Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss
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Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss
Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess
(2016)
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Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt weithin als Meilenstein auf dem Weg zur Herausbildung eines modernen Völkerrechts. Während der Beitrag der westalliierten Siegermächte hierzu Gegenstand zahlloser Abhandlungen und Zeitzeugenberichte war, ist eine über Mutmaßungen und anekdotische Referenzen hinausreichende Auseinandersetzung mit dem Einfluss der UdSSR bislang kaum je ernsthaft unternommen worden. Die Untersuchung wirft zunächst die Frage nach dem im Prozessvorfeld auf sowjetischer Seite anzutreffenden Verständnis des Völkerrechts als internationaler Ordnungskategorie auf, um vor diesem Hintergrund sodann die geistesgeschichtlichen Einflüsse der sowjetischen Parteidoktrin auf die Genese des IMT-Statuts nachzuzeichnen. Sie rekonstruiert den sowjetischen Beitrag zur Anklage, zur Durchführung der Hauptverhandlung und schließlich zur Urteilsentstehung. Anhand archivalischer Materialien legt die Autorin die hierfür jeweils maßgeblichen internen Entscheidungsprozesse offen.»International Criminal Jurisdiction Under the Soviet Union: the USSR's Contribution to the Nuremberg Trial of Major War Criminals«The study examines the influence of the Soviet Union and its central figures throughout the preparatory and implementation stages of the Nuremberg trial against major war criminals. Based on findings from archival sources, the study analyzes the Soviet contribution to the genesis of the IMT statute, the preparation of the indictment, and the obtaining of evidence. Thereupon, the study focuses on the Soviet role in the trial hearings and, finally, the process of determining the final verdict.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
A. Einleitung | 23 | ||
I. Anlass und Zweck der Untersuchung | 23 | ||
II. Einführung in den Quellenbestand | 26 | ||
III. Aufbau: Der Gang der Untersuchung | 28 | ||
IV. Hinweise zu Transliteration und Übersetzung | 32 | ||
B. Die juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen als Herausforderung der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre | 33 | ||
I. Das Völkerrecht im rechtstheoretischen Wandel der 1930er Jahre | 34 | ||
II. „Propagandisten des wirklichen Völkerrechts“: Genese eines positiven sowjetischen Völkerrechtsverständnisses im Schatten der Lenin-Stalinschen Doktrin | 39 | ||
III. Entwicklungslinien der sowjetischen Völkerstrafrechtsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung ihrer konzeptionellen Konkretisierung in Bezug auf die Ahndung nationalsozialistischen Unrechts | 42 | ||
1. Das System der ‚internationalen Verbrechen‘: Theoretische Wegbereitung eines kohärenten völkerstrafrechtlichen Konzepts durch die Studien Trajnins | 42 | ||
a) Strafrechtliche Intervention (1935) | 43 | ||
b) Verteidigung des Friedens und Strafgesetz (1937) | 44 | ||
2. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941 als Impulsgeber für die Fortentwicklung eines zeitgenössischen Konzepts zur Ahndung von Kriegsverbrechen | 48 | ||
a) Die Resonanz in der sowjetischen (Rechts-)Wissenschaft auf die deutsche Invasion | 48 | ||
b) Wissenschaftspolitische Repression als Hemmschuh einer diskursiven Entwicklung des sowjetischen Völkerstrafrechtsverständnisses | 49 | ||
c) Rechtsfortbildung intra muros: Diskrete Grundlegung einer völkerstrafrechtlichen Doktrin | 51 | ||
