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Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit

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Wegmer, A. (2016). Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit. Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54925-2
Wegmer, Andreas. Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit: Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54925-2
Wegmer, A (2016): Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit: Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54925-2

Format

Die staatshaftungsrechtliche Relevanz behördlicher Informationstätigkeit

Möglichkeiten des Sekundärrechtsschutzes geschädigter Unternehmer und Verbraucher

Wegmer, Andreas

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1316

(2016)

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About The Author

Andreas Wegmer studierte von 2009 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Dort war er bis zu der ersten juristischen Prüfung im Jahre 2013 für über drei Jahre als studentische Hilfskraft an dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung von Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), tätig. Seit Ende 2014 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main.

Abstract

Von der Warnung vor EHEC, über die Veröffentlichung von Restaurantbewertungen im Internet, bis hin zu der Herausgabe von Umweltinformationen auf vorherigen Antrag - sobald der Staat informierend tätig wird, sieht er sich angesichts der divergierenden Interessen (potentieller) Adressaten der Information sowie betroffener Unternehmen mit komplexen Abwägungsentscheidungen konfrontiert.

Wie sich dieser Interessenkonflikt auf Ebene des Staatshaftungsrechts durch Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen auflösen lässt, ist Gegenstand der Publikation. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer einen Ausgleich erlittener Schäden erzielen können. Untersucht werden sowohl die aktive als auch die antragsgebundene Informationstätigkeit, indem die zunächst ermittelten maßgeblichen grundrechtlichen Positionen unter Berücksichtigung der wichtigsten einfachgesetzlichen Normen des Informationsrechts auf die Ebene des Staatshaftungsrechts übertragen werden.
»The Relevance of State Liability in the Context of Information Activity by Authorities«

