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Die Wissenszurechnung im Konzern

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Schüler, W. (2000). Die Wissenszurechnung im Konzern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49668-6
Schüler, Wolfgang. Die Wissenszurechnung im Konzern. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49668-6
Schüler, W (2000): Die Wissenszurechnung im Konzern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49668-6

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Die Wissenszurechnung im Konzern

Schüler, Wolfgang

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 128

(2000)

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Abstract

Aufgrund des technischen Fortschritts ist es den Gesellschaften heutzutage theoretisch möglich, ihr gesamtes Wissen sämtlichen Konzerngesellschaften zur Verfügung zu stellen. Es drängt sich daher die Frage auf, ob sich eine Gesellschaft bei ihren Geschäften auch die Kenntnisse der mit ihr verbundenen Gesellschaften zurechnen lassen muß und damit den Schutz der Wissensnormen verliert.

Zur Klärung dieser Frage beschäftigt sich der Verfasser zunächst mit der umstrittenen Frage, was überhaupt das Wissen einer Gesellschaft ist. Insbesondere besteht nach wie vor Streit darüber, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang einer Gesellschaft das Wissen der für sie handelnden Personen zugerechnet werden kann. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die einzelnen Zurechnungsnormen auf die Zurechnung des Wissens von Organmitgliedern und Gesellschaftern einer juristischen Person keine unmittelbare oder analoge Anwendung finden. Der Verfasser folgt vielmehr der Rechtsprechung des BGH, wonach eine Zurechnung des Wissens im Wege einer allgemein wertenden Zurechnung erfolgt. Maßgebliches Wertungskriterium ist dabei die tatsächliche Einflußnahme auf die Entscheidungsfindung.

