Menu Expand

Anerkennung und ordre public

Cite BOOK

Style

Schumann, S. (2016). Anerkennung und ordre public. am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54562-9
Schumann, Stefan. Anerkennung und ordre public: am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Duncker & Humblot, 2016. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54562-9
Schumann, S (2016): Anerkennung und ordre public: am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54562-9

Format

Anerkennung und ordre public

am Beispiel der Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Schumann, Stefan

Schriften zum Strafrecht, Vol. 302

(2016)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Stefan Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Er forschte und lehrte im Straf-, Strafverfahrens- und Europarecht an deutschen und österreichischen Universitäten und war u.a. als Experte für Strafverfahrensrecht für die Europäische Kommission und das United Nations Office on Drugs and Crime tätig. Derzeit habilitiert er sich an der Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis der Universität Linz, wo er als Assistenzprofessor forscht und lehrt.

Abstract

Vollstreckungshilfe bedeutet die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, die ein Staat nach seinen materiellen und prozessualen Regeln getroffen hat, durch einen anderen Staat nach dessen Vollstreckungs- und Vollzugsregeln. Sie beinhaltet damit die umfassendste Anerkennung strafrechtlicher Wertentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Vollstreckungshilfe droht zugleich, die Dauer der tatsächlichen Strafverbüßung systemwidrig zu beeinflussen. Die Grenzen einer solchen zulässigen Beeinflussung werden herausgearbeitet. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass eine vollständige Harmonisierung der Wertentscheidungen des materiellen Strafrechts durch die Union beim jetzigen Stand der Integration nicht möglich ist. Der Verfasser leitet daher systemkohärent zum Binnenmarktrecht und zu der ziviljustitiellen Zusammenarbeit aus Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUV einen unionsrechtlich kontrollierten nationalen $aordre public$z als Grenze des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung ab.»Mutual Recognition and Ordre Public Taken the Example of Transnational Enforcement of Custodial Sanctions in the Area of Freedom, Security, and Justice«

The transnational enforcement of custodial sanctions within the EU implies the utmost mutual recognition of value decision established by criminal justice systems of the EU Member States. The study evaluates the legal framework of this type of mutual legal assistance, as well as its limits. It comes to the conclusion that the principle of mutual recognition needs to be limited by a reservation of national ordre public a limitation to be derived from Art 67 § 1 TFEU.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 30
Einführung: Gegenstand, Zielsetzung und Methodik 37
A. Einführung in das Thema der Untersuchung 37
B. Vier grundlegende Fragestellungen der Untersuchung 41
I. Vollstreckungshilfe zwischen nationalem Strafrecht und transnationaler Wertegemeinschaft 41
II. Ausmaß der Neuerungen der Rechtshilfe durch Implementierung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen in der EU 42
III. Grenzen der Anerkennung aus Sicht des Primärvertragsrechts und des deutschen Verfassungsrechts 42
IV. Weitergehender Harmonisierungsbedarf 42
C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 42
I. Formen der Vollstreckungshilfe 43
1. Unterscheidung nach der Sanktion 43
2. Ein- und ausgehende Ersuchen 44
3. Vollstreckungsübertragung mit oder ohne Überstellung des Verurteilten 44
II. Überblick über die Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe 45
1. Überstellungsübereinkommen des Europarates (1983) und ergänzende völkerrechtliche Vereinbarungen 46
2. Rahmenbeschluss Europäische Vollstreckungsanordnung 46
3. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) 48
III. Rechtsfragen der Vollstreckungshilfe im dogmatischen Konzept eines „international-arbeitsteiligen Strafverfahrens“ 49
1. Unterschiede im materiellen Strafrecht einschließlich des Sanktionsrechts 50
2. Unterschiede im Strafvollstreckungsrecht einschließlich der Regelung der Strafrestaussetzung zur Bewährung und im Strafvollzug 52
D. Stand der Forschung 54
E. Gang der Untersuchung 58
I. Rechtliche Einordnung und Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe 59
1. Rechtliche Einordnung und Ziele der sowie Bedürfnis nach Vollstreckungshilfe 59
2. Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe de lege lata 60
3. Rahmenbeschluss Europäische Vollstreckungsanordnung 61
II. Maßstab und Grenzen der Vollstreckungshilfe 61
1. Unionsrechtliche Grundlagen, Maßstäbe und Grenzen der Europäischen Vollstreckungsanordnung 62
2. Grenzen der Vollstreckungshilfe aus der Sicht der deutschen Rechtsordnung 62
3. Grenzen der Vollstreckungshilfe nach der Konzeption des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung sowie im Lichte der Ergebnisse der Untersuchung 63
III. Zusammenführung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen 63
