Der Irrtum im Urheberstrafrecht
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Der Irrtum im Urheberstrafrecht
Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 274
(2017)
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About The Author
Philipp Wissmann studierte Rechtswissenschaften in Berlin (HU), Freiburg und Konstanz. Im Anschluss an die 1. Juristische Prüfung trat er eine Stelle am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Prof. Dr. Bernd Heinrich in Tübingen an, wo er im Oktober 2016 durch die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität promoviert wurde. Die Dissertation wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung und gefördert durch die FAZIT-Stiftung, die Johanna und Fritz Buch-Gedächtnisstiftung sowie durch den Beihilfefonds der VG Wort. Vor Beginn seiner juristischen Ausbildung war Philipp Wissmann Redakteur einer Tageszeitung. Heute ist er als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vorwiegend im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Stuttgart tätig.Abstract
Als neuralgischer Punkt der Irrtumslehre gilt die Einordnung des Unrechtsbewusstseins in den Aufbau der Straftat. Ob sich Fehlvorstellungen von Handelnden im Einzelfall bereits bei der Frage nach deren Tatbestandsvorsatz auswirken, oder ob diese erst im Rahmen der Schuld zu berücksichtigen sind, ist seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor analysiert die verschiedenen Ansätze in Schrifttum und Rechtsprechung und zeigt insbesondere die systematischen Brüche der herrschenden Lehre bei der Behandlung von sog. »normativen Tatbestandsmerkmalen« auf. Als Konsequenz schlägt er einen eigenständigen Lösungsweg vor und wendet diese Lehre auf zahlreiche Irrtumskonstellationen des Urheberstrafrechts an. Damit erarbeitet der Autor gleichsam einen Leitfaden für die Praxis in einer Materie, die zwar regelmäßig auf großes mediales Echo stößt, in der Rechtspraxis aber - ebenso wie im wissenschaftlichen Schrifttum - kaum Beachtung findet. Der Fokus liegt dabei auf hochaktuellen Phänomenen im Zusammenhang mit neuen Medien.Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung 2017.»Errors in Criminal Copyright Law«This thesis examines the controversial issue how the awareness of wrongdoing is classified in German criminal law. The author proposes weaknesses in the prevailing theory of errors and finally provides his own suggestion as to how to deal with errors, especially when an actor is aware of facts but errs in terms of legal classification in their actions. Using his own theory, the author resolves numerous errors in German criminal copyright law, with a focus on new media.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 17 | ||
§ 1 Das Urheberstrafrecht: Eine „irrtumsfeste“ Materie? | 17 | ||
§ 2 Der strafrechtliche „Kompass“ der Studie | 19 | ||
§ 3 Der technische Fortschritt als „Motor“ des Urheberrechts | 23 | ||
Kapitel 1. Einführung in das Urheberstrafrecht | 25 | ||
§ 1 Die Strafvorschriften des UrhG im Überblick | 25 | ||
A. Die §§ 106 ff. UrhG als Bestandteil der Strafrechtsordnung | 27 | ||
B. Abhängigkeit vom Zivilrecht | 28 | ||
C. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte | 30 | ||
