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Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

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Kierzkowski, K. (2016). Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54965-8
Kierzkowski, Karolina. Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54965-8
Kierzkowski, K (2016): Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54965-8

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Die Unparteilichkeit des Richters im Strafverfahren unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK

Kierzkowski, Karolina

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 66

(2016)

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About The Author

Karolina Kierzkowski studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln von 2004 bis 2009. Seit 2010 arbeitet sie am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, seit 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Derzeit ist sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Köln tätig.

Abstract

Die Unparteilichkeit des Richters ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats. Sie ist in der Gesellschaft mit der Vorstellung von richterlicher Tätigkeit untrennbar verbunden und Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung. Im Strafverfahren soll der Richter nur aufgrund der Hauptverhandlung über die Strafbarkeit des Angeklagten urteilen. Wie aber kann es sein, dass nach der Strafprozessordnung derselbe Richter regelmäßig bereits zuvor Entscheidungen zu Lasten des Angeklagten getroffen hat? So kann er beispielsweise während der Ermittlungen die Untersuchungshaft des Beschuldigten anordnen. Er beschließt, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird und muss dabei entscheiden, ob die Verurteilung des Angeklagten überwiegend wahrscheinlich ist. Ist er danach noch unparteilich? Die Untersuchung anhand Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zeigt: Die Ausgestaltung des Strafverfahrens ist mit dem Recht auf einen unparteilichen Richter unvereinbar.»The Impartiality of the Judge in Criminal Proceedings in Consideration of Art. 6 § 1 ECHR«

