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Raab, T. (1993). Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers. Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4
Raab, Thomas. Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers: Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4
Raab, T (1993): Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers: Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47710-4

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Negatorischer Rechtsschutz des Betriebsrats gegen mitbestimmungswidrige Maßnahmen des Arbeitgebers

Ein Beitrag zur Systematik des betriebsverfassungsrechtlichen Rechte- und Pflichtenverhältnisses und zum Organstreit

Raab, Thomas

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 122

(1993)

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Table of Contents

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Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Problemstellung 21
1. Teil: Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 25
A. Das Betriebsverfassungsgesetz als Instrument zur Verwirklichung der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer 25
I. Das Schutz- und Funktionsdefizit des Arbeitsvertrages 25
1. Die Voraussetzungen privatautonomer Gestaltung 25
2. Die Ungleichgewichtigkeit infolge wirtschaftlicher und "intellektueller" Unterlegenheit des Arbeitnehmers 28
3. Die Ungleichgewichtigkeit infolge struktureller Abhängigkeit des Arbeitnehmers 31
II. Die Verwirklichung der Selbstbestimmung durch das Betriebsverfassungsgesetz auf der kollektiven Ebene 33
B. Die Rechtsstellung des Betriebsrats 37
C. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein interorganähnliches gesetzliches Schuldverhältnis 39
I. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - ein dem Schuldverhältnis ähnliches Rechts- und Pflichtengefüge 39
II. Die Besonderheit des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses 44
1. Der "Zweck" des betriebsverfassungsrechtlichen Schuldverhältnisses 45
2. Die Vergleichbarkeit mit sonstigen Interorganbeziehungen 52
3. Ergebnis 58
2. Teil § 23 Abs. 3 BetrVG im System der betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten 59
Α. Die Entwicklung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur 59
I. Die Entwicklung in der Rechtsprechung 60
1. Die Auffassung des 1. Senats 60
2. Die Auffassung des 6. Senats 63
3. Die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung 64
II. Der Meinungsstand in der Literatur 64
B. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG 67
I. Die Pflichten des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht 68
1. Handlungspflichten 68
2. Duldungspflichten 69
3. Unterlassungspflichten 70
II. § 23 Abs. 3 BetrVG als umfassende und abschließende Anspruchsgrundlage im Betriebsverfassungsrecht? 71
1.§ 23 Abs. 3 BetrVG als Anspruchsgrundlage 72
2. Das Problem der umfassenden und abschließenden Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG - die These Heinzes 74
3. Die Kennzeichen einer Anspruchsnorm 75
a) Der Aufbau der Anspruchsnorm nach Heinze 75
b) § 80 Abs. 2 BetrVG als Anspruchsnorm außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG - Kritik der These Heinzes 77
c) Die Problematik eines einheitlichen Anspruchsbegriffes 80
d) Ergebnis 83
4. Die mögliche Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eine abschließende Regelung 83
III. Die Bedeutung des § 23 Abs. 3 BetrVG als eigenständige Anspruchsgrundlage neben anderen Ansprüchen im Betriebsverfassungsrecht 86
1. Die Funktion des § 23 Abs. 3 BetrVG als zusätzliche Sanktion bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten 86
a) Wortlaut 86
b) Entstehungsgeschichte und systematischer Zusammenhang 87
c) Der Zweck der Vorschrift - teleologische Auslegung 90
2. § 23 Abs. 3 BetrVG als Auffangtatbestand für Verhaltenspflichten ohne korrespondierende Primäransprüche 93
a) Das Behinderungsverbot des § 78 Satz 1 BetrVG 94
b) Die Verletzung der Friedenspflicht und das Verbot parteipolitischer Betätigung gem. §74 Abs. 2 BetrVG 97
3. § 23 Abs. 3 BetrVG als Grundlage eines in die Zukunft gerichteten Vollstreckungstitels 103
a) § 23 Abs. 3 BetrVG als ein auf ein zukünftiges Verhalten gerichteter Anspruch 103
