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Soffner, T. (2017). Mediation im Sozialrecht. Das Potential der Inhalte des deutschen Mediationsbegriffs für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren unter den Prämissen des sozialen Verfassungsstaats. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55112-5
Soffner, Torsten. Mediation im Sozialrecht: Das Potential der Inhalte des deutschen Mediationsbegriffs für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren unter den Prämissen des sozialen Verfassungsstaats. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55112-5
Soffner, T (2017): Mediation im Sozialrecht: Das Potential der Inhalte des deutschen Mediationsbegriffs für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren unter den Prämissen des sozialen Verfassungsstaats, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55112-5

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Mediation im Sozialrecht

Das Potential der Inhalte des deutschen Mediationsbegriffs für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren unter den Prämissen des sozialen Verfassungsstaats

Soffner, Torsten

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 342

(2017)

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Abstract

Torsten Soffner untersucht die tatsächlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines frühzeitigen Einsatzes von Mediation im Sozialrecht. Denn trotz der hohen Konfliktanfälligkeit des emotional aufgeladenen Sozialverwaltungsverfahrens wird Mediation gerade hier - an der Konfliktwurzel - bislang praktisch nicht verwendet.

Anhand einer Begriffsanalyse zeigt der Autor auf, dass dafür eine Glaubwürdigkeitskrise des deutschen Mediationsbegriffs mitursächlich ist. Als Ausweg wird eine wortgeschichtlich begründete Definition von »Mediation« erarbeitet. So definiert, lässt sich ein großes tatsächliches Potential der Mediation gerade für das Sozialverwaltungsverfahren nachweisen.

Eine verfassungsrechtliche Analyse zeigt jedoch: Nicht erfüllte Gesetzesvorbehalte treffen auf ein vom Autor eigens entwickeltes, sozialverfassungsrechtliches Kooperationsgebot - mit besonderen Kommunikations- und Kooperationspflichten des Sozialstaats. Der Autor begründet damit die Pflicht von Bund und Ländern, das Sozialverwaltungsverfahren hinreichend kooperativ auszugestalten und Mediation zu ermöglichen. Die Arbeit schließt mit Formulierungsvorschlägen für eine entsprechende Gesetzgebung.

Ausgezeichnet mit dem »Brüggehagen+Kramer Promotionspreis 2015«, dem »Mediations-Wissenschaftspreis 2016« der Centrale für Mediation und dem Fakultätspreis 2017 der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
»Mediation and Social Law«

