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Stegmair, F. (2016). Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich. Eine interdisziplinäre und rechtsvergleichende Betrachtung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54999-3
Stegmair, Franziska. Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich: Eine interdisziplinäre und rechtsvergleichende Betrachtung. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54999-3
Stegmair, F (2016): Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich: Eine interdisziplinäre und rechtsvergleichende Betrachtung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54999-3

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Die Auswirkungen des Strafprozesses auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich

Eine interdisziplinäre und rechtsvergleichende Betrachtung

Stegmair, Franziska

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 242

(2016)

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Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der rechtsvergleichenden prozessualen Frage, welche Auswirkungen ein abgeschlossener bzw. rechtshängiger Strafprozess auf den Zivilprozess in Deutschland und Frankreich hat. Zur Beantwortung dieser Frage werden zunächst die jeweiligen nationalen Lösungsansätze mit ihren zugrundeliegenden Wertentscheidungen dargestellt. Anschließend werden die unterschiedlichen Konzepte gegenübergestellt und im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensprinzipien, die in beiden Rechtsordnungen anerkannt sind, bewertet. Sowohl im französischen als auch im deutschen Prozessrecht ist die Frage, wie das Verhältnis zwischen aufeinanderfolgenden und parallelen Straf- und Zivilprozessen sachgerecht zu lösen ist, seit Jahrzehnten Gegenstand lebhafter Kontroversen. Vor dem Hintergrund der durchgeführten Bewertung gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass im deutschen Recht - anders als im französischen Recht - keine durchschlagenden Gründe für einen Reformbedarf bestehen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
1. Teil: Deutschland 36
A. Auswirkungen eines abgeschlossenen Strafprozesses auf den nachfolgenden Zivilprozess 36
I. Grundsätzlich keine Bindung des Zivilrichters an rechtskräftige Strafurteile 36
1. Begriff der Bindung 37
2. Bedeutung der Bindungsfreiheit 38
3. Rechtliche Einordnung der Bindungsfreiheit 39
a) Keine Bindung im Wege der positiven Rechtskraftwirkung des Strafurteils 39
b) Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem. § 286 Abs. 1 ZPO als Hindernis für eine Bindungswirkung des Strafurteils 43
c) § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO a. F. als gesetzliches Verbot einer Bindungswirkung des Strafurteils? 44
d) § 118 Abs. 3 BRAO, § 57 Abs. 1 BDG e contrario 46
e) Beweiskraft des Strafurteils als öffentliche Urkunde gem. §§ 415 ff. ZPO 47
f) Vorfragenkompetenz und fakultative Verfahrensaussetzung gem. § 149 Abs. 1 ZPO als Indizien für die Bindungsfreiheit des Zivilrichters? 48
g) Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung als Indiz für eine Bindungswirkung des Strafurteils? 49
h) Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte für und gegen eine Bindungswirkung des Strafurteils 49
aa) Die Unabhängigkeit des Richters 50
bb) Der Gewaltenteilungsgrundsatz 51
cc) Das Rechtsstaatsprinzip 51
dd) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bzw. Einheitlichkeit der Rechtsprechung 56
ee) Die Gleichwertigkeit der Gerichtszweige, Art. 95 Abs. 1 GG 58
i) Zusammenfassung 59
II. Ausnahmsweise Bindung des Zivilrichters an ein rechtskräftiges Strafurteil 59
1. Bindung aufgrund vorangegangenen (Grund)Urteils im Adhäsionsverfahren 60
2. Bindung aufgrund Tatbestandswirkung und Gestaltungswirkung 60
3. Bindung aufgrund von Beweisregeln, die die freie Beweiswürdigung ausschließen 61
III. Erheblicher Einfluss der im Straf- und Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse auf die zivilrichterliche Entscheidung 62