3. Die Regierungserklärung vom 14. Oktober 1942: Die Installation eines internationalen Straftribunals als Nukleus einer sich entwickelnden sowjetischen Völkerstrafrechtskonzeption ex cathedra | 53 | ||
4. Das interne Poljanskij-Dossier: Blaupause eines Statuts für ein zukünftiges internationales Militärtribunal | 55 | ||
5. Die fachöffentliche Erschließung der Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern als Rechtsproblem | 58 | ||
6. ‚Strafrechtliche Verantwortung der Hitleristen‘: Monographische Vollendung der von Trajnin geleisteten Vorarbeiten in Bezug auf die völkerstrafrechtliche Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen | 63 | ||
7. Poljanskijs Entwurf einer ‚Internationalen Gerichtsbarkeit‘ an die Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Schatten Trajnins | 71 | ||
IV. Fazit | 77 | ||
C. Die Ahndung von Kriegsverbrechen als Gegenstand sowjetischer Regierungspolitik | 80 | ||
I. Erste Phase: Unspezifisches Verlangen nach ‚harter Bestrafung‘ der deutschen Aggressoren | 82 | ||
II. Zweite Phase: Allmähliche Konturierung einer regierungsamtlichen sowjetischen Strafkonzeption im Wechselspiel mit westalliierten Modellen zur Ahndung von Kriegsverbrechen | 90 | ||
1. Die Erklärung vom 14. Oktober 1942: Grundlegende Weichenstellung in der sowjetischen Kriegsverbrecherpolitik | 90 | ||
a) Einsetzung eines internationalen Straftribunals: Grundstein für ein emanzipiertes sowjetisches Strafkonzept | 90 | ||
b) Die Erklärung vom 14. Oktober 1942 als Manöver im Grenzbereich außenpolitischer Isolation: Hintergründe, Determinanten und Auswirkungen | 93 | ||
aa) Misstrauen als Beziehungskonstante und eine neuralgische Personalie: Das sowjetische Verhältnis zu Großbritannien und die sowjetische Ungewissheit über das weitere Schicksal Rudolf Heß’ | 93 | ||
bb) Allianz auf Augenhöhe oder postremus inter pares? Der sowjetische Sonderweg als Reaktion auf die unzureichende Einbindung in die britischen Überlegungen | 98 | ||
2. Der antibritische Pravda-Leitartikel vom 19. Oktober 1942: Aufmacher mit Eskalationspotential | 102 | ||
3. Der sowjetisch-britische Meinungsaustausch am 5. November 1942: Standortbestimmung und behutsame Annäherung | 104 | ||
4. Das sowjetische Aide-mémoire vom 11. November 1942: Konsolidierung der bilateralen Beziehungen und rhetorische Abrüstung auf Geheiß Stalins | 110 | ||
5. Die Unterredung zwischen Kerr und Molotov am 24. November 1942: Weitere Rückführung des wechselseitigen Misstrauens | 114 | ||
6. Die sowjetische Abkehr vom Projekt einer UNWCC: Vorläufiger Kulminationspunkt eines wieder entfachten Misstrauens in den sowjetisch-britischen Beziehungen | 116 | ||
a) Einladung der UdSSR zur Teilnahme an der UNWCC und grundsätzliche sowjetische Zustimmung am 21. Januar 1943 | 116 | ||
b) Stein des Anstoßes: Die Frage der konkreten Kommissionsbesetzung als unüberwindbare Hürde | 118 | ||
7. Offizielle Konsenswahrung in der Folgezeit: Vermeidung offener Verwerfungen als Maxime der alliierten Außendarstellung | 131 | ||
8. Der Ukaz Nr. 43 vom 19. April 1943: Sowjetisches Sonderrecht zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und rechtspraktische Erprobung auf sowjetischem Territorium | 134 | ||
a) Der Ukaz Nr. 43 als strafrechtliches Passepartout: Ideologische Überformung des kodifizierten Sowjetstrafrechts | 135 | ||
b) „Blut für Blut, Tod für Tod“: Initiale Anwendung des Ukaz 43 in der strafgerichtlichen Spruchpraxis der sowjetischen Militärgerichte | 142 | ||
9. Die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943: Alliiertes Bekenntnis zur Notwendigkeit eines kollektiven Vorgehens bei der Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher | 149 | ||