Teil 1: Rechtliche Einordnung, Ziele und Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe 64
Kapitel 1: Rechtliche Einordnung, Ziele und Notwendigkeit einer Vollstreckungshilfe 64
A. Rechtliche Einordnung und Ziele der Vollstreckungshilfe 65
I. Rechtshilfe als Element eines international-arbeitsteiligen Strafverfahrens zur Durchsetzung einer transnationalen Werteordnung 65
1. Begriff der Rechtshilfe 65
2. International-arbeitsteiliges Strafverfahren als Kompensation territorial beschränkter Hoheitsgewalt 66
3. Transnationale Werteordnung als Voraussetzung und Grenze einer Rechtshilfeleistung 67
a) Strafrecht als Schutz unterschiedlicher gesellschaftlicher Wertvorstellungen nur eingeschränkt transnational vergleichbar 67
b) Wertegemeinschaft als Determinante von Reichweite und Grenzen der Rechtshilfe 68
c) Dogmatische Konsequenzen 71
II. Außen- und Innenverhältnis des Vollstreckungshilferechts –I nnerstaatliche Grundrechte als „Vollstreckungshilfegegenrechte“? 71
1. Rechtsquellenvielfalt und -hierarchie 71
2. Außen- und Innenverhältnis des Rechtshilferechts 73
3. Innerstaatliche Grundrechtsanforderungen im Außenverhältnis der Rechtshilfe – Grundrechte als „Auslieferungsgegenrechte“? 74
a) Zweidimensionale völkerrechtliche Betrachtungsweise – Begrenzung nur durch ius cogens 75
b) Dreidimensionale Vollzugsaktstheorie – innerstaatliche Grundrechte als „Auslieferungsgegenrechte“ 76
c) Vermittelnder Lösungsansatz 78
4. Schlussfolgerungen für die Rolle der innerstaatlichen Grundrechte als verfassungsrechtlicher Grenze einer Vollstreckungshilfe 80
a) Zwingende Einbeziehung der Vollzugsebene bei der Vollstreckungshilfe 80
b) Sachliche Reichweite der Grundrechtsprüfung 82
c) Formale Prüfungsintensität: Evidenz 83
d) Maßstab der Prüfung: Dem innerstaatlichen Verfahren gleichwertiger Grundrechtsschutz 83
III. Rechtliche Einordnung und Grundrechtsbindung des Freiheitsentzugs bei der Vollstreckungshilfe 84
1. Vollstreckungshilfe zwischen Rechtshilfe und Strafvollzug 85
2. Gesetzes- und Richtervorbehalt, Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG i.V.m. Art. 104 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GG 85
3. Im Wesentlichen gleichwertige Anforderungen nach Art. 6 EU-GRCh 86
4. Prüfungsmaßstab in der vorliegenden Studie 88
IV. Durchsetzung der Sanktion und Übernahme des Vollzugs der Sanktion als Elemente der Vollstreckungshilfe 88
1. Unterscheidung von Strafvollstreckung und Strafvollzug 89
a) Strafvollstreckung als Regelung des Ob der Verwirklichung der Strafe 89
b) Strafvollzug als Regelung des Wie der Verwirklichung der Strafe 90
2. Strafzwecke und Strafvollzugsziel als Determinanten der Vollstreckungshilfe 90
a) Schuldausgleich 91
b) Spezialprävention 92
c) Generalprävention 93
d) Resozialisierungsziel des Strafvollzugs 95
B. Ableitungen für die Ausgestaltung einer Vollstreckungshilfe 97
I. Problem: Zusammenhang von Strafübel, Strafvollstreckung und Vollstreckungshilfe 97
1. Beeinflussung des tatsächlich verbüßten Strafübels durch Vollstreckungshilfe 99
a) Vielfalt der Vollzugsformen trotz Regelfalls der einheitlichen Freiheitsstrafe; Unterschiede bei den Haftbedingungen 99
b) Unterschiede im Strafvollstreckungsrecht, insbesondere bei der bedingten Entlassung 101
2. Mögliche Konsequenzen 102
a) Aus Sicht des Urteilsstaates: Ablehnung der Vollstreckungsüberstellung aufgrund Bedrohung effektiver Sanktionierung 102
b) Aus Sicht des Verurteilten: Veränderung des (wahrscheinlich) zu verbüßenden Strafübels 103
II. Lösungsansatz und Hypothesenbildung: Ausgestaltung der Vollstreckungshilfe im Prozess des Strafens 103
1. Hypothese: Lokalisierung retributiver und präventiver Strafzwecke im transnationalen Strafverfahren 104
2. Antithese: Determinierung der Strafvollstreckung durch alle Strafzwecke 105
III. Hypothesenprüfung 105
1. Schuldausgleich und Präventionszwecke bei der Strafzumessung, § 46 Abs. 1 StGB 106
a) Grundsatz der schuldangemessenen Strafe 106
b) Berücksichtigung präventiver Erwägungen 107
c) Limitierung präventiver Erwägungen durch die Schuld 107
2. Effektuierung der Strafzwecke durch das Ob der Strafvollstreckung 108
3. Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, §§ 57 ff. StGB 109
a) Rein spezialpräventiv ausgerichtete Verantwortungsprognose bei 2/3-Entlassung, § 57 Abs. 1 StGB 110
b) Ermessensentscheidung über Halbstrafenentlassung, § 57 Abs. 2 StGB 111
c) Bedingte Entlassung aus lebenslanger Freiheitsstrafe und Schuldschwere, § 57a StGB 112
4. Systematik der Regelungen zur bedingten Entlassung und Grundsatz der schuldangemessenen Strafe 112
IV. Schlussfolgerungen 113
C. Bedürfnis nach Vollstreckungshilfe und Anwendungspotential 115
I. Resozialisierungserschwernisse, individuelle und systemische Vollzugsbelastungen beim Strafvollzug an nicht integrierten Ausländern 116
1. Rechtsgrundlagen des Strafvollzugs 116
2. Vollstreckungsrechtliche Sonderregelung des § 456a Abs. 1 StGB 118
3. Gefährdung des Resozialisierungszieles 119
a) Sprachbarriere und/oder abweichender kultureller und religiöser Hintergrund 120
b) Ausweisung und Abschiebung versus Wiedereingliederung 120
