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Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel

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Ober, I. (2006). Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel. Zugleich ein Vorschlag für eine »umfassende« Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergesteller Lebensmittel. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52020-6
Ober, Iris. Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel: Zugleich ein Vorschlag für eine »umfassende« Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergesteller Lebensmittel. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52020-6
Ober, I (2006): Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel: Zugleich ein Vorschlag für eine »umfassende« Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergesteller Lebensmittel, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52020-6

Format

Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel

Zugleich ein Vorschlag für eine »umfassende« Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergesteller Lebensmittel

Ober, Iris

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1028

(2006)

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Abstract

Nach der gemeinschaftsrechtlichen Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel müssen diese in bestimmten Fällen nicht gekennzeichnet werden. Demgegenüber besteht ein Interesse der Verbraucher, umfassend über die gentechnische Veränderung eines Lebensmittels informiert zu werden.

Iris Ober beanstandet den Verlust an Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, den die Verbraucher durch die lückenhafte Kennzeichnungspflicht erfahren. Es bedarf aus Gründen des Verbraucherschutzes einer umfassenden Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel. Eine solche weitestgehende Kennzeichnungspflicht ist auch mit Europa- und Völkerrecht vereinbar. Die Verfasserin unterbreitet einen Vorschlag für eine umfassende Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel und für eine Haftung der Anwender und Erzeuger gentechnisch veränderter Organismen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 19
Erster Teil: Grundlagen 27
Erstes Kapitel: Biologische Grundlagen, Nutzen und Risiken der Anwendung der Gentechnik in der Lebensmittelherstellung 27
A. Biologische Grundlagen der Gentechnik 27
I. Grundstruktur der Erbinformation 28
II. Der Vorgang einer gentechnischen Veränderung des Erbmaterials 29
1. Isolation 30
2. Neukombination 30
3. Transformation und Selektion 31
B. Gentechnische Veränderungen und deren Nutzen und Risiken 32
I. Einsatzgebiete der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor 32
1. Anwendung der Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung 32
a) Anwendung der Gentechnik zur Gewinnung von Enzymen und Zusatzstoffen 33
b) Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen als Starterund Schutzkulturen 36
2. Anwendung der Gentechnik bei Pflanzen 37
a) Herbizidresistente Pflanzen 38
b) Insektenresistente Pflanzen 40
c) Virusresistente Pflanzen 43
d) Weitere neue Eigenschaften transgener Pflanzen 44
3. Anwendung der Gentechnik bei Tieren 45
II. Risiken der Anwendung der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor 46
1. Ökologische Risiken 46
a) Risikovergleich zur Normalisierung der Risiken der Gentechnik 47
b) Horizontaler Gentransfer 48
c) Auskreuzung (vertikaler Gentransfer) und Verwilderung transgener Pflanzen 50
d) Evolutionäre Risiken 52
2. Gesundheitliche Risiken der Anwendung der Gentechnik im Agrarund Lebensmittelsektor 53
a) Die Grundlagen einer Eigenschaftsveränderung einer gentechnisch veränderten Pflanze oder eines gentechnisch veränderten Lebensmittels 53
b) Entstehung von toxischen und allergenen Inhaltsstoffen 55
c) Gesundheitsrisiken durch Antibiotikaresistenzgene 57
3. Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Risiken 58
III. Schlussfolgerungen 59
Zweites Kapitel: Rechtsgrundlagen einer Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel 60
A. Entwicklung der Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel 61
I. Freisetzungsrichtlinie 61
II. Novel Food-Verordnung 62
III. Ergänzende Verordnungen zur Novel Food-Verordnung 65
1. Pflicht zur Kennzeichnung aus gentechnisch veränderter Soja oder gentechnisch verändertem Mais hergestellter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten 66
2. Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe und Aromen 68
IV. Negativ-Kennzeichnung 69
B. Die neuen Verordnungen zur Regelung gentechnisch veränderter Lebensmittel 74