10. Stalins Rede anlässlich des 26. Jahrestages der Revolution: Manifest für eine kategorische Kriminalisierung der deutschen Kriegsführung? | 151 | ||
11. Die Konferenz in Teheran: Trinkspruch als Destillat der sowjetischen Kriegsverbrecheragenda? | 153 | ||
12. Der sowjetische Kriegsverbrecherprozess von Char’kov (15. bis 18. Dezember 1943): Propagandistische Inszenierung im Gewande der Justizförmigkeit | 155 | ||
a) Das Verfahren von Char’kov als Paradebeispiel eines politisch dirigierten Schauprozesses | 160 | ||
b) Der Kriegsverbrecherprozess von Char’kov als singulärer Akt nationaler Selbstbehauptung: Erklärungsansätze und Hintergründe | 161 | ||
c) Bewertung und Ausblick: Der Prozess von Char’kov als Instrument der Staatspropaganda und Schablone für einen international organisierten Prozess gegen Hauptkriegsverbrecher? | 165 | ||
III. Dritte Phase: Formale Harmonisierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik und grundsätzliche Verständigung auf die Einrichtung eines Internationalen Militärtribunals | 171 | ||
1. Ansätze zur Koordinierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik als Gegenstand diplomatischer Annäherung zwischen der UdSSR und den westlichen Alliierten im Jahresverlauf 1944 | 171 | ||
a) Stagnation der sowjetischen Kriegsverbrecherkonzeption in der Endphase des Zweiten Weltkriegs | 171 | ||
b) Ambivalenz der westalliierten Kriegsverbrecherkonzeptionen | 173 | ||
aa) „[T]he outlaws shot to death within six hours“: Churchills Nomenklatur der Gesetzlosen | 174 | ||
bb) „[P]ut to death forthwith by firing squads […] of the United Nations“: Die Problematik der Hauptkriegsverbrecher als Gegenstand des amerikanischen Morgenthau-Plans | 179 | ||
cc) Der britisch-amerikanische Telegrammentwurf von Quebec: Amalgamation der westallierten Lösungsansätze | 182 | ||
dd) Die allmähliche Erosion der westalliierten Liquidationsszenarien | 184 | ||
c) Ein „extrem achtbarer Standpunkt“: Stalins kategorische Verwahrung gegen Liquidationen auf ‚politischer‘ Grundlage | 186 | ||
2. Die Abschlusserklärung von Jalta: Mandat zur Vorbereitung einer koordinierten alliierten Sprachregelung im Umgang mit Hauptkriegsverbrechern | 189 | ||
3. Ansätze zur bilateralen Wiederannäherung der Positionen Großbritanniens und Amerikas | 192 | ||
4. Von Morgenthau zu Rosenman: Grundsätzliche Einigung auf Grundlage des amerikanischen Entwurfs in San Francisco | 195 | ||
IV. Fazit | 196 | ||
D. Von San Francisco bis London – 3. Mai 1945 bis 26. Juni 1945 | 202 | ||
I. Faktische Anerkennung des amerikanischen Vorschlags als Grundlage für die weitere Verhandlungsführung | 204 | ||
1. Der Bericht Arutjunjan/Golunskij vom 8. Mai 1945: Furcht vor angloamerikanischer Majorisierung und Vorschläge zur Einsetzung des Kontrollrats als übergeordnete Revisionsinstanz | 204 | ||
2. Der Bericht Molotovs an Stalin vom 7. Juni 1945: Zusammenfassung der sowjetischen Vorbehalte und Grundlegung einer offiziellen Positionsbestimmung | 206 | ||
3. Das sowjetische Memorandum vom 9. Juni 1945: Grundsätzliche Sanktionierung der amerikanischen Vorlage trotz identifiziertem Änderungsbedarf im Detail | 207 | ||
II. Offizielle Notifikation der sowjetischen Delegationsmitglieder: Späte Nominierung, interne Rollenzuweisung und personelle Unterbesetzung | 209 | ||
III. Schweres Marschgepäck: Engmaschige Direktiven an die sowjetische Delegation vor der Abreise nach London | 214 | ||
IV. Fazit | 219 | ||
E. Die Ausarbeitung des IMT-Statuts im Zuge der Londoner Verhandlungen vom 26. Juni bis 8. August 1945 | 220 | ||
