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Fabricius, T. (2017). Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht. Anwendbarkeit und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55011-1
Fabricius, Tania. Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht: Anwendbarkeit und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55011-1
Fabricius, T (2017): Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht: Anwendbarkeit und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55011-1

Format

Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht

Anwendbarkeit und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika

Fabricius, Tania

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 223

(2017)

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About The Author

Tania Fabricius, MIA (Columbia University), hat in Passau und Lausanne Rechtswissenschaften sowie in New York Internationale Politik mit Schwerpunkt Völkerrecht und Menschenrechte studiert. Sie war u.a. in den Bereichen Menschenrechte, humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik für Nichtregierungsorganisationen (NRO) in New York und Brüssel sowie für NRO und den Deutschen Entwicklungsdienst (DED) im südlichen Afrika – insbesondere in Simbabwe – tätig. Aktuell arbeitet sie in der Entwicklungspolitik.

Abstract

»Reappraisal of Injustices Committed in Colonial Wars«

The peak of the European colonization of Africa in the nineteenth century coincided with the beginning of the codification of international humanitarian law and national military law. From the middle of the 19th to the middle of the 20th century, the author examines the development of the applicability and application of these rules in armed conflicts between European colonial powers and the non-European population. The focus of the investigation is on the regions of today's Namibia, Congo, Kenya and Algeria.
Der Höhepunkt der europäischen Kolonisation Afrikas im 19. Jahrhundert fiel mit dem Beginn der Kodifikation internationalen humanitären Rechts sowie nationalen Militärrechts zusammen. Die Autorin untersucht von Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts die Entwicklung der Anwendbarkeit und Anwendung dieser Regeln in bewaffneten Konflikten zwischen europäischen Kolonialmächten und der nicht europäischen Bevölkerung in der Region des heutigen Namibias, Kongos, Kenias und Algeriens. Die Autorin zeigt die Doppelzüngigkeit der Kolonialmächte auf: Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs dieser Regeln hatte nur begrenzt praktische Auswirkungen. Die Missachtung humanitärer Mindeststandards in Kolonialkonflikten in Afrika blieb bis Mitte des 20. Jahrhunderts weitgehend ungesühnt. Beeinflusst von den europäischen Mächten fehlten u.a. Durchsetzungsmechanismen für Brüche humanitären Rechts. Und dies, obwohl Kolonialmächte bereits im 19. Jahrhundert auf ihren Leumund achteten und als humanitär agierend wahrgenommen werden wollten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
A. Einleitung 23
I. Notwendigkeit der Aufarbeitung kolonialen Unrechts 23
II. Gegenstand und Ziel der Arbeit 29
III. Aufbau der Arbeit 31
IV. Quellen, Literatur und Methodologie 32
B. Kodifikationsgeschichte internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts: die Genfer und Haager Abkommen sowie deren Anwendbarkeit in europäischen Kolonialgebieten in Afrika 35
