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Rolshoven, M. (2002). »Beschränkungen« des freien Dienstleistungsverkehrs. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50680-4
Rolshoven, Michael. »Beschränkungen« des freien Dienstleistungsverkehrs. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50680-4
Rolshoven, M (2002): »Beschränkungen« des freien Dienstleistungsverkehrs, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50680-4

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»Beschränkungen« des freien Dienstleistungsverkehrs

Rolshoven, Michael

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 86

(2002)

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Abstract

Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Deutschland niedergelassener Architekt in Frankreich tätig werden? Muss die AOK die Rechnung eines belgischen Zahnarztes bezahlen, wenn ein bei ihr krankenversicherter Deutscher sich dort hat behandeln lassen? Kann einer spanischen Versicherung die Tätigkeit in Deutschland untersagt werden, wenn sie die hiesigen, strengeren Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt?

Wer Antworten auf derartige Fragen sucht, muss sich mit Artikel 49 EG-Vertrag, der Regelung der Dienstleistungsfreiheit, und vor allem mit dem darin enthaltenen Begriff der "Beschränkung" auseinandersetzen. Die Auslegung dieses Schlüsselbegriffs des Dienstleistungsrechts wird maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt und gestaltet.

Michael Rolshoven zeichnet zunächst die Entwicklungslinien dieser inzwischen langjährigen Rechtsprechung nach. Über 60 Urteile waren hier in der Zusammenschau darzustellen und auszuwerten. Allein die Fülle der Rechtsprechung zeigt, dass dem EuGH überzeugende Lösungen der einschlägigen Sachfragen bis heute nicht gelungen sind. An diesem Manko setzt der Verfasser an. Als Lösungsansatz entwickelt er - stets unter Einbeziehung der EuGH-Entscheidungen - formale und materielle Kriterien, die die Rechtsprechung zum Beschränkungsbegriff vorhersehbar machen und so Rechtssicherheit schaffen sollen. Rolshoven rückt dabei vor allem die spezifischen Eigenheiten der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den übrigen EG-Grundfreiheiten ins Blickfeld. Anhand dessen bildet er Fallgruppen bzw. letztendlich ein ganzes Bewertungsraster, welches verdeutlicht, dass eine einheitliche Behandlung der von Art. 49 EG-Vertrag erfassten Fallgestaltungen, wie sie in der Rechtspraxis allzu oft betrieben wird, nicht sachgerecht sein kann. Mit seiner preisgekrönten Untersuchung leistet Rolshoven einen wichtigen Beitrag zur dogmatischen Durchdringung des Rechts der Dienstleistungsfreiheit, darüber hinaus aber auch zur Dogmatik der EG-Grundfreiheiten insgesamt.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Goethe-Buchhandlung Dresden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
A. Einführung 27
I. Untersuchungsgegenstand: Der Beschränkungsbegriff in Art. 49 und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH 28
II. Fragestellung: Die Tragweite des Beschränkungsverbots 29