I. Organisatorischer Rahmen der Konferenz und Verlauf der Verhandlungen | 222 | ||
II. Zwischen Berichtspflicht und Weisungsunterworfenheit: Die Arbeitsweise der sowjetischen Delegation in London | 227 | ||
III. Ausgangslage der sowjetischen Verhandlungsführung: Kommentierung zum zweiten amerikanischen Entwurf vom 14. Juni 1945 | 230 | ||
IV. Zwischen Kompromiss und Unnachgiebigkeit: Der sowjetische Einfluss auf die konkrete normative Ausgestaltung des Statuts | 232 | ||
1. Gliederung und formale Struktur | 232 | ||
2. Die Verfassung des Internationalen Militärgerichtshofs (Abschnitt I) | 233 | ||
3. Die Deliktstatbestände und allgemeine Grundsätze (Abschnitt II) | 238 | ||
a) Art. 6 IMT-Statut | 238 | ||
aa) Verbrechen gegen den Frieden, Art. 6 lit. a IMT-Statut | 238 | ||
(1) Das amerikanische Konzept – statutarische Fixierung einer Definition des Aggressionsvorwurfs | 238 | ||
(2) Das sowjetische Konzept – Justiziabilitätsausschluss in Bezug auf konkrete Aggressionsvorwürfe | 240 | ||
(3) Beschränkung auf die europäische Achse und Justiziabilität bei Verzicht auf definitorische Einengungen: Genese einer Kompromissformel | 242 | ||
(4) Mutmaßliche Ursachen für den sowjetischen Widerstand gegen die Inkorporation einer Aggressionsdefinition: Furcht vor Anwendung der Aggressionsdefinition auf eigene Handlungen? | 244 | ||
bb) Kriegsverbrechen, Art. 6 lit. b IMT-Statut | 247 | ||
cc) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 6 lit. c IMT-Statut | 248 | ||
b) Art. 7 und Art. 8 IMT-Statut | 251 | ||
c) Art. 9 bis Art. 11 IMT-Statut | 253 | ||
aa) Anfänglicher sowjetischer Widerstand gegen die Aufnahme von die Organisationen betreffenden Normen | 254 | ||
bb) Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Bemühungen um gegenseitige Aufklärung | 255 | ||
cc) Endgültige Aufgabe des sowjetischen Widerstandes gegen die Idee der Organisationenverfolgung | 257 | ||
dd) Exkurs: Das Prinzip der gemeinschaftlichen Verantwortung im sowjetischen Strafrecht und im Völkerstrafrecht aus sowjetischer Perspektive | 258 | ||
(1) Gemeinschaftliche Verantwortung im System des Strafgesetzbuchs der RSFSR von 1926 | 258 | ||
(2) Strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Organisationszugehörigkeit als rechtspraktisch motivierte Argumentationsfigur Vyšinskijs | 261 | ||
(3) Strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Organisationszugehörigkeit im staatsanwaltschaftlichen Kurzlehrbuch von 1939 | 262 | ||
(4) Nachträgliche rechtsdogmatische Fundierung des Vyšinskij-Konzepts durch Trajnin | 263 | ||
(a) Beteiligung und Organisationsverantwortlichkeit im sowjetischen Strafrecht | 263 | ||
(b) Beteiligung und Organisationsverantwortlichkeit aus völkerrechtlicher Perspektive | 267 | ||
ee) Die prozessuale Ausgestaltung der Organisationen‚anklage‘ | 269 | ||
d) Art. 12 IMT-Statut | 270 | ||
e) Art. 13 IMT-Statut | 271 | ||
4. Der Ausschuss für die Untersuchung von Kriegsverbrechen und die Verfolgung von Hauptkriegsverbrechern (Abschnitt III) | 272 | ||
a) Ausschuss der Generalstaatsanwälte und zur selbstständigen Wahrnehmung übertragene Funktionen (Art. 14 und Art. 15 IMT-Statut) | 272 | ||
b) Modus der Entscheidungsfindung im Komitee der Ankläger | 275 | ||
c) Umfang der Anklageschrift und beizufügende Dokumente | 277 | ||
5. Fair Trial – gerechtes Verfahren für die Angeklagten (Abschnitt IV) | 280 | ||
6. Rechte des Gerichtshofs und verfahrensmäßige Ausgestaltung (Abschnitt V) | 286 | ||
a) Art. 17 IMT-Statut | 286 | ||
b) Art. 18 IMT-Statut | 288 | ||
c) Art. 19 bis 21 IMT-Statut | 292 | ||
d) Art. 22 IMT-Statut | 294 | ||
e) Art. 24 IMT-Statut | 298 | ||
