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Emmerich, J. (2016). Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO. Zugleich ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen IPR. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54933-7
Emmerich, Julian. Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO: Zugleich ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen IPR. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54933-7
Emmerich, J (2016): Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO: Zugleich ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen IPR, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54933-7

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Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO

Zugleich ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen IPR

Emmerich, Julian

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 65

(2016)

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About The Author

Julian Emmerich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Paris XII im Rahmen eines integrierten deutsch-französischen Studienganges. Nach Erwerb der Maîtrise en Droit 2010 und des Magister Iuris 2011 folgte im Januar 2013 das 1. Staatsexamen. Danach absolvierte er einen fünfmonaten Ausbildungsaufenthalt bei der Europäischen Kommisssion. Während der anschließenden Promotion war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Urs Peter Gruber) an der Universität Mainz tätig. Seit Mai 2015 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst in Frankfurt am Main.

Abstract

Die Arbeit untersucht die seit dem 17.08.2015 vollständig anwendbare Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Sie widmet sich dabei zunächst der bisherigen Rechtslage und zeigt die aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten bestehenden Schwierigkeiten auf. Im Anschluss daran untersucht die Arbeit verschiedene Probleme der neu geschaffenen EuErbVO im Rahmen der objektiven Anknüpfung, der Rechtswahl, der Statuteneinheit und der Art der Verweisung. Diese Untersuchung erfolgt stets mit Blick auf die Frage, ob aus Gründen der Kohärenz des europäischen IPR eine einheitliche Auslegung der Begriffe bzw. eine einheitliche Lösung der aufgeworfenen Probleme angezeigt ist. Die Arbeit kommt dabei zum Ergebnis, dass eine Kohärenz des EuIPR im Sinne einer gleichlautenden Auslegung nicht in vollem Umfang möglich und auch nicht sinnvoll ist, sondern vielmehr in der Respektierung der Eigengesetzlichkeit und Besonderheit der Rechtsgebiete in einem (verordnungs-)übergreifenden Rahmen besteht.This thesis examines the european succession regulation which entered into force on 17 August 2015 with regard to problems of its application (in particular: objective connecting factor, choice of law, possible scission of the estate, renvoi). It focuses on the question whether - for the sake of coherence of the european private international law - the terms used in the regulation must be subject to an uniform interpretation and the recurrent problems must be solved in an uniform way.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 21
I. Überblick und Entwicklungsgeschichte 21
II. Gegenstand der Untersuchung 24
III. Grenzen der Untersuchung 28
