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Bravidor, C. (2016). Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54695-4
Bravidor, Christoph. Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54695-4
Bravidor, C (2016): Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54695-4

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Die Vereinbarkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

Bravidor, Christoph

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1315

(2016)

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About The Author

Christoph Bravidor studierte Architektur an der Bauhaus-Universität Weimar mit einem Stipendiatenaufenthalt in London; anschließend Studium der Rechtswissenschaften und des Europäischen Rechts an den Universitäten Jena und Würzburg. Nach dem ersten Staatsexamen wurde er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz. Während des Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgte 2014 die Promotion und 2015 das zweite Staatsexamen. Seitdem arbeitet er im Raum Köln-Aachen mit dem Schwerpunkt kommunaler Beratung.

Abstract

Dürfen Kommunen von den Ländern in die Schuldenfalle gedrängt werden? Die Finanzen der Kommunen werden maßgeblich von den Landesgesetzgebern bestimmt. Mit der Föderalismusreform II wurde im Grundgesetz eine neue Schuldenbegrenzungsregelung verankert, um den finanziellen Defiziten in den öffentlichen Haushalten entgegenzuwirken. Demnach sind die Haushalte von Bund und Ländern in der Regel ohne die Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Es wird untersucht, welche Bedeutung die neuen Schuldenbegrenzungsregelungen für die Kommunen haben. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährt einen unantastbaren Kernbereich der Finanzausstattung, der nicht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Landes steht. Im Ergebnis wird dargelegt, dass trotz der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregelungen die Kommunen finanzverfassungsrechtlich davor geschützt werden, zu Opferlämmern des Schuldenberges zu werden.»The Compatibility of Balanced-Budget Rules with the Right of Local Self-Government«