From warnings about EHEC or dangerous food to disclosing restaurant reviews to publishing environmental information - the state acts as an informer, and faces complex decisions to make. How can the conflicts of interest associated with these decisions be solved at the level of state liability law and under what conditions can both consumers and businesses receive compensation for damages suffered, is the subject of this publication.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 29
Erster Teil: Terminologische Grundlagen und verfassungsrechtlicher Rahmen 32
§ 1 Die gängige Terminologie 32
A. Der Informationsbegriff 32
B. Aktive und antragsgebundene Informationstätigkeit 33
C. Die aktive behördliche Informationstätigkeit – Terminologie, Systematisierung und Rechtsnatur 33
D. Die antragsgebundene behördliche Informationstätigkeit 36
§ 2 Die grundrechtliche Relevanz behördlicher Informationen 37
A. Die Bestimmung der betroffenen Grundrechtspositionen als Ausgangspunkt der Untersuchung 37
B. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von GG und GRCh 39
I. Der Begriff „Durchführung des Rechts der Union“ 39
II. Konsequenzen für die behördliche Informationstätigkeit 42
C. Die Grundrechte des Grundgesetzes 43
I. Die Verfassungspositionen auf Seiten der Informationsadressaten 43
1. Die Schutzpflicht für Leben und Gesundheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 43
a) Herleitung, Bedeutung und Inhalt der Schutzpflichten 43
b) Konsequenzen für das behördliche Informationshandeln 45
2. Verbraucherschutz und Verbraucherleitbild 47
a) Kein Verfassungsrang des nicht-gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes 47
b) Das maßgebende Verbraucherleitbild 49
aa) Bedeutung 49
bb) Normatives Fundament und Inhalt 49
3. Das Staatsziel Umweltschutz, Art. 20a GG 52
4. Die Informationsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 2. Hs. GG 53
a) Die Kontroverse über den Gewährleistungsgehalt 53
b) Grundrechtliche Leistungsansprüche als Ausnahmefall 54
c) Die Informationsfreiheit und Art. 20 Abs. 1 GG 56
d) Der Grundsatz der Verwaltungstransparenz 57
e) Keine zwingenden Wertungen für den Informationszugang 58
f) Der Einfluss des Gesetzgebers auf Art. 5 Abs. 1 S. 1 2. Hs. GG 59
aa) Die allgemeine Zugänglichkeit einer Informationsquelle 59
bb) Die Bedeutung der einfachgesetzlichen Zugangsansprüche 61
cc) Der Einfluss auf das Informationshandeln der Exekutive 62
II. Die Grundrechtspositionen betroffener Unternehmer 63
1. Die Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 63
a) Der persönliche und sachliche Schutzbereich im Allgemeinen 63
b) Die Wettbewerbsfreiheit 64
aa) Bedeutung und grundrechtliche Zuordnung 64
bb) Grenzen des Schutzes 66
c) Der Ruf des Unternehmens 68
d) Das Recht auf unternehmerische Selbstdarstellung 69
e) Begrenzung des Schutzbereichs auf „erlaubte“ Tätigkeiten? 70
f) Begrenzung des Schutzbereichs durch den Glykol-Beschluss? 72
2. Der Schutz des Eigentums, Art. 14 GG 74
a) Der Schutzbereich im Allgemeinen und das Verhältnis zu Art. 12 GG 74
b) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 75
c) Kundenstamm und Geschäftsbeziehungen 78
d) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 79
aa) Begriff und Bedeutung 79
bb) Grundrechtliche Zuordnung und Bedeutung für die Exekutive 81
e) Das hergestellte Produkt 82
3. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 83
a) Bedeutung und Schutzbereich 83
b) Anwendbarkeit im Rahmen behördlichen Informationshandelns 85
D. Die Grundrechte der GRCh 87