1. Gesetzliche Ausgangslage 62
a) Verwertung des Strafurteils im Wege des Urkundenbeweises 63
b) Verwertung des strafgerichtlichen Hauptverhandlungsprotokolls im Wege des Urkundenbeweises 64
c) Verwertung einzelner Erkenntnisse aus dem Strafverfahren im Wege des Urkunden- oder Sachverständigenbeweises 65
d) Abgrenzung: Auswirkungen eines Strafurteils auf die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess 69
2. Blick in die gerichtliche Praxis 72
a) Zumeist zutreffende Anwendung der gesetzlichen Regelungen 73
aa) Zutreffende Anwendung der Regeln über die Darlegungslast 73
bb) Zutreffende Würdigung des Strafurteils auf der Beweiswürdigungsebene 74
cc) Folgen der zutreffenden Anwendung der gesetzlichen Regelungen 75
b) Teilweise ungenaue bzw. unzutreffende Anwendung der gesetzlichen Regelungen 76
aa) Unzutreffende bzw. ungenaue Anwendung der Regeln über die Darlegungslast 77
bb) Unberechtigter Stellenwert des Strafurteils auf der Beweiswürdigungsebene 80
cc) Ursachen und Folgen der unzutreffenden Gesetzesanwendung 85
3. Gescheiterte Reformvorschläge 86
IV. Begründung der gesetzlichen Lösung zugunsten der Unabhängigkeit und Bindungsfreiheit des Zivilrichters 90
1. Historische Entwicklung 90
2. Gesichtspunkte, die für eine Unabhängigkeit des Zivilrichters sprechen 92
a) Unterschiedliche Aufgaben von Zivil- und Strafverfahren 93
b) Geltung unterschiedlicher Verfahrensgrundsätze im Zivil- und Strafverfahren 97
aa) Untersuchungsgrundsatz und Beibringungsgrundsatz 97
bb) Beweislastregeln 98
cc) Unterschiedliche Beweisverbote und Zeugnisverweigerungsrechte 100
dd) Strafprozessualer nemo tenetur-Grundsatz und Wahrheitspflicht im Zivilprozess 101
c) Anspruch auf rechtliches Gehör unbeteiligter Dritter 102
d) Wahrung der Rechte des Angeklagten im Strafverfahren 104
3. Mögliche Nachteile der Entscheidung des Gesetzgebers zugunsten der Bindungsfreiheit 107
a) Nachteilige Auswirkungen der Bindungsfreiheit auf Effizienz und Prozessökonomie 107
b) Verzicht auf bessere Wahrheitsermittlung durch weitergehende Erkenntnismöglichkeiten des Strafverfahrens? 108
c) Beeinträchtigung des Interesses einer geordneten Rechtspflege und des Ansehens der Justiz? 110
d) Kritik im Hinblick auf den Opferschutz 111
e) Beeinträchtigung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens 112
4. Zusammenfassung 113
B. Auswirkungen eines Strafprozesses auf den parallelen Zivilprozess 113
I. Aussetzungsbefugnis, aber keine Aussetzungspflicht 113
II. Voraussetzungen der Aussetzungsbefugnis 113
1. Verdacht einer strafbaren Handlung 114
2. Einfluss der Ermittlungen auf die zivilgerichtliche Entscheidung 114
3. Aufhebung der Aussetzung 115
III. Ermessenskriterien im Rahmen der Abwägungsentscheidung gem. § 149 Abs. 1 ZPO 116
IV. Begründung der Aussetzungsbefugnis 117
V. Zusammenfassung 117
2. Teil: Frankreich 118
A. Auswirkungen eines abgeschlossenen Strafprozesses auf den nachfolgenden Zivilprozess 121
I. Bindungswirkung des Strafurteils für den Zivilrichter 121
II. Voraussetzungen der Bindungswirkung 122
1. Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Strafurteils 123
2. Bindungswirkung im Hinblick auf sämtliche Zivilverfahren 124
III. Umfang der Bindungswirkung 125
1. Sachlicher Umfang der Bindungswirkung 125
a) Bindungswirkung der Entscheidung über die Strafbarkeit 125
b) Keine Beschränkung der Bindungswirkung auf den Tenor des Strafurteils 126
c) Bindungswirkung der tragenden Elemente des Strafurteils, soweit diese entscheidungserheblich für das Zivilverfahren sind 126
aa) Bindung im Hinblick auf die „constatations certaines et nécessaires“ des Strafurteils 127
bb) Entscheidungserheblichkeit einzelner Elemente des Strafurteils für die Entscheidung des Zivilrichters 129
d) Keine Möglichkeit des Gegenbeweises 130
2. Persönlicher Umfang der Bindungswirkung 130