Similar to the federal government and the federal states, local borough governments in Germany continuously increased their financial deficit in the previous years. In order to counteract indebtedness, the German constitution now sets forth that public budgets of the federation and the federal states are to be financed without loans. The legal consequences of those balanced-budget rules for the right of local self-government are reviewed in this paper.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 19
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung und Problemaufriss 27
§ 1 Neuverschuldung als Haushaltskonzept 27
§ 2 Schuldenbremse als selbst gewählte Schranke 28
§ 3 Kommunen als mögliche Opferlämmer des Schuldenberges 30
§ 4 Gang der Untersuchung 32
1. Teil: Verfassungsrechtliche Grundlagen 34
§ 1 Die Kommunen im Bundesstaat 34
A. Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen: Zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufigem Verwaltungsaufbau 34
I. Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen 35
II. Verwaltungskompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen 35
B. Die Kommunen in der bundesstaatlichen Finanzverfassung 36
I. Bedeutung und Begriff der Finanzverfassung im Bundesstaat 37
1. Die finanzielle Ausstattung als maßgebliche Funktionsvoraussetzung 37
2. Das Finanzwesen 39
a) Die Finanzverfassung (im engeren Sinne), Art. 104a bis 108 GG 40
b) Die Haushaltsverfassung, Art. 109 bis 115 GG 42
II. Das Konnexitätsprinzip gem. Art. 104a I GG 43
1. Grundsatz der Ausgabenlast 43
2. Durchbrechungen des Konnexitätsprinzips 44
a) Geldleistungsgesetze nach Art. 104a III GG 44
b) Bundesfinanzhilfen 45
aa) Investitionshilfekompetenz nach Art. 104b I GG 46
bb) Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91 a, b GG 55
c) Bedeutung der Durchbrechungen des Konnexitätsprinzips des Art. 104a GG für die Kommunen 56
III. Unmittelbare Gewährleistungen durch das System kommunaler Einnahmen 59
1. Die eigenständigen Einnahmequellen der Kommunen 59
2. Der allgemeine kommunale Finanzausgleich 61
IV. Mittelbare Gewährleistungen durch die Revisionsansprüche des Art. 106 GG 62
V. Zwischenergebnis 65
C. Schutz der Kommunen durch die landesverfassungsrechtlichen Finanzordnungen 66
I. Anwendbarkeit von Art. 104a I und II GG 66
II. Sicherung einer angemessenen kommunalen Finanzausstattung durch die Länderverfassungen 68
III. Zwischenergebnis 71
D. Die finanzverfassungsrechtlichen Abhängigkeiten der Kommunen 72
I. Die Beteiligung der Kommunen am Steueraufkommen 72
II. Die Mitverantwortung des Bundes für die Finanzausstattung der Kommunen 73
III. Die Abhängigkeit der Finanzausstattung der Kommunen von den Entscheidungen des Landesgesetzgebers 74
1. Fehlendes kommunales Steuererfindungsrecht (Steuergesetzgebungshoheit) 75
2. Die unmittelbare Steuerverwaltungshoheit der Landesfinanzbehörden 77
3. Großteil kommunaler Einnahmen muss über staatliche Finanzzuweisungen abgedeckt werden 78
IV. Existiert eine Bestandsgarantie bezüglich bestimmter Steuerquellen? 78
1. Bestandsgarantie zumindest bezüglich der Umsatzsteuer 79
2. Grund- und Gewerbesteuergarantie: Bestandsgarantie versus bloße Ertragszuweisung 80
a) Grund- und Gewerbesteuer werden in ihrem Bestand geschützt 80
b) Realsteuern werden höchstens in ihrem Ertrag geschützt 82
c) Stellungnahme 83
3. Anteile der Gemeinde an der Einkommenssteuer 84
E. Fazit: Zweistufiger Staatsaufbau als Risikofaktor für die Kommunen 86
§ 2 Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 88
A. Überblick über die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 88
I. Wesen und Inhalt der kommunalen Selbstverwaltung 88
1. Wesen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie 89
2. Inhalt und Garantieebenen der kommunalen Selbstverwaltung 90
a) Die institutionelle Rechtssubjektsgarantie 90
b) Die objektive Rechtsinstitutsgarantie 91
c) Die subjektive Rechtsstellungsgarantie 93
II. Verpflichtungsadressaten der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie 94
III. Einschränkbarkeit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Schranken) 96
IV. Grenzen des Gesetzesvorbehalts (Schranken-Schranken) 97
1. Schutz des Kernbereichs 98
2. Schutz des Randbereichs 99
B. Der finanzverfassungsrechtliche Schutz und die finanzielle Eigenverantwortung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 100
I. Bedeutung der angemessenen Finanzausstattung: Ohne Geld keine kommunale Selbstverwaltung 100
II. Die verfassungsrechtliche Verortung der finanziellen Eigenverantwortung 101
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 103
2. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 104
3. Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte 106