I. Die Grundrechte auf Seiten der Informationsadressaten 87
1. Art. 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GRCh 87
2. Umwelt- und Verbraucherschutz, Art. 37 und 38 GRCh 88
a) Die Bedeutung als Auslegungsmaßstab 88
b) Die fehlende Grundrechtsqualität 89
3. Die GRCh als Basis eines Informationszugangsanspruchs? 91
a) Die Bedeutung des Art. 11 Abs. 1 GRCh 91
b) Der Zugang zu Unionsdokumenten, Art. 42 GRCh, Art. 15 AEUV 92
II. Die Grundrechte betroffener Unternehmer 93
1. Der Schutz der unternehmerischen Freiheit, Art. 16 GRCh 93
2. Der Eigentumsschutz, Art. 17 GRCh 95
3. Der Schutz personenbezogener Daten, Art. 8 Abs. 1 GRCh 97
E. Zusammenfassung 98
§ 3 Staatliche Informationstätigkeit als Eingriff in den Schutzbereich der Informationsbetroffenen 99
A. Voraussetzungen und staatshaftungsrechtliche Bedeutung 99
B. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte als Ausgangspunkt 100
C. Aufnahme der Kriterien in der Literatur und Bewertung 104
I. Inanspruchnahme staatlicher Autorität 104
II. Finalität 104
III. Vorhersehbarkeit und Inkaufnahme der Beeinträchtigung 105
IV. Intensität 106
D. Die Rechtsprechung des BVerfG 107
I. Der Glykol-Beschluss 107
II. Der Osho-Beschluss 108
E. Bewertung der Eingriffsbestimmung durch das BVerfG 109
I. Die Vermengung von Eingriff und Rechtfertigung 109
II. Richtigkeit und Sachlichkeit der Information 110
III. Weitere Kritik 111
F. Konsequenzen für den Eingriffscharakter staatlicher Informationen 112
G. Äquivalente Beurteilung bei Eingriffen in Unionsgrundrechte 113
H. Zusammenfassung 114
Zweiter Teil: Die einfachgesetzlichen Regelungen behördlicher Informationstätigkeit 115
§ 4 Die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage 115
A. Die Bedeutung des Gesetzesvorbehalts 115
B. Die Aufgabe zur Staatsleitung als ausreichende Ermächtigung? 116
I. Die Argumentation des BVerfG in den Beschlüssen Glykol und Osho 116
II. Die Unzulässigkeit des Schlusses von der Aufgabe auf die Befugnis 116
III. Keine Unmöglichkeit einfachgesetzlicher Normierung 117
C. Die eingeschränkte Bedeutung der Diskussion 118
§ 5 Regelungen behördlicher Informationstätigkeit auf der Ebene des einfachen Gesetzes 119
A. Die wichtigsten Ermächtigungsgrundlagen 119
B. Die Information nach dem UIG 119
I. Zielrichtung und Anwendungsbereich des UIG 119
II. Die Informationsgewährung auf Antrag gem. § 3 Abs. 1 UIG 121
1. Voraussetzungen des Anspruchs 121
2. Ausschluss- und Beschränkungsgründe 122
III. Die aktive Informationstätigkeit gem. § 10 Abs. 1 und 5 UIG 123
1. Voraussetzungen und Grenzen der Rechtsgrundlagen 123
2. § 10 Abs. 1 und 5 UIG als Grundlage für wertende Informationen? 124
a) Keine Verhaltensempfehlungen bei § 10 Abs. 1 UIG 124
b) Abweichende Beurteilung bei § 10 Abs. 5 UIG 126
C. Die behördliche Informationstätigkeit im Lebensmittelrecht 127
I. Die Rechtsgrundlagen: LFGB und Basis-VO Nr. 178/2002 (EG) 127
II. Die aktive Informationstätigkeit nach § 40 LFGB 128
1. § 40 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 LFGB – Information zum Gesundheitsschutz 128
a) Tatbestandsvoraussetzungen 128
b) Rechtsfolge 129
2. § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ff. LFGB – Schlichte Verbraucherinformation 130
3. Die Pflicht zur Information nach § 40 Abs. 1a LFGB 131
a) Gegenstand und Ziel der Novellierung 131
b) Die Verfassungskonformität von § 40 Abs. 1a LFGB 132
aa) Das Streben nach erneuter Novellierung in Rechtsprechung und Politik 132
bb) Das Fehlen von Vorgaben zur Dauer der Veröffentlichung 133
