Rechtsprechung des BVerfG 552
III. Beispiele aus der Judikatur 554
1. Gefahrenabwehrrecht 555
2. Nachrichtendienstrecht 556
3. Strafrecht 557
IV. Erklärungsansätze für die Gewährung eines Beurteilungsspielraums 559
1. Gesetzgebung als zukunftsbezogene Aufgabe 559
2. Der Grundsatz der Gewaltenteilung 560
V. Grenzen des Beurteilungsspielraums 562
1. Allgemeines 562
2. Schlussfolgerungen 563
VI. Fazit 566
III. Grundlagen 567
Bärbel Frischmann: „… nach bestem Wissen und Gewissen“. Eine Erörterung von J. G. Fichtes Gewissenskonzept 569
I. Fichtes Sittenlehre 570
II. Die Funktion des Gewissens 571
III. Intersubjektive Prüfung meiner Überzeugungen 573
IV. Ein mögliches moralisches Dilemma und das Gewissen 574
V. Bedeutung der Fichteschen Gewissenskonzeption 575
Roland Hefendehl: Eine soziale Rechtsgutstheorie 577
I. Hinführung zum Thema 577
II. Die Rechtsgutstheorie und deren Bekenntnis zum Strafrecht 579
III. Das Strafrecht als „Abenteurer- und Elendsstrafrecht“ 579
IV. Die personale Rechtsgutslehre als Fortsetzung eines überholten Strafrechts 581
V. Die Verschiebung der Koordinaten in einem gesellschaftsintegrierten Strafrecht 582
VI. Die Grundzüge einer sozialen Rechtsgutstheorie 583
1. Der Schutzgegenstand 583
a) Die klassische Grenzziehung zwischen Individual- und Kollektivrechtsgut 583
b) Die verschiedenen Strukturen kollektiver Rechtsgüter 584
aa) Staatsschutzdelikte 584
bb) Kontingentdelikte 584
cc) Vertrauensschutzdelikte 585
2. Der Rechtsgutsträger 587
VII. Die Rolle des Strafrechts in der Finanzkrise als Test 588
1. Die Charakteristika der Finanzkrise 588
2. Aufarbeitungsmöglichkeit mit den Mitteln des Strafrechts? 588
3. Perspektivenverschiebung über eine soziale Rechtsgutstheorie 589
a) Der bisherige Weg 589
b) Der Kern des Unrechts 590
VIII. Resümee 590
Felix Herzog: Robin Hood – Betrachtungen über soziale Gerechtigkeit 593
I. 593
II. 593
III. 597
IV. 599
Georg Mohr: Statt Wahrheit und Gerechtigkeit? Zu Edda Weßlaus Kritik des Konsensprinzips im Strafverfahren 601
I. Die Gerechtigkeit des Strafverfahrens als blinder Fleck der traditionellen Strafrechtsphilosophie 601
II. Das „Standardmodell“: Wahrheit und Gerechtigkeit durch Unparteilichkeit 602
III. Das inquisitorische Strafverfahren 602
IV. Mängel des inquisitorischen Strafverfahrens und die Entstehung einer informellen Absprachenpraxis 603
V. Das adversatorische Strafverfahren 604
VI. Rechtsstaatliche Grenzen der Verständigung laut BGH und BVerfG vor ihrer gesetzlichen Regelung 605
VII. Das Verständigungsgesetz: § 257c StPO 607
VIII. Ergänzungen durch BVerfGE 133, 168 (2013) 608
IX. Edda Weßlaus Kritik am Konsensprinzip 609
X. Nivellierung der Rechtskultur? 612
Franz Salditt: Johannas schöner Prozeß – Anmerkungen zum Wortprotokoll des Jahres 1431 615
I. Der historische Rahmen 615
II. Der Prozeß: Die Frage nach dem Beistand 618
III. Der Prozeß: Zur Aussagepflicht der Angeklagten 620
1. Die Stimmen und Erscheinungen 620
2. Aus heutiger Sicht 622
IV. Der Prozeß: Das Ringen der Richter mit Johanna 624
V. Der Prozeß: Der Weg zum Scheiterhaufen 627
VI. Zum Schluß: Ein rechtliches Gedankenspiel 630
Gerhard Strate: „Zur Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ – Zur Aktualität einer kleinen Schrift Kants aus dem Jahre 1784 633
IV. Persönliches 639
Cornelius Nestler: Gedenken an Edda 641
Schriftenverzeichnis von Edda Weßlau 643
Monographien 643
Herausgeberin 643
Kommentierung 643
Zeitschriften-Aufsätze und Beiträge in Sammelbänden 643
Rezensionen 646
Anmerkungen 646
Autorenverzeichnis 649