4. Literatur 107
III. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Umfang der angemessenen Finanzausstattung 108
1. Das Kern-Randbereichsmodell als Maßstabsgeber zur Umschreibung der Finanzausstattung 108
a) Der eingriffsoffene Randbereich in Form einer angemessenen Finanzausstattung 109
b) Schutz des Kernbereichs durch Garantie einer finanziellen Mindestausstattung 110
c) Mögliche Relativität der Grenze zwischen Kernbereich und Randbereich 112
2. Gemeinsamer Ausgangspunkt zur Bestimmung einer angemessenen Finanzausstattung durch gleichartige Bezüge zum Kern-Randbereichsmodell 113
3. Finanzausstattung nach den strikten Vorgaben des Kern-Randbereichsmodells 115
4. Finanzausstattung nach der Maßgabe des Leistungsfähigkeitsvorbehaltsmodell 118
a) Lösung vom unantastbaren Kernbereich 118
b) Argumentative Untermauerung durch den Grundsatz der Verteilungssymmetrie 124
aa) Normativer Standort des Grundsatzes der Verteilungssymmetrie 124
bb) Anwendung des Grundsatzes der Verteilungssymmetrie im Randbereich 125
cc) Übertragung des Grundsatzes der Verteilungssymmetrie auf den Kernbereich 125
dd) Verfassungsrechtlich gebotene Wertung bei Anwendung des Grundsatzes der Verteilungssymmetrie 126
5. Kritische Auseinandersetzung mit der Maßstabsbildung zur Bestimmung der kommunalen Finanzausstattung 127
a) Fehlende Trennschärfe der Begriffe 128
b) Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung 130
c) Grenzen des Grundsatzes der Verteilungssymmetrie 131
d) Generelle Gefährdung der kommunalen Finanzausstattung 132
6. Schlussfolgerungen 133
C. Fazit: Garantie der kommunalen Selbstverwaltung schützt eine von der finanziellen Leistungskraft des Landes unabhängige Mindestausstattung 134
§ 3 Gesetzliche Regelungen der Schuldenbegrenzung 136
A. Grundlagen des Staatsschuldenrechts 136
I. Staatsschulden als rechtliches Problem 136
II. Herkunft, Idee und Entwicklung der Schuldenbegrenzungsregelungen 138
1. Die Entstehungsgeschichte und Theorienbildung des Staatsschuldenrechts 138
2. Regelung der Staatsverschuldung bei Erlass des Grundgesetzes 141
3. Umfassende Reformen der Haushaltsordnung 1967 und 1969 142
a) Einbringung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Jahr 1967 143
b) Reform der Haushaltsordnung und Haushaltsverfassung im Jahr 1969 144
4. Änderungen bis zum Jahr 2009 146
III. Ursachen und Motive der Föderalismusreform II 147
1. Die Vorgaben aus dem Europarecht 147
2. Probleme und Auswirkungen der bisherigen Rechtslage 148
a) Unbestimmtheit des Investitionsbegriffs 149
aa) Orientierung am Bruttoinvestitionsbegriff 149
bb) Verbuchung von Darlehen und Gewährleistungen als Investitionen 151
b) Unbestimmtheit des Begriffs der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts 152
c) Fehlende Vorgaben für den Schuldenabbau und für die Gesamtverschuldung 153
d) Keine Einbeziehung des Haushaltsvollzugs 154
e) Aufnahme von Sondervermögen nicht von der Kreditbegrenzung erfasst 154
f) Fehlen von Sanktionsmechanismen 155
g) Regelung entsprach nicht den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes 156
h) Zwischenergebnis: Grundlegende Steuerungsschwäche 156
3. Zweck der Neuregelung 157
a) Überwindung der Schwächen der alten Schuldenregelung 157
b) Anpassung der Rechtslage an die veränderten Rahmenbedingungen 159
B. Neuregelung im Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform II 161
I. Regelungssystem der Schuldenbremse im Zuge der Föderalismusreform II 161
1. Die Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, Art. 109 II GG 162
2. Der reguläre Verschuldungsrahmen für „Normallagen“ 163
a) Die strukturelle Verschuldungskomponente 163
aa) Begrenzte strukturelle Neuverschuldung für den Bund 163
bb) Striktes Neuverschuldungsverbot für die Länder 164
b) Die konjunkturelle Verschuldungskomponente zur Orientierung am „gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht“ 165
aa) Der Grund der konjunkturbedingten Kreditaufnahme 166
bb) Das Maß der veränderten Höchstgrenze der Kreditaufnahme 167
c) Die Abweichungen im Haushaltsvollzug oder in Nachtragshaushalten 168
3. Die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen, Art. 109 III 2 zweiter Hs., 3 und Art. 115 II 6 und 7 GG 170
4. Begleitende Maßnahmen und Übergangsregelungen 172
a) Die verfahrensrechtliche Absicherung: Vermeiden von Sanierungsfällen 172
b) Die Übergangsregelungen mit Konsolidierungshilfen 173
5. Zwischenergebnis 174
II. Bewertung der Neuregelung auf Bundesebene 175
1. Fortschritte durch Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs und des Wegfalls der Ausnahmeregelung für Sondervermögen 175
2. Defizite durch bestehende Schlupflöcher, Auslegungsschwierigkeiten, unzureichende Kontrolle und den langen Übergangszeitraum 176
