Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel
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Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel
Zugleich ein Vorschlag für eine »umfassende« Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergesteller Lebensmittel
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1028
(2006)
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Abstract
Nach der gemeinschaftsrechtlichen Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel müssen diese in bestimmten Fällen nicht gekennzeichnet werden. Demgegenüber besteht ein Interesse der Verbraucher, umfassend über die gentechnische Veränderung eines Lebensmittels informiert zu werden.Iris Ober beanstandet den Verlust an Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, den die Verbraucher durch die lückenhafte Kennzeichnungspflicht erfahren. Es bedarf aus Gründen des Verbraucherschutzes einer umfassenden Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel. Eine solche weitestgehende Kennzeichnungspflicht ist auch mit Europa- und Völkerrecht vereinbar. Die Verfasserin unterbreitet einen Vorschlag für eine umfassende Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel und für eine Haftung der Anwender und Erzeuger gentechnisch veränderter Organismen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 19 | ||
Erster Teil: Grundlagen | 27 | ||
Erstes Kapitel: Biologische Grundlagen, Nutzen und Risiken der Anwendung der Gentechnik in der Lebensmittelherstellung | 27 | ||
A. Biologische Grundlagen der Gentechnik | 27 | ||
I. Grundstruktur der Erbinformation | 28 | ||
II. Der Vorgang einer gentechnischen Veränderung des Erbmaterials | 29 | ||
1. Isolation | 30 | ||
2. Neukombination | 30 | ||
3. Transformation und Selektion | 31 | ||
B. Gentechnische Veränderungen und deren Nutzen und Risiken | 32 | ||
I. Einsatzgebiete der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor | 32 | ||
1. Anwendung der Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung | 32 | ||
a) Anwendung der Gentechnik zur Gewinnung von Enzymen und Zusatzstoffen | 33 | ||
b) Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen als Starterund Schutzkulturen | 36 | ||
2. Anwendung der Gentechnik bei Pflanzen | 37 | ||
a) Herbizidresistente Pflanzen | 38 | ||
b) Insektenresistente Pflanzen | 40 | ||
c) Virusresistente Pflanzen | 43 | ||
d) Weitere neue Eigenschaften transgener Pflanzen | 44 | ||
3. Anwendung der Gentechnik bei Tieren | 45 | ||
II. Risiken der Anwendung der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor | 46 | ||
1. Ökologische Risiken | 46 | ||
a) Risikovergleich zur Normalisierung der Risiken der Gentechnik | 47 | ||
b) Horizontaler Gentransfer | 48 | ||
c) Auskreuzung (vertikaler Gentransfer) und Verwilderung transgener Pflanzen | 50 | ||
d) Evolutionäre Risiken | 52 | ||
2. Gesundheitliche Risiken der Anwendung der Gentechnik im Agrarund Lebensmittelsektor | 53 | ||
a) Die Grundlagen einer Eigenschaftsveränderung einer gentechnisch veränderten Pflanze oder eines gentechnisch veränderten Lebensmittels | 53 | ||
b) Entstehung von toxischen und allergenen Inhaltsstoffen | 55 | ||
c) Gesundheitsrisiken durch Antibiotikaresistenzgene | 57 | ||
3. Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Risiken | 58 | ||
III. Schlussfolgerungen | 59 | ||
Zweites Kapitel: Rechtsgrundlagen einer Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel | 60 | ||
A. Entwicklung der Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel | 61 | ||
I. Freisetzungsrichtlinie | 61 | ||
II. Novel Food-Verordnung | 62 | ||
III. Ergänzende Verordnungen zur Novel Food-Verordnung | 65 | ||
1. Pflicht zur Kennzeichnung aus gentechnisch veränderter Soja oder gentechnisch verändertem Mais hergestellter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten | 66 | ||
2. Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe und Aromen | 68 | ||
IV. Negativ-Kennzeichnung | 69 | ||
B. Die neuen Verordnungen zur Regelung gentechnisch veränderter Lebensmittel | 74 | ||
I. Die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel | 75 | ||
II. Die Verordnung über RückVerfolgbarkeit und Kennzeichnung | 80 | ||
C. Das deutsche Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts | 81 | ||
Zweiter Teil: Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zur Regelung einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel? | 83 | ||
Drittes Kapitel: Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel im Hinblick auf grundrechtliche Schutzpflichten des gemeinschaftlichen Gesetzgebers | 83 | ||
A. Grundrechtliche Schutzpflichten im Gemeinschaftsrecht | 84 | ||
I. Notwendigkeit gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 84 | ||
