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Goldschmidt, C. (2001). Die Wissenszurechnung. Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des § 463 S. 2 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50142-7
Goldschmidt, Christof-Ulrich. Die Wissenszurechnung: Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des § 463 S. 2 BGB. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50142-7
Goldschmidt, C (2001): Die Wissenszurechnung: Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des § 463 S. 2 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50142-7

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Die Wissenszurechnung

Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des § 463 S. 2 BGB

Goldschmidt, Christof-Ulrich

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 247

(2001)

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Abstract

Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis bestimmte Rechtsfolgen knüpft). Dieser Gedanke wird für die Arglisthaftung des Verkäufers gemäß § 436 S. 2 BGB, und zwar zunächst für natürliche und sodann für juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften, entwickelt. Beim Ausgangspunkt einer auf Vorsatz beschränkten Haftung begründet das vorsätzliche Unterlassen der Organisation der betriebsinternen Kommunikation die Arglisthaftung, das bloße pannenhafte Steckenbleiben der maßgeblichen Nachrichten dagegen eine Fahrlässigkeitshaftung des Geschäftsherrn.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 23
Wissenszurechnung – das Problem der dogmatischen Begründung einer Haftungsverschärfung 24
1. Teil: Wissenszurechnung bei natürlichen Personen 26
1. Abschnitt: Die Lösungsvorschläge zur Wissenszurechnung 26
I. Allgemeine Rechtfertigungsgründe 26
1. Arbeitsteilung 27
a) Arbeitsteilung bei der Kenntniserlangung 28
b) Kritik 28
c) Arbeitsteilung bei der Wissensspeicherung 29
d) Kritik 29
e) Folgerung: Arbeitsteilung als Begrenzungsprinzip 30
2. Gedanke der Korrelation von Vor- und Nachteilen arbeitsteiligen Handelns 31
a) Begründung der Wissenszurechnung 31
b) Kritik 31
3. Gleichstellung arbeitsteilig handelnder Organisationen mit Einzelpersonen 32
a) Begründung der Wissenszurechnung 32
b) Kritik 33
c) Folgerung: Gleichstellungsargument als Begrenzungsprinzip 33
4. Risikoverteilung 34
a) Begründung der Wissenszurechnung 34
b) Kritik 34
c) Folgerung: gerechte Risikoverteilung als Begrenzungsprinzip 35
5. Zusammenfassung 36
II. Wissenszurechnung über § 166 37
1. Richardi 38
2. Kritik 40
3. Waltermann 40
4. Kritik 42
5. Schilken 42
6. Kritik 44
7. Schultz 45
8. Kritik 46
9. Ablehnung einer mit § 166 I begründeten Wissenszurechnung 47
a) Beschränkung auf das rechtsgeschäftliche Handeln 47
b) Beschränkung auf den Stellvertreter 47
c) Beschränkung auf den konkret Handelnden 47
d) Beschränkung auf das konkrete Rechtsgeschäft 48
10. Zusammenfassung 48
III. Wissenszurechnung über § 278 49
1. Reimer Schmidt – Obliegenheiten 50
2. Kritik 51
3. Canaris 52
4. Kritik 53
5. Ablehnung einer mit § 278 begründeten Wissenszurechnung 54
a) Risikoverteilung bei der Wissenszurechnung 54
b) Risikoverteilung bei § 278 55
aa) § 278 und der zum Wissen führende Akt der Kenntniserlangung 56
bb) § 278 und das präsente Wissen der Hilfspersonen 58
cc) § 278 und die unterlassene Weitergabe des Wissens 59
6. Zusammenfassung 60
IV. Gleichstellung des Speicherwissens mit dem Gedächtniswissen 60
1. Zurechnung des Speicherwissens über § 166 I und II 61
