Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat
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Der Aufbau der Fahrlässigkeitsstraftat
Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 271
(2016)
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About The Author
Thomas Kröger studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach Tätigkeiten als Studentische und Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht arbeitete er dort von 2007 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften, wo er seine von der Studienstiftung des Deutschen Volkes geförderte Promotionsschrift verfasste. Nach Absolvierung des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Wiesbaden im Jahr 2012 arbeitete er, bevor er eine Tätigkeit als Staatsanwalt in Landau/Pfalz aufnahm, in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Seit Oktober 2014 ist er als Staatsanwalt in Mainz tätig.Abstract
Für die überwiegende Auffassung in der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung scheint unverbrüchlich festzustehen, dass die Verletzung einer so genannten Sorgfaltspflicht der originäre Aspekt jedweder Prüfung einer fahrlässigen Straftat zu sein hat. Beim Vorsatzdelikt soll dieser Gedanke dagegen keine Rolle spielen. Damit werden beide Deliktstypen aufbautechnisch streng separiert. Der Autor zeigt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums, dass eine solche Trennung sachlich nicht zu begründen ist. Hier wie dort sind die anzulegenden Kriterien artgleich, so dass der Autor eine für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt einheitliche Straftatlehre entwickelt. Dabei stellt er insbesondere die Gesetzesbegriffe Unrecht und Schuld in den Mittelpunkt seiner Dogmatik.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 17 | ||
A. Problemaufriss | 17 | ||
B. Überlegungen zur Methodik | 22 | ||
I. Rechtsvergleichung, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsrecht, Zivilrecht | 22 | ||
II. Rechtsprechungsanalyse | 29 | ||
III. Rechtsphilosophie | 32 | ||
IV. Etymologie des Begriffs „Fahrlässigkeit“ und Rechtsgeschichte | 35 | ||
V. Abschließende Konkretisierung der auf die gesetzliche Systematisierung ausgerichteten Herangehensweise | 40 | ||
C. Gang der Untersuchung | 47 | ||
Kapitel 2: Rechtsgeschichtliche Entwicklung | 48 | ||
A. Die Ausgangsdebatte zwischen Adolf Merkel und Rudolf von Jhering | 49 | ||
B. Fortentwicklung zur „klassischen Verbrechenssystematik“ | 52 | ||
I. Karl Binding – Die Norm als Dreh- und Angelpunkt | 52 | ||
II. August Thon – Die Imperativentheorie; Grundlegung für die Differenzierung in Bewertungs- und Bestimmungsnorm | 56 | ||
III. Franz von Liszt – Die Handlung und deren Attribute: rechtswidrig, schuldhaft, mit Strafe bedroht | 59 | ||
1. Naturwissenschaftlicher Positivismus und scharfe Begrifflichkeiten des klassifikatorischen Systems als geistesgeschichtliche Grundlagen der „klassischen“ Verbrechensauffassung | 59 | ||
2. Verbrechensauffassung | 61 | ||
IV. Gustav Radbruch – Aufspaltung der Fahrlässigkeit auf Rechtswidrigkeit und (psychologische) Schuld | 65 | ||