c) Weitgehender Ausschluss vom offenen Vollzug 122
d) Ausschluss von resozialisierenden Vollzugslockerungen sowie Hafturlaub 123
e) Ausschluss von Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten sowie therapeutischen Maßnahmen 124
f) Entlassungsvorbereitung 126
g) Systemische Resozialisierungshindernisse 127
4. Formalgesetzliche Gleichbehandlung und faktische Differenzierung 127
II. Quantitative Vollzugsbelastungen, Potential der Europäischen Vollstreckungsanordnung und deutsche Vollstreckungshilfepraxis 128
1. EU-Ausländeranteil an der Haft- und Gesamtpopulation in der Bundesrepublik Deutschland 130
2. EU-Ausländeranteil an der Haftpopulation in ausgewählten anderen Mitgliedstaaten der EU 133
a) Eigene Berechnungen auf Basis des European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics (2010) 133
b) Eigene Berechnungen auf Basis der SPACE-Statistik (2010) 135
c) Studie „Foreigners in European Prisons“ von van Kalmthout/Hofstee-van der Meulen/Dünkel (2007) 136
d) Erhebungen auf Basis der Integrierten Vollzugsverwaltung für Österreich (2011) 137
3. Gegenwärtige Praxis der Vollstreckungshilfe in der Bundesrepublik Deutschland 137
a) Von Deutschland ausgehende Ersuchen um Vollstreckungshilfe 138
b) An Deutschland gerichtete Ersuchen um Vollstreckungshilfe 139
III. Zusammenfassende Schlussfolgerungen 140
Kapitel 2: Rechtsgrundlagen der Vollstreckungshilfe vor Umsetzung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 141
A. Völkervertraglich geregelte Vollstreckungshilfe 141
I. Europaratsübereinkommen zur Überstellung verurteilter Personen (1983) 141
1. Anwendungsbereich 142
a) Geltung für alle Mitgliedstaaten der EU und weitere Staaten 142
b) Nur Überstellungsfälle 142
c) Übernahme eigener Staatsangehöriger und Möglichkeit zur Erweiterung auf gleichzustellende Personen 143
2. Überstellungsvoraussetzungen 143
a) Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit 143
b) Erfordernis der Zustimmung des Verurteilten 143
c) Verbleibende Mindestverbüßungsdauer 144
3. Initiativrecht von Urteils- und potentiellem Vollstreckungsstaat; Anregungsrecht des Verurteilten 145
a) Regelung im Überstellungsübereinkommen 145
b) Resozialisierungsgebot begründet Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch deutsche Vollstreckungsbehörde 145
4. Entscheidung des ersuchten Staates 145
a) Offene Entscheidungsmöglichkeit des ersuchten Staates nach Überstellungsübereinkommen 145
b) Resozialisierungsgebot begründet Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung durch deutsche Vollstreckungsbehörde 146
5. Keine Regelung von Versagungsgründen oder ordre public-Klausel; Erklärung der Bundesrepublik Deutschland über Grenzen der Vollstreckungsübernahme 146
6. Umgang mit der Strafe 147
a) Übernahme der im Urteilsstaat verhängten Sanktion durch Adoption 147
b) Umwandlung der Sanktion durch Exequatur 148
7. Vollstreckung nach dem Strafvollstreckungsrecht des Vollstreckungsstaates; Gnaden- und Amnestierecht von Urteils- und Vollstreckungsstaat 148
8. Bewertung 149
II. Ergänzende und modifizierende völkerrechtliche Verträge 150
1. Abkommen über die Anwendung des Übereinkommens des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Mai 1987 150
a) Erstreckung des Anwendungsbereichs des Europaratsübereinkommens auf rechtmäßig permanent Aufhältige 150
b) Eingeschränkte Anwendbarkeit mangels hinreichender Ratifikation 150
2. Kapitel 5 SDÜ (1990) 151
a) Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europaratsübereinkommens zwischen den Schengen-Staaten auf Fluchtfälle 151
b) Entfall des Zustimmungserfordernisses des Beschuldigten in Fluchtfällen 151
3. Zusatzprotokoll des Europarates zum Europaratsübereinkommen (1997) 152
a) Parallelregelung zu Kapitel 5 SDÜ auf Europaratsebene 152
b) Weitergehende Einschränkung des Zustimmungserfordernisses des Verurteilten bei aufenthaltsbeendigender Entscheidung des Urteilsstaates 152
c) Ratifikationsstand 153
d) Bewertung 153
4. EG-Vollstreckungsübereinkommen (1991) 154
a) Vollstreckungsübernahme bei Aufenthaltsstaat im Konsens mit dem Urteilsstaat; kein Erfordernis der Zustimmung des Verurteilten 154
b) Geringer Ratifikationsstand 155
III. Zusammenfassende Schlussfolgerungen 155
B. Gesetzliche Vollstreckungshilfe vor Umsetzung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 157
I. Zulässigkeitsvoraussetzungen 159
II. Exequatur 159
C. Ordre public-Grenze der Vollstreckungshilfe gegenüber Mitgliedstaaten der EU in der Konzeption des § 73 IRG 160
I. Exklusivitätsverhältnis von § 73 S. 1 zu S. 2 IRG 161
II. Bedeutung des § 73 S. 2 IRG für die Vollstreckungshilfe mit den Mitgliedstaaten der EU bei freiheitsentziehenden Sanktionen de lege lata und de lege ferenda 163
1. Gesetzliche Vollstreckungshilfe de lege lata 164
2. Anwendbarkeit des § 73 S. 2 IRG auf die vertragliche Vollstreckungshilfe de lege lata? 164
3. Anwendbarkeit des § 73 S. 2 IRG auf das Umsetzungsrecht über die Europäische Vollstreckungsanordnung 164
III. Inhalt des Verweises auf den europäischen ordre public 165
1. Statische Verweisung auf Art. 6 EU a.F. 165
2. Einbeziehung der Grundrechtecharta und Rechtsprechung des EuGH zur Interpretation 166
