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Wissmann, P. (2017). Der Irrtum im Urheberstrafrecht. Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55137-8
Wissmann, Philipp. Der Irrtum im Urheberstrafrecht: Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55137-8
Wissmann, P (2017): Der Irrtum im Urheberstrafrecht: Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55137-8

Format

Der Irrtum im Urheberstrafrecht

Ein konzeptioneller Beitrag zur strafrechtlichen Irrtumslehre und deren Übertragung auf die §§ 106 ff. UrhG unter besonderer Berücksichtigung neuer Medien

Wissmann, Philipp

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 274

(2017)

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About The Author

Philipp Wissmann studierte Rechtswissenschaften in Berlin (HU), Freiburg und Konstanz. Im Anschluss an die 1. Juristische Prüfung trat er eine Stelle am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Prof. Dr. Bernd Heinrich in Tübingen an, wo er im Oktober 2016 durch die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität promoviert wurde. Die Dissertation wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung und gefördert durch die FAZIT-Stiftung, die Johanna und Fritz Buch-Gedächtnisstiftung sowie durch den Beihilfefonds der VG Wort. Vor Beginn seiner juristischen Ausbildung war Philipp Wissmann Redakteur einer Tageszeitung. Heute ist er als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vorwiegend im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Stuttgart tätig.

Abstract

Als neuralgischer Punkt der Irrtumslehre gilt die Einordnung des Unrechtsbewusstseins in den Aufbau der Straftat. Ob sich Fehlvorstellungen von Handelnden im Einzelfall bereits bei der Frage nach deren Tatbestandsvorsatz auswirken, oder ob diese erst im Rahmen der Schuld zu berücksichtigen sind, ist seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussionen. Der Autor analysiert die verschiedenen Ansätze in Schrifttum und Rechtsprechung und zeigt insbesondere die systematischen Brüche der herrschenden Lehre bei der Behandlung von sog. »normativen Tatbestandsmerkmalen« auf. Als Konsequenz schlägt er einen eigenständigen Lösungsweg vor und wendet diese Lehre auf zahlreiche Irrtumskonstellationen des Urheberstrafrechts an. Damit erarbeitet der Autor gleichsam einen Leitfaden für die Praxis in einer Materie, die zwar regelmäßig auf großes mediales Echo stößt, in der Rechtspraxis aber - ebenso wie im wissenschaftlichen Schrifttum - kaum Beachtung findet. Der Fokus liegt dabei auf hochaktuellen Phänomenen im Zusammenhang mit neuen Medien.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold und Maria Teufel-Stiftung 2017.
»Errors in Criminal Copyright Law«

