Menu Expand

Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss

Cite BOOK

Style

Schulmeister-André, I. (2016). Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss. Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54867-5
Schulmeister-André, Irina. Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss: Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54867-5
Schulmeister-André, I (2016): Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss: Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54867-5

Format

Internationale Strafgerichtsbarkeit unter sowjetischem Einfluss

Der Beitrag der UdSSR zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Schulmeister-André, Irina

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 27

(2016)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt weithin als Meilenstein auf dem Weg zur Herausbildung eines modernen Völkerrechts. Während der Beitrag der westalliierten Siegermächte hierzu Gegenstand zahlloser Abhandlungen und Zeitzeugenberichte war, ist eine über Mutmaßungen und anekdotische Referenzen hinausreichende Auseinandersetzung mit dem Einfluss der UdSSR bislang kaum je ernsthaft unternommen worden. Die Untersuchung wirft zunächst die Frage nach dem im Prozessvorfeld auf sowjetischer Seite anzutreffenden Verständnis des Völkerrechts als internationaler Ordnungskategorie auf, um vor diesem Hintergrund sodann die geistesgeschichtlichen Einflüsse der sowjetischen Parteidoktrin auf die Genese des IMT-Statuts nachzuzeichnen. Sie rekonstruiert den sowjetischen Beitrag zur Anklage, zur Durchführung der Hauptverhandlung und schließlich zur Urteilsentstehung. Anhand archivalischer Materialien legt die Autorin die hierfür jeweils maßgeblichen internen Entscheidungsprozesse offen.»International Criminal Jurisdiction Under the Soviet Union: the USSR's Contribution to the Nuremberg Trial of Major War Criminals«

The study examines the influence of the Soviet Union and its central figures throughout the preparatory and implementation stages of the Nuremberg trial against major war criminals. Based on findings from archival sources, the study analyzes the Soviet contribution to the genesis of the IMT statute, the preparation of the indictment, and the obtaining of evidence. Thereupon, the study focuses on the Soviet role in the trial hearings and, finally, the process of determining the final verdict.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
A. Einleitung 23
I. Anlass und Zweck der Untersuchung 23
II. Einführung in den Quellenbestand 26
III. Aufbau: Der Gang der Untersuchung 28
IV. Hinweise zu Transliteration und Übersetzung 32
B. Die juristische Bewältigung von Kriegsverbrechen als Herausforderung der sowjetischen Rechtswissenschaft der 1930er und 1940er Jahre 33
I. Das Völkerrecht im rechtstheoretischen Wandel der 1930er Jahre 34
II. „Propagandisten des wirklichen Völkerrechts“: Genese eines positiven sowjetischen Völkerrechtsverständnisses im Schatten der Lenin-Stalinschen Doktrin 39
III. Entwicklungslinien der sowjetischen Völkerstrafrechtsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung ihrer konzeptionellen Konkretisierung in Bezug auf die Ahndung nationalsozialistischen Unrechts 42
1. Das System der ‚internationalen Verbrechen‘: Theoretische Wegbereitung eines kohärenten völkerstrafrechtlichen Konzepts durch die Studien Trajnins 42
a) Strafrechtliche Intervention (1935) 43
b) Verteidigung des Friedens und Strafgesetz (1937) 44
2. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941 als Impulsgeber für die Fortentwicklung eines zeitgenössischen Konzepts zur Ahndung von Kriegsverbrechen 48
a) Die Resonanz in der sowjetischen (Rechts-)Wissenschaft auf die deutsche Invasion 48
b) Wissenschaftspolitische Repression als Hemmschuh einer diskursiven Entwicklung des sowjetischen Völkerstrafrechtsverständnisses 49
c) Rechtsfortbildung intra muros: Diskrete Grundlegung einer völkerstrafrechtlichen Doktrin 51
3. Die Regierungserklärung vom 14. Oktober 1942: Die Installation eines internationalen Straftribunals als Nukleus einer sich entwickelnden sowjetischen Völkerstrafrechtskonzeption ex cathedra 53
4. Das interne Poljanskij-Dossier: Blaupause eines Statuts für ein zukünftiges internationales Militärtribunal 55
5. Die fachöffentliche Erschließung der Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern als Rechtsproblem 58
6. ‚Strafrechtliche Verantwortung der Hitleristen‘: Monographische Vollendung der von Trajnin geleisteten Vorarbeiten in Bezug auf die völkerstrafrechtliche Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen 63
7. Poljanskijs Entwurf einer ‚Internationalen Gerichtsbarkeit‘ an die Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Schatten Trajnins 71
IV. Fazit 77
C. Die Ahndung von Kriegsverbrechen als Gegenstand sowjetischer Regierungspolitik 80
I. Erste Phase: Unspezifisches Verlangen nach ‚harter Bestrafung‘ der deutschen Aggressoren 82
II. Zweite Phase: Allmähliche Konturierung einer regierungsamtlichen sowjetischen Strafkonzeption im Wechselspiel mit westalliierten Modellen zur Ahndung von Kriegsverbrechen 90
1. Die Erklärung vom 14. Oktober 1942: Grundlegende Weichenstellung in der sowjetischen Kriegsverbrecherpolitik 90
a) Einsetzung eines internationalen Straftribunals: Grundstein für ein emanzipiertes sowjetisches Strafkonzept 90
b) Die Erklärung vom 14. Oktober 1942 als Manöver im Grenzbereich außenpolitischer Isolation: Hintergründe, Determinanten und Auswirkungen 93
aa) Misstrauen als Beziehungskonstante und eine neuralgische Personalie: Das sowjetische Verhältnis zu Großbritannien und die sowjetische Ungewissheit über das weitere Schicksal Rudolf Heß’ 93
bb) Allianz auf Augenhöhe oder postremus inter pares? Der sowjetische Sonderweg als Reaktion auf die unzureichende Einbindung in die britischen Überlegungen 98
2. Der antibritische Pravda-Leitartikel vom 19. Oktober 1942: Aufmacher mit Eskalationspotential 102
3. Der sowjetisch-britische Meinungsaustausch am 5. November 1942: Standortbestimmung und behutsame Annäherung 104
4. Das sowjetische Aide-mémoire vom 11. November 1942: Konsolidierung der bilateralen Beziehungen und rhetorische Abrüstung auf Geheiß Stalins 110
5. Die Unterredung zwischen Kerr und Molotov am 24. November 1942: Weitere Rückführung des wechselseitigen Misstrauens 114
6. Die sowjetische Abkehr vom Projekt einer UNWCC: Vorläufiger Kulminationspunkt eines wieder entfachten Misstrauens in den sowjetisch-britischen Beziehungen 116
a) Einladung der UdSSR zur Teilnahme an der UNWCC und grundsätzliche sowjetische Zustimmung am 21. Januar 1943 116
b) Stein des Anstoßes: Die Frage der konkreten Kommissionsbesetzung als unüberwindbare Hürde 118
7. Offizielle Konsenswahrung in der Folgezeit: Vermeidung offener Verwerfungen als Maxime der alliierten Außendarstellung 131
8. Der Ukaz Nr. 43 vom 19. April 1943: Sowjetisches Sonderrecht zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und rechtspraktische Erprobung auf sowjetischem Territorium 134