7. Urteil und Strafe (Abschnitt VI) | 300 | ||
8. Kosten (Abschnitt VII) | 301 | ||
V. Fazit | 302 | ||
F. Der sowjetische Beitrag zur Anklagevorbereitung: Zwischen organisatorischer Herausforderung und Behauptung der politischen Deutungshoheit | 305 | ||
I. Vorverständigung über eine Aufstellung von als Angeklagte in Betracht kommenden Individuen | 305 | ||
II. Auswertung relevanter Dokumente und Abfassung der Anklageschrift | 309 | ||
1. Organisation und äußerer Rahmen der vorbereitenden Arbeiten | 309 | ||
2. Die Moskauer Regierungskommission: Fernsteuerung der sowjetischen Verhandlungsführung | 311 | ||
a) Personelle Zusammensetzung des Gremiums | 311 | ||
b) Mandat und Aufgabenwahrnehmung der Regierungskommission | 313 | ||
3. Nikitčenkos Maßnahmenkatalog: Delegationsarbeit unter den Bedingungen der Mangelwirtschaft | 314 | ||
4. Erste Konturierung des Anklageentwurfs: Amerikanische Vorlage einer Anklageschrift | 317 | ||
5. Die späte Ankunft des sowjetischen Hauptanklägers in London: Rudenko und das sowjetische „Schema“ | 318 | ||
6. Fortschreibung der Entwurfsarbeiten: Der britische Anklageentwurf als weitere Verhandlungsgrundlage | 321 | ||
7. „[N]icht zufriedenstellend“: Der britische Anklageentwurf auf dem Prüfstand der Moskauer Regierungskommission | 322 | ||
8. Ivanovs Bestandsaufnahme zur prekären Situation der Londoner Sowjetdelegation | 328 | ||
III. Vorläufige Finalisierung der Anklageschrift und nachträgliche Revisionsbemühungen | 335 | ||
1. Vertreter ohne Vertretungsmacht: Rudenkos weisungswidrige Unterschriftsleistung unter Änderungsvorbehalt | 335 | ||
2. Schwerfälliger Apparat in Zeitnot: Bemühungen zur kurzfristigen Einbringung weiterer sowjetischer Änderungsvorschläge | 337 | ||
a) Akute Änderungsanliegen aus der Etappe: Vyšinskijs Bericht an Molotov vom 13. Oktober 1945 | 338 | ||
o) Finale Änderungsempfehlungen an die „Instanz“: Die Vorlage an Stalin vom 16. Oktober 1945 | 342 | ||
3. „Unvermögen, in einer solchen Umgebung zu arbeiten“: Maßregelung der sowjetischen Repräsentanten vor der Moskauer Regierungskommission | 350 | ||
IV. Unmittelbare Prozessvorbereitungen in Nürnberg | 352 | ||
1. Interne Aufgliederung der Anklagekomplexe für die Verlesung in der Hauptverhandlung | 354 | ||
2. Bemühungen um die tatsächliche Aufbereitung des Anklagematerials durch die sowjetische Delegation | 355 | ||
3. Das Abhilfegesuch Nikitčenkos und Smirnovs vom 9. November 1945: Perpetuierung der desolaten Personalsituation der Sowjetdelegation in Nürnberg | 360 | ||
4. Tropische Infektionskrankheiten und andere Widrigkeiten: Vergebliches Eintreten für eine Vertagung des Prozessauftakts | 363 | ||
V. Fazit | 371 | ||
G. Das Hauptverfahren vor dem Tribunal unter sowjetischer Mitwirkung | 375 | ||
I. Struktur und personelle Zusammensetzung der sowjetischen Delegation zu Prozessbeginn | 375 | ||
II. ‚Unsichtbare‘ Protagonisten: Die Nürnberger Vyšinskij-Kommission zur Steuerung der Handlungen der sowjetischen Prozessteilnehmer | 384 | ||
1. Errichtung, Zusammensetzung und Organisation | 384 | ||
2. Weitreichende Interventionspraxis in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der sowjetischen Repräsentanten in Nürnberg | 385 | ||
3. Rezentralisierung der Steuerungshoheit in Moskau | 395 | ||
III. Die sowjetische Anklage vor dem IMT: Zielrichtung, Vortrag und Beweisführung | 397 | ||
1. Der Eröffnungsvortrag des sowjetischen Hauptanklägers Rudenko | 397 | ||
2. Die Anschlussvorträge der sowjetischen Hilfsankläger | 408 | ||
3. Das von Seiten der UdSSR in das Verfahren eingeführte Beweismaterial | 410 | ||
a) Urkundliche Beweismittel | 410 | ||