The impartiality of a judge is an essential characteristic of a constitutional state. Nevertheless under the code of criminal procedure a judge frequently makes decisions to the disadvantage of the accused before he delivers a judgement in the main proceedings. The examination of the requirements of the code of criminal procedure concerning the impartiality of judges by those of Art. 6 § 1 ECHR points out: The course of criminal proceedings is not compatible with the right to an impartial judge.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 17
I. „Justice must not only be done: it must also be seen to be done“ 17
II. Einwände 20
III. Gang der Untersuchung 21
B. Das (Selbst-)‌Bild des Richters und seine Unparteilichkeit 23
C. Rang und systematische Stellung der richterlichen Unparteilichkeit in der deutschen Rechtsordnung und der EMRK 27
I. Die Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit im Grundgesetz 27
1. Der Richtervorbehalt des Art. 92 GG 28
a) Der Begriff des Richters 29
b) Keine Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit im Richterbegriff 31
2. Die Unabhängigkeit des Richters, Art. 97 GG 31
a) Die Dimensionen der Unabhängigkeit des Richters 32
aa) Sachliche Unabhängigkeit 33
(1) Vereinbarkeit der sachlichen Unabhängigkeit mit dem Ziel einer einheitlichen Rechtsprechung 35
(a) Bei der Entscheidungsfindung eingreifende Maßnahmen 36
(b) Nach der Urteilsfindung wirkende Maßnahmen 37
(c) Vereinbarkeit von Unabhängigkeit des Richters und Einheitlichkeit der Rechtsprechung 37
(2) Vereinbarkeit der sachlichen Unabhängigkeit mit der Dienstaufsicht 38
(a) Die Dienstaufsicht im Allgemeinen 38
(b) Die Beurteilung und Beförderung im Besonderen 40
(c) Vereinbarkeit von Unabhängigkeit des Richters und Dienstaufsicht 41
bb) Persönliche Unabhängigkeit 41
cc) Innere Unabhängigkeit 44
(1) Problematik und Forderung der inneren Unabhängigkeit 44
(2) Verankerung der inneren Unabhängigkeit in Art. 97 GG 45
b) Art. 97 GG als Voraussetzung der Unparteilichkeit 47
3. Der gesetzliche Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 48
a) Vorausbestimmung der Zuständigkeit als einhelliger Regelungsgehalt 49
b) Kontroverse hinsichtlich der Materialisierung des gesetzlichen Richters 51
aa) Der gesetzliche Richter als „gesetzlich zuständiger“ Richter 51
bb) Der gesetzliche Richter als der „in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechend‌(e)“ Richter 52
cc) Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 54
c) Ablehnung des materiellen Gehalts sowie der verfassungsrechtlichen Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 56
4. Das rechtliche Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG 57
5. Das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Fair-trial-Grundsatz 59
6. Zwischenergebnis: Richterliche Unparteilichkeit als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausprägung als Fair-trial-Grundsatz 61
II. Verankerung der richterlichen Unparteilichkeit in der EMRK 61
D. Die Regelungen der Unparteilichkeit in der Strafprozessordnung und der EMRK sowie deren Ausgestaltung durch die Rechtsprechung 63
I. Die Ausschluss- und Ablehnungsvorschriften der Strafprozessordnung 63
1. Der Ausschluss des Richters gemäß §§ 22, 23, 148a Abs. 2 S. 1 StPO 63
a) Die Ausschlussgründe des § 22 StPO 65
aa) Die Verletzung des Richters durch die Straftat, § 22 Nr. 1 StPO 65
(1) Unmittelbare Betroffenheit 65
(2) Hypothetische Verletzteneigenschaft 66
bb) Das Näheverhältnis des Richters zum Beschuldigten oder durch die Straftat Verletzten, § 22 Nr. 2, 3 StPO 67
cc) Die nichtrichterliche Vorbefassung mit der Sache, § 22 Nr. 4, 5 StPO 68
b) Die Ausschlussgründe des § 23 StPO 71
aa) Aktuelle Fassung 71
bb) Ehemals weitere Ausschlussgründe 73
c) Der Ausschlussgrund des § 148a Abs. 2 S. 1 StPO 75
d) Anerkennung vielgestaltiger Parteilichkeitsgefahren in den Ausschlussgründen 76
2. Die Ablehnung des Richters gemäß § 24 StPO 78
a) Die Ablehnung des Richters bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes 79
b) Die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit 79
aa) Das Verhältnis der Ablehnungsgründe zu den Ausschlussgründen 79
(1) Graduelle Abstufungen zwischen Ausschluss- und Ablehnungsgründen 80
(2) Grundlegende Unterscheidung zwischen Ausschluss- und Ablehnungsgründen 81
