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Fell, N. (2017). Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen. Ein Beitrag zur neuen Dogmatik der §§ 16, 40 GmbHG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55043-2
Fell, Nadine. Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen: Ein Beitrag zur neuen Dogmatik der §§ 16, 40 GmbHG. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55043-2
Fell, N (2017): Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen: Ein Beitrag zur neuen Dogmatik der §§ 16, 40 GmbHG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55043-2

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Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen

Ein Beitrag zur neuen Dogmatik der §§ 16, 40 GmbHG

Fell, Nadine

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 462

(2017)

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About The Author

Nadine Fell studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt »Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht«. Die Erste juristische Staatsprüfung absolvierte sie 2012. Zwischen 2013 und 2015 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek an der Universität des Saarlandes sowie im April 2016 die Promotion zur GmbH-Gesellschafterliste. Seit September 2015 absolviert Nadine Fell das Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin war sie in internationalen Großkanzleien im Bereich Corporate/M&A, sowohl in einer Nebentätigkeit als auch im Rahmen ihrer Anwaltsstation tätig.

Abstract

Im Zuge der MoMiG-Reform im Jahr 2008 hat die GmbH-Gesellschafterliste mit der Neuregelung des § 16 I S. 1 GmbHG eine Aufwertung hin zur alleinigen Legitimationsgrundlage für GmbH-Gesellschafter im Innenverhältnis zur Gesellschaft erfahren. Die Arbeit behandelt sowohl praktische Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste durch die Geschäftsführung der GmbH bzw. den beurkundenden Notar als auch die mit der Aufnahme der Gesellschafterliste im Handelsregister einhergehenden Rechtswirkungen zugunsten, aber auch zulasten der Beteiligten. Schwerpunktmäßig werden die Anforderungen an eine legitimierende Eintragung des Gesellschafters im Verhältnis zur GmbH unter Einbeziehung der Publizitätsvorschrift des § 40 GmbHG untersucht. Dem Gedanken der Zurechenbarkeit der Eintragung, dem von der Literatur nahezu einheitlich für § 16 I S. 1 GmbHG Geltung verschafft wird, wird der dogmatische Boden bereitet. In diesem Sinne wird ein Zurechnungsmodell erarbeitet, welches eine tripolare Zurechenbarkeit zur Person des Berechtigten, des zuletzt eingetragenen Altgesellschafters wie auch der GmbH verlangt.»The Shareholders' List of the German Limited Liability Company Caught between the Interests in Confidentiality and the Interests in Publicity«

As part of the MoMiG in 2008, the shareholders' list of the German limited liability company has become the sole basis for the legitimation as a shareholder in relation to the company. Besides practical aspects related to the preparation and the submission of the list, this thesis is in particular dedicated to the requirements for the list to have legitimizing effect. In this context the thesis also provides a concept which requires a »three-tier« attribution of the information registered in the list to the right holder, the shareholder last registered as well as to the company.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 28
Gegenstand der Untersuchung 35
Erstes Kapitel: Propädeutikum 38
§ 1. Der Begriff der Publizität im allgemeinen juristischen Verständnis 38
A. Etymologische Annäherung 39
B. Publizität als Zustands-, Eigenschafts- und Handlungsbeschreibung 40
C. Adressat, Reichweite und Umfang der Publizität 41
I. Das Publikum als Publizitätsadressat 41
II. Personell beschränkter Adressatenkreis als Publikum? 41
III. Publizitätsumfang 43
1. Theoretische Möglichkeit zur Kenntnisnahme 43
2. Einzelauskunft 44
D. Ergebniszusammenfassung und Begriffsdefinition 46
§ 2. Zur Abgrenzung von Publizität, Offenlegung und Transparenz 46
A. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Offenlegung und Publizität 47
B. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Publizität und Transparenz 49
§ 3. Zum Begriff der Beteiligungspublizität und Beteiligungstransparenz 50
A. Unternehmenspublizität im Allgemeinen 51
B. Beteiligungspublizität 52
§ 4. Überblick und Entwicklungsgeschichte der Vorschriften zur Herstellung der GmbH-Gesellschafterpublizität 53
A. Allgemeines zur Veröffentlichung von Gesellschaftsbeteiligungen 53
B. Vergangenheit und Gegenwart der Vorschriften zur Führung der GmbH-Gesellschafterliste 58
I. Gründe für die gesetzgeberische Entscheidung über die Herstellung der GmbH-Gesellschafterpublizität 58
II. Überblick über die Entwicklungsgeschichte der GmbH-Gesellschafterliste 61
1. Die Gesellschafterliste früherer Fassung als Mitgliederverzeichnis eigener Art 61
2. Die Änderungen durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 66
3. Die Neukonzeption der Vorschriften zur Führung der Gesellschafterliste durch das Handelsrechtsreformgesetz von 1998 68
III. Hintergründe der MoMiG-Reform 72
IV. Die Ausarbeitung des MoMiG im Überblick 74
1. Der Referentenentwurf vom 29.5.2006 74
