Die Fortbildung und Ausbildung der im Gewerbe tätigen weiblichen Personen und deren rechtliche Grundlagen
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Die Fortbildung und Ausbildung der im Gewerbe tätigen weiblichen Personen und deren rechtliche Grundlagen
Ein Beitrag zur Untersuchung der Ausführung des neuen Innungs- und Handwerkskammergesetzes. (Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen 165)
(1912)
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Abstract
In ihrer 1912 veröffentlichten Dissertation widmet sich Marie Elisabeth Lüders den Berufs- und (Fort-)Bildungschancen von Frauen im wilhelminischen Deutschland, insbesondere Preußen. Vergleichend untersucht sie die gesetzlichen wie gesellschaftlichen Voraussetzungen für männliche und weibliche Erwerbstätige unter Berücksichtigung der Entwicklung des preußischen Fortbildungs- und Fachschulwesens. Dabei arbeitet sie zunächst potenzielle Schwachstellen heraus, die Frauen an einer qualifizierten Weiterbildung hindern könnten, um anschließend die gesetzliche Grundlage für mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | VIII | ||
Literaturverzeichnis | IX | ||
Einleitung | 1 | ||
1. Die gesetzlichen Grundlagen der gewerblichen Tätigkeit weiblicher Personen in den §§ 1, 11 R.G.O. | 1 | ||
2. Die Erschwerung der gewerblichen Tätigkeit weiblicher Personen durch | 2 | ||
a) Paragraphen des Titel VII R.G.O. | 2 | ||
b) den Familienberuf vor, während und nach dem Erwerbsberuf | 3 | ||
I. Die Entwicklung des Fortbildungs- und Fachschulwesens für männliche Personen, speziell in Preußen | 9 | ||
II. Die Entwicklung des Fortbildungs- und Fachschulwesens für weibliche Personen, speziell in Preußen | 29 | ||
1. Die Hemmnisse der bisherigen Entwicklung | 29 | ||
2. Der Stand des Fortbildungs- und Fachschulwesens für weibliche Personen, speziell bei den staatlichen und vom Staate unterstützten Anstalten | 34 | ||
3. Die künftige Hebung des Fortbildungs- und Fachschulwesens für weibliche Personen | 41 | ||
a) reichsgesetzlich, durch Abänderung des § 120 R.G.O. | 41 | ||
b) landesgesetzlich, durch Einführung des obligatorischen Unterrichts für weibliche Personen | 45 | ||
c) durch Anwendung aller die Fortbildung und Ausbildung fördernder Paragraphen des Titel VII R.G.O. auch auf die gewerbetreibenden weiblichen Personen | 56 | ||
III. Die Hemmnisse für die fernere Entwicklung der Fort- und Fachbildung weiblicher Personen | 57 | ||
1. Die Schöffenklausel im Titel VII R.G.O. und die eingeschränkte Teilnahme der gewerbetreibenden weiblichen Personen an den Geschäften und Aufgaben | 57 | ||
a) der Innungen und Zwangsinnungen | 57 | ||
b) der Handwerkskammern | 73 | ||
2. Die geringe Berücksichtigung der gewerbetreibenden weiblichen Personen bei den sozialen und gewerbefördernden Maßnahmen | 77 | ||
3. Die willkürliche Anwendung der Vorschriften des Titels VII R.G.O. auf weibliche Personen | 82 | ||
a) im Meisterwesen | 82 | ||
b) im Gesellenwesen | 82 | ||
c) im Lehrlingswesen | 92 | ||
IV. Die Notwendigkeit, die Frauen zur Mitgliedschaft in den Handwerkskammern zuzulassen, und die Stellung der Handwerkskammern im Behördenorganismus | 116 | ||
Schluß | 135 | ||
Anhang | 136 |