D. Die Strafvorschrift des § 106 UrhG | 33 | ||
I. Das Werk als Tatobjekt | 33 | ||
II. Verwertungshandlungen als Tathandlungen | 35 | ||
III. Nichtvorliegen eines gesetzlich zugelassenen Falles | 37 | ||
IV. Fehlende Einwilligung des Berechtigten | 38 | ||
§ 2 Urheberstrafrecht in der Rechtspraxis | 39 | ||
§ 3 Parallelen zu anderen Rechtsgebieten | 42 | ||
A. Das Bürgerliche Recht | 43 | ||
B. Gewerbliche Schutzrechte | 43 | ||
§ 4 Symptomatische Fallbeispiele | 45 | ||
Kapitel 2. Die Irrtumslehre der allgemeinen Strafrechtsdogmatik | 47 | ||
§ 1 Irrtümer als Elemente von Vorsatz und Schuld | 47 | ||
§ 2 Strafrechtliche Irrtümer im historischen Kontext | 48 | ||
A. Der Irrtum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 49 | ||
B. Vorsatz- versus Schuldtheorie | 53 | ||
I. Der Ursprung der Kontroverse | 54 | ||
II. Tätigwerden des Gesetzgebers und Aktualität der Diskussion | 56 | ||
§ 3 Herrschende Rechtslage und Irrtumslehre | 58 | ||
A. Die verschiedenen Formen des Irrtums | 58 | ||
I. § 16 StGB – Irrtum über Tatumstände | 59 | ||
1. Umstände, die zum Tatbestand gehören | 60 | ||
2. Das „Nicht-Kennen“ eines Umstandes | 61 | ||
3. Rechtsfolgen des Tatumstandsirrtums | 62 | ||
II. § 17 StGB – Verbotsirrtum | 63 | ||
1. Fehlende Einsicht, Unrecht zu tun | 63 | ||
a) Der Gegenstand des Unrechtsbewusstseins | 64 | ||
b) Fehlende Normkenntnis | 65 | ||
2. Rechtsfolgen des Verbotsirrtums | 67 | ||
3. Vermeidbarkeit | 67 | ||
III. Irrtum über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (Erlaubnistatumstandsirrtum) | 69 | ||
IV. Irrtümer zulasten des Handelnden | 71 | ||
1. Umgekehrte Irrtümer im Verbrechensaufbau | 71 | ||
a) Der strafbare umgekehrte Irrtum | 72 | ||
b) Das straflose Wahndelikt | 73 | ||
2. Die Spiegelbildlichkeit als Feuerprobe der Irrtumslehre | 74 | ||
B. Die Merkmale des Tatbestandes | 75 | ||
I. Begrifflichkeiten und Abgrenzungsfragen | 76 | ||
1. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale | 76 | ||
a) Deskriptive Merkmale des Tatbestandes | 76 | ||
b) Normative Merkmale des Tatbestandes | 78 | ||
c) „Mehr normative und mehr deskriptive Merkmale“ | 79 | ||
2. „Gesamttatbewertende“ Merkmale | 82 | ||
3. Blankette | 84 | ||
a) Definition des Blankettstrafgesetzes | 85 | ||
aa) Weites Begriffsverständnis | 86 | ||
bb) Enges Begriffsverständnis | 88 | ||
(1) Echte und unechte Blankettstrafgesetze | 89 | ||
(2) Voll- und Teilblankette | 93 | ||
(3) Statische und dynamische Verweisungen | 94 | ||
b) Abschließende Definition des Blankettstrafgesetzes | 95 | ||
4. Normative Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zu Blankettverweisungen | 96 | ||
a) Grundsätzliches zur Problemstellung | 96 | ||
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben als Rahmen | 98 | ||
c) Untaugliche Anknüpfungspunkte | 100 | ||
d) Die üblichen Kriterien einer Abgrenzung | 101 | ||
e) Zwischenergebnis | 105 | ||
II. Exkurs: Auslegungsfragen und Relativität der Rechtsbegriffe | 107 | ||
1. Allgemeines zur Auslegung von Rechtsbegriffen | 108 | ||
2. Die Relativität von Rechtsbegriffen | 110 | ||
3. Konsequenzen der Relativität von Rechtsbegriffen | 114 | ||
