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Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law

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Fischer, M. (2016). Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law. Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, englischen, australischen und kanadischen Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54877-4
Fischer, Michael. Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law: Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, englischen, australischen und kanadischen Rechts. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54877-4
Fischer, M (2016): Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law: Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, englischen, australischen und kanadischen Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54877-4

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Der Schockschaden im deutschen Recht und im Common Law

Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, englischen, australischen und kanadischen Rechts

Fischer, Michael

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 210

(2016)

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About The Author

Michael Fischer studierte Rechtswissensschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und an der University of Aberdeen, Schottland. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2010 absolvierte er ein LL.M.-Studium (LL.M. in Comparative Law) an der McGill University in Montreal, Kanada. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Kammergerichts Berlin von 2011 bis 2013 mit Stationen u.a. im Bundesjustizministerium und an der Deutschen Botschaft Pretoria, Südafrika. Von 2014 bis 2015 war er Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mosbach und Bad Mergentheim. Im Jahr 2015 erfolgte dann die Promotion an der Universität Bayreuth. Seit 2016 ist er Staatsanwalt in Offenburg.

Abstract

Psychische Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls oder eines sonstigen schrecklichen Ereignisses sind häufig Gegenstand von Schadensersatzprozessen. Eine ersatzfähige psychische Verletzung wird im deutschen Recht als Schockschaden bezeichnet. Nach Analyse der rechtsgeschichtlichen Entwicklung untersucht der Autor Problemkreise, die bei der Haftung für Schockschäden im deutschen Recht und im Common Law auftreten, wie etwa die Anforderungen an eine solche psychische Verletzung, den Kreis der ersatzberechtigten Personen und die näheren Umstände des schockauslösenden Ereignisses. Dabei werden Kriterien für die angemessene Ausgestaltung einer Haftung herausgearbeitet. Insbesondere wird die Problematik vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Angehörigenschmerzensgeldes im deutschen Recht beleuchtet.»Liability for Nervous Shock under German Law and under Common Law«