3. Anknüpfung an Art. 6 EUV 166
IV. Kritische Stellungnahme zur dogmatischen Tragfähigkeit des Ausschlusses des nationalen ordre public als Grenze der Rechtshilfe für Mitgliedstaaten der EU 168
Kapitel 3: Konzeption der Vollstreckungshilfedurch den Rahmenbeschluss Europäische Vollstreckungsanordnung 170
A. Konzeptionelle Vorüberlegungen der Neuregelung: Vollstreckungshilfe aus Sicht der Strategieprogramme, Aktions- und Leitpläne 172
I. Programmatische Vorgaben des Europäischen Rates 172
II. Konzeption der Umsetzung durch Rat und Kommission 172
1. Rechtspraktische Überlegungen und Zielkonkretisierung – Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament zur gegenseitigen Anerkennung von Endentscheidungen in Strafsachen (2000) 173
a) Verfolgung von Rechtsdurchsetzungsziel und Resozialisierungsziel sowie Anerkennung des Primats des Wohnsitzkriteriums 173
b) Anerkennung des Urteils und Verfahrensvereinfachung durch Adoption der getroffenen Entscheidung 173
c) Vice versa Anerkennung der Vollstreckung und Verfahrenserleichterung durch ausschließliche Anwendung des Vollstreckungsrechts des Vollstreckungsstaates 174
d) Durchsetzung des Anerkennungsgrundsatzes und Verfahrenserleichterung durch Verzicht auf Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit 175
e) Kritisches Fazit: Fokussierung allein auf möglichst umfassende Anerkennung sowie Praktikabilität und Verfahrensvereinfachung 176
2. Grundkonstruktion und Bausteine des Anerkennungsmodells – Maßnahmenprogramm von Rat und Kommission zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (2001) 177
a) Modulare Parameter zur sekundärrechtlichen Umsetzung des Grundsatzes gegenseitiger Anerkennung 177
b) Zielgewichtungen und Regelungseffizienz 178
3. Rechtsprobleme der Vollstreckungshilfe – Grünbuch der Kommission über die Angleichung, die gegenseitige Anerkennung und die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen in der Europäischen Union (2004) 180
a) Einfluss der Vollstreckungshilfe auf das erlittene Strafübel – Problembewusstsein und Lösungsansätze 180
b) Probleme des Strafvollzugs an nicht integrierten Ausländern 180
c) Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts – Nichtdiskriminierung von Unionsbürgern 181
d) Initiativrecht 181
e) Beschränkung der Versagungsgründe und Mindestanforderungen an die Strafvollstreckung 182
f) Fazit: Rechtliches Problembewusstsein; Priorität der Sanktionsdurchsetzung als Voraussetzung eines effektiven Vollstreckungshilfeinstruments 182
B. Regelungsziele des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 183
I. Resozialisierungsziel 183
II. Sanktionsdurchsetzung 183
III. Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen 183
C. Geltungs- und Anwendungsbereich 184
I. Sachlicher Anwendungsbereich 184
1. Vollstreckungsübertragung mit und ohne Überstellung 184
2. Jegliche freiheitsentziehende Sanktionen 184
3. Räumlicher Anwendungsbereich 184
II. Inkrafttreten, Umsetzungsfrist und befristete Übergangsregelung 185
1. Inkrafttreten, Umsetzungsfrist und vertragsverletzende Nichtumsetzung 185
2. Übergangsregelung für Polen als rechtlich differenzierte Integration 185
D. Terminologie des Rahmenbeschlusses 186
E. Kennzeichen der Grundkonzeption: Grundsätzlich zwingende Anerkennung sowie Verfahrensbeschleunigung 186
I. Ausgestaltung als rein justizielles Verfahren 186
1. Entfall des politischen Ermessens 186
2. Beibehaltung der Trennung in Zulässigkeits- und Bewilligungsentscheidung im deutschen Recht 187
II. Beschleunigung durch Formalisierung und Fristsetzung 187
1. Standardisierte Bescheinigung statt Urteilsübersetzung 187
2. Fristsetzungen für Anerkennungsentscheidung und, wenn nötig, Überstellung 191
III. Grundsätzlich zwingende Anerkennung und Einschränkung der Überprüfung 191
1. Anerkennung als weitgehend eingeschränkte Ermessensentscheidung 192
2. Zumindest teilweise Anerkennung nach fakultativem Konsultationsverfahren 193
F. Grundsätzlicher Verzicht auf das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit 193
I. Rechtshilfe limitierende und einer Verfahrensbeschleunigung entgegenstehende Wirkung eines Erfordernisses beiderseitiger Strafbarkeit 195
II. Ersetzung des Erfordernisses durch den Grundsatz gegenseitiger Anerkennung 196
1. Unionsrechtliches Konzept der Abschaffung des Erfordernisses beiderseitiger Strafbarkeit als Anerkennungsvoraussetzung 196
a) Zwingende Abschaffung des Erfordernisses bei Delikten mittleren und höheren Schweregrades 196
b) Nichtvorliegen beiderseitiger Strafbarkeit bei sonstigen Delikten nur fakultativer Versagungsgrund für die Anerkennung 197
2. Bloßer teilweiser Prüfungsverzicht nach der Konzeption des deutschen Umsetzungsrechts zum Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl? 198
a) Anordnung des Entfalls der Überprüfung des Vorliegens beiderseitiger Strafbarkeit bei Listendelikten gem. Art. 2 Abs. 2 RB 2002/584/JI 198
b) Ausnahmsweise materieller Verzicht auf das Vorliegen beiderseitiger Strafbarkeit nach (funktional durch § 84a Abs. 3 IRG ersetzten) § 80 Abs. 4 IRG bei Leistung von Vollstreckungshilfe 199
3. Listenkonzept und Achtung der unterschiedlichen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten 200