V. Ernst Beling – Der Tatbestand als Bezugspunkt | 68 | ||
C. Fortentwicklung zur „neoklassischen Verbrechenslehre“ | 73 | ||
I. Max Ernst Mayer – Rechts- und Kulturnormen | 73 | ||
1. Normentheoretische Grundlagen | 74 | ||
2. Der Neukantianismus als Bezugspunkt für die Verbrechenslehre – die normative Wende in der Strafrechtswissenschaft | 76 | ||
3. Verbrechensauffassung | 77 | ||
II. Alexander Freiherr Hold v. Ferneck – Imperativentheorie und Ineinssetzung von Unrecht und (generell verstandener) Schuld | 81 | ||
III. Franz Exner, August Köhler und Hermann Mannheim – drei nahezu zeitgleiche, aber differierende Ansätze, das Wesen der Fahrlässigkeit systematisch zu ergründen | 85 | ||
1. Franz Exner – Die Gefühlsschuld als Anknüpfungspunkt für die Fahrlässigkeit | 86 | ||
2. August Köhler – Fahrlässigkeit als Ablehnung der Anregung, auf die Gefährlichkeit des geplanten Verhaltens zu achten | 91 | ||
3. Herrmann Mannheim – Fahrlässigkeit als Nichtvorhersehen des Erfolges trotz Vorhersehensollens und objektiven Könnens | 93 | ||
IV. Edmund Mezger – Unrecht als Widerspruch gegen die adressenlose, objektive Bewertungsnorm, Schuld als die persönliche, subjektive Vorwerfbarkeit begangenen Unrechts | 95 | ||
V. Karl Engisch – Der „formelle“ Schuldgehalt der Fahrlässigkeit, insbesondere die äußere und innere Sorgfalt | 101 | ||
1. Die Rechtsfahrlässigkeit | 102 | ||
2. Das Irrtumsmoment bei der Fahrlässigkeit und die äußere und innere Sorgfalt | 103 | ||
3. Die Unterscheidung der verschiedenen Sorgfaltstypen | 104 | ||
4. Einbettung des Sorgfaltsbegriffs in den Deliktsaufbau | 107 | ||
5. Subjektiver oder objektiver Sorgfaltspflichtmaßstab und die sog. Sondernormen | 109 | ||
6. Das Erfordernis der Erkennbarkeit | 110 | ||
7. Die Schuld im materiellen Sinne | 113 | ||
D. Der Finalismus | 114 | ||
I. Hans Welzels wissenschaftstheoretischer Ausgangspunkt seines finalistischen Systems | 115 | ||
II. Durch die Grundannahmen des Finalismus bedingte, in dessen Entwicklung relativ konstant gebliebene strafrechtsdogmatische Folgerungen | 117 | ||
III. Finalistische Grundannahmen und die Fahrlässigkeitstat | 121 | ||
1. Der Ausgangspunkt: Die Fahrlässigkeit als potentielle Finalität | 122 | ||
2. Einwände gegen den Ansatz der potentiellen Finalität durch den Finalisten Werner Niese | 125 | ||
3. Änderungen der Welzelschen Fahrlässigkeitsdogmatik nach der Kritik Werner Nieses | 128 | ||
E. Rekapitulierender rechtsgeschichtlicher Überblick | 138 | ||
Kapitel 3: Kritische Darstellung des aktuellen Sach- und Streitstandes | 143 | ||
A. In Unrecht und Schuld differenzierende Auffassungen | 144 | ||
I. Die Lehren von der sog. objektiven (unrechtsrelevanten) und subjektiven (schuldrelevanten) Sorgfalts(pflicht)verletzung – Das fahrlässige Delikt als eigenständiger Typus, als Aliud zum vorsätzlichen | 144 | ||
1. Der (Unrechts-)Tatbestand des fahrlässigen Delikts | 144 | ||
a) Der Handlungsunwert und die objektive Sorgfaltspflichtverletzung | 144 | ||
aa) Das (grundsätzliche) Nichteinhalten rechtlicher Sollens-Anforderungen und die (objektive) Sorgfaltspflichtverletzung als Handlungsunwert des Fahrlässigkeitsdelikts | 146 | ||