C. Die Behandlung von Irrtümern durch die Rechtswissenschaft | 116 | ||
I. Lehre der strikten Unterscheidung von Tatsachen- und Rechtsirrtümern | 117 | ||
II. Die „herrschende“ Lehre in Kürze | 123 | ||
III. Die „herrschende Lehre“ im Detail | 125 | ||
1. Die psychologischen Faktoren „sinnliche Wahrnehmung“ und „geistiges Verstehen“ im rechtlichen Kontext | 125 | ||
2. Konkretisierung der Vorsatzerfordernisse in der Literatur | 127 | ||
a) Die tatbestandlich geforderte Kenntnis im Sinne des Wissenselements | 128 | ||
aa) Die klassische Herangehensweise | 128 | ||
bb) „Alternative“ Herangehensweisen | 131 | ||
cc) Zwischenfazit: Normative und deskriptive Tatbestandsmerkmale werden im Ergebnis unterschiedlich gehandhabt | 135 | ||
b) Die „Parallelwertung in der Laiensphäre“ | 137 | ||
aa) Unproblematisch: Deskriptive Tatbestandsmerkmale | 137 | ||
bb) Der Problemfall: Normative Tatbestandsmerkmale | 138 | ||
c) Der Vorsatz in Bezug auf Blankettmerkmale | 141 | ||
aa) Die Grundproblematik | 141 | ||
bb) Die Lösungsansätze | 145 | ||
(1) „Zusammenlesen“ von Blankett und Ausfüllungsnorm | 145 | ||
(2) Kritik an der Technik des „Zusammenlesens“ | 147 | ||
cc) Zwischenergebnis zum Vorsatzverständnis bei Blankettvorschriften | 152 | ||
IV. Zusammenfassung zur Behandlung von Irrtümern in der Rechtswissenschaft | 153 | ||
D. Die herrschende Irrtumslehre in der Kritik | 153 | ||
I. Zur fehlenden Kritik der Rechtsprechung an der herrschenden Irrtumslehre | 154 | ||
II. Kritische Würdigung der „herrschenden Grundsätze“ | 155 | ||
1. Die erste Schwachstelle: Die Unmöglichkeit einer trennscharfen Unterscheidung von Merkmalstypen | 156 | ||
a) Normative Tatbestandsmerkmale als „Problemherde“ | 157 | ||
b) Kumulation der Probleme bei Blankettverweisungen | 161 | ||
c) Zwischenergebnis zur Abgrenzungsproblematik | 165 | ||
2. Die zweite Schwachstelle: Bruch mit dem Verständnis der Schuldtheorien | 165 | ||
a) Die Schuldtheorie – ein Dorn im Auge der herrschenden Irrtumslehre? | 166 | ||
b) Das „Schwert der Gerechtigkeit“ – ein Argument mit stumpfer Klinge? | 169 | ||
c) Die verschiedenen Kategorien von Tatbestandsmerkmalen im Fokus der vertretenen Irrtumslehren | 172 | ||
aa) Normative Tatbestandsmerkmale | 173 | ||
bb) Gesamttatbewertende Merkmale | 176 | ||
cc) Blankettstrafvorschriften | 176 | ||
(1) „Unechte“ Blankettverweisungen | 177 | ||
(2) „Echte“ Blankettverweisungen | 179 | ||
d) Die Gebotenheit einer „großzügigen“ Vermeidbarkeitsprüfung | 180 | ||
3. Die dritte Schwachstelle: Gesetzgebungstechnische Entscheidungen ohne materiell-rechtliche Zielsetzung entfalten materiell-rechtliche Wirkungen | 185 | ||
4. Die vierte Schwachstelle: Umgekehrte Irrtümer als Feuerprobe | 187 | ||
§ 4 Die eigene Irrtumslehre | 189 | ||
Kapitel 3. Irrtümer innerhalb von Strafvorschriftendes Urheberrechts | 193 | ||
§ 1 Die Brücke von der allgemeinen Irrtumslehre zum UrhG | 193 | ||
§ 2 Irrtümer im Bereich des Strafanwendungsrechts | 198 | ||
A. Exkurs: Das Strafanwendungsrecht im Kontext der Straftat | 199 | ||
B. Irrtümer über Tatsachen, die die Anwendbarkeit deutschen Rechts begründen | 200 | ||
C. Das Verkennen des Geltungsbereichs deutscher Strafvorschriften | 201 | ||