I. Grundgedanken zur Intertemporalität des Rechts 37
1. Rechtsregel tempus regit actum 38
2. Entwicklung der internationalen Rechtsgemeinschaft – vom europäischen zum universalen Konzert 39
II. Zeitliches Zusammenfallen im 19. Jahrhundert: Kodifikation von Regeln der Kriegsführung und Höhepunkt der europäischen Kolonisation Afrikas 47
1. Nordafrika und der „Dunkle Kontinent“ aus Sicht der Europäer im 19. Jahrhundert 47
2. Rassismus, Imperialismus und die mission civilisatrice 48
3. Terminologie: Kriegsrecht, Recht des bewaffneten Konflikts und humanitäres Recht 49
III. Menschlichere Unmenschlichkeit – Ausgangspunkt Genfer Abkommen von 1864 51
1. Nightingale und Dunant: Hilfe für verwundete Soldaten in intra-europäischen Kriege 51
2. Comité des Cinq und erste „internationale“ Konferenz zu humanitärem Völkerrecht 1863 52
3. Diplomatische Konferenz 1864: Genfer Abkomme 54
IV. Konkretisierung des Anwendungsbereichs des Genfer Abkommens – diplomatische und Internationale Rotkreuz-Konferenzen bis Beginn des 20. Jahrhunderts 59
1. III. Internationale Rotkreuz-Konferenz 1884: erste Thematisierung der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Genfer Abkommens von 1864 auf Kolonialkonflikte 60
2. IV. Internationale Rotkreuz-Konferenz 1887: weitere Thematisierung der Anwendbarkeit des Genfer Abkommens in Kolonialkonflikte 64
3. V. Internationale Rotkreuz-Konferenz 1892 67
4. Berichte über Hilfeleistungen von Rotkreuz-Gesellschaften in Afrika auf der VI. und VII. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 70
5. Position des IKRK um 1900 zum Beitritt von Staaten in Afrika zu Genfer Abkomme 70
6. Vereinzeltes Tätigwerden von Rotkreuz-Gesellschaften in Afrika um 1900 75
7. Zwischenergebnis zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs des I. Genfer Abkommens bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts 78
V. I. Haager Friedenskonferenz 1899 – Bedeutung für bewaffnete Konflikte in europäischen Kolonialgebieten in Afrika 78
1. Initiativen im Vorfeld der I. Haager Friedenskonferenz zur Kodifizierung von Regeln über die Mittel und Methoden der Kriegsführung 79
2. Themen der I. Haager Friedenskonferenz und Relevanz von bewaffneten Kolonialkonflikten für die Verhandlunge 81
aa) Verhandlungsverlauf zur Kolonialtruppenstärke 83
bb) Verhandlungsverlauf zur Beschränkung von Kriegsmitteln: Dum-Dum-Geschosse 84
aa) Weiterführung der Debatte: Voraussetzungen für Anerkennung als Kriegspartei 87
bb) Rechtsqualität und Inhalt der Martens'schen Klausel 88
(1) Verweis auf Gewohnheitsrecht 88
(2) Verweis auf weitere Rechtsquellen? 89
(a) Auffassung von Fritz Münch 89
(b) Auffassung IGH-Richter Shahabuddee 90
(c) Position des IGH 92
(d) Zwischenergebnis 92
aa) Haltung Großbritanniens 94
bb) Haltung Frankreichs 95
cc) Haltung des Deutschen Reiches 97
dd) Haltung Belgiens 98
ee) Keine einheitliche Position der Kolonialmächte – politische Umstände Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 99
ff) Freiwillige Verfahren und restriktive Beitrittsvorschriften des I. Haager Abkommens 100
3. Zwischenergebnis 101
VI. Bedeutung der Revision des Genfer Abkommens 1906 für die Anwendbarkeit in bewaffneten Kolonialkonflikte 102
VII. II. Haager Friedenskonferenz 1907 103
1. Revision des Kriegsrechts und ihre Bedeutung für bewaffnete Kolonialkonflikte 104
2. Friedliche Streitbeilegung und Relevanz für bewaffnete Kolonialkonflikte 106
3. Politische Umstände zum Zeitpunkt der II. Haager Friedenskonferenz 110
