Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers
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Raab, T. (1993). Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers. Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4
Raab, Thomas. Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers: Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4
Raab, T (1993): Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers: Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4
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Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers
Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 122
(1993)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung und Problemstellung | 21 | ||
1. Teil: Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat | 25 | ||
A. Das Betriebsverfassungsgesetz als Instrument zur Verwirklichung der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer | 25 | ||
I. Das Schutz- und Funktionsdefizit des Arbeitsvertrages | 25 | ||
1. Die Voraussetzungen privatautonomer Gestaltung | 25 | ||
2. Die Ungleichgewichtigkeit infolge wirtschaftlicher und "intellektueller" Unterlegenheit des Arbeitnehmers | 28 | ||
3. Die Ungleichgewichtigkeit infolge struktureller Abhängigkeit des Arbeitnehmers | 31 | ||
II. Die Verwirklichung der Selbstbestimmung durch das Betriebsverfassungsgesetz auf der kollektiven Ebene | 33 | ||
B. Die Rechtsstellung des Betriebsrats | 37 | ||
C. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein interorganähnliches gesetzliches Schuldverhältnis | 39 | ||
I. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein dem Schuldverhältnis ähnliches Rechts- und Pflichtengefüge | 39 | ||
II. Die Besonderheit des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses | 44 | ||
1. Der "Zweck" des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses | 45 | ||
2. Die Vergleichbarkeit mit sonstigen Interorganbeziehungen | 52 | ||
3. Ergebnis | 58 | ||
2. Teil § 23 Abs. 3 BetrVG im System der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten | 59 | ||
Α. Die Entwicklung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur | 59 | ||
I. Die Entwicklung in der Rechtsprechung | 60 | ||
1. Die Auffassung des 1. Senats | 60 | ||
2. Die Auffassung des 6. Senats | 63 | ||
3. Die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung | 64 | ||
II. Der Meinungsstand in der Literatur | 64 | ||
B. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG | 67 | ||
I. Die Pflichten des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht | 68 | ||
1. Handlungspflichten | 68 | ||
2. Duldungspflichten | 69 | ||
3. Unterlassungspflichten | 70 | ||
II. § 23 Abs. 3 BetrVG als umfassende und abschließende Anspruchsgrundlage im Betriebsverfassungsrecht? | 71 | ||
1.§ 23 Abs. 3 BetrVG als Anspruchsgrundlage | 72 | ||
2. Das Problem der umfassenden und abschließenden Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG - die These Heinzes | 74 | ||
3. Die Kennzeichen einer Anspruchsnorm | 75 | ||
a) Der Aufbau der Anspruchsnorm nach Heinze | 75 | ||
b) § 80 Abs. 2 BetrVG als Anspruchsnorm außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG - Kritik der These Heinzes | 77 | ||
c) Die Problematik eines einheitlichen Anspruchsbegriffes | 80 | ||
d) Ergebnis | 83 | ||
4. Die mögliche Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eine abschließende Regelung | 83 | ||
III. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eigenständige Anspruchsgrundlage neben anderen Ansprüchen im Betriebsverfassungsrecht | 86 | ||
1. Die Funktion des § 23 Abs. 3 BetrVG als zusätzliche Sanktion bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten | 86 | ||
a) Wortlaut | 86 | ||
b) Entstehungsgeschichte und systematischer Zusammenhang | 87 | ||
c) Der Zweck der Vorschrift - teleologische Auslegung | 90 | ||
2. § 23 Abs. 3 BetrVG als Auffangtatbestand für Verhaltenspflichten ohne korrespondierende Primäransprüche | 93 | ||
a) Das Behinderungsverbot des § 78 Satz 1 BetrVG | 94 | ||
b) Die Verletzung der Friedenspflicht und das Verbot parteipolitischer Betätigung gem. §74 Abs. 2 BetrVG | 97 | ||
3. § 23 Abs. 3 BetrVG als Grundlage eines in die Zukunft gerichteten Vollstreckungstitels | 103 | ||
a) § 23 Abs. 3 BetrVG als ein auf ein zukünftiges Verhalten gerichteter Anspruch | 103 | ||
b) Die Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände (erläutert am Beispiel des Informationsanspruches aus § 90 Abs. 1 BetrVG) | 107 | ||
