Das Unendliche im Staatsrecht
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Das Unendliche im Staatsrecht
Geltung, Dimensionen, Dynamik der demokratischen Verfassung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1340
(2017)
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Abstract
»Recht« ist Wissenschaft des Bestimmten, in Begriffen, Normen, Systemen. Und doch begegnet dort »das Unendliche«, das Grenzenlose, ja Unbegrenzbare mit juristischer Wirkkraft, vor allem in den Weiten des Staatsrechts: »Offenes Verfassungsrecht«, »Allmacht des Staates«, Schranken der Vorhersehbarkeit. Hier wird diese oft verdrängte Problematik als solche behandelt, von der »Unabänderlichkeit«, der »Unendlichen Auslegung« bis zur »Freiheit«. Unendlichkeiten werden »gesetzt«, auf sie wird in Gesetzgebungszuständigkeiten verwiesen, und auf das »grenzenlose Faktische«. Sie wirken über Begriffe wie »Kontinuität und Dynamik« in demokratischer Staatsgewalt, über diese auf »Politik« und den Einzelmenschen - seine unendlich tiefe Persönlichkeit.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 13 | ||
1. Das Recht: „Wissenschaft des Bestimmten“ | 13 | ||
2. Das Grenzenlose im Recht – Bedeutung einer Untersuchung | 13 | ||
3. Die staatsrechtliche Dimension des Unendlichen: „Allmacht des Staates“ | 15 | ||
4. Vorhersehbarkeit – Schranken und Unendlichkeit | 17 | ||
5. „Offenes Verfassungsrecht“: Weg in staatliche Unendlichkeiten? | 18 | ||
6. Gang der Untersuchung | 19 | ||
A. Unendlichkeit – Annäherungsversuche an einen staatsrechtlichen Topos | 20 | ||
I. Rechtliche Betrachtung der Unendlichkeit: Aus dem Recht verdrängt, ins Recht aber „hineinragend“ | 20 | ||
1. „Unendliches“ im Grundgesetz – ein dogmatisch verdrängtes Problem | 20 | ||
2. Keine unverändert bleibende, keine „ewige“ Staatswahrheit | 22 | ||
3. Und doch: Ins Recht hineinragende Unendlichkeit, inhaltlich, sektoral konzentriert | 22 | ||
II. Die Dimensionen der Wahrnehmung des „Unendlichen“ im Recht | 23 | ||
1. Das „Unendliche“ in Wahrnehmung, als Wahrnehmbarkeit – als Rechtsbegriff? | 23 | ||
2. Die Dimensionen des menschlichen Erkennens als „Blickrichtungen“ auf das Unendliche, „Raum, Zeit, Kausalität“ | 24 | ||
III. Das „Unendliche“ und die „Grenzen/Schranken“ des Rechts | 25 | ||
1. Nicht „Unbegrenzbares“: (bisher) Unbegrenztes als „rechtlich Unendliches“ | 25 | ||
2. Begrenzungsformen, „rechtliche Schranken“ und „Unendliches“; Virtualität | 26 | ||
3. Auslegung als Konkretisierung des als geltend Gesetzte | 27 | ||
IV. „Unendlichkeit“ und „rechtliche Geltung“ | 28 | ||
1. Geltung als Wille | 28 | ||
2. „Unendlicher Wille“ im Staatsrecht? | 29 | ||
3. Verweisung als „Rezeption“ des Unendlichen in Rechtsgeltung | 30 | ||
V. Methodik des Rechts und Unendlichkeit | 31 | ||
1. Methode als „unendlicher Erfassungsvorgang“ | 31 | ||
2. Induktion – Deduktio | 32 | ||
3. „Unendliche Auslegung“ – Formale „Verunendlichung“ der Rechtsinhalte | 33 | ||
4. Analogie: Verunendlichung über inhaltliche Ähnlichkeit | 34 | ||
VI. Zeitliche Unendlichkeit als Erkenntnis/Gestaltungsquelle des Staatsrechts | 35 | ||
1. Tradition als „Staatsrechtsquelle aus unendlicher Vergangenheit“ | 35 | ||
2. Zukunftsschau und Unendlichkeit des Staatsrechts | 36 | ||
VII. Unendlichkeitsbetrachtungen gerade im Staatsrecht – Unendlichkeitsbegriffe: Staatsallmacht, Freiheit | 37 | ||
1. Unendlichkeit im Staatsrecht als der höchsten, umfassenden Normenordnung | 37 | ||
2. Der „Allmächtige Staat“: Staatsgewalt und Staatsaufgaben als „Ausblick(e) ins Unendliche“ | 38 | ||