This dissertation is about the factual and legal potential of mediation in conflicts between citizens and social security authorities erupting at the early stage of administrative procedures. The author establishes that the ambiguity of the German word »Mediation« has posed a hinderence for the use of this method by social security authorities. After shaping it innovatively, the author can show an immense factual potential of »Mediation« for the conflicts discussed. However, constitutional premises call for more detailed legislation to allow mediation here. The author then deducts from known constitutional premises a new social-constitutional principle of cooperation - containing certain constitutional duties of the Welfare State with regard to communication and mediation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil 1: Einleitung 19
§ 1 Positiv evaluiert, dennoch keine Erfolgsgeschichte: Spärliche Erfahrungswerte mit „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 22
A. Pilotprojekt des BKK-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen 22
B. „Mediation“ in Widerspruchsverfahren der Techniker Krankenkasse 24
C. Pilotprojekt der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 25
D. Weitere Beispiele für „Mediationen“ im Bürger-Sozialbehörde-Verhältnis 26
§ 2 Mögliche Gründe für den spärlichen Einsatz von „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 27
A. Begriffliche Ungewissheit schürt Fragen zu Nutzen und Eignung von „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 28
B. Rechtliche Ungewissheit schürt Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit von „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 32
I. Kritische Analyse des Meinungsstands zur Zulässigkeit von „Mediation“ im Verwaltungsverfahren 32
1. Bisher bekannte Zulässigkeits- und Unzulässigkeitsthesen 34
2. Argumentationsmuster 37
a) Argumentation mit dem eingriffsinduzierten Gesetzesvorbehalt 37
b) Argumentation mit staatsstrukturell induzierten Gesetzesvorbehalten 41
c) Weitere Argumentationsmuster 46
3. Zwischenfazit 49
II. Komplizierung des Meinungsstandes durch die begriffliche Ungewissheit 49
C. Rechtliche Ungewissheit schürt Fragen zur rechtlichen Gebotenheit von „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 53
§ 3 Ziele und Gang der Untersuchung 56
Teil 2: Der deutsche Begriff „Mediation“ und sein Potential für die Konfliktbehandlung im Sozialverwaltungsverfahren 59
§ 1 Das Begriffswirrwarr um das deutsche Wort „Mediation“ in Literatur, Praxis und Gesetzgebung 59
A. Entstehung eines Begriffswirrwarrs in Literatur und Praxis 59
I. Unstreitiger Kern: Drittmittlung bei interpersonalen Konflikten 59
II. Streitigkeit aller weiteren Begriffsmerkmale 61
1. Streitige Begriffsmerkmale betreffend den Verfahrensrahmen 62
a) „Sackgassen“-Situation als begriffsnotwendiges Kriterium? 62
b) Freiwillige Mitwirkung aller Beteiligten zu jedem Zeitpunkt? 62
c) Umfassende Vertraulichkeit des Verfahrens? 63
d) Möglichkeit einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung? 64
e) Jederzeitige Informiertheit der Parteien? 65
2. Streitige Begriffsmerkmale betreffend die Rolle des Dritten 66
a) Neutralität/Allparteilichkeit des Dritten? 66
b) Fehlen der Befugnis des Dritten zur Streitentscheidung? 68
c) Uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis des Dritten? 69
d) Rein facilitative oder (auch) evaluative Rolle des Dritten? 69
e) Erlaubtheit eigener Lösungsvorschläge des Dritten? 72
f) Das Harvard-Konzept als begriffsnotwendige Methode des Dritten? 74
g) Begriffsnotwendige innere Zielrichtung des Dritten? 77
III. Vertiefung des Begriffswirrwarrs durch ungünstige Bewältigungsstrategien 79
1. Behauptung einer Vielzahl vermeintlich einzig richtiger Inhalte von „Mediation“ 80
2. Weit gefasste Definitionen von „Mediation“ 82
3. Individuelle Arbeitsdefinitionen von „Mediation“ 87
IV. Zwischenfazit: Der deutsche Begriff „Mediation“ in der Glaubwürdigkeitskrise 88
B. Fortschreibung des Begriffswirrwarrs in der Gesetzgebung 90