2. Regierungsentwurf und Inkrafttreten des MoMiG 81
a) Änderungen durch § 16 RegE 81
b) Änderungen durch § 40 GmbHG 85
c) Die Kritik des Bundesrates an der Entwurfsfassung der §§ 16, 40 GmbHG 88
d) Regierungsentwurf vom 25.7.2007 und Inkrafttreten des MoMiG 89
V. Die Vorschriften zur Herstellung einer Publizität der GmbH-Gesellschafterstellung im Überblick 89
1. §§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 40 GmbHG 89
2. § 16 GmbHG 91
a) Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 GmbHG 91
b) Haftung für rückständige Einlagen nach § 16 Abs. 2 GmbHG 93
c) Listenpublizität als Anknüpfungspunkt eines gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten 94
§ 5. Zusammenfassung 95
Zweites Kapitel: Untersuchungen zur Interessenlage ran einer Publizität der GmbH-Gesellschafterstellung sowie der Schutzzwecke der §§ 16, 40 GmbHG 97
§ 1. Die Informationsinteressen an einer GmbH-Gesellschafterpublizität 98
A. Personelle Bedarfsabgrenzung anhand der Stellung zur Gesellschaft 99
B. Gesellschaftsexterne Publizitätsinteressen 100
I. Gläubigerinteressen 100
1. Rückschlüsse auf die Vertrauenswürdigkeit und Kreditwürdigkeit der GmbH 100
2. Veränderung der Real- und Haftungsstruktur der GmbH durch Unternehmensverflechtungen 102
3. Haftungsverwirklichung 103
4. Gläubigerschutz durch Anfechtung von Zahlungen der Gesellschaft in Krisenzeiten 106
5. Sonderregelungen für die Ein-Mann-GmbH 108
II. Anteilserwerberinteressen 109
1. Entscheidungsgrundlage für Investitionsabsicht potentieller Anteilseigner 109
2. Rechtssicherheit und Transaktionskostensenkung 109
III. Staatliche bzw. öffentliche Informationsinteressen 112
1. Missbrauchsbekämpfung durch Strafverfolgungsbehörden 112
2. Besteuerungsgrundlagen 112
3. Registergerichte und Notare 113
C. Gesellschaftsinterne Publizitätsinteressen 114
I. Die Interessenlage der GmbH 114
1. Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen 114
2. Geltendmachung von Gesellschafterrechten 116
3. Der Gesellschafter als Anspruchsschuldner 117
4. Effektive Zusammenarbeit von Geschäftsleitung und Gesellschafterkreis 118
II. Die Interessen des eintretenden bzw. ausscheidenden Gesellschafters 120
1. Wahrung seiner Rechtsstellung 120
2. Rechtssicheres Ausscheiden nach Beendigung der Mitgliedschaft 120
III. Die Interessen der Mitgesellschafter 121
1. Einhaltung der Pflichtenstellung der Gesellschafter 121
2. Beherrschungssituation 122
3. Minderheitenschutz 122
§ 2. Die Funktionsstruktur der GmbH-Gesellschafterliste nach dem Modell von Scheuch 123
A. Die von Scheuch beschriebene Funktionsstruktur der GmbH-Gesellschafterliste 123
B. Das Funktionsstrukturmodell Scheuchs 125
§ 3. Die Zweckdimensionen der Gesellschafterliste 125
A. Exkurs: Intentionen des historischen Gesetzgebers von 1892 126
B. Die Entwicklung der Normzwecke der §§ 16, 40 GmbHG 128
I. Erste Ansätze eines Gläubigerschutzkonzepts durch das HRefG 128
II. Die „Aufwertung“ der Gesellschafterliste – Erweiterung der Schutzzwecke durch das MoMiG 131
1. Schutzwirkungen zugunsten gesellschaftsexterner Personen 132
a) Faktischer Schutz (potentieller) Gesellschaftsgläubiger und mittelbare Wirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 132
b) Faktischer Schutz des (potentiellen) Anteilserwerbers und mittelbare Wirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 135
c) Materiell-rechtlicher Schutz des Anteilserwerbers durch § 16 Abs. 3 GmbHG 136
d) Faktischer Schutz staatlicher Interessen und mittelbare Wirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 137
2. Schutzwirkungen zugunsten gesellschaftsinterner Personen 139
a) Faktischer und unmittelbar materiell-rechtlicher Schutz der GmbH 139
b) Faktischer und unmittelbar materiell-rechtlicher Schutz des ehemals und aktuell eingetragenen Gesellschafters 142
c) Faktischer und unmittelbar materiell-rechtlicher Schutz der Mitgesellschafter 143
§ 4. Zusammenfassung 144
Drittes Kapitel: Einzelheiten des Listenerstellungs- und Einreichungsverfahrens 146
§ 1. Prüfungskompetenz des Registergerichts 146
A. Keine Prüfungspflicht des Registergerichts 146
B. Prüfungsrecht des Registergerichts? 149
I. Das Meinungsbild zur Frage eines formalen Prüfungsrechts 149
II. Das Meinungsbild zur Frage eines inhaltlichen Prüfungsrechts 150
III. Eigene Stellungnahme 154
1. Eingeschränktes Beanstandungsrecht wegen formeller Unzulänglichkeit 156
a) Systembedingte Verzögerung und § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 158
b) Sicherstellung der Transparenz der Anteilseignerstruktur 160
c) Maßgeblichkeit der Systemrelevanz des Formalfehlers und verpflichtende Zurückweisung bei entsprechender Unzulänglichkeit der Liste 161
d) Prüfungspflicht im Hinblick auf die Zuständigkeit der Einreichungsperson? 164
2. Kein inhaltliches Prüfungsrecht des Registergerichts 169
a) Deutung der gesetzgeberischen Zuständigkeitsverteilung 169
b) Verzicht auf inhaltliche Überprüfung durch Ablehnung der Eintragung im Handelsregister 171
c) Der Verzicht auf die „materielle Wahrheit“ durch Maßgeblichkeit der formellen Legitimation 172
d) Kein effektiver Berechtigtenschutz durch inhaltliches Prüfungsrecht des Registergerichts 173
e) Das Interesse an schnellstmöglicher Listenaufnahme aufgrund der belastenden Dimension des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 175