§ 3 Der Zentraltatbestand: Irrtümer innerhalb von § 106 UrhG | 204 | ||
A. Tatobjekte: Irrtümer über das Werk,Bearbeitungen oder Umgestaltungen | 205 | ||
I. Irrtümer über das Vorliegen oder über die Einordnung eines Werks | 205 | ||
1. Irrtümer über das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung | 207 | ||
a) Irrtümer über das Vorliegen einer Schöpfung | 208 | ||
aa) Erschaffung von etwas Neuem | 208 | ||
bb) Schöpfung durch einen Menschen | 210 | ||
b) Irrtümer im Bereich der Geistigkeit und Persönlichkeit des Werkes | 213 | ||
aa) Die qualitativen Grundvoraussetzungen an ein Werk | 213 | ||
bb) Das „quantitative Minimum“: Die Gestaltungshöhe | 216 | ||
cc) Irrtumskonstellationen in diesem Bereich | 217 | ||
c) Zwischenergebnis | 222 | ||
2. Irrtümer über die Werkgattung | 223 | ||
a) Werke, die mehreren Gattungen angehören (können) | 224 | ||
b) Werke, die sich eindeutig zuweisen lassen | 225 | ||
c) Zwischenergebnis zum Irrtum über die Werkgattung | 227 | ||
3. Sonstige Irrtümer betreffend die Schutzfähigkeit von Werken | 227 | ||
II. Irrtümer über die Schutzfähigkeit von Werkteilen | 231 | ||
III. Irrtümer über die Schutzfähigkeit von Bearbeitungen und Umgestaltungen | 233 | ||
IV. Irrtümer bei besonders geregelten Werkarten | 238 | ||
1. Computerprogramme, § 69a UrhG | 239 | ||
2. Sammel- und Datenbankwerke, § 4 UrhG | 243 | ||
3. Amtliche Werke, § 5 UrhG | 244 | ||
V. Zusammenfassung zum Irrtum über das Tatobjekt | 247 | ||
B. Tathandlungen: Irrtümer über die drei Varianten der Verwertung | 247 | ||
I. Dogmatische Einordnung der Begehungsvariantendes § 106 UrhG | 250 | ||
II. Irrtümer im Bereich der Vervielfältigung | 252 | ||
1. Irrtümer über tatsächliche Umstände | 255 | ||
2. Irrtümer über die rechtliche Bewertung | 258 | ||
III. Irrtümer im Bereich der Verbreitung | 263 | ||
1. Die Alternativen der Verbreitung als Tathandlung: Das Inverkehrbringen und das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken | 264 | ||
2. Der Bezug der Tathandlungsvarianten zum Merkmal der Öffentlichkeit | 266 | ||
3. Das Anbieten an die Öffentlichkeit im Besonderen | 269 | ||
4. Die Mehrzahl von Personen i.S.d. § 15 Abs. 3 S. 1 UrhG | 271 | ||
a) Das Erfordernis der Personenmehrzahl | 271 | ||
b) Das Erfordernis fehlender persönlicher Verbundenheit | 273 | ||
5. Der Erschöpfungsgrundsatz | 275 | ||
6. Irrtumskonstellationen beim Tatbestandsmerkmal der Verbreitung | 275 | ||
a) Der Irrtum darüber, ein Werk in den Verkehr zu bringen | 276 | ||
b) Der Irrtum über das Anbieten eines Werkes an die Öffentlichkeit | 280 | ||
IV. Irrtümer im Bereich der öffentlichen Wiedergabe | 285 | ||
1. Die Öffentlichkeit der Wiedergabe im Besonderen | 287 | ||
a) Subjektive Ausrichtung des § 15 Abs. 3 S. 1 UrhG | 288 | ||
b) Probleme insbesondere im digitalen Umfeld | 289 | ||
2. Irrtümer über die Begehungsvarianten der öffentlichen Wiedergabe | 291 | ||
a) Irrtümer über die Tathandlungsvariante der öffentlichen Zugänglichmachung | 292 | ||
aa) Besonders praxisrelevante Anwendungsfelder des § 19a UrhG | 293 | ||
bb) Die Verwendung von Hyperlinks und Frames als strafbare Handlungen | 295 | ||
cc) Der Vorsatzgegenstand beim öffentlichen Zugänglichmachen | 300 | ||
