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Heinrich, J. (2016). Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen. Ein Beitrag zur Gesetzgebungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54981-8
Heinrich, Julia. Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen: Ein Beitrag zur Gesetzgebungslehre. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54981-8
Heinrich, J (2016): Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen: Ein Beitrag zur Gesetzgebungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54981-8

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Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen

Ein Beitrag zur Gesetzgebungslehre

Heinrich, Julia

Schriften zum Strafrecht, Vol. 299

(2016)

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About The Author

Julia Maria Heinrich studierte von 2005 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der University of East Anglia Norwich/Vereinigtes Königreich. Seit Februar 2012 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. Freund. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert sie seit Juli 2015 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Im Februar 2016 schloss sie ihre Promotion ab.

Abstract

Der Gesetzgeber muss sachgerechte Kriterien verwenden, um den Gerichten eine entsprechende Strafrechtskonkretisierung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die strafrechtstheoretischen Grundlagen ist dabei der enge Zusammenhang zwischen einem angemessenen Straftatbegriff und der Strafzumessung im konkreten Einzelfall zu beachten. Im Fokus der Untersuchung steht die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen, die dem Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht. Die de lege lata miteinander konkurrierenden Qualifikationstatbestände und Regelbeispielsnormen werden einer kritischen Analyse unterzogen und vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen als nicht angemessen verworfen. Unter Nutzung der Vorteile bei gleichzeitigem Vermeiden der Nachteile der verworfenen Regelungstechniken wird ein drittes Konzept entwickelt und de lege ferenda vorgeschlagen. Dieses synthetische Modell ratio-gerechter Strafschärfungen erreicht als goldener Mittelweg praktische Konkordanz zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A.Verfassungsrechtliche Grundlagen und das normentheoretische Konzept der personalen Straftatlehre 17
I. Die strafrechtliche Sanktion als spezifische Maßnahme des Rechtsgüterschutzes und ihre Unterscheidung von anderen staatlichen Maßnahmen 17
1. Schuldspruch und Strafe als spezifisch strafrechtliche Rechtsfolgen 17
2. Abweichende Zwecksetzung der Maßregeln der Besserung und Sicherung 18
3. Terminologie: Maßnahmen statt Rechtsfolgen 20
II. Grundrechtsfunktionen und ihre Bedeutung für das materielle Strafrecht 20
1. Schutzrecht gleich Schutzpflicht? – Die Rechtsgüterschutzaufgabe des Staates 21
a) Strafrecht als staatliches Schutzrecht 21
b) Staatliche Schutzpflichten 22
aa) Herleitung 23
(1) Rechtsprechung 23
(2) Literatur 25
bb) Art und Maß 25
c) Bedeutung staatlicher Schutzpflichten für das Strafrecht 28
2. Gleichheitsgrundsatz 28
a) Umfang und Adressatenkreis 28
b) Gewährleistungsgehalt und verfassungsmäßige Rechtfertigung 30
c) Rechtssetzungsgleichheit im Strafrecht 33
d) Gleichheitsaspekte bei Strafschärfungen 34
3. Zwischenfazit 35
III. Notwendige Kriterien der materiellen Legitimation: Strafrecht als Ausprägung des öffentlichen Rechts 36
1. Inhalt und Aufgabe von Strafe 37
