Die fehlerhafte Ehe im internationalen Privatrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die fehlerhafte Ehe im internationalen Privatrecht
Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 87
(1997)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
In der vorliegenden Dissertation befaßt sich Ursula Knott mit der Frage, welches Recht auf die Fehlerhaftigkeit von Eheschließungen mit Auslandsberührung und ihre Folgen Anwendung findet. Die Verfasserin stellt zunächst - geordnet nach Themenbereichen - die unterschiedliche Ausgestaltung des materiellen Rechts der unwirksamen Ehe in verschiedenen Rechtsordnungen dar. Besondere Berücksichtigung findet dabei die aus dem kanonischen Recht stammende Rechtsfigur der Putativehe. In einem zweiten Teil widmet die Autorin sich den kollisionsrechtlichen Problemen. Ausgehend von der Feststellung, daß das deutsche Kollisionsrecht kaum Kollisionsnormen für die Anknüpfung der fehlerhaften Ehe bereithält, untersucht die Verfasserin die Lösungsansätze der deutschen Rechtsprechung und kommt zu dem Ergebnis, daß die in der Rechtsprechung vorherrschende Anknüpfung der Fehlerhaftigkeit und aller ihrer Folgen an Art. 11, 13 EGBGB nicht geeignet ist, alle auftretenden Anknüpfungsfragen zufriedenstellend zu beantworten. Insbesondere die Anknüpfung an das Heimatrecht des verletzten Ehegatten für den Fall, daß sich bei der Anknüpfung an die jeweiligen Heimatrechte der Ehegatten nach Art. 13 EGBGB ein strengeres Recht nicht finden lasse, vermöge nicht zu überzeugen. Im folgenden werden unterschiedliche, in der deutschen Lehre sowie in Rechtsprechung und Lehre anderer Rechtsordnungen vorgeschlagene Lösungen untersucht. Nach Abwägung der Argumente unter steter Rückkoppelung zum materiellen Recht stellt sich heraus, daß eine "gespaltene Anknüpfung", wie sie ähnlich teilweise im romanischen Rechtskreis für die Putativehe vorgeschlagen wird, vorzuziehen sei. Die Fragen der Unwirksamkeit und des Ob der Folgen seien an Art. 13 EGBGB anzuknüpfen, während das Wie sich nach dem jeweiligen Folgenstatut, Art. 10, 14, 17, 15, 18 EGBGB richte. Die Autorin schließt mit der Betrachtung einiger besonderer Probleme, nämlich der Anknüpfung der Ehelichkeit der Kinder und der Heilung fehlerhafter Ehen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Erstes Kapitel: Einleitung | 17 | ||
Zweites Kapitel: Die fehlerhafte Ehe im materiellen Recht | 19 | ||
A. Die Arten der Fehlerhaftigkeit | 19 | ||
I. Die Nichtehe (matrimonium non existens) | 19 | ||
1. Zur Annahme einer Nichtehe führende Fehler bei der Eheschließung | 20 | ||
2. Möglichkeiten der „Heilung“ einer Nichtehe | 23 | ||
II. Die vernichtbare Ehe | 25 | ||
1. Zur Vernichtbarkeit führende Fehler bei der Eheschließung | 26 | ||
a) Verstoß gegen Formvorschriften | 26 | ||
b) Verstoß gegen Vorschriften über sachliche Ehevoraussetzungen, die im Interesse der öffentlichen Ordnung bestehen | 27 | ||
c) Verstoß gegen Vorschriften über sachliche Ehevoraussetzungen, die dem Schutz eines Partners dienen | 29 | ||
d) Ausschluß der Vernichtbarkeit der Ehe | 30 | ||
2. Staatliches Verfahren der Ungültigerklärung | 32 | ||
a) Rechtsordnungen, die für das Verfahren der Ungültigerklärung zwischen verschiedenen Ehehindernissen unterscheiden | 33 | ||
b) Rechtsordnungen, die ein einheitliches Verfahren der Ungültigerklärung kennen | 35 | ||
B. Die personenrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen für die Partner und die Kinder | 36 | ||
I. Die Nichtehe | 36 | ||
II. Die vernichtbare Ehe | 38 | ||
1. Folgen für die Partner | 38 | ||
2. Folgen für die Kinder | 45 | ||
C. Zusammenfassung | 46 | ||
Drittes Kapitel: Die Behandlung der fehlerhaften Ehe und ihrer Rechtsfolgen für die Partner im Kollisionsrecht | 47 | ||
A. Die Grundsätze der deutschen Rechtsprechung zur Anknüpfung der Eheungültigkeit | 49 | ||
I. Recht, das die Voraussetzungen der Ehe beherrscht | 49 | ||
1. Materielle Voraussetzungen | 50 | ||
2. Formelle Voraussetzungen | 50 | ||
II. Reichweite des Rechts, das die Voraussetzungen der Ehe beherrscht | 51 | ||