I. Begriffliche Indifferenz der EG-Richtlinie 2008/52/EG 91
II. Begriffliche Offenheit des deutschen Mediationsgesetzes 101
1. Möglichkeit der Begriffsverklarung: Die Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes auf „Mediation“ im Sozialverwaltungsverfahren 102
2. Kaum begriffliche Festlegungen durch das Mediationsgesetz 109
a) Das gesetzliche Merkmal der Vertraulichkeit 109
b) Das gesetzliche Merkmal der Verfahrensstrukturiertheit 113
c) Das gesetzliche Merkmal der Eigenverantwortlichkeit 121
d) Das gesetzliche Merkmal der Freiwilligkeit 126
e) Die gesetzlichen Merkmale der Unabhängigkeit, Neutralität und der fehlenden Entscheidungsbefugnis des Dritten 129
3. Zwischenfazit: Fortdauer der Glaubwürdigkeitskrise und des rechtstatsächlich-begrifflichen Klärungsbedarfs 130
§ 2 Begriffsschärfung durch eine wortgeschichtlich begründete Definition von „Mediation“ 133
A. Kriterien für eine sinnvolle Definition von „Mediation“ 135
I. Gewährleistung der Abgrenzbarkeit von „Mediation“ 135
II. Gewährleistung einer Begründung für die Inhalte von „Mediation“ 136
III. Gewährleistung der sozio-semantischen Individualität von „Mediation“ 136
IV. Gewährleistung eines maximalen Geltungsbereichs der nachfolgenden rechtsdogmatischen Untersuchung? 139
B. Entwicklung einer wortgeschichtlich begründeten Definition 139
I. Die Geschichte des deutschen Wortes „Mediation“ 141
1. „Mediation“ als Synonym für freihändige Drittmittlungen im staatlich-politischen Bereich (ca. 1640–1900) 141
2. „Mediation“ als Übersetzung des englischen Wortes „mediation“ zur Bezeichnung von Drittmittlungen in privaten Konflikten (seit ca. 1989) 150
a) Hintergrund: Die Entwicklung des amerikanisch-englischen Wortes „mediation“ im 20. Jahrhundert 151
aa) Nichtabgrenzbarkeit trotz Gebrauchssteigerung (ca. 1900–1970) 151
bb) Formung einer innovativen Begriffsinhaltskontur (1970er Jahre) 154
cc) Weitere Formung durch das Harvard-Konzept (seit 1981) 158
(1) Hintergrund und Inhalt des Harvard-Konzepts 158
(2) Verschmelzung von Harvard-Konzept und „mediation“ 161
dd) Rückentwicklung zur Konturlosigkeit: „Riskin’s Grid“ (1996) 162
b) Übersetzungen von „mediation“ ins Deutsche (seit 1989) 164
aa) Übersetzungen von „mediation“ mit innovativer Inhaltskontur 165
bb) Übersetzungen von „mediation“ ohne innovative Inhaltskontur 171
II. Die wortgeschichtlich begründeten Begriffsinhalte von „Mediation“ 173
C. Die Folge: Nachschärfungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber 177
I. Nachschärfung des Mediationsgesetzes im Sinne der wortgeschichtlich begründeten Begriffsinhalte von „Mediation“ 177
1. Nachschärfung des gesetzlichen Merkmals der Vertraulichkeit 177
2. Nachschärfung der gesetzlichen Merkmale der Verfahrensstrukturiertheit und Eigenverantwortlichkeit 180
3. Keine Nachschärfung der weiteren gesetzlichen Merkmale 183
II. Inkurs: Nachschärfung von § 1 MediationsG wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie 2008/52/EG 184
§ 3 Das rechtstatsächliche Potential der wortgeschichtlich definierten Mediation für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren 187
A. Konfliktmerkmale für ein großes Mediationspotential im Allgemeinen 187
B. Konfliktmerkmale im Sozialverwaltungsverfahren: Mediationspotential? 190
I. Grundsatz: Großes Mediationspotential im Sozialverwaltungsverfahren 190
II. Sozialrechtsspezifische Potentialsteigerungen oder -einschränkungen? 196
1. Steigerung durch sozialrechtsspezifische Dauerbeziehungen 196
2. Steigerung durch sozialrechtsspezifisches Trägernetz 198
3. Einschränkung wegen geringer Handlungsfreiheit von Sozialbehörden? 200
4. Einschränkung wegen des Gedankens der Sozialverwaltungseffizienz? 209
III. Mögliche Fallauswahlkriterien für die Sozialverwaltungspraxis 214
C. Ergebnis zum rechtstatsächlichen Potential der Mediation für die Konfliktbehandlung zwischen Bürger und Sozialbehörde im Sozialverwaltungsverfahren 217
Teil 3: De lege lata: Die rechtliche Zulässigkeit von Bürger-Sozialbehörde-Mediation durch einen privaten Dritten im Sozialverwaltungsverfahren – Grenzen des sozialen Verfassungsstaats 219