4. Beurteilung der Vertragsverhandlungen und Ergebnisse der II. Haager Friedenskonferenz im Hinblick auf bewaffnete Kolonialkonflikte 111
VIII. Zwischenergebnis: Beurteilung des Standes der Rechtsentwicklung zur Anwendbarkeit humanitären Völkerrechts in Kolonialkriegen in Afrika zu Beginn des 20. Jahrhunderts 112
IX. Relevanz der Intensivierung der Debatte über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des humanitären Völkerrechts im Vorfeld und auf der IX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1912 für bewaffnete Konflikte in Afrika 113
1. Präzisierung der Definition Kolonialkrieg 114
2. Relevanz der Gebietserwerbsgründe 115
3. Relevanz des Selbstbestimmungsrechts der Völker für den Rechtsstatus von Kolonialvölkern und damit für deren Status in bewaffneten Konflikte 117
4. Relevanz der Anerkennung kolonialer Befreiungsbewegungen als kriegführende Konfliktparteie 118
5. Rechtsstatus von Kolonie 118
6. Unterschiedliche Ansichten zur Intervention in nicht internationalen bewaffneten Konflikten auf der IX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1912 120
X. Unter Eindruck des Ersten Weltkriegs: Intensivierung der Debatte zum Anwendungsbereich humanitärer Völkerrechtskonventionen – Relevanz für Kolonialgebiete 122
1. Ohnmächtiger Völkerbund 123
2. Kriegsrechtsentwicklung ohne Auswirkung auf Kolonialkriege 123
3. Weiterführung der Debatte zur Intervention in Bürgerkriegen auf internationalen Konferenze 124
4. Zwischenergebnis zur Debatte über die Intervention in nicht internationalen bewaffneten Konflikten 1912–1949 und Relevanz für Kolonialkonflikte 127
XI. Zweiter Weltkrieg als Zäsur der humanitären Völkerrechtsentwicklung – Genfer Abkommen von 1949 und deren Anwendbarkeit in bewaffneten Kolonialkonflikte 128
1. Vorbereitungskonferenzen 1947/48 für die diplomatische Konferenz von Genf 1949 – Themen „Rasse“ und „Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Kolonialterritorien“ 129
aa) Haltung Frankreichs 130
bb) Haltung Großbritanniens 131
cc) Konferenzergebnis 131
2. Verhandlungsverlauf auf der diplomatischen Konferenz von 1949 mit Relevanz für bewaffnete Kolonialkonflikte in Afrika 133
aa) Contra zur generellen Anwendung der Genfer Regelungen auf innerstaatliche Konflikte 135
bb) Pro zur Ausweitung des Anwendungsbereichs auch auf Kolonialkriege 136
cc) Alle Delegationen: Humanisierung aller bewaffneten Konflikte 136
dd) Definition „bewaffneter Konflikt“ 138
ee) Zwischenergebnis 139
3. Analyse des Anwendungsbereichs der Genfer Abkommen von 1949 und Relevanz für bewaffnete Kolonialkonflikte 142
aa) Staatsqualität von Kolonien Mitte des 20. Jahrhunderts 143
bb) Partielle Völkerrechtssubjektivität – Relevanz des Selbstbestimmungsrechts der Völker für die Einordnung von Kolonialkrieg als international bewaffneter Konflikt nach dem Zweiten Weltkrieg 143
cc) Partielle Völkerrechtssubjektivität – Relevanz der Anerkennung kolonialer Befreiungsbewegungen als kriegführende Konfliktparteie 145
dd) Evolutive Auslegung des Begriffs des internationalen Konflikts 146
ee) Analoge Anwendung des Rechts des internationalen Konflikts auf Kolonialkriege 147
aa) Keine Notwendigkeit der Völkerrechtssubjektivität 148
bb) Kampfhandlungen entsprechen nicht internationalem bewaffnetem Konflikt 150
4. Zwischenergebnis: Genfer Abkommen von 1949 und deren Anwendbarkeit in bewaffneten Kolonialkonflikte 152