II. Die Existenz gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 86 | ||
1. Grundrechte im Gemeinschaftsrecht | 87 | ||
a) Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte | 87 | ||
b) Die Europäische Charta der Grundrechte | 88 | ||
2. Schutzpflichten als Funktion der Gemeinschaftsgrundrechte | 89 | ||
a) Herleitung gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 89 | ||
aa) Herleitung im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 EUV | 89 | ||
(1) Gemeinsame Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten | 90 | ||
(2) Europäische Menschenrechtskonvention | 91 | ||
bb) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs | 93 | ||
cc) Die Europäische Charta der Grundrechte | 96 | ||
dd) Zusammenfassung | 97 | ||
b) Inhalt und Reichweite der Schutzpflichten | 98 | ||
aa) Inhalt gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 98 | ||
bb) Reichweite gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 99 | ||
(1) Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten | 99 | ||
(2) Gestaltungsspielraum der Gemeinschaftsorgane | 101 | ||
(3) Zusammenfassung | 102 | ||
B. Erfordernis einer „umfassenden14 Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel im Hinblick auf grundrechtliche Schutzpflichten des gemeinschaftlichen Gesetzgebers? | 103 | ||
I. Kompetenzakzessorietät gemeinschaftsgrundrechtlicher Schutzpflichten | 103 | ||
II. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Informationsfreiheit | 105 | ||
1. Bestehen eines gemeinschaftlichen Grundrechts auf Informationsfreiheit | 105 | ||
2. Schutzpflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zur Regelung einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel? | 107 | ||
III. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Selbstbestimmung | 111 | ||
IV. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz eines Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit | 112 | ||
V. Pflicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers zum Schutz der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit | 114 | ||
VI. Ergebnis | 115 | ||
Viertes Kapitel: Das Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel im Hinblick auf das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip | 116 | ||
A. Das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip | 116 | ||
I. Bedeutung des Vorsorgeprinzips | 117 | ||
II. Die Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Vorsorgeprinzips | 119 | ||
B. Erfordernis einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 120 | ||
Dritter Teil: Die Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel aus Gründen des Verbraucherschutzes | 122 | ||
Fünftes Kapitel: Das tatsächliche Interesse der Verbraucher an einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 122 | ||
A. Für ein Interesse der Verbraucher an einer „umfassenden" Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel sprechende Umfrageergebnisse | 123 | ||
B. Ablehnung der Anwendung der Gentechnik in Lebensmittelherstellung und Landwirtschaft als der Forderung nach „umfassender" Kennzeichnung zugrunde liegende Haltung | 126 | ||
Sechstes Kapitel: Die rechtspolitische Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel als Konsequenz einer Wahlfreiheit der Verbraucher | 129 | ||
A. Bedeutung einer Wahlfreiheit der Verbraucher | 130 | ||
I. Bedeutung der Wahlfreiheit als Ziel des Verbraucherschutzes | 130 | ||
1. Wahlfreiheit als Ziel des Verbraucherschutzes | 131 | ||
2. Verbraucherschutz | 131 | ||
II. Die Wahlfreiheit der Verbraucher und ihre Bedeutung in verschiedener Hinsicht | 133 | ||
1. Wahlfreiheit der Verbraucher als Wirtschaftsteilnehmer | 133 | ||
2. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Eigenvorsorge | 135 | ||
3. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Selbstbestimmung | 136 | ||
a) Bedeutung der Selbstbestimmung für den Menschen | 136 | ||
b) Recht auf Selbstbestimmung | 138 | ||
c) Erforderlichkeit der Selbstbestimmung beim Lebensmittelkauf | 138 | ||
B. Lebensmittelkennzeichnung als Instrument zur Gewährleistung einer Wahlfreiheit der Verbraucher | 139 | ||
I. Lebensmittelkennzeichnung im Gemeinschaftsrecht | 139 | ||
II. Lebensmittelkennzeichnung als Instrument der Verbraucherinformation | 141 | ||
1. Lebensmittelkennzeichnung auf einem industrialisierten Lebensmittelmarkt | 141 | ||
2. Lebensmittelkennzeichnung als unmittelbar verfügbare Information | 142 | ||
III. Reichweite einer Lebensmittelkennzeichnung | 142 | ||
C. Notwendigkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 144 | ||
I. Notwendigkeit einer Wahlfreiheit der Verbraucher hinsichtlich gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 144 | ||
1. Wahlfreiheit der Verbraucher als Wirtschaftsteilnehmer | 145 | ||