a) Zweckfreie Strafe 37
b) Zweckrational orientierte Legitimation von Strafnormen 38
2. Das Normenkonzept: Verschiedene Rechtsgüterschutzzwecke der Verhaltens- und Sanktionsnorm 39
a) Die Funktion der Verhaltensnorm 39
b) Die Funktion der Sanktionsnorm 40
aa) Grundsätzliches 40
bb) Die Aufgabe des Schuldspruchs 41
cc) Die Aufgabe des Strafausspruchs 42
3. Die Vorfrage der Verhaltensnormlegitimation 43
a) Die Rechtsgutstheorie und ihre kritische Potenz 44
b) Die Legitimation von Verhaltens- und Sanktionsnormen anhand des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 45
aa) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Verhaltensnormlegitimation 45
bb) Die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung 46
(1) Geeignetheit 47
(2) Erforderlichkeit 47
(3) Angemessenheit 47
cc) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Legitimation der Sanktionsnorm 48
4. Das Schuldprinzip als eingriffsbegrenzendes Kriterium 49
5. Weitere formelle Voraussetzungen 50
6. Zwischenfazit 50
IV. Formale Grenzen staatlichen Strafens – Der Gesetzlichkeitsgrundsatz und die Legitimation von Schuldspruch und Strafe 51
1. Bedeutung und Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips 51
2. Aufgabe und Funktion – Die ratio des Gesetzlichkeitsgrundsatzes 52
3. Im Speziellen: Der Bestimmtheitsgrundsatz i. S.v. Art. 103 Abs. 2 GG 55
a) Umfang und Adressatenkreis 56
b) Gewährleistungsgehalt 57
aa) Kritische Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 58
(1) Anforderungen an strafbegründende Tatbestandsmerkmale 58
(2) Anforderungen an die Rechtsfolgenseite 60
bb) Gesetzesbindung und Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung – zum Verfahren der Gewinnung rechtlicher Inhalte, die nicht im Gesetz stehen 60
cc) Anforderungen bei besonders schweren Fällen 64
4. Im Speziellen: Das Analogieverbot 65
5. Zwischenfazit 66
B. Konkretisierungen und Konsequenzen der personalen Straftatlehre für die Strafzumessung 68
I. Die Problematik gesetzlicher Reaktionsmöglichkeiten und konkreter Rechtsfolgenbestimmung 68
1. (Unrechts-)Kennzeichnung und Differenzierung im Schuldspruch als der primären Rechtsfolge 68
2. (Unrechts-)Kennzeichnung und Differenzierungen im Strafausspruch 70
a) Strafhöhenbemessung anhand der gesetzlichen Strafrahmen 70
aa) Begrenzungsfunktion der Strafrahmen 72
bb) Leitfunktion der Strafrahmen 73
(1) Die Grenzwerthypothese 73
(2) Kritische Beurteilung der Grenzwerthypothese 75
b) Fazit 79
II. Strafhöhenbemessung anhand eines materiell konzipierten Straftatsystems – Die Auswirkungen der personalen Straftatlehre auf die Rechtsfolgenbestimmung 80
1. Inbegriff aller strafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten – Schwereskala und die personale Straftatlehre 81
2. Relevanz von Qualität und Gewicht der den Schuldspruch bestimmenden Faktoren für die konkrete Rechtsfolgenbestimmung – Fehlverhalten und Fehlverhaltensfolgen 82
a) Personales Fehlverhalten 82
aa) Bestimmung einer Rangordnung der Fehlverhaltensweisen anhand der abstrakten Wertigkeit der tangierten Rechtsgüter, des Gefährdungsgrades und des möglichen Verletzungsausmaßes 83
bb) Vorsätzliches und fahrlässiges Fehlverhalten 84
(1) Fahrlässiges Fehlverhalten 86
(2) Vorsätzliches Fehlverhalten 88
(3) Auswirkungen auf die Rechtsfolgenbestimmung 92
cc) Gesinnungen bzw. das Vorleben des Täters 94
(1) Die Gesinnung 95
(2) Die Rückfallschärfung 96
dd) Besondere Pflichtenstellung 98
(1) Sonderverantwortlichkeit 98
(2) Amtsträgerinhaberschaft 99