(1) Grundlagen | 146 | ||
(2) Das Fahrlässigkeitsdelikt als in ihrer Finalität rechtlich relevante Handlung | 151 | ||
(3) Das Fahrlässigkeitsdelikt ohne Berücksichtigung des konkreten Willensinhalts, ohne Bezugnahme auf einen sog. subjektiven Tatbestand | 154 | ||
(4) Gefahr der Normverdoppelung: Das Verhältnis der „allgemeinen“ Norm zur „Sorgfaltsnorm“ | 158 | ||
bb) Objektive Sorgfaltswidrigkeit und ihr Verhältnis zur sog. objektiven Vorhersehbarkeit | 159 | ||
(1) Objektive Vorhersehbarkeit als notwendiges Merkmal des Handlungsunwerts? | 159 | ||
(2) Objektive Vorhersehbarkeit und Erfolg(sunrecht)? – Klärung des Bezugspunktes | 160 | ||
(3) Bestimmung der objektiven Sorgfaltswidrigkeit ohne objektive Vorhersehbarkeit? – Klärung des Beurteilungsmaßstabs | 164 | ||
(a) Die Normativität der Sorgfaltstypen als Grund auf „die“ Vorhersehbarkeit zu verzichten? | 164 | ||
(b) Die Bestimmung der Sorgfaltswidrigkeit ausschließlich mittels einer Interessenabwägung | 166 | ||
(c) Der objektive Tatbestand als objektive Vermeidbarkeit | 169 | ||
(4) Zwischenfazit: Keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung ohne objektive Vorhersehbarkeit | 172 | ||
cc) Die Sorgfaltspflichtverletzung und deren Maßstab | 174 | ||
(1) Grundlagen: Der Verkehrskreis | 174 | ||
(2) Orientierung an so genannten „konkreten Sondernormen“ | 176 | ||
(3) Vertrauensgrundsatz | 179 | ||
(4) Sonderwissen und Sonderfähigkeiten | 184 | ||
b) Der Erfolgsunwert – die Lehre von der objektiven Zurechnung | 187 | ||
aa) Die Grundformel der objektiven Zurechnungslehre | 190 | ||
bb) Um die Schaffung eines unerlaubten / rechtlich relevanten etc. Risikos kreisende Fallgruppen | 193 | ||
cc) Um die Verwirklichung / die Realisierung etc. des unerlaubten Risikos kreisende Fallgruppen | 195 | ||
(1) Die Lehre vom Schutzzweck der Norm | 196 | ||
(2) Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang | 200 | ||
dd) „Weitere Zurechnungskriterien“ bzw. um die „Reichweite des Tatbestandes“ kreisende Fallgruppen | 203 | ||
ee) Objektive Zurechnung und Finalismus – kritische Stellungnahmen | 209 | ||
c) Zwischenfazit zur Fundierung von Handlungs- und Erfolgsunwert des fahrlässigen Delikts | 211 | ||
2. Die „Rechtswidrigkeit“ des fahrlässigen Delikts – sachlich: Der Unrechtsausschluss | 217 | ||
a) Die Grundlagen: Das Verhältnis von Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit | 217 | ||
aa) Der Leitbildtatbestand, der Tatbestand als Unrechtstypus | 217 | ||
bb) Der Gesamtunrechtstatbestand, die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen | 220 | ||
cc) Gegenwärtig verbreitete Mischformen | 221 | ||
b) Die „Rechtswidrigkeit“ betreffende Besonderheiten beim Fahrlässigkeitsdelikt | 222 | ||
aa) Das Verhältnis von objektiver Sorgfaltspflichtverletzung und „Rechtswidrigkeit“ | 223 | ||
(1) Auffassungen, die zwischen Sorgfaltswidrigkeit und Rechtswidrigkeit nicht differenzieren, beide Begrifflichkeiten in eins setzen | 223 | ||
(2) Die straftatsystematische Verortung der Rechtfertigungsgründe im Rahmen der Rechtswidrigkeit | 224 | ||
