Menu Expand

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise

Cite BOOK

Style

Löwer, S. (2017). Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise. Eine Analyse der Rolle des Strafrechts vor und zu Zeiten der Krise anhand der zentralen Norm des § 266 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55188-0
Löwer, Steffen. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise: Eine Analyse der Rolle des Strafrechts vor und zu Zeiten der Krise anhand der zentralen Norm des § 266 StGB. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55188-0
Löwer, S (2017): Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise: Eine Analyse der Rolle des Strafrechts vor und zu Zeiten der Krise anhand der zentralen Norm des § 266 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55188-0

Format

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise

Eine Analyse der Rolle des Strafrechts vor und zu Zeiten der Krise anhand der zentralen Norm des § 266 StGB

Löwer, Steffen

Schriften zum Strafrecht, Vol. 306

(2017)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Steffen Löwer studierte von 2009 bis 2013 Rechtwissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Ab Anfang 2013 war er für eine internationale Wirtschaftskanzlei tätig. Im Anschluss absolvierte er ein LL.M.-Aufbaustudium an der University of Edinburgh, welches er Ende 2014 erfolgreich abschloss. Von Ende 2014 bis Mitte 2015 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine internationale Wirtschaftskanzlei. Seit Anfang 2016 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main. Im Januar 2017 promovierte er im Wirtschaftsstrafrecht. Er wurde während seines Studiums, Aufbaustudiums und seiner Promotion jeweils durch eine Begabtenförderung unterstützt.

Abstract

Der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 liegt ein multifaktorieller Ursachenkomplex zugrunde. Die vorliegende Arbeit analysiert die Möglichkeiten, die komplexen Sachverhalte mit den Mitteln des Strafrechts aufzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf ein Defizit im Hinblick auf ein strafrechtliches Abschreckungs- und Normintegrationspotential im Vorfeld der Krise hingewiesen. Eine detaillierte Darstellung der strafrechtlichen Subsumtion der krisenursächlichen Sachverhalte unter § 266 StGB führt zu dem Ergebnis, dass mehrere evidente und gravierende Pflichtverletzungen der Verantwortlichen vorliegen. Insbesondere wird dargelegt, ob Entscheidungen auf Grundlage ausreichender Informationen getroffen worden sind, Existenzgefährdungen vorlagen, ein ausreichendes Risikomanagement stattfand, das Schaffen von Klumpenrisiken pflichtwidrig war, welche Rolle Bonizahlungen spielten und ob Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder ihre Überwachungspflichten verletzt haben.»The Economical and Financial Crisis from a Criminal Law Perspective«