Kapitel 1: Die nationalstaatlichen Kollisionsnormen Deutschlands und Frankreichs vor Inkrafttreten der EuErbVO 29
A. Das deutsche internationale Erbrecht 29
I. Die Grundregel des Art. 25 Abs. 1 EGBGB: Staatsangehörigkeitsprinzip 29
1. Die einheitliche Qualifikation als Rechtsnachfolge von Todes wegen 29
2. Objektive Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Erblassers 30
a) Grundsatz 30
b) Feststellung der Staatsangehörigkeit 31
c) Mehrstaater 31
d) Staatenlose 32
3. Zwischenergebnis 32
II. Die subjektive Anknüpfung 32
1. Allgemeines 32
2. Wahl deutschen Rechts nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB 33
a) Bedeutung und Reichweite 33
b) Qualifikation als unbewegliches Vermögen 34
c) Voraussetzungen einer Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB 35
aa) Modalitäten einer Rechtswahl nach deutschem Recht 35
bb) Konkludente Rechtswahl 35
cc) Das auf die Rechtswahl anwendbare Recht 36
d) Folge einer wirksamen Rechtswahl 36
e) Folgen einer „unwirksamen“ Rechtswahl 37
aa) Folgen der Wahl des objektiv anwendbaren deutschen Rechts 37
bb) Unwirksame Wahl ausländischen Rechts 37
cc) Handeln unter falschem Recht 38
3. Wahl eines Rechts gemäß dem nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Recht 39
4. Zwischenergebnis 40
III. Die Art der Verweisung 41
1. Grundsatz der Gesamtverweisung (Art. 4 Abs. 1 S. 1) 41
2. Ausnahmsweise Sachnormverweisung 41
3. Sinn und Zweck der Regelung 42
a) Sinn und Zweck der Zulassung des Renvoi 42
b) Sinn und Zweck der Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtverweisung 43
4. Bedeutung des Renvoi im internationalen Erbrecht 43
5. Zwischenergebnis 44
IV. Die Reichweite der Nachlasseinheit im deutschen IPR 44
1. Begründung der einheitlichen Anknüpfung nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB 44
2. Rechtliche Nachlassspaltung trotz Geltung deutschen IPRs 45
a) Nachlassspaltung durch den „Vorrang des Einzelstatuts“ 45
aa) Allgemeines 45
bb) „Besondere Vorschriften“ i.S.v. Art. 3a Abs. 2 EGBGB 46
cc) Rechtsfolge 46
dd) Begründung der Regelung 47
b) Nachlassspaltung durch Renvoi 48
c) Nachlassspaltung durch Rechtswahl 49
aa) Nachlassspaltung aufgrund einer Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB 49
bb) Nachlassspaltung aufgrund einer Rechtswahl nach dem nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Recht 49
3. Faktische Nachlassspaltung 49
a) Begriff und Abgrenzung 49
b) Faktische Nachlassspaltung aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungskriterien für das Gesamtstatut 50
c) Faktische Nachlassspaltung aufgrund mehrerer Staatsangehörigkeiten 51
d) Faktische Nachlassspaltung durch Gesamtverweisung 51
e) Faktische Nachlassspaltung durch Rechtswahl 52
4. Zwischenergebnis 52
V. Zusammenfassung zum bisherigen deutschen Recht 52
B. Das französische internationale Erbrecht 53
I. Die Grundregel: Domicile-Prinzip und Anwendung des Belegenheitsrechts 53
1. Allgemeines 53
2. Die Qualifikation als Rechtsnachfolge in Mobiliarvermögen und Immobiliarvermögen 54
3. Objektive Anknüpfung an den Wohnsitz (Domicile) und Belegenheitsort 55
a) Rechtsnachfolge in Immobilien 55
b) Rechtsnachfolge in bewegliche Sachen 55
aa) Grundsatz 55
bb) Der Begriff des Domicile 57
cc) Die Elemente des domicile volontaire 57
dd) Die Interpretation des Domicile-Begriffes im IPR 58
ee) Überblick über die Rechtsprechung in problematischen Fällen 59