a) Die Ausgrenzung anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften 176
b) Die Auslegungsbedürftigkeit der kreditreglementierenden Begriffe 177
c) Eine Kontrollinstanz ohne Kontrollinstanzen 180
d) Der lange Übergangszeitraum als Risikofaktor 181
C. Schuldenbegrenzungsregelungen in den Ländern 182
I. Normative Bestandsaufnahme der Schuldenbegrenzungsregelungen der Länder 182
1. Länder mit strikter Schuldenbegrenzungsregelung in der Verfassung 186
2. Länder mit strikter Schuldenbegrenzungsregelung in der Haushaltsordnung 188
3. Länder mit einer am Investitionsbegriff orientierten Schuldenbegrenzung 190
II. Der Einfluss der Normenhierarchie auf die Schuldenbegrenzungsregelungen 191
1. Die europarechtlichen Überlagerungen durch Art. 109 II, V GG 191
2. Die Einflüsse des Homogenitätsgebots, Art. 28 I GG 192
3. Die Anwendbarkeit des Art. 31 GG 193
a) Bricht Art. 31 GG auch inhaltlich übereinstimmendes Landesrecht? 193
b) Die Bedeutung des Art. 31 GG für die Grundsatzgesetzgebung des Art. 109 IV GG 195
4. Die bundesrechtlichen Beschränkungsmöglichkeiten der Haushaltsautonomie der Länder 196
a) Ausgangslage: der Regelungsgehalt der Haushaltsautonomie der Länder, Art. 109 I GG 196
b) Mögliche Einschränkung durch Art. 115 GG im Rahmen des Homogenitätsgebots 197
c) Kompetenzgrundlage zur Durchbrechung gem. Art. 109 III 5 GG 198
d) Vorgaben des Art. 109 IV GG i. V. m. dem Haushaltsgrundsätzegesetz 199
III. Die Durchschlagskraft der landesrechtlichen Normen zur Kreditbegrenzung 202
1. Der Einfluss landesverfassungsrechtlicher Verschuldungsregelungen ab dem Jahr 2020 203
a) Konsequenzen für inhaltsgleiches Landesverfassungsrecht 203
b) Konsequenzen für die landesverfassungsrechtlichen Regelungen mit abweichendem Inhalt und ohne striktes Neuverschuldungsverbot 204
aa) Generelle Anwendbarkeit des Art. 31 GG 204
bb) Konkrete Anwendung des Art. 31 GG 208
c) Zwischenergebnis 210
2. Entfalten die Übergangsregelungen im Grundgesetz eine Vorwirkung vor dem Jahr 2020 210
a) Die allgemeinen Vorgaben der Übergangsregelungen des Art. 143d I 3 und 4 GG 211
b) Vorgaben für die Länder mit Konsolidierungshilfe, Art. 143 d II, III GG 213
c) Zwischenergebnis 215
IV. Der Sonderfall der „extremen Haushaltsnotlage“ 215
1. Begründung des ungeschriebenen Ausnahmetatbestandes der „extremen Haushaltsnotlage“ 216
a) Der ungeschriebene verfassungsrechtliche Tatbestand 216
b) Die Rechtsfolgen der „extremen Haushaltsnotlage“ 218
aa) Die bundesstaatliche Einstandspflicht nach dem Bundesverfassungsgericht 218
bb) Die „extreme Haushaltsnotlage“ als Ausnahmetatbestand zur erhöhten Kreditaufnahme nach Ansicht der Landesverfassungsgerichte 220
2. Bewertung des ungeschriebenen Tatbestandes der „extremen Haushaltsnotlage“ 223
a) Zur Erforderlichkeit der „extremen Haushaltsnotlage“ 223
b) Verführungen und Fehlinterpretationen der „extremen Haushaltsnotlage“ 226
3. Stellungnahme 229
V. Bewertung der Schuldenbegrenzungsregelungen auf Länderebene 232
D. Fazit 235
2. Teil: Die Beziehungen der Schuldenbegrenzungsregelungen zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 237
§ 4 Die Verfassungsmäßigkeit von Verfassungsänderungen 238
A. Der Prüfungsmaßstab bei Verfassungsänderungen 238
I. Die Besonderheiten der Verfassungsinterpretation 239
II. Zur Auslegungsmethodik der Verfassungsinterpretation 243
1. Die klassisch-hermeneutische Methode 244
2. Die hermeneutisch-konkretisierende Methode 247
3. Die Anwendbarkeit der hermeneutisch-konkretisierenden Methode 249
III. Die Bedeutung der Verfassungsgerichtsrechtsprechung und ihre Beziehung zum Verfassungsgesetzgeber 252
1. Verfassungsinterpretation unter Maßgabe einer Verfassungsgerichtsbarkeit 252
a) Die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit und das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichts 252
b) Das Spannungsverhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und verfassungsänderndem Gesetzgeber 255
2. Die Interpretationsmethode des Bundesverfassungsgerichts 258
IV. Die funktionell-rechtlichen Grenzen der Verfassungsinterpretation 260
1. Grundsatz des „judicial self-restraint“ 260
2. Die Wahrung der Einheit der Verfassung 261
a) Zur Problematik der Systemgerechtigkeit und verfassungsimmanenten Interpretation 262
b) Zur Problematik der verfassungskonformen Auslegung von Verfassungsänderungen 263
3. Zwischenergebnis 265
V. Der verfassungsändernde Gesetzgeber und die Entwicklungsgrenzen der Verfassung 266
1. Die Allgemeinheit und grundsätzliche Offenheit der Verfassung 267
a) Die Rahmenordnung als Maßstab für gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum und für verfassungsgerichtliche Kontrolle 267