Anhand der gefundenen Ergebnisse beschäftigt sich der Verfasser dann mit der eigentlichen Frage, bei welcher Form der Konzernverbundenheit eine Wissenszurechnung zwischen zwei Gesellschaften begründet werden kann. Dabei ist festzustellen, daß das Wissen einer herrschenden Gesellschaft der abhängigen Gesellschaft unabhängig von der jeweiligen Konzernform immer dann zuzurechnen ist, wenn der Konzernvorstand tatsächlichen Einfluß auf die Geschäfte der Tochtergesellschaft nimmt. Dies gilt auch umgekehrt für die Zurechung des Wissens der Tochter- auf die Muttergesellschaft.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 21
Α. Problemstellung 21
Β. Gang der Untersuchung 24
§ 2 Allgemeine Grundlagen 27
A. Die Zurechnung 27
I. Zurechnung als Kausalität 27
II. Zurechnung „fremder" Tatbestände 28
1. Zurechnungszweck 29
2. Zurechnungsgrund 30
a) Allgemeine Zurechnungsnormen 31
b) Spezielle Zurechnungsnormen 32
c) Soziologische Betrachtung 33
III. Die Zurechnung als Rechtsanwendungstechnik 34
IV. Zusammenfassung 35
B. Das Wissen 36
I. Rechtserheblichkeit 37
1. Fristenlauf 37
2. Verschlechterung der Rechtsstellung 38
3. Wissen und Arglist 38
4. Wissen und Vorsatz 38
II. Konsequenzen für die Untersuchung 38
III. Sinn und Zweck der Wissensnormen 40
1. Möglichkeit des Selbstschutzes 41
2. Drittinteresse 44
3. Verschulden 44
C. Wissenszurechnung 48
I. Wissen als Zurechnungsobjekt 48
II. Wissenszurechnungsnormen 49
1. Die Vorschrift des § 166 BGB 49
a) § 166 BGB als „logische Konsequenz" der Stellvertretung 50
b) § 166 BGB als Ausdruck einer wertenden Wissenszurechnung 52
aa) Anpassung an die arbeitsteilige Persönlichkeitserweiterung 55
bb) Entscheidungsfindung 55
2. Zwischenergebnis 56
D. Wissenszurechnung innerhalb einer juristischen Person 57
I. Der Theorienstreit 58
II. Wissen der Organmitglieder 59
1. Wissensvermittlung kraft Natur der Sache 61
2. Wissensvermittlung durch Zurechnung 62
a) Anwendung des § 166 BGB 62
b) Anwendung der Vorschriften über die Passivvertretung 68
c) Anwendung des § 31 BGB 70
d) Anwendung allgemein wertender Zurechnungskriterien 71
aa) Entscheidungsfindung 74
bb) Anpassung an die arbeitsteilige Persönlichkeitserweiterung 75
(1) Kriterium der allgemeinen Lebenserfahrung 76
(2) Kriterium der ordnungsgemäßen Organisation 77
(a) Wesentlichkeit der Information 79
(b) Zeitpunkt der Informationserlangung 80
(c) Bedeutung der von der Information betroffenen Geschäfte 80
(d) Anlaß zur Abfragung von Wissensspeichern 81
(3) Schutz des Vertragspartners 82
cc) Zwischenergebnis 82
III. Wissensvertreter 83
IV. Zwischenergebnis 84
V. Wissen der Gesellschafter 84
1. Das Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft 85
a) Das rechtliche Trennungsprinzip 85
b) §§ 130 Abs. 3, 131 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 138Abs. 2InsO 86
c) Vergleich mit der Stellung des Gesellschafters in der oHG 87
d) Die Lehren vom „Durchgriff" 88
aa) Die subjektive Mißbrauchslehre 90
bb) Die objektiv-institutionelle Mißbrauchslehre 92
cc) Die Normzwecklehre 93
dd) Die Mischtheorien 95
ee) Die Auffassung von Wilhelm 96
ff) Zwischenergebnis 97
2. Wissenszurechnung aufgrund mitgliedschaftlicher Verbundenheit 97
a) Verbundenheit des (einfachen) Gesellschafters 97
b) Verbundenheit des Mehrheits- oder Alleingesellschafters 98
c) Pflicht zur Entscheidungsbeteiligung 99
d) Zwischenergebnis 101
3. Beteiligung an der Entscheidungsfindung 101
a) Stellvertretung im Sinne der §§164 ff. BGB 101
b) Entscheidungsbeteiligung in der GmbH 102
aa) Analoge Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB 104
bb) Analoge Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB 105