4. Zwischenergebnis 60
II. Die subjektive Anknüpfung 60
III. Die Art der Verweisung 61
1. Beschränkte Zulassung des Renvoi im französischen IPR 61
a) Überblick 61
b) Differenzierte Haltung der Rechtsprechung 62
2. Sinn und Zweck des Renvoi 62
3. Bedeutung des Renvoi im internationalen Erbrecht 63
4. Zwischenergebnis 64
IV. Die Reichweite der Nachlassspaltung im französischen IPR 64
1. Begründung der Nachlassspaltung 64
2. Grundsätzliche Nachlassspaltung bei Anwendung französischen IPRs 65
a) Allgemeines 65
b) Ausländische Immobilie 65
c) Ausländischer Domicile 66
3. Nachlasseinheit durch Renvoi 66
4. Möglichkeiten der Umgehung der Nachlassspaltung 67
5. Rechtliche Folgen der Nachlassspaltung 68
6. Zwischenergebnis 68
V. Zusammenfassung zum bisherigen französischen Recht 69
C. Zusammenfassung der Probleme eines grenzüberschreitenden Nachlasses nach der bisherigen Regelung 69
I. Qualifikationsprobleme bei unbeweglichem und beweglichem Vermögen 69
II. Rechtliche Nachlassspaltung 69
III. Häufige Anwendung ausländischen Sachrechts 70
IV. Rück- oder Weiterverweisung 70
V. Ungültigkeit einer getroffenen Rechtswahl 71
VI. Faktische Nachlassspaltung bzw. hinkende Rechtsverhältnisse 71
Kapitel 2: Die objektive Anknüpfung nach der EuErbVO 73
A. Die Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO: Aufenthaltsprinzip 73
I. Kohärenz in der Gesetzgebung 73
1. Der gewöhnliche Aufenthalt als zentrales Anknüpfungskriterium des EuIPR 73
2. Bedürfnis nach einer abweichenden Anknüpfung im internationalen Erbrecht? 74
a) Diskussion um die Aufenthaltsanknüpfung 74
b) Eigene Stellungnahme 75
II. Kohärenz in der Auslegung? 78
1. Fehlende Definition des gewöhnlichen Aufenthalts 78
2. Anhaltspunkte für den Begriff in der Verordnung 79
3. Ausschluss des nationalen Begriffsverständnisses und der Übertragung der EuGH-Rechtsprechung außerhalb des IPR 80
a) Nationales Begriffsverständnis 80
b) Wohnsitzbegriff des EuGH 81
4. Einheitliches Begriffsverständnis des EuIPR? 83
a) Problemaufriss 83
b) Begriffsverständnis in anderen IPR-Rechtsakten 84
aa) Rom I-VO 84
bb) Rom II-VO 86
cc) Rom III-VO 86
dd) Brüssel IIa-VO 87
ee) Haager Übereinkommen von 1989 89
c) Eigene Stellungnahme 90
aa) In doppelter Hinsicht autonome Begriffsauslegung 90
bb) Fehlende Übertragbarkeit der Kriterien des HÜ 90
cc) Stark begrenzte Übertragbarkeit der Brüssel IIa-Kriterien 91
dd) Fehlende Grundlage und fehlendes Bedürfnis für eine einheitliche Auslegung 94
III. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne der EuErbVO 97
1. Ausgangspunkt 97
2. Objektive Elemente 98
a) Grundsatz 98
b) Keine Mindestaufenthaltsdauer 99
c) Keine Vermutung für das Bestehenbleiben des gewöhnlichen Aufenthalts im Heimatstaat 100
3. Erfordernis eines subjektiven Elements 101
a) Überblick 101
b) Rein objektives Verständnis 101
c) Auch subjektives Verständnis 102
d) Überwiegend subjektives Verständnis 102
e) Willensberücksichtigung bei Demenzkranken 103
f) Eigene Stellungnahme 105
aa) Subjektives Verständnis des gewöhnlichen Aufenthalts 105
(1) Erwägungsgründe 105
(2) Systematik der objektiven und subjektiven Anknüpfung 106
(3) Erbrechtsspezifische Auslegung 107
(4) Willensautonomie aufgrund der Mobilität im europäischen Binnenmarkt 108
bb) Grenzen des subjektiven Verständnisses 108