(3) Die objektive Sorgfaltswidrigkeit, das erlaubte Risiko auf Rechtswidrigkeitsebene? – zusammenfassende Bemerkungen und Exkurs | 225 | ||
bb) Weitere Charakteristika der Rechtfertigung beim fahrlässigen Delikt – insbesondere: Das subjektive Rechtfertigungselement | 230 | ||
3. Die Schuld des fahrlässigen Delikts | 237 | ||
a) Allgemeine Grundlagen der Schuldlehre | 239 | ||
aa) Das Grundsatzurteil BGHSt 2, 194 ff. | 240 | ||
bb) Die Theorie des Andershandelnkönnens – unter Rückgriff auf einen Anderen an Stelle des Täters bzw. ohne Beantwortung der Freiheitsfrage | 242 | ||
cc) Das Wiedererstarken deterministischer Konzepte rdurch Erkenntnisse der neueren Hirnforschung | 244 | ||
dd) Der funktionale Schuldbegriff | 246 | ||
ee) Die Schuld als unrechtliche Gesinnung | 249 | ||
ff) Schuldausschluss ohne Schuldtatbestand? | 251 | ||
b) Spezifische Fahrlässigkeitsschuld bzw. Momente fahrlässiger Schuld | 253 | ||
aa) Die sog. subjektive Sorgfaltswidrigkeit: Allgemeine Inhaltsbestimmung | 254 | ||
bb) Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und ihr Verhältnis zum Tat- und Unrechtsbewusstsein | 257 | ||
(1) Wiederkehrende Probleme: Subjektiver Sorgfaltsbegriff und Vorhersehbarkeit | 257 | ||
(2) Das Unrechtsbewusstsein und die sog. subjektive Sorgfaltswidrigkeit | 259 | ||
(3) Zusammenfassung | 265 | ||
cc) Weitere wiederkehrende Probleme: (Subjektiver) Sorgfaltsbegriff im Verhältnis zu den Ausschlussgründenden, insbesondere zur Zumutbarkeit | 269 | ||
4. Zusammenfassung | 273 | ||
II. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung als allgemeines Zurechnungserfordernis | 274 | ||
III. Fahrlässigkeit als individuelle Sorgfaltspflichtverletzung auf der Unrechtsebene – Zumindest formell eine erhebliche Unterschiedlichkeit zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt aufweisende Ansätze | 276 | ||
IV. Fahrlässigkeit als Obliegenheitsverletzung, als (eine) Sorgfaltspflichtverletzung auf (Unrechts-)Tatbestandsebene – Das Konzept „außerordentlicher Zurechnung“ | 283 | ||
1. Das Konzept objektiver Normwidrigkeit | 287 | ||
2. Die Erwiderung auf Grundlage (und postulierter Weiterentwicklung) der personalen Unrechtslehre | 289 | ||
3. Weitere der außerordentlichen Zurechnung nahestehende Ansätze | 292 | ||
V. Fahrlässigkeit und Spätfinalismus – Die „ohne-zu-Kompenente“ und die Fahrlässigkeit als Kenntnis des Risikosyndroms im Rahmen des subjektiven (Unrechts-)Tatbestandes | 294 | ||
1. Die „ohne-zu-Komponente“ als sog. Rechtspflichtmerkmal | 294 | ||
2. Fahrlässigkeit als Kenntnis des Risikosyndroms | 296 | ||
VI. Fahrlässigkeit auf (Unrechts-)Tatbestandsebene als individuelle Erkennbarkeit: der Tatbestandsverwirklichung, der Überschreitung des erlaubten Risikos oder dergleichen – unter Verzicht auf das Merkmal der Sorgfaltspflichtverletzung | 298 | ||
1. Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit | 298 | ||
2. Vorarbeiten zur Fahrlässigkeit als (individueller) Erkennbarkeit | 302 | ||
3. Vergleichende Zusammenschau – insbesondere das Verhältnis zur Auffassung der Fahrlässigkeit als individueller Sorgfaltswidrigkeit | 304 | ||
