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Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat

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Kröger, T. (2016). Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat. Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54744-9
Kröger, Thomas. Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat: Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54744-9
Kröger, T (2016): Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat: Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54744-9

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Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat

Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie

Kröger, Thomas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 271

(2016)

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About The Author

Thomas Kröger studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach Tätigkeiten als Studentische und Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht arbeitete er dort von 2007 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften, wo er seine von der Studienstiftung des Deutschen Volkes geförderte Promotionsschrift verfasste. Nach Absolvierung des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Wiesbaden im Jahr 2012 arbeitete er, bevor er eine Tätigkeit als Staatsanwalt in Landau/Pfalz aufnahm, in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Seit Oktober 2014 ist er als Staatsanwalt in Mainz tätig.

Abstract

Für die überwiegende Auffassung in der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung scheint unverbrüchlich festzustehen, dass die Verletzung einer so genannten Sorgfaltspflicht der originäre Aspekt jedweder Prüfung einer fahrlässigen Straftat zu sein hat. Beim Vorsatzdelikt soll dieser Gedanke dagegen keine Rolle spielen. Damit werden beide Deliktstypen aufbautechnisch streng separiert. Der Autor zeigt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums, dass eine solche Trennung sachlich nicht zu begründen ist. Hier wie dort sind die anzulegenden Kriterien artgleich, so dass der Autor eine für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt einheitliche Straftatlehre entwickelt. Dabei stellt er insbesondere die Gesetzesbegriffe Unrecht und Schuld in den Mittelpunkt seiner Dogmatik.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einleitung 17
A. Problemaufriss 17
B. Überlegungen zur Methodik 22
I. Rechtsvergleichung, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsrecht, Zivilrecht 22
II. Rechtsprechungsanalyse 29
III. Rechtsphilosophie 32
IV. Etymologie des Begriffs „Fahrlässigkeit“ und Rechtsgeschichte 35
V. Abschließende Konkretisierung der auf die gesetzliche Systematisierung ausgerichteten Herangehensweise 40
C. Gang der Untersuchung 47
Kapitel 2: Rechtsgeschichtliche Entwicklung 48
A. Die Ausgangsdebatte zwischen Adolf Merkel und Rudolf von Jhering 49
B. Fortentwicklung zur „klassischen Verbrechenssystematik“ 52
I. Karl Binding – Die Norm als Dreh- und Angelpunkt 52
II. August Thon – Die Imperativentheorie; Grundlegung für die Differenzierung in Bewertungs- und Bestimmungsnorm 56
III. Franz von Liszt – Die Handlung und deren Attribute: rechtswidrig, schuldhaft, mit Strafe bedroht 59
1. Naturwissenschaftlicher Positivismus und scharfe Begrifflichkeiten des klassifikatorischen Systems als geistesgeschichtliche Grundlagen der „klassischen“ Verbrechensauffassung 59
2. Verbrechensauffassung 61
IV. Gustav Radbruch – Aufspaltung der Fahrlässigkeit auf Rechtswidrigkeit und (psychologische) Schuld 65