cc) Lösung bei nicht willensgetragenen Aufenthaltswechseln 109
(1) Keine „Ableitung“ des gewöhnlichen Aufenthalts von Bezugspersonen 109
(2) Eigener Lösungsansatz 110
g) Zwischenergebnis 112
4. Folgen des subjektiven Begriffsverständnisses 112
a) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts „am ersten Tag“ 112
b) Bestehenbleiben des gewöhnlichen Aufenthalts auch nach Ablauf einiger Zeit 112
5. Einheitliches Verständnis innerhalb der EuErbVO? 113
a) Darstellung des Problems 113
b) Eigene Stellungnahme 114
6. Zusammenfassung 116
IV. Zusammenfassung und Stellungnahme zur Kohärenz des EuIPR 117
B. Die Ausweichklausel des Art. 21 Abs. 2 EuErbVO 118
I. Kohärenz in der Gesetzgebung 118
1. Die Ausweichklausel als häufiges Instrument des EuIPR 118
a) Überblick 118
b) Lagarde-Entwurf 120
2. Bedürfnis für eine Ausweichklausel im internationalen Erbrecht? 120
a) Darstellung der Ausweichklausel (Art. 21 Abs. 2 EuErbVO) 120
b) Kritik an der Ausweichklausel in der Literatur 121
II. Kohärenz in der Auslegung? 122
1. Darstellung der Ausweichklauseln in anderen Verordnungen 122
a) Rom I-VO 122
b) Rom II-VO 125
c) HUntProt 126
d) Zusammenfassung 128
2. Funktion der Ausweichklausel in der EuErbVO 129
a) Untersuchung von für die Ausweichklausel möglicherweise relevanten Fallgruppen 129
aa) Tod kurz nach Umzug 129
bb) In sonstiger Weise fortbestehende starke Bindung zum früheren Aufenthaltsstaat 130
cc) Umzug der ganzen Familie aus beruflichen Gründen mit Rückkehrabsicht 131
dd) Umzug Demenzkranker bzw. Pflegefälle in einen anderen Staat aus Kostengründen 133
ee) Dauerhafter Aufenthalt im Ausland trotz starker Bindungen zum Heimatstaat („Mallorca-Rentner“) 133
ff) Tod unmittelbar vor geplantem Aufenthaltswechsel 136
gg) Grenzpendler 136
b) Weitere Thesen der Literatur zur Funktion der Ausweichklausel 137
aa) Ausweichklausel zur Berücksichtigung „spezifisch erbrechtlicher Gesichtspunkte“? 137
bb) Ausweichklausel bei anderer Gewichtung der Aufenthaltskriterien? 141
cc) Ausweichklausel bei fehlender Interessengerechtigkeit der Regelanknüpfung? 142
dd) Ausweichklausel zur Wahrung des Gleichlaufs von forum und ius? 142
c) Zusammenfassung 143
III. Zusammenfassung und Stellungnahme zur Kohärenz des EuIPR 145
C. Abschließende Würdigung der objektiven Anknüpfung und Lösung der übrigen Problemfälle 149
I. Fehlende Definition des gewöhnlichen Aufenthalts 149
II. Zusammenfassung zur Anwendung des Art. 21 EuErbVO 150
III. Lösung der übrigen Problemfälle 151
1. Berufspendler 151
2. Auslandsstudenten 151
3. Profisportler 152
4. Häftlinge 152
Kapitel 3: Die subjektive Anknüpfung nach der EuErbVO 153
A. Wahl des Heimatrechts nach Art. 22 EuErbVO 153
I. Kohärenz in der Gesetzgebung 153
1. Beschränkte Rechtswahl als typisches Phänomen des europäischen (Familien-)‌IPR 153
a) Überblick über die Rechtswahlmöglichkeiten im bisherigen EuIPR 153
b) Gründe für eine Beschränkung der Rechtswahl 156
2. Hintergrund der Beschränkung auf die Wahl des Rechts der Staatsangehörigkeit im Rahmen der EuErbVO 158
II. Kohärenz in der Auslegung? 160
1. Auslegung der Rechtswahl im Rahmen der EuErbVO 160
a) Zweck der Rechtswahl 160
b) Schwächerenschutz als gemeinsames Prinzip der Beschränkung der Rechtswahl im EuIPR 160
c) Strukturelle Unterschiede zum bisherigen EuIPR 161
d) Grundsatz der größtmöglichen Wirksamkeit 162