3. Die „unendliche Freiheit“ im demokratischen Verfassungsstaat | 39 | ||
VIII. Fazit zum Unendlichkeits-Begriff im Staatsrecht | 40 | ||
B. Erscheinung(sform)en des Unendlichen im Staatsrecht | 42 | ||
I. Rechtliche Setzung von Unendlichkeite | 42 | ||
1. „Spezifisch staatsrechtliche Unendlichkeit“ | 42 | ||
2. „Räumliche Geltungs-Unendlichkeit“ – „Imperialismen“ – Völker-, Welt(raum)recht | 43 | ||
3. Zeitliche Dimension: Ewigkeitsentscheidungen (Art. 79 Abs. 3, 146 GG) | 45 | ||
4. Kausalitäts-Dimension „Wirkung“: Regelungsverfeinerung, „Totaler Staat“ | 49 | ||
5. Unendlichkeit – in Rechtssetzung ein „Rechtsbegriff“? | 51 | ||
II. Rezeption von „außerrechtlichen Unendlichkeiten“ | 52 | ||
1. Verweisung als rezeptive Rechtsgeltung „außerrechtlicher Unendlichkeitsvorstellungen“ | 52 | ||
2. Verweisung auf außerrechtlich Erkanntes über den staatsrechtlichen Wissenschaftsbegriff | 53 | ||
a) „Rechtlich gesicherte Erkenntnis“ | 53 | ||
b) „Hinreichend gesicherte Erkenntnis“ | 54 | ||
c) „Wissenschaft(lichkeit)“ | 54 | ||
d) Wissenschaft(lichkeit) als Unendlichkeitsbegriff | 56 | ||
3. Ins Verfassungsrecht ausdrücklich global rezipierte Schutzbereiche mit ihren „Unendlichkeiten“ | 58 | ||
4. „Rezeptionen anderer Disziplinen“, ihrer Methoden, Ergebnisse, Unendlichkeiten ins Verfassungsrecht | 62 | ||
a) Gesetzgebungszuständigkeiten als „Rezeptionen von Unendlichkeiten“ | 62 | ||
b) Beispiele der Rezeption aus außerrechtlichen Disziplinen – Gesetzgebungszuständigkeite | 63 | ||
c) Näher bestimmte Unendlichkeits-Rezeptionen ins Staatsrecht: „Auf breiter Front“ | 64 | ||
III. Fakten und Unendlichkeit | 65 | ||
1. Das Faktische – als „außerrechtliche Welt“ | 65 | ||
a) Die „Rechtswerdung des Tatsächlichen“ | 65 | ||
b) „Faktisches“ und „Rechtliches“ – Zwei Welte | 65 | ||
2. „Rezeption des Faktischen ins Recht“, mit allen tatsächlichen Unendlichkeite | 66 | ||
3. Fakten-Feststellung im Recht | 68 | ||
a) Das Recht zwischen Wirklichkeitsabbildung und subjektivierender Ethik | 68 | ||
b) Der normfixierte „rechtliche Geltungswille“ – Feststellungsvoluntarismus im Staatsrecht | 69 | ||
c) Das Feststellungs-Urteil: Rechtliche Endlichkeit – und doch wieder unendlich | 70 | ||
4. Entunendlichung – Sisyphusarbeit der Jurisprudenz | 71 | ||
IV. Das (Verfassungs-)Recht als unendliche Annäherung an eine bestimmte/bestimmende Ordnung | 72 | ||
1. Äußerer Rahmen und „innere Bestimmtheit“ der Rechtsbindunge | 72 | ||
2. Die „staatsrechtliche Konkretisierung“ in Stufenordnungen – vertikale unendliche Annäherung | 74 | ||
a) Föderalismus, Selbstverwaltung – Bürgernähe | 74 | ||
b) Normativer staatsrechtlicher Stufenbau als „unendliche Annäherung“ | 75 | ||
3. „Horizontale unendliche Annäherung“: Konkretisierung in Rechtsanwendung – „herrschende Lehre“ | 76 | ||
a) „Annäherung in rechtsstaatlicher Praxis“ | 76 | ||
b) Die „herrschende Lehre“: Vorläufiges Ende der Annäherung – Ent-unendlichender Entscheidungswille | 77 | ||
V. Unendlichkeiten in „rechtlicher Konkordanz“ | 78 | ||
1. „Rechtliche Unendlichkeiten“ als fassbare Größe | 78 | ||
2. Abwägung nach Wertigkeiten und Vorrang | 79 | ||
3. Primat der rechtlichen Beurteilung auch der Unendlichkeite | 80 | ||
a) Ordnung und „Wert“ in Wirkung | 80 | ||
b) „Friede“ als „Ordnung“ – als Rechtsbegriff | 81 | ||
c) Staatsrecht: (auch) aus der Dynamik seiner „Unendlichkeiten“ (noch) Friede, Ordnung | 82 | ||
4. Abwägung (auch) staatsrechtlicher Unendlichkeiten „nach Ordnungswirksamkeit“ | 82 | ||
5. Abwägungsansätze (in) demokratischer (Verfassungs-)Politik der Gegenwart | 83 | ||