(3) Stellungnahme 82
(4) Ergänzungsverhältnis zwischen Ausschluss- und Ablehnungsgründen 84
bb) Die Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 24 Abs. 1, 2 StPO 85
(1) Die Bedeutung des Befangenheitsbegriffs 85
(a) Beschränkung der Befangenheit auf die Parteilichkeit? 85
(b) Eingrenzung einer Ausweitung des Befangenheitsbegriffs anhand der Kriterien der „inneren Haltung“ sowie der „Fallbezogenheit“ 87
(c) Die Unsachlichkeit der inneren Einstellung 92
(d) Die Bevorzugung bzw. Benachteiligung der Prozessbeteiligten 93
(e) Einschränkung der Befangenheit? 93
(f) Definition des Befangenheitsbegriffs 97
(2) Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit 98
(a) Streng objektiver Maßstab 98
(b) Primär subjektiver Maßstab 99
(c) Gemischt subjektiv-objektiver Maßstab 100
(d) Beschränkung auf den Fall des sogenannten „vernünftigen Angeklagten“ 104
3. Die Selbstanzeige des Richters, § 30 StPO 105
4. Anforderungen an die Unparteilichkeit 106
II. Das Recht auf den unparteilichen Richter, Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 106
1. Die Relevanz der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR für das deutsche Strafverfahrensrecht 106
a) Die Anwendbarkeit der EMRK im Bereich des deutschen Strafverfahrensrechts 107
aa) Der Rang und die Anwendbarkeit der EMRK in der deutschen Rechtsordnung 107
bb) Der Geltungsbereich des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK im Bereich des Strafverfahrensrechts 110
cc) Unmittelbare Anwendbarkeit auf das nationale Strafverfahren 111
b) Die Maßgeblichkeit der Rechtsprechung des EGMR für das deutsche Strafverfahrensrecht 112
aa) Die Bindungswirkung von Entscheidungen gegen die Bundesrepublik Deutschland 112
bb) Die Geltung von Entscheidungen gegen andere Vertragsstaaten 116
c) Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in seiner Auslegung durch den EGMR im nationalen Strafverfahrensrecht 117
2. Die Regelung der Unparteilichkeit in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 117
3. Die Unparteilichkeit in der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 118
a) Subjektiver Ansatz 118
b) Objektiver Ansatz 119
c) Der unparteiliche Richter der EMRK nach dem EGMR 122
III. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an die Unparteilichkeit nach dem nationalen Recht und der EMRK 123
1. Vergleichbarkeit der Anforderungen der StPO mit denjenigen der EMRK 123
2. Vereinbarkeit des Ausschluss- und Ablehnungsrechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 125
E. Die Vereinbarkeit der Vorbefassung des Richters mit den Anforderungen an seine Unparteilichkeit 129
I. Das Problem der Vorbefassung 130
1. Die psychologische Problematik 130
a) Einbeziehung der Wahrnehmungspsychologie: Notwendigkeit von „Vor-Urteilen“ im Sinne vorangegangener Erfahrungen 131
b) Die Phänomene der Wahrnehmungslenkung und -selektion 133
aa) Primacy-effect und Ankereffekt 134
bb) Selektions- und Redundanzprinzip sowie Perseveranzphänomen 136
cc) Halo-Effekt und Anwendung von sogenannten Alltagstheorien 137
c) Zwischenergebnis 138
2. Das Richter‌(selbst)‌bild als Problem 139
II. Die einzelnen Konstellationen der Vorbefassung nach nationalem Recht und ihre Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 141
1. Vorbefassung rechtlicher Art 141
a) Einschätzung nach nationalem Recht 142
b) Einschätzung durch den EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 143
2. Vorbefassung tatsächlicher Art 144
a) Nichtrichterliche Vorbefassung 144
aa) Einschätzung nach nationalem Recht 144
bb) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 146
(1) Piersack ./. Belgien 146
(2) Wettstein ./. Schweiz, Puolitaival und Pirttiaho ./. Finnland, Mežnarić ./. Kroatien 147
cc) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in den Fällen nichtrichterlicher Vorbefassung 148
b) Richterliche Vorbefassung 149
aa) Vorbefassung in einer anderen Instanz oder einem anderen Verfahren 150
(1) Wiederbefassung nach Zurückverweisung, § 354 Abs. 2 StPO 150
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 152
(b) Vergleichbare Fälle in der Rechtsprechung des EGMR 155
(aa) Ringeisen ./. Österreich 156
(bb) Diennet ./. Frankreich 156
(cc) Vaillant ./. Frankreich 158
