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Selzer, D. (2017). Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54985-6
Selzer, Dirk. Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54985-6
Selzer, D (2017): Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54985-6

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Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb

Selzer, Dirk

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 340

(2017)

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About The Author

Dirk Selzer studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie an der University of Warwick (Großbritannien). Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Gießen. Nach seiner Tätigkeit bei Clifford Chance in Frankfurt in der Abteilung Acquisition Finance arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit 2009 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei ihm am Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München und wurde von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München promoviert. Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Zivilprozessrecht. Er ist aktuell Lehrbeauftragter an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung sowie an der LMU München. Der Abschluss des Habilitationsverfahrens ist für Sommer 2017 geplant.

Abstract

Dirk Selzer befasst sich erstmals mit einem in der Praxis üblichen, aber rechtlich ungeklärten Phänomen von ihm so bezeichneter Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb. Gemeint sind Kassen, die zumindest teilweise von Arbeitnehmern finanziert und durch ihre Solidarität getragen werden sowie einem sozialen Zweck dienen. Hauptbeispiel sind die Sterbekassen. Im Schwerpunkt ordnet der Autor die Arbeitnehmersolidarkassen in die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ein. Dabei entwickelt er insbesondere den Mitbestimmungstatbestand der Sozialeinrichtung weiter und untersucht die Rechtsstellung der Betriebspartner sowie der Arbeitnehmer. Darüber hinaus erschließt er weitere zu diskutierende Rechtsprobleme solcher Kassen im Bürgerlichen Recht, im Versicherungsaufsichtsrecht, im Recht zur Betrieblichen Altersversorgung sowie im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Im Ergebnis steht vor allem eine Abgrenzung von betriebs- zu arbeitnehmerautonom betriebenen Kassen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
§ 1 Arbeitnehmersolidarität im Betrieb und soziale Kassen 19
A. Struktur der Solidarkasse von Arbeitnehmern im Betrieb 20
I. Solidarkasse und sozialer Zweck im Betriebskontext 20
II. Grundstruktur und Begriff „Solidarkasse“ 22
III. Sterbekasse als „Leitmodell“ der Untersuchung 23
1. Arbeitgebersozialkasse und Arbeitnehmersolidarkasse 23
2. Struktur der Sterbekasse als Arbeitnehmersolidarkasse 24
B. Sonstige Kassenmodelle 27
C. Solidarkassen und ihre bisherige rechtliche Betrachtung 27
I. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 28
II. § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG 30
III. § 2 ArbGG 32
IV. „Selbsthilfeeinrichtungen“ in weiteren Vorschriften 33
1. Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen im Privatisierungsrecht der Deutschen Bahn und der Deutschen Post 33
a) § 15 Abs. 2 BEZNG 33
b) § 26 Abs. 6 BAPostG plus Anlage 35
c) §§ 125 ff. SGB VII 35
2. Sonstige Fälle 37
a) § 100 Abs. 1 Nr. 4 BBG 37
b) § 13 Abs. 1 StBerG 38
c) Selbsthilfe im Sozialrecht 38
d) Gesetzlich nicht geregelte Fälle 38
D. Der Begriff Arbeitnehmersolidarkasse als Gegenstand der Untersuchung 39
§ 2 Einordnung der Arbeitnehmersolidarkassen in das Betriebsverfassungsrechtr 43
A. Einführung: Arbeitgebersozialleistung versus autonome Arbeitnehmersolidarität 43
B. Arbeitnehmersolidarkassen als Sozialeinrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 46
I. Zum Begriff der Sozialeinrichtung nach Rechtsprechung und Literatur 46
1. Zweckgebundenes Sondervermögen 46