C. Wirkungen von Unendlichkeiten im Staatsrecht | 85 | ||
I. Unendlichkeit: Rechtliche Wirksamkeit in potentia | 85 | ||
II. Wirkungsweisen der Unendlichkeiten im Staatsrecht: Kontinuität und Dynamik | 86 | ||
1. Unendlichkeit als „Geltungs-Ruhe“ des Staatsrechts in Kontinuität | 86 | ||
2. Unendlichkeit und Geltungsdynamik im Staatsrecht | 88 | ||
3. Insbesondere: Unendlichkeiten rechtlicher Entwicklungsräume – (Keine) Grenzen des „rechtlich Unmöglichen“ | 89 | ||
4. Unendlichkeiten als Kraftquellen rechtlicher Gestaltungsdynamik | 90 | ||
a) „Rechtsphantasie“ | 91 | ||
b) „Staatsrecht als Experiment“, in seinen Verfassungsgewalte | 91 | ||
c) Prognose, Planung: Dynamik aus Unendlichkeiten der Zukunft | 93 | ||
d) Dynamische Gestaltungskraft gerade aus Unendlichkeiten: „Hoffnung im Staatsrecht“. Vertraue | 94 | ||
e) Verfassungsbegeisterung | 95 | ||
III. Wirkungsbereiche der Unendlichkeiten auf die staatlichen Rechtsetzungsforme | 96 | ||
1. Normsetzung als Weg in Unendlichkeit | 96 | ||
a) Verfassungsrechtliche Begrenzungsversuche der Norminhalte | 96 | ||
b) Zweck, Inhalt, Ausmaß: Unendlichkeits-Gehalte | 97 | ||
c) Wirkungen dieser Grenzenlosigkeit des Normative | 98 | ||
2. Die Einzelentscheidung: Instrument und Anreiz zu „Gestaltung in Unendlichkeit“ | 99 | ||
a) Rechtssetzung in Einzelentscheidung: „Praxis“ als unendlicher Vorgang | 99 | ||
b) Unendlichkeiten der Einzelentscheidungen: Verwaltungs-, Richter-, Rechtswege-, Prozessstaat(lichkeit) | 100 | ||
c) Tatbestandlichkeit – Grenze oder Unendlichkeit? | 101 | ||
d) Staatsrechtliche Personalisierung als Dynamisierung | 101 | ||
IV. Wirkungen von Unendlichkeit(en) auf das demokratische Verfassungssystem und seine Grundausrichtunge | 102 | ||
1. Gewaltenteilung – Ordnung von Unendlichkeite | 102 | ||
a) Gesetzgebung: Primat des Normativen aus Unendlichkeit | 103 | ||
b) Verwaltung: „Gewalt der grenzenlosen Gestaltung“ | 104 | ||
c) Judikative: Entscheidung(sverfahren) und Unendlichkeit | 105 | ||
d) Gewaltenteilung als Gesamtordnung: Balance von Unendlichkeite | 105 | ||
2. Verfassungsordnung als System von Unendlichkeite | 106 | ||
a) „Die Verfassungsordnung“ – ein „offener Begriff“ | 106 | ||
b) Systematisches Denken im Grundgesetz – in Unendlichkeit(en) | 106 | ||
c) Geschlossenheit des Verfassungssystems? | 107 | ||
3. Freiheitssicherung bis in Anarchie? | 108 | ||
a) Freiheit in „unendlicher Wirkung“ | 108 | ||
b) Das Unendliche als teleologische Kraft der Zielorientierung der Freiheit | 109 | ||
c) Freiheit: Dynamik bis zur Anarchie? | 110 | ||
4. Förderung – unendlich? | 111 | ||
V. Wirkungen des Unendlichen im Staatsrecht auf „die Politik“ | 113 | ||
1. Politik – Zug ins Grenzenlose | 113 | ||
2. Politik: Kunst des Mögliche | 114 | ||
3. Politik: in den Grenzen eines – grenzenlosen Rechts | 115 | ||
4. Politik: Ewiger Streit – in Demokratie | 115 | ||
5. Unendlichkeit: Ein Brückenbegriff von Recht zu Politik | 116 | ||
6. Unendlichkeit: Staatsrecht in Politischer Wissenschaft | 117 | ||
VI. Unendlichkeit: Über Staatsrecht wirkend auf den einzelnen Mensche | 117 | ||
1. Eine Mahnung: Staatsrecht – keine „normative Vereinfachung“ | 117 | ||
2. Unendlichkeit im Staatsrecht: Anruf nicht nur an Politiker – an „den Menschen“, den Aktivbürge | 118 | ||
3. Unendlichkeit: Sozialer Rechtsstaat – Ruhe des Besitzes in unruhiger Hoffnung | 119 | ||
4. Unendlichkeit im Staatsrecht – Verunendlichung des Menschen in Begeisterung | 120 | ||
D. Kurzfassung – Ergebnisse | 122 | ||
Sachwortverzeichnis | 131 |