a) Der Ukaz Nr. 43 als strafrechtliches Passepartout: Ideologische Überformung des kodifizierten Sowjetstrafrechts 135
b) „Blut für Blut, Tod für Tod“: Initiale Anwendung des Ukaz 43 in der strafgerichtlichen Spruchpraxis der sowjetischen Militärgerichte 142
9. Die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943: Alliiertes Bekenntnis zur Notwendigkeit eines kollektiven Vorgehens bei der Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher 149
10. Stalins Rede anlässlich des 26. Jahrestages der Revolution: Manifest für eine kategorische Kriminalisierung der deutschen Kriegsführung? 151
11. Die Konferenz in Teheran: Trinkspruch als Destillat der sowjetischen Kriegsverbrecheragenda? 153
12. Der sowjetische Kriegsverbrecherprozess von Char’kov (15. bis 18. Dezember 1943): Propagandistische Inszenierung im Gewande der Justizförmigkeit 155
a) Das Verfahren von Char’kov als Paradebeispiel eines politisch dirigierten Schauprozesses 160
b) Der Kriegsverbrecherprozess von Char’kov als singulärer Akt nationaler Selbstbehauptung: Erklärungsansätze und Hintergründe 161
c) Bewertung und Ausblick: Der Prozess von Char’kov als Instrument der Staatspropaganda und Schablone für einen international organisierten Prozess gegen Hauptkriegsverbrecher? 165
III. Dritte Phase: Formale Harmonisierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik und grundsätzliche Verständigung auf die Einrichtung eines Internationalen Militärtribunals 171
1. Ansätze zur Koordinierung der alliierten Kriegsverbrecherpolitik als Gegenstand diplomatischer Annäherung zwischen der UdSSR und den westlichen Alliierten im Jahresverlauf 1944 171
a) Stagnation der sowjetischen Kriegsverbrecherkonzeption in der Endphase des Zweiten Weltkriegs 171
b) Ambivalenz der westalliierten Kriegsverbrecherkonzeptionen 173
aa) „[T]he outlaws shot to death within six hours“: Churchills Nomenklatur der Gesetzlosen 174
bb) „[P]ut to death forthwith by firing squads […] of the United Nations“: Die Problematik der Hauptkriegsverbrecher als Gegenstand des amerikanischen Morgenthau-Plans 179
cc) Der britisch-amerikanische Telegrammentwurf von Quebec: Amalgamation der westallierten Lösungsansätze 182
dd) Die allmähliche Erosion der westalliierten Liquidationsszenarien 184
c) Ein „extrem achtbarer Standpunkt“: Stalins kategorische Verwahrung gegen Liquidationen auf ‚politischer‘ Grundlage 186
2. Die Abschlusserklärung von Jalta: Mandat zur Vorbereitung einer koordinierten alliierten Sprachregelung im Umgang mit Hauptkriegsverbrechern 189
3. Ansätze zur bilateralen Wiederannäherung der Positionen Großbritanniens und Amerikas 192
4. Von Morgenthau zu Rosenman: Grundsätzliche Einigung auf Grundlage des amerikanischen Entwurfs in San Francisco 195
IV. Fazit 196
D. Von San Francisco bis London – 3. Mai 1945 bis 26. Juni 1945 202
I. Faktische Anerkennung des amerikanischen Vorschlags als Grundlage für die weitere Verhandlungsführung 204
1. Der Bericht Arutjunjan/Golunskij vom 8. Mai 1945: Furcht vor angloamerikanischer Majorisierung und Vorschläge zur Einsetzung des Kontrollrats als übergeordnete Revisionsinstanz 204
2. Der Bericht Molotovs an Stalin vom 7. Juni 1945: Zusammenfassung der sowjetischen Vorbehalte und Grundlegung einer offiziellen Positionsbestimmung 206
3. Das sowjetische Memorandum vom 9. Juni 1945: Grundsätzliche Sanktionierung der amerikanischen Vorlage trotz identifiziertem Änderungsbedarf im Detail 207