2. Verhältnis zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 47
3. „Organisation“ als Merkmal der Sozialeinrichtung 48
II. Sozialer Zweck und begünstigte Personen 49
1. Sozialer Zweck als gemeinsames Merkmal von Arbeitnehmersolidarkasse und Sozialeinrichtung 49
2. Betriebsbezug der Sozialleistung 50
a) Sachlich 50
b) Persönlich 51
III. Die Arbeitnehmersolidarkasse als Sozialeinrichtung nach Rechtsprechung und Literatur 52
1. Einführung 52
2. Der vom Arbeitgeber herbeigeführte Sozialvorteil in der Rechtsprechung des BAG 53
a) Gründe für das Bestehen einer Sozialeinrichtung 54
aa) Überlassen von Mobiliar und Räumlichkeiten 54
bb) Abstellen von Personal 54
cc) Anforderungen an die Organisation und Verwaltung der Kantine 55
b) Vergleich mit dem Modell „Sterbekasse“ 55
aa) Selbständige Organisation 55
bb) Abstellen von Personal 56
cc) Finanzielle Leistungen 56
dd) Zusammenfassende Bewertung 56
(1) Sterbekassen gleich Sozialeinrichtungen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 56
(2) Zur Einordnung der Arbeitgeberleistung als Unterstützung einer Arbeitnehmersolidarkasse 57
(3) Zum Umfang der Arbeitgeberleistung 57
3. Weitere Rechtsprechung der Arbeitsgerichte 58
4. Der „richtungsweisende Einfluss“ der Dienststelle nach der Rechtsprechung des BVerwG 59
a) Bezug zu einem Handeln des Arbeitgebers 59
b) Abgestufter Umfang der Verwaltung durch die Dienststelle 59
c) Vergleich mit der Kantinenentscheidung des BAG übertragen auf das Modell Sterbekasse 60
d) Alleinverwaltung durch Personalrat? 62
5. Das Maß der Einflussnahme in der Literatur zum BetrVG 64
a) Rechtliche Einflussnahme 64
b) Finanzierung 65
6. Rückbesinnung auf Sinn und Zweck der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 66
a) Schutz und Teilhabe 66
b) Verteilungsgerechtigkeit 67
IV. Untaugliche Kriterien für das Bestehen einer Sozialeinrichtung 68
1. Vorschlag und Initiative 68
2. Bestehen einer Betriebsvereinbarung 69
a) § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 69
b) § 88 Nr. 2 BetrVG 70
c) Fehlerhafter Schluss vom Bestehen einer Betriebsvereinbarung auf die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien 72
d) Keine Regelungsbefugnis zur Gestaltung autonomer Arbeitnehmersolidarkassen 72
e) Ergebnis 73
3. Mitgliedschaft der Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung 74
a) Unzulässigkeit heteronomer Mitgliedschaften 75
aa) Der Schluss von der Mitgliedschaft auf die Existenz einer Sozialeinrichtung 75
bb) Unzulässige Lohnverwendungsabrede bei Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages 75
(1) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 76
(2) § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG 78
(3) Verstoß gegen Binnenschranken 79
(a) Materielle Arbeitsbedingungen 81
(b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 82
(c) Ergebnis 84
(d) Kontrollüberlegung: Opting-Out-Klauseln bei der betrieblichen Altersversorgung 85
(e) Hilfsweise: Günstigkeit und Tarifvorbehalt 87
b) Ergebnis: Zulässigkeit autonomer Mitgliedschaften 90
4. Finanzierung 90
a) Notwendigkeit von Sozialmitteln des Arbeitgebers 90
b) Finanzierungskriterium nur zur Einordnung von Arbeitnehmersolidarkassen? 92
aa) Mittelneutralität 93
(1) Beispiel Sterbekasse als Sozialeinrichtung 94
(2) Beispiel Betriebskantine 94
(3) Anwendung der Grundsätze auf die Sterbekasse 96
bb) Mittelumfang 97
c) Ergebnis: Sozialeinrichtung unabhängig von einer Arbeitgeberfinanzierung möglich 98
5. Arbeitgeberwille und Errichtung 99
a) Zum Begriff der Errichtung 99
b) Errichtung als Indiz für das Bestehen einer Sozialeinrichtung? 101
aa) Errichtung und Unterstützung: Das Problem der Abgrenzung im Tatsächlichen 102
bb) Zwischenergebnis: Kongruenz von Errichtung und Unterstützung 104
cc) Zusammenhang von Errichtung und Einfluss des Arbeitgebers auf die Mittelverteilung eigener Sozialleistungen 105
dd) Zwischenergebnis 107
6. Ergebnis 107
V. Taugliche Kriterien für das Bestehen einer Sozialeinrichtung 108
