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Bauwens, K. (2016). Religiöse Paralleljustiz. Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54839-2
Bauwens, Kathrin. Religiöse Paralleljustiz: Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54839-2
Bauwens, K (2016): Religiöse Paralleljustiz: Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54839-2

Format

Religiöse Paralleljustiz

Zulässigkeit und Grenzen informeller Streitschlichtung und Streitentscheidung unter Muslimen in Deutschland

Bauwens, Kathrin

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1332

(2016)

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About The Author

Kathrin Bauwens ist als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig. Von 2005 bis 2010 studierte sie Rechtswissenschaften in Münster und Barcelona. Von 2011 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M (Yale), an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Düsseldorf.

Abstract

Unlängst häuften sich Meldungen über eine sogenannte »islamische Paralleljustiz« in Deutschland. Die Arbeit untersucht das damit angesprochene Phänomen der Generierung von Subkulturen unter Migranten, die sich auch in Deutschland an ihrem traditionellen oder religiösen Recht orientieren und vor allem familien- und strafrechtliche Streitigkeiten eigenständig bzw. durch milieunahe Personen schlichten oder entscheiden lassen, während die staatliche Justiz nicht einbezogen wird. Die Autorin analysiert die bisher vorliegenden Befunde und prüft systematisch Zulässigkeit und Grenzen religiöser bzw. traditionell motivierter Streitschlichtung- und entscheidung. Nach einer Abgrenzung zu Erscheinungen religiöser Gerichtsbarkeiten in Großbritannien und Kanada und der Einordnung des Phänomens in das Konzept des Rechtspluralismus, wird der verfassungsrechtliche Schutz genuin religiös motivierter Streitschlichtung aufgezeigt. Anhand einer Analyse potentieller Gegenrechte - wie zum Beispiel dem Rechtsprechungsmonopol des Staates, der funktionstüchtigen Strafrechtspflege, des Gleichheitssatzes, der öffentlichen Ordnung, aber auch etwa dem Rechtsdienstleistungsgesetz - werden präventive und repressive Handlungsmöglichkeiten des Staates dargelegt.»Religious Informal Justice«