This thesis examines the controversial issue how the awareness of wrongdoing is classified in German criminal law. The author proposes weaknesses in the prevailing theory of errors and finally provides his own suggestion as to how to deal with errors, especially when an actor is aware of facts but errs in terms of legal classification in their actions. Using his own theory, the author resolves numerous errors in German criminal copyright law, with a focus on new media.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
§ 1 Das Urheberstrafrecht: Eine „irrtumsfeste“ Materie? 17
§ 2 Der strafrechtliche „Kompass“ der Studie 19
§ 3 Der technische Fortschritt als „Motor“ des Urheberrechts 23
Kapitel 1. Einführung in das Urheberstrafrecht 25
§ 1 Die Strafvorschriften des UrhG im Überblick 25
A. Die §§ 106 ff. UrhG als Bestandteil der Strafrechtsordnung 27
B. Abhängigkeit vom Zivilrecht 28
C. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte 30
D. Die Strafvorschrift des § 106 UrhG 33
I. Das Werk als Tatobjekt 33
II. Verwertungshandlungen als Tathandlungen 35
III. Nichtvorliegen eines gesetzlich zugelassenen Falles 37
IV. Fehlende Einwilligung des Berechtigten 38
§ 2 Urheberstrafrecht in der Rechtspraxis 39
§ 3 Parallelen zu anderen Rechtsgebieten 42
A. Das Bürgerliche Recht 43
B. Gewerbliche Schutzrechte 43
§ 4 Symptomatische Fallbeispiele 45
Kapitel 2. Die Irrtumslehre der allgemeinen Strafrechtsdogmatik 47
§ 1 Irrtümer als Elemente von Vorsatz und Schuld 47
§ 2 Strafrechtliche Irrtümer im historischen Kontext 48
A. Der Irrtum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 49
B. Vorsatz- versus Schuldtheorie 53
I. Der Ursprung der Kontroverse 54
II. Tätigwerden des Gesetzgebers und Aktualität der Diskussion 56
§ 3 Herrschende Rechtslage und Irrtumslehre 58
A. Die verschiedenen Formen des Irrtums 58
I. § 16 StGB – Irrtum über Tatumstände 59
1. Umstände, die zum Tatbestand gehören 60
2. Das „Nicht-Kennen“ eines Umstandes 61
3. Rechtsfolgen des Tatumstandsirrtums 62
II. § 17 StGB – Verbotsirrtum 63
1. Fehlende Einsicht, Unrecht zu tun 63
a) Der Gegenstand des Unrechtsbewusstseins 64
b) Fehlende Normkenntnis 65
2. Rechtsfolgen des Verbotsirrtums 67
3. Vermeidbarkeit 67
III. Irrtum über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (Erlaubnistatumstandsirrtum) 69
IV. Irrtümer zulasten des Handelnden 71
1. Umgekehrte Irrtümer im Verbrechensaufbau 71
a) Der strafbare umgekehrte Irrtum 72
b) Das straflose Wahndelikt 73
2. Die Spiegelbildlichkeit als Feuerprobe der Irrtumslehre 74
B. Die Merkmale des Tatbestandes 75
I. Begrifflichkeiten und Abgrenzungsfragen 76
1. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale 76
a) Deskriptive Merkmale des Tatbestandes 76
b) Normative Merkmale des Tatbestandes 78
c) „Mehr normative und mehr deskriptive Merkmale“ 79
2. „Gesamttatbewertende“ Merkmale 82
3. Blankette 84
a) Definition des Blankettstrafgesetzes 85
aa) Weites Begriffsverständnis 86
bb) Enges Begriffsverständnis 88
(1) Echte und unechte Blankettstrafgesetze 89
(2) Voll- und Teilblankette 93
(3) Statische und dynamische Verweisungen 94
b) Abschließende Definition des Blankettstrafgesetzes 95
4. Normative Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zu Blankettverweisungen 96
a) Grundsätzliches zur Problemstellung 96
b) Verfassungsrechtliche Vorgaben als Rahmen 98
c) Untaugliche Anknüpfungspunkte 100
d) Die üblichen Kriterien einer Abgrenzung 101
e) Zwischenergebnis 105
II. Exkurs: Auslegungsfragen und Relativität der Rechtsbegriffe 107
1. Allgemeines zur Auslegung von Rechtsbegriffen 108
2. Die Relativität von Rechtsbegriffen 110
3. Konsequenzen der Relativität von Rechtsbegriffen 114
C. Die Behandlung von Irrtümern durch die Rechtswissenschaft 116
I. Lehre der strikten Unterscheidung von Tatsachen- und Rechtsirrtümern 117
II. Die „herrschende“ Lehre in Kürze 123
III. Die „herrschende Lehre“ im Detail 125
1. Die psychologischen Faktoren „sinnliche Wahrnehmung“ und „geistiges Verstehen“ im rechtlichen Kontext 125
2. Konkretisierung der Vorsatzerfordernisse in der Literatur 127
