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Lotz, M. (2017). Die einverständliche, beidseitig bewusst fahrlässige Fremdschädigung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55087-6
Lotz, Martin. Die einverständliche, beidseitig bewusst fahrlässige Fremdschädigung. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55087-6
Lotz, M (2017): Die einverständliche, beidseitig bewusst fahrlässige Fremdschädigung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55087-6

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Die einverständliche, beidseitig bewusst fahrlässige Fremdschädigung

Lotz, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 303

(2017)

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About The Author

Martin Lotz studierte an der Universität Konstanz und der Victoria University of Wellington Rechtswissenschaft. Im Anschluss daran war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen für Straf- und Strafprozessrecht bei Herrn Prof. Dr. Eisele und seinem Doktorvater Herrn Prof Dr. Rengier tätig. Nach Beendigung des Referendariats und seit Abschluss der Dissertation arbeitet er als Rechtsanwalt in einer international agierenden Wirtschaftskanzlei in München.

Abstract

Die »einverständliche Fremdgefährdung« erlangt in regelmäßigen Abständen immer wieder die Aufmerksamkeit unserer höchsten Gerichte. Obwohl es sich um einen Alltagssachverhalt des Kernstrafrechts handelt, herrscht große Unsicherheit über Reichweite und Relevanz der Fallgruppe sowie ihrer Abgrenzung zu benachbarten Themenbereichen. Die Arbeit sichtet die kaum noch überschaubare Kasuistik und arbeitet strafrechtsspezifische Topoi der Haftungsbegrenzung heraus, um diese vom richterlichen Ermessen durchwaltete terra incognita urbar zu machen. Dabei wird eine Lösung vorgestellt, die sich ohne dogmatischen Bruch in die angrenzenden Gebiete der Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid und der Sterbehilfe einfügt. Der Autor zeigt, dass Selbst- und Fremdgefährdung/-schädigung stringent anhand des letzten rechtsgutsbeeinträchtigenden Aktes abzugrenzen sind. Bei den haftungsbegrenzenden Kriterien setzt er neue Impulse in der Diskussion, indem er die Gefährdungslage subjektiv bestimmt und über den Schutzzweck der Norm ein weiteres Kriterium einfließen lässt, das im Zusammenspiel mit abgestuften Anforderungen an die »Risikoeinwilligung«, eine differenzierte Herangehensweise für die Fälle der »einverständlichen, beidseitig bewusst fahrlässigen Fremdschädigung« bietet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
§ 1 Einleitung 19
§ 2 Gang der Untersuchung 24
§ 3 Begriffsbestimmunge 26
I. Allgemeines 26
II. „Einverständlichkeit“ 27
1. Einverständnis und Einverständlichkeit 28
2. Einverständlichkeit und Gefahrwisse 33
III. „Fremdgefährdung“ 39
1. Allgemeines 39
2. „Fremd“ 39
a) Quasi mittelbare Täterschaft 40
b) Der Abbruch einer medizinischen Behandlung 51
aa) Vereinbarkeit der Entscheidung mit § 216 StGB 55
bb) Konsequenzen für die vorliegende Arbeit 62
3. Gefährdung 63
§ 4 Entwicklung der einverständlichen Fremdgefährdung in der Rechtsprechung 72
I. Allgemeines 72
II. Entscheidunge 73
1. „Memel“-Fall – RGSt 57, 172 73
a) Fall 73
b) Einordnung 73
c) Lösung des Falls nach heutigen Kriterie 76
2. „Soziussitz“-Fall – RG JW 1925, 2250 77
a) Fall 77
b) Einordnung 78
c) Lösung des Falls anhand heutiger Kriterie 81
3. Zu schnelles Fahren – RG DAR 1930, 190 81
4. Herausforderung zum Kampf – BGHSt 4, 88 81