ee) Das Nachtatverhalten (als negative Rechtsfolgevoraussetzung) 100
b) Fehlverhaltensfolgen bzw. gleichwertige Tatumstände 101
aa) Tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolgen bzw. gleichwertige Tatumstände i. e. S. 102
(1) Relevanz der Fehlverhaltensfolgen 102
(2) Das Verhältnis von Fehlverhalten und Fehlverhaltensfolgen 104
(3) Die Strafrahmenmilderung beim Versuch (§ 23 Abs. 2 i.V.m. § 49) 105
(a) Hauptfragen zur Rahmenentscheidung beim Versuch 106
(b) Ratio der Milderung und Unterschiede im Bereich der Deliktstypen 109
(c) Die Adäquität der Strafrahmenmilderung beim Versuch – Legitimationsrelevante Divergenzen zwischen Vollendung und Versuch 112
(d) Kriterien für die Strafrahmenwahl und Fallgruppen legitimer Strafrahmenmilderung 113
bb) Relevanz (anderer) verschuldeter Auswirkungen der Tat 116
cc) Zwischenfazit 117
3. Weitere Bestimmungsgründe für die angemessene Reaktion 117
a) Reaktionsbedürfnis 117
b) Die Strafwirkung 118
c) Strafrechtliche (Ir-)Relevanz von Spezial- oder Generalprävention 119
4. Lösung der Wertungsprobleme bei der Schuldstrafenbestimmung 120
5. Fazit – Ein kritischer Seitenblick auf die Spielraumtheorie und Co. 123
6. Exkurs: Die Vereinbarkeit der erzielten Ergebnisse mit § 46 126
C. Die Bestimmung von Strafschärfungen im Kernstrafrecht 130
I. Allgemeines 130
1. Terminologie und Einführung in die Systematik 130
2. Strafrahmenänderungsgründe und ihre Erscheinungsformen 131
3. Historischer Überblick: Die Regelbeispielstechnik als „Mittelweg“ zwischen Kasuistik und Generalklausel 135
II. Der Deliktscharakter der besonders schweren Fälle 137
1. Die Strafzumessungslösung 137
2. Mischform 139
3. Tatbestandslösung 139
4. Kritische Würdigung und eigene Auffassung: Die funktionale Äquivalenz von Regelbeispielsnormen und Qualifikationstatbeständen 143
III. Gesetzlich bestimmte Strafrahmenschärfungen – Die Vereinbarkeit der „besonders schweren Fälle“ mit dem Gesetzlichkeitsgrundsatz 145
1. Bestimmtheitsgebot 146
a) Regelbeispiele 146
b) Mit Regelbeispielen exemplifizierte unbenannte besonders schwere Fälle 147
c) Nicht weiter erläuterte unbenannte besonders schwere Fälle (Generalklauseln) 149
2. Analogieverbot 150
IV. Fazit – Bewertung der Regelbeispielsmethode und ihrer Alternativen 153
V. Vorschläge de lege ferenda: Synthetisches Modell ratio-gerechter Strafschärfungsgründe 158
1. Vorschlag de lege ferenda: Körperverletzungsdelikte 158
2. Vorschlag de lege ferenda: Diebstahlsdelikte 159
3. Bewertung der Vorschläge de lege ferenda: Die Vorzüge des synthetischen Modells ratio-gerechter Strafschärfungen 160
a) Allgemeines 160
b) Bewertung 161
D. Weiterführung des Modells ratio-gerechter Strafschärfungen im Allgemeinen Teil und Ausblick 165
I. Das Modell ratio-gerechter Strafschärfung als Regelung im Allgemeinen Teil 165
1. Allgemeines 166
2. Vorschlag de lege ferenda 168
3. Erläuterung und Vorzüge des vorgeschlagenen Modells ratio-gerechter Strafschärfungen 169
II. Ausblick 171
1. Zur Reform der Erfolgsqualifikationen 171
2. Zur Reform der Tötungsdelikte Mord und Totschlag 172
3. Zur Reform der minder schweren Fälle 176
E. Anhang 177
I. Umstände, die qualifiziertes Fehlverhalten begründen 177
1. § 46 Abs. 3 Nr. 1 a n.F. 177
2. § 46 Abs. 3 Nr. 1 b n.F. 178
3. § 46 Abs. 3 Nr. 1 c n.F. 180
4. Sonstige Umstände, die qualifiziertes Fehlverhalten begründen 181
II. Umstände, die qualifizierte Fehlverhaltensfolgen begründen 183
1. § 46 Abs. 3 Nr. 2 a n.F. 183
2. § 46 Abs. 3 Nr. 2 b n.F. 184
Literaturverzeichnis 187
Stichwortverzeichnis 216