1. Arbeitgebersozialleistungen 108
a) Arbeitnehmer verteilen eigene Gelder untereinander 108
b) Arbeitgebersozialleistungen, die nicht in Geld bestehen 108
c) Arbeitnehmer finanzieren, ohne selbst zu verteilen 109
aa) Einfluss der Arbeitgeberleistung auf die Sterbegeldzahlung 111
bb) Übertragung der Grundsätze auf Beispiele zur Sterbekasse 112
cc) Verhalten des Arbeitgebers „innerhalb“ einer bereits errichteten rechtsfähigen Arbeitnehmersolidarkasse 113
d) Arbeitgebersozialleistung auch bei durch Arbeitnehmer gegründeten Solidarkassen 114
e) Zum Vermögenswert des Vorteils 116
2. Verselbständigte und auf Dauer angelegte Gesamtheit von Sozialmitteln 120
a) Spontansammlungen 120
b) Auf Dauer angelegte Solidarkassen 121
aa) Zivilrechtliche Rechtssubjektivität unbeachtlich 121
bb) Anforderungen an die betriebsverfassungsrechtlich relevante Verselbständigung von Sozialmitteln 121
3. Verteilungsmacht des Arbeitgebers 123
a) Ausganspunkt: Die privatautonome Arbeitgeberentscheidung 123
b) Die These vom Fehlen einer Sozialeinrichtung bei Alleinbestimmung der Arbeitnehmer 125
aa) Unterscheide: Mitbestimmungsgegenstand und Mitbestimmungsausübung 125
bb) Beispiel einer Sterbekasse 125
cc) Maßgeblicher Zeitpunkt der Errichtung einer Sozialeinrichtung 126
dd) Irrelevant: Das Maß der Einflussnahme des Arbeitgebers in einer bestehenden Einrichtung 128
c) Gegenthese: Die Forderung nach einem richtungsweisenden Einfluss auf die Einrichtung am Beispiel der Rechtsprechung des BVerwG 130
d) Zwischenergebnis 132
e) Bezugspunkt der Verteilungsmacht: Die Arbeitgebersozialleistung 132
aa) Zum Hauptanwendungsfall in der Praxis: Die Sterbekasse 133
bb) Verteilungsmacht bei Leistung eigener Sozialmittel des Arbeitgebers 135
(1) Bei noch nicht bestehender Arbeitnehmersolidarkasse 135
(2) Bei schon bestehender Arbeitnehmersolidarkasse 136
(a) Maßgeblich: Verteilungsentscheidung des Arbeitgebers 136
(b) Abgrenzung von § 87 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 10 BetrVG 136
(c) Grenze der Mitbestimmung: Arbeitnehmerautonomie 139
cc) Verteilungsmacht bei Finanzierung durch Arbeitnehmer 141
(1) Arbeitgeberbestimmte Verteilungsordnung 141
(2) Kontrollüberlegung: Betriebliche Altersversorgung 142
(3) Folgen für das Beispiel der Sterbekasse 143
(4) Verteilungsnotwendigkeit 144
C. Fallgruppenbildung zur Sterbekasse im Überblick 144
I. Sterbekasse als autonome Arbeitnehmersolidarkasse 145
II. Freiwillige Mitbestimmung bei nicht in Geld bestehenden Leistungen des Arbeitgebers 145
III. Geldzahlungen an eine bestehende Arbeitnehmersolidarkasse 146
1. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bei Geldzahlungen an die Kasse 146
2. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Geldzahlungen aus laufendem Betriebsvermögen 146
IV. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bei Gründung der Sterbekasse durch den Arbeitgeber 147
V. Mitbestimmungsrechtliche Einordnung von Sterbekassen bei gemeinschaftlichem Handeln von Arbeitgeber, Arbeitnehmern oder Betriebsrat 149
VI. Auswirkungen veränderter Verteilungsnotwendigkeit der Mittel einer Sterbekasse 150
D. Zur Handlungs- und Regelungskompetenz des Betriebsrats 151
I. Grundsatz: Bestehende Regelungskompetenz der Betriebspartner 151
II. Ausgewählte Regelungen im Einzelnen 151
1. Heteronome Mitgliedschaften 151
2. Umsetzungsnotwendigkeit bei der Gestaltung von Sozialeinrichtungen 152
3. Personelle Zuständigkeit 152
4. Zur Verwaltung der Arbeitnehmersolidarkasse durch den Betriebsrat 153
a) Grundsätze zur Rechts- und Vermögensfähigkeit des Betriebsrats 153
b) Handeln außerhalb des übertragenen Wirkungskreises 155
aa) Wirksames Handeln wegen einer sittlichen Pflicht 155
bb) Problem: Handeln als Betriebsratsmitglied oder als natürliche Person ohne Betriebsratsfunktion 156
cc) Problem: Eigenmächtige Gründung einer Sterbekasse durch den Betriebsrat 158
c) Handeln innerhalb des übertragenen Wirkungskreises 159