1. Die Frage nach der Eingrenzung einer Grundfreiheit, die über ein Diskriminierungsverbot hinausgeht („Keck-Frage“) 30
2. Die Frage nach Inhalt und Abgrenzung der einzelnen Beschränkungskategorien 31
3. Weitere Aspekte: Beschränkungen durch den Sitzstaat des Leistungsempfängers; die passive Dienstleistungsfreiheit; Drittwirkung etc. 32
4. Zusammengefasst: Die Frage der „Tragweite“ des Beschränkungsverbots 33
III. Vorgehensweise: Rechtsprechungsanalyse; Gang der Untersuchung 34
B. Grundlagen der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49–55) 37
I. Die systematische Stellung; insbesondere das Verhältnis zu den anderen Freiheiten; Eigenständigkeit 37
1. Die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der Europäischen Union 37
2. Die Dienstleistungsfreiheit als Bestandteil des Gemeinsamen Markts 38
3. Die Dienstleistungsfreiheit im System der fünf Marktfreiheiten: Von einer „personen-“ zur „produktorentierten“ Betrachtung – Konvergenz? 40
a) Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsrecht 40
b) Dienstleistungsfreiheit und freier Warenverkehr 42
c) Konvergenz der Grundfreiheiten? 45
4. Zusammenfassung und Stellungnahme: These der Eigenständigkeit der Dienstleistungsfreiheit 47
II. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit 48
1. Zur Aufgliederung des Anwendungsbereichs 49
a) Sachlich, personal, räumlich-zeitlich 49
b) Der „fehlende Rahmen“ – insbesondere das Ansässigkeitsmerkmal 50
c) Fazit 52
2. Sachlicher Anwendungsbereich 52
a) Überblick: Vier Tatbestandselemente; Negativ-Definition? 52
b) „Leistung“ i. S. von Art. 50 Abs. 1 54
aa) Weite Auslegung: Kein Tatbestandserfolg, keine Bereichsausnahmen 54
bb) Akzessorische Gewährleistungen 55
cc) Ungeschriebene Einschränkungen 58
(1) Teil des Wirtschaftslebens 58
(2) de minimis-Regel 61
dd) „Selbstständige“ Leistungen? 62
ee) Leistung „im Fremdinteresse“? 63
ff) Zusammenfassung 63
c) „Entgeltlichkeit“ i. S. von Art. 50 Abs. 1 64
aa) Die extensive Auslegung des Entgeltbegriffs durch den EuGH 64
bb) Insbesondere: Zur Relation von „Entgelt“ und „Leistung“ 65
cc) „In der Regel“ i. S. von Art. 50 Abs. 1 67
dd) Zusammenfassung 67
d) „Grenzüberschreitender Bezug“ (Art. 49 Abs. 1, 50 Abs. 3, 3 lit. c); die Fallgruppen der Dienstleistungsfreiheit 68
aa) Grundsatz: Verschiedenstaatliche Ansässigkeit; drei Grundformen der Dienstleistungsfreiheit 68
(1) Aktive Dienstleistungsfreiheit 69
(2) Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit 70
Exkurs: Zeitliche Begrenzung als Element des Dienstleistungsbegriffs? 71
(3) Passive Dienstleistungsfreiheit 72
Exkurs: Dauerhaftes Aufenthaltsrecht des Dienstleistungsempfängers? 73
bb) Weitere Anwendungsfälle 74
(1) „Konglomerate“ 74
(2) Analogiefälle 74
(3) Dreiecksfälle 76
cc) Wegen fehlendem Grenzbezug nicht in den Anwendungsbereich des Art. 49 Abs. 1 fallende Sachverhalte 78
dd) Fazit: Zur Bedeutung der „drei Fallgruppen“ 79
e) Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Dienstleistungsfreiheit zu denen der anderen Grundfreiheiten: Subsidiarität? 80
