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Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse

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Koschmieder, N. (2016). Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse. Zur verfassungsrechtlichen Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen von Partnerschaft und Familie durch grundrechtliche Tatbestände. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54976-4
Koschmieder, Norman. Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse: Zur verfassungsrechtlichen Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen von Partnerschaft und Familie durch grundrechtliche Tatbestände. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54976-4
Koschmieder, N (2016): Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse: Zur verfassungsrechtlichen Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen von Partnerschaft und Familie durch grundrechtliche Tatbestände, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54976-4

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Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse

Zur verfassungsrechtlichen Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen von Partnerschaft und Familie durch grundrechtliche Tatbestände

Koschmieder, Norman

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1330

(2016)

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About The Author

Norman Koschmieder studierte Rechtswissenschaften sowie Medienwissenschaften (Schwerpunkte: Verfassungsrecht sowie Medienrecht) an der Universität zu Köln. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2013 arbeitete er bis 2015 am Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier bei Prof. Dr. Gerhard Robbers und Prof. Dr. Thomas Raab. Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter erfolgten ebenfalls für die öffentlich-rechtlichen Abteilungen der Sozietäten Dolde Mayen & Partner und Hengeler Mueller. Seit 2015 ist Norman Koschmieder Rechtsreferendar beim OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. im Grundrechtereferat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin (BMJV) und im Düsseldorfer Büro der Sozietät Hengeler Mueller. Er wurde im Jahr 2016 an der Universität Trier promoviert (Betreuer: Prof. Dr. Timo Hebeler).

Abstract

Der Anpassungsdruck eines grundrechtlichen Tatbestands an die Zeit vollzieht sich auf der Ebene der Verfassungsinterpretation. Einer eigenständigen Rechtsfigur vom »Verfassungswandel« bedarf es nicht. Die »Lehre grundrechtlicher Dynamisierungsprozesse« befasst sich mit der Herausarbeitung einer Typologie grundrechtlicher Tatbestände, den jeweiligen Dynamisierungsgrenzen sowie dem Maßstab der verfassungsrichterlichen Kontrolle. Im besonders dynamischen Lebensbereich gesellschaftlicher Partnerschafts- und Familienformen, speziell im exemplarisch untersuchten Bereich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, lassen sich in den vergangenen Jahren vier grundrechtliche Dynamisierungsprozesse feststellen. Eine institutionelle Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft war geboten. Auch die gegenwärtig vielfach diskutierte Öffnung der Ehe würde sich nach dem Maßstab der Lehre in der heutigen Zeit als verfassungskonforme Ausgestaltungsentscheidung von Art. 6 Abs. 1 GG erweisen.»Doctrine of Constitutional Dynamics«