2. Kritik 62
a) Vergleich mit einem unbeteiligten Stellvertreter 62
b) Eigengeschäft 62
c) Funktionsunterschied zwischen Wissensvertreter und Speichermedium 63
d) Arbeitsteilung 64
e) Fahrlässigkeitshaftung 64
f) § 166 II 65
g) Dokumentationspflicht 65
h) Zusammenfassung 65
3. Ausweitung des Tatbestandsmerkmals der Kenntnis 65
a) Bohrer 66
b) Medicus 67
c) BGH 68
4. Kritik 69
a) Fahrlässigkeitshaftung 69
b) Dokumentationspflicht 70
5. Zusammenfassung 71
V. Organisation der internen Kommunikation 71
1. Schultz 72
2. Kritik 73
3. Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der internen Kommunikation 73
4. Kritik 76
a) Beherrschbarkeit des Wissensdefizits 76
b) Ausschluß natürlicher Einzelpersonen 77
c) Erwartungshaltung des Rechtsverkehrs 77
d) Treu und Glauben 78
e) Fahrlässigkeitshaftung 78
5. Zusammenfassung 79
VI. Die Rechtsprechung zur Wissenszurechnung 79
1. Wissensvertreter 79
2. Organisationspflicht und Speicherwissen 80
3. Kritik 81
VII. Vorschlag de lege ferenda 81
1. Waltermann 81
2. Kritik 82
2. Abschnitt: Die Wissenszurechnung als Problem der Wissensnormen 84
I. Ablehnung einer Einheitslösung 84
1. Lehre von der Einheitslösung 84
2. Kritik 85
II. Kompromiß zwischen Verkehrsschutz und Handlungsfreiheit 86
III. Wissensnormen bestimmen den Umfang der Wissenszurechnung 87
1. Beispielsfall gutgläubiger Erwerb 88
2. Beispielsfall Eigentümer – Besitzer – Verhältnis 88
3. Beispielsfall Arglisthaftung 88
4. Lösung des Beispielsfalls gutgläubiger Erwerb 89
5. Lösung des Beispielfalls Eigentümer – Besitzer – Verhältnis 90
6. Lösung des Beispielfalls der Arglisthaftung 91
a) Haftung nur für Abschluß und Verhandlungsbevollmächtigte 91
b) Haftung für alle Hilfspersonen 92
c) Waltermann – de lege ferenda 94
d) Organisationsverschulden 95
7. Zusammenfassung und Ausblick auf die weitere Untersuchung 96
3. Abschnitt: Die Arglisthaftung nach § 463 S. 2 97
I. Definition der Arglisthaftung 98
1. Vorsatzhaftung 98
2. Arglisthaftung frei von moralischen Vorwürfen 99
3. Verschweigen eines Mangels trotz greifbarer Anhaltspunkte 100
4. Verschweigen eines Mangelverdachts 101
a) Unbestimmter und globaler Verdacht 101
b) Bestätigung durch die ratio des § 463 S. 2 102
5. Schweigen auf gut Glück 103
6. Erklärungen ins Blaue hinein 104
7. Zusammenfassung 106
II. Haftungsgrund des § 463 S. 2 106
1. § 463 S. 2 als gesetzlich geregelter Fall der culpa in contrahendo 106
2. § 463 S. 2 als Ausnahmevorschrift oder Strafhaftung 107
3. § 463 S. 2 als Ausdruck einer gesetzlichen Garantie für die Ehrlichkeit des Verkäufers 108
4. § 463 S. 2 als Ausdruck einer Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses 109
5. § 463 S. 2 als notwendige Folge der Verkäuferpflicht zur Lieferung einer fehlerfreien Sache 110
6. Zurückbleiben der Kaufsache hinter der Leistungsvereinbarung 111
7. Bestätigung der Thesen Flumes 112
8. Zusammenfassung 114
III. Rechtsgrund für die Beschränkung auf eine Vorsatzhaftung 114
1. § 463 S. 2 als Haftungsbeschränkung 115
2. Ausschluß einer Untersuchungspflicht 116
3. § 463 S. 2 als Schutzvorschrift zugunsten des Verkäufers 117
IV. Bestätigung durch die Entstehungsgeschichte 117
1.1. Kommission 118
2.2. Kommission 123
3. Zwischenergebnis und Ausblick 125
4. Folgerungen für die Wissenszurechnung 126
a) Schutzvorschrift zugunsten des Verkäufers 127
b) Haftungsbeschränkung 127
5. Anwendung auf Hilfspersonen 127
a) Abschluß- und Verhandlungsbevollmächtigte 128
b) Vermittler, Bote und interne Berater 129