aa) Die Abgrenzung zu den einzelnen Grundfreiheiten (Art. 50 Abs. 1) 80
(1) Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43) 80
(a) Problemaufriss: Trotz „fester Einrichtung“ im Tätigkeitsstaat ein Fall des Art. 49? – Auch ohne „feste Einrichtung“ ein Fall des Art. 43? 80
(b) Die Abgrenzungsfrage in Lehre und Rechtsprechung 82
(c) Lösungsansatz: Vorliegen einer sekundären Niederlassung? 84
(d) Insbesondere: Umgehungsfälle 86
(e) Zusammenfassung 87
(2) Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit 88
(a) Zwei Problemfälle 88
(b) Begriffsbestimmung in Vertrag bzw. Rechtsprechung? 88
(c) Lösungsansätze und Stellungnahme; zur Relevanz der Abgrenzung 89
(3) Abgrenzung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit 91
(4) Abgrenzung zur Kapitalverkehrsfreiheit 94
(a) Allgemeines 94
(b) Problemstellung: Der Fall Svensson und Gustavsson – schließen sich die Anwendungsbereiche der Art. 49 ff. und 56 ff. gegenseitig aus? 95
(c) Stellungnahme: Art. 50 Abs. 1 versus Art. 51 Abs. 2 96
(d) Zur Relevanz der Abgrenzung 97
bb) Resümee: Keine „Subsidiarität“ der Dienstleistungsfreiheit; keine „Negativdefinition“ 97
3. Personaler Anwendungsbereich 99
a) Grundsatz 99
aa) Staatsangehörigkeit (eines Mitgliedstaats) 100
bb) Ansässigkeit (innerhalb der Gemeinschaft) 101
cc) Ansässigkeit im eigenen Staat? 102
b) Ausnahmen von dem Grundsatz 103
aa) Personale Voraussetzungen an den Dienstleistungsnehmer bei „aktiver Dienstleistungserbringung“ und „Korrespondenz-Dienstleistung“ 103
bb) Personale Voraussetzungen an den Dienstleistungsnehmer bei der „passiven Dienstleistungsfreiheit“ 105
cc) Insbesondere zur Staatsangehörigkeit des Dienstleistungserbringers im Fall der passiven Dienstleistungsfreiheit 106
dd) Tabellarische Zusammenfassung der personalen Anforderungen an Diensterbringer und Dienstempfänger 107
c) Sonderfälle 108
aa) Insbesondere: Sog. Drittstaater (Art. 49 Abs. 2), Familienangehörige 108
bb) Gesellschaften: Staatszugehörigkeit und Ansässigkeit 109
cc) Die Mitgliedstaaten 111
d) Exkurs: Die Rechtsposition des Begünstigten – subjektive Rechte? 112
4. Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 114
a) Räumlicher Anwendungsbereich 115
aa) Grundsatz: Art. 299 Abs. 1 115
bb) Sonderfälle des Art. 299 Abs. 2–6 116
cc) Regelungen des Dienstleistungsverkehrs mit Drittstaaten 118
b) Zeitlicher Anwendungsbereich 119
aa) Beginn 119
bb) Vertragsänderung; Kündigung; Ausschluss 120
C. Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit 121
I. „Problemfeld“: Fünf Fragenkreise – Vorgehensweise 121
II. Die verschiedenen Beschränkungskategorien des Art. 49 (im Fall der aktiven und der Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit) 125
1. Die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit 125
a) Allgemeines 125
aa) Die Diskriminierung als wichtigster Beschränkungsfall – zu Art. 50 Abs. 3 125
bb) Zu Systematik und Struktur des Diskriminierungsverbots 127
cc) Neutrale Ungleichbehandlung oder Benachteiligung? – de minimis-Regel – Inländerdiskriminierung und Ausländerdiskriminierung 131