§ 1 Einsatzsperren kraft der Gesetzesvorbehalte zum Schutz des Bürgers vor staatlichen Belastungen 222
A. Einsatzsperre kraft des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe 222
I. Grundrechtsverpflichtete in der Bürger-Sozialbehörde-Mediation 223
1. Die zuständige Sozialbehörde als Grundrechtsverpflichtete 225
a) Grundrechtsentpflichtung durch mediative Gleichordnungsebene? 225
b) Grundrechtsentpflichtung durch Informalität der Mediation? 226
c) Grundrechtsentpflichtung durch Freiwilligkeit der Teilnahme des Bürgers? 226
2. Der private Mediator als Grundrechtsverpflichteter 229
II. Grundrechtseingriffe in der Bürger-Sozialbehörde-Mediation 231
1. Der vorbehaltsrelevante Eingriffsbegriff im Allgemeinen 231
2. Grundrechtseingriffe wurzelnd in den verhandelten materiellen Inhalten 234
a) Die Eingriffsrelevanz sozialrechtlicher Sachverhalte 234
b) Materielle Eingriffsvorwirkungen in der Mediation 239
aa) Eingriffsvorwirkungen zulasten des Antragstellers 239
bb) Keine Eingriffsvorwirkungen zulasten Dritter 244
cc) Eingriffsvorwirkungen durch Grundrechtsverzicht entschärft? 245
c) Existenz einer Ermächtigungsgrundlage für die materiellen Eingriffsvorwirkungen in der Mediation 249
d) Inkurs: Existenz einer Ermächtigungsgrundlage für die materiellen Eingriffsvorwirkungen in evaluativen Drittmittlungen? 252
3. Grundrechtseingriffe wurzelnd in Verfahrensspezifika der Mediation 254
a) Eingriffe zur Drängung des Bürgers in den Verfahrenseinstieg? 257
b) Eingriffe zur Einschränkung des Rechts auf rechtliche Vertretung 260
aa) Grundrechtliche Verortung des Rechts auf rechtliche Vertretung 260
(1) Keine Verortung in Art. 19 Abs. 4 GG 260
(2) Keine Verortung in Art. 103 Abs. 1 GG 262
(3) Verortung im Recht auf ein faires Verfahren? 263
(a) Herrschende Meinung: Teil des Leistungsrechts auf ein faires Verfahren 263
(b)tEigene Kritik und Begründung eines separaten freiheitsrechtlichen Abwehrgehalts 267
(4) Verortung in der Berufsfreiheit des Rechtsanwalts 273
bb)tVerkürzungen des Rechts auf rechtliche Vertretung 274
(1) Verkürzungen bei Mediation 274
(2) Negierung der Verkürzungen durch Grundrechtsverzicht? 279
(3) Inkurs: Verkürzungen bei evaluativen Drittmittlungen? 281
cc)tExistenz einer Ermächtigungsgrundlage für die mediations­spezifischen Verkürzungen des Rechts auf rechtliche Vertretung 282
(1) Sozialrechtliche Ermächtigungsgrundlagen? 282
(2) § 2 Abs. 4 MediationsG als Ermächtigungsgrundlage? 283
dd) Zwischenergebnis 286
c) Eingriffe durch die Verfahrensschritte innerhalb der Mediation 287
aa) Grundsatz: Eingriffsentschärfung durch wirksame Einwilligung 287
bb) Ausnahme: Die mediative Ermittlung der Konflikthintergründe 289
(1) Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht 289
(2) Möglichkeit der Einwilligung in die Sozialdatenerhebung? 292
(a) Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. 12. 2008 293
(b) These der übergesetzlichen Einwilligungsmöglichkeit 297
(c) Entwicklung und Anwendung einer eigenen Lösung 298
d) Eingriff durch sozialbehördliches Hinwirken auf einen Rechtsmittelverzicht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG)? 306
III. Ergebnis zum verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseingriffe 307
B. Einsatzsperre kraft des einfachrechtlichen Gesetzesvorbehalts für Belastungen des Bürgers durch Sozialbehörden n(§ 31 SGB I) 309
I. Rein deklaratorische Funktion oder spezieller Schutz vor Belastungen? 309
II. Insbesondere: Die für § 31 SGB I relevanten Belastungen 312
1. Grundsatz: Aktivierung von § 31 SGB I durch Grundrechtseingriffe 312
2. Keine Aktivierung von § 31 SGB I bei faktischen Einwirkungen? 314
III. Rechtsfolgen der Belastungsschutzdimension von § 31 SGB I für Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren 317
§ 2 Einsatzsperren kraft der Gesetzesvorbehalte zur Wahrung der horizontalen Gewaltenteilung 318
A. Einsatzsperre kraft des demokratisch-rechtsstaatlichen Wesentlichkeitsvorbehalts 318