XII. Relevanz der Haager Abkommen für bewaffnete Kolonialkonflikte ab Mitte des 20. Jahrhunderts – Anwendungsbereich und si-omnes-Klausel 153
XIII. Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Martens'schen Klausel nach dem Zweiten Weltkrieg 153
XIV. Zwischenergebnis zur Kodifikationsgeschichte internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts 156
XV. Modifikation oder Ergänzung der Anwendbarkeit humanitären Völkerrechts durch Geltung der Menschenrechte: Verhältnis humanitären Völkerrechts zu Menschenrechte 159
C. Analyse der Fallbeispiele: Bedeutung des internationalen humanitären Rechts und des nationalen Militärrechts 162
I. Deutsch-Südwestafrika (1884–1915) 163
1. Kolonialhistorischer Überblick 163
aa) Entwicklung einer Kolonialgesellschaftstruppe zur Schutztruppe 166
bb) Krieg zwischen Deutschen und Herero 1904–1907 170
(1) Ausbruch des Konflikts 170
(2) Verlauf des Krieges 171
(3) Ende des Krieges: Konzentrationslager und Aufhebung des Kriegszustandes 174
2. Ausrichtung der deutschen Kampfhandlungen in Südwestafrika an Einsatzregel 174
aa) Gesetzliche Grundlage für Kaiserliche Schutztruppe 178
(1) Befehls- und Kommandostruktu 179
(2) Aufgabenbereich der Schutztruppe in Südwestafrika 180
bb) Einsatzregel 181
(1) Kein Verweis auf Genfer und Haager Recht 181
(2) Oberbefehl: „zivilisierte Kriegsführung“ 182
(3) Regeln zu Einsatz „im Felde“ in Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von 1872 186
(a) Geltung des Militär-Strafgesetzbuchs in Deutsch-Südwestafrika 186
(b) Standgerichte gegen autochthone Afrikaner bei „verräterischen Handlungen“ gegen deutsche Truppe 187
(4) „Vernichtungsbefehl“ 187
3. Behandlung von Gefangene 191
4. Analyse der Beachtung der Einsatzregeln und Folgen einer Nichtbeachtung 194
5. Modifikation oder Ergänzung durch Geltung der Menschenrechte – Bindung des Deutschen Reichs an Menschenrechte und Auswirkung auf die Bewertung der gewaltsamen Geschehnisse in Deutsch-Südwestafrika 196
6. Zwischenergebnis 199
II. Der Kongo-Freistaat unter Leopold II. (1885–1908) 201
1. Kolonialhistorischer Überblick 201
aa) Gebietskontrolle durch Einführung von Grundbesitz des Staates sowie von Konzessionsgesellschaften und Arbeitszwang 205
bb) Militärische Expansion mittels Kolonialarmee: Force Publique 206
cc) Autochthone Revolten und Strafexpeditionen der Force Publique 207
2. Ausrichtung der belgischen Kampfhandlungen im Freistaat Kongo an Einsatzregel 210
aa) Gesetzliche Grundlage der Force Publique 211
bb) Befehls-/Kommandostruktur und Aufgabenbereich der Force Publique im Kongo 212
cc) Einsatzregel 212
(1) Kein Verweis auf Genfer und Haager Recht 213
(2) Disziplinarregeln und deren Anwendungsbereich auf Kampfhandlunge 213
(3) Einsatzbefehle ohne humanitäre Maßstäbe 216
(4) Dekret zu „Opérations de police et opérations militaires“ 1906 217
3. Behandlung von Gefangene 218
4. Analyse der Beachtung der Einsatzregeln und Folgen einer Nichtbeachtung 219
5. Modifikation oder Ergänzung durch Geltung der Menschenrechte – Bindung des Freistaats Kongo an Menschenrechte und Auswirkung auf die Bewertung der gewaltsamen Geschehnisse in der leopoldinischen Kolonie 224
6. Haltung des Roten Kreuzes zu bewaffneten Kolonialkonflikten der Belgier in Afrika im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 225
7. Zwischenergebnis 225
III. Britisch-Ostafrika, die Kolonie Kenia und der Mau-Mau-Aufstand 1952–1960 228