aa) Bestandsaufnahme auf Grundlage der vorläufigen statistischen Auswertung Karevs | 411 | ||
bb) Die Berichte der Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Untersuchung von Verbrechen und Schäden (ČGK) | 416 | ||
(1) Mandat, Struktur und Zusammensetzung der ČGK | 417 | ||
(2) Sachberichterstattung unter politischen Auspizien: Vyšinskij als „unofficial editor and censor“ der ČGK | 422 | ||
(3) Der Fall ‚Katyn‘ vor dem IMT: Von der Kontroverse um die Reichweite des Art. 21 IMT-Statut zum Scheitern der sowjetischen Schuldzuweisungsbemühungen | 434 | ||
b) Der Zeugenbeweis als Beweismittel der sowjetischen Anklage | 456 | ||
aa) Der ambivalente Zugang der UdSSR zum Zeugenbeweis als Mittel der Beweisführung von Anklage und Verteidigung | 456 | ||
bb) Zeugen der sowjetischen Anklage vor dem Tribunal | 462 | ||
(1) Generalfeldmarschall Friedrich Paulus als ‚Kronzeuge‘ der sowjetischen Anklage | 463 | ||
(2) Weitere Zeugen der sowjetischen Anklage | 469 | ||
4. „Hot button topics“: Art. 18 IMT-Statut und das Geheime Zusatzprotokoll | 471 | ||
a) Interalliierte Verständigung auf ein Verzeichnis verfahrensbezogener Themenverbote („hot-button topics“) | 471 | ||
b) Praktisches Scheitern sowjetischer Bemühungen zur Unterbindung der Erörterung unerwünschter Themen | 475 | ||
aa) Eidesstattliche Versicherung von besonderer Brisanz: Das Affidavit des Botschafters Friedrich Gaus vom 15. März 1945 | 477 | ||
bb) Überraschungs-Coup der Verteidigung: Andeutungsweise Thematisierung des Geheimen Zusatzprotokolls in der Sitzung am 25. März 1946 | 478 | ||
cc) Krisenhafte Zuspitzung der Prozessentwicklung aus sowjetischer Perspektive: Teilweise Verlesung des Affidavits und innersowjetische Reaktionen | 481 | ||
dd) Alliierte Indiskretionen und ein unkonventioneller Verständigungsversuch zwischen Verteidigung und sowjetischer Anklage | 486 | ||
ee) Das zweite Affidavit des Friedrich Gaus: Erinnerungsbasierte Rekonstruktion des Urkundeninhalts als Beweissurrogat? | 487 | ||
ff) Die Entscheidung des Tribunals über den Beweisantrag Seidls: Etappensieg der sowjetischen Anklage | 490 | ||
gg) Vergebliche Bemühungen um eine gemeinsame Strategie zur Abwehr der „subversiven Taktik“ der Verteidigung | 492 | ||
IV. Fazit | 496 | ||
H. „Die Stunde der Abrechnung“: Zur sowjetischen Einflussnahme auf Beratung und Urteilsfindung durch das IMT | 498 | ||
I. Der erste Entwurf von Norman Birkett | 498 | ||
II. Die sowjetischen Anmerkungen zum ersten Entwurf | 502 | ||
1. Zur „Deklaration über Rechtsfragen“ | 502 | ||
2. Zur Festlegung eines Datums für den gemeinsamen Plan oder die Verschwörung gegen den Frieden | 504 | ||
3. Zur Frage der Bedeutung von Kriegsverbrechen und zum Begriff der Verbrechen gegen die Menschlichkeit | 507 | ||
4. Weitere Anmerkungen und Kritikpunkte | 512 | ||
III. Die richterlichen Beratungen in camera | 517 | ||
1. Der einleitende und der historische Urteilsabschnitt | 517 | ||
2. Anklagepunkte eins und zwei – Gemeinsamer Plan oder Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden | 518 | ||
3. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit | 522 | ||
4. Die angeklagten Organisationen | 522 | ||
5. Die Urteile zu den Einzelangeklagten | 527 | ||
a) Die Beratungen des Tribunals in Nürnberg | 527 | ||
b) „Es ist auf der Verhängung der Todesstrafe zu bestehen“: Politische Direktiven an Nikitčenko vom 19. September 1946 | 532 | ||
c) Das abweichende Sondervotum Nikitčenkos: Residuum sowjetischer Kernforderungen | 537 | ||
IV. Fazit | 541 | ||
I. Schlussbetrachtungen | 543 | ||
Quellen- und Literaturverzeichnis | 552 | ||
Personen- und Sachverzeichnis | 578 |