III. Konzeptionelle Modifikationen des Verzichts auf die beiderseitige Strafbarkeit 201
1. Adaption des Listenkonzepts in Abhängigkeit von der Schwere des mit der Vollstreckung der Entscheidung verbundenen Rechtseingriffs 201
2. Zwingende Abschaffung bei Europäischer Vollstreckungsanordnung nicht mehr vorbehaltlos 202
3. Systematisierung der Entwicklungsstufen und Zukunftsprognose 203
G. Fallgruppendifferenzierung nach Resozialisierungschancen 204
I. Vollstreckungsstaat als Heimatstaat und Lebensmittelpunkt oder Abschiebungsziel zur Übernahme verpflichtet 204
II. Vollstreckungsstaat stimmt Übernahme im Einzelfall oder generell zu 205
1. Einzelfallbezogene Zustimmung des Vollstreckungsstaates 205
2. Möglichkeit zu genereller Zustimmung des Vollstreckungsstaates 205
a) Bei rechtlich verfestigtem Aufenthalt des Verurteilten 205
b) Bei eigenen Staatsangehörigen in nicht vom gesetzlichen Entfall erfassten Fällen 206
H. Initiativ- und Beteiligungsrechte 207
I. Alleiniges Initiativrecht des Ausstellungsstaates; Ermessenskonkretisierung 207
1. Subjektives Recht des Verurteilten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung 207
2. Abwägungsfaktoren 208
II. Teilweise Kompensation durch Zustimmungserfordernis des Vollstreckungsstaates 208
III. Zustimmungserfordernis des Verurteilten; Entfall 209
1. Grundsätzlich Zustimmung erforderlich 209
2. Ausnahmsweiser Entfall des Zustimmungserfordernisses 210
3. Rechtliche Ausnahme als faktischer Regelfall? 211
4. Bewertung des Zustimmungserfordernisses und seines Entfalls 211
5. Zeitlich begrenztes unbedingtes Zustimmungserfordernis des Verurteilten im Vollstreckungshilfeverkehr mit Polen 212
6. Unbedingtes Stellungnahmerecht 213
I. Anerkennung der Sanktion und ihre Vollstreckung im Lichte der Strafzwecke und des Strafvollzugsziels 214
I. Anerkennung der Sanktion, nur ausnahmsweise Anpassung bei Unvereinbarkeit 214
II. Grundsatz: Recht des Vollstreckungsstaates 215
III. Anrechnung bereits verbüßter Haft 215
IV. Zugemessene Strafe und tatsächliche Verbüßungsdauer 217
1. Bedingte Entlassung als „Quasi“-Korrektur der richterlichen Strafzumessung? 217
2. Regeln der bedingten Entlassung versus Sicherung effektiver Sanktionsdurchsetzung 220
3. Weiches Meistbegünstigungsprinzip nach Art. 17 Abs. 4 RB 2008/909/JI 224
4. Zwingende Meistbegünstigung? 225
a) Prinzip des Vertrauensschutzes 227
b) Gleichheitssatz 228
c) Recht auf persönliche Freiheit, Art. 6 EU-GRCh 232
d) Schlussfolgerung 236
J. Beurteilung der Resozialisierungschancen 237
I. Behörden des Urteilsstaates als Adressaten der Prüfungspflicht 237
II. Beurteilungsmaßstab 238
III. Fakultative und zwingende Konsultation des Vollstreckungsstaates 239
IV. Einbeziehung weiterer Entscheidungskriterien, insbesondere weiterer Strafzwecke 240
K. Zusammenfassende Schlussfolgerungen 241
Teil 2: Maßstab und Grenzen der Vollstreckungshilfe 243
Kapitel 1: Unionsrechtliche Grundlagen, Maßstäbe und Grenzen der Europäischen Vollstreckungsanordnung 243
A. Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung und Konsequenzen der Lissabonner Vertragsreform 244
I. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung 245
II. Art. 31 Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. b EUV a.F. als Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 246
1. Materielle Unionskompetenz gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a EU a.F. 247
2. Rechtsform des Rahmenbeschlusses zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EU 248
III. Ersetzung der Rechtsgrundlagen durch die Lissabonner Vertragsreform und ihre Folgen für die Beurteilung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 248
1. Überleitung des Rahmenbeschlusses 248
a) Anordnung der potentiell zeitlich unbeschränkten Weitergeltung des Rahmenbeschlusses 248
b) Befristete Fortgeltung der beschränkten Kompetenzen von Kommission und EuGH 249
2. Art. 31 EU a.F. und dessen Ersetzung durch Art. 82 AEUV infolge der Lissabonner Vertragsreform 250
3. Konsequenzen für die anwendbaren Maßstäbe zur Beurteilung der Rechtsetzung und der Primärrechtskonformität sowie zur Auslegung 251
B. Wahrung der Kompetenzausübungsschranken bei Erlass des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung 252
I. Subsidiarität 252
1. Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzausübungsschranke 252
2. Beurteilung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung anhand des Subsidiaritätsprinzips 254
II. Verhältnismäßigkeit 257
C. Primärrechtliche Auslegungsmaßstäbe und Grenzen für die Europäische Vollstreckungsanordnung 258
I. Unionsziel eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 258
1. Historische Genese: Aufwertung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres 260
a) Einfügung durch den Amsterdamer Reformvertrag 260
b) Neuverortung durch den Lissabonner Reformvertrag 261
2. Wortlaut der Zielbestimmung 262
a) Verknüpfung des Raumzieles mit den unionsrechtlichen Freizügigkeitsregelungen 262
b) Erfordernis der Kohärenz des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung mit den Freizügigkeitsrechten 264