1. Analyse der gewaltsamen Geschehnisse in Kenia im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 228
aa) Europäische Präsenz in Ostafrika 228
bb) Beginn der britischen Herrschaft in Ostafrika: gewaltsame Expansio 229
aa) Überblick zur Entwicklung britischer Militärgesetze 233
bb) Rechtsrahmen für Kampfhandlungen der British East Africa Association und Imperial British East Africa Company 235
cc) Vorschriften für Kampfhandlungen der Truppen des East Africa Protectorate 235
2. Analyse der gewaltsamen Geschehnisse in Kenia Mitte des 20. Jahrhunderts 241
aa) Entwicklung der Mau-Mau-Freiheitsbewegung 243
bb) Ausnahmezustand zur Eindämmung der „civil disturbance“ 244
cc) „Emergency regulations“ zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und „Duty in Aid of the Civil Power“ 245
dd) Befehls- und Kommandostruktur während des Ausnahmezustands 247
ee) Erweiterung der Rolle der Armee in Aufstandsbekämpfung 248
ff) „Sweep and search“-Operationen in Reservaten und Verbotszone 249
gg) Ende militärischer Großoffensiven 1956 – Ende des Ausnahmezustands 1960 251
aa) Army Act von 1881 und 1955 252
bb) „Exemplary force“-Doktrin vs. Proportionalitätsprinzip 253
cc) Einsatzanweisungen zu „indiscriminate shooting“ 254
(1) Nachfragen der Zentralregierung und im House of Commons 255
(2) Befehl von General Erskine 257
(3) Zwischenergebnis 259
dd) Einsatzanweisungen zu „pattern bombings“ 259
ee) Kompatibilität der Einsatzregeln mit völkerrechtlichen Vorgabe 261
(1) Eröffnung Anwendungsbereich Art. 3 Genfer Abkommen von 1949 261
(2) Haltung des IKRKs zur Anwendbarkeit von Art. 3 Genfer Abkommen von 1949 262
(3) Haltung der britischen Rotkreuz-Gesellschaft 263
(4) Eröffnung des Anwendungsbereichs der Haager Regelunge 263
(5) Zwischenergebnis 264
aa) Keine Vorschriften zur Behandlung von Kriegsgefangene 265
bb) Vorschriften zur Behandlung der Gefangene 265
(1) Überblick zu Gefangenen- und Befragungssystem 266
(2) „Operational Intelligence Instruction“, „Emergency Directive“ und „prison regulations“ 266
cc) Kompatibilität dieser Vorschriften mit völkerrechtlichen Vorgabe 268
dd) Analyse der Beachtung humanitärer Mindeststandards zur Behandlung von Gefangene 268
(1) Berichte des IKRKs zu Folter und unmenschliche Behandlung in Internierungslagern während des Notstandes in Kenia 269
(2) Eingeständnis der britischen Regierung: 7. Juni 2013 271
aa) „Act of indemnity“ und Entscheidungsgewalt von Armeevorgesetzten über Eröffnung von Kriegsgerichtsverfahre 273
bb) Fehlende Dokumente 274
cc) Verfahren gegen Kapitän Griffith 275
dd) Untersuchungskommission: McLean Court of Inquiry 277
ee) Zwischenergebnis 279
3. Zwischenergebnis 282
IV. Französisch-Algerie 286
1. Analyse der gewaltsamen Geschehnisse in Algerien im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 286
aa) Europäische Präsenz in Nordafrika 286
bb) Beginn und Expansion der französischen Herrschaft in Algerien: Niederschlagung bewaffneten Widerstands und Gewaltexzesse der französischen Armee 286
(1) Regierungsinstruktion zu schrankenloser Gewaltanwendung und Vernichtung 287
(2) Befürchtung: Ansehensverlust der französischen Armee – Gefahr für mission civilisatrice 287
(3) Untersuchungskommission: barbarisches Verhalten der französischen Armee 288
(4) Kein Ende des „wilden“ Vorgehens der französischen Armee 289
(5) Öffentliche Empörung über Einsatzstrategie der französischen Armee in Algerie 290
(6) Keine Rechtsfolgen für Verantwortliche der französischen Armee 291