a) Fall 81
b) Einordnung 82
c) Lösung nach heutigen Kriterie 83
5. Einwilligung der Verletzten in die körperlichen Auswirkungen einer Trunkenheitsfahrt – BGHSt 6, 232 bis AG Kempten, BA 2006, 44 84
a) Analyse der Urteile 84
b) Einordnung 88
c) Lösung nach heutigen Kriterie 90
6. Fahren ohne Führerschein – KG JR 1954, 428 91
a) Fall 91
b) Einordnung 93
c) Lösung nach heutigen Kriterie 94
7. Motorradrennen – BGHSt 7, 112 95
8. Flucht auf dem Motorroller – BGH VRS 17, 277 96
a) Fall 96
b) Einordnung 97
c) Lösung nach heutigen Kriterie 98
9. Der Seelsorger – BGHSt 17, 359 100
10. Vom Auto ziehen lassen – BayObLG JR 1978, 296; NZV 1989, 80 101
a) Als Radfahrer – BayObLG JR 1978, 296 101
b) Als Skateboarder– BayObLG NZV 1989, 80 105
11. Mitnahme auf der Ladefläche – OLG Zweibrücken, JR 1994, 518 106
a) Fall 106
b) Einordnung 108
c) Lösung anhand heutiger Kriterien 109
12. Auto-Surfen – OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325 109
a) Fall 109
b) Einordnung 111
c) Lösung anhand heutiger Kriterie 114
13. Heroin Fremdinjektion – BGHSt 49, 34 115
a) Fall 115
b) Einordnung 118
14. Sadomasochismus – BGHSt 49, 166 124
a) Fall 124
b) Einordnung 128
15. Autorennen – BGHSt 53, 55 129
a) Fall 129
b) Einordnung 133
16. Schlägerei – BGHSt 58, 140; 60, 166; OLG München NStZ 2014, 706 138
a) BGHSt 58, 140 138
aa) Fall 138
bb) Einordnung 140
b) OLG München NStZ 2014, 706; BGHSt 60, 166 142
aa) OLG München NStZ 2014, 706 142
bb) BGHSt 60, 166 143
cc) Einordnung 146
III. Zusammenfassung und Ergebnis der Analyse 148
§ 5 Die Trennung von Selbst- und Fremdgefährdung anhand der Gefährdungsherrschaft 154
I. Ausgangspunkt der Unterscheidung 155
1. Abweichende Lösungen innerhalb des Teilnahmearguments 155
2. Suizid, Sterbehilfe und das Teilnahmeargument 159
3. Übertragung des Teilnahmearguments auf die Fahrlässigkeitsebene 167
a) Fahrlässige Unterstützung der Selbstverletzung 167
b) Vorsätzliche Förderung der Selbstgefährdung 170
c) Fahrlässige Unterstützung einer Selbstgefährdung 171
d) Quasi mittelbare Täterschaft 171
4. Zwischenergebnis 171
II. Alternativen zum Teilnahmeargument oder die Suche nach dem übergeordneten Prinzip 172
1. Regressverbot 172
2. Alteritätsprinzip 173
3. Schutzzweck der Norm 174
4. Eigenverantwortlichkeits-/(Selbst-)Verantwortungs-/Autonomieprinzip 174
III. Die Abschichtung der Verantwortungsbereiche anhand der Trennlinie von Täterschaft und Teilnahme 179
1. Ausgangspunkt: Kriterien zur Abgrenzung von strafloser Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlange 180
a) Abgrenzungskriterie 180
b) Fälle der sogenannten Quasi-Mittäterschaft 186
c) Fälle der mittelbaren Täterschaft und der sogenannten quasi mittelbaren Täterschaft 188
aa) Quasi mittelbare Täterschaft gegen sich selbst 188
bb) Mittelbare Täterschaft: Einsetzung des Werkzeugs gegen sich selbst und die Behandlung überlegenen Gefahrwissens im Fahrlässigkeitsbereich 190
d) Garantenhaftung 194
2. Übertragung der Kriterien auf die Fahrlässigkeit 194
IV. Zusammenfassung 198
§ 6 Auseinandersetzung mit den in der Literatur vorgeschlagenen Lösungsansätzen zur einverständlichen Fremdgefährdung 202
I. Viktimodogmatik und die Anwendung der §§ 254, 242 BGB 202
II. Pflichtwidrigkeitslösung 206
III. Erlaubtes Risiko/Sozialadäquanz 209
1. Erlaubtes Risiko 210
2. Sozialadäquanz 213
IV. Einwilligungslösung, respektive Risikoeinwilligung 214
1. Einwilligungsgegenstand 215
2. Anwendbarkeit der §§ 216, 228 StGB 223
