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Giesen, G. (2017). Arbeitsunfall und Dienstunfall. Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55106-4
Giesen, Gerd. Arbeitsunfall und Dienstunfall: Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55106-4
Giesen, G (2017): Arbeitsunfall und Dienstunfall: Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55106-4

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Arbeitsunfall und Dienstunfall

Zur Reichweite des Unfallschutzes von Arbeitnehmern und Beamten nach § 8 SGB VII und § 31 BeamtVG

Giesen, Gerd

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 339

(2017)

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About The Author

Gerd Giesen studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Arbeit und soziale Sicherung. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht tätig, wo er als Doktorand von Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies betreut wurde. Anschließend arbeitete er als geprüfter Rechtskandidat beim Deutschen Bundestag. Seit 2015 absolviert er sein Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen unter anderem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in der Konzernzentrale der Deutschen Bahn AG.

Abstract

Kommt es bei einer berufsbedingten Tätigkeit zu einem Unfall, so kennt das deutsche Recht seit den 1880er Jahren zwei unterschiedliche Sicherungssysteme, die an den Status des Betroffenen anknüpfen: Während der Arbeitnehmer mittels der gesetzlichen Unfallversicherung vor den Folgekosten geschützt wird, unterliegt der Beamte der Dienstunfallfürsorge. Auf der Rechtsschutzebene entscheiden im ersten Fall die Sozialgerichte, wohingegen bei letzterem die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Trotz nahezu identischer Gesetzestatbestände und einer vergleichbaren Gefährdungslage am Arbeitsplatz ist die Rechtsprechung der Sozial- und Verwaltungsgerichte nicht einheitlich. Die Arbeit nimmt eine grundlegende Gegenüberstellung der Rechtslage vor, um das Ausmaß der Divergenzen zu bestimmen. Darüber hinaus widmet sie sich der Frage, ob sich eine unterschiedliche Anerkennungspraxis rechtfertigen lässt, und plädiert im Ergebnis für eine weitgehende Maßstabsbildung anhand des Unfallversicherungsrechts.»Occupational Accidents in Private and Public Employment«