b) Die Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände (erläutert am Beispiel des Informationsanspruches aus § 90 Abs. 1 BetrVG) 107
4. Prozessuale Auswirkungen der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände 110
a) Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags 110
b) Erfordernis der Wiederholungsgefahr 120
aa) Die Funktion der Wiederholungsgefahr 121
(1) Die Wiederholungsgefahr als Prozeßvoraussetzung 121
(2) Die Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung 121
bb) Die mögliche Bedeutung der Wiederholungsgefahr im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG 123
IV. Ergebnis 130
3. Teil Vorbeugender Rechtsschutz im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG 132
Vorbemerkung 132
A. Die Behandlung der Organklage im Aktienrecht 134
I. Die Entwicklung des aktienrechtlichen Organstreits in der Rechtsprechung 134
1. Die Aktionärsklage 134
2. Klagen des Aufsichtsrats gegen Kompetenzübergriffe des Vorstands 137
II. Die Auffassungen zum aktienrechtlichen Organstreit in der Literatur 140
1. Die Organklage als Klage der Gesellschaft 141
2. Die Organklage als Klage des Organs aus eigenem Recht 142
3. Die Organklage als Klage des Organs aus fremdem Recht (Prozeßstandschaft) 144
B. Die Unterschiede und Verbindungslinien zwischen der aktienrechtlichen Organklage und den Abwehrrechten des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen des Arbeitgebers 146
I. Der Streit im Betriebsverfassungsrecht - kein Innen-, sondern ein Außenrechtsstreit 146
II. Das gesetzliche Rechte- und Pflichtenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Regelung zur Herstellung eines Machtgleichgewichts und die Parallele zum Interorganverhältnis 148
III. Die Frage nach der Anspruchsgrundlage bei der Abwehr von Kompetenzübergriffen 152
1. Methodische Vorüberlegung 153
2. Der Anspruch auf Unterlassung von Kompetenzeingriffen als Anspruch auf Unterlassung zweckgefährdenden Verhaltens 154
a) Das Bestehen eines Erfüllungsanspruches bei leistungssichernden Nebenpflichten 155
b) Besonderheiten des Anspruches auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen 157
c) Anspruch auf Beseitigung bereits eingetretener mitbestimmungswidriger Zustände 163
3. Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Unterlassung kompetenzverletzender Maßnahmen 166
a) Störung der gesetzlichen Kompetenzordnung 166
b) Kein Eingriff in einen fremden Kompetenzbereich durch den Unterlassungsanspruch 169
c) Das Bestehen eines konkreten Kompetenzkonfliktes 174
d) Das Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Lösung des Kompetenzkonfliktes - die Frage nach der Gesetzeslücke 177
IV. Ergebnis 182
C. Ansprüche des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 184
I. Vergleichbarkeit der Sachverhalte 184
1. Störung der betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzordnung 184
2. Kein Eingriff in den Entscheidungsbereich des Arbeitgebers 184
II. Abschließende Regelung des Kompetenzkonfliktes im BetrVG - die Frage nach der Gesetzeslücke 185
1. § 23 Abs. 3 BetrVG als abschließende Regelung 185
2. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - eine abschließende Sanktion der Kompetenzverletzung im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten? 186
a) Problemaufriß 186
b) Das Verhältnis der Unwirksamkeitsfolge zu den Rechtsfolgen mitbestimmungswidrigen Verhaltens im Bereich der personellen Angelegenheiten 191
c) Defizite der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung als Instrument zur Sicherung des Initiativrechts? 194
d) Die Beschränkung der privatautonomen Regelungsbefugnis als Funktion der individualrechtlichen Unwirksamkeit der mitbestimmungswidrigen Maßnahme 197
e) Die Notwendigkeit der Kongruenz von Rechtsverletzung und Sanktion bezüglich des betroffenen Rechtsverhältnisses 199
f) Die fehlende Kongruenz von Schutzadressaten der Mitbestimmung und den von der Unwirksamkeit der Maßnahme Betroffenen 202
3. Umkehrschluß aus § 101 BetrVG ? 204
4. Das Verfahren vor der Einigungsstelle als vorrangiges und abschließendes Instrument zur Wahrung der Kompetenzordnung 207
a) Vorrangigkeit des Verfahrens 207
b) Das Verfahren vor der Einigungsstelle als abschließende Regelung 213
IV. Ergebnis 213
Zusammenfassung und Ausblick 215
Literaturverzeichnis 221