II. Offizielle Notifikation der sowjetischen Delegationsmitglieder: Späte Nominierung, interne Rollenzuweisung und personelle Unterbesetzung 209
III. Schweres Marschgepäck: Engmaschige Direktiven an die sowjetische Delegation vor der Abreise nach London 214
IV. Fazit 219
E. Die Ausarbeitung des IMT-Statuts im Zuge der Londoner Verhandlungen vom 26. Juni bis 8. August 1945 220
I. Organisatorischer Rahmen der Konferenz und Verlauf der Verhandlungen 222
II. Zwischen Berichtspflicht und Weisungsunterworfenheit: Die Arbeitsweise der sowjetischen Delegation in London 227
III. Ausgangslage der sowjetischen Verhandlungsführung: Kommentierung zum zweiten amerikanischen Entwurf vom 14. Juni 1945 230
IV. Zwischen Kompromiss und Unnachgiebigkeit: Der sowjetische Einfluss auf die konkrete normative Ausgestaltung des Statuts 232
1. Gliederung und formale Struktur 232
2. Die Verfassung des Internationalen Militärgerichtshofs (Abschnitt I) 233
3. Die Deliktstatbestände und allgemeine Grundsätze (Abschnitt II) 238
a) Art. 6 IMT-Statut 238
aa) Verbrechen gegen den Frieden, Art. 6 lit. a IMT-Statut 238
(1) Das amerikanische Konzept – statutarische Fixierung einer Definition des Aggressionsvorwurfs 238
(2) Das sowjetische Konzept – Justiziabilitätsausschluss in Bezug auf konkrete Aggressionsvorwürfe 240
(3) Beschränkung auf die europäische Achse und Justiziabilität bei Verzicht auf definitorische Einengungen: Genese einer Kompromissformel 242
(4) Mutmaßliche Ursachen für den sowjetischen Widerstand gegen die Inkorporation einer Aggressionsdefinition: Furcht vor Anwendung der Aggressionsdefinition auf eigene Handlungen? 244
bb) Kriegsverbrechen, Art. 6 lit. b IMT-Statut 247
cc) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 6 lit. c IMT-Statut 248
b) Art. 7 und Art. 8 IMT-Statut 251
c) Art. 9 bis Art. 11 IMT-Statut 253
aa) Anfänglicher sowjetischer Widerstand gegen die Aufnahme von die Organisationen betreffenden Normen 254
bb) Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Bemühungen um gegenseitige Aufklärung 255
cc) Endgültige Aufgabe des sowjetischen Widerstandes gegen die Idee der Organisationenverfolgung 257
dd) Exkurs: Das Prinzip der gemeinschaftlichen Verantwortung im sowjetischen Strafrecht und im Völkerstrafrecht aus sowjetischer Perspektive 258
(1) Gemeinschaftliche Verantwortung im System des Strafgesetzbuchs der RSFSR von 1926 258
(2) Strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Organisationszugehörigkeit als rechtspraktisch motivierte Argumentationsfigur Vyšinskijs 261
(3) Strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Organisationszugehörigkeit im staatsanwaltschaftlichen Kurzlehrbuch von 1939 262
(4) Nachträgliche rechtsdogmatische Fundierung des Vyšinskij-Konzepts durch Trajnin 263
(a) Beteiligung und Organisationsverantwortlichkeit im sowjetischen Strafrecht 263
(b) Beteiligung und Organisationsverantwortlichkeit aus völkerrechtlicher Perspektive 267
ee) Die prozessuale Ausgestaltung der Organisationen‚anklage‘ 269
d) Art. 12 IMT-Statut 270
e) Art. 13 IMT-Statut 271
4. Der Ausschuss für die Untersuchung von Kriegsverbrechen und die Verfolgung von Hauptkriegsverbrechern (Abschnitt III) 272
a) Ausschuss der Generalstaatsanwälte und zur selbstständigen Wahrnehmung übertragene Funktionen (Art. 14 und Art. 15 IMT-Statut) 272
b) Modus der Entscheidungsfindung im Komitee der Ankläger 275
c) Umfang der Anklageschrift und beizufügende Dokumente 277
5. Fair Trial – gerechtes Verfahren für die Angeklagten (Abschnitt IV) 280
