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Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts

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Helmers, G. (2016). Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts. Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur kantischen Rechtsphilosophie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54700-5
Helmers, Gunnar. Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts: Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur kantischen Rechtsphilosophie. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54700-5
Helmers, G (2016): Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts: Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur kantischen Rechtsphilosophie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54700-5

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Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts

Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur kantischen Rechtsphilosophie

Helmers, Gunnar

Schriften zum Strafrecht, Vol. 301

(2016)

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About The Author

Gunnar Helmers war nach Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Reinhard Merkel (Hamburg) tätig. In den Jahren 2012 und 2013 arbeitete er als Staatsanwalt (Staatsanwaltschaft Hamburg); seit September 2013 ist er als Richter am Landgericht in Hamburg tätig.

Abstract

Notstand als Rechtfertigungsgrund setzt weder voraus, dass der von einer zur Notbeseitigung erforderlichen Notstandstat Betroffene in den Zugriff einwilligt, noch dass er sich diesen durch rechtswidriges Verhalten selbst zuzieht (in Abgrenzung zum Notwehrrecht). Ausgehend von den philosophischen bzw. logischen Grundlagen rechtlichen Urteilens wird ein Notrechtsbegriff entwickelt, der Umfang und Grenzen der einseitigen, rechtlichen Verfügbarkeit von an sich einem anderen zustehender Materie als Mittel zur Notabwendung definiert. Notstandsrechtlich nicht möglich sind Zugriffe auf die Person selbst (auf »angeborene« Materie); demgegenüber stehen erwerbliche Sachgüter einem erforderlichen Notstandszugriff zur Verfügung. Der entwickelte Begriff basiert auf der im Ansatz von Immanuel Kant erarbeiteten Rechts- und Privatrechtsbegründung. Kritisiert werden empiristisch-materiale Konzepte, wonach weitgehende Inanspruchnahmen des Menschen zu Zwecken anderer vertretbar erscheinen. In einem abschließenden, kasuistischen Teil wird die Leistungsfähigkeit des dargelegten Notrechtsbegriffs durch Bezug auf Sachverhalte des praktischen Lebens oder Lehrbuchfälle aufgezeigt und der Begriff dabei konkretisiert.

Die Arbeit wurde 2015 mit dem Promotionspreis der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zur Förderung herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses ausgezeichnet (erster Preis).