The causes of the economical and financial crisis of 2008 are multifactorial. This dissertation is looking into the possibilities to analyse these causes from a criminal law perspective. A detailed record is presented and this record is analysed with Section 266 of the German Criminal Code (breach of trust). As a result certain violations of duty are identified like for e.g. a deficient risk management and acting without having a sufficient basis of information.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
1. Teil: Die Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes durch Straftheorie 21
A. Die Rolle des Strafrechts: Zum Sinn und Zweck von Strafe 21
I. Absolute Straftheorie 21
II. Relative Straftheorie 24
III. Vereinigungstheorie 28
IV. Konkretisierung der Rolle des Strafrechts 28
V. Strafrecht als Mittel zum Zweck der Einflussnahme auf die Wirtschaft? 31
B. Strafrecht und Wirtschaft 33
I. Die politische Wirtschaftsstraftat nach Naucke als Konkretisierungsansatz der vorzunehmenden Untersuchung 33
1. Die „praktische Ebene“ des Strafrechts als die Ebene der vorzunehmenden Untersuchung 33
2. Ausblick auf die möglichen Konsequenzen einer Ohnmacht des Strafrechts 35
3. Konkretisierung des Fortgangs der Untersuchung 36
II. Die strafrechtliche Überprüfbarkeit wirtschaftlicher Entscheidunge 37
1. Sind wirtschaftliche Entscheidungen strafrechtlich überprüfbar? 37
2. Auswirkungen einer strafrechtlichen Überprüfbarkeit wirtschaftlicher Entscheidunge 39
a) Negative Aspekte einer strafrechtlichen Überprüfbarkeit von wirtschaftlichen Entscheidunge 39
b) Die Begrenzung des Strafrechts durch verfassungsrechtliche Prinzipie 41
aa) Ultima-ratio-Prinzip 41
bb) Strafrechtliche Akzessorietät 42
cc) Subsidiarität 43
dd) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 43
ee) Bestimmtheitsgrundsatz 45
ff) Zwischenergebnis 46
III. Die Anforderungen an Strafrechtsnorme 47
1. Der historische Kontext zur strafrechtlichen Bestimmtheit von Normen: Die unterschiedlichen Ansichten in der Literatu 47
2. Die Gesetzgebung zur Bestimmtheit von Strafnormen der letzten Jahrhunderte: Ein kursorischer Überblick 51
3. Aktuelle Diskussione 53
4. Ein soziologischer Exkurs mit Niklas Luhma 54
5. Die Psychologie der Abschreckung 55
6. Wirtschaftswissenschaftliche Modelle einer Täterrationalität 56
7. Zusammenfassende Betrachtung und Stellungnahme 57
2. Teil: Konnte das Strafrecht die hier zugewiesene Rolle erfüllen? 62
A. Hintergrund‌(untersuchung) zur Rolle des Strafrechts 62
I. Die Hintergründe der Wirtschafts- und Finanzkrise 62
1. Globale Betrachtung 62
a) Kapitalzufluss 63
b) Leitzinse 64
c) Wertpapiere und Zweckgesellschafte 64
d) Die Rolle der Ratingagenture 66
e) Der Ausbruch der Krise 67
2. Auswirkungen in Deutschland 69
a) IKB Deutsche Industriebank AG 69
b) Landesbank Sachsen (heute: Sachsen Bank) 70
c) Landesbank Baden-Württemberg 71
d) Bayerische Landesbank 73
e) Westdeutsche Landesbank Girozentrale AG 74
f) Hamburgisch-Schleswig-Holsteinische Nordbank AG 75
g) Hypo Real Estate Holding AG 77
h) Andere Kreditinstitute 79
3. Zwischenergebnis 80
II. Die „Allzweckwaffe“ § 266 StGB 81
1. Die Problematik des § 266 StGB 81
a) Vermögensbetreuungspflicht und pflichtwidriges Verhalte 81
b) Vermögensnachteil 85
c) Subjektiver Tatbestand 87
d) Verschleifung der Tatbestandsmerkmale 87
e) Zu den Risikogeschäften und Fällen der Wirtschafts- und Finanzkrise 88
2. Restriktionsansätze 89
a) Strengere Prüfung des subjektiven Tatbestandes 90
b) Billigung der Realisierung einer Gefah 90
c) Gravierende Pflichtverletzung 92
d) Die Mannesmann-Entscheidung 94
e) Restriktion nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 95
f) Umsetzung der Vorgaben des BVerfG 96
aa) Keine Neuerung in der Rechtsprechungspraxis des Bundesgerichtshofs für Strafsachen? 97
bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Strafsachen nach dem 23.06.2010 98
3. Zwischenergebnis 101
4. Die Folgeproblematik des § 257c StPO 103
a) Der Zusammenhang von § 266 StGB und § 257c StPO 103
b) Die verfassungsrechtlichen Bedenken bzgl. § 257c StPO 104
aa) Die Wahrheitserforschung im Strafprozess 105
bb) Das Legalitätsprinzip 107
cc) Das Öffentlichkeitsprinzip 108
dd) Weitere Kritikpunkte 109
c) Zwischenergebnis im Hinblick auf § 257c StPO 110
aa) § 257c StPO contra einer Generalprävention vor dem 19.03.2013 111
bb) § 257c StPO contra einer Generalprävention nach dem 19.03.2013 111
5. Staatsanwaltschaftliche Ermittlunge 113
III. Zwischenergebnis: Grundsätzliches zur Nichtverhinderung der Krise mit strafrechtlichen Mittel 117
B. Die Mitursächlichkeit 117
3. Teil: Zu den strafrechtlichen Mitteln als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise 119
A. Das strafrechtliche Arsenal 119
I. Die bereits vorgenommenen Subsumtionen der Krisensachverhalte unter § 266 StGB 119
1. Die Subsumtion von Kasiske 120
2. Die Subsumtion von Schünema 121
3. Die Subsumtion von Bermel 122
II. Die materiell-rechtliche Subsumtion unter § 266 StGB 123
1. Täterkreis und Vermögensbetreuungspflicht 123
2. Pflichtwidriges Verhalte 126
a) Die der nachfolgenden Untersuchung zugrundeliegenden Sachverhalte 126