6. Rechte des Gerichtshofs und verfahrensmäßige Ausgestaltung (Abschnitt V) 286
a) Art. 17 IMT-Statut 286
b) Art. 18 IMT-Statut 288
c) Art. 19 bis 21 IMT-Statut 292
d) Art. 22 IMT-Statut 294
e) Art. 24 IMT-Statut 298
7. Urteil und Strafe (Abschnitt VI) 300
8. Kosten (Abschnitt VII) 301
V. Fazit 302
F. Der sowjetische Beitrag zur Anklagevorbereitung: Zwischen organisatorischer Herausforderung und Behauptung der politischen Deutungshoheit 305
I. Vorverständigung über eine Aufstellung von als Angeklagte in Betracht kommenden Individuen 305
II. Auswertung relevanter Dokumente und Abfassung der Anklageschrift 309
1. Organisation und äußerer Rahmen der vorbereitenden Arbeiten 309
2. Die Moskauer Regierungskommission: Fernsteuerung der sowjetischen Verhandlungsführung 311
a) Personelle Zusammensetzung des Gremiums 311
b) Mandat und Aufgabenwahrnehmung der Regierungskommission 313
3. Nikitčenkos Maßnahmenkatalog: Delegationsarbeit unter den Bedingungen der Mangelwirtschaft 314
4. Erste Konturierung des Anklageentwurfs: Amerikanische Vorlage einer Anklageschrift 317
5. Die späte Ankunft des sowjetischen Hauptanklägers in London: Rudenko und das sowjetische „Schema“ 318
6. Fortschreibung der Entwurfsarbeiten: Der britische Anklageentwurf als weitere Verhandlungsgrundlage 321
7. „[N]icht zufriedenstellend“: Der britische Anklageentwurf auf dem Prüfstand der Moskauer Regierungskommission 322
8. Ivanovs Bestandsaufnahme zur prekären Situation der Londoner Sowjetdelegation 328
III. Vorläufige Finalisierung der Anklageschrift und nachträgliche Revisionsbemühungen 335
1. Vertreter ohne Vertretungsmacht: Rudenkos weisungswidrige Unterschriftsleistung unter Änderungsvorbehalt 335
2. Schwerfälliger Apparat in Zeitnot: Bemühungen zur kurzfristigen Einbringung weiterer sowjetischer Änderungsvorschläge 337
a) Akute Änderungsanliegen aus der Etappe: Vyšinskijs Bericht an Molotov vom 13. Oktober 1945 338
o) Finale Änderungsempfehlungen an die „Instanz“: Die Vorlage an Stalin vom 16. Oktober 1945 342
3. „Unvermögen, in einer solchen Umgebung zu arbeiten“: Maßregelung der sowjetischen Repräsentanten vor der Moskauer Regierungskommission 350
IV. Unmittelbare Prozessvorbereitungen in Nürnberg 352
1. Interne Aufgliederung der Anklagekomplexe für die Verlesung in der Hauptverhandlung 354
2. Bemühungen um die tatsächliche Aufbereitung des Anklagematerials durch die sowjetische Delegation 355
3. Das Abhilfegesuch Nikitčenkos und Smirnovs vom 9. November 1945: Perpetuierung der desolaten Personalsituation der Sowjetdelegation in Nürnberg 360
4. Tropische Infektionskrankheiten und andere Widrigkeiten: Vergebliches Eintreten für eine Vertagung des Prozessauftakts 363
V. Fazit 371
G. Das Hauptverfahren vor dem Tribunal unter sowjetischer Mitwirkung 375
I. Struktur und personelle Zusammensetzung der sowjetischen Delegation zu Prozessbeginn 375
II. ‚Unsichtbare‘ Protagonisten: Die Nürnberger Vyšinskij-Kommission zur Steuerung der Handlungen der sowjetischen Prozessteilnehmer 384
1. Errichtung, Zusammensetzung und Organisation 384
2. Weitreichende Interventionspraxis in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der sowjetischen Repräsentanten in Nürnberg 385
3. Rezentralisierung der Steuerungshoheit in Moskau 395
III. Die sowjetische Anklage vor dem IMT: Zielrichtung, Vortrag und Beweisführung 397
1. Der Eröffnungsvortrag des sowjetischen Hauptanklägers Rudenko 397
2. Die Anschlussvorträge der sowjetischen Hilfsankläger 408