1. Anknüpfung, wenn nur ein einziges Recht die Voraussetzungen der Ehe beherrscht | 51 | ||
2. Anknüpfung, wenn mehrere Rechte die Voraussetzungen der Ehe beherrschen | 52 | ||
a) Materielle Fehler | 52 | ||
b) Formelle Fehler | 55 | ||
B. Kritik an den Anknüpfungsgrundsätzen der Rechtsprechung | 56 | ||
C. Andere Lösungsvorschläge | 58 | ||
I. Anknüpfungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der grundsätzlichen Anknüpfung der fehlerhaften Ehe an das Recht, das die Voraussetzungen der Ehe aufstellt | 58 | ||
1. Ersatzrecht | 59 | ||
2. Wahl eines anderen Bezugspunktes für die Bestimmung des „strengeren Rechts“ | 61 | ||
II. Anknüpfung der fehlerhaften Ehe insgesamt an ein anderes Statut | 65 | ||
III. Aufteilung der Fragen der fehlerhaften Ehe unter mehrere Anknüpfungspunkte | 66 | ||
1. Trennung zwischen der Feststellung der Gültigkeit der Ehe und den die Geltendmachung und Folgen der unwirksamen Ehe betreffenden Fragen | 67 | ||
2. Trennung zwischen der Unwirksamkeit der Ehe und ihrer Geltendmachung einerseits und ihren vermögens- und personenrechtlichen Folgen andererseits | 71 | ||
a) Anknüpfung der Folgen an die lex fori | 73 | ||
b) Anknüpfung der Folgen an das Heimatrecht des gutgläubigen Partners | 73 | ||
c) Anknüpfung der Folgen an das günstigere Recht | 74 | ||
d) Anknüpfung der Folgen an das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung | 75 | ||
e) Anknüpfung der Folgen an Artt. 14, 17 EGBGB | 75 | ||
f) Anknüpfung der Folgen an Artt. 14, 15, 18 I, 10 EGBGB | 76 | ||
D. Die hier vertretene gespaltene Anknüpfung | 76 | ||
I. Vorzüge dieser Anknüpfung | 77 | ||
II. Besonderheiten bei der Nichtehe bzw. void marriage | 80 | ||
III. Die Anknüpfung im einzelnen | 81 | ||
1. Der sichere Anwendungsbereich des Eheschließungsstatuts | 81 | ||
2. Präzisierung der Grenzziehung zwischen Eheschließungsstatut und Folgenstatut | 82 | ||
a) Die Einordnung der Putativehe im Rahmen der gespaltenen Anknüpfung | 83 | ||
aa) Anknüpfung der Putativehe an das Ehewirkungsstatut | 83 | ||
bb) Trennung von Voraussetzungen und Wirkungen der Putativehe ohne Anknüpfung an das Eheschließungsstatut | 83 | ||
cc) Anknüpfung der Voraussetzungen an das Eheschließungssstatut und der Wirkungen an das jeweilige Wirkungsstatut | 84 | ||
dd) Stellungnahme | 84 | ||
b) Versuch einer Lösung des Problems über die Putativehe hinaus | 86 | ||
aa) Lösung Gornati di Ciuceis | 86 | ||
bb) Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 87 | ||
3. Die Anknüpfung der Wirkungen der ungültigen Ehe an das Folgenstatut | 90 | ||
a) Anwendbarkeit der Artt. 10, 15, 17, 18 EGBGB | 91 | ||
b) Die Bestimmung der „Ehe“ im Rahmen der Anknüpfung an die Artt. 10, 15, 17, 18 EGBGB | 93 | ||
aa) Die Lehre von der Erstfrage | 93 | ||
bb) Die materiell-rechtliche Lehre von Winkler von Mohrenfels | 95 | ||
cc) Die Anknüpfung der Vorfrage | 95 | ||
(1) Streitstand | 96 | ||
(2) Stellungnahme | 97 | ||
4. Einordnung der neben den eigentlichen Unwirksamkeitsfolgen stehenden Ausgleichsansprüche wegen der Eingehung einer unwirksamen Ehe | 101 | ||
Viertes Kapitel: Die Behandlung der Folgen der fehlerhaften Ehe für die aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder im Kollisionsrecht | 103 | ||
Fünftes Kapitel: Heilung unwirksamer Ehen auf der Ebene des Kollisionsrecht | 108 | ||
A. Streitstand | 108 | ||
B. Stellungnahme | 110 | ||
I. Möglichkeit der Berücksichtigung von nach der Eheschließung eintretenden Umständen bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Ehe im Internationalen Privatrecht | 110 | ||
1. Das langjährige Zusammenleben der Partner | 110 | ||
2. Der Statutenwechsel | 111 | ||
3. Antizipierende Anknüpfung | 112 | ||
4. Wegfall des Regelungsinteresses des ursprünglich maßgeblichen Statuts | 112 | ||
5. Art. 6 GG | 113 | ||
II. Ratsamkeit und Notwendigkeit einer Korrektur der Anknüpfung | 113 | ||
III. Inhalt der Korrektur | 114 | ||
Sechstes Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick | 116 | ||
Literaturverzeichnis | 118 | ||
Sachwortverzeichnis | 126 |