2. Wahlfreiheit der Verbraucher zur Eigen Vorsorge | 146 | ||
3. Wahlfreiheit zur Selbstbestimmung der Verbraucher | 148 | ||
4. Zusammenfassung | 150 | ||
II. Gentechnisch veränderte und gentechnisch hergestellte Lebensmittel als Produkte eines industrialisierten Lebensmittelmarktes | 151 | ||
D. Das einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel zugrunde zu legende Kennzeichnungskonzept | 152 | ||
Vierter Teil: Eigener Vorschlag | 154 | ||
Siebtes Kapitel: Vorschlag für eine „umfassende" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 154 | ||
A. Vorschlag für eine „umfassende" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 154 | ||
I. Grundsätze einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 155 | ||
II. Realisierbarkeit und Vollziehbarkeit einer „umfassenden" Kennzeichnungspflicht | 157 | ||
1. Praktikabilität und Kontrollierbarkeit einer Kennzeichnung von Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Lebensmitteln | 158 | ||
a) Praktikabilität | 158 | ||
b) Kontrollierbarkeit | 159 | ||
2. Praktikabilität und Kontrollierbarkeit einer Kennzeichnung „mit" gentechnisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel | 161 | ||
a) Praktikabilität | 161 | ||
b) Kontrollierbarkeit | 163 | ||
B. Ergebnis | 164 | ||
Achtes Kapitel: Mögliche rechtliche Hindernisse einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 164 | ||
A. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit Grundrechten | 164 | ||
I. Hingriff in die Berufsfreiheit | 164 | ||
II. Rechtfertigung des Eingriffs | 166 | ||
1. Vorliegen eines dem Gemeinwohl dienenden Zweckes und Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit | 167 | ||
a) Zweck des Gemeinwohls | 167 | ||
b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 168 | ||
aa) Geeignetheit | 169 | ||
bb) Erforderlichkeit | 169 | ||
cc) Angemessenheit | 170 | ||
2. Grundrechte Dritter | 173 | ||
B. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit internationalem Recht | 174 | ||
I. Spezielle völkerrechtliche Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel | 174 | ||
1. Das Cartagena Protokoll | 175 | ||
2. Der Codex Alimentarius | 176 | ||
II. Vereinbarkeit einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel mit Welthandelsrecht | 178 | ||
1. Spezielle völkerrechtliche Handelsübereinkommen | 178 | ||
a) Anwendbarkeit | 178 | ||
b) Übereinkommen über technische Handelshemmnisse | 180 | ||
aa) Anwendbarkeit | 180 | ||
bb) Nichtdiskriminierungsgebot | 183 | ||
2. GATT | 185 | ||
a) Anwendbarkeit | 185 | ||
b) Nichtdiskriminierungsgebot | 186 | ||
Neuntes Kapitel: Notwendige Regelungen zur Ergänzung des Vorschlags einer „umfassenden" Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel | 193 | ||
A. Im Zusammenhang mit der gentechnischen Verunreinigung von Produkten entstehende Kosten und finanzielle Verluste | 194 | ||
B. Regelung zur Gewährleistung einer Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen | 198 | ||
I. Regelung auf der Ebene des gemeinschaftlichen oder nationalen Rechts | 198 | ||
II. Grundzüge einer gemeinschaftlichen Regelung der Koexistenz | 200 | ||
C. Vorschlag für eine Haftungsregelung in Anbetracht der Wertverluste gentechnisch verunreinigter Produkte | 202 | ||
I. Bestehende Haftungsregelungen | 202 | ||
1. Ebene des nationalen Rechts | 202 | ||
a) Haftungsregelungen auf nationaler Ebene | 202 | ||
aa) Ansprüche nach deutschem Recht | 203 | ||
(1) Rechtslage vor der Novellierung des Gentechnikrechts | 204 | ||
(2) Rechtslage nach der Novellierung des Gentechnikrechts | 206 | ||
(3) Bewertung der Regelung des § 36 a GenTG | 208 | ||
bb) Ansprüche nach französischem Recht | 209 | ||
cc) Ansprüche nach englischem Recht | 210 | ||
b) Staatshaftung | 210 | ||
2. Ebene des Gemeinschaftsrechts | 211 | ||
3. Zwischenergebnis | 211 | ||
II. Vorschlag für eine Haftungsregelung in ihren Grundzügen | 212 | ||
1. Regelung auf der Ebene des gemeinschaftlichen oder nationalen Rechts | 212 | ||
a) Kompetenz der Gemeinschaft | 213 | ||
b) Wahrung der Subsidiarität | 214 | ||
c) Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 3 EGV | 216 | ||
d) Zwischenergebnis | 216 | ||
2. Gemeinschaftliche Regelung der Grundzüge einer Haftung | 216 | ||
a) Verschuldensunabhängige Haftung | 217 | ||
b) Haftungsschuldner | 218 | ||
aa) Haftung des unmittelbaren Schädigers | 218 | ||
bb) Zusammenschluss der Haftungsschuldner in einem Haftungsfonds | 220 | ||
cc) Unternehmenshaftung | 222 | ||
III. Zusammenfassung: Haftungsregelung in ihren Grundzügen | 223 | ||
D. Vorschlag für eine Regelung des Kostenträgers der erforderlichen Überprüfung von Produkten auf gentechnische Verunreinigungen hin | 223 | ||
Schlussbetrachtung | 225 | ||
Literaturverzeichnis | 228 | ||
Sachwortregister | 238 |