b) Der Pflichtwidrigkeitsmaßstab 127
c) Zu den unterschiedlichen Aufgaben von Vorstandsmitgliedern und Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitgliedern: Das strafrechtlich zu beurteilende Verhalte 129
d) Verstoß gegen den öffentlichen Zweck 130
e) Der Geschäftszweck der einzelnen Kreditinstitute 133
aa) SachsenLB 133
bb) BayernLB 136
cc) WestLB 137
dd) IKB 139
ee) LBBW 141
ff) HSH Nordbank 143
f) Zwischenergebnis zum Verstoß gegen den öffentlichen Zweck 144
g) Entscheidungen auf Grundlage ausreichender Informatione 144
aa) Die Sorgfaltspflicht 145
(1) Der Fall Rudolf Münema 146
(2) Zinsen und Risike 148
(3) Die mediale Bekanntheit der Risike 148
(4) Zwischenergebnis 149
bb) Vertrauen auf Informationen Dritte 150
cc) Die Rolle der Ratingagenture 151
dd) Zwischenergebnis 154
h) Existenzgefährdung als Pflichtverletzung 154
aa) Maßstab 155
bb) Einzelfallbetrachtung 157
cc) Zwischenergebnis 160
i) Risikomanagement 161
aa) Risikoerkennung 162
bb) Risikobewertung 163
cc) Risikosteuerung 164
dd) Risikokontrolle 165
ee) Basel II, § 25a KWG a.F. und BaFin Rundschreiben 18/2005 (MaRisk) 166
j) Klumpenrisike 168
aa) Portfoliotheorie 168
bb) Gesetzgeberische Wertunge 171
cc) Stellungnahme 172
dd) Einzelfallbetrachtung 174
k) Bonizahlunge 175
aa) Die Rolle von Bonizahlungen für die Wirtschafts- und Finanzkrise 175
bb) Die Bedeutung der Mannesmannentscheidung im Kontext von Bonizahlunge 177
cc) Zwischenergebnis 180
l) Ermessens- und Beurteilungsspielraum 180
aa) Die ARAG/Garmenbeck-Entscheidung 181
bb) Betrachtung der einzelnen Pflichte 181
m) Überwachungspflichten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieder 183
aa) Die Pflichten der Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliede 183
bb) Pflichtenverstoß 185
n) Zwischenergebnis 187
aa) Das Verhalten der Vorstandsmitgliede 188
(1) Zu g): Entscheidungen auf Grundlage ausreichender Informatione 188
(2) Zu h): Existenzgefährdung als Pflichtverletzung 189
(3) Zu i): Risikomanagement 189
(4) Zu j): Klumpenrisike 190
bb) Das Verhalten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieder 190
(1) Zu k): Bonizahlunge 190
(2) Zu m): Überwachungspflichten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieder 190
o) Die business judgment rule 191
aa) Unternehmerische Entscheidung 192
bb) Handeln zum Wohle der Gesellschaft 193
cc) Keine Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse 194
dd) Handeln auf Grundlage angemessener Informatione 194
ee) Handeln in gutem Glaube 195
ff) Ergebnis zur business judgment rule 195
p) Evidenz 196
q) Gravierende Pflichtverletzung 197
aa) Fehlende Nähe zum Unternehmensgegenstand 197
bb) Unangemessenheit im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage 198
cc) Fehlende innerbetriebliche Transparenz 199
dd) Vorliegen sachwidriger Motive 199
ee) Abwägung zur Schwere der Pflichtverletzung 199
(1) Das Verhalten der Vorstandsmitgliede 200
(2) Das Verhalten von Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieder 206
ff) Ergebnis zur gravierenden Pflichtverletzung 207
r) Ergebnis zum pflichtwidrigen Verhalte 208
3. Vermögensnachteil 208
a) Gefährdungsschade 208
b) Das Bilanzrecht zur Quantifizierung eines Vermögensnachteils 210
c) Die Bedeutung der Normativität für die Einzelfälle 212
d) Ergebnis 214
4. Kausalität und objektive Zurechnung 215
5. Vorsatz 216
6. Ergebnis 217
III. Bewertung der Ausführungen von Kasiske, Schünemann und Bermel anhand der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung 218
1. Die Bewertung der einzelnen Ausführunge 218
2. Zur Erfassung der Krisensachverhalte durch § 266 StGB und den Problembereichen im Rahmen der Untersuchung der Krisensachverhalte 221
IV. Ist ein „Mehr“ von Strafrecht notwendig? 222
1. Die Forderung nach mehr Strafrecht 222
2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Argumentationsmuste 224
a) Die Gefahren einer Expansion des Strafrechts 227
aa) Die Forderung nach mehr Strafrecht unter dem Blickwinkel einer rechtsgutstheoretischen Betrachtung – ein Problemaufriss 227
(1) Risikogesellschaft 230
(2) Zum funktionalen Strafrecht, Gefährdungsdelikten und Überlegungen zur Beschränkung strafrechtlicher Expansio 231
bb) Das Verhältnis von Individualrechtsgütern und kollektiven Rechtsgütern zueinande 235
cc) Der rechtstheoretische Hintergrund einer Notwendigkeit der Begrenzung funktionalen Strafrechts: Der Vorrang der Person? 236
dd) Zwischenergebnis 240
b) Die Bedeutung der Strafzwecke 241
aa) Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 242
bb) Zur Bedeutung der Strafzwecke und der Bestimmtheit von Norme 243
cc) Zwischenergebnis 245
c) Das Beispiel: Die Strafnormen des KWG und VAG 246
aa) Überblick zu den Strafnormen des KWG und VAG 246
bb) Zur verfassungsrechtlichen Kritik im Einzelne 247
cc) Das Verhältnis von § 54a KWG und § 266 StGB zueinande 250
3. Stellungnahme: Ist ein „Mehr“ von Strafrecht als Reaktion auf die Krise erforderlich? 251
B. Zur Illusion der Notwendigkeit eines „Mehr“ an Strafrecht 253
4. Teil: Resümee 255
Literaturverzeichnis 262
Stichwortverzeichnis 297