a) Die tatbestandlich geforderte Kenntnis im Sinne des Wissenselements 128
aa) Die klassische Herangehensweise 128
bb) „Alternative“ Herangehensweisen 131
cc) Zwischenfazit: Normative und deskriptive Tatbestandsmerkmale werden im Ergebnis unterschiedlich gehandhabt 135
b) Die „Parallelwertung in der Laiensphäre“ 137
aa) Unproblematisch: Deskriptive Tatbestandsmerkmale 137
bb) Der Problemfall: Normative Tatbestandsmerkmale 138
c) Der Vorsatz in Bezug auf Blankettmerkmale 141
aa) Die Grundproblematik 141
bb) Die Lösungsansätze 145
(1) „Zusammenlesen“ von Blankett und Ausfüllungsnorm 145
(2) Kritik an der Technik des „Zusammenlesens“ 147
cc) Zwischenergebnis zum Vorsatzverständnis bei Blankettvorschriften 152
IV. Zusammenfassung zur Behandlung von Irrtümern in der Rechtswissenschaft 153
D. Die herrschende Irrtumslehre in der Kritik 153
I. Zur fehlenden Kritik der Rechtsprechung an der herrschenden Irrtumslehre 154
II. Kritische Würdigung der „herrschenden Grundsätze“ 155
1. Die erste Schwachstelle: Die Unmöglichkeit einer trennscharfen Unterscheidung von Merkmalstypen 156
a) Normative Tatbestandsmerkmale als „Problemherde“ 157
b) Kumulation der Probleme bei Blankettverweisungen 161
c) Zwischenergebnis zur Abgrenzungsproblematik 165
2. Die zweite Schwachstelle: Bruch mit dem Verständnis der Schuldtheorien 165
a) Die Schuldtheorie – ein Dorn im Auge der herrschenden Irrtumslehre? 166
b) Das „Schwert der Gerechtigkeit“ – ein Argument mit stumpfer Klinge? 169
c) Die verschiedenen Kategorien von Tatbestandsmerkmalen im Fokus der vertretenen Irrtumslehren 172
aa) Normative Tatbestandsmerkmale 173
bb) Gesamttatbewertende Merkmale 176
cc) Blankettstrafvorschriften 176
(1) „Unechte“ Blankettverweisungen 177
(2) „Echte“ Blankettverweisungen 179
d) Die Gebotenheit einer „großzügigen“ Vermeidbarkeitsprüfung 180
3. Die dritte Schwachstelle: Gesetzgebungstechnische Entscheidungen ohne materiell-rechtliche Zielsetzung entfalten materiell-rechtliche Wirkungen 185
4. Die vierte Schwachstelle: Umgekehrte Irrtümer als Feuerprobe 187
§ 4 Die eigene Irrtumslehre 189
Kapitel 3. Irrtümer innerhalb von Strafvorschriftendes Urheberrechts 193
§ 1 Die Brücke von der allgemeinen Irrtumslehre zum UrhG 193
§ 2 Irrtümer im Bereich des Strafanwendungsrechts 198
A. Exkurs: Das Strafanwendungsrecht im Kontext der Straftat 199
B. Irrtümer über Tatsachen, die die Anwendbarkeit deutschen Rechts begründen 200
C. Das Verkennen des Geltungsbereichs deutscher Strafvorschriften 201
§ 3 Der Zentraltatbestand: Irrtümer innerhalb von § 106 UrhG 204
A. Tatobjekte: Irrtümer über das Werk,Bearbeitungen oder Umgestaltungen 205
I. Irrtümer über das Vorliegen oder über die Einordnung eines Werks 205
1. Irrtümer über das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung 207
a) Irrtümer über das Vorliegen einer Schöpfung 208
aa) Erschaffung von etwas Neuem 208
bb) Schöpfung durch einen Menschen 210
b) Irrtümer im Bereich der Geistigkeit und Persönlichkeit des Werkes 213
aa) Die qualitativen Grundvoraussetzungen an ein Werk 213
bb) Das „quantitative Minimum“: Die Gestaltungshöhe 216
cc) Irrtumskonstellationen in diesem Bereich 217
c) Zwischenergebnis 222
2. Irrtümer über die Werkgattung 223
a) Werke, die mehreren Gattungen angehören (können) 224
b) Werke, die sich eindeutig zuweisen lassen 225
c) Zwischenergebnis zum Irrtum über die Werkgattung 227
3. Sonstige Irrtümer betreffend die Schutzfähigkeit von Werken 227
II. Irrtümer über die Schutzfähigkeit von Werkteilen 231
III. Irrtümer über die Schutzfähigkeit von Bearbeitungen und Umgestaltungen 233
IV. Irrtümer bei besonders geregelten Werkarten 238
1. Computerprogramme, § 69a UrhG 239
2. Sammel- und Datenbankwerke, § 4 UrhG 243
3. Amtliche Werke, § 5 UrhG 244
V. Zusammenfassung zum Irrtum über das Tatobjekt 247
B. Tathandlungen: Irrtümer über die drei Varianten der Verwertung 247
I. Dogmatische Einordnung der Begehungsvariantendes § 106 UrhG 250
II. Irrtümer im Bereich der Vervielfältigung 252
1. Irrtümer über tatsächliche Umstände 255
2. Irrtümer über die rechtliche Bewertung 258
III. Irrtümer im Bereich der Verbreitung 263
