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Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise

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Bohn, A. (2016). Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55033-3
Bohn, André. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55033-3
Bohn, A (2016): Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55033-3

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Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise

Bohn, André

Schriften zum Strafrecht, Vol. 298

(2016)

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About The Author

André Bohn studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Absolvierung der Ersten Prüfung im Freiversuch promovierte er bei Herrn PD Dr. Sickor zu dem Thema: »Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise«. Seit Mitte 2014 ist er am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht von Frau Prof. Swoboda als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit Mai 2016 ist André Bohn Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es möglich sein soll, beim Vorliegen neuer Beweise eine zuvor freigesprochene Person nochmals anzuklagen. Dieser Fragestellung liegt der Konflikt zwischen dem Verbot erneuter Strafverfolgung und der Verwirklichung der materiellen Gerechtigkeit zugrunde. § 362 StPO normiert die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten, ermöglicht aber momentan keine Wiederaufnahme bei dem Vorliegen neuer Beweise.

Nach einem historischen Teil zur Entwicklung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und des Schutzes vor erneuter Strafverfolgung setzt André Bohn sich mit der Rechtskonformität des bestehenden § 362 StPO auseinander. Im Anschluss wird die Möglichkeit geprüft, in § 362 StPO einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise einzuführen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des § 362 StPO um einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise nicht möglich ist.
»Revision Proceedings to the Disadvantage of the Accused on the Basis of Newly Discovered Incriminating Evidence«

Should it be admissible to reopen criminal proceedings even after a final judgement has been rendered if new inculpating evidence has come to light which seriously incriminates the person acquitted? The answer to this question entails solving the conflict between the prohibition of double jeopardy (in Germany known as the rule of »ne bis in idem« which in itself is an aspect of the individual guarantee of legal certainty) and the criminal courts' duty to render material justice on the basis of a material truth.

In Germany revision proceedings to the disadvantage of the accused are regulated in § 362 of the German Code of Criminal Procedure (»StPO«). § 362 StPO does currently not envisage revision proceedings to the disadvantage of an accused on the basis of new inculpating evidence.

The author traces the historical development of the protection against double jeopardy and the rules on revision proceedings in criminal matters. He furthermore examines the constitutionality of the current normative framework on revision in § 362 StPO and of the rules recently proposed with the intent to acknowledge the discovery of new inculpating evidence as an additional ground of revision to the disadvantage of the accused.

The author concludes that admitting such a new ground of revision would violate the German Constitution and European Legal Minimum Standards on legal certainty in criminal law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 9
A. Einleitung 17
B. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens 22
C. Der Grundsatz „ne bis in idem“ 36
D. Strafprozessuale Zulässigkeit und Vereinbarkeit des § 362 StPO mit höherrangigem Recht und anderen Prinzipien 47
I. Strafprozessuale Zulässigkeit des § 362 StPO 47
II. Vereinbarkeit des § 362 StPO mit Art. 103 III GG 56
1. Reichweite des Art. 103 III GG 57
a) Art. 103 III GG als Verbot erneuter Verfolgung 57
b) Sonderfall: Art. 103 III GG und nichtige Urteile 62
2. Verhältnis des § 362 StPO zu Art. 103 III GG 83
III. Fragen zu § 362 StPO vor dem Hintergrund des Europa- und Völkerrechts 100
1. Vereinbarkeit des § 362 StPO mit Art. 14 VII IPbpR, Art. 4 EMRK-Pr. 7 und Art. 50 GRC in seiner innerstaatlichen Wirkung 101
2. Transnationale Ne-bis-in-idem-Regelungen 117
3. § 362 StPO vor dem Hintergrund der Art. 50 GRC, 54 SDÜ und 103 III GG 137
4. Ergebnis zu der Vereinbarkeit des § 362 StPO mit dem Europa- und Völkerrecht 143
IV. Verhältnis des § 362 StPO zu den §§ 78 ff. StGB 143
1. Das Institut der Verjährung 145
2. Versuch einer Lösung des Konflikts anhand des Gesetzes 148
a) Verschiedene Lösungsansätze 148
b) Lösung über § 78b I Nr. 2 StGB 150
aa) Anwendbarkeit des Legalitätsprinzips im Wiederaufnahmeverfahren 151
bb) Ergebnis zur Anwendbarkeit des Legalitätsprinzips im Wiederaufnahmeverfahren 157
cc) Weitere Probleme bei der Lösung über § 78b I Nr. 2 StGB 157
dd) Ergebnis 159
3. Weitere Argumente der einzelnen Meinungen 160
a) Berücksichtigung der Folgen der einzelnen Meinungen 160
b) Die Reform der Verjährungsvorschriften von 1975 161
c) Beschuldigtenschutz 162
d) Weitere Argumente für einen Neubeginn der Verjährung 164
aa) Argumente 164
bb) Kritik 165
e) Weitere Argumente gegen das Weiterlaufen der Verjährung nach Freisprüchen 170
4. Ergebnis 171
5. Wiederaufnahme und Verjährung bei unterschiedlicher rechtlicher Würdigung im Ausgangs- und im Wiederaufnahmeverfahren 172
E. Schlussfolgerungen aus der bisherigen Untersuchung und Lösungsansätze 176
I. Zwischenergebnis und daraus resultierende Schlussfolgerungen 176
II. Lösungsansätze 180
F. Rechtskonforme Ausgestaltung des § 362 StPO 184
I. § 362 Nr. 3 StPO i.V.m. § 370 I StPO als absoluter Wiederaufnahmegrund 184
II. Fehlende Anknüpfung an die Schwere der begangenen Straftat 185
G. Erweiterung des § 362 StPO 193
I. Generelle Möglichkeit einer Erweiterung der Wiederaufnahmegründe in § 362 StPO 193
II. Notwendigkeit einer Erweiterung der Wiederaufnahmegründe in § 362 StPO 200
III. Strafprozessuale Zulässigkeit und Vereinbarkeit einer Erweiterung des § 362 StPO mit höherrangigem Recht und anderen Prinzipien 217
1. Strafprozessuale Zulässigkeit einer Erweiterung 217
2. Vereinbarkeit einer Erweiterung mit Art. 103 III GG 219
3. Vereinbarkeit einer Erweiterung mit Art. 14 VII IPbpR, Art. 4 EMRK-Pr. 7 und Art. 50 GRC in seiner innerstaatlichen Wirkung 238
4. Vereinbarkeit einer Erweiterung mit Art. 54 SDÜ, Art. 50 GRC und Art. 103 III GG in ihrer transnationalen Wirkung 242
5. Verstoß gegen Art. 3 I GG 242
6. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot 253
7. Verstoß gegen die Unschuldsvermutung 273
8. Verstoß gegen den Grundsatz der Waffengleichheit oder den Nemo-tenetur-Grundsatz 283
IV. Gefahr der Ausweitung der nachteiligen Wiederaufnahme 286
H. Fazit 289
Literaturverzeichnis 290
Stichwortverzeichnis 346