I. Der Maßstab der Grundrechtsrelevanz im Allgemeinen 319
II. Grundrechtsrelevanz von Mediation im Sozialverwaltungsverfahren 320
1. Grundrechtsrelevanz des Sozialverwaltungsverfahrens 320
2. Grundrechtsrelevanz von Mediation als neuem Instrument des Sozialverwaltungsverfahrens 323
a) Relevanz der Mediation für die materiellen Grundrechte 323
b) Relevanz der Mediation für die verfahrensbezogenen Grundrechte 327
aa) Relevanz der Vertraulichkeit der Mediation für Grundrechte mit Datenbezug 327
bb)tRelevanz der Höchstpersönlichkeit der Mediation für Grundrechte mit Vertretungsbezug 333
III. Existenz hinreichender gesetzlicher Regelungen für Mediation im Sozialverwaltungsverfahren? 334
IV. Inkurs: Wesentlichkeitsvorbehalt für evaluative Drittmittlungen 338
1. Grundrechtsrelevanz von evaluativen Drittmittlungen im Sozialverwaltungsverfahren 338
2. Existenz hinreichender gesetzlicher Regelungen für evaluative Drittmittlungen im Sozialverwaltungsverfahren? 341
B. Einsatzsperre kraft des institutionellen Gesetzesvorbehalts 342
I. Übertragung von Hoheitskompetenzen auf den Mediator 343
1. Grundlagen der rechtlichen Qualifikation des Mediators 343
2. Hoheitskompetenzübertragung infolge der Beauftragung des Mediators 347
a) Allparteilichkeit des Mediators als entäußerte Hoheitskompetenz? 347
b) Prozessleitung des Mediators als entäußerte Hoheitskompetenz? 348
aa) Sozialbehördliche Sachentscheidungsbefugnisse entäußert? 349
bb) Gesprächsleitung und -strukturierung als entäußerte Hoheitskompetenzen? 350
cc) Beteiligtenauswahl als entäußerte Hoheitskompetenz? 354
dd) Interessensermittlung als entäußerte Hoheitskompetenz? 356
3. Inkurs: Hoheitskompetenzübertragung infolge der Beauftragung von evaluativen Drittmittlern? 358
II. Abweichende Beurteilung bei Informalität des Mediationsverfahrens? 361
1. Die Rechtsnatur der Bürger-Sozialbehörde-Mediation 362
a) Stets Informalität oder Einzelfallabhängigkeit? 362
b) Kriterien für die Ermittlung der Rechtsnatur der Mediation 366
2. Informalität – mehr Befugnisse des Mediators zulässig? 368
3. Inkurs: Informalität – mehr Befugnisse evaluativer Drittmittler zulässig? 369
III. Ergebnis zum institutionellen Gesetzesvorbehalt 370
C. Einsatzsperre kraft eines Gesetzesvorbehalts zur Sicherung des Kontrollauftrags der Sozialgerichtsbarkeit? 372
D. Einsatzsperre kraft des einfachrechtlichen Gesetzesvorbehalts für Rechtskreiserweiterungen durch Sozialbehörden (§ 31 SGB I) 375
I. § 31 SGB I: Rechtskreiserweiterungs- oder Totalvorbehalt? 376
II. Die für § 31 SGB I relevanten Rechtskreiserweiterungen 380
1. Aktivierung von § 31 SGB I durch förmliche Rechtskreiserweiterungen 380
2. Aktivierung von § 31 SGB I durch faktische Rechtskreiserweiterungen 381
III. Rechtskreiserweiterungen in der Bürger-Sozialbehörde-Mediation 383
1. Förmliche Rechtskreiserweiterungen in jeder Mediation? 383
2. Faktische Rechtskreiserweiterungen im Prozess einer jeden Mediation 384
a) Aufklarung der Interessen des Bürgers als Coachingleistung 384
b) Steigerung der allgemeinen Konfliktlösungskompetenz des Bürgers 388
IV. Existenz einer Rechtsgrundlage für die faktischen Rechtskreiserweiterungen im Prozess der Mediation? 390
V. Inkurs: Rechtskreiserweiterungsvorbehalt für evaluative Drittmittlungen 394
1. Faktische Rechtskreiserweiterungen im Prozess evaluativer Drittmittlungen 394
2. Existenz einer Rechtsgrundlage für die faktischen Rechtskreis­erweiterungen im Prozess evaluativer Drittmittlungen? 396
§ 3 Zusammenfassende Betrachtung von Teil 3 397
A. Unzulässigkeit von Mediation im Sozialverwaltungsverfahren aufgrund noch nicht wahrgenommener Gesetzesvorbehalte 397
B. Unzulässigkeit von evaluativen Drittmittlungen im Sozialverwaltungsverfahren aufgrund noch nicht wahrgenommener Gesetzesvorbehalte 399
C. Inkurs: Zulässigkeit des Einsatzes von einzelnen mediativen Bausteinen im Sozialverwaltungsverfahren? 400
I. Mediative Interessensermittlung durch die Sozialbehörde ohne Mediator 400
II. Erhöhte Mündlichkeit: Das sog. Pirmasenser Modell 403
Teil 4: De lege ferenda: rDie gesetzliche