V. Ernst Beling – Der Tatbestand als Bezugspunkt 68
C. Fortentwicklung zur „neoklassischen Verbrechenslehre“ 73
I. Max Ernst Mayer – Rechts- und Kulturnormen 73
1. Normentheoretische Grundlagen 74
2. Der Neukantianismus als Bezugspunkt für die Verbrechenslehre – die normative Wende in der Strafrechtswissenschaft 76
3. Verbrechensauffassung 77
II. Alexander Freiherr Hold v. Ferneck – Imperativentheorie und Ineinssetzung von Unrecht und (generell verstandener) Schuld 81
III. Franz Exner, August Köhler und Hermann Mannheim – drei nahezu zeitgleiche, aber differierende Ansätze, das Wesen der Fahrlässigkeit systematisch zu ergründen 85
1. Franz Exner – Die Gefühlsschuld als Anknüpfungspunkt für die Fahrlässigkeit 86
2. August Köhler – Fahrlässigkeit als Ablehnung der Anregung, auf die Gefährlichkeit des geplanten Verhaltens zu achten 91
3. Herrmann Mannheim – Fahrlässigkeit als Nichtvorhersehen des Erfolges trotz Vorhersehensollens und objektiven Könnens 93
IV. Edmund Mezger – Unrecht als Widerspruch gegen die adressenlose, objektive Bewertungsnorm, Schuld als die persönliche, subjektive Vorwerfbarkeit begangenen Unrechts 95
V. Karl Engisch – Der „formelle“ Schuldgehalt der Fahrlässigkeit, insbesondere die äußere und innere Sorgfalt 101
1. Die Rechtsfahrlässigkeit 102
2. Das Irrtumsmoment bei der Fahrlässigkeit und die äußere und innere Sorgfalt 103
3. Die Unterscheidung der verschiedenen Sorgfaltstypen 104
4. Einbettung des Sorgfaltsbegriffs in den Deliktsaufbau 107
5. Subjektiver oder objektiver Sorgfaltspflichtmaßstab und die sog. Sondernormen 109
6. Das Erfordernis der Erkennbarkeit 110
7. Die Schuld im materiellen Sinne 113
D. Der Finalismus 114
I. Hans Welzels wissenschaftstheoretischer Ausgangspunkt seines finalistischen Systems 115
II. Durch die Grundannahmen des Finalismus bedingte, in dessen Entwicklung relativ konstant gebliebene strafrechtsdogmatische Folgerungen 117
III. Finalistische Grundannahmen und die Fahrlässigkeitstat 121
1. Der Ausgangspunkt: Die Fahrlässigkeit als potentielle Finalität 122
2. Einwände gegen den Ansatz der potentiellen Finalität durch den Finalisten Werner Niese 125
3. Änderungen der Welzelschen Fahrlässigkeitsdogmatik nach der Kritik Werner Nieses 128
E. Rekapitulierender rechtsgeschichtlicher Überblick 138
Kapitel 3: Kritische Darstellung des aktuellen Sach- und Streitstandes 143
A. In Unrecht und Schuld differenzierende Auffassungen 144
I. Die Lehren von der sog. objektiven (unrechtsrelevanten) und subjektiven (schuldrelevanten) Sorgfalts(pflicht)verletzung – Das fahrlässige Delikt als eigenständiger Typus, als Aliud zum vorsätzlichen 144
1. Der (Unrechts-)Tatbestand des fahrlässigen Delikts 144
a) Der Handlungsunwert und die objektive Sorgfaltspflichtverletzung 144
aa) Das (grundsätzliche) Nichteinhalten rechtlicher Sollens-Anforderungen und die (objektive) Sorgfaltspflichtverletzung als Handlungsunwert des Fahrlässigkeitsdelikts 146
(1) Grundlagen 146
(2) Das Fahrlässigkeitsdelikt als in ihrer Finalität rechtlich relevante Handlung 151
(3) Das Fahrlässigkeitsdelikt ohne Berücksichtigung des konkreten Willensinhalts, ohne Bezugnahme auf einen sog. subjektiven Tatbestand 154
(4) Gefahr der Normverdoppelung: Das Verhältnis der „allgemeinen“ Norm zur „Sorgfaltsnorm“ 158
bb) Objektive Sorgfaltswidrigkeit und ihr Verhältnis zur sog. objektiven Vorhersehbarkeit 159
(1) Objektive Vorhersehbarkeit als notwendiges Merkmal des Handlungsunwerts? 159
(2) Objektive Vorhersehbarkeit und Erfolg(sunrecht)? – Klärung des Bezugspunktes 160
(3) Bestimmung der objektiven Sorgfaltswidrigkeit ohne objektive Vorhersehbarkeit? – Klärung des Beurteilungsmaßstabs 164