According to German law, in case an accident occurs in the workplace, private sector and public sector employees are protected differently, even though they are exposed to similar hazards. What are the similarities and differences regarding the legal recognition of occupational accidents? Additionally, this work questions whether the approach to treating private and state sector employees differently can be reasonably founded.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einführung 19
A. Gegenstand der Arbeit 19
B. Gang der Untersuchung 21
Erstes Kapitel: Die Auslegung des Arbeits- und Dienstunfalltatbestandes 23
A. Der Grundtatbestand des Arbeits- und Dienstunfalls 23
I. Grundlagen 23
1. Normative Ausgangspunkte 23
a) § 8 Abs. 1 SGB VII 24
b) § 31 Abs. 1 BeamtVG 24
2. Berechtigte Personenkreise 25
a) Der Versicherungstatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII 25
b) Der „Beamte“ im Sinne des § 30 BeamtVG 28
3. Herangehensweise der Gerichte 29
a) Arbeitsunfall 29
b) Dienstunfall 30
c) Folgen für diese Untersuchung 30
II. Zurechnung einer Verrichtung zur versicherten Tätigkeit und zum Dienst 31
1. Funktion 31
2. Zurechnungskriterien im Arbeitsunfallrecht 32
a) Kein „Betriebsbann“ 32
b) Die Zurechnung anhand der „objektivierten Handlungstendenz“ 33
aa) Im Rahmen des „inneren Zusammenhangs“ 33
bb) Urteile des BSG vom 26. 6. 2014 37
3. Zurechnungsdogmatik im Dienstunfallrecht 38
a) Alternativen „in Ausübung“ und „infolge“ 38
b) Bestimmung des Dienstzusammenhangs 40
aa) Ältere Rechtsprechung des BVerwG: Kriterium der dienstbezogenen Aufgaben 40
bb) Neuere Rechtsprechung des BVerwG: Kriterien Dienstort und Dienstzeit 41
cc) Tendenz zum faktischen „Betriebsbann“? 44
c) Dienstzusammenhang außerhalb von Dienstgebäude und Dienstzeit 46
aa) Außerhalb der Dienstzeit 46
bb) Außerhalb des Dienstgebäudes 47
cc) Sonderfall „Indienstversetzung“ 49
4. Auswirkungen der divergierenden Zurechnungsdogmatik 50
a) Unfallschutz am Arbeitsplatz 50
aa) Nahrungsaufnahme 51
bb) Toilettengang 52
b) Gemischte Tätigkeit und gemischte Motivationslage 54
aa) Im Arbeitsunfallrecht 54
bb) Im Dienstunfallrecht 57
c) Unfallschutz außerhalb des regulären Arbeitsplatzes 58
aa) Betriebs- und Dienstsport 58
bb) Telearbeit 62
cc) Innerhäusliche Betriebswege 65
dd) Schutzimpfungen 68
ee) Übernachtungen im Schullandheim 70
5. Wegfall des Zusammenhangs aus anderen Gründen 72
a) Verbotswidriges Handeln 72
b) Alkoholisierung 74
III. Unfallereignis 76
1. Ereignis 76
2. Äußere Einwirkung 76
a) Funktion 77
b) Qualitative Anforderungen 77
3. Zeitliche Limitierung 79
a) Funktion 79
b) Höchstdauer 80
c) Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit 82
d) Problembereich Infektionskrankheiten 83
4. Unfreiwilligkeit 85
IV. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Unfallereignis 86
1. „Unfallkausalität“ im Arbeitsunfallrecht 86
a) Begriff und Funktion 87
b) BSG: „Theorie der wesentlichen Bedingung“ 88
c) Abgrenzung gegenüber konkurrierenden Ursachen 90
2. Zurechnung im Dienstunfallrecht 91
3. Besondere Fallgruppen 93
a) Allgemein wirkende Gefahren 93
b) Unfälle des täglichen Lebens 94
c) „Selbstgeschaffene Gefahr“ 96
d) „Besondere Betriebsgefahr“ 97
V. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Schädigung 99
1. Wesentlichkeit des Unfallereignisses 100
2. Primärschaden 104
a) Gesundheitsschaden 104
b) Mindestintensität 105
c) Psychische Schädigungen 105
d) Hilfsmittel und Körperersatzstücke 106
e) Kompensation von Sachschäden 108
VI. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Primärschaden und Folgeschäden 109
VII. Ergebnisse für den Grundtatbestand 111
B. Der Tatbestand des Wegeunfalls 113
I. Grundlagen 113
1. Normative Ausgangspunkte 113
a) § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII 113
b) § 31 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BeamtVG 114
2. Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bzw. dem Dienst 115
II. Anfangs- und Endpunkt des Weges 115
1. Ort der Tätigkeit 115
2. Außenhaustür 116
a) Abstrakte Grenzziehung 116
b) Präzedenzfall Haustürschwelle 118
3. Private Garage 120
4. „Dritter Ort“ 123
III. Unmittelbarer Weg 125
1. Fortbewegungsmittel und Streckenführung 125
2. Abwege 126
3. Umwege und private Unterbrechungen 128
a) Bloß geringfügige Unterbrechungen 128
b) Zwei-Stunden-Grenze und Loslösung 129
c) Unterbrechungen zwecks Betankung 131
4. Wegeunfall im „öffentlichen Verkehrsraum“ 132
a) Ältere Rechtsprechung des BSG 132