The book focuses on the current debate on inofficial mediation and settlement of conflicts between muslim immigrants in Germany. Generated subcultures potentially rather prefer to settle conflicts privately and in accordance with Sharia law, instead of making use of the official justice system. The author systematically assesses the admissibility and limits of this social phenomenon under German law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Erster Teil: Eine Abgrenzung – Staatlich anerkannte religiöse Schiedsgerichte und informelle Paralleljustiz – Einführung und Begriffserklärung, Stand der Forschung 21
A. Informelle religiöse Streitschlichtung und -entscheidung in Migrantenmilieus 21
B. Informelle und formelle Scharia-Gerichte in Großbritannien 27
I. Öffentliche Schattengerichte – Die Sharia-Councils in Großbritannien 27
II. Muslim Arbitration Tribunal – islamisches Schiedsgericht? 31
III. Die umstrittene Rede des Erzbischofs von Canterbury 33
IV. Zwischenergebnis 35
C. Die Scharia-Debatte in Kanada 35
I. One Law for all Canadians? 36
II. Darstellung der vorgebrachten Argumente – Relevanz für die Bewertung informeller Verfahren 40
D. Scharia im Westen – Rechtspluralismus als wünschenswertes Ziel einer religionspluralistischen Gesellschaft? 43
I. Eine heterogene Mehrheit von Rechten im selben sozialen Feld 43
II. Religiöse Rechtsspaltung oder religiöse Schiedsverfahren als Antwort auf religiösen Pluralismus? 48
1. Religiöse Rechtsspaltung 48
2. Religiöse islamische Schiedsverfahren 54
Zweiter Teil: Religiöse Paralleljustiz im Familien- und Erbrecht 56
A. Das islamische Recht: Entstehung, Rechtsquellen und Grundzüge des materiellen Familien- und Erbrechts 56
I. Entstehung und frühe Geschichte des islamischen Rechts 57
1. Muhammads Zeit in Medina 57
2. Die Zeit der Kalifen 59
3. Die Entstehung der Rechtsschulen 61
II. Die Quellen des islamischen Rechts 62
1. Der Koran 63
2. Die Sunna 64
3. Der Konsens 65
4. Der Analogieschluss und andere juristische Auslegungsmethoden 65
5. Idschtihad und die Schließung des Tores der selbstständigen Rechtsfindung 66
III. Islamisches Familien- und Erbrecht 67
1. Ehefähigkeit 67
2. Eheschließung 69
3. Ehehindernisse 69
a) Anzahl der geschlossenen Ehen 69
b) Konfession des Ehepartners 70
c) Verwandtschaft 71
d) Wartefrist nach Scheidung oder Tod (iddat) 72
e) Statusgleichheit 73
f) Dreimalig ausgesprochener talāq 73
g) Pilgerfahrt 73
4. Allgemeine Wirkungen der Ehe 73
5. Güterrecht 74
6. Die Brautgabe 76
7. Unterhalt nach der Scheidung 77
8. Eheverträge (taqliq) 78
9. Beendigung der Ehe 79
a) Einseitige Scheidungsmöglichkeiten durch den Mann 79
aa) Verstoßung (ṭalāq) 79
bb) Schwur der Enthaltsamkeit (īlā) 82
cc) Vergleich mit einer Frau, zu der ein verwandtschaftliches Eheverbot besteht (ẓihār) 82
b) Scheidungsvollmacht der Frau (ṭalāq-e tafwīḍ) 82
c) Einvernehmliche Scheidung durch Vereinbarung der Ehepartner 83
d) Richterliche Auflösung der Ehe 83
e) Eheauflösung durch Religionswechsel 84
f) Beendigung durch Tod 85
10. Sorgerecht 85
11. Erbrecht 86
a) Festgelegte Erbfolge 86
b) Gewillkürte Erbfolge 88
c) Kognatische Erbfolge der Schiiten 89
12. Der Zeugenbeweis 89
B. Grundrechtlicher Schutz traditioneller bzw. religiöser Schlichtungen 90
I. Religionsfreiheit, Art. 4 GG 90
1. Bestimmung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit 91
2. Anwendung der festgestellten Grundsätze auf religiöse Paralleljustiz 96
3. Eingriff 99
4. Schranken des Art. 4 GG 99
II. Allgemeine Handlungsfreiheit 102
III. Zwischenergebnis 103
C. Rechtsprechungsmonopol des Staates oder existierender Gerichtspluralismus? Garantie und Grenzen privater Rechtsprechung 104
I. Staatliche Rechtsprechung und private Gerichtsbarkeiten – Begriffsklärung 104
II. Grenzen privater Gerichtsbarkeiten – Das staatliche Rechtsprechungsmonopol als irreführende Begrifflichkeit 110
1. Rechtsprechungsmonopol: Vom Wortlaut ausgehende Eingangsüberlegung 110
2. Art. 92 GG als verfassungsrechtliche Grundlage eines staatlichen Rechtsprechungsmonopols? 111
a) Absolutes Rechtsprechungsmonopol 111
b) Eigene Stellungnahme zu einem absoluten Rechtsprechungsmonopol 114
aa) Die Privatautonomie als zwingender Garant privater Gerichte 115
bb) Rückschluss aus den Gesetzgebungsmaterialien 116
cc) Kritsche Würdigung der für ein absolutes Rechtsprechungsmonopol vorgebrachten Argumentation 116
(1) Die geschichtliche Entwicklung des Justizwesens 117
(2) Der Topos der Einheit der Rechtsordnung 117
(3) Extensive Auslegung der Vorschriften des organisatorischen Teils 120
c) Zwischenergebnis 120
d) Quasi-absolutes Rechtsprechungsmonopol 121
e) Eigene Stellungnahme zu einem quasi-absoluten Rechtsprechungsmonopol 121
f) Relativ-formales und relativ-modales Rechtsprechungsmonopol 122
g) Eigene Stellungnahme zu den formalen Interpretationsansätzen 123
3. Herleitung eines quasi-absoluten Rechtsprechungsmonopols aus grundrechtlichen Schutzpflichten und dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch 125
a) Grundrechtliche Grenzen privater Gerichtsbarkeit 125
b) Justizgewährungsanspruch 126
c) Keine Begrenzung durch Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG 128
III. Zwischenergebnis 128