(a) Die Normativität der Sorgfaltstypen als Grund auf „die“ Vorhersehbarkeit zu verzichten? 164
(b) Die Bestimmung der Sorgfaltswidrigkeit ausschließlich mittels einer Interessenabwägung 166
(c) Der objektive Tatbestand als objektive Vermeidbarkeit 169
(4) Zwischenfazit: Keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung ohne objektive Vorhersehbarkeit 172
cc) Die Sorgfaltspflichtverletzung und deren Maßstab 174
(1) Grundlagen: Der Verkehrskreis 174
(2) Orientierung an so genannten „konkreten Sondernormen“ 176
(3) Vertrauensgrundsatz 179
(4) Sonderwissen und Sonderfähigkeiten 184
b) Der Erfolgsunwert – die Lehre von der objektiven Zurechnung 187
aa) Die Grundformel der objektiven Zurechnungslehre 190
bb) Um die Schaffung eines unerlaubten / rechtlich relevanten etc. Risikos kreisende Fallgruppen 193
cc) Um die Verwirklichung / die Realisierung etc. des unerlaubten Risikos kreisende Fallgruppen 195
(1) Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 196
(2) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang 200
dd) „Weitere Zurechnungskriterien“ bzw. um die „Reichweite des Tatbestandes“ kreisende Fallgruppen 203
ee) Objektive Zurechnung und Finalismus – kritische Stellungnahmen 209
c) Zwischenfazit zur Fundierung von Handlungs- und Erfolgsunwert des fahrlässigen Delikts 211
2. Die „Rechtswidrigkeit“ des fahrlässigen Delikts – sachlich: Der Unrechtsausschluss 217
a) Die Grundlagen: Das Verhältnis von Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit 217
aa) Der Leitbildtatbestand, der Tatbestand als Unrechtstypus 217
bb) Der Gesamtunrechtstatbestand, die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 220
cc) Gegenwärtig verbreitete Mischformen 221
b) Die „Rechtswidrigkeit“ betreffende Besonderheiten beim Fahrlässigkeitsdelikt 222
aa) Das Verhältnis von objektiver Sorgfaltspflichtverletzung und „Rechtswidrigkeit“ 223
(1) Auffassungen, die zwischen Sorgfaltswidrigkeit und Rechtswidrigkeit nicht differenzieren, beide Begrifflichkeiten in eins setzen 223
(2) Die straftatsystematische Verortung der Rechtfertigungsgründe im Rahmen der Rechtswidrigkeit 224
(3) Die objektive Sorgfaltswidrigkeit, das erlaubte Risiko auf Rechtswidrigkeitsebene? – zusammenfassende Bemerkungen und Exkurs 225
bb) Weitere Charakteristika der Rechtfertigung beim fahrlässigen Delikt – insbesondere: Das subjektive Rechtfertigungselement 230
3. Die Schuld des fahrlässigen Delikts 237
a) Allgemeine Grundlagen der Schuldlehre 239
aa) Das Grundsatzurteil BGHSt 2, 194 ff. 240
bb) Die Theorie des Andershandelnkönnens – unter Rückgriff auf einen Anderen an Stelle des Täters bzw. ohne Beantwortung der Freiheitsfrage 242
cc) Das Wiedererstarken deterministischer Konzepte rdurch Erkenntnisse der neueren Hirnforschung 244
dd) Der funktionale Schuldbegriff 246
ee) Die Schuld als unrechtliche Gesinnung 249
ff) Schuldausschluss ohne Schuldtatbestand? 251
b) Spezifische Fahrlässigkeitsschuld bzw. Momente fahrlässiger Schuld 253
aa) Die sog. subjektive Sorgfaltswidrigkeit: Allgemeine Inhaltsbestimmung 254
bb) Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und ihr Verhältnis zum Tat- und Unrechtsbewusstsein 257
(1) Wiederkehrende Probleme: Subjektiver Sorgfaltsbegriff und Vorhersehbarkeit 257
(2) Das Unrechtsbewusstsein und die sog. subjektive Sorgfaltswidrigkeit 259
(3) Zusammenfassung 265
cc) Weitere wiederkehrende Probleme: (Subjektiver) Sorgfaltsbegriff im Verhältnis zu den Ausschlussgründenden, insbesondere zur Zumutbarkeit 269
4. Zusammenfassung 273
II. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung als allgemeines Zurechnungserfordernis 274