4. Prozessuale Auswirkungen der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände | 110 | ||
a) Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags | 110 | ||
b) Erfordernis der Wiederholungsgefahr | 120 | ||
aa) Die Funktion der Wiederholungsgefahr | 121 | ||
(1) Die Wiederholungsgefahr als Prozeßvoraussetzung | 121 | ||
(2) Die Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung | 121 | ||
bb) Die mögliche Bedeutung der Wiederholungsgefahr im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG | 123 | ||
IV. Ergebnis | 130 | ||
3. Teil Vorbeugender Rechtsschutz im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG | 132 | ||
Vorbemerkung | 132 | ||
A. Die Behandlung der Organklage im Aktienrecht | 134 | ||
I. Die Entwicklung des aktienrechtlichen Organstreits in der Rechtsprechung | 134 | ||
1. Die Aktionärsklage | 134 | ||
2. Klagen des Aufsichtsrats gegen Kompetenzübergriffe des Vorstands | 137 | ||
II. Die Auffassungen zum aktienrechtlichen Organstreit in der Literatur | 140 | ||
1. Die Organklage als Klage der Gesellschaft | 141 | ||
2. Die Organklage als Klage des Organs aus eigenem Recht | 142 | ||
3. Die Organklage als Klage des Organs aus fremdem Recht (Prozeßstandschaft) | 144 | ||
B. Die Unterschiede und Verbindungslinien zwischen der aktienrechtlichen Organklage und den Abwehrrechten des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen des Arbeitgebers | 146 | ||
I. Der Streit im Betriebsverfassungsrecht - kein Innen-, sondern ein Außenrechtsstreit | 146 | ||
II. Das gesetzliche Rechte- und Pflichtenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Regelung zur Herstellung eines Machtgleichgewichts und die Parallele zum Interorganverhältnis | 148 | ||
III. Die Frage nach der Anspruchsgrundlage bei der Abwehr von Kompetenzübergriffen | 152 | ||
1. Methodische Vorüberlegung | 153 | ||
2. Der Anspruch auf Unterlassung von Kompetenzeingriffen als Anspruch auf Unterlassung zweckgefährdenden Verhaltens | 154 | ||
a) Das Bestehen eines Erfüllungsanspruches bei leistungssichernden Nebenpflichten | 155 | ||
b) Besonderheiten des Anspruches auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen | 157 | ||
c) Anspruch auf Beseitigung bereits eingetretener mitbestimmungswidriger Zustände | 163 | ||
3. Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen | 166 | ||
a) Störung der gesetzlichen Kompetenzordnung | 166 | ||
b) Kein Eingriff in einen fremden Kompetenzbereich durch den Unterlassungsanspruch | 169 | ||
c) Das Bestehen eines konkreten Kompetenzkonfliktes | 174 | ||
d) Das Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Lösung des Kompetenzkonfliktes - die Frage nach der Gesetzeslücke | 177 | ||
IV. Ergebnis | 182 | ||
C. Ansprüche des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten | 184 | ||
I. Vergleichbarkeit der Sachverhalte | 184 | ||
1. Störung der betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzordnung | 184 | ||
2. Kein Eingriff in den Entscheidungsbereich des Arbeitgebers | 184 | ||
II. Abschließende Regelung des Kompetenzkonfliktes im BetrVG - die Frage nach der Gesetzeslücke | 185 | ||
1. § 23 Abs. 3 BetrVG als abschließende Regelung | 185 | ||
2. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - eine abschließende Sanktion der Kompetenzverletzung im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten? | 186 | ||
a) Problemaufriß | 186 | ||
b) Das Verhältnis der Unwirksamkeitsfolge zu den Rechtsfolgen mitbestimmungswidrigen Verhaltens im Bereich der personellen Angelegenheiten | 191 | ||
c) Defizite der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung als Instrument zur Sicherung des Initiativrechts? | 194 | ||
d) Die Beschränkung der privatautonomen Regelungsbefugnis als Funktion der individualrechtlichen Unwirksamkeit der mitbestimmungswidrigen Maßnahme | 197 | ||
e) Die Notwendigkeit der Kongruenz von Rechtsverletzung und Sanktion bezüglich des betroffenen Rechtsverhältnisses | 199 | ||
f) Die fehlende Kongruenz von Schutzadressaten der Mitbestimmung und den von der Unwirksamkeit der Maßnahme Betroffenen | 202 | ||
3. Umkehrschluß aus § 101 BetrVG ? | 204 | ||
4. Das Verfahren vor der Einigungsstelle als vorrangiges und abschließendes Instrument zur Wahrung der Kompetenzordnung | 207 | ||
a) Vorrangigkeit des Verfahrens | 207 | ||
b) Das Verfahren vor der Einigungsstelle als abschließende Regelung | 213 | ||
IV. Ergebnis | 213 | ||
Zusammenfassung und Ausblick | 215 | ||
Literaturverzeichnis | 221 |