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 1
Inhaltsübersicht 3
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 11
I. Problemdarstellung und Formulierung der Aufgabe 11
II. Status quo und Überblick über den Aufbau der Arbeit 19
A. Unterschiedliche Versuche der Moral- und Rechtsbegriffsbildung 23
I. Unmittelbar-materialer Ansatz (Übergang vom Sein zum Sein-Sollen unmittelbar über begehrte Materie) 28
1. Thomas Hobbes 30
a) Ausgangspunkt (Erkenntnistheorie) 30
b) Begriff von Gut und Böse 31
c) Begriffe von Recht und Pflicht 33
d) Übergang zum Staat (Notwendigkeit der Staatserrichtung) 35
e) Rechtsbegrifflich möglicher Inhalt staatlicher Gesetze und Rückbindung des Staates an Ausgangsprinzip bzw. -zweck 37
f) Konsequenz für Möglichkeit und Inhalt von Notstandsrechten 40
g) Zusammenfassung 42
2. John Stuart Mill 43
a) Ausgangspunkt 43
b) Das moralisch Richtige bzw. Falsche (Übergang zu Sollensbehauptungen) 45
c) Mills Folgerungen aus dem „Nützlichkeitsprinzip“ 50
d) Abgrenzung der Ethik im engeren Sinne vom Recht und möglicher Inhalt staatlicher Gesetze 53
e) Konsequenz für Möglichkeit und Inhalt von Notstandsrechten 55
f) Zusammenfassung 56
3. Zusammenfassung (unmittelbar-materialer Ansatz und Konsequenz für Möglichkeit und Inhalt von Notstandsrechten) 58
II. Nicht-unmittelbar-materialer Ansatz nach der Ausarbeitung Immanuels Kants 60
1. Ausgangspunkt (Erkenntnistheorie) 60
2. Übergang zum (Sein)Sollen (Kategorischer Imperativ / Begriff von Gut und Böse) 80
3. Abgrenzung der Ethik im engen Sinne vom Recht (Begriff von Recht und Unrecht) 101
4. Vorpositive Rechtsinhalte: „Angeborene“ und erworbene Güter 114
a) Ursprüngliche („angeborene“) Güter 114
b) Erworbene Güter (Privatrecht) 117
c) Zusammenfassung und Konsequenz 125
5. Übergang zum Staat: Notwendigkeit der Staatserrichtung 126
6. Rechtsbegrifflich möglicher Inhalt staatlicher Gesetze (Rückbindung des Staates an Ausgangsprinzip bzw. -zweck) 133
7. Konsequenzen betreffend die Möglichkeit und den etwaigen Inhalt von Notstandsrechten 137
a) Kants Verneinung bestimmter Güter als einem Notstandszugriff zugänglich 138
b) Die Bejahung bestimmter Notstandsrechte durch Kant 142
8. Zusammenfassung (Notrechtskonsequenz des nicht unmittelbar-materialen Ansatzes) 148
III. Zusammenfassung der Ergebnisse (Notstandsrechte nach unmittelbar-materialem und nach formalem Ansatz) 154
B. Auflösung der Aufgabe 165
I. Die Verfehltheit eines unmittelbar-materialen Ansatzes der Generierung von Sollensbehauptungen 166
II. Verdeutlichung des nicht unmittelbar-materialen Ansatzes als alleiniger Alternative, v. a. betreffend die sich ergebenden Rechtsinhalte 178
1. Der Einwand der Inhaltsleere der kantischen Konzeption, u. a. erhoben von Hegel 179
2. Die von Hegel angebotene (vermeintliche) Alternative 181
a) Hegels Gedankengang in der Interpretation Michael Pawliks (grobe Skizze) 181
b) Kritische Betrachtung des hegelschen Denkens 183
3. Eine das Missverständnis der Inhaltsleere ausschließende Darstellung des bedürfnis-/materieunabhängigen Ansatzes 191
a) Nicht-sinnlich-bedingtes Verhaltensprinzip als Bedingung der Möglichkeit (Denkbarkeit) eines (überhaupt-)richtigen Verhaltens bzw. von „Pflicht“ 191
b) Formulierbarkeit eines solchen als Erkenntnisgrund der Wirklichkeit eines allgemeinen Verhaltensmaßstabs (und damit des Sollens überhaupt) 194
c) Implikation für das Menschenbild bzw. Selbstbild 200
d) Verdeutlichung: Zuordnungen von Etwas (Materie) zu Jemandem (immaterielles Subjekt) als Zustehensbeziehungen 207
e) Primäre (ursprüngliche) Zuordnungsmaterie (reale Person überhaupt) 210
f) Sekundäre Zuordnungsmaterien (sonstige Materie als erwerbliche Güter) 223
g) Möglichkeit kontinuierlicher Durchsetzung der Zustehensverhältnisse 228
4. Einordnende Anmerkungen 229
a) Zur sogen. „Metaethik“ 229
b) Neuere Kritik am vorgestellten Ansatz (in Aufnahme von Erkenntnissen der Hirnforschung) 232
5. Fazit 243
III. Konsequenzen für Möglichkeit und Inhalt von Notstandsrechten 245
1. Zum interpersonalen Grundverhältnis: Möglichkeit oder gar Notwendigkeit der Bedingung des Zustehens von Etwas zur Person auf der Person externe Umstände? 248