cc) Die Verhältnismäßigkeit der Regelung 134
dd) Unschuldsvermutung und Informationsflut 136
c) Unionsrechtskonformität der Regelung 136
aa) Die Problemstellung – das Verhältnis zu Art. 10 Basis-VO 136
bb) Wortlaut und Systematik 137
cc) Das Verhältnis zu Art. 7 KontrollVO (VO (EG) Nr. 882/2004) 139
dd) Keine Kollision mit der Zielrichtung der Basis-VO 140
ee) Kein Verstoß gegen Art. 34 AEUV 141
III. § 40 Abs. 1 LFGB als Basis für www.lebensmittelwarnung.de 141
D. Die Information nach dem VIG 142
I. Der Regelungsgegenstand des Gesetzes 142
II. Die Informationsgewährung auf Antrag gem. § 2 Abs. 1 VIG 143
1. Voraussetzungen des Anspruchs 143
2. Ausschluss- und Beschränkungsgründe 144
III. Die aktive Verbraucherinformation nach § 6 Abs. 1 S. 3 VIG 145
1. (Gescheiterte) Versuche von Gastronomiebewertungen 145
2. Gastronomiebewertungen und der Vorbehalt des Gesetzes 147
a) Die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage 147
b) § 6 Abs. 1 S. 3 VIG als ausreichende Ermächtigungsgrundlage? 148
aa) Wortlaut, Systematik und Gesetzesbegründung 148
bb) Das Verhältnis zu § 40 LFGB 149
(1) Spezialität des § 40 Abs. 1a LFGB 149
(2) Identische Zielrichtung von VIG und § 40 Abs. 1a LFGB 150
c) § 40 LFGB als Ermächtigungsgrundlage? 151
3. Weitere rechtliche und praktische Probleme 152
E. Information nach dem ProdSG 153
I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und Zweck des ProdSG 153
II. Die Produktwarnung, §§ 26 Abs. 2 S. 2 Nr. 9, 31 Abs. 1 ProdSG 154
III. Die allgemeine Informationstätigkeit, § 31 Abs. 2 ProdSG 156
F. Information nach dem IFG 157
I. Zweck des IFG und seine Rolle im internationalen Vergleich 157
II. Die Informationstätigkeit auf Antrag gem. § 1 Abs. 1 S. 1 IFG 159
1. Voraussetzungen des Anspruchs 159
2. Ausschluss- und Beschränkungsgründe 160
III. § 11 Abs. 3 IFG als Grundlage für aktive Informationstätigkeit? 161
G. Übersicht weiterer Informationsbefugnisse 162
H. Zusammenfassung 163
Dritter Teil: Die staatliche Haftungsverantwortung 166
§ 6 EHEC und Biomüsli oder: Die Staatshaftungsrelevanz behördlicher Informationstätigkeit 166
§ 7 Der Amtshaftungsanspruch 168
A. Die Anspruchsgrundlage 168
B. Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes 169
I. Das Erfordernis eines öffentlich-rechtlichen Handelns 169
II. Die Rechtsnatur staatlichen Informationshandelns 170
III. Die Beurteilung der Beispielsfälle 171
IV. Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de 171
1. Die Problematik 171
2. Aufbau und Funktionsweise des Portals 172
3. Beispiele aus dem Produktteil 173
4. Die Rechtsnatur des Portalbetriebs 174
a) Der Betrieb des Portals als Handeln eines Beliehenen? 174
aa) Die finanzielle Förderung als möglicher Anknüpfungspunkt 174
bb) Keine hinreichenden Aufsichtsbefugnisse durch das BMEL 174
cc) Keine Ausübung von Hoheitsgewalt 175
dd) Keine Wahrnehmung staatlicher Aufgaben 177
b) Betrieb des Portals als Verwaltungshelfer? 178
c) Portalbetrieb als hoheitliches Handeln eines privaten Unternehmers? 178
5. Zulässigkeit der Förderung des Portals durch das BMEL 179
a) Die Problematik 179
b) Die finanzielle Förderung als Grundrechtseingriff 181
c) Die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage 182
6. Fazit: Die amtshaftungsrechtliche Relevanz von www.lebensmittelklarheit.de 183
C. Verletzung einer Amtspflicht 184
I. Die Notwendigkeit der Herausbildung spezifischer Amtspflichten 184
II. Unterlassen eines Informationshandelns als Amtspflichtverletzung 185
III. Die inhaltliche Richtigkeit der Information 186