3. Ergebniszusammenfassung 177
C. Die Problematik der fehlenden Feststellbarkeit der Identität des Geschäftsführers 178
§ 2. Die Verteilung von Verantwortung zur Einreichung und Erstellung einer aktualisierten ­Gesellschafterliste durch § 40 GmbHG 181
A. Die Zuständigkeitsaufspaltung des § 40 GmbHG 181
I. Das normative Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 40 Abs. 1 und Abs. 2 GmbHG 181
II. Der Mitwirkungsbegriff des § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG 186
1. Maßgeblichkeit der Notartätigkeit für den Eintritt der Veränderung 188
a) Das Erfordernis umfassender amtlicher Prüf- und Belehrungspflichten nach dem BeurkG 189
b) Finalität 190
2. Verfahrenserleichterung und Einbeziehung in Gesamtvorgang 191
III. Ergebniszusammenfassung 194
B. Untersuchungen zur zuständigkeitsbegründenden ­„Mitwirkung“ des Notars an der Beteiligungsveränderung 195
I. Rechtsgeschäftliche Anteilsabtretung gemäß §§ 413, 398 BGB 195
1. Aufgespaltene Beurkundung von Angebot und Annahme des Abtretungsvertrags 196
2. Aufschiebend bedingte Anteilsabtretung 199
II. Unterschriftsbeglaubigungen und freiwillige Beurkundungstätigkeit des Notars 203
1. Keine Mitwirkung bei bloßer Unterschriftsbeglaubigung 203
2. Ausnahmsweise zuständigkeitsbegründende Mitwirkung bei Beglaubigung und Beurkundung eines Eigenentwurfs des Notars 203
III. Kapitalmaßnahmen (unter Mitwirkung mehrerer Notare) 205
IV. Beteiligung an Umwandlungsmaßnahmen 209
1. Unmittelbare Veränderung des GmbH-Gesellschafterkreises 209
2. Die Fälle sog. „mittelbarer Mitwirkung“ des Notars 210
C. Zuständigkeit im Falle der Beurkundung durch einen im Ausland ansässigen Notar 218
I. Konnexität oder Inkonnexität der Frage der Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung und des Normbefehls des § 40 Abs. 2 GmbHG? 218
1. Das Meinungsbild zur Frage der Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung 219
a) Ortsform 219
b) Geschäftsform 221
c) Zweifel an der Anwendbarkeit des Art. 11 EGBGB 223
2. Das Meinungsbild hinsichtlich der Frage der Einreichungszuständigkeit bei Beurkundung der Anteilsabtretung durch einen im Ausland ansässigen Notar 228
II. Keine Einreichungspflicht bzw. Einreichungsbefugnis des im Ausland ansässigen Beurkundungsnotars 230
1. Beurkundung einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung 230
2. Beurkundung einer Nießbrauchs- bzw. Nutzungspfandrechtsbestellung 239
III. Absolute Unzuständigkeit des im Ausland ansässigen Beurkundungsnotars zur eigenverantwortlichen Erstellung und Einreichung einer aktualisierten Liste 240
D. Listenerstellung und -einreichung im Zuständigkeitsbereich des Geschäftsführers 242
§ 3. Anforderung an die Prüfung der Wirksamkeit der Veränderung durch die zuständige Einreichungsperson und Umsetzung des Aktualisierungsauftrags 245
A. Geschäftsführerliste 245
I. Mitteilungsbefugnis und Anforderungen an die ordnungsgemäße Mitteilung 245
II. Wirksamkeitsüberprüfung 249
III. Haftung 254
B. Notarliste 256
I. Wirksamkeitsüberprüfung 256
II. Keine Überwachungspflicht des Notars 260
III. Notarbescheinigung und Abschrift der geänderten Liste 262
IV. Haftung 264
C. Einreichung infolge jeder Veränderung 265
§ 4. Zusammenfassung 268
Viertes Kapitel: Untersuchungen zum Legitimationserfordernis und der Wirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 272
§ 1. Theoretische Erfassung des § 16 Abs. 1 GmbHG 272
A. Die Legitimationswirkung der Eintragung in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste 272
B. Nähere Qualifizierung der Legitimationswirkung: Fiktion versus unwiderlegliche Vermutung 273
§ 2. Das Legitimationserfordernis auslösende ­Veränderungen i. S. des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 276
A. Die Angleichung des Legitimationserfordernisses aus § 16 Abs. 1 S. 1 und des Aktualisierungsanlasses § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 276
I. Kein Erfordernis einer tatsächlich eingetretenen Veränderung 278
II. Geltung des Legitimationerfordernisses für die Gründungsgesellschafter 280
III. „Altfälle“ – Vollständiger Systemwechsel versus Fortgeltung bestehender Anmeldewirkung 282
1. Herrschende Auffassung: Eintragung und Aufnahme der Liste als alleinige Legitimationsgrundlage 284
2. Mindermeinung: Uneingeschränkte Wirkung der Anmeldung bzw. materiellen Rechtslage als Legitimationsgrundlage 285
3. Gründe für die exklusive Geltung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG n. F. 287
B. Veränderung in der Person des Gesellschafters 294
I. Dingliche Zuordnungsverschiebungen 294
1. Rechtsgeschäftlich begründete Zuordnungsverschiebungen 295
a) Legitimation bei wirksamer Anteilsübertragung 295
b) Legitimation auch bei eingeleiteter, aber fehlgeschlagener Übertragung 296
2. Gesetzlich begründete Zuordnungsverschiebungen 296
a) Erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 1922, 1967 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 GmbHG 296
b) Sonstige gesetzlich begründete, dingliche Zuordnungsverschiebungen 299
II. Falschbezeichnungen personen- bzw. unternehmensbezogener Angaben 299
1. Inhaltliche Angaben nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 300
2. Identifikationsfunktion der Daten 302
III. Sonderfall: Wechsel im Gesellschafterkreis einer GmbH-beteiligten GbR 305