2. Grundsätzliche Anforderungen an eine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO 164
a) Zeitpunkt, Form und Umfang der Rechtswahl 164
b) Anforderungen an die Staatsangehörigkeit 165
c) Denkbare Konstellationen der Wahl des Heimatrechts 167
3. Strittige Einzelfragen des Art. 22 EuErbVO 167
a) Probleme bei ausdrücklicher Rechtswahl 167
aa) Isolierte Rechtswahl 167
(1) Darstellung des Problems 167
(2) Eigene Stellungnahme 168
bb) Möglichkeit der Wahl des Rechts eines zukünftigen Heimatstaates? 169
cc) Zulässigkeit einer abstrakten Rechtswahl? 170
(1) Streitstand im Rahmen der EuErbVO 170
(2) Vergleich zu anderen Verordnungen 171
(3) Eigene Stellungnahme 173
(a) Vergleich zu anderen Verordnungen 173
(b) Wortlaut des Art. 22 EuErbVO 175
(c) Keine eindeutige Entscheidung aufgrund von Art. 22 Abs. 2 Eu‍Erb‍VO 175
(d) Historische Auslegung gegen Zulässigkeit der abstrakten Rechtswahl? 176
(e) Wertungswiderspruch mit Fall der unzulässigen Rechtswahl im Wahlzeitpunkt, die später geheilt wird? 177
(f) Berücksichtigung der Interessen des Erblassers 178
(g) Einfluss der Möglichkeit der konkludenten Rechtswahl 178
(h) Ergebnis 179
dd) Wirkungen einer negativen Rechtswahl 180
(1) Streitstand im Rahmen der EuErbVO 180
(2) Vergleich zu anderen Verordnungen 181
(3) Eigene Stellungnahme 181
(a) Abwahl des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts 181
(b) Abwahl des (einzigen) Heimatrechts 182
(c) Abwahl eines der Heimatrechte 183
b) Probleme bei konkludenter Rechtswahl 184
aa) Überblick über das bisherige EuIPR 184
bb) Maßstab für die Beurteilung des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl 185
(1) Streitstand im Rahmen der EuErbVO 185
(2) Vergleich zu anderen Verordnungen 186
(3) Eigene Stellungnahme 187
cc) Erfordernis eines „Rechtswahlbewusstseins“ 188
(1) Darstellung des Problems 188
(2) Vergleich zu anderen Regelungsinstrumenten 189
(3) Eigene Stellungnahme 190
dd) Bezugnahme auf spezifische Bestimmungen oder Rechtsbegriffe als konkludente Rechtswahl? 193
(1) Streitstand im Rahmen der EuErbVO 193
(2) Vergleich zu anderen Verordnungen 195
(3) Eigene Stellungnahme 196
(a) Grundthese 196
(b) Beurteilung der Rechtswahl unabhängig vom objektiven Erbstatut 196
(c) Argumente für die Annahme einer konkludenten Rechtswahl 198
(d) Ergebnis 200
ee) Verwendung einer bestimmten Sprache allein keine konkludente Rechtswahl 200
c) Probleme bei Änderung und Widerruf der Rechtswahl 201
aa) Das auf Widerruf und Wahl eines neuen Rechts anwendbare Recht 201
(1) Darstellung des Problems 201
(2) Eigene Stellungnahme 203
bb) Möglichkeit einer konkludenten Änderung bzw. eines konkludenten Widerrufs der Rechtswahl 205
d) Über Art. 22 EuErbVO hinausgehende Rechtswahlmöglichkeiten? 206
aa) Wahl eines Rechts gem. dem nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO anwendbaren Recht 206
bb) „Verdeckte“ Rechtswahl durch testamentarische Festlegung der engsten Verbindung nach Art. 21 Abs. 2 EuErbVO 207
(1) Darstellung des Problems 207
(2) Eigene Stellungnahme 209
4. Zusammenfassung 210
III. Zusammenfassung und Stellungnahme zur Kohärenz des EuIPR 212
B. Rechtswahlmöglichkeiten im Übergangszeitraum 214
I. Hintergrund der Übergangsvorschriften 214
II. Rechtswahl im Einklang mit Kapitel III der EuErbVO 215
1. Grundsätzliche Reichweite der Übergangsvorschrift 215