3. Ausgleichsfunktion für die Freizügigkeit: Sicherheitsgewährleistung als herausgehobenes Teilziel, Art. 67 Abs. 3 AEUV 264
4. Sprachliche Aufwertung des Raumziels als Ausdruck der Wertegemeinschaft 265
II. Grundrechte 266
1. Achtung der Menschenwürde und Wahrung der Menschenrechte als Grundwerte der EU 266
2. Grundrechtsgewährleistungen gemäß Art. 6 EUV 267
III. Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUV: „[. . .] und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden“ 267
1. Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUVals lex specialis zu Art. 4 Abs. 2 EUV 268
2. Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUVals Kompetenzausübungsmaßstab 269
3. Sachgebietliche Konkretisierung des Art. 67 Abs. 1, 2. Hs. AEUV insbesondere durch Notbremsenmechanismen bei der Angleichung des materiellen Straf- und des Strafverfahrensrechts 269
4. Schlussfolgerung: Vertraglich abgesichertes Gebot des Schutzes grundlegender Aspekte der mitgliedstaatlichen Strafrechtsordnungen 271
D. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und ordre public-Grenze 271
I. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen 274
1. Primärvertragliche Verankerung und Stellung im Gefüge der strafjustiziellen Zusammenarbeit 274
2. Von der programmatischen Leitlinie zum primärrechtlichen Rechtsprinzip in der strafjustiziellen Zusammenarbeit 276
a) Programmatische Leitentscheidung des Europäischen Rates für die sekundärrechtliche Ausgestaltung der strafjustiziellen Zusammenarbeit 276
b) Rechtsverbindlichkeit und Ausgestaltung des Grundsatzes durch Sekundärrechtssetzung und durch Rechtsprechung des EuGH 278
c) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung als primärvertragliches Ziel und Methode 282
3. Übertragung binnenmarktrechtlicher Methodik: Förderung der grenzüberschreitenden Privatinitiative versus transnationale Anerkennung und Durchsetzung von Hoheitsgewalt 283
II. Notwendige Begrenzung des Anerkennungskonzepts 285
1. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung als Methode negativer Integration 285
2. Vertrauen in die Gleichwertigkeit der Entscheidungsstandards und deren Grenzen 286
3. Versagung der Anerkennung aufgrund „zwingender Erfordernisse des Allgemeininteresses“ bzw. durch ordre public-Erwägungen 287
III. Standard der Begrenzung: Europäischer oder nationaler ordre public? 289
1. Systematik der ordre public-Grenze im Lichte des Urteils des EuGH, Rs. C-36/02 Omega/Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Slg. 2004, I-9641 ff. 291
2. Systematik der ordre public-Grenze im Lichte des Urteils des EuGH, Rs. C-7/98 Krombach/Bamberski, Slg. 2000, I-1956 ff. 292
3. Übertragung der Systematik auf den ordre public-Einwand beim Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen 294
4. Inhaltliche Konkretisierung der unionsrechtlich kontrollierten Grenze des nationalen ordre public 296
a) Verfahrensrecht 296
b) Materielles Strafrecht 299
c) Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht 300
d) Schlussfolgerung: Anerkennungsgrenze des nationalen ordre public als Schutz grundrechtlicher Freiheitsrechte 301
IV. Verfahrensrechtliche Vorbeugung gegen Fehlanwendung oder Missbrauch des ordre public-Vorbehalts 301
1. Unterscheidung zwischen rechtsdogmatischer und rechtstatsächlicher Ebene 302
2. Letztverbindliche Auslegungszuständigkeit des EuGH für die äußeren Grenzen des unionsrechtlichen Rahmenbegriff des nationalen ordre public 302
V. Begrenzung des Anerkennungsgrundsatzes durch die unionsrechtlich kontrollierte Grenze des nationalen ordre public als Lösung de lege lata oder de lege ferenda? 303
1. Erfordernis der Primärrechtskonformität der sekundärrechtlichen Ausgestaltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung 303
2. Rechtsprechung des EuGH zum abschließenden Charakter der sekundärrechtlich verankerten Versagungsgründe, insbesondere die Urteile in den Rs. C-396/11, Radu, sowie Rs. C-399/11, Melloni 304
3. Erweiterte Möglichkeit der Versagung der Anerkennung aufgrund der Verletzung des europäischen ordre public? – Der Schlussantrag GA Sharpston vom 18. Oktober 2012 in der Rs. C-396/11, Radu 306
4. Explizite Ablehnung erweiterter Versagungsgründe aufgrund nationaler Grundrechte in Anknüpfung an Art. 53 EU-GRCh, EuGH, Rs. C-399/11, Melloni 307
5. Schlussfolgerung: Anerkennung des unionsrechtlichen kontrollierten nationalen ordre public als Anerkennungsgrenze in der Rechtspraxis noch offen 310
E. Vollstreckungsüberstellung und unionsrechtliche Freizügigkeitsrechte 310
I. Beschränkung der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit 311
II. Besonderer Schutz bei verfestigtem Aufenthalt 311
III. „Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ als unionsrechtlicher Rahmenbegriff 312
F. Rechtsform des Rahmenbeschlusses und mitgliedstaatliches Recht – Vorrang des Unionsrechts? 313
I. Rahmenbeschluss als Rechtsakt der früheren Dritten Säule 313
II. Einheitsthese versus Säulenstruktur der früheren Europäischen Union 314
1. Säulenstruktur als Ausdruck unterschiedlicher Integrationstiefe 314
2. Passerelle-Klausel, Art. 42 EU a.F., als Ausdruck unterschiedlicher Integrationstiefe 315