a) Traditionelle Anerkennung der „autorité ‚erga omnes‘ de la chose jugée au pénal sur le civil“ 131
b) Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf die „erga omnes“-Wirkung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 132
aa) Die Entscheidung „Sainglas gegen Sainglas“ 133
bb) Einschränkung der negativen Folgen der „erga omnes“-Wirkung des Grundsatzes der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ durch eine objektive Beschränkung des Prinzips 133
cc) Die Entscheidung der Cour de cassation vom 3. Juni 1998 135
dd) Die Entscheidung der Cour de cassation vom 12. Juli 2000 137
ee) Die Entscheidung der Cour de cassation vom 10. Oktober 2008 139
c) Erwartete Auswirkungen der Entscheidungen auf die persönliche Reichweite der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 141
aa) Bindungswirkung des Strafurteils gegenüber denjenigen, die tatsächlich am Strafprozess beteiligt waren 141
bb) Bindungswirkung des Strafurteils gegenüber denjenigen, die sich am Strafprozess hätten beteiligen können 143
d) Zusammenfassung 145
3. Keine Berücksichtigung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ von Amts wegen 145
IV. Rechtliche Einordnung und gesetzliche Anknüpfung des Prinzips der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 146
1. Regelungen des Code civil, die auf eine strafrechtliche Verurteilung oder die Begehung einer Straftat abstellen? 146
2. Die obligatorische Verfahrensaussetzung gem. Art. 4 Abs. 2 CPP („le criminel tient le civil en l’état“) als Grundlage der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“? 147
3. Bindung des Zivilrichters im Wege der negativen Rechtskraftwirkung des Strafurteils? 150
4. Bindung des Zivilrichters im Wege der positiven Rechtskraftwirkung des Strafurteils? 151
5. Bindung des Zivilrichters im Wege einer unwiderlegbaren Beweiswirkung des Strafurteils? 154
6. Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und Gerichtsorganisation als Indizien für eine Bindungswirkung des Strafurteils? 154
7. Regelungen des Code de procédure pénale, die die Existenz der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ voraussetzen? 155
8. Der Grundsatz der „unité des juridictions pénale et civile“ als Argument für eine Bindungswirkung des Strafurteils? 156
9. Zusammenfassung 156
V. Fortwährender Bedeutungsverlust des Grundsatzes der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 156
1. Entwicklung hin zu einer größeren Freiheit des Zivilrichters bei der rechtlichen Würdigung 157
a) Abschaffung der „unité des fautes“ 158
b) Erheblicher Bedeutungsverlust des Grundsatzes der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 161
2. Reduzierung des Anwendungsbereichs der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ durch die Einschränkung des Grundsatzes „le criminel tient le civil en l’état“ 162
3. Arbeitsentwurf zur Beschränkung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ auf „actions civiles“ 164
4. Einschränkung der „erga omnes“-Wirkung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 165
VI. Abgrenzung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ von anderen Urteilswirkungen 166
VII. Verwertung einzelner Erkenntnisse des Strafverfahrens im Zivilverfahren 167
VIII. Rechtfertigung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 167
1. Historische Entwicklung 167
2. Überlegenheit des Strafverfahrens 169
a) Bessere Wahrheitsermittlung im Strafverfahren 169
b) „Prééminence du pénal sur le civil“ 170
3. Rechtssicherheit, Bedürfnis nach Widerspruchsfreiheit gerichtlicher Entscheidungen 172
4. Prozessökonomie 173
5. Verflechtung zwischen „action civile“ und „action publique“ 174
IX. Nachteile der französischen Lösung 175
1. Inkohärenz der französischen Lösung 175
2. Verstoß der „erga omnes“-Wirkung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ gegen das rechtliche Gehör unbeteiligter Dritter 176
3. Nachteile für Opfer und Angeklagte 177
4. Geltung unterschiedlicher Verfahrensgrundsätze im Zivil- und Strafverfahren 177
5. Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Wahrheit und Verdrängung der freien richterlichen Beweiswürdigung 178
X. Zusammenfassung 179
B. Auswirkungen eines Strafprozesses auf den parallelen Zivilprozess 179
I. Traditionelles Prinzip: „le criminel tient le civil en l’état“ 180
II. Gemeinsame Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung 181
III. Obligatorische Aussetzung der „action civile“ 183
1. Begründung der obligatorischen Verfahrensaussetzung 184
a) Verhinderung des Einflusses des Zivilurteils auf die strafrichterliche Entscheidung 184
b) Überlegenheit des Strafverfahrens 184
c) Prozessuale Absicherung der „autorité de la chose jugée au pénal sur le civil“ 185
d) Verhinderung widersprüchlicher Entscheidungen zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 186
e) Prozessökonomie, geordnete Rechtspflege 186
2. Kritik an der obligatorischen Verfahrensaussetzung 186
a) Missbrauchsgefahr 186
b) Verzögerung des Zivilverfahrens 188
IV. Gesetzesänderung 2007: Aussetzungsermessen für „actions à fins civiles“ 189
1. Grund für die Einschränkung der Aussetzungspflicht 189
2. Reichweite des Aussetzungsermessens 190
3. Begründung des Aussetzungsermessens 192
4. Kritik an der fakultativen Verfahrensaussetzung 193
V. Vorschlag einer weitergehenden Abschaffung des Prinzips „le criminel tient le civil en l’état“ 194
VI. Zusammenfassung 194
3. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 196
A. Auswirkungen eines abgeschlossenen Strafprozesses auf den nachfolgenden Zivilprozess 196
I. Berücksichtigung der Ergebnisse des Strafprozesses bei der Sachverhaltsermittlung 196
1. Allgemeine Bedeutung der Ergebnisse des Strafprozesses bei der Sachverhaltsaufklärung im Zivilprozess 196
a) Unterschiede 196
b) Gemeinsamkeiten 198
2. Im Besonderen: Persönliche Reichweite der Ergebnisse des Strafprozesses bei der Sachverhaltsaufklärung im Zivilprozess 200
a) Unterschiede 200
b) Gemeinsamkeiten 201
II. Berücksichtigung des Strafurteils bei der rechtlichen Würdigung 202
1. Unterschiede 202
2. Annäherung der Rechtsordnungen 202
B. Auswirkungen eines Strafprozesses auf den parallelen Zivilprozess 203
I. Unterschiede 203
II. Formale Annäherung der Rechtsordnungen 203
4. Teil: Bewertung der nationalen Konzepte im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensprinzipien 205
A. Bewertung der Auswirkungen eines abgeschlossenen Strafprozesses auf den nachfolgenden Zivilprozess 206
I. Bewertungskriterien 206
II. Bewertung 206
1. Die Widerspruchsfreiheit gerichtlicher Entscheidungen 206
2. Der Grundsatz der Rechtssicherheit 210
3. Die bestmögliche Wahrheitsermittlung im Zivilprozess 212
4. Der Opferschutz 213
5. Das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör 217
6. Die Wahrung der Rechte des Angeklagten im Strafprozess 224
7. Effizienz- und prozessökonomische Gesichtspunkte 228
8. Die freie richterliche Beweiswürdigung 230
III. Zusammenfassung 231
B. Bewertung der Auswirkungen eines Strafprozesses auf den parallelen Zivilprozess 232
I. Bewertungskriterien 232
II. Bewertung 233
1. Die Verhinderung widersprüchlicher Entscheidungen zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 233
2. Die Prozesswirtschaftlichkeit 236
III. Zusammenfassung 239
5. Teil: Reformbedarf? 240
A. Reformbedarf im deutschen Recht? 240
I. Reformbedarf im Hinblick auf die Auswirkungen eines abgeschlossenen Strafprozesses auf den nachfolgenden Zivilprozess? 240
1. Vorteile einer uneingeschränkten Bindungswirkung des Strafurteils 240
2. Ablehnung einer uneingeschränkten Bindungswirkung aufgrund nicht hinnehmbarer Nachteile 241
3. Asymmetrische Bindungswirkung als alternative Lösung? 242
4. Kein Reformbedarf im deutschen Recht 254
II. Reformbedarf im Hinblick auf die Auswirkungen eines Strafprozesses auf den parallelen Zivilprozess? 256
B. Reformbedarf im französischen Recht? 257
Literaturverzeichnis 259
Sachverzeichnis 270