VII. Das fahrlässige Delikt ohne Sorgfaltspflichtverletzung unter Einbettung in die (objektive) Risikodogmatik – „Teilidentität“ zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Delikt | 306 | ||
1. Das Fahrlässigkeitsdelikt ohne eigenständigen Fahrlässigkeitsbegriff, als Überschreitung des erlaubten Risikos | 306 | ||
2. Fahrlässigkeit als Handeln trotz individueller Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit einer gesellschaftsplanwidrigen, erhöhten Gefahrschaffung | 308 | ||
3. Fahrlässigkeit als subjektive Erkennbarkeit eines objektiv vorhersehbaren, adäquaten, sozial missbilligten (rechtlich unerlaubten) Erfolgsrisikos | 310 | ||
4. Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit einer über das normale, tolerierte Lebensrisiko hinausgehenden und objektiv im Tatbestand erfassten Gefahr | 312 | ||
VIII. Vergleichende Zusammenschau | 317 | ||
B. Die Differenzierung in Unrecht und Schuld nivellierende Auffassungen | 320 | ||
I. Ineinssetzende Lehren ohne spezifisch ausgearbeitete Fahrlässigkeitsdogmatik nach geltendem Recht | 320 | ||
1. Primär rechtsphilosophisch fundierte Untrennbarkeitsthesen | 322 | ||
2. Die primär auf rechtspolitischen, rechtskonstruktiven Erwägungen fußende Ineinssetzung von Unrecht und Schuld | 326 | ||
II. Die Verhaltensnorm als Unrecht und Schuld verschmelzende Kategorie | 328 | ||
C. Normentheoretische Fehlprämissen und deren Folgen | 333 | ||
I. Grundsätzliches | 333 | ||
1. Die Umdeutung der Strafgesetze in individuell adressierte Verbots- bzw. Gebotsnormen | 333 | ||
2. Die Lehre von der rechtlichen Verhaltensnorm als Fiktion | 336 | ||
a) Unhaltbarkeit des Logikarguments | 337 | ||
b) Unhaltbarkeit der These, es handle sich bei den vorausgesetzten Verhaltensnormen um selbständige Rechtspflichten | 338 | ||
c) Unhaltbarkeit der These, es gebe zwei verschiedene Adressaten der Rechtsnormen | 341 | ||
3. Die einseitige Adressierung der Rechtsnormen als Alternative | 344 | ||
4. Zwischenfazit: Recht als Recht des Rechtsstabes; strafrechtliches Unrecht ohne Verletzung einer rechtlichen Verhaltensnorm, ohne Nachweis einer Bestimmungsnormwidrigkeit | 348 | ||
II. Wider die Normentheorie, das Bestimmtheitsdefizit, den Sorgfaltsbegriff und das Aliud-Theorem der „herrschenden Meinung“ | 351 | ||
1. Allgemeines – Kausierungsverbote und gesetzliche Bestimmtheit | 351 | ||
2. Die angebliche Verhaltensnormkonturierung durch den Sorgfaltsbegriff | 352 | ||
a) Sondernormen, Schutzzwecklehre und Sorgfaltsbegriff | 353 | ||
b) „Sondernormfreie“ Regelungsbereiche und Sorgfaltsbegriff | 357 | ||
c) Das Problem der gedoppelten Sorgfaltsprüfung – Sonderwissen und -fähigkeiten als Knackpunkt | 359 | ||
d) Die Sorgfalt und die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen bzw. die erfolgsqualifizierten Delikte, sowie die Tätigkeitsdelikte | 361 | ||
e) Der Sorgfaltsbegriff im Übrigen – ein auch in etymologischer Hinsicht schwarzes Loch | 362 | ||
3. Das Aliud-Theorem | 364 | ||
III. Wider die verschiedenen Spielarten der sog. individualisierenden, Unrecht und Schuld angeblich trennen könnenden, Fahrlässigkeitslehren – Verhaltensnormtheoretisch vermittelnde Auffassungen | 368 | ||