3. Lediglich Teilvergemeinschaftung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch die Amsterdamer Vertragsreform 316
III. Rahmenbeschluss zwischen völkerrechtlichem Vertrag und supranationaler Richtlinie 316
1. Rahmenbeschluss als Nachbildung der Richtlinie 316
2. Einstimmigkeitserfordernis bei der Beschlussfassung im Rat als Indiz völkerrechtlicher Rechtsnatur 318
IV. Nur eingeschränkte Befugnisse des EuGH 319
1. Besonderheiten des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 35 EU a.F. 319
2. Gewährleistung der Einheitlichkeit des Unionsrechts? 320
3. Eingeschränkter Individualrechtsschutz 321
V. Eingeschränkte demokratische Legitimation von Rahmenbeschlüssen 322
VI. Dogmatisch: kein Vorrang von Rahmenbeschlüssen vor Ablauf der Übergangsfrist 322
VII. Supranationale Aufladung mit Ablauf der Übergangsfrist und ihre Auswirkung auf das Konzept einer Begrenzung des Anerkennungsgrundsatzes durch eine unionsrechtlich kontrollierte Grenze des nationalen ordre public 325
VIII. Verpflichtung zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung des gesamten mitgliedstaatlichen Rechts ab Ablauf der jeweiligen Umsetzungsfrist 327
G. Zusammenfassende Schlussfolgerungen 328
Kapitel 2: Grenzen der Vollstreckungshilfe aus der Sicht der deutschen Rechtsordnung 331
A. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit – notwendig oder verzichtbar? 331
I. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit und völkerrechtliches Gegenseitigkeitsprinzip 332
1. Absicherung der Gegenseitigkeitserwartung als historische Quelle des Erfordernisses beiderseitiger Strafbarkeit 332
2. Untauglichkeit des Gegenseitigkeitsprinzips zur umfassenden Limitierung der Rechtshilfeleistung auf Fälle beiderseitiger Strafbarkeit 333
II. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit und der Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege 334
1. Argumentation der Unbeachtlichkeit des nullum crimen, nulla poena sine lege-Grundsatzes für das Auslieferungsrecht als Verfahrensrecht 335
2. Strafvollstreckung im Rahmen der Vollstreckungshilfe als Strafe i. S. d. Art. 103 Abs. 2 GG? 337
3. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit als Ausdruck der für die Vollstreckungshilfe notwendigen Wertegemeinschaft? 339
4. Qualitativer Unterschied der Mitwirkung am international-arbeitsteiligen Strafverfahren zwischen Auslieferung und Vollstreckungsübernahme? 340
5. Schlussfolgerung: Nullum crimen, nulla poena sine lege-Grundsatz im Konzept des international-arbeitsteiligen Strafverfahrens 341
III. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit aufgrund Anforderungen des Art. 104 GG an die Freiheitsentziehung? 344
IV. Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit als Garantie demokratischer Teilhabe an der Strafbarkeitsentscheidung? 345
B. Ordre public als Grenze der Vollstreckungshilfeleistung 345
I. Garantie der Straffreiheit grundrechtlich geschützten Verhaltens 346
II. Beschränkte Anerkennung ausländischer Strafgewalt im international-arbeitsteiligen Strafverfahren durch sinngemäße Anwendung des deutschen Strafanwendungsrechts 347
C. Konsequenzen für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung in deutsches Recht 350
I. Rechtsdogmatisch: Kein Vorbehalt für eine Beibehaltung beiderseitiger Strafbarkeit erforderlich 350
II. Rechtspolitisch: Vorbehalt als Konfliktvermeidungsstrategie 350
Kapitel 3: Grenzen der Vollstreckungshilfe nach der Konzeption des Rahmenbeschlusses Europäische Vollstreckungsanordnung sowie im Lichte der Ergebnisse der Untersuchung 352
A. In den Rahmenbeschluss aufgenommene Versagungsgründe 352
I. Fehlen materieller Voraussetzungen der Vollstreckungsübertragung; Verfahrensmängel; Praktikabilitätserwägungen 352
1. Bescheinigung unvollständig oder im Widerspruch zum Urteil; materielle Überstellungsvoraussetzungen fehlen 352
2. Verbleibende Verbüßungsdauer unzureichend 353
II. Schutz von Justizgrundrechten; Staatssouveränität 354
1. Ne bis in idem-Grundsatz 354
a) Primärrechtskonforme Auslegung: Zwingender Versagungsgrund trotz „Kann“-Bestimmung 355
b) Inbezugnahme des unionsrechtlichen ne bis in idem-Grundsatzes 356
c) Voraussetzungen im Einzelnen 357
d) Konsultationspflicht vor Versagung 359
2. Grundsatz beiderseitiger Strafbarkeit 359
3. Abwesenheitsurteil 360
a) Anwesenheitsrecht als elementarer Teil des fair trial-Grundsatzes 360
b) Einschränkend konkretisierende Neufassung des Versagungsgrundes durch den Rahmenbeschluss Abwesenheitsurteile 361
c) Ausgestaltung der Einschränkung des Versagungsgrundes im Vergleich von Alt- und Neufassung 362
d) Bewertung der Ausgestaltung des Versagungsgrundes im Lichte der ordre public-Grenze der Anerkennung 364
e) Zusätzliche, zeitlich beschränkte Gefährdung der einheitlichen Anwendung des Rahmenbeschlusses durch Übergangsregelungen 365
f) Terminologische Inkonsistenzen in der deutschen Sprachfassung 366
g) Konsultationspflicht 367
4. Zuständigkeit des Vollstreckungsstaates für die Verfolgung der dem Urteil zugrundeliegenden Tat nach dem Territorialitätsprinzip 367
III. Vollstreckungshindernisse, die sich aus dem Recht des Vollstreckungsstaates ergeben oder dessen Interessen dienen 368