I. Die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel 75
II. Die Verordnung über RückVerfolgbarkeit und Kennzeichnung 80
C. Das deutsche Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts 81
Zweiter Teil: Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zur Regelung einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel? 83
Drittes Kapitel: Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel im Hinblick auf grundrechtliche Schutzpflichten des gemeinschaftlichen Gesetzgebers 83
A. Grundrechtliche Schutzpflichten im Gemeinschaftsrecht 84
I. Notwendigkeit gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 84
II. Die Existenz gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 86
1. Grundrechte im Gemeinschaftsrecht 87
a) Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte 87
b) Die Europäische Charta der Grundrechte 88
2. Schutzpflichten als Funktion der Gemeinschaftsgrundrechte 89
a) Herleitung gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 89
aa) Herleitung im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 EUV 89
(1) Gemeinsame Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten 90
(2) Europäische Menschenrechtskonvention 91
bb) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 93
cc) Die Europäische Charta der Grundrechte 96
dd) Zusammenfassung 97
b) Inhalt und Reichweite der Schutzpflichten 98
aa) Inhalt gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 98
bb) Reichweite gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 99
(1) Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten 99
(2) Gestaltungsspielraum der Gemeinschaftsorgane 101
(3) Zusammenfassung 102
B. Erfordernis einer „umfassenden14 Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel im Hinblick auf grundrechtliche Schutzpflichten des gemeinschaftlichen Gesetzgebers? 103
I. Kompetenzakzessorietät gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten 103
II. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Informationsfreiheit 105
1. Bestehen eines gemeinschaftlichen Grundrechts auf Informationsfreiheit 105
2. Schutzpflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zur Regelung einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel? 107
III. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Selbstbestimmung 111
IV. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit 112
V. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit 114
VI. Ergebnis 115
Viertes Kapitel: Das Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel im Hinblick auf das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip 116
A. Das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip 116
I. Bedeutung des Vorsorgeprinzips 117
II. Die Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Vorsorgeprinzips 119
B. Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 120
Dritter Teil: Die Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel aus Gründen des Verbraucherschutzes 122
Fünftes Kapitel: Das tatsächliche Interesse der Verbraucher an einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 122
A. Für ein Interesse der Verbraucher an einer „umfassenden" Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel sprechende Umfrageergebnisse 123
B. Ablehnung der Anwendung der Gentechnik in Lebensmittelherstellung und Landwirtschaft als der Forderung nach „umfassender" Kennzeichnung zugrunde liegende Haltung 126
Sechstes Kapitel: Die rechtspolitische Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel als Konsequenz einer Wahlfreiheit der Verbraucher 129
A. Bedeutung einer Wahlfreiheit der Verbraucher 130
I. Bedeutung der Wahlfreiheit als Ziel des Verbraucherschutzes 130
1. Wahlfreiheit als Ziel des Verbraucherschutzes 131
2. Verbraucherschutz 131
II. Die Wahlfreiheit der Verbraucher und ihre Bedeutung in verschiedener Hinsicht 133
1. Wahlfreiheit der Verbraucher als Wirtschaftsteilnehmer 133
2. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Eigenvorsorge 135
3. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Selbstbestimmung 136
a) Bedeutung der Selbstbestimmung für den Menschen 136
b) Recht auf Selbstbestimmung 138
c) Erforderlichkeit der Selbstbestimmung beim Lebensmittelkauf 138
B. Lebensmittelkennzeichnung als Instrument zur Gewährleistung einer Wahlfreiheit der Verbraucher 139
I. Lebensmittelkennzeichnung im Gemeinschaftsrecht 139
II. Lebensmittelkennzeichnung als Instrument der Verbraucherinformation 141
1. Lebensmittelkennzeichnung auf einem industrialisierten Lebensmittelmarkt 141
2. Lebensmittelkennzeichnung als unmittelbar verfügbare Information 142