1. Strafbarkeit nur der sog. bewussten Fahrlässigkeit – bei konsequenter Befolgung der Prämissen | 369 | ||
2. Unpassende Terminologie – Sorgfalts- und Vermeidepflichtverletzung | 370 | ||
3. Probleme einen konsistenten Bezugspunkt des Individuellen (e. g. der sog. individuellen Sorgfaltswidrigkeit) aufzufinden | 371 | ||
a) Die individuelle Sorgfaltswidrigkeit als untrennbare Einheit ohne echten Bezugspunkt | 371 | ||
b) Die Ermittlung des Bezugsgegenstandes anhand eines objektiven, gefahrbezogenen Maßstabes trotz rein individuellem Fahrlässigkeitsbegriff? | 372 | ||
c) Fahrlässigkeit als individuelle Erkennbarkeit – nur von was? | 374 | ||
d) Die Auswechselung des Bezugsgegenstandes – die Obliegenheitsverletzung als Wesen des fahrlässigen Deliktes? | 375 | ||
4. Unmöglichkeit, Unrecht und Schuld nach materiellen Kriterien abzugrenzen | 376 | ||
IV. Wider die Verhaltensnorm als Unrecht und Schuld verschmelzende Kategorie | 380 | ||
V. Wider die Obliegenheitsverletzung aus ex post-Sicht | 385 | ||
VI. Fazit | 387 | ||
Kapitel 4: Eigene Grundlegung | 390 | ||
A. Das tatbestandsmäßige Unrecht | 391 | ||
I. Die gesetzliche Beschreibung des materiellen Rechtsgutsangriffs – die Unrechtsbegründung | 392 | ||
1. Rechtsgut | 392 | ||
2. Verletzung | 393 | ||
a) Die „objektive“ Intensität des Tatobjektangriffs – der Gefahrbegriff und die objektive Zurechnung | 395 | ||
b) Die „subjektive“ Intensität des Tatobjektsangriffs – die potentielle Tatumstandskenntnis als Mindestvoraussetzung | 399 | ||
3. Thesenartige Zusammenfassung der bisher gefundenen Ergebnisse | 407 | ||
II. Der Unrechtsausschluss | 408 | ||
1. Das Grundprinzip materieller Rechtfertigung | 410 | ||
2. Notwendigkeit subjektiver Rechtfertigungselemente auch beim fahrlässigen Delikt? | 410 | ||
3. Rechtfertigung aus überindividueller Zweckhaftigkeit – insbesondere: das erlaubte Risiko | 411 | ||
B. Die tatbestandsmäßige Schuld | 425 | ||
I. Die gesetzliche Beschreibung der geistigen Wertverfehlung – die Schuldbegründung | 428 | ||
1. Die Fahrlässigkeit als Schuldform, als potentielles Unrechtsbewusstsein | 430 | ||
2. Besondere Schuldtatbestandsmerkmale | 437 | ||
3. Klarstellende Einzelfolgerungen | 438 | ||
a) Willensschuld und unbewusste Fahrlässigkeit – der Indeterminismus als notwendige Prämisse? | 438 | ||
b) Bewusste Fahrlässigkeit? | 441 | ||
c) Die Rechtsfahrlässigkeit | 442 | ||
d) Der sog. Erlaubnistatbestandsirrtum bei den Fahrlässigkeitsdelikten | 446 | ||
e) Die gesetzliche Kombination von Schuldformen, insb. die sog. erfolgsqualifizierten Delikte, sowie die Leichtfertigkeit | 448 | ||
II. Der Schuldausschluss | 450 | ||
C. Die tatbestandsmäßige Strafwürdigkeit | 451 | ||
I. Die gesetzliche Beschreibung des gemeinschaftszerstörenden Angriffs auf die Grundlagen des Zusammenlebens – die Strafwürdigkeitsbegründung | 453 | ||
1. Allgemeines | 453 | ||
2. Das sog. Eigenverantwortlichkeitsprinzip | 456 | ||
3. Das sog. rechtmäßige Alternativverhalten | 462 | ||
II. Der Strafwürdigkeitsausschluss | 466 | ||
Fazit | 467 | ||
Literaturverzeichnis | 473 | ||
Sachregister | 522 |