III. Fahrlässigkeit als individuelle Sorgfaltspflichtverletzung auf der Unrechtsebene – Zumindest formell eine erhebliche Unterschiedlichkeit zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt aufweisende Ansätze 276
IV. Fahrlässigkeit als Obliegenheitsverletzung, als (eine) Sorgfaltspflichtverletzung auf (Unrechts-)Tatbestandsebene – Das Konzept „außerordentlicher Zurechnung“ 283
1. Das Konzept objektiver Normwidrigkeit 287
2. Die Erwiderung auf Grundlage (und postulierter Weiterentwicklung) der personalen Unrechtslehre 289
3. Weitere der außerordentlichen Zurechnung nahestehende Ansätze 292
V. Fahrlässigkeit und Spätfinalismus – Die „ohne-zu-Kompenente“ und die Fahrlässigkeit als Kenntnis des Risikosyndroms im Rahmen des subjektiven (Unrechts-)Tatbestandes 294
1. Die „ohne-zu-Komponente“ als sog. Rechtspflichtmerkmal 294
2. Fahrlässigkeit als Kenntnis des Risikosyndroms 296
VI. Fahrlässigkeit auf (Unrechts-)Tatbestandsebene als individuelle Erkennbarkeit: der Tatbestandsverwirklichung, der Überschreitung des erlaubten Risikos oder dergleichen – unter Verzicht auf das Merkmal der Sorgfaltspflichtverletzung 298
1. Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit 298
2. Vorarbeiten zur Fahrlässigkeit als (individueller) Erkennbarkeit 302
3. Vergleichende Zusammenschau – insbesondere das Verhältnis zur Auffassung der Fahrlässigkeit als individueller Sorgfaltswidrigkeit 304
VII. Das fahrlässige Delikt ohne Sorgfaltspflichtverletzung unter Einbettung in die (objektive) Risikodogmatik – „Teilidentität“ zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Delikt 306
1. Das Fahrlässigkeitsdelikt ohne eigenständigen Fahrlässigkeitsbegriff, als Überschreitung des erlaubten Risikos 306
2. Fahrlässigkeit als Handeln trotz individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit einer gesellschaftsplanwidrigen, erhöhten Gefahrschaffung 308
3. Fahrlässigkeit als subjektive Erkennbarkeit eines objektiv vorhersehbaren, adäquaten, sozial missbilligten (rechtlich unerlaubten) Erfolgsrisikos 310
4. Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit einer über das normale, tolerierte Lebensrisiko hinausgehenden und objektiv im Tatbestand erfassten Gefahr 312
VIII. Vergleichende Zusammenschau 317
B. Die Differenzierung in Unrecht und Schuld nivellierende Auffassungen 320
I. Ineinssetzende Lehren ohne spezifisch ausgearbeitete ­Fahrlässigkeitsdogmatik nach geltendem Recht 320
1. Primär rechtsphilosophisch fundierte Untrennbarkeitsthesen 322
2. Die primär auf rechtspolitischen, rechtskonstruktiven Erwägungen fußende Ineinssetzung von Unrecht und Schuld 326
II. Die Verhaltensnorm als Unrecht und Schuld verschmelzende Kategorie 328
C. Normentheoretische Fehlprämissen und deren Folgen 333
I. Grundsätzliches 333
1. Die Umdeutung der Strafgesetze in individuell adressierte Verbots- bzw. Gebotsnormen 333
2. Die Lehre von der rechtlichen Verhaltensnorm als Fiktion 336
a) Unhaltbarkeit des Logikarguments 337
b) Unhaltbarkeit der These, es handle sich bei den vorausgesetzten Verhaltensnormen um selbständige Rechtspflichten 338
c) Unhaltbarkeit der These, es gebe zwei verschiedene Adressaten der Rechtsnormen 341
3. Die einseitige Adressierung der Rechtsnormen als Alternative 344
4. Zwischenfazit: Recht als Recht des Rechtsstabes; strafrechtliches Unrecht ohne Verletzung einer rechtlichen Verhaltensnorm, ohne Nachweis einer Bestimmungsnormwidrigkeit 348
II. Wider die Normentheorie, das Bestimmtheitsdefizit, den Sorgfaltsbegriff und das Aliud-Theorem der „herrschenden Meinung“ 351
1. Allgemeines – Kausierungsverbote und gesetzliche Bestimmtheit 351