dd) Irrtumskonstellationen des § 19a UrhG | 302 | ||
(1) Irrtümer über tatsächliche Umstände | 302 | ||
(2) Irrtümer über die rechtliche Bewertung | 306 | ||
b) Irrtümer über die Tathandlungsvarianten des § 19 UrhG | 311 | ||
aa) Die Verwertungsrechte des § 19 UrhG | 311 | ||
bb) Irrtumskonstellationen im Bereich von Vortrag, Aufführung und Vorführung | 312 | ||
c) Irrtümer über die übrigen Tathandlungsvarianten der unkörperlichen Verwertung | 315 | ||
aa) Das Senderecht | 316 | ||
bb) Die Zweitverwertungsrechte der §§ 21, 22 UrhG | 319 | ||
V. Zusammenfassung zum Irrtum über die Tathandlung | 321 | ||
C. Gesetzlich zugelassene Fälle: Irrtümerüber Schranken des Urheberrechts | 322 | ||
I. Das Tatbestandsmerkmal in strafrechtsdogmatischer Hinsicht | 324 | ||
II. Irrtumskonstellationen im Bereich der „gesetzlich zugelassenen Fälle“ | 327 | ||
1. Irrtümer im Bereich der Schranke des eigenen Gebrauchs, § 53 UrhG | 328 | ||
a) Irrtümer über die Freiheit der Privatkopie | 329 | ||
b) Irrtümer über die Freiheit des „sonstigen eigenen Gebrauchs“ | 340 | ||
2. Irrtümer im Bereich des Erschöpfungsgrundsatzes, § 17 Abs. 2 UrhG | 344 | ||
3. Irrtümer im Bereich der Schutzfrist, §§ 64 ff. UrhG | 349 | ||
III. Fazit zum Irrtum über die Schrankenregelungen des UrhG | 351 | ||
D. Irrtümer über das Merkmal „ohne Einwilligung des Berechtigten“ | 352 | ||
I. Dogmatische Einordnung des Merkmals | 352 | ||
1. Die „herrschende Ansicht“: Einordnung als Element der Rechtswidrigkeit | 352 | ||
2. Einordnung ausschließlich als Merkmal des Tatbestandes | 354 | ||
3. „Doppelfunktion“: Rechtfertigende Einwilligung sowie Tatbestandsausschluss | 355 | ||
a) Vorab: Trennung von Nutzungsberechtigung und Einwilligungsberechtigung | 356 | ||
b) „Doppelfunktion“ zugunsten aller Nutzungsberechtigter | 357 | ||
c) „Doppelfunktion“ nur zugunsten von Inhabern eines „Vollrechts“ | 358 | ||
4. Überprüfung der Lehre einer „Doppelfunktion“ und eigene Lösung | 359 | ||
a) Vergleich mit § 107 UrhG | 359 | ||
b) Ablehnung einer „Doppelfunktion“ innerhalb des § 106 UrhG | 361 | ||
c) Fazit: „ohne Einwilligung des Berechtigten“ als Tatbestandsmerkmal | 362 | ||
II. Irrtumskonstellationen im Bereich des Tatbestandsmerkmals „ohne Einwilligung des Berechtigten“ | 364 | ||
1. Der Glaube an die prinzipielle Entbehrlichkeit einer Einwilligung | 367 | ||
2. Der Irrtum über das tatsächliche Vorliegen eines Nutzungsrechts | 369 | ||
3. Der Irrtum über die Wirksamkeit eines Nutzungsrechts | 371 | ||
4. Der Irrtum über den Umfang oder die Reichweite eines eingeräumten Nutzungsrechts | 374 | ||
5. Der Irrtum über die Person des Berechtigten | 378 | ||
§ 4 Irrtumskonstellationen bei gewerbsmäßigem Handeln | 386 | ||
§ 5 Irrtümer aus dem Bereich der Beteiligungslehre | 389 | ||
§ 6 Irrtümer innerhalb der übrigenStrafvorschriften des UrhG | 394 | ||
A. Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, § 107 UrhG | 394 | ||
B. Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte, § 108 UrhG | 398 | ||
C. Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UrhG | 402 | ||
Resümee und Ausblick | 405 | ||
Literaturverzeichnis | 410 | ||
Sachwortregister | 424 |