Fundamental rights in the German constitution have different factual structures to deal with technical and social changes. A »doctrine of constitutional dynamics« deals with the elaboration of a typology, constitutional limits to changes and the judicial review. This work focuses especially on social changes in the dynamic field of partnership and family and its constitutional reflection.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Teil 1: Einführung 15
A. Einleitung und Untersuchungsgegenstand 15
B. Gang der Darstellung 19
Teil 2: Zur dynamischen Anpassungsfähigkeit grundrechtlicher Tatbestände 21
A. Vom Anpassungsdruck der Verfassung an die Zeit 21
I. Technik und Werte als Parameter menschlichen Fortschritts 22
II. Wertbildung im Schichtenmodell 25
III. Zeitgeprägtheit des Verfassungsrechts – verfassungstheoretische Betrachtungen 26
1. Verfassungsanpassung als formelles Verfahren 28
2. Verfassungsanpassung als integrativer Prozess 30
a) Demokratietheoretische Erwägungen 31
b) „Ultima ratio“-Funktion der formellen Verfassungstextänderung 34
IV. Zwischenergebnis 37
B. „Verfassungswandel“ – Strukturierung eines schillernden Rechtsbegriffs 38
I. Begriffliches Legitimationsproblem 39
II. Dogmatische Ebene 40
1. Anfänge – die normative Kraft des Faktischen 40
2. Weimarer Zeit – die Verfassung als fortwährendes Integrationssystem 43
3. Unter dem Grundgesetz – die normative Kraft der Verfassung 45
a) Interpretatorische Öffnung und Schließung der Verfassung 47
b) Stellungnahme 49
III. Methodische Ebene 51
1. Herkömmliche Anwendungsfälle der Verfassungsinterpretation 52
2. Der Verfassungswandel als Sonderfall der Verfassungsinterpretation? 53
IV. Zwischenergebnis 55
C. Methodische Anforderungen an grundrechtliche Sinnerweiterungen 56
I. Allgemeiner Methodenstreit 58
1. Subjektive Theorien 59
2. Objektive Theorien 60
II. Methodisches Zwei-Stufenmodell bei Einbezug des Zeitfaktors 61
III. Methode der Verfassungsinterpretation 62
1. Hermeneutisch-textorientierte Auslegung 63
2. Topisch-problemorientierte Auslegung 65
3. Auslegungsmaxime: Normativ gebundene Topik 66
4. Stellungnahme 68
IV. Dynamisierungsfaktoren 71
1. Achtung der Menschenwürde 73
a) Schutz personaler Identität 73
b) Schutz von Minderheiten und staatliches Toleranzgebot 75
2. Der Grundrechtskatalog als Wertesystem 76
a) Grundgesetz als zusammenhängendes Wertesystem 76
b) Mehrebenensystem: Europäisierung der Verfassungsinterpretation 78
V. Zwischenergebnis 82
D. Ergebnis zu Teil 2 83
Teil 3: Überlegungen zu einer „Lehre rgrundrechtlicher Dynamisierungsprozesse“ 85
A. Vorbemerkungen 85
I. Unterschiede in der tatbestandlichen Natur grundrechtlicher Bestimmungen 85
II. Holistischer Ansatz 89
B. Typologie grundrechtlicher Dynamisierungsprozesse 90
I. Dynamische Verweisungsnormen – ex ante-Anpassung 90
1. Art. 2 Abs. 1 GG – ein zukunftsoffenes Auffanggrundrecht 90
a) Tatbestandliche Erweiterung durch unmittelbaren Einbezug bisher gänzlich unbekannter Tatsachen 91
b) Zum „Sittengesetz“ als dynamische Schrankenregelung 92
2. Art. 3 Abs. 1 GG – Gewährleistung von Gleichheit in der Zeit 95
a) Gerechtigkeit als Gleichheitsprimat 96
b) Ansätze zur Gleichheitsdogmatik 98
aa) Deskriptiver Gleichheitsbegriff und zweistufige Gleichheitsdogmatik 98
bb) Normativer Gleichheitsbegriff und dreistufige Gleichheitsdogmatik 100
cc) Stellungnahme 102
c) Tatbestandliche Dynamik durch normative Maßstabsbildung der Vergleichsgruppen 104
aa) Herstellung von Gleichheit in der Zeit 104
bb) Herstellung normativer Systemgerechtigkeit 106
II. Normgeprägte Grundrechtstatbestände – verfassungsrechtlicher Gestaltungsauftrag 108
1. Grundrechtsausgestaltung und Grundrechtskonkretisierung 108
2. Tatbestandliche Dynamik durch rechtspolitische Gestaltungsentscheidung 111
III. Retardierende Grundrechtstatbestände – ex post-Anpassung 112
1. Statische Grundprägung des Tatbestands 113
2. Tatbestandliche Dynamik unter Anwendung der Methode normativ gebundener Topik 113
3. Beispiel: Sinnerweiterung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im digitalen Zeitalter 114
IV. Zwischenergebnis 117