b) Die gute Verfassung im Widerspruch von Allgemeinheit und Bestimmtheit 269
c) Das Rollenverständnis der Finanzverfassung als Rahmen- und Verfahrensordnung 270
2. Die Entwicklungsgrenzen der Verfassung in der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG 270
a) Art. 79 III GG im Spannungsfeld zwischen Änderungsverbot und Entwicklungsoffenheit 271
b) Die inhaltliche Reichweite der Ewigkeitsgarantie 274
aa) Die restriktive Auslegung des Art. 79 III GG 275
bb) Die Kritik an der restriktiven Auslegung 276
cc) Stellungnahme 277
VI. Schlussfolgerungen für den Prüfungsmaßstab 279
B. Die Verfassungsmäßigkeit der Schuldenbegrenzungsregelungen 280
I. Die Verfassungsmäßigkeit der Schuldenbegrenzungsregelung mit Blick auf das Bundesstaatsprinzip 281
1. Inhalt des Bundesstaatsprinzips 282
2. Kritische Auseinandersetzung mit möglichen Verletzungskonstellationen 283
a) Mögliche Verletzung der Haushaltsautonomie der Länder 283
b) Wahrung der Eigenstaatlichkeit der Länder 284
aa) Grundsätzliche Einschränkbarkeit der Haushaltsautonomie 284
bb) Restriktive Auslegung der Ewigkeitsgarantie 286
c) Gebot der Bundestreue 287
aa) Ausgleichsfunktion zwischen Länderautonomie und bündischer Einheit 288
bb) Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots 288
cc) Einhaltung nach Maßstab der Verhältnismäßigkeit 289
II. Die Verfassungsmäßigkeit der Schuldenbegrenzungsregelung mit Blick auf das Demokratieprinzip 291
1. Inhalt und Prüfungsmaßstab des Demokratieprinzips 291
2. Kritische Auseinandersetzung mit möglichen Verletzungskonstellationen 292
III. Zwischenergebnis 294
C. Fazit 294
§ 5 Die Auswirkung der Schuldenbegrenzungsregelungen auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 297
A. Die Entwicklung der Haushalte der Kommunen 297
I. Die Entwicklungen der Finanzausstattung der Kommunen 298
1. Die Einnahmenentwicklung der Kommunen 298
2. Die Ausgabenentwicklung der Kommunen 299
3. Zwischenergebnis: der Trend in der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung 302
II. Die Entwicklung des Schuldenstandes 304
1. Die Entwicklung des kommunalen Schuldenstandes 304
2. Die anteilige Entwicklung der kommunalen Kassenkredite 307
III. Zwischenergebnis 310
B. Beziehungen zwischen den Schuldenbegrenzungsregelungen und der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Mehrebenensystem 311
I. Schuldenbegrenzungsregelungen und kommunale Selbstverwaltung in der Europäischen Union 311
1. Der Schutz der kommunalen Selbstverwaltung in der Europäischen Union 311
2. Auswirkungen der europarechtlichen Vorgaben zur Schuldenbegrenzung auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 313
a) Die Vorgaben des Art. 109 II GG i. V. m. 126 AEUV 313
b) Die Auswirkungen des Fiskalvertrages 315
II. Berührungspunkte zwischen den Schuldenbegrenzungsregelungen des Grundgesetzes und der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 319
III. Beziehungen zwischen den Schuldenbegrenzungsregelungen der Landesverfassungen und der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 323
C. Rechtliche Auswirkungen der Schuldenbegrenzungsregelungen auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 324
I. Ist die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG geschützt? 325
1. Ewigkeitsschutz durch das Demokratieprinzip 327
a) Die Bestandteile des Demokratieprinzips und die Beziehungen zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung 327
b) Ist die kommunale Selbstverwaltung ein Teil der Grundsätze des Demokratieprinzips? 331
aa) Contra Bestandteil der „Grundsätze“ des Demokratieprinzips 331
bb) Pro Bestandteil der „Grundsätze“ des Demokratieprinzips 332
cc) Stellungnahme 336
2. Ewigkeitsschutz durch das Bundesstaatsprinzip 340
3. Ewigkeitsschutz durch das Rechtsstaatsprinzip 343
4. Ewigkeitsschutz durch das Sozialstaatsprinzip 344
5. Ewigkeitsschutz durch die in Art. 1 GG niedergelegten Grundsätze 346
6. Ewigkeitsschutz der kommunalen Selbstverwaltung im internationalen Rechtsvergleich 348
7. Zwischenergebnis 350
II. Ist die Garantie der kommunalen Finanzausstattung als Leistungsrecht durch die Schuldenbegrenzungsregelungen dem Leistungsfähigkeitsvorbehalt unterworfen? 350
III. Ist die Kern-Randbereichstheorie trotz Schuldenbegrenzungsregelungen noch anwendbar? 354
1. Die Anwendbarkeit der Kern-Randbereichstheorie 354
a) Der Vergleich mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 II GG 354
b) Bestehen grundlegende Änderungen zu den Vorgaben der alten Schuldenbegrenzungsregelung? 356
2. Die Ausprägung der Kern-Randbereichstheorie unter der neuen Schuldenbegrenzungsregelung 358
IV. Zwischenergebnis 360
D. Ergebnis und Ausblick 361
Literaturverzeichnis 366
Sach- und Personenverzeichnis 394