1. Die Eintragung einer GbR als GmbH-Gesellschafterin 305
2. Positivrechtliche Regelungen für die Eintragung im Handelsregister (§ 162 Abs. 1 S. 2 HGB) bzw. im Grundbuch (§ 47 Abs. 2 GBO) 308
3. Das Meinungsbild der Literatur 310
4. Die GbR-Gesellschafterstellung als eintragungspflichtige Tatsache? 313
a) Auslegung des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 313
b) Keine direkte Anwendung des § 47 Abs. 2 S. 1 GBO bzw. § 162 Abs. 1 S. 2 HGB 314
c) Analogieschluss zu § 47 Abs. 2 S. 1 GBO bzw. § 162 Abs. 1 S. 2 HGB 314
aa) Planwidrigkeit der Regelungslücke 315
bb) Unzulässigkeit einer Gesamtanalogie zu §§ 47 Abs. 2 S. 1 GBO, 162 Abs. 1 S. 2 HGB 320
cc) Keine vergleichbare Interessenlage zu § 47 Abs. 2 S. 1 GBO 321
dd) Vergleichbarkeit der Interessenlage zu der des § 162 Abs. 1 S. 2 HGB 326
5. Zwischenergebnis 334
6. Listenaktualisierung bei Wechsel des GbR-Gesellschafterkreises 335
a) Rechtliche Ausgangslage in der GbR im Falle der Veränderung des Gesellschafterkreises 336
b) Verpflichtende Einreichung einer neuen Liste im Falle einer Veränderung der GbR-Gesellschafterzusammensetzung 337
c) Anknüpfung an Listenaktualisierungsverfahren des § 40 GmbHG 341
d) Geltung der Geschäftsführerzuständigkeit 342
e) Verfahrensmodalitäten der Listenaktualisierung 344
7. Geltung des Legitimationserfordernisses für den Wechsel im GbR-Gesellschafterkreis? 347
a) Kein Wegfall der Legitimationswirkung der eingetragenen GbR bei Veränderungen ihres Gesellschafterkreises 348
b) Kein Legitimationsmangel des nicht eingetragenen GbR-Gesellschafters 350
c) Keine unwiderlegliche Vermutung der Gesamtvertretungsbefugnis der eingetragenen GbR-Gesellschafter 352
8. Zusammenfassung 357
IV. Gesamthänderische Mitberechtigungen i. S. des § 18 GmbHG 359
C. Veränderung des Umfangs der Beteiligung 360
I. Beteiligungsveränderungen ohne personellen Wechsel im Gesellschafterverband 360
II. Legitimation unter Berücksichtigung der fortlaufenden Nummerierung der Geschäftsanteile 363
1. Zwecksetzung der laufenden Nummerierung 363
2. Nummerierungsverantwortung 364
3. Umsetzung des Nummerierungserfordernisses 367
4. Legitimierungsaufgabe und Zulässigkeit der vollständigen Neunummerierung 370
a) Die Entscheidungen des LG Augsburg vom 28.4.2009 sowie des OLG Bamberg vom 2.2.2010 371
b) Die Entscheidung des BGH vom 1.3.2011 372
c) Eigene Stellungnahme 373
5. Ergebniszusammenfassung 377
D. Veränderung der Person wie auch des Umfangs der Beteiligung 379
§ 3. Sonderfälle eines Erfordernisses formeller Legitimation infolge einer Veränderung i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG durch Reduktion“ der mitgliedschaftlichen Rechtsstellung des eingetragenen Anteilsinhabers 379
A. Die Bestellung eines Nießbrauchs bzw. Nutzungspfandrechts an einem GmbH-Geschäftsanteil als freiwillige Offenlegung reiner Veränderung i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 381
I. Rechtsstellung des Nießbrauchers bzw. (Nutzungs-)Pfandrechtsnehmers 382
1. Nießbrauch 382
2. Pfandrecht und Nutzungspfandrecht 385
II. Eintragungsfähigkeit dinglicher Belastungen 385
1. Das Meinungsbild im Schrifttum zur Frage der Eintragungsfähigkeit dinglicher Belastungen 386
a) Keine Aufnahme dinglicher Belastungen 386
b) Eintragungsfähigkeit von Belastungen 388
c) Die Entscheidung des LG Aachen v. 6.4.2009 389
2. Eigene Stellungnahme zur Frage der Eintragungsfähigkeit dinglicher Belastungen 390
a) Keine zwingende Entsprechung im Umfang des Gutglaubensschutzes erforderlich 391
b) Anlehnung an das Aktienregister 397
c) Kein numerus clausus in Bezug auf freiwillige Listenangaben und Grundsatz der Eintragungsfähigkeit von Tatsachen im Handelsregister 400
d) Übertragbarkeit des Grundsatzes der Eintragungsfähigkeit von Tatsachen und Rechtsverhältnissen im Handelsregister auf die Gesellschafterliste 404
aa) Folgerungen aus dem Grundsatz der Registerklarheit 405
bb) Das Erfordernis eines erheblichen Bedürfnisses der Praxis zur Verlautbarung der Information 406
3. Zwischenergebnis 410
III. Die Bestellung des Nießbrauchs bzw. Nutzungspfandrechts als offenlegungsfähige Veränderung im Umfang der Beteiligung i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 411
1. Teleologische Extension des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG 411
2. Zuständigkeit zur Listenerstellung und -einreichung aus § 40 Abs. 2 GmbHG 415
B. Das Legitimationserfordernis des Nießbrauchers bzw. ­Nutzungspfandrechtsnehmers am GmbH-Geschäftsanteil 417
I. Problemaufriss 417
II. Die Schutzwürdigkeit des Inhabers eigener Ansprüche gegenüber der GmbH 419
III. Auffassungen der Literatur und Rechtsprechung 423
1. Legitimation abseits der Eintragung der im Handelsregister ­aufgenommenen Gesellschafterliste 423
2. Geltung des Legitimationserfordernisses des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 424
3. Erkenntnisse aus der Entscheidung des LG Aachen vom 6.4.2009 426
4. Folgerungen aus der Entscheidung des BGH zur Eintragungsfähigkeit des Vermerks über die dauerhaften Testamentsvollstreckung über einen GmbH-Geschäftsanteil 427
IV. Die Aufwertung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG zu einer allgemeinen Legitimationsgrundlage 427
V. Ergebnis 435
C. Die Legitimation des Testamentsvollstreckers und des Nachlass- bzw. Insolvenzverwalters als Amtswalter der Rechte und Pflichte aus dem GmbH-Geschäftsanteil 437
I. Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers 438
II. Die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters 440
III. Die Rechtsstellung des Nachlassverwalters und Nachlasspflegers 441
IV. Eintragungsfähigkeit nach dem Grundsatz zur Eintragungsfähigkeit von Tatsachen und Rechtsverhältnissen im Handelsregister 443
1. Die Entscheidung des OLG München vom 15.11.2011 443
2. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2012 445
3. Die Entscheidung des OLG Köln vom 21.7.2014 446
4. Die Entscheidung des BGH vom 24.2.2015 447
5. Das schutzwürdige Interesse der zur Verwaltung der Mitgliedschaftsrechte berufenen Person an einer formellen Legitimation nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG analog 449
a) Das Interesse gesellschaftsexterner Personen an einer Verlautbarung der Amtswaltung 452
b) Der Schutzbedarf der Beteiligten aufgrund der Rechtsfolgenwirkung des § 16 Abs. 1 GmbHG 455
aa) Der Schutzbedarf der Beteiligten bei Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche 457
bb) Der Schutzbedarf der Beteiligten in Bezug auf die Ausübung des Stimmrechts 461
6. § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG analog als abschließende Legitimationsbasis für den Testamentsvollstrecker bzw. Nachlass- und Insolvenzverwalter 467
7. Die Anordnung der Amtswaltung bzw. Nachlasspflegschaft als Veränderung im Umfang der Beteiligung i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GmbHG 471
V. Ergebnis 473
D. Keine Geltung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG für sonstige Berechtigungen 474
I. Aufschiebend bedingte Anteilsübertragung 474
II. Unterbeteiligung und Treuhand 475
E. Zusammenfassung 476
§ 4. Die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 GmbHG 478
A. Beginn und Ende der Legitimationswirkung 478
I. Maßgeblichkeit der Aufnahme im elektronischen Registerordner 478
II. Ende der Legitimationswirkung 480
B. Rechtsstellung des Erwerbers vor Aufnahme der Liste im elektronischen Registerordner des Handelsregisters 481
I. Andauernde unwiderlegliche Vermutung der Gesellschafterstellung des eingetragenen Altgesellschafters und bindende Wirkung der formellen Legitimation für die GmbH 481
II. Wirksamkeit von Rechtshandlungen des eingetragenen ­Gesellschafters gegenüber dem materiell Berechtigten 483
1. Rechtswirksame Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unter Mitwirkung des eingetragenen Altgesellschafters 483
2. Befreiende Wirkung der Leistung der GmbH bei Gewährung von Mitgliedschaftsrechten gegenüber dem formell legitimierten Altgesellschafter 489
III. Einstandspflicht des Altgesellschafters für Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft 490
IV. Besonderheiten beim erbrechtlichen Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge 491
1. Keine Legitimation bei nachgewiesener, aber noch nicht eingetragener Erbenstellung 491
2. Unwiderlegliche Vermutung der Gesellschafterstellung zugunsten eines nicht mehr existenten Rechtssubjekts? 496
V. Der Rechtsschutz des materiell Berechtigten bzw. des zu Unrecht eingetragenen Scheingesellschafters 500
1. Die Zuständigkeit zur Listenkorrektur 500
a) Zeitpunkt der Erfüllung der Amtspflichten des Notars 504
b) Der Zirkelschluss einer Heranziehung der sekundärrechtlichen Haftungsebene für die Frage der Erfüllung der Amtspflichten des Notars 508
c) Ergebnis 510
2. Die Klärung der Streitfrage um die Berechtigtenstellung 511
a) Das Meinungsspektrum der Literatur 511
aa) Formalisiertes Löschungsverfahren analog § 67 Abs. 5 AktG 511
bb) Ablehnung eines formalisierten Verfahrens zugunsten eines Stellungnahmeverfahrens unter Rückgriff auf § 40 Abs. 1 S. 2 GmbHG 512
b) Eigene Stellungnahme 514
3. Einklagbarer Anspruch auf Einreichung einer aktualisierten Liste 518
a) Der Rechtsanspruch des Alt- und Neugesellschafters auf Listenkorrektur aus (nachwirkendem) Mitgliedschaftsverhältnis 519
b) Der Rechtsanspruch des zu Unrecht eingetragenen Dritten 521
c) Der Rechtsanspruch des Nießbrauchers bzw. Nutzungspfandrechtsgläubigers wie auch des Testamentsvollstreckers, Insolvenz- bzw. Nachlassverwalters sowie des Nachlasspflegers 524
4. Anspruchsgegner 524
5. Alternativ: Initiierung eines Zwangsgeldverfahrens 527
VI. Die zeitliche Voranknüpfung des § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG 528
1. Inhalt und Zweck 528
2. Voraussetzungen 529
a) Vornahme einer Rechtshandlung in Bezug auf das Gesellschaftsverhältnis 529
b) Erwerber 530
c) Unverzügliche Aufnahme 532
aa) Das Meinungsbild der Literatur 533
bb) Das Verschuldenselement: Haftung für eigenes Verhalten des Normadressaten oder zurechenbares Verhalten Dritter 534
cc) Unverzügliche „Aufnahme“ der Liste nach Vornahme der Rechtshandlung: Maßgeblichkeit sämtlicher Verfahrensabschnitte 536
dd) Zwischenergebnis: Beachtlichkeit nur von schuldhaftem Zögern des Erwerbers oder des Zögerns aller beteiligten Akteure 537
ee) Das Argument der Transparenz der Anteilseignerstruktur 537
ff) Das Rechtssicherheitsargument 541
gg) Interessenabwägung 544
hh) Eng umgrenzter Geltungsbereich des subjektivierten Verschuldenserfordernisses 545
ii) Vorschlag zur Geltung eines objektivierenden Ansatzes de lege ferenda 549
d) Im Übrigen Wirksamkeit der Rechtshandlung 554