C. Kontinuitätswahrung – materielle Grenzen grundrechtlicher Dynamik 119
I. Ewigkeitsgarantie – Art. 79 Abs. 3 GG 121
II. Wesensgehaltsgarantie – Art. 19 Abs. 2 GG 121
III. Einrichtungsgarantien normgeprägter Grundrechte 123
1. Verfassungsdogmatische Klassifizierung einer Figur von den Einrichtungsgarantien 123
a) Entstehungsgeschichte in der Weimarer Zeit 124
b) Fortschreibung unter dem Grundgesetz 126
c) Stellungnahme 130
2. Schutzzwecke 131
a) Innenverhältnis: Begrenzung tatbestandlicher Dynamik durch absolute Strukturmerkmale 131
b) Außenverhältnis: Ausstrahlungswirkung als Wertentscheidung für die gesamte Rechtsordnung 134
3. Materieller Schutzumfang – funktionale Ausrichtung der Strukturmerkmale 135
4. Besonderheiten einer Leitbildfunktion 138
a) Normative Leitbilder und Verfassungsrecht 138
b) Leitbilder als integraler Bestandteil von Einrichtungsgarantien 141
aa) Unterscheidung zwischen übergeordnetem Zweck und normativem Substrat 141
bb) Unterscheidung zwischen absoluten und normativen Strukturmerkmalen 144
IV. Zwischenergebnis 145
D. Verfassungsrichterliche Kontrolle grundrechtlicher Dynamik 146
I. Kompetenzen als formell-rechtliche Grenzen grundrechtlicher Dynamik 147
1. Gewaltenteilungsgrundsatz als Maßstab formaler Grenzziehung 147
2. Kompetenzielle „Grauzonen“ in der Verfassungspraxis 151
II. Verfassungsrichterlicher Kontrollumfang tatbestandlicher Dynamisierungsprozesse 153
1. Ausgangsprämissen und judizielle Praxis 154
2. Abgestuftes Konzept verfassungsrichterlicher Kontrollmaßstäbe 158
a) Verfassungsrichterliche Kontrolle im Bereich dynamischer Verweisungsnormen 158
aa) Keine Kontrollmöglichkeit bei tatbestandlichen Erweiterungen des Art. 2 Abs. 1 GG 158
bb) Strenger Kontrollmaßstab bei tatbestandlichen Erweiterungen des Art. 3 Abs. 1 GG 159
b) Verfassungsrichterliche Kontrolle im Bereich normgeprägter Grundrechte 161
aa) Willkürkontrolle im Randbereich 162
bb) Interventionsrecht im Falle längerer gesetzgeberischer Untätigkeit? 165
cc) Strenge Validitätskontrolle eines Wandels im normativen Substrat einer Leitbildfunktion 166
c) Verfassungsrichterliche Kontrolle im Bereich retardierender Grundrechtstatbestände 167
III. Zwischenergebnis 168
E. Ergebnis zu Teil 3 169
Teil 4: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Lichte der Grundrechtsdynamik 173
A. Einführung – Implementierung von Teil 3 173
B. Dynamisierungsprozess 1: Verfassungsrechtlicher Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als persönlichkeitsrelevante Entfaltung und ihre statusrechtliche Anerkennung 176
I. Historische Ausgangssituation 176
II. Dynamisierungsprozesse der Lebenswirklichkeit 177
1. Fortschritt medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis 178
2. Normativer Wandel der gesellschaftlichen Sexualmoral 179
3. Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft 180
III. Verfassungsrechtliche Reflexion 181
1. Bestimmung des grundrechtlichen Dynamisierungstypus 181
a) Dynamische Verweisungsnorm: Art. 2 Abs. 1 GG? 181
b) Retardierender Grundrechtstatbestand: Allgemeines Persönlichkeitsrecht 183
2. Anforderungen an die tatbestandliche Sinnerweiterung 185
a) Tatbestandliche Dynamik bei retardierenden Grundrechtstatbeständen 185
b) Dynamisierungsfaktoren 186
aa) Sexuelle Identität als Ausdruck der Menschenwürde 186
bb) Verwurzelung von sexueller Identität und Partnerschaftsform 187
cc) Minderheitenschutz homosexueller Menschen und staatliches Toleranzgebot 189
3. Folgen der tatbestandlichen Dynamik 190
a) Persönlichkeitsrelevanter Schutzanspruch gleichgeschlechtlicher Partnerschaften 191
b) Originärer verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch auf tatsächliche Schaffung eines statusrechtlichen Instituts 192
IV. Art. 6 Abs. 1 GG als materielle Dynamisierungsgrenze 193
1. Eheinstitutsgarantie 195
a) Die Eheinstitutsgarantie als entmaterialisierter Funktionsschutz 195
b) Individual-freiheitliche Funktion der Ehe 201
c) Gemeinschaftlich-soziale Funktion der Ehe 201
aa) Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft als Entlastung der öffentlichen Hand 202
bb) Reproduktionsfunktion der Ehe? 203