(dd) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Fällen der Wiederbefassung des Richters nach Zurückverweisung 158
(2) Vorbefassung durch Mitwirkung im Verfahren einer anderen Verfahrensart, insbesondere im vorangegangenen Zivilverfahren 159
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 160
(b) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 161
(aa) Fatullayev ./. Azerbaidschan 161
(bb) Bedeutung der Entscheidung des EGMR für die Einschätzung am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 162
(3) Vorbefassung durch Mitwirkung in einem vorangegangenen Strafverfahren 164
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 164
(b) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 165
(aa) Ferrantelli und Santangelo ./. Italien 165
(bb) Rojas Morales ./. Italien 166
(cc) Schwarzenberger ./. Deutschland 167
(dd) Lindon, Otchakovsky-Laurens und July ./. Frankreich 168
(ee) Poppe ./. Niederlande 170
(ff) Miminoshvili ./. Russland 171
(gg) Rudnichenko ./. Ukraine 172
(hh) Khodorkovskiy und Lebedev ./. Russland 173
(ii) Auswertung der Entscheidungen 173
(c) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Fällen der Vorbefassung des Richters durch Mitwirkung in einem anderen Strafverfahren 174
(4) Zwischenergebnis 175
bb) Vorbefassung innerhalb unterschiedlicher Verfahrensabschnitte einer Instanz 177
(1) Vorbefassung des Richters im Ermittlungsverfahren 177
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 177
(aa) Handlungen im Ermittlungsverfahren außerhalb der Anordnung von Zwangsmaßnahmen 177
(bb) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anordnung der Untersuchungshaft oder anderer Zwangsmaßnahmen 180
(b) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 184
(aa) Einzelfälle 184
α) De Cubber ./. Belgien 184
β) Hauschildt ./. Dänemark 185
γ) Sainte-Marie ./. Frankreich 186
δ) Fey ./. Österreich 186
ε) Padovani ./. Italien 187
ζ) Nortier ./. Niederlande 188
η) Saraiva de Carvalho ./. Portugal 188
θ) Bulut ./. Österreich 189
ι) Tierce und andere ./. San Marino 190
κ) Perote Pellon ./. Spanien 191
λ) Cianetti ./. Italien 191
μ) Jasiński ./. Polen 192
ν) Mathony ./. Luxemburg 193
ξ) Neťák ./. Slowakei 193
ο) Ekeberg und andere ./. Norwegen 193
π) Savaş ./. Türkei 194
ρ) Mironenko und Martenko ./. Ukraine 195
ς) Adamkiewicz ./. Polen 195
σ) Gultyayeva ./. Russland 196
τ) Chesne ./. Frankreich 196
υ) Cardona Serrat ./. Spanien 197
φ) Alony Kate ./. Spanien 197
χ) Ionuţ-Laurenţiu Tudor ./. Rumänien 197
ψ) Dragojević ./. Kroatien 198
(bb) Auswertung der Entscheidungen 198
α) Grundsatz: Hauschildt-Rechtsprechung 198
β) Anwendung des Grundsatzes im Einzelfall 200
(c) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Fällen der Vorbefassung des Richters im Ermittlungsverfahren 205
(2) Vorbefassung im Klageerzwingungsverfahren 208
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 208
(b) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 209
(aa) Svetlana Naumenko ./. Ukraine 209
(bb) Driza ./. Albanien 209
(c) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Fällen der Vorbefassung des Richters im Klageerzwingungsverfahren 210
(3) Vorbefassung im Zwischenverfahren 210
(a) Einschätzung nach nationalem Recht 211
(aa) Die Probleme der Vorbefassung des Richters im Zwischenverfahren 212
α) Das Problem der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens 212
β) Das Problem der Aktenkenntnis 215
(bb) Diskutierte Lösungsansätze außerhalb des geltenden Ausschluss- und Ablehnungsrechts 217
α) Reformvorschläge hinsichtlich des Zwischenverfahrens 217
β) Reformvorschläge im Hinblick auf das Hauptverfahren 220
γ) Vorschlag einer Reform des Zwischen- und Eröffnungsverfahrens 225
(cc) Ausschluss oder Ablehnung des Eröffnungsrichters 225
(b) Einschätzung des EGMR am Maßstab von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK 229
(aa) Saraiva de Carvalho ./. Portugal 229
(bb) Castillo Algar ./. Spanien 230
(cc) Perote Pellon ./. Spanien 231
(dd) Gomez de Liaño y Botella ./. Spanien 231
(ee) Auswertung der Entscheidungen 233
(c) Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in Fällen der Vorbefassung des Richters im Zwischenverfahren 235
(4) Zwischenergebnis 238
F. Zusammenfassung der Ergebnisse und Reformbedarf 240
Literaturverzeichnis 248
Sachverzeichnis 272