2. Vor dem 16.8.2012 getroffene Rechtswahlen erfasst? 216
3. Gültigkeit bei Erbfall vor dem 17.8.2015? 217
III. Rechtswahl im Einklang mit dem bisherigen IPR 218
1. Grundsätzliche Reichweite der Übergangsvorschrift 218
2. Bedeutung des Art. 25 Abs. 2 EGBGB im Übergangszeitraum 219
3. Bedeutung der Übergangsvorschrift aus französischer Sicht 220
4. Wirksamkeit einer Rechtswahl durch Weiterverweisung 221
a) Darstellung des Problems 221
b) Eigene Stellungnahme 222
5. Wirksamkeit aufgrund des Rechts eines Drittstaats 223
a) Darstellung des Problems 223
b) Eigene Stellungnahme 223
6. Eliminierung einer wirksamen Rechtswahl durch erneutes Testieren nach dem 17.8.2015? 224
a) Darstellung des Problems 224
b) Eigene Stellungnahme 225
IV. Zwischenergebnis 226
C. Abschließende Würdigung der subjektiven Anknüpfung 227
I. Grundsätzliche Angemessenheit der Gewährung einer Rechtswahlmöglichkeit 227
II. Probleme bei Einzelfragen 227
III. Kritik an der Beschränkung der Rechtswahl auf das Heimatrecht 227
D. Zusammenfassung und Vergleich der Rechtswahlmöglichkeiten mit der bisherigen Rechtslage in Deutschland und Frankreich 229
Kapitel 4: Die Art der Verweisung (Art. 34 EuErbVO) 231
A. Kohärenz in der Gesetzgebung? 231
I. Der Ausschluss des Renvoi als Prinzip des (bisherigen) EuIPR 231
1. Überblick 231
2. Rom I-VO 231
3. Rom II-VO 232
4. Rom III-VO 233
5. EuGüVO-E 234
6. HUntProt 235
7. Kommissionsentwurf 235
II. Abweichende Renvoiregelung im Rahmen der EuErbVO 236
1. Darstellung der Regelung 236
a) Grundsatz der Sachnormverweisung 236
b) Ausnahmsweise Gesamtverweisung im Verhältnis zu Drittstaaten 236
aa) Bedeutung des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 236
bb) Nicht geregelte Fälle des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 237
c) Sachnormverweisung bei Ausweichklausel und Rechtswahl 239
2. Ratio der Regelung 239
a) Ratio des Art. 34 Abs. 1 EuErbVO 239
aa) Art. 34 Abs. 1 lit. a EuErbVO 239
bb) Art. 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO 240
cc) Kritik 240
b) Ratio des Art. 34 Abs. 2 EuErbVO 241
3. Würdigung der Regelung 243
III. Stellungnahme zur fehlenden Kohärenz in der Gesetzgebung des EuIPR 247
B. Zusammenfassung 250
Kapitel 5: Die Reichweite der Nachlasseinheit nach der EuErbVO 252
A. Kohärenz in der Gesetzgebung? 252
I. Die Statuteneinheit als Prinzip des (bisherigen) EuIPR? 252
1. Grundsätzlich einheitliche Behandlung des Vermögens im Rahmen der EuErbVO und des EuGüVO-E 252
2. Kein Vorrang des Einzelstatuts vor dem Gesamtstatut 253
3. Fehlende Kohärenz aufgrund unterschiedlicher Renvoiregelung 253
II. Ausnahmen von der Nachlasseinheit im Rahmen der EuErbVO 254
1. Rechtliche Nachlassspaltung durch begrenzte Anwendbarkeit des Belegenheitsrechts? 254
a) Art. 1 Abs. 2 lit. 1 EuErbVO 254
b) Art. 30 EuErbVO 254
c) Art. 33 EuErbVO 255
d) Art. 12 EuErbVO 255
e) Zwischenergebnis 256
2. Rechtliche Nachlassspaltung durch Gesamtverweisung auf das Recht eines Drittstaats 256
a) Berufung des Rechts eines Drittstaats 256
aa) Grundsätzlicher Gleichlauf von Zuständigkeit und anwendbarem Recht 256
bb) Möglichkeiten eines Auseinanderfallens von Zuständigkeit und anwendbarem Recht 257
(1) Zuständigkeit trotz fehlenden gewöhnlichen Aufenthalts in einem Mitgliedstaat und Anwendung des Aufenthaltsrechts 257