§ 3 Einordnung in das Recht der betrieblichen Altersversorgungr 161
A. Zusage der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG 161
I. Nur unmittelbare Versorgungszusage relevant 161
II. Finanzierung der Versorgungsleistung 162
III. Aus Anlass des Arbeitsverhältnisses 163
IV. Biologisches Ereignis 163
V. Versorgung 164
VI. Haftung des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG analog? 167
B. Ergebnis 168
§ 4 Versicherungsaufsichtsrechtliche Einordnung 169
A. Zu versicherndes Risiko 169
B. Betrieb von Versicherungsgeschäften durch ein Unternehmen 169
§ 5 Einordnung in das Bürgerliche Recht 172
A. Rechtsform der Arbeitnehmersolidarkasse 172
I. Verein und BGB-Gesellschaft 172
1. Spontansammlungen 172
2. Auf Dauer angelegte Solidarkassen: Beispiel Sterbekasse 172
II. Besonderheiten durch die Beteiligung von Arbeitgeber oder Betriebsrat? 173
B. Einzelfragen am Beispiel der Sterbekasse 176
I. Ausschluss des Anspruchs auf Sterbegeldzahlung 176
1. Sterbekasse als autonome Arbeitnehmersolidarkasse 176
a) Auslegung des ausdrücklichen Anspruchsausschlusses 176
b) Auslegung bei fehlendem Anspruchsausschluss 177
c) Praktischer Hinweis 178
2. Sterbekasse als Sozialeinrichtung 178
II. Gestaltung einer entdeckten Arbeitnehmersolidarkasse durch Betriebsvereinbarung? 179
§ 6 Einordnung in das Steuer- und Sozialversicherungsrechtr 181
A. Körperschaftsteuer 181
I. Steuerpflicht 181
1. Arbeitnehmersolidarkassen als Vereine 181
2. Arbeitnehmersolidarkassen als Zweckvermögen 181
3. Beispiel: Die vom Betriebsrat zu Gunsten der Arbeitnehmer betriebene Kantine 184
II. Steuerbefreiung 186
1. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 186
2. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG 186
3. § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG 187
a) Direkte Anwendung 187
b) Analoge Anwendung 187
B. Einkommensteuer und sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung 188
I. Allgemeine Fragen 188
1. Einführung 188
2. Leistungen des Arbeitgebers als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG 189
3. Sozialleistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmersolidarkassen als Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 19 EStG 189
4. Sozialleistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmersolidarkassen als Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV 190
5. Arbeitnehmerbeiträge an Solidarkassen als Werbungskosten gemäß § 9 EStG 191
6. Arbeitnehmerbeiträge an Solidarkassen als Sonderausgaben gemäß §§ 10ff. EStG 192
II. Sonderfrage: Die Zahlung des Sterbegeldes als steuerbarer und zu verbeitragender Zufluss beim Arbeitnehmer? 192
1. Einzahlungsphase 192
a) Zahlungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer 192
b) Zahlungen des Arbeitgebers aus eigenem Vermögen 192
2. Auszahlungsphase 194
a) Arbeitnehmerfinanziert 194
aa) Hinterbliebene des Arbeitnehmers und Betriebsrentner als Begünstigte 194
(1) § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG 194
(2) § 14 SGB IV 195
(3) § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 195
(4) § 22 EStG 196
(5) § 18a SGB IV 196
bb) Arbeitnehmer als Begünstigte 196
b) Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer 197
aa) Ermittlung der steuerbaren und zu verbeitragenden Einnahmen 197
bb) Durchführung des Lohnsteuerabzugs 198
cc) Versorgungsfreibetrag 198
C. Umsatz- und Versicherungsteuer 199
I. Arbeitnehmer als Leistender gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG? 199
II. Die Sterbekasse als Leistender gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG? 200
1. Treuhandmodell 200
2. Vereinsmodell 200
III. Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 10a UStG 202
IV. Die Beitragszahlung an Arbeitnehmersolidarkassen als Versicherungsentgelt im Sinne des VersStG? 202
1. Steuerpflicht 202
2. Steuerbefreiung 203
3. Steuerschuldner und Steuerentrichtungsschuldner 203
§ 7 Ergebnisse 204
Literaturverzeichnis 212
Sachwortregister 221