cc) Konsolidierung der französischen Herrschaft in Algerien bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts 292
aa) Überblick zur Entwicklung französischen Militärrechts bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts 294
bb) Vorschriften für Kampfhandlungen der französischen Armee in Algerien im 19. Jahrhundert 295
cc) Anwendbarkeit und Anwendung internationalen humanitären Rechts auf bewaffnete Konflikte der Franzosen in Algerien im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 296
2. Analyse der gewaltsamen Geschehnisse in Algerien Mitte des 20. Jahrhunderts 297
aa) Beginn des Algerienkrieges 298
bb) Événements und Verhängung des Ausnahmezustands 299
cc) Ende der französischen Herrschaft in Algerie 302
aa) Französisches Militärrecht 304
bb) Einsatzanweisungen – Regierung, Verwaltung vs. Militärverantwortliche 304
(1) Französischer Innenminister 1955: Beachtung humanitärer Mindeststandards im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 304
(2) Anweisungen Generalgouverneur 1955: Verbot willkürlicher Vergeltungsmaßnahmen und von Verletzungen der menschlichen Würde 306
(3) Anweisungen von Militärverantwortlichen: rigoroser Gewalteinsatz 307
cc) Anerkennung der Anwendbarkeit völkerrechtlicher Maßgaben für Kampfhandlungen durch französische Regierung 308
(1) Haltung der französischen Regierung zur Eröffnung des Anwendungsbereichs der Genfer und Haager Regelunge 309
(2) Ansicht der FLN: internationaler bewaffneter Konflikt 310
(3) Haltung des IKRK 311
(4) Zwischenergebnis 313
dd) Kompatibilität der Anweisungen mit völkerrechtlichen Vorgaben zu Kampfhandlunge 314
aa) Überblick zum Gefangenen- und Befragungssystem 314
(1) „Centres d'hébergement“ 314
(2) „Centres de triage et de transit“ 315
(3) „Camps de regroupement“ 315
(4) „Camps militaires d'internés“ – Lager für Kombattanten der ALN ab März 1958 316
bb) Französische Vorschriften und Anweisungen zur Behandlung von Gefangene 316
(1) Vorschriften zur Behandlung von Kriegsgefangene 316
(2) Anweisungen und Einschätzungen von französischen Verantwortliche 316
(a) Generalinspekteur Wuillaume: Weiterführung der procédés spéciaux 317
(b) Kritik an Einsatz von Folte 317
(c) Anweisungen von Militärverantwortlichen vor Ort 317
(d) Vereinzelte Rücktritte und Kritik von Verantwortlichen der Verwaltung und des Militärs 318
(e) Machtlose Commission de sauvegarde des droits et libertés individuels 319
(f) Befehl des Staatspräsidenten 1959: keine Anwendung von Folte 319
cc) Analyse der Beachtung von Vorschriften zur Behandlung von Gefangene 320
(1) Einschätzung des IKRK 320
(2) Systematische Folterunge 322
(3) Verschwindenlasse 323
dd) Kultur der Straflosigkeit: Amnestiegesetze 323
ee) Zwischenergebnis 324
3. Zwischenergebnis 325
V. Gewohnheitsrecht 327
1. Stand des Gewohnheitsrechts zur Anwendbarkeit internationaler humanitärer Regeln auf bewaffnete Kolonialkonflikte in Afrika im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts 328
2. Stand des Gewohnheitsrechts zur Anwendbarkeit internationaler humanitärer Regelungen auf bewaffnete Kolonialkonflikte in Afrika Mitte des 20. Jahrhunderts 328
VI. Zwischenergebnis Fallbeispiele 331
D. Endergebnis mit Ausblick 334
Quellen- und Literaturverzeichnis 344
I. Uneditierte Quelle 344
II. Editierte Quelle 357
III. Gerichtsurteile, Kommissionsentscheidungen und Schiedsentscheidunge 371
IV. Lexika 373
V. Literatu 374
Stichwortverzeichnis 402