3. Rechtsfolgen 554
4. Auswirkungen der Stimmrechtsausübung des noch nicht legitimierten Erwerbers auf Wirksamkeit der Beschlussfassung im Falle der Mehrpersonen-GmbH 554
a) Gesellschafterbeschluss ohne Mitwirkung des Altgesellschafters 556
b) Gesellschafterbeschluss unter Mitwirkung des Alt- und Neugesellschafters 559
5. Schwebend unwirksame Bestellung des Geschäftsführers bei Einpersonen-GmbH 560
6. Einreichung der Gesellschafterliste durch den schwebend unwirksam bestellten Gesellschafter-Geschäftsführer 563
7. Wirksamkeit der Rechtshandlungen des schwebend unwirksam bestellten (Fremd-)Geschäftsführers in der Einpersonen-GmbH 566
a) Anwendung allgemeiner positiv-rechtlicher Regeln 569
b) Wirksamkeit der Rechtshandlungen des Neugeschäftsführers über die Lehre von der fehlerhaften Organstellung 570
c) Voraussetzungen der Lehre von der fehlerhaften Organstellung und Anwendung auf den Fall der unwirksamen Bestellung des Neugeschäftsführers in der Einpersonen-GmbH 574
aa) Mangel des Bestellungsakts 575
bb) Vollzug der Bestellung durch Tätigwerden für die GmbH 576
cc) Kein Verstoß gegen höherwertige Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit 576
dd) Ergebnis 577
8. Zusammenfassung 579
C. Die Rechtsstellung des (vermeintlichen) Erwerbers nach Aufnahme der Liste im elektronischen Registerordner des Handelsregisters 580
I. Keine Änderung der materiell-rechtlichen Eigentumslage 580
II. Exklusive Inhaberschaft der mitgliedschaftlichen Rechte- und Pflichtenstellung mit ex-nunc-Wirkung 582
III. Haftung für rückständige Einlagenverpflichtungen nach § 16 Abs. 2 GmbHG 583
1. Gesamtschuldnerische Haftung von Erwerber und Veräußerer 583
2. Haftungsumfang 585
3. Forthaftung des Erwerbers für fällige Einlagen trotz Legitimationswegfalls 587
IV. Besonderheiten bei erbrechtlichem Erwerb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge 591
1. Die Rechtsstellung des Erben 591
2. Die Ladung eingetragener Erben 592
3. Die Haftung des Erben 592
a) Allgemeines 592
b) Eintragung und anschließende Ausschlagung der Erbschaft bzw. Eintritt des Nacherbfalls 593
D. „Relative“ Gesellschafterstellung – Der Innenausgleich zwischen dem wahren Berechtigten und dem eingetragenen Scheingesellschafter 595
Fünftes Kapitel: Die Grenzen der Legitimationswirkung und rdie Implementierung des Zurechnungsgedankens 597
§ 1. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Regelung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 597
A. Die von § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG berührten Grundrechte in der Person des materiell Berechtigten 598
B. Die Eigentumsgarantie des materiell Berechtigten aus Art. 14 Abs. 1 GG 599
I. Schutzbereich 599
II. § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Inhalts- und Schrankenbestimmung gem. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG 602
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 14 Abs. 1 GG durch § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 603
1. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Rechtfertigung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen 603
2. Erhöhte Anforderungen für eine Rechtfertigung von Eingriffen in die durch den Geschäftsanteil verkörperte Mitgliedschaft des GmbH-Gesellschafters 605
3. Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit 606
4. Abwägungsrelevante Aspekte für die Prüfung der Angemessenheit 607
a) Relevante Allgemeinwohlbelange 608
aa) Rechtssicherheit der Beteiligten und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs 608
bb) Keine Rechtssicherheit auf Kosten unbeteiligter Dritter 610
b) Privatnützigkeit des Eigentums zugunsten des materiell Berechtigten 610
c) Mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung Dritter 611
5. Richtigkeitsgewähr der Listenangaben als Anknüpfungspunkt für eine Rechtfertigung 612
§ 2. Die Verlässlichkeit des Rechtsscheinträgers Gesellschafterliste 614
A. Betrachtung der Wirkungsmechanismen der GmbH-Gesellschafterliste 614
I. Vollzugsdefizit: Publizitätsinteressen versus Geheimhaltungsinteressen 614
II. Lückenhaftigkeit der Informationsbereitstellung 617
III. Weitere Aspekte der inhaltlichen Richtigkeitsgewähr 618
1. Die Modalitäten des Erwerbs von GmbH-Anteilen als potentielles Verlässlichkeitsdefizit 618
2. Keine ausreichende verfahrensrechtliche und personenbezogene Absicherung der Richtigkeitsgewähr 620
a) Prüfung der Wirksamkeit der Veränderung und personenbezogene Defizite 620
b) Einflussmöglichkeit der Beteiligten auf den Geschäftsführer 624
c) Fehlende inhaltliche Prüfung seitens des zuständigen Registergerichts 625
d) Keine Benachrichtigungspflicht gegenüber den Eingetragenen 626
e) Fälschungsrisiko aufgrund mangelnder Prüfung der Identität des handelnden Geschäftsführers 626
f) Zwischenergebnis 627
IV. Die gesetzgeberischen Sicherungsmechanismen 628
1. Erhöhung der Richtigkeitsgewähr durch Eigeninteressen der Einreichungsverantwortlichen? 629
2. Erhöhung der Richtigkeitsgewähr durch Eigeninteressen des wahren bzw. des zu Unrecht eingetragenen Gesellschafters? 631
a) Scheuch: Die Rechtsfolgenwirkungen des § 16 GmbHG als „Folge als auch Ursache“ einer Richtigkeitsgewähr 631
b) Beschränkte Wirksamkeit der Eigeninteressen der Beteiligten 632