3. Das von Seiten der UdSSR in das Verfahren eingeführte Beweismaterial 410
a) Urkundliche Beweismittel 410
aa) Bestandsaufnahme auf Grundlage der vorläufigen statistischen Auswertung Karevs 411
bb) Die Berichte der Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Untersuchung von Verbrechen und Schäden (ČGK) 416
(1) Mandat, Struktur und Zusammensetzung der ČGK 417
(2) Sachberichterstattung unter politischen Auspizien: Vyšinskij als „unofficial editor and censor“ der ČGK 422
(3) Der Fall ‚Katyn‘ vor dem IMT: Von der Kontroverse um die Reichweite des Art. 21 IMT-Statut zum Scheitern der sowjetischen Schuldzuweisungsbemühungen 434
b) Der Zeugenbeweis als Beweismittel der sowjetischen Anklage 456
aa) Der ambivalente Zugang der UdSSR zum Zeugenbeweis als Mittel der Beweisführung von Anklage und Verteidigung 456
bb) Zeugen der sowjetischen Anklage vor dem Tribunal 462
(1) Generalfeldmarschall Friedrich Paulus als ‚Kronzeuge‘ der sowjetischen Anklage 463
(2) Weitere Zeugen der sowjetischen Anklage 469
4. „Hot button topics“: Art. 18 IMT-Statut und das Geheime Zusatzprotokoll 471
a) Interalliierte Verständigung auf ein Verzeichnis verfahrensbezogener Themenverbote („hot-button topics“) 471
b) Praktisches Scheitern sowjetischer Bemühungen zur Unterbindung der Erörterung unerwünschter Themen 475
aa) Eidesstattliche Versicherung von besonderer Brisanz: Das Affidavit des Botschafters Friedrich Gaus vom 15. März 1945 477
bb) Überraschungs-Coup der Verteidigung: Andeutungsweise Thematisierung des Geheimen Zusatzprotokolls in der Sitzung am 25. März 1946 478
cc) Krisenhafte Zuspitzung der Prozessentwicklung aus sowjetischer Perspektive: Teilweise Verlesung des Affidavits und innersowjetische Reaktionen 481
dd) Alliierte Indiskretionen und ein unkonventioneller Verständigungsversuch zwischen Verteidigung und sowjetischer Anklage 486
ee) Das zweite Affidavit des Friedrich Gaus: Erinnerungsbasierte Rekonstruktion des Urkundeninhalts als Beweissurrogat? 487
ff) Die Entscheidung des Tribunals über den Beweisantrag Seidls: Etappensieg der sowjetischen Anklage 490
gg) Vergebliche Bemühungen um eine gemeinsame Strategie zur Abwehr der „subversiven Taktik“ der Verteidigung 492
IV. Fazit 496
H. „Die Stunde der Abrechnung“: Zur sowjetischen Einflussnahme auf Beratung und Urteilsfindung durch das IMT 498
I. Der erste Entwurf von Norman Birkett 498
II. Die sowjetischen Anmerkungen zum ersten Entwurf 502
1. Zur „Deklaration über Rechtsfragen“ 502
2. Zur Festlegung eines Datums für den gemeinsamen Plan oder die Verschwörung gegen den Frieden 504
3. Zur Frage der Bedeutung von Kriegsverbrechen und zum Begriff der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 507
4. Weitere Anmerkungen und Kritikpunkte 512
III. Die richterlichen Beratungen in camera 517
1. Der einleitende und der historische Urteilsabschnitt 517
2. Anklagepunkte eins und zwei – Gemeinsamer Plan oder Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden 518
3. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 522
4. Die angeklagten Organisationen 522
5. Die Urteile zu den Einzelangeklagten 527
a) Die Beratungen des Tribunals in Nürnberg 527
b) „Es ist auf der Verhängung der Todesstrafe zu bestehen“: Politische Direktiven an Nikitčenko vom 19. September 1946 532
c) Das abweichende Sondervotum Nikitčenkos: Residuum sowjetischer Kernforderungen 537
IV. Fazit 541
I. Schlussbetrachtungen 543
Quellen- und Literaturverzeichnis 552
Personen- und Sachverzeichnis 578