1. Die Alternativen der Verbreitung als Tathandlung: Das Inverkehrbringen und das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken 264
2. Der Bezug der Tathandlungsvarianten zum Merkmal der Öffentlichkeit 266
3. Das Anbieten an die Öffentlichkeit im Besonderen 269
4. Die Mehrzahl von Personen i.S.d. § 15 Abs. 3 S. 1 UrhG 271
a) Das Erfordernis der Personenmehrzahl 271
b) Das Erfordernis fehlender persönlicher Verbundenheit 273
5. Der Erschöpfungsgrundsatz 275
6. Irrtumskonstellationen beim Tatbestandsmerkmal der Verbreitung 275
a) Der Irrtum darüber, ein Werk in den Verkehr zu bringen 276
b) Der Irrtum über das Anbieten eines Werkes an die Öffentlichkeit 280
IV. Irrtümer im Bereich der öffentlichen Wiedergabe 285
1. Die Öffentlichkeit der Wiedergabe im Besonderen 287
a) Subjektive Ausrichtung des § 15 Abs. 3 S. 1 UrhG 288
b) Probleme insbesondere im digitalen Umfeld 289
2. Irrtümer über die Begehungsvarianten der öffentlichen Wiedergabe 291
a) Irrtümer über die Tathandlungsvariante der öffentlichen Zugänglichmachung 292
aa) Besonders praxisrelevante Anwendungsfelder des § 19a UrhG 293
bb) Die Verwendung von Hyperlinks und Frames als strafbare Handlungen 295
cc) Der Vorsatzgegenstand beim öffentlichen Zugänglichmachen 300
dd) Irrtumskonstellationen des § 19a UrhG 302
(1) Irrtümer über tatsächliche Umstände 302
(2) Irrtümer über die rechtliche Bewertung 306
b) Irrtümer über die Tathandlungsvarianten des § 19 UrhG 311
aa) Die Verwertungsrechte des § 19 UrhG 311
bb) Irrtumskonstellationen im Bereich von Vortrag, Aufführung und Vorführung 312
c) Irrtümer über die übrigen Tathandlungsvarianten der unkörperlichen Verwertung 315
aa) Das Senderecht 316
bb) Die Zweitverwertungsrechte der §§ 21, 22 UrhG 319
V. Zusammenfassung zum Irrtum über die Tathandlung 321
C. Gesetzlich zugelassene Fälle: Irrtümerüber Schranken des Urheberrechts 322
I. Das Tatbestandsmerkmal in strafrechtsdogmatischer Hinsicht 324
II. Irrtumskonstellationen im Bereich der „gesetzlich zugelassenen Fälle“ 327
1. Irrtümer im Bereich der Schranke des eigenen Gebrauchs, § 53 UrhG 328
a) Irrtümer über die Freiheit der Privatkopie 329
b) Irrtümer über die Freiheit des „sonstigen eigenen Gebrauchs“ 340
2. Irrtümer im Bereich des Erschöpfungsgrundsatzes, § 17 Abs. 2 UrhG 344
3. Irrtümer im Bereich der Schutzfrist, §§ 64 ff. UrhG 349
III. Fazit zum Irrtum über die Schrankenregelungen des UrhG 351
D. Irrtümer über das Merkmal „ohne Einwilligung des Berechtigten“ 352
I. Dogmatische Einordnung des Merkmals 352
1. Die „herrschende Ansicht“: Einordnung als Element der Rechtswidrigkeit 352
2. Einordnung ausschließlich als Merkmal des Tatbestandes 354
3. „Doppelfunktion“: Rechtfertigende Einwilligung sowie Tatbestandsausschluss 355
a) Vorab: Trennung von Nutzungsberechtigung und Einwilligungsberechtigung 356
b) „Doppelfunktion“ zugunsten aller Nutzungsberechtigter 357
c) „Doppelfunktion“ nur zugunsten von Inhabern eines „Vollrechts“ 358
4. Überprüfung der Lehre einer „Doppelfunktion“ und eigene Lösung 359
a) Vergleich mit § 107 UrhG 359
b) Ablehnung einer „Doppelfunktion“ innerhalb des § 106 UrhG 361
c) Fazit: „ohne Einwilligung des Berechtigten“ als Tatbestandsmerkmal 362
II. Irrtumskonstellationen im Bereich des Tatbestandsmerkmals „ohne Einwilligung des Berechtigten“ 364
1. Der Glaube an die prinzipielle Entbehrlichkeit einer Einwilligung 367
2. Der Irrtum über das tatsächliche Vorliegen eines Nutzungsrechts 369
3. Der Irrtum über die Wirksamkeit eines Nutzungsrechts 371
4. Der Irrtum über den Umfang oder die Reichweite eines eingeräumten Nutzungsrechts 374
5. Der Irrtum über die Person des Berechtigten 378
§ 4 Irrtumskonstellationen bei gewerbsmäßigem Handeln 386
§ 5 Irrtümer aus dem Bereich der Beteiligungslehre 389
§ 6 Irrtümer innerhalb der übrigenStrafvorschriften des UrhG 394
A. Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, § 107 UrhG 394
B. Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte, § 108 UrhG 398
C. Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UrhG 402
Resümee und Ausblick 405
Literaturverzeichnis 410
Sachwortregister 424