c) Zirkelschluss: Unzulässigkeit der Heranziehung möglicher Eigeninteressen der Beteiligten für eine Rechtfertigung von § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Inhalts- und Schrankenbestimmung 633
B. Ergebnis: Keine hinreichende Richtigkeitsgewähr der Gesellschafterliste 634
§ 3. § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Fall des reinen Rechtsscheinprinzips? 635
A. Die Befürworter eines reinen Rechtsscheinprinzips für § 16 Abs. 1 GmbHG alter und neuer Fassung in Literatur und Rechtsprechung 636
I. Canaris: § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. als Institut des absoluten Verkehrsschutzes 636
II. Marx: § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. als Institut des absoluten Verkehrsschutzes 637
III. Omlor: Die Qualifizierung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG n. F. als Institut eines reinen Rechtsscheinprinzips 637
IV. OLG Bremen: Grds. keine Beachtlichkeit von Zurechnungsfragen 639
B. Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgebers 639
I. Betrachtung ausgewählter Institute eines absoluten Verkehrsschutzes des BGB 640
II. Betrachtung des § 16 Abs. 3 GmbHG 641
III. Anwendung des reinen Rechtsscheinprinzips auf § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG und Ergebniskontrolle 645
1. Lösung missbräuchlicher Verhaltensweisen der Beteiligten über den Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB 648
2. Keine Berücksichtigung höherwertiger Verkehrsschutzgründe 650
3. Listenänderung ohne jedes Zutun des wahren Berechtigten bzw. eingetragenen Gesellschafters 652
a) Eigenmächtiges Tätigwerden des zuständigen Geschäftsführers bzw. Notars 652
b) Listenfälschung durch unbefugte Dritte 655
IV. Ergebnis: Unvereinbarkeit des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Geltung eines reinen Rechtsscheinprinzips 657
§ 4. Die Begrenzung der Rechtsfolgenwirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Anknüpfungspunkt für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Inhalts- und Schrankenbestimmung 660
A. Das Meinungsbild der Literatur und Rechtsprechung zum Ausschluss der Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 661
I. Unwirksamkeit des Kausal- bzw. Übertragungsgeschäfts 662
1. Rückblick: Behandlung der Unwirksamkeit des Kausal- bzw. Übertragungsgeschäfts unter Geltung des Anmeldeprinzips des § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. 662
2. Unbeachtlichkeit einer Unwirksamkeit des Kausal- bzw. Übertragungsgeschäfts für § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG selbst bei positiver Kenntnis der GmbH 663
3. Die Beachtlichkeit bestimmter qualifizierter Mängel 665
II. Inhaltliche bzw. formal fehlerhafte Listen 667
III. Erstellung (und Einreichung) der Liste durch unzuständige Person 669
1. Erstellung (und Einreichung) der Liste durch eine generell unzuständige Person 671
a) Absolute Unzuständigkeit der Gesellschafter abseits der Führungslosigkeit der Einpersonen-GmbH 674
b) Absolute Unzuständigkeit des im Ausland ansässigen Beurkundungsnotars 676
2. Kein Ausschluss bei unbeabsichtigter Zuständigkeitsmissachtung im Einzelfall 677
3. Gezielte Zuständigkeitsverletzung 680
a) Listenkorrektur einer vom Notar eingereichten Liste durch den Geschäftsführer 681
b) Kompetenzanmaßung 682
IV. Zurechenbarkeit der Listenänderung 684
1. Allgemeiner Zurechnungsausschluss des Mitteilenden bzw. Eintragenden 685
2. Fehlen der Mitteilung 687
a) Widersprechende Mitteilungen 688
b) Rücknahme der Mitteilung 691
c) Fälschung der Mitteilung bzw. vorgelegten Nachweise 692
3. Abweichung vom Mitteilungsinhalt 693
4. Kollusives Zusammenwirken 694
a) Von Scheingesellschafter und Geschäftsführung 694
b) Von Scheinveräußerer und Geschäftsführung 695
c) Von „Veräußerer“ und „Erwerber“ 695
d) Von sämtlichen Beteiligten 696
V. Listenfälschung und -einreichung durch nicht einreichungsbefugte Personen 696
VI. Verzögerte Löschung 697
VII. Fehler im Einflussbereich des Registergerichts 699
VIII. Unbeachtlichkeit bzw. Heilung der fehlenden Zurechenbarkeit der Mitteilung 699
IX. Rechtsfolgen des Ausschlusses der Legitimationswirkung: Anknüpfung an die Vorgängerliste 700
B. Die Berücksichtigung des Zurechnungsgedankens 701
I. Reymann: Das Zurechnungserfordernis des § 16 Abs. 1 GmbHG unter Berücksichtigung der allgemeinen Lehre der Vertrauenshaftung 702
II. Kein Fall der Vertrauenshaftung in § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 705
III. Folgerungen aus der Betrachtung des Zurechnungsgedankens in § 16 Abs. 3 GmbHG 707
IV. Die Berücksichtigung des rechtsethischen Prinzips der Selbstverantwortung des Einzelnen und der allgemeinen Lehre der Zurechenbarkeit für § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 708
1. Kein völliger Ausschluss des Zurechnungsgedankens bei § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 709
2. Folgerungen aus dem Prinzip der Selbstverantwortung der Person 710
a) Die Geltung des Zurechnungsprinzips als Korrelat der mangelnden Richtigkeitsgewähr 712
b) Vereinbarkeit eines Zurechnungsgedankens mit dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 712
c) § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Mischtypus eines absoluten Verkehrsschutzes und der positiven Vertrauenshaftung auf der Grundlage der Zurechenbarkeit des haftungsbegründenden Rechtsscheins 714