Mental harm caused by witnessing an accident or some other terrible event often forms the basis of actions for damages. The author examines different issues in relation to this subject, both under German law and under common law, and draws together criteria for what is an adequate concept of liability. In particular, he sheds light on the possibility of a new Statute for a solatium in the event of the loss of a close relative under German law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
A. Einleitung 21
I. Einführung 21
1. Problematik 22
2. Fragestellung 23
II. Methode 24
III. Gang der Untersuchung 26
1. Rechtliche Ausgangslage 26
2. Geschichtliche Entwicklung der Schockschadensproblematik 26
3. Problemkreise 27
a) Besondere Verletzung 28
b) Anspruchsteller 28
c) Umstände des schockauslösenden Ereignisses 28
d) Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers 28
4. Gesamtergebnis 29
IV. Forschungsstand 29
1. Überblick des Forschungsstandes 29
2. Forschungsbedarf 31
V. Medizinische und psychologische Grundlagen 32
1. Überblick über die historische Entwicklung in Medizin und Psychologie 33
2. Posttraumatische Belastungsstörung 34
3. Komplizierte Trauer 36
4. Rechtlich relevante Neurosen bzw. Krankheiten 37
a) Aktualneurose oder Unfallneurose 37
b) Begehrensneurose 37
B. Rechtliche Ausgangslage im deutschen Recht und im Common Law 39
I. Deutschland 39
1. § 823 Abs. 1 BGB 39
a) Rechtsgutsverletzung 39
b) Haftungsbegründende Kausalität 40
aa) Äquivalenztheorie 40
bb) Adäquanztheorie 41
cc) Lehre vom Schutzzweck der Norm 41
c) Rechtswidrigkeit 42
d) Verschulden 43
e) Schaden 43
f) Haftungsausfüllende Kausalität 45
g) Beweislast 46
2. Angehörigenschmerzensgeld 46
a) § 253 BGB 46
b) Weiterentwicklung zu einem Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld 47
c) Gesetzliche Regelung eines Angehörigenschmerzensgeldes 48
II. Common Law 51
1. Negligence 51
a) Duty of Care 51
aa) Besonderheiten in Australien 52
bb) Besonderheiten in Kanada 53
b) Breach of Duty 54
c) Remoteness of Damage 54
d) Besondere Schadensanfälligkeit 54
e) Schaden 55
f) Beweislast 56
2. Fatal Accidents Legislation 56
a) England 57
aa) Ersatzberechtigter Personenkreis 57
bb) Vermögensschäden 57
cc) Nichtvermögensschäden 58
dd) Mitverschulden 58
b) Australien 59
c) Kanada 59
3. Civil Liability Statutes in Australien 60
III. Fazit 61
C. Geschichtliche Entwicklung der Schockschadensproblematik 63
I. Deutschland 63
1. Psychische Beeinträchtigungen in der Entstehung des BGB 63
2. Schadensersatzpflicht bei Handlungen, die final zu einer psychischen Verletzung führen 64
3. Schadensersatzpflicht bei psychischen Verletzungen mit weiteren körperlichen Verletzungen 66
4. Keine Schadensersatzpflicht bei Handlungen, die mittelbar zu einer psychischen Beeinträchtigung führen 67
5. Anerkennung einer Gesundheitsverletzung durch Fernwirkung 70
a) Fernwirkung (RGZ 133, 270) 70
b) Die Haftung für Schockschäden als ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und die weitere Ausdifferenzierung der Haftung 71
6. Zwischenfazit 72
II. Common Law 76
1. Im Vorfeld der Haftung für nervous shock 76
a) Grundsätzliche Ablehnung der Haftung bei psychischen Leiden (Victorian Railways Commissioners v Coultas) 76
aa) Chester v Municipality of Waverly 77
bb) Pennman v Winnipeg Electric Railway 78
b) Ausnahmen für Schadensersatzpflicht bei psychischen Verletzungen 78
aa) Schadensersatzpflicht bei vertraglicher Einstandspflicht (Pugh v London, Bristol and South Coast Railway Co) 78
bb) Vorsätzliche Verursachung eines Nervenzusammenbruchs (Wilkinson v Downton) 79
2. Schadensersatzpflicht bei fahrlässiger Verursachung einer psychischen Verletzung 80
a) Schadensersatzpflicht bei Verursachung der psychischen Verletzung durch Angst um die eigene körperliche Sicherheit (Dulieu v White) 80
b) Schadensersatzpflicht bei Verursachung der psychischen Verletzung durch Angst um eine andere nahestehende Person (Hambrook v Stokes) 81
c) Schadensersatzpflicht bei Verursachung einer psychischen Verletzung ohne Gefahr für Personen (Owens v Liverpool Corporation) 82
d) Keine Schadensersatzpflicht für die psychischen Beeinträchtigungen eines unbeteiligten Unfallzeugen (Bourhill v Young) 83
III. Fazit 84
D. Besondere Verletzung 86
I. Deutschland 86
1. Besondere Gesundheitsverletzung nach der Verkehrsauffassung 86
2. Einzelne Elemente einer solchen Gesundheitsverletzung 90
II. Common Law 99
1. England 99
2. Australien 102
3. Kanada 103
III. Fazit 106
1. Die Entscheidungskompetenz bei besonderen Anforderungen an eine Gesundheitsverletzung 106