cc) Analoge Anwendung der §§ 31, 278 BGB 107
dd) Analoge Anwendung des § 164 Abs. 3 BGB 109
ee) Wertende Zurechnung 109
(1) Die Gesellschafterversammlung als faktisches Geschäftsführungs-Organ 109
(2) Entscheidungsfindung im arbeitsteiligen Prozeß 110
(a) Wissen der Gesellschafterversammlung 111
(b) Schutzbedürftigkeit 111
(c) Zustimmung des wissenden Gesellschafters 113
(d) Stellung des Gesellschafters 114
(e) Zwischenergebnis 114
ff) Rechtsfolgen 115
gg) Keine Differenzierung zwischen Kenntnis und (grob) fahrlässiger Nichtkenntnis 116
hh) Zeitpunkt der Wissenszurechnung 117
ii) Umfang der Wissenszurechnung 118
(1) Inhalt des Weisungsbeschlusses 119
(a) „Einmalige" Weisungsbeschlüsse 119
(b) „Längerfristige Führungsbeschlüsse" 120
(c) „Allgemein strategische Führungsbeschlüsse" 121
(2) Zwischenergebnis 122
(jj) Beweisfragen 122
kk) Ergebnis 122
c) Entscheidungsfindung in der AG 123
aa) Rechtliche Einflußnahmemöglichkeiten 123
bb) Faktische Einflußnahme 125
cc) Ergebnis 127
VI. Zusammenfassung 127
§ 3 Wissenszurechnung im Konzern bei tatsächlicher Ausübung der Leitungsmacht 128
A. Einheit und Vielheit im Konzern 128
I. Einheitstheorie 129
II. Der Konzern als „polykorporatives Netzwerk" 130
III. Der Konzern als BGB-Gesellschaft 132
IV. Ergebnis 132
B. Konzern rechtliche Zurechnungsnormen 135
I. Aktienrechtliche Zurechnungsnormen 135
1. § 16 Abs. 4 AktG 136
2. §§ 56 Abs. 2 und 71 d AktG 136
3. § 100 Abs. 2 Nr. 2 AktG 137
II. Sonstige konzernrechtliche Zurechnungsvorschriften 138
1. § 5 MitbestG 138
2. §23 GWB a.F 139
3. § 22 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 WpHG 139
III. Folgerungen für die Wissenszurechnung 140
IV. Konzernrechtliche Haftung 142
1. Gesetzliche Haftungsnormen 143
2. Sonstige konzernrechtliche Haftungsfälle 144
3. Steuerrechtliche Organschaft 144
V. Zwischenergebnis 145
C. Wissenszurechnung im Vertragskonzern 145
I. Konzernrechtliche Risiko Verbundenheit 146
II. Einflußnahmemöglichkeiten 147
III. Entscheidungsfindung 149
1. Bevollmächtigung 149
2. Organisationsrechtlicher Charakter 150
a) Theorie der originären Leitungsmacht 150
b) Übergang der Leitungsbefugnis 151
c) Der Konzernvorstand als „Quasi-Organ" der abhängigen Gesellschaft 152
d) Konsequenzen für die Wissenszurechnung 154
e) Zwischenergebnis 154
3. Auslegung des Weisungsbegriffs 155
4. Entscheidungsbeteiligung bei bloßer Kenntnis von der Vornahme des Rechtsgeschäfts 156
IV. Umfang und Zeitpunkt der Wissenszurechnung 157
1. Zeitpunkt 157
2. Umfang 158
a) Bereits konkretisierte Weisungsbeschlüsse 158
b) „Unbestimmte" Weisungsbeschlüsse mit Auswirkungen auf das operative Geschäft 158
c) Allgemein strategische Führungsbeschlüsse 159
3. Auswirkungen der Wissenszurechnung auf die Konzernorganisation 160
4. Geltung für alle Wissensnormen 163
5. Datenschutz 163
V. Rechtsfolgen 164
1. Anspruch gegen den Konzernvorstand 164
a) Pflichtwidrigkeit 164
b) Schaden 166
c) Zwischenergebnis 168
2. Anspruch gegen die Obergesellschaft 168
3. Anspruch der Obergesellschaft gegen ihren eigenen Vorstand 170
VI. Ergebnis 171
D. Wissenszurechnung im Eingliederungskonzern 172
I. Besonderheiten im Eingliederungskonzern 172
II. Konsequenzen für die Wissenszurechnung 173
III. Bevollmächtigung 174
IV. Ergebnis 175
E. Wissenszurechnung im faktischen AG-Konzern 175
I. Allgemeines 175
II. Einflußnahmemöglichkeiten 177
III. Tatsächliche Einflußnahme 179
1. Prüfungspflicht des Tochtervorstands 180
2. Prüfungsmaßstab 182
3. Entscheidungsfindung 183
a) Verantwortliche Beteiligung an der Willensbildung 183
b) Informationspflicht 185
c) Verschwiegenheitspflicht 188