c) Am konkreten Rechtsgeschäft unbeteiligte Hilfsperson 130
6. Abgrenzung zu anderen Lehren 130
a) Abgrenzung zur Lehre von der Einheitslösung 130
b) Abgrenzung zur Lehre der allgemeinen Rechtfertigungsgründe 131
c) Abgrenzung zur Lehre von Schilken 132
d) Abgrenzung zu der an § 166 orientierten Lehre 134
e) Abgrenzung zu der an § 278 orientierten Lehre 135
7. Zusammenfassung 135
V. Haftung für Organisationsarglist 136
1. Arglisthaftung bei Verschweigen eines globalen Mangelverdachts 137
2. Gleichstellung von wirklichem Wissen und bewußt vermiedenem Wissen 138
3. Bestätigung durch die ratio des § 463 S. 2 139
4. Abgrenzung zur Untersuchungspflicht 139
5. Abgrenzung zur Fahrlässigkeitshaftung 139
6. Arglisthaftung für bewußt vermiedenes Wissen als Lösung der Wissenszurechnungsproblematik 140
a) Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der internen Kommunikation 141
b) Dokumentations- und Abfragepflicht 142
c) Vertikaler Informationsaustausch 143
d) Vorsatz hinsichtlich eines Fehlers der Kaufsache 144
e) Abgrenzung zur Fahrlässigkeit 144
f) Parallele zum Werkvertragsrecht 146
7. Zusammenfassung 148
4. Abschnitt: Die Fahrlässigkeitshaftung 149
I. Fahrlässigkeitshaftung aus PVV oder c.i.c 151
II. Pflichtverletzung 153
III. Verletzung einer Hauptleistungspflicht 155
IV. Verletzung einer Nebenleistungspflicht 156
1. Untersuchungspflicht 157
a) Keine Untersuchungspflicht 157
b) Generelle Untersuchungspflicht 158
c) Untersuchungspflicht des gewerblichen Verkäufers 159
2. Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers 160
a) Agenturgeschäft 160
b) Eigengeschäft 162
aa) Keine Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers 163
bb) Generelle Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers 164
3. Aufklärungspflicht 165
a) Rechtsprechung 166
aa) Grundsätzlich keine Auskunftspflicht 166
bb) Ausnahmen 167
b) Literatur 168
aa) Regelmäßig bestehende Aufklärungspflicht 168
bb) Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen 168
c) Stellungnahme 170
V. Schutzpflichtverletzung 172
1. Flume 173
2. Stellungnahme zu Flume 174
3. Dogmatische Begründung der Schutzpflichten 175
a) Vertrag 175
b) Sozialer Kontakt 175
c) Vertrauen 176
d) Berufshaftung 177
e) Deliktsrecht 177
f) neminem laedere 178
g) Stellungnahme 180
4. Folgerungen für das zivilrechtliche Haftungssystem 181
5. Folgerungen für die Haftung eines arbeitsteilig handelnden Verkäufers 182
a) Trennung zwischen Leistungspflichten und Schutzpflichten 183
b) Schutzpflichtverletzung 184
aa) Lieferung einer mangelhaften Sache 185
bb) Vertrag über eine mangelhafte Sache 187
cc) Lieferung und Vertragsschluß 189
dd) Stellungnahme 190
6. Wissenszurechnung als Verschuldensproblem 191
a) Sorgfaltsmaßstab 191
b) Einsatz von Hilfspersonen 192
c) Unverschuldeter Verstoß gegen die Schutzpflicht 196
d) Zwischenergebnis 197
7. Verhältnis zur Sachmängelgewährleistungshaftung 197
8. Mangel- und Mangelfolgeschäden 199
9. Verjährung 200
10. Beweislast 203
11. Zusammenfassung 205
2. Teil: Wissenszurechnung bei juristischen Personen 207
I. Einführung 207
1. Streit zwischen Vertreter- und Organtheorie 207
2. Suche nach der „richtigen“ Zurechnungsnorm 208
3. Wissenszurechnung bei mehreren Organwaltern 209
a) Gesamtvertretung 209
b) Einzelvertretung 210
c) Ausgeschiedener Organwalter 211
d) Privates Wissen 212
II. Gleichsetzung von „Organwissen“ mit „Wissen der juristischen Person“ 212
1. Wissen des unbeteiligten Organwalters 212
2. Wissen des ausgeschiedenen Organwalters 213
3. Privates Wissen 214