V. Zwischenergebnis 716
C. Die Umsetzung des Zurechenbarkeitsgedankens in § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 717
I. Die Berücksichtigung allgemeiner Zurechnungsausschlussgründe 718
II. Die Berücksichtigung der sog. besonderen Zurechenbarkeit nach dem Veranlassungs- bzw. Risikoprinzip 718
1. Veranlassungsprinzip 719
2. Risikoprinzip 720
3. Erforderlichkeit der Berücksichtigung normativer Wertungen aufgrund der Mehrstufigkeit des Listenaktualisierungsverfahrens 720
III. Überprüfung der bislang vertretenen Zurechnungskonzepte auf ihre Systemfestigkeit unter Berücksichtigung der Eigenart des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG im Fall des rechtsgeschäftlichen Anteilsübergangs 722
1. Die Implementierung des Zurechnungsgedankens bei Übereinstimmung der formellen und materiellen Rechtslage vor und nach der Aktualisierung der Liste 723
2. Die Implementierung des Zurechnungsgedankens bei einer ursprünglichen Übereinstimmung der formellen und materiellen Rechtslage und anschließendes Auseinanderfallen 725
a) Keine angemessene Berücksichtigung der Interessen des wahren Berechtigten bei einer nur singulären Anknüpfung der Zurechenbarkeit 726
b) Grundsätzlich angemessene Berücksichtigung der Interessen des wahren Berechtigten bei einer Implementierung des Zurechnungsprinzips im Sinne eines formellen Konsensprinzips 727
c) Perpetuierung einer Unrichtigkeit der Listenlage – Auseinanderfallen der formellen und materiellen Rechtslage vor rund nach der Listenaktualisierung 728
aa) Die Problematik bei fehlender Zurechenbarkeit zum eingetragenen Altgesellschafter 730
bb) Die Problematik der fehlenden formellen Legitimation des zuletzt Eingetragenen trotz gegenteiligem Rechtsscheins 731
d) Keine Gewährleistung eines angemessenen Interessenausgleichs auf der Basis eines formellen Konsensprinzips anknüpfend an die zurechenbaren Veranlassung des (ehemals) eingetragenen Alt- wie auch des Neugesellschafters 733
IV. Alternativmodelle für eine Integration des Zurechnungsgedankens 734
1. Keine alleinige Anknüpfung an die Zurechenbarkeit zum wahren Berechtigten aufgrund der Eigenart des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 734
2. Unverhältnismäßigkeit eines restriktiven Bewilligungsgrundsatzes ähnlich dem § 19 GBO 735
V. Verfassungskonforme Integration des Zurechnungsprinzips in § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 736
1. Zurechenbarkeit bei erstmaliger Abweichung von formeller und materieller Rechtslage 736
a) Fehlerbehaftete Listenaktualisierung aus Anlass eines nur scheinbaren rechtsgeschäftlichen Anteilsübergangs 736
b) Die Kongruenz zu dem Zurechnungskonzept Reymanns bei erstmaliger Abweichung von formeller Listen- und materieller Rechtslage 740
2. Zurechenbarkeit bei Perpetuierung einer Abweichung von formeller Listen- und materieller Rechtslage 740
a) Erneut fehlerbehaftete Listenaktualisierung aus Anlass eines nur scheinbaren rechtsgeschäftlichen Anteilsübergangs 740
b) Schutz der Beteiligten vor einer Obstruktionsmöglichkeit des zuletzt eingetragenen Scheingesellschafters 742
3. Die Erforderlichkeit einer Rückbeziehung der Listenaktualisierung auch zur Gesellschaft 743
a) Folgerungen aus der Eigenart des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG 743
b) Abstrakte Funktionsträgereigenschaft des Unterzeichnenden als maßgeblicher Zurechnungsgrund einer Rückbeziehung der Listenaktualisierung zur GmbH 747
c) Unbeachtlichkeit des sog. relativen und bewussten Zuständigkeitsverstoßes 749
d) Keine Zurechenbarkeit sog. „Nichtlisten“ 751
4. Nur eingeschränkte Möglichkeit der Heilung der mangelnden Zurechenbarkeit als Ausfluss einer tripolaren Rückbeziehung der Listenänderung 753
5. Senkung des Missbrauchspotentials bei kumulativer Anknüpfung an die Person des wahren Berechtigten und des neu Eingetragenen 754
6. Sonderfall: Erbrechtlich begründeter gesetzlicher Anteilserwerb und die Implementierung des Zurechnungsgedankens 756
a) Problemaufriss 756
b) Die Untauglichkeit einer Rückbeziehung zum Verhalten des Erblassers bei Eingreifen der gesetzlichen Erbfolge 757
c) Keine unmittelbare Rückbeziehung der Eintragung zur Person des wahren Erben 757
d) Erforderlichkeit einer Rückbeziehung der Eintragung zum eingetragenen (Schein-)Erben 760
e) Einschränkende Erfordernisse zur Berücksichtigung der Interessen des materiell Berechtigten 761
aa) Keine Legitimation als Gesellschafter bei Listenfälschung des Scheinerben und Einreichung als vermeintlicher Geschäftsführer der GmbH 761
bb) Die Erforderlichkeit hinreichender Nachweise 761
cc) Das Restrisiko des unerkannten Erben in Erbengemeinschaft 763
7. Rechtsfolgen der Unzurechenbarkeit: Anknüpfung an die Vorgängerliste (nur) soweit die Fehlerhaftigkeit reicht 764
8. Das „Dilemma“ des Rechtsverkehrs: Der Ausschluss der Legitimationswirkung und die hiermit verbundene Verkehrsverwirrung 765
9. Die Verfassungskonformität des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG unter Geltung des tripolaren Zurechnungskonzepts 767
§ 5. Ergebniszusammenfassung 770
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 773
Kapitel 1 773
Kapitel 2 774
Kapitel 3 776
Kapitel 4 784
Kapitel 5 797
Literaturverzeichnis 805
Quellenverzeichnis 838
Sachwortverzeichnis 839