IV. Die praktische Umsetzung des quasi-absoluten Rechtsprechungsmonopols im deutschen Gerichtspluralismus 129
1. Schiedsgerichte 129
2. Vereins- und Verbandsgerichte 134
3. Betriebsjustiz 136
4. Parteischiedsgerichte 138
5. Kirchengerichte 139
V. Rückschlüsse für den Untersuchungsgegenstand und Ergebnis 141
D. Eingriff aufgrund der Verletzung des Gleichheitssatzes 143
I. Die Sittenwidrigkeit von auf islamischem Recht beruhenden Rechtsgeschäften 144
1. Ehevereinbarungen 146
2. Erbrecht 147
3. Scheidungsrecht 149
4. Sorgerecht 150
5. Gewichtung männlicher und weiblicher Zeugenaussagen 151
II. Zwischenergebnis 151
III. Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive zur Durchsetzung der Gleichberechtigung 152
1. Keine Eingriffsbefugnis aus der ordnungsrechtlichen Generalklausel in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG 152
2. Keine Eingriffsbefugnis aus der Schutzpflicht des Art. 3 Abs. 2 GG 153
a) Das Gentechnik-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs 155
b) Das Schleyer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 156
c) Kritik an grundrechtlichen Schutzpflichten als unmittelbarer Eingriffsgrundlage 157
d) Keine Eingriffsbefugnis aus der ordnungsrechtlichen Generalklausel in Verbindung mit einer staatlichen Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 2 GG 160
e) Mögliche Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzpflicht ohne Eingriffe in Rechte Dritter 161
3. Einordnung des Gleichheitssatzes unter das Teilschutzgut der Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen – Problematik der Subsidiaritätsklausel 163
4. Ergebnis 165
E. Eingriff aufgrund einer Verletzung der öffentlichen Ordnung 165
I. Verfassungs- und rechtspolitische Kritik am Begriff der öffentlichen Ordnung 166
II. Verletzung der öffentlichen Ordnung durch informelle religiöse Verfahren? 168
F. Unzulässige Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz 173
I. Entwicklung der Reglementierung des Rechtsberatungsmarktes in Deutschland 174
II. Komplementärfunktion des Rechtsdienstleistungsgesetzes 175
III. Das Rechtsdienstleistungsgesetz als Eingriffsgrundlage 176
IV. Schutzzwecke des Rechtsdienstleistungsgesetzes als vorrangiges Auslegungskriterium 177
1. Schutz der Rechtssuchenden 178
2. Schutz des Rechtsverkehrs 179
3. Schutz der Rechtsordnung 179
4. Schutz der Anwaltschaft als ungeschriebenes Schutzgut? 179
V. Informelle religiöse Rechtsberatung als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung? 180
1. Außergerichtlichkeit, § 1 Abs. 1 S. 1 RDG 180
2. Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG 181
a) Konkrete Angelegenheit 181
b) Fremde Angelegenheit 181
c) Rechtliche Prüfung 181
aa) Konstellation 1 182
bb) Konstellation 2 182
cc) Konstellation 3 186
3. Ausschlusstatbestände 187
a) Ausschluss des Vorliegens einer Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 RDG: Schiedsrichter 187
b) Ausschluss des Vorliegens einer Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG: Mediation 188
4. Erlaubnisfreiheit aufgrund eines Ausnahmetatbestandes? 190
a) Rechtsdienstleistung aufgrund besonderer Sachkunde in einem ausländischen Recht, §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 12 RDG 191
b) Unentgeltlichkeit, § 6 RDG 192
VI. Ergebnis 194
G. Eingriffe bei strafrechtlich relevantem Verhalten im Rahmen der religiösen Paralleljustiz im familienrechtlichen Bereich 194
Dritter Teil: Religiöse Paralleljustiz in strafrechtlich relevanten Sachverhalten 197
A. Religiös-kulturelle Motive der Beteiligten – Das islamische Strafrechtsverständnis 198
I. Kategorisierung der Straftatbestände 198
1. Grenzvergehen (hadd) 199
2. Talionsdelikte (qiṣāṣ) 200
B. Islamisches Strafrechtsverständnis und Offizialprinzip 201
I. Verankerung des Offizialprinzips im deutschen Recht 202
II. Durchbrechungen des Offizialprinzips 202
1. Antragsdelikte 203
2. Privatklage 204
3. Täter-Opferausgleich 205
III. Ergebnis 206
C. Friedensstiftende Funktion der Schlichter? 206
I. Präventivwirkung 207
II. Behinderung repressiver Polizeiarbeit 208
D. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsrechten und Wahrheitsermittlungspflicht – Möglichkeiten der Unterbindung von Schlichtungen im strafrechtlich relevanten Bereich 209
I. Repressive Maßnahmen – Strafrechtliche Konsequenzen 209
1. Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) 209
2. Strafvereitelung (§ 258 StGB) 211
3. Aussagedelikte (§§ 153–162 StGB) 214
II. Präventive Maßnahmen 216
1. Allgemeine Maßnahmen zur Vertrauensbildung und Sensibilisierung der Justiz 216
III. Vorfeldmaßnahmen 217
1. Untersagungsverfügung, Gefährderansprache und Gefährderanschreiben 219
2. Kontaktverbot 222
3. Eingriffsvoraussetzungen 223
a) Schutzgut: Strafrechtliche Vorschriften 223
b) Schutzgut: Die Pflicht des Staates zum Erhalt einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege 223
c) Schutzgut: Das Strafmonopol des Staates 226
d) Vorliegen einer konkreten Gefahr 227
e) Beschränkung durch das Übermaßverbot 228
f) Bestimmtheitsgrundsatz 230
E. Ergebnis 230
Ergebnisse der Arbeit in Thesen 231
Anhang: Interview mit Frau Rechtsanwältin Nazan Simsek aus Augsburg vom 3. Dezember 2013 über ihre Erfahrungen mit religiöser Paralleljustiz 240
Literaturverzeichnis 242
Sachverzeichnis 272