1. Die grundsätzliche Pflicht zur Gewährleistung der Richtigkeit 186
2. Die antragsgebundene Informationstätigkeit 187
a) Die Ausgangssituation 187
b) Die Anforderungen im Rahmen von VIG und IFG 188
aa) Keine Pflicht zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit 188
bb) Die Verpflichtung zum Hinweis auf bekannte Zweifel 189
c) Höhere Anforderungen durch das UIG? 190
3. Die aktive Informationstätigkeit 191
a) Die grundlegend andere Ausgangssituation 191
b) Die Anforderungen an die Richtigkeitsgewähr 192
aa) Das Bestehen einer Prüfpflicht 192
bb) Die Aktualität als Voraussetzung der Richtigkeit 193
cc) Die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung 193
dd) Konsequenzen bei Unmöglichkeit einer abschließenden Beurteilung 194
ee) Die Maßgeblichkeit der ex ante-Perspektive 195
ff) Abweichende Anforderungen bei Anwendung des UIG? 196
4. § 6 Abs. 3 S. 1 VIG als (zulässiger) Ausschluss der Amtshaftung? 197
a) Die Problemstellung 197
b) Die grundsätzliche Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen 197
c) Die Unzulässigkeit der Reichweite des § 6 Abs. 3 S. 1 VIG 198
d) Die Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung 199
IV. Vollständigkeit, Verständlichkeit und Sachlichkeit 200
1. Vollständigkeit 200
2. Verständlichkeit 201
a) Anforderungen an die antragsgebundene Informationstätigkeit 201
b) Anforderungen an die aktive Informationstätigkeit 202
3. Sachlichkeit 203
V. Die Amtspflicht zur Beachtung der Ausschlussgründe 204
VI. Ermessensfehlerfreiheit und Verhältnismäßigkeit 205
1. Konsequenzen für die Ausübung des Entschließungsermessens 205
a) Der Beurteilungsmaßstab 205
b) Geeignetheit zur Erreichung eines legitimen Ziels 206
c) Erforderlichkeit 207
aa) Der Vorrang herstellereigener Informationen 207
bb) Die besondere Intensität von Informationen 208
cc) Die geringere Eignung anderer Maßnahmen 210
dd) Die Information als weniger wirksame Maßnahme 211
d) Angemessenheit 212
aa) Der Maßstab im Allgemeinen 212
bb) Die nachträgliche Veröffentlichung von Verstößen 212
2. Konsequenzen für die Ausübung des Auswahlermessens 214
a) Intensität und Formulierung der Information 214
b) Die besondere Rolle des Internets 214
aa) Intensivere Belastungen durch Veröffentlichungen im Internet 214
bb) Die Ungeeignetheit des Internets im Einzelfall 216
c) Die Wahl des Informationsmittels bei der Herausgabe auf Antrag 216
VII. Amtspflichten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens 217
1. Die Wahrung der Zuständigkeitsordnung 217
2. Die Durchführung einer Anhörung 218
VIII. Bewertung der Beispielsfälle 219
1. Die Warnung vor EHEC 219
a) Die (nicht vorhandene) Ermächtigungsgrundlage 219
b) Sachverhaltsermittlung, Verhältnismäßigkeit und Anhörung 221
2. Die Information über Biomüsli 223
D. Drittbezogenheit der Amtspflicht 225
I. Die Unverzichtbarkeit klarer Kriterien 225
II. Die Informationstätigkeit auf Antrag 227
1. Drittschutz gegenüber dem Antragsteller 227
a) Die Schutzrichtung der Informationszugangsgesetze 227
b) Die Bedeutung der Grundrechte für die Drittbezogenheit 227
aa) Die Notwendigkeit einer grundrechtsorientierten Auslegung 227
bb) Die Konsequenzen für den Drittschutz geschädigter Antragsteller 228
cc) Keine Expansion staatlicher Haftungsverantwortung 230
2. Drittschutz gegenüber betroffenen Unternehmen 231
a) Die Anforderungen an die inhaltliche Richtigkeit 231
aa) Der Schutzzweck der Amtspflicht 231
bb) Die grundrechtliche Determinierung und weitere Aspekte 232
b) Die Beurteilung der weiteren Amtspflichten 233