dd) Exkurs: Charakter der Beschränkung 134
b) Die offene Diskriminierung 135
aa) Definition 136
bb) Die offene Diskriminierung in der Rechtsprechung des EuGH 137
(1) Frühe Urteile (von 1970 bis Mitte der 80er-Jahre) 137
(2) Urteile nach In-Kraft-Treten der Einheitlichen Akte 138
(a) Zugang und Ausübung zur Tätigkeit; insbesondere der Fall „Hubbard“ 139
Fall 1: EuGHE 1988, 1637 –Kommission/Griechenland– „Hauslehrer“ 139
Fall 2: EuGHE 1988, 4415 –Kommission/Griechenland– „Berufskammern“ 139
Fall 3: EuGHE 1991, I-4193 –Kommission/Italien– „medizinische Hilfsberufe“ 140
Fall 4: EuGHE 1993, I-3777 –Hubbard– „Prozesskostensicherheits-Leistung“ 141
Fall 5: EuGHE 1994, I-923 –Kommission/Spanien– „Fremdenführer II“ 142
(b) Fazit; insbesondere zu Art. 12 und Art. 50 Abs. 3: Spezialität oder Subsidiarität? 143
(c) Zwei weitere Urteile: Offene Diskriminierung im Umfeld der Tätigkeit, „Mittelbare Beeinträchtigungen“, „versteckte Beschränkungen“? 146
Fall 6: EuGHE 1988, 29 –Kommission/Italien– „Sozialer Wohnungsbau“ 147
Fall 7: EuGHE 1989, 1461 –Kommission/Griechenland– „Immobilien“ 148
(3) Resümee zur „offenen Diskriminierung“ 152
c) Insbesondere: Die versteckte Diskriminierung (und die hier sog. „materielle“ Diskriminierung) 152
aa) Grundsätzliches 152
(1) Begriff; vorläufige Definition 152
(2) Dogmatische Begründung: insbesondere das Umgehungsverbot 154
(3) Das Problem der „Tatbestands-Grenze“ 155
bb) Die versteckte Diskriminierung in der EuGH-Rechtsprechung zum Dienstleistungsrecht 158
(1) Urteile, in denen eindeutig versteckte Diskriminierungen vorlagen 159
(a) Sachverhalte und Entscheidungsgründe 159
Fall 8: EuGHE 1978, 1971 –SOGENAL/Koestler– „Börsentermingeschäfte“ 159
Fall 9: EuGHE 1982, 223 –Seco/Evi– „Eisenbahnstrecken-Bau in Luxemburg“ 161
Fall 10: EuGHE 1989, 4035 –Kommission/Italien– „staatliche Datenverarbeitung“ 162
Fall 11: EuGHE 1992, I-3401 –Kommission/Italien– „öffentliche Bauaufträge“ 163
(b) Zur Analyse: Gefestigte Rechtsprechung, „Tatbestands-Grenze“, insbesondere zum Fall Koestler 164
(2) Drei umstrittene Urteile: Versteckte Diskriminierungen oder schon sonstige Beschränkungen? 166
(a) Sachverhalte und Entscheidungsgründe 166
Fall 12: EuGHE 1979, 35 –van Wesemael– „Künstleragenturen-Urteil“ 166
Fall 13: EuGHE 1981, 3305 –Webb– „Leiharbeit“ 167
Fall 14a: EuGHE 1986, 3755 –Kommission/Deutschland– „Zulassungserfordernis für Versicherungen“ 169
(b) Zur Analyse: Versteckte Diskriminierung oder sonstige Beschränkung?– „Materielle Diskriminierungen“ 172
(3) Drei weitere Diskriminierungsfälle 180
(a) Die „Kabelregeling“: Offene oder versteckte Diskriminierung? 181
Fall 15: EuGHE 1988, 2085 –Bond van Adverteerders– „Kabelregeling“ 181
(b) Die Fälle Gouvernantenklausel und Rush: Versteckte oder materielle Diskriminierung? 185
Fall 16: EuGHE 1988, 1123 –Kommission/Deutschland– „Gouvernantenklausel“ 185
Fall 17: EuGHE 1990, I-1417 –Rush Portuguesa– „Eisenbahnstrecken-Bau“ 189
cc) Fazit zur versteckten Diskriminierung bzw. zu den Fällen 8–17: Extensive Auslegung des Diskriminierungsverbots; Unterscheidung von versteckten und materiellen Diskriminierungen 192