(2) Zuständigkeit aufgrund gewöhnlichen Aufenthalts und keine Anwendung des Aufenthaltsrechts 258
(3) Zuständigkeit trotz fehlenden gewöhnlichen Aufenthalts im Mitgliedstaat und Anwendung eines abweichenden Rechts aufgrund Art. 21 Abs. 2 oder Art. 22 EuErbVO 259
b) Keine Berufung des Drittstaatenrechts durch Rechtswahl oder Ausweichklausel 260
c) Teilweise Rück- oder Weiterverweisung 261
aa) Grundsatz 261
bb) Grundstück im Mitgliedstaat 261
cc) Grundstück im (verwiesenen) Drittstaat 263
dd) Grundstück im (zweiten) Drittstaat 263
ee) Entsprechende Fallgruppen bei Art. 11 EuErbVO 263
ff) Entsprechende Fallgruppen bei Art. 10 Abs. 2 EuErbVO 264
3. Rechtliche Nachlassspaltung durch Rechtswahl? 264
a) Grundsatz 264
b) Gegenständlich beschränkte Rechtswahl im Übergangszeitraum 265
c) Teilrechtswahl bei gegenständlich beschränkter Zuständigkeit? 265
d) Teilrechtswahl aufgrund des objektiv berufenen Erbstatuts 267
4. Zusammenfassung 267
III. Zusammenfassung und Stellungnahme zur Kohärenz des EuIPR 270
B. Vergleich zur bisherigen Rechtslage 271
I. Weitgehende Beseitigung einer rechtlichen Nachlassspaltung 271
II. Verringerung einer faktischen Nachlassspaltung 273
1. Faktische Nachlassspaltung aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungskriterien für das Gesamtstatut 273
2. Faktische Nachlassspaltung aufgrund mehrerer Staatsangehörigkeiten 274
3. Faktische Nachlassspaltung durch Gesamtverweisung 274
4. Faktische Nachlassspaltung durch Erstreckung des Geltungsanspruchs auf im Ausland belegene Grundstücke 275
5. Faktische Nachlassspaltung durch Nichtanerkennung der Rechtswahl 276
6. Beschränkung der Zuständigkeit nach Art. 12 EuErbVO zur Verhinderung einer faktischen Nachlassspaltung 276
Kapitel 6: Würdigung der Anknüpfung und der Kohärenz des EuIPR 278
A. Lösung der aufgezeigten praktischen Probleme 278
I. Einheitlichkeit des Anknüpfungskriteriums 278
II. Keine Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen 279
III. Weitgehende Beseitigung der rechtlichen Nachlassspaltung 279
IV. Stark begrenzte Anwendung ausländischen Sachrechts 280
V. Stark begrenzte Fälle der Rück- oder Weiterverweisung 281
VI. Einheitliche Anerkennung einer getroffenen Rechtswahl 281
VII. Begrenzung einer faktischen Nachlassspaltung 282
B. Abschließende Würdigung der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO 282
I. Grundsätzliche Angemessenheit der Anknüpfungsregeln 282
II. Beschränkte Kohärenz innerhalb der EuErbVO 284
1. Klarheit des Erbstatuts 284
2. Gleichlaufgrundsatz 284
3. Internationaler Entscheidungseinklang 285
4. Parteiautonomie 286
5. Rechtssicherheit 287
C. Beschränkte Kohärenz des EuIPR 287
I. Zusammenfassung der hinsichtlich der Kohärenz erzielten Ergebnisse 287
1. Kohärenz in der Gesetzgebung 287
a) Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt 287
b) Berufung eines von der Regelanknüpfung abweichenden Rechts durch eine Ausweichklausel 288
c) Beschränkte Rechtswahl 288
d) Art der Verweisung 289
e) Statuteneinheit 290
2. Kohärenz in der Auslegung 290
a) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts 290
b) Anwendungsbereich der Ausweichklausel 291
c) Fragen im Rahmen der Rechtswahl 292
II. Zusammenfassung der Gründe für eine fehlende Kohärenz 295
III. Folge für die Kohärenz des europäischen IPR 297
Kapitel 7: Schlussthesen 300
Literaturverzeichnis 305
Stichwortverzeichnis 323