III. Die aktive Informationstätigkeit 234
1. Drittschutz gegenüber betroffenen Unternehmen 234
a) Die Drittbezogenheit als Regelfall 234
b) Drittbezogenheit der Amtspflicht zur Verständlichkeit? 235
2. Drittschutz gegenüber den Adressaten der Information 236
a) Die fehlende Individualisierbarkeit der Adressaten 236
b) Der Einfluss der Grundrechte auf die Drittbezogenheit 237
c) Die Abhängigkeit des Drittschutzes von der verletzten Amtspflicht und dem betroffenen Rechtsgut 239
d) Keine Grundrechtsrelevanz „schlichter“ Verbraucherinformation 240
IV. Die Beurteilung der Beispielsfälle 241
1. Die Warnung vor EHEC 241
2. Die Information über Biomüsli 241
V. Fazit 242
E. Kausaler Schaden 242
I. Die Kausalitätsanforderungen im Allgemeinen 242
II. Die aktive Informationstätigkeit 243
1. Betroffene Unternehmer als Kläger 243
a) Die Kausalität bei erstmaliger Verbreitung durch den Staat 243
b) Die Kausalität bei vorheriger Berichterstattung der Medien 244
c) Die konkrete Höhe des Schadens 246
aa) Die Möglichkeit des Anscheinsbeweises 246
bb) Die Anwendung von § 287 ZPO 248
2. Geschädigte Adressaten als Kläger 248
a) Die schwierige Beweislage 248
b) Anwendung der Beweiserleichterungen 249
c) Differenzierungskriterien für die Anwendbarkeit 250
III. Die Informationsgewährung auf Antrag 251
1. Geschädigte Antragsteller als Kläger 251
2. Informationsbetroffene Hersteller als Kläger 252
IV. Die Beurteilung der Beispielsfälle 253
1. Die Warnung vor EHEC 253
2. Die Information über Biomüsli 255
F. Verschulden 255
I. Der geltende Maßstab 255
II. Besonderheiten im Rahmen behördlicher Informationstätigkeit 257
1. Die an den „Durchschnittsbeamten“ zu stellenden Anforderungen 257
2. Verschulden bei umstrittenen Rechtsfragen 258
3. Das Organisationsverschulden 259
III. Beurteilung der Beispielsfälle 260
IV. Die Existenzberechtigung des Verschuldenserfordernisses 261
G. Kein Ausschluss des Anspruchs 263
I. § 839 Abs. 1 S. 2 BGB 263
1. Die Subsidiaritätsklausel als Relikt der Vergangenheit 263
2. Anderweitige Ersatzmöglichkeiten geschädigter Adressaten 264
3. Anderweitige Ersatzmöglichkeiten geschädigter Hersteller 264
4. Keine uneingeschränkte Anwendung der Subsidiaritätsklausel 265
II. Der Vorrang des Primärrechtsschutzes, § 839 Abs. 3 BGB 267
1. Bedeutung und Voraussetzungen 267
2. Die Informationstätigkeit auf Antrag 268
3. Die aktive Informationstätigkeit 269
III. Mitverschulden des Geschädigten 270
IV. Die Bedeutung der Ausschlussgründe für die Beispielsfälle 271
1. Die Warnung vor EHEC 271
2. Die Information über Biomüsli 271
H. Ersatzfähiger Schaden, Verjährung und haftende Körperschaft 272
J. Zusammenfassung 273
§ 8 Weitere Institute des deutschen Staatshaftungsrechts 274
A. Der Anspruch aus enteignungsgleichem/enteignendem Eingriff 274
I. Voraussetzungen 274
II. Die Relevanz für behördliche Informationstätigkeit 276
1. Das eingeschränkte Anwendungsfeld der Ansprüche 276
2. Die Erfolgsaussichten 276
a) Der enteignungsgleiche Eingriff 276
b) Der enteignende Eingriff 277
B. Der Aufopferungsanspruch 278
I. Voraussetzungen 278
II. Die Relevanz für behördliche Informationstätigkeit 280
1. Unmittelbarkeit 280
a) Bei behördlicher Aufforderung zu bestimmten Verhaltensweisen 280
b) Bei Unterlassen einer Information 281
2. Die weiteren Voraussetzungen des Anspruchs 282
III. Erstreckung auf Art. 12 Abs. 1 GG? 283
C. Der Folgenbeseitigungsanspruch 284
I. Bedeutung und Zielrichtung 284
1. Widerruf und Richtigstellung behördlicher Informationen 284