2. Harte und weiche Kriterien 108
a) Harte Kriterien 109
b) Weiche Kriterien 109
3. Begründung für besondere Anforderungen an die Gesundheitsverletzung 110
E. Anspruchsteller 114
I. Deutschland 114
1. Personale Sonderbeziehung (nahe Angehörige) 114
2. Unfallbeteiligte 118
3. Retter 120
a) Nothelfer 120
b) Berufsretter 121
aa) Polizisten, Feuerwehrleute und Notärzte 122
bb) Weitere Berufsgruppen 123
II. Common Law 125
1. England 125
a) Primary Victims 126
b) Unterkategorien der Primary Victims 128
aa) Involuntary Participants 128
bb) Retter 129
c) Secondary Victims 131
2. Australien 134
a) Tame v New South Wales 134
b) Häufige Anspruchsteller 136
c) Retter 137
3. Kanada 138
a) Häufige Anspruchsteller 139
b) Retter 141
III. Fazit 143
1. Primary Victims und Unfallbeteiligte 143
2. Secondary Victims 145
3. Retter 146
4. Harte und weiche Kriterien 147
a) Harte Kriterien 148
b) Weiche Kriterien 150
F. Umstände des schockauslösenden Ereignisses 151
I. Deutschland 151
1. Nachvollziehbarer Anlass 151
a) Tod eines Menschen 151
b) Körperverletzung 152
c) Gefährdung eines anderen Menschen 153
d) Ehrverletzung (Aufregung durch Auseinandersetzungen oder polizeiliche Ermittlungen) 154
e) Verletzung eines Tieres, Sachschaden 155
f) Sonstige Ereignisse mit vermögensrechtlichen Auswirkungen 156
2. Räumliche und zeitliche Nähe zum Unfall 157
a) Benachrichtigung 158
b) Unmittelbare Anwesenheit am Unfallort 159
II. Common Law 160
1. England 161
a) Besonderer Anlass des nervous shock 161
aa) Tod und schwere Körperverletzung 162
bb) Bloße Gefährdung des Unfallopfers 162
cc) Sachschaden 163
dd) Sonstige Anlässe 164
b) Räumliche und zeitliche Nähe zum Unfall 165
aa) Benachrichtigung 167
bb) Shock-induced Prinzip 168
2. Australien 171
a) Anlass des nervous shock 171
aa) Tod oder schwere Körperverletzung 172
bb) Bloße Gefährdung 172
cc) Sachschaden 173
dd) Ehrverletzung 174
b) Räumliche und zeitliche Nähe zum Unfallort 174
aa) Benachrichtigung 175
bb) Shock-induced Prinzip 176
3. Kanada 177
a) Anlass des nervous shock 177
aa) Tod oder schwere Verletzung 177
bb) Bloße Gefährdung 178
cc) Sachschaden 180
dd) Sonstige Anlässe 180
b) Räumliche und zeitliche Nähe zur Unfallstelle 181
aa) Benachrichtigung 182
bb) Shock-induced Prinzip 183
III. Fazit 184
1. Anlass des nervous shock 184
2. Räumliche und zeitliche Nähe 187
G. Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des Schockgeschädigten 190
I. Deutschland 191
1. Schock wegen einer selbstverschuldeten Verletzung des beklagten Primäropfers 191
2. Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers (Drei-Personen-Konstellation) 192
a) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 192
b) Kritik an der Rechtsprechung in der Literatur 194
c) Zwischenfazit 196
aa) Voraussetzungen einer Analogie 196
bb) Schockschaden als Angehörigenschmerzensgeld 198
II. Common Law 199
1. England 200
a) Nervous shock des Klägers durch selbstverschuldete Verletzung des Beklagten (Greatorex v Greatorex) 200
b) Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers 201
2. Australien 202
a) Nervous shock des Klägers durch selbstverschuldete Verletzung des Beklagten 202
b) Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers 204
3. Kanada 205
a) Nervous shock des Klägers durch selbstverschuldete Verletzung des Beklagten 205
b) Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers 206
III. Fazit 207
1. Schock wegen einer selbstverschuldeten Verletzung des beklagten Primäropfers 207
2. Berücksichtigung des Mitverschuldens des Primäropfers bei dem Anspruch des schockgeschädigten Opfers 207
H. Gesamtergebnis 209
I. Der Ersatz für Schockschäden als deutsche Form eines Angehörigenschmerzensgeldes 209
1. Die Entstehung der Haftung für Schockschäden als Rechtsfortbildung des Reichsgerichts 209
2. Die besonderen Anforderungen an die Gesundheitsverletzung als eine nähere Ausgestaltung der Rechtsfortbildung 210
3. Die Begrenzung auf bestimmte Anspruchsteller 210
4. Die Verletzung von Leib oder Leben des Primäropfers als Ursache für einen Schockschaden 211
5. Die Mitberücksichtigung des Mitverschuldens 212
II. Eigener Vorschlag zur Ausgestaltung der Haftung bei psychischen Gesundheitsverletzungen 213
1. Psychische Gesundheitsverletzungen bei unmittelbar geschädigten Opfern 213
2. Mittelbar geschädigte Opfer durch Erlebnis oder Benachrichtigung 214
III. Die weitere Entwicklung der Haftung für Schockschäden 216
Literaturverzeichnis 219
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen 231
Gesetzesverzeichnis 241
Stichwortverzeichnis 242