4. Stellungnahme 214
a) Mystifikation der Organtheorie 214
b) Verstoß gegen das Gleichstellungsargument 215
c) Gleichsetzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit 217
d) Garantiehaftung 217
e) Beschränkung auf die Organwalterebene 218
f) Zusammenfassung 218
III. Wissenszurechnung über die Vorschriften der Passivvertretung 219
1. Umfassende Wissenszurechnung 219
2. Stellungnahme 219
a) Ausnahmevorschriften zu § 164 III 220
b) Beschränkung auf das jeweilige Rechtsgeschäft 222
c) Kein Unterschied zur Theorie der absoluten Wissensgleichstellung 222
d) Zusammenfassung 223
IV. Wertende Zurechnung von Schilken 223
1. Wissen der amtierenden Organwalter 223
2. Kritik an der Auffassung von Schilken 224
a) Möglichkeit zum Selbstschutz 224
b) Kein erheblicher Unterschied zur naturalistischen Anwendung der Organtheorie 225
c) Möglichkeit zum Mißbrauch 226
d) Zusammenfassung 226
V. Zurechnung über § 166 I und II 227
1. Baumann 227
2. Kommentarliteratur zum GmbHG 228
3. Stellungnahme 229
a) Unterscheidung zwischen „Eigen-“ und „Fremdwissen“ in § 166 I 229
b) Unanwendbarkeit des § 166 II 230
c) Historische Interpretation Baumanns 231
d) Risikoverteilung 232
e) Zusammenfassung 233
VI. Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der internen Kommunikation 233
1. Wissen des konkret handelnden Organwalters 233
2. Wissen sonstiger Organwalter 234
3. Kritik an der Wissenszurechnung kraft Organisationspflicht 235
a) Konkret handelnder Organwalter 235
b) Vermengung von Vorsatz und Fahrlässigkeit 236
c) Garantiehaftung 236
d) Ausschluß des Vergessens 236
e) Zusammenfassung 237
VII. Zurechnung über § 31 237
1. Rechtsgedanke des § 31 237
2. Unmittelbare Anwendung des § 31 237
3. Analoge Anwendung des § 31 238
a) Gesetzeslücke 238
b) Vergleichbare Interessenlage 238
aa) Korrelation von Vor- und Nachteilen 238
bb) Gleichstellungsargument 239
cc) Arbeitsteilung 239
dd) Repräsentant als Wissensvertreter 240
c) Anwendung im rechtsgeschäftlichen Bereich 240
VIII. Folgerungen für die Wissenszurechnung 241
1. Zurechnung als Eigenwissen 241
2. Wissen des konkret handelnden Organwalters 242
3. Wissen des ausgeschiedenen Organwalters 242
4. Wissen eines am konkreten Rechtsgeschäft unbeteiligten Organwalters 244
5. Privates Wissen 249
6. Wissenszurechnung unterhalb der Organebene 250
7. Haftung für Organisationsarglist 250
8. Fahrlässigkeitshaftung 251
9. Zusammenfassung 251
IX. Zurechnung des Wissens von Gesellschaftern 252
1. Gleichsetzung des Gesellschafterwissens mit dem Wissen der juristischen Person 252
2. Zurechnung nach § 166 II 252
3. Zurechnung kraft Mitgliedschaft 253
4. Zurechnung nach § 166 I und II 253
5. Zurechnung kraft Durchgriffs 254
6. Stellungnahme 255
7. Zusammenfassung 260
3. Teil: Wissenszurechnung bei Gesamthandsgesellschaften 261
I. Wesen der Gesamthandsgesellschaft 261
1. Traditionelle Gesamthandstheorie 261
2. Gesamthandsgesellschaft als Rechtssubjekt 262
II. Folgerungen für die Wissenszurechnung 263
1. Traditionelle Gesamthandstheorie 263
2. Gesamthandsgesellschaft als Rechtssubjekt 264
a) Wissen des konkret handelnden Gesellschafters 265
b) Wissen eines am konkreten Rechtsgeschäft unbeteiligten Gesellschafters 266
c) Wissen des ausgeschiedenen Gesellschafters 267
d) Privates Wissen 268
3. Wissenszurechnung unterhalb der Gesellschafterebene 268
4. Haftung für Organisationsarglist und Fahrlässigkeitshaftung 269
5. Zusammenfassung 269
Ergebnis der Untersuchung 270
Literaturverzeichnis 272
Sachwortverzeichnis 290