2. Die angebliche Verhaltensnormkonturierung durch den Sorgfaltsbegriff 352
a) Sondernormen, Schutzzwecklehre und Sorgfaltsbegriff 353
b) „Sondernormfreie“ Regelungsbereiche und Sorgfaltsbegriff 357
c) Das Problem der gedoppelten Sorgfaltsprüfung – Sonderwissen und -fähigkeiten als Knackpunkt 359
d) Die Sorgfalt und die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen bzw. die erfolgsqualifizierten Delikte, sowie die Tätigkeitsdelikte 361
e) Der Sorgfaltsbegriff im Übrigen – ein auch in etymologischer Hinsicht schwarzes Loch 362
3. Das Aliud-Theorem 364
III. Wider die verschiedenen Spielarten der sog. individualisierenden, Unrecht und Schuld angeblich trennen könnenden, Fahrlässigkeitslehren – Verhaltensnormtheoretisch vermittelnde Auffassungen 368
1. Strafbarkeit nur der sog. bewussten Fahrlässigkeit – bei konsequenter Befolgung der Prämissen 369
2. Unpassende Terminologie – Sorgfalts- und Vermeidepflichtverletzung 370
3. Probleme einen konsistenten Bezugspunkt des Individuellen (e. g. der sog. individuellen Sorgfaltswidrigkeit) aufzufinden 371
a) Die individuelle Sorgfaltswidrigkeit als untrennbare Einheit ohne echten Bezugspunkt 371
b) Die Ermittlung des Bezugsgegenstandes anhand eines objektiven, gefahrbezogenen Maßstabes trotz rein individuellem Fahrlässigkeitsbegriff? 372
c) Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit – nur von was? 374
d) Die Auswechselung des Bezugsgegenstandes – die Obliegenheitsverletzung als Wesen des fahrlässigen Deliktes? 375
4. Unmöglichkeit, Unrecht und Schuld nach materiellen Kriterien abzugrenzen 376
IV. Wider die Verhaltensnorm als Unrecht und Schuld ­verschmelzende Kategorie 380
V. Wider die Obliegenheitsverletzung aus ex post-Sicht 385
VI. Fazit 387
Kapitel 4: Eigene Grundlegung 390
A. Das tatbestandsmäßige Unrecht 391
I. Die gesetzliche Beschreibung des materiellen Rechtsgutsangriffs – die Unrechtsbegründung 392
1. Rechtsgut 392
2. Verletzung 393
a) Die „objektive“ Intensität des Tatobjektangriffs – der Gefahrbegriff und die objektive Zurechnung 395
b) Die „subjektive“ Intensität des Tatobjektsangriffs – die potentielle Tatumstandskenntnis als Mindestvoraussetzung 399
3. Thesenartige Zusammenfassung der bisher gefundenen Ergebnisse 407
II. Der Unrechtsausschluss 408
1. Das Grundprinzip materieller Rechtfertigung 410
2. Notwendigkeit subjektiver Rechtfertigungselemente auch beim fahrlässigen Delikt? 410
3. Rechtfertigung aus überindividueller Zweckhaftigkeit – insbesondere: das erlaubte Risiko 411
B. Die tatbestandsmäßige Schuld 425
I. Die gesetzliche Beschreibung der geistigen Wertverfehlung – die Schuldbegründung 428
1. Die Fahrlässigkeit als Schuldform, als potentielles ­Unrechtsbewusstsein 430
2. Besondere Schuldtatbestandsmerkmale 437
3. Klarstellende Einzelfolgerungen 438
a) Willensschuld und unbewusste Fahrlässigkeit – der Indeterminismus als notwendige Prämisse? 438
b) Bewusste Fahrlässigkeit? 441
c) Die Rechtsfahrlässigkeit 442
d) Der sog. Erlaubnistatbestandsirrtum bei den Fahrlässigkeitsdelikten 446
e) Die gesetzliche Kombination von Schuldformen, insb. die sog. erfolgsqualifizierten Delikte, sowie die Leichtfertigkeit 448
II. Der Schuldausschluss 450
C. Die tatbestandsmäßige Strafwürdigkeit 451
I. Die gesetzliche Beschreibung des gemeinschaftszerstörenden Angriffs auf die Grundlagen des Zusammenlebens – die Strafwürdigkeitsbegründung 453
1. Allgemeines 453
2. Das sog. Eigenverantwortlichkeitsprinzip 456
3. Das sog. rechtmäßige Alternativverhalten 462
II. Der Strafwürdigkeitsausschluss 466
Fazit 467
Literaturverzeichnis 473
Sachregister 522