2. Insbesondere: Die „Diskriminierung aus Gründen der Ansässigkeit“ 193
a) Ansässigkeit im Tätigkeitsstaat: Diskriminierung oder sonstige Beschränkung? 194
b) Das Ansässigkeitserfordernis im Tätigkeitsstaat in der EuGH-Rechtsprechung 195
aa) Sachverhalte und die Entscheidungsgründe 195
Fall 18: EuGHE 1974, 1299 –van Binsbergen– „freier Rechtsbeistand“ 195
Fall 19: EuGHE 1975, 1547 –Coenen– „Versicherungsmakler“ 197
Fall 14b: EuGHE 1986, 3755 –Kommission/Deutschland– „Niederlassungserfordernis für Versicherungen“ 198
Fall 20: EuGHE 1992, I-3351 –Ramrath– „Wirtschaftsprüfer“ 199
Fall 21: EuGHE 1995, I-3955 –Svensson und Gustavsson– „Bauförderung“ 201
Fall 22: EuGHE 1982, 417 –Transporoute– „öffentliche Bauaufträge“ 202
bb) Zur Analyse 202
(1) Dogmatische Einordnung 202
(2) Die Ansicht des EuGH 204
(3) Stellungnahme 204
c) Zusammenfassung 206
3. Die sonstige Beschränkung (diskriminierungsfreie Beschränkung) 206
a) Grundsätzliches 206
aa) Begriff; vorläufige Definition 206
bb) Verankerung der sonstigen Beschränkung in den Art. 49–55?; Pro und Contra; Richterrecht 207
cc) Zur Bedeutung: „Strategiewechsel“ 211
b) Die sonstige Beschränkung in der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 49 212
aa) Die ältere Rechtsprechung (bis zum Urteil Säger): Bereits dort die Anerkennung der sonstigen Beschränkung? 212
Fall 23: EuGHE 1980, 833 –Debauve– „Werbung via Kabelfernsehen“ 214
bb) Die spätere Rechtsprechung 216
(1) Die Anerkennung der sonstigen Beschränkung im Jahr 1991 216
Fall 24: EuGHE 1991, I-659/I-709/I-727 –Kommission/Frankreich u. a.– „Fremdenführer I“ 216
Fall 25: EuGHE 1991, I-4221 –Säger– „Patentaufrechterhaltungsdienste“ 219
Fall 26: EuGHE 1991, I-4007 –Collecitieve Antennevoorziening Gouda– 222
(2) Die Festigung der neuen Rechtsprechung: Die sonstige Beschränkung und ihr Verhältnis zu den übrigen Beschränkungskategorien 226
(a) Sachverhalte und Urteilsbegründungen 226
Fall 27: EuGHE 1994, I-1039 –Schindler– „Lotterie-Urteil“ 226
Fall 28: EuGHE 1994, I-3803 –Vander Elst– „Abbrucharbeiten in Reims“ 228
Fall 29: EuGHE 1996, I-1905 –Guiot– „Dienstleistungen im Bausektor“ 230
Fall 30: EuGHE 1996, I-6511 –Reisebüro Broede– „Inkasso“ 231
Fall 31: EuGHE 1997, I-3091 –SETTIG– „Fremdenführer III“ 233
Fall 32: EuGHE 1999, I-8453 –Arblade und Leloup– 233
Fall 33: EuGHE 1999, I-6067 –Läärä– „Geldspielautomaten“; EuGHE 1999, I-7289 –Zenatti– „Wettspiele“ 235
(b) Zur Analyse: Systemverschiebungen?; zur Keck-Problematik; ein neuer Beurteilungsspielraum 236
c) Insbesondere: Fallgruppenabhängige Reichweite? 241
4. Die Rechtfertigung von Beschränkungen 243
a) Fragestellung; Überblick 243
b) Die Art. 45 und 46: Souveränitäts- und ordre public-Vorbehalt 244
c) „Zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ 248
d) Zuordnung der verschiedenen Rechtfertigungsgründe zu den einzelnen Beschränkungskategorien 253
aa) Divergenzen zwischen EuGH und Literatur – widersprüchliche Judikatur 253
bb) Zusammenfassung 255
III. Fallvariante: Beschränkungen durch den Heimatstaat des Leistenden (im Fall der aktiven und der Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit) 256