2. Keine Beschränkung auf unwahre Tatsachenbehauptungen 286
II. Vorrang spezialgesetzlicher Ansprüche auf Richtigstellung 286
1. Die bestehenden Regelungen 286
2. Die Schutzfunktion des Antragserfordernisses 287
III. Der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch 288
D. Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch 289
E. Zusammenfassung 290
Vierter Teil: Die unionsrechtliche Haftungsdimension 292
§ 9 Die Haftung Deutschlands bei Verstößen gegen Unionsrecht 292
A. Unionsrechtliche Überformung des Staatshaftungsrechts 292
B. Die Herleitung eines Haftungsanspruchs 292
C. Die Voraussetzungen des Anspruchs 293
D. Relevanz für das behördliche Informationshandeln 296
E. Die denkbaren Haftungskonstellationen 296
I. Anwendung einer unionsrechtswidrigen nationalen Rechtsnorm 296
II. Fehlerhafte Anwendung von Verordnungen 297
1. Verstöße gegen Art. 10 Basis-VO als Auslöser einer Haftung 297
2. Die Anforderungen an die Qualifiziertheit des Verstoßes 297
a) Verstöße gegen das „Ob“ der Veröffentlichung 297
b) Verstöße gegen das „Wie“ der Veröffentlichung 298
III. Fehlerhafte Anwendung ordnungsgemäß umgesetzter Richtlinien 299
1. Die Pflicht zu richtlinienkonformer Auslegung 299
2. Konsequenzen für die Haftung 300
a) Die Identität des behördlichen Pflichtenprogramms nach europäischem Sekundär- und nationalem Umsetzungsrecht 300
b) Die hinreichende Qualifiziertheit als Crux des Anspruchs 301
aa) Aktive Informationsverbreitung gem. UIG und ProdSG 301
bb) Die Informationsgewährung auf Antrag gem. § 3 Abs. 1 UIG 302
IV. Der Verstoß gegen primäres Unionsrecht 303
1. Art. 34 AEUVals Prüfungsmaßstab 303
a) Das Verhältnis zu harmonisierendem Sekundärrecht 303
b) Informationen auf Basis von § 40 LFGB als Verstoß 305
aa) Maßnahme gleicher Wirkung nach Dassonville 305
bb) Ausnahme entsprechend der Keck-Rechtsprechung? 306
c) Rechtfertigung des Verstoßes 307
aa) Die Möglichkeiten der Rechtfertigung 307
bb) Die hinreichende Qualifiziertheit des Verstoßes als Ausnahmefall 308
2. Verstoß gegen Unionsgrundrechte als Bezugspunkt der Haftung? 309
F. Zusammenfassung 310
§ 10 Die Haftung der Europäischen Union 310
A. Art. 340 Abs. 2 AEUVals Haftungsgrundlage 310
B. Schnellwarnsysteme als möglicher Anwendungsfall einer Haftung 311
I. Das Schnellwarnsystem für Lebensmittel – RASFF 311
II. Das Schnellwarnsystem im Produktsicherheitsrecht – RAPEX 313
III. Die Haftung der Kommission im Rahmen von RASFF und RAPEX 314
1. Haftung aufgrund rechtswidriger Weiterleitung 314
a) Keine umfassende materielle Prüfpflicht der Kommission 314
b) Keine Zurechnungsverantwortung der Kommission 315
c) Rechtsschutzlücken im Rahmen der Schnellwarnsysteme 316
2. Haftung aufgrund des Unterlassens einer Weiterleitung 317
IV. Die Haftung der efsa im Rahmen von RASFF 317
C. Die Haftung für Veröffentlichungen der EU-Organe selbst 318
I. Veröffentlichungen durch die Europäische Kommission 318
II. Veröffentlichungen durch die efsa 319
D. Zusammenfassung 320
Schluss 321
§ 11 Schlussbetrachtung 321
A. Die Kritik am geltenden Staatshaftungsrecht 321
I. Im Allgemeinen 321
II. Im Speziellen 322
B. Die Notwendigkeit eines flexiblen Haftungssystems 324
I. Die Nachteile spezialgesetzlicher Regelungen 324
II. Die Grundrechte als Nexus eines Haftungssystems 326
1. Die möglichen Vorteile einer Neukonzeption 326
2. Die grundrechtsgeleitete Interpretation als Alternative de lege lata 327
§ 12 Zusammenfassende Thesen 328
Erster Teil 328
Zweiter Teil 330
Dritter Teil 331
Vierter Teil 334
Literatur 335
Sachwortverzeichnis 371