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Kämmerer, J. (2017). Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55118-7
Kämmerer, Jörn Axel. Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55118-7
Kämmerer, J (2017): Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55118-7

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Der neue Rechtsrahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Verfassungs- und unionsrechtliche Fragen

Kämmerer, Jörn Axel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1347

(2017)

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About The Author

Jörn Axel Kämmerer hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, in Hamburg inne. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Aix-en-Provence wurde er 1993 promoviert und habilitierte sich 2000. Der Schwerpunkt seiner Forschung liegt auf dem Verfassungs- und Europarecht, v.a. ihren wirtschaftlichen Bezügen (Marktregulierung, Privatisierung, öffentlich-rechtliche Fragen der Ordnung des Berufs- und Arbeitslebens). Er ist Generalsekretär der Societas Iuris Publici Europaei sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis Berufsrecht bei der Bundessteuerberaterkammer und im Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung beim BMF.

Abstract

Mit der AÜG-Novelle vom 21.2.2017 hat der deutsche Gesetzgeber der Arbeitnehmerüberlassung abermals Zügel angelegt: Künftig darf ein Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang beim gleichen Einsatzunternehmen tätig sein - und vom Gebot, ihn wie einen Stammarbeitnehmer zu entlohnen (Equal Pay), darf nach dem neunten Monat grundsätzlich nicht einmal durch Tarifvertrag abgewichen werden. Das Buch stellt diese Beschränkungen und auch ihre Wechselwirkungen auf den verfassungs- und unionsrechtlichen Prüfstand: Schießt der Gesetzgeber über die Verfolgung legitimer Ziele hinaus oder trägt er berechtigten Schutzinteressen Rechnung? Wie viel Koalitionsfreiheit verbleibt den Tarifparteien der Überlassungsbranche noch, wenn von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer nur durch Fremdtarifvertrag - der Einsatzbranche - abgewichen werden darf? Die Betrachtung schließt rechtsvergleichende Blicke auf die normative Behandlung von Arbeitnehmerüberlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten ein.The 2017 amendment of the German Agency Work Act (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) imposes new restrictions on agency work insofar as the duration of an assignment may not exceed 18 months and as even collective agreements cannot usually waive equal pay after 9 months. The author assesses whether these rules are compatible with the German Constitution and EU Law and whether, separately or jointly, they are proportionate. To this end, agency work laws of other EU States are also taken account of.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
A. Einführung 9
B. Empirische Befunde 10
I. Die Koalitionsvereinbarungen über eine AÜG-Novelle und ihre Umsetzung 11
II. Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung in anderen europäischen Staate 13
1. Richtlinie über Leiharbeit als gemeinsamer Nenne 14
2. Mitgliedstaaten, die vorwiegend dem „Arbeitgeberprinzip“ folge 15
a) Irland 16
b) Niederlande 17
c) Österreich 17
3. Mitgliedstaaten, die ganz oder vorwiegend dem Agenturprinzip folge 18
a) Vereinigtes Königreich 19
b) Luxemburg 19
c) Frankreich 21
4. „Gemischte“ Regime 23
a) Spanie 23
b) Portugal 25
5. Resümee: Bunte Vielfalt von Regelungsmodelle 27
C. Rechtmäßigkeit der AÜG-Neuregelung: Prüfungsgegenstand und -maßstab 28
D. Die zeitliche Begrenzung der Tarifdispositivität von Equal Pay 30
I. Bisheriger Rechtsstand 30
II. Neuer Rechtsstand 32
III. Rechtsprobleme 34
1. Vereinbarkeit mit Europarecht, insbesondere der Leiharbeit-Richtlinie 34
2. Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere der Koalitionsfreiheit 35
a) Deutsche oder EU-Grundrechte? 35
b) Anwendbare Grundrechte 40
aa) Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG 40
bb) Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) 42
c) Rechtfertigung der Eingriffe 42
aa) Zum Prüfungsmaßstab 42
bb) Potenzielle Rechtfertigungsgründe für Equal Pay ohne Abweichungsrecht 44
(1) Das Spektrum möglicher Rechtfertigungsgründe 45
(a) Schutz der Leiharbeitnehme 45
(b) Schutz der Stammbelegschaft 48
(2) Wechselseitige Konditionierung von Equal-Pay- und Befristungsvorgabe 50
IV. Alternativbetrachtung: Tarifdispositivität von Equal Pay nach Maßgabe der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses 51
E. Beschränkung der Überlassungsdauer von Leiharbeitnehmer 53
I. Nicht-arbeitsplatzbezogene Befristung 54
II. Rechtsprobleme 55
1. Europarechtlicher Prüfungsmaßstab: Leiharbeit-Richtlinie 56
a) Verschlechterungsverbot, Art. 9 II Leiharbeit-Richtlinie 56
b) Befristung als Tatbestandsausfüllung oder rechtfertigungsbedürftiger Eingriff? Art. 1 I vs. Art. 4 I Leiharbeit-Richtlinie 57
aa) Bisherige nationale Rechtsprechung und Vorlagen zum EuGH 58
bb) Einordnung im Sinne einer Rechtfertigungslösung 60
2. Die Befristungsregelung als Grundrechtseingriff 62
a) Geltung deutscher Grundrechte 62
b) Berufsfreiheit, Art. 12 I GG 63
c) Positive und negative Koalitionsfreiheit 63
d) Betrachtungen zur Rechtfertigung der Beschränkunge 65
aa) Die anwendbaren Maßstäbe 65
e) Erwägungen zu einer Rechtfertigung auf der Basis von Art. 4 I Leiharbeit-Richtlinie 66
aa) Enge Auslegung in Betracht kommender Rechtfertigungsgründe 66
bb) Verhinderung „eventuellen“ Missbrauchs 67
(1) Begriff des „eventuellen Missbrauchs“ 67
(2) Dauerhafte Überlassung als Missbrauch? 69
(3) Kohärenzbetrachtung: Der Erkenntniswert des Teilzeit- und Befristungsgesetzes 70
cc) Schutz des Arbeitsmarktes, der Stammbelegschaft und Schutz der Leiharbeitnehme 74
(1) Schutz des Arbeitsmarktes 74
(2) Schutz der Leiharbeitnehme 75
(3) Schutz der Stammbelegschaft 77
dd) Rechtfertigungserwägunge 79
(1) Der Grundsatz des mildesten Mittels 81
(2) Praktische Konkordanz und Übermaßverbot 82
F. „Übersicherung“ durch Kumulation von Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer? 85
I. Widersprüchliche Regelungsziele 85
II. „Erdrosselung“ durch Übersicherung 86
G. Ergebnis und Ausblick 88
I. Leiharbeit in Europa 88
II. Zwingendes Equal Pay nach neun (bzw. fünfzehn) Monate 89
III. Befristung der Überlassung auf maximal 18 Monate 89
IV. Kumulation von Equal Pay und Höchstüberlassungsdaue 91
Literaturverzeichnis 92