d) Leitbildfunktion der Ehe 207
aa) Übergeordneter Zweck: Idealtypische Stabilitätsgewähr ehelicher Beziehungen 208
bb) Normatives Substrat: Heterosexualität als gesellschaftliche Erwartung an die eheliche Stabilität 209
e) Zwischenergebnis 211
2. „Besonderer“ Schutz – Eheschutz als objektiv-rechtliche Wertentscheidung 211
a) Ausstrahlungswirkung des funktionellen Eheschutzes in die Rechtsordnung 212
b) „Besonderer Schutz“ als Abstandsgebot der Ehe? 214
c) „Besonderer Schutz“ als Privilegierungsgebot der Ehe 216
3. Beeinträchtigung des Eheschutzes durch Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft? 217
a) Innenverhältnis: Keine unmittelbare Beeinträchtigung der Funktionsebenen 217
b) Außenverhältnis: Keine Beeinträchtigung des Privilegierungsgebots der Ehe aufgrund verschiedener institutioneller Adressatenkreise 218
4. Konsequenz: Vollendung eines grundrechtlichen Dynamisierungsprozesses im Tatbestand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 221
V. Verfassungsrichterliche Kontrolle 221
1. Kontrollmaßstab 222
2. Stellungnahme zu BVerfGE 105, 313 222
VI. Zwischenergebnis 225
C. Dynamisierungsprozess 2: Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe 226
I. Gleichbehandlung als aktuelle gesellschaftliche Gerechtigkeitsvorstellung 226
II. Verfassungsrechtliche Reflexion 229
1. Dynamische Verweisungsnorm: Art. 3 Abs. 1 GG 229
2. Dynamisierungsfaktoren der zeitgerechten Vergleichsgruppenbildung 230
a) Achtung der Menschenwürde 230
b) Wahrung zeitgerechter Systemkohärenz 230
aa) Wertbestimmung der sexuellen Identität analog der Schutzgüter aus Art. 3 Abs. 3 GG 231
bb) Europäische Einflüsse auf die Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe 233
3. Folge: Vergleichbarkeit von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft 235
III. Begrenzung der Tatbestandsdynamik durch Art. 6 Abs. 1 GG? 236
1. Innenverhältnis: Keine unmittelbare Beeinträchtigung der ehelichen Funktionsebenen 236
2. Außenverhältnis: Keine Beeinträchtigung des Privilegierungsgebots der Ehe 236
3. Fazit: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft als funktionsgleiche aliud-Institute 238
IV. Verfassungsrichterliche Kontrolle 238
1. Kontrollmaßstab 239
2. Stellungnahme zu den Gleichbehandlungsentscheidungen des BVerfG 239
a) Wesentliche Entscheidungsgehalte 240
b) Bewertung im Lichte der „Lehre grundrechtlicher Dynamisierungsprozesse“ 241
V. Zwischenergebnis 244
D. Dynamisierungsprozess 3: Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften 246
I. Eheöffnung als mittelfristige gesellschaftliche Gerechtigkeitsvorstellung 246
II. Verfassungsrechtliche Reflexion 249
1. Normgeprägter Grundrechtstatbestand: Art. 6 Abs. 1 GG 249
2. Eheöffnung als rechtspolitische Gestaltungsentscheidung 250
III. Begrenzung der Tatbestandsdynamik durch Art. 6 Abs. 1 GG? 251
1. Die Eheinstitutsgarantie als materielle Dynamisierungsgrenze 251
2. Wandel im normativen Substrat des Eheleitbildes: Entbehrlichkeit des Heterosexualitätsprinzips im Zeitverlauf 252
IV. Verfassungsrichterlicher Kontrollmaßstab 256
V. Zwischenergebnis 257
E. Dynamisierungsprozess 4: Öffnung der Familie für gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern 259
I. Dynamisierungsprozesse der Lebenswirklichkeit 259
1. Pluralisierung familiärer Lebensformen 259
2. Entstehen von Regenbogenfamilien 260
II. Verfassungsrechtliche Reflexion: Art. 6 Abs. 1 GG als normgeprägter Grundrechtstatbestand 261
III. Die Familieninstitutsgarantie als materielle Dynamisierungsgrenze? 261
1. Individual-freiheitliche und gemeinschaftlich-soziale Funktionen der Familie 262
2. Leitbildfunktion der Familie 265
a) Ursprünglich: Ehebasierte Familie als verfassungsrechtliches Leitbild 266
b) Entfallen des Kriteriums der Ehe als normative Grundlage der Familie 268
c) Entfallen des Heterosexualitätsprinzips beim Familienbegriff 271
IV. Verfassungsrichterliche Kontrolle 273
1. Kontrollmaßstab 274
2. Stellungnahme zu BVerfGE 133, 59 274
V. Zwischenergebnis 277
F. Ergebnis zu Teil 4 278
Teil 5: Zusammenfassende Thesen 283
Literaturverzeichnis 290
Sachwortregister 314