a) Das der Person ursprünglich Zustehende 249
b) Erworbene Güter (erst nach willentlichem Akt der Person zustehende Objekte) 251
2. Weitergehende Notstands-Zugriffsbefugnisse und korrespondierende rechtliche Duldungs- oder gar Handlungspflichten der Bürger aufgrund des notwendigen (ideellen) Staatsbegründungsaktes? 270
a) Bürgerpflichten zur Rechtsdurchsetzung: Zusätzliche Notstandshilfepflichten im Rechtsstaat? 272
aa) Bürgerliche Pflichten im Zusammenhang mit der staatlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr, insbesondere Inanspruchnahmen von Nicht-Gefahrverantwortlichen (Nichtstörern) 275
bb) Zur Verdeutlichung / Abgrenzung: Potentielle bürgerliche Pflichten zu aktiver Partizipation bei der staatlichen Rechtsdurchsetzung 282
(1) Allgemeine Wehrpflicht der Bürger? 283
(2) Bürgerliche Pflichten im Zusammenhang mit der staatlichen Justizgewährungsaufgabe 283
(3) Sonstige aktive Mitwirkung der Bürger bei der Staatsverwaltung? 288
cc) Weitergehende soziale Gerechtigkeit (und diesbezügliche bürgerliche Pflichten) im Rechtsstaat? 289
b) Fazit 291
3. Zusammenfassung der Ergebnisse 292
IV. Kritische Betrachtung der positiven deutschen Notstandsregelungen und einiger Notrechtsbegründungen aus der juristischen Literatur 297
1. Notstandsrechtsbehauptende Normen des positiven deutschen Rechts und deren Auslegungen 298
a) Zur näheren Auslegung des § 34 StGB 301
aa) Zum Erhaltungsgut 301
bb) Zum Gefahrbegriff 303
cc) Zur Eingriffsseite 308
b) Zu § 228 BGB 318
c) Zu § 904 BGB 321
aa) Rechtmäßige („Aggressiv“-)Notstandszugriffe auch bei Gefahr des Verlustes bloßer Sachgüter? 322
bb) Zur Wertersatzfolge, § 904 S. 2 BGB 326
d) Einordnendes Fazit 327
2. Notstandsrechtsthesen und -begründungsversuche aus der Rechtswissenschaft (Kritik gemäß dem dargelegten Standpunkt) 330
a) Zu (Interessen-)Abwägungsargumentationen (am Beispiel der Ausführungen Roxins) 331
b) Zur Argumentation mit einem „Solidaritätsprinzip“ 334
aa) Kristian Kühl und Wilfried Küper 335
bb) Reinhard Merkel 336
cc) Michael Köhler 341
dd) Michael Pawlik 345
ee) Fazit 351
V. Konkretisierungen und Verdeutlichungen durch Fallbeurteilungen 352
1. Zur Erhaltungsseite 352
2. Zur Eingriffsseite 355
a) Feste Grenze: Keine ohne Willen des Inhabers erfolgende Körperverletzung, keine Nötigung zu aktiven Hilfeleistungen 356
b) Notstandszugriffe auf erworbene Sachgüter: Konkretisierungen 358
aa) Zerstörung einer gefahrträchtigen Sache unter § 228 S. 1 BGB 359
bb) Zerstörung einer ggf. wertvollen, ungefährlichen Sache zur Abwendung von Körpergefahren 361
cc) Beschädigung einer fremden Sache nach pflichtwidriger Mitverursachung der Notstandslage (vorangegangene rechtswidrige Provokation eines anderen und actio illicita in causa) 363
dd) Sonstige notbedingte Gebrauchsanmaßungen und notstandsrechtlicher Sachnutzungserwerb (Verdeutlichungsfälle) 379
c) Zur Rechtfertigung von Ordnungsnormverstößen bzw. Körpergefährdungen (über Sachnutzungserwerb) 388
d) Zum Verhältnis mehrerer Notbetroffener zueinander 396
e) Rechtsgüter der Allgemeinheit (im eigentlichen Sinne) als potentielle Eingriffsgüter? 401
3. Anmerkungen zum Begriff eines „Defensivnotstands“ (Zurechnung einer Gefahrentstehung zu einer Person) 404
a) Zur ersten Konstellation: Auf (begangenem und / oder) drohendem rechtswidrigen Verhalten gründendes Gefahrurteil („präventive Notwehr“) 405
aa) Insoweit keine „Analogie“ zur Regelung des § 228 BGB 405
bb) Vereinbarkeit eines in zeitlicher Hinsicht erweiterten Rechtfertigungsgrundes aus Unrechtsverantwortung mit der Notwehrregelung (§§ 32 StGB, 227 BGB)? 407
(1) Fehlannahmen von Defensivnotstandskonstellationen aus der Rechtsliteratur bzw. Rechtsprechung („Landstreicher“-Fall, „Haustyrannen“-Fall, „Spanner“-Fall) 410
(2) Eher diskutable (Defensivnotstands-)Fallkonstellationen („präventive Notwehr“?) 425
b) Zweite Defensivnotstands-Konstellation: „Zurechnung“ einer Gefahr zu einer Person unabhängig von einer rechtswidrigen Handlung (sogar bei Nicht-Verhalten)? 432
4. Anmerkung zum Nötigungsnotstand 447
Gesamtzusammenfassung 465
Literaturverzeichnis 492
Stichwortverzeichnis 503