III. Reichweite einer Lebensmittelkennzeichnung 142
C. Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 144
I. Notwendigkeit einer Wahlfreiheit der Verbraucher hinsichtlich gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 144
1. Wahlfreiheit der Verbraucher als Wirtschaftsteilnehmer 145
2. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Eigen Vorsorge 146
3. Wahlfreiheit zur Selbstbestimmung der Verbraucher 148
4. Zusammenfassung 150
II. Gentechnisch veränderte und gentechnisch hergestellte Lebensmittel als Produkte eines industrialisierten Lebensmittelmarktes 151
D. Das einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel zugrunde zu legende Kennzeichnungskonzept 152
Vierter Teil: Eigener Vorschlag 154
Siebtes Kapitel: Vorschlag für eine „umfassende" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 154
A. Vorschlag für eine „umfassende" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 154
I. Grundsätze einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 155
II. Realisierbarkeit und Vollziehbarkeit einer „umfassenden" Kennzeichnungspflicht 157
1. Praktikabilität und Kontrollierbarkeit einer Kennzeichnung von Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Lebensmitteln 158
a) Praktikabilität 158
b) Kontrollierbarkeit 159
2. Praktikabilität und Kontrollierbarkeit einer Kennzeichnung „mit" gentechnisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel 161
a) Praktikabilität 161
b) Kontrollierbarkeit 163
B. Ergebnis 164
Achtes Kapitel: Mögliche rechtliche Hindernisse einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 164
A. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit Grundrechten 164
I. Hingriff in die Berufsfreiheit 164
II. Rechtfertigung des Eingriffs 166
1. Vorliegen eines dem Gemeinwohl dienenden Zweckes und Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 167
a) Zweck des Gemeinwohls 167
b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 168
aa) Geeignetheit 169
bb) Erforderlichkeit 169
cc) Angemessenheit 170
2. Grundrechte Dritter 173
B. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit internationalem Recht 174
I. Spezielle völkerrechtliche Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel 174
1. Das Cartagena Protokoll 175
2. Der Codex Alimentarius 176
II. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit Welthandelsrecht 178
1. Spezielle völkerrechtliche Handelsübereinkommen 178
a) Anwendbarkeit 178
b) Übereinkommen über technische Handelshemmnisse 180
aa) Anwendbarkeit 180
bb) Nichtdiskriminierungsgebot 183
2. GATT 185
a) Anwendbarkeit 185
b) Nichtdiskriminierungsgebot 186
Neuntes Kapitel: Notwendige Regelungen zur Ergänzung des Vorschlags einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel 193
A. Im Zusammenhang mit der gentechnischen Verunreinigung von Produkten entstehende Kosten und finanzielle Verluste 194
B. Regelung zur Gewährleistung einer Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen 198
I. Regelung auf der Ebene des gemeinschaftlichen oder nationalen Rechts 198
II. Grundzüge einer gemeinschaftlichen Regelung der Koexistenz 200
C. Vorschlag für eine Haftungsregelung in Anbetracht der Wertverluste gentechnisch verunreinigter Produkte 202
I. Bestehende Haftungsregelungen 202
1. Ebene des nationalen Rechts 202
a) Haftungsregelungen auf nationaler Ebene 202
aa) Ansprüche nach deutschem Recht 203
(1) Rechtslage vor der Novellierung des Gentechnikrechts 204
(2) Rechtslage nach der Novellierung des Gentechnikrechts 206
(3) Bewertung der Regelung des § 36 a GenTG 208
bb) Ansprüche nach französischem Recht 209
cc) Ansprüche nach englischem Recht 210
b) Staatshaftung 210
2. Ebene des Gemeinschaftsrechts 211
3. Zwischenergebnis 211
II. Vorschlag für eine Haftungsregelung in ihren Grundzügen 212
1. Regelung auf der Ebene des gemeinschaftlichen oder nationalen Rechts 212
a) Kompetenz der Gemeinschaft 213
b) Wahrung der Subsidiarität 214
c) Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 3 EGV 216
d) Zwischenergebnis 216
2. Gemeinschaftliche Regelung der Grundzüge einer Haftung 216
a) Verschuldensunabhängige Haftung 217
b) Haftungsschuldner 218
aa) Haftung des unmittelbaren Schädigers 218
bb) Zusammenschluss der Haftungsschuldner in einem Haftungsfonds 220
cc) Unternehmenshaftung 222
III. Zusammenfassung: Haftungsregelung in ihren Grundzügen 223
D. Vorschlag für eine Regelung des Kostenträgers der erforderlichen Überprüfung von Produkten auf gentechnische Verunreinigungen hin 223
Schlussbetrachtung 225
Literaturverzeichnis 228
Sachwortregister 238