IV. Umfang der Wissenszurechnung 190
V. Rechtsfolgen 190
VI. Beweisfragen 191
1. Beweiserleichterungen im Bereich der Haftung (§§311,317 AktG) 192
2. Beweiserleichterungen bei der Wissenszurechnung 195
VII. Personelle Verflechtungen 196
1. Vorstands-Doppelmandate von „unten nach oben" 197
a) Führungs-Holding 198
b) Stammhauskonzern 199
c) Konsequenzen 199
2. Vorstands-Doppelmandate von „oben nach unten" 200
3. Ergebnis 202
VIII. Zusammenfassung 202
F. Wissenszurechnung im faktischen GmbH-Konzern 203
I. Einflußnahme mittels Gesellschafterbeschlusses 203
II. Sonstige Einflußnahme 205
1. Entscheidungsfindung 205
2. Verantwortliche Beteiligung an der Willensbildung 206
3. Rechtsfolgen 209
III. Ergebnis 209
G. Zusammenfassung 210
§ 4 Wissenszurechnung im Konzern ohne konkrete Beteiligung an der Entscheidungsfindung 211
A. Wissenszurechnung im Vertragskonzern 211
I. Das herrschende Unternehmen als „Quasi-Organ" 211
1. Leitungspflicht gegenüber der abhängigen Gesellschaft 212
a) Die Ansicht Schneiders 213
b) Herrschende Ansicht 214
c) Vermittelnde Ansicht 215
d) Stellungnahme 216
e) Zwischenergebnis 218
2. Wissensweiterleitungspflicht gegenüber der abhängigen Gesellschaft 218
a) Entscheidung im Konzerninteresse 219
b) Pflicht zu konzernfreundlichem Verhalten 222
c) Wissensweiterleitungspflicht im zentralisierten Konzern 223
aa) Die regelmäßige Ausübung der Leitungsmacht durch den Konzernvorstand als Begründung einer Wissensweiterleitungspflicht 225
(1) Wahrnehmung der originären Führungsentscheidungen in der Tochtergesellschaft 227
(2) Wahrnehmung der originären Konzernführungsaufgaben 230
(3) Regelmäßigkeit der Einflußnahme 231
(4) Zwischenergebnis 232
bb) Umfang der Wissensweiterleitungspflicht 232
d) Zwischenergebnis 234
3. Weisungspflicht gegenüber der eigenen, herrschenden Gesellschaft 235
a) Herleitung einer Konzernleitungspflicht 237
b) Umfang der Konzernleitungspflicht 238
aa) Die These Hommelhoffs 238
bb) Die herrschende Ansicht 240
cc) Stellungnahme 241
dd) Zwischenergebnis 242
c) Konsequenzen 242
d) Zwischenergebnis 243
II. Rechtsfolgen 243
III. Beweisfragen 245
1. Beweiserleichterungen im Bereich der Haftung (§ 309 AktG 245
2. Beweiserleichterungen bei der Wissenszurechnung 246
IV. Ergebnis 248
V. Wissenszurechnung aufgrund besonderen Vertrauens 248
1. Beispielsfall 249
2. Objektiver Maßstab 250
3. Konzernunabhängigkeit 251
Β. Wissenszurechnung im Eingliederungskonzern 251
I. Weisungspflicht gegenüber der eingegliederten Gesellschaft 251
II. Wissensweiterleitungspflicht gegenüber der eingegliederten Gesellschaft 252
III. Weisungspflicht gegenüber der eigenen, herrschenden Gesellschaft 253
IV. Ergebnis 254
C. Wissenszurechnung im faktischen AG-Konzern 254
I. Wissensweiterleitungspflicht 254
II. Konzernleitungspflicht 256
III. Ergebnis 257
D. Wissenszurechnung im faktischen GmbH-Konzern 258
I. „Einfach" faktischer GmbH-Konzern 258
II. Der „qualifiziert faktische Konzern" 259
III. Regelmäßige Ausübung der Leitungsmacht 260
1. Regelmäßige Ausübung der Leitungsmacht durch Weisungsbeschlüsse 260
a) Der Konzernvorstand als „Quasi-Willensbildungsorgan" 261
b) Wissensweiterleitungspflicht 261
c) Zwischenergebnis 262
2. Regelmäßige Ausübung der Leitungsmacht durch sonstige Einflußnahmen 263
IV. Ergebnis 263
§ 5 Schlußfolgerungen und Auswirkungen auf die Kommunikationsstruktur im Konzern 265
A. Umgekehrte Zurechnung (von unten nach oben) 265
I. Informationsrechte 266
II. Informationspflichten 267
III. Ergebnis 269
B. Konsequenzen für die Kommunikationsstruktur 269
§ 6 Zusammenfassung der Ergebnisse 272
Literaturverzeichnis 275
Sachregister 296