3. Kriterien der Einwilligungslösung 234
a) Zweck 235
b) Erfolg 237
c) Gefah 238
4. Weitere Aspekte 241
a) Erfolgsunerhebliches überlegenes Gefahrwisse 241
b) Aspekte der Übertragungsfähigkeit der Risikoeinwilligung auf Sachverhalte zwischen einverständlicher Fremdgefährdung und mittelbarer Täterschaft 241
V. Objektive Zurechnung 245
1. Die Gleichsetzung von einverständlicher Fremdgefährdung und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung 246
2. Teilweise Gleichstellung von einverständlicher Fremdgefährdung und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung 251
a) Der Schaden muss Folge des eingegangenen Risikos sei 252
b) Gleichrangige Verantwortlichkeit 253
aa) Zurechnungsfähigkeit des Geschädigten/keine Nötigung 253
bb) Die Gefahr voll und ganz bzw. im gleichem Maße überblicke 254
c) Zwischenfazit 254
d) Roxins Beispielsfälle 255
§ 7 Lösungsvorschlag 257
I. Der dogmatische Rahmen 257
II. Kriterie 263
1. Ausgangspunkt: beide Beteiligten handeln bewusst fahrlässig 263
2. „In-den-Händen-Halten“ des letzten rechtsgutsbeeinträchtigenden Aktes 264
3. Bestimmung der Eigenverantwortlichkeit anhand der Einwilligungsregel 265
4. Bestimmen durch ein ernstliches Verlangen bei konkreter Lebensgefah 267
a) Ausgangspunkt 267
b) Abstufung im Vorsatzbereich 268
c) Übertragung der Voraussetzungen auf die Fahrlässigkeitsebene 269
aa) Unterscheidung zwischen konkreter und abstrakter Lebensgefah 269
bb) Zeitpunkt der Unterscheidung 272
cc) Subjektive Bestimmung der konkreten Gefahr 273
(1) Vorsatzbereich bzw. die im Lichte des § 216 StGB gebotene subjektiv rechtsgutsorientierte Auslegung des § 228 StGB 273
(2) Fahrlässigkeitsbereich 278
d) Zusammenfassung 279
5. Bestimmen durch ein ernstliches und ausdrückliches Verlangen bei durch Rechtsnormen verbotenen ­Gefährdungshandlunge 280
a) Ausgangspunkt 280
b) Das gesetzliche Verbot als Vernunftkriterium 283
aa) Ausgangspunkt in Anbetracht der Rechtsprechung 283
bb) Ein kurzer Exkurs zur Metaebene 285
cc) Der potentielle Einwand der Rechtsgutsvertauschung 287
dd) Einfaches oder qualifiziertes Verbot 289
c) Zusammenfassung und Einfügen dieses Kriteriums in die vorliegende Lösung auf der Ebene der objektiven Zurechnung 291
III. Die Konstellation des § 227 StGB 293
IV. Mehrpersonenverhältnisse 294
V. Irrtüme 298
1. Irrtum des Gefährdete 298
a) Erfolgsunerhebliches, teilweises Verkennen der Gefah 298
b) Strafbarkeit des Gefährdenden bei einem erfolgserheblichen Irrtum des Gefährdete 300
2. Irrtum des Gefährdende 300
3. Irrtum beide 300
VI. Die Behandlung von Sachverhalten zwischen einverständlicher Fremdgefährdung und bewilligter Fremdschädigung 302
1. Die risikobewilligte Vorsatztat 303
2. Die bewilligte Fahrlässigkeitstat 306
VII. Zusammenfassung der Kriterien und Gegenüberstellung der Lösungen anhand der behandelten Fälle 307
1. Zusammenfassung 307
2. Gegenüberstellung der Lösunge 311
a) Kriterie 311
aa) Kriterien der Einwilligungslösung 311
bb) Kriterien der Zurechnungslösung 312
cc) Eigene Kriterie 312
b) Gegenüberstellung anhand der Fälle 312
aa) Fall 1 (Memel) 312
bb) Fall 5 (Mitfahrt bei einem Betrunkenen) 313
cc) Fall 11 (Mitnahme auf der Ladefläche) 314
dd) Fall 12 (Autosurfen) 314
ee) Fall 14 (Sadomasochismus) 315
ff) Fall 15 (Autorennen) 317
(1) Ausgangsfall 317
(2) Abwandlung 1 317
(3) Abwandlung 2 318
gg) Bavarian Dumbasses 318
hh) Vom Auto in der Badewanne ziehen lasse 319
§ 8 Resümee 321
Literaturverzeichnis 322
Stichwortverzeichnis 339