1. Einführung – Begründung aus dem EG-Vertrag – Problemstellung 256
2. Einzelfragen 257
a) „Diskriminierungen“ durch den Heimatstaat? 257
b) „Sonstige Beschränkungen“ durch den Heimatstaat? 258
c) Exkurs: Zur Auslegung der Parallelnorm des Art. 29 259
3. Die einschlägige EuGH-Rechtsprechung 261
Fall 34: EuGHE 1994, I-1783 –Corsica Ferries Italia– „Tarife für Lotsendienste“ 262
Fall 35: EuGHE 1994, I-3453 –Matteo Peralta– „Verkappungen im Meer“ 265
Fall 36: EuGHE 1994, I-5145 –Kommission/Frankreich– „Hafengebühren“ 268
Fall 37: EuGHE 1995, I-1141 –Alpine Investments– „cold calling-Verbot“ 269
Fall 38: EuGHE 1998, I-1897 –Jessic Safir– „Ertragssteuer auf Versicherung“ 272
4. Zusammenfassung; offene Fragen 275
IV. Fallvariante: „Beschränkungen“ im Fall der passiven Dienstleistungsfreiheit 276
1. Problemstellung – Interessenlage der Staaten 276
2. Exkurs: Die Frage nach dem Anknüpfungspunkt der beschränkenden Maßnahme 277
3. Die Rechtsprechung zum Beschränkungsbegriff im Fall der passiven Dienstleistungsfreiheit 279
a) Beschränkungen durch den Sitzstaat des Dienstnehmers 279
aa) Sachverhalte und Entscheidungsgründe 279
Fall 39: EuGHE 1984, 377 –Luisi und Carbone– „Devisentransfer“ 279
Fall 40: EuGHE 1998, I-1931 –Raymond Kohll– „Zahnarztbehandlung“ 281
Fall 41: EuGHE 1999, I-7641 –Vestergaard– „Bildungsurlaub“ 282
bb) Zur Analyse: Parallelen zur Ausfuhrbeschränkung bei aktiver und Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit 283
b) Beschränkungen durch den Sitzstaat des Diensterbringers? 284
aa) Sachverhalte und Entscheidungsgründe 284
Fall 42: EuGHE 1989, 195 –Cowan– „staatliche Opferentschädigung“ 284
Fall 43: EuGHE 1994, I-911 –Kommission/Spanien“ „Museum“ 285
Fall 44: EuGHE 1999, I-2517 –Ciola/Vorarlberg– „Kontigente für Bootsliegeplätze“ 286
bb) Zur Analyse: Verbot der Ausländerdiskriminierung 287
4. Fazit 288
V. Fallvariante: Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch Private und durch die Gemeinschaft selbst? 289
1. Überblick: Die durch Art. 49 Abs. 1 Verpflichteten 289
2. „Drittwirkung“ der Dienstleistungsfreiheit? 290
a) Pro und Contra 290
b) Die einschlägige Rechtsprechung 291
aa) Zwei frühe Urteile: Walrave und Donà 291
Fall 45: EuGHE 1976, 1405 –Walrave und Koch– „Steher-Radrennen“ 291
Fall 46: EuGHE 1976, 1333 –Donà– „italienische Fußballmeisterschaft“ 293
Fall 47: EuGHE 2000, I-2549 –Deliège– „Judoka-Meisterschaften“ 293
bb) Zu den Urteilen van Ameyde, Haug-Adrion und Bosman 295
c) Zur Analyse: Tragweite des Beschränkungsverbots im Hinblick auf Private 296
aa) EuGH: Verbot von Ausländerdiskriminierungen durch Private 296
bb) Ist die „sonstige“ Auslegung des Beschränkungsbegriffs überhaupt auf Private übertragbar? 297
cc) Lösungsansatz: Analogie 298
3. Zur Bindung der Gemeinschaft selbst an Art. 49 298
D. Fazit 300
Anhang I: EuGH-Entscheidungen zur Dienstleistungsfreiheit (chronologisch) 304
Anhang II: Das geschriebene primäre Dienstleistungsrecht – Synopse 309
Literaturverzeichnis 316
Sachwortverzeichnis 336