1. Vollstreckungsverjährung nach dem Recht des Vollstreckungsstaates eingetreten 368
2. Immunität nach dem Recht des Vollstreckungsstaates als Strafvollstreckungshindernis 370
3. Strafunmündigkeit nach dem Recht des Vollstreckungsstaates 370
4. Ablehnung des Verzichts auf den Grundsatz der Spezialität seitens des Urteilsstaates 371
5. Vom Urteilsstaat verhängte Maßregel der Besserung und Sicherung kann nach dem Recht des Vollstreckungsstaates nicht adoptiert oder angepasst werden 372
B. Verbleibender Schutzbedarf des ordre public 372
Teil 3: Zusammenfassende Schlussfolgerungen 374
A. Ziele der und Bedürfnis für Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Sanktionen 374
B. Vergleich der Vollstreckungshilfe vor dem Rahmenbeschluss Europäische Vollstreckungsanordnung mit dessen Neukonzeption 375
C. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen und seine Grenzen 377
I. Verzichtbarkeit der beiderseitigen Strafbarkeit 377
II. Notwendigkeit eines ordre public-Schutzes aus materiell-verfassungsrechtlicher Sicht 377
III. Notwendigkeit einer ordre public-Grenze bei der Umsetzung und Anwendung des Rahmenbeschlusses über die Europäische Vollstreckungsanordnung 377
1. Aufgrund der primärvertraglichen Vorgaben, an denen sich der Grundsatz der Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen orientieren muss 378
2. Aufgrund der Grundkonzeption des Anerkennungsgrundsatzes 378
3. Aufgrund fehlender Teilhabe von Rahmenbeschlüssen am Vorrang des supranationalen Unionsrechts vor Ablauf der Übergangsfrist des Lissabonner Reformvertrages 378
IV. Europäischer oder nationaler ordre public? 379
1. Unionsrechtlich kontrollierter nationaler ordre public 379
2. Verfahrensrechtliche Vorbeugung gegen Fehlanwendung oder Missbrauch eines ordre public-Vorbehalts 380
3. Differenzierung in Abhängigkeit von der Form der Rechtshilfeleistung? 381
D. Schlussfolgerungen zur Legitimation der Europäischen Vollstreckungsanordnung und Anforderungen an ihre Handhabung 381
I. Effizienzorientierung des Rahmenbeschlusses – weitestgehende Verkehrsfähigkeit freiheitsentziehender Sanktionsentscheidungen zur Rechtsdurchsetzung 381
II. Primat der Resozialisierung zwingende Folge des Raumzieles der Sicherheit 382
E. Weitergehender Integrationsbedarf im Bereich der strafjustiziellen Zusammenarbeit 384
I. Kritik an der Beliebigkeit der tatsächlichen Strafverbüßung 384
II. Kompetenzgrundlage für den entstehenden Harmonisierungsbedarf? 385
F. Schlussbemerkung 385
G. Kernthesen zu Anerkennung und ordre public 386
Teil 4: Die Neuregelung der deutschen Vollstreckungshilfe im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der EU mit Wirkung zum 18. Juli 2015 – Überprüfung und Bewertung anhand zentraler Studienergebnisse 388
A. Neuregelung und zentrale Studienergebnisse – Zielsetzung des Vergleichs 388
B. Gesetzliche Grundkonzeption der Neuregelung der Vollstreckungshilfe 389
I. Vollstreckung freiheitsentziehender Erkenntnisse anderer Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland 389
II. Vollstreckung deutscher freiheitsentziehender Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der EU 390
C. Beiderseitige Strafbarkeit und nationale ordre public-Grenze der Vollstreckungshilfe 390
I. Grundsätzliches Festhalten am traditionellen Rechtshilfeerfordernis beiderseitiger Strafbarkeit als Abkehr von einem bisherigen Kernelement des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafjustizieller Entscheidungen 390
II. Ausnahmsweiser Verzicht auf das Erfordernis beiderseitiger Strafbarkeit 390
1. Einschränkung des Erfordernisses bei Fiskaldelikten 390
2. Entfall des Erfordernisses bei Strafvollstreckung bei Nichtauslieferung bzw. -durchlieferung eines Deutschen zur Strafvollstreckung oder eines Ausländers mit überwiegendem schutzwürdigem Interesse an der Strafvollstreckung im Inland 391
3. Entfall des Erfordernisses auf Antrag des Verurteilten 391
III. Schlussfolgerung: Immanente Anerkennung des nationalen ordre public als Rechtshilfegrenze bei der Vollstreckungshilfe auch für Mitgliedstaaten der EU 392
D. Gefahr systemwidriger Beeinflussung des Maßes der tatsächlichen Strafverbüßung und zeitliche Meistbegünstigung bei Aussetzung zur Bewährung 393
I. Gefahr systemwidriger Beeinflussung des Maßes der tatsächlichen Strafverbüßung durch Vollstreckungsübertragung 393
II. Kein grundsätzlicher Anspruch auf zwingende Meistbegünstigung, aber rechtliche Grenzen für eine Verlängerung der de facto-Strafverbüßung 394
III. Analyse der Neuregelung und Schlussfolgerungen: Anordnung der zeitlichen, nicht inhaltlichen Meistbegünstigung durch § 84k Abs. 1 Satz 3 IRG 395
E. Absicherung des Resozialisierungsziels der Vollstreckungshilfe 396
I. Resozialisierungsziel der Vollstreckungshilfe 396
II. Beachtung des Resozialisierungsziels bei Vollstreckungshilfeleistung durch die Bundesrepublik Deutschland 397
III. Beachtung des Resozialisierungsziels bei Übertragung der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse auf einen anderen Mitgliedstaat der EU 398
Anhang: Rahmenbeschluss 2008/909/JI 399
Literaturverzeichnis 426
Sachwortverzeichnis 451