b) Neuere Rechtsprechung des BSG 133
c) Urteile des BSG vom 4. 7. 2013 134
d) Ältere Rechtsprechung des BVerwG 136
e) Urteil des BVerwG vom 10. 12. 2013 136
IV. Ergebnisse für den Wegeunfalltatbestand 138
C. Zusammenfassung des Kapitels 139
Zweites Kapitel: Bewertung der Divergenzen und kritische Überprüfung der vorgebrachten Erklärungsansätze 141
A. Ausgangsüberlegungen 141
I. Bewertung der Divergenzen 141
1. Uneinheitlichkeit der Terminologie 141
2. Unklarheit bei zeitlichen Limitierungen im Dienstunfallrecht 142
3. Mangelnde Kohärenz bei divergierender Reichweite des Unfallschutzes 143
a) Grundtatbestand 143
b) Wegeunfall 145
4. Keine Ausfallhaftung der gesetzlichen Unfallversicherung 145
5. Identische Gefährdungslage 146
a) Unfallrisiken am Arbeitsplatz 146
b) Beispiel: Öffentlicher Dienst 147
II. Keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG 149
III. Meinungsstand: Erklärungsbedürftigkeit der Divergenzen 151
1. Wesentliche Inhaltsgleichheit? 151
2. Gedanke der Rechtseinheit 153
B. Wiedergabe und Bewertung der vorgebrachten Begründungen 153
I. Zirkelschlüssige Begründungsansätze 154
II. Dienstunfalltatbestand – „enger gefasst“? 154
1. Urteile des BVerwG vom 16. 5. 1963, 24. 10. 1963 und 6. 7. 1965 155
2. Urteil des BVerwG vom 4. 6. 1970 156
3. Bewertung 157
4. Fazit 159
III. Wegeunfall in § 31 Abs. 2 BeamtVG – zurückhaltend auszulegen? 159
1. Urteil vom 27. 5. 2004 zum „dritten Ort“ 159
2. Bewertung 160
3. Urteil des BVerwG vom 27. 1. 2005 zum Unfallschutz in der Garage 161
4. Bewertung 162
a) Fiktionale Gleichstellung 162
b) Sozialpolitischer Hintergrund 165
5. Fazit 166
IV. Finanzierung, Versicherungsprinzip und Entstehungsgeschichte als Ansatzpunkte? 166
1. Urteile des BSG 167
a) Urteil des BSG vom 21. 9. 1967 167
b) Urteil des BSG vom 18. 11. 2008 168
2. Urteil des BVerwG vom 6. 5. 1975 168
3. Bewertung 169
a) Rehabilitation des Unfallbetroffenen als gemeinsame Zielsetzung 170
b) Historische Perspektive 171
aa) Ablösung privatrechtlicher Gefährdungshaftung als historischer Zweck 172
bb) „Betriebsunfall“ als historischer Ausgangstatbestand 179
c) Finanzierung und Versicherungsprinzip 180
4. Fazit 182
C. Zusammenfassung des Kapitels 183
Drittes Kapitel: Leitlinien für eine Harmonisierung bei der Anerkennung von Arbeits- und Dienstunfällen 184
A. Ausgangsüberlegungen 184
I. Kontinuität der institutionellen Trennung 184
II. Die Rechtsprechung als Ausgangspunkt 185
B. Thesen 186
I. Erste These: Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach § 8 SGB VII als Mindeststandard für das Dienstunfallrecht 187
1. Blick auf das Arbeitsschutzrecht 187
a) Arbeitsschutzgesetzgebung 187
b) Weitere Schutzgesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts 191
2. Orientierungsfunktion der gesetzlichen Unfallversicherung 194
a) Gesetzessystematik 194
aa) „Beschäftigung“ nach § 7 Abs. 1 SGB IV 194
bb) Vorrangverhältnis nach § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BeamtVG 196
cc) Leistungen an Beamte nach § 82 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 61 SGB VII 197
b) Normzweck des § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII 197
3. Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 198
4. Orientierung des Unfallfürsorgeschutzes am Niveau der Sozialversicherung aus gesetzgeberischer Perspektive 202
a) Schrifttum 203
b) Beispiel: Entwicklung des Wegeunfallrechts 203
c) Beispiel: Entwicklung des Berufskrankheitenrechts 205
d) Beispiel: Unfallschutz beim Aufsuchen eines Geldinstituts 205
II. Zweite These: Fortentwicklung des Dienstunfallrechts durch Adaption der arbeitsunfallrechtlichen Dogmatik 206
1. Leitfunktion des Unfallversicherungsrechts 207
2. Blick auf das Beihilferecht 208
3. Fortentwicklungspotential 208
a) Realisierung des Mindeststandardgedankens 209
b) Angleichung der Dienstunfallrechtsdogmatik in bisherigen Zweifelsfällen 209
aa) Zeitliche Limitierungen 209
bb) „Objektivierte Handlungstendenz“ im Rahmen der Bestimmung des Dienstzusammenhangs außerhalb des Dienstgebäudes 210
cc) „Unfallkausalität“ im Dienstunfallrecht 210
III. Dritte These: Extensiver Dienstunfallschutz nur in konkretisierten Konstellationen 211
1. Vereinbarkeit mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII 211
2. Besondere Treuepflicht des Beamten als Ausgangspunkt? 211
3. Beispiel: § 31 Abs. 4 BeamtVG 214
C. Zusammenfassung des Kapitels 215
Viertes Kapitel: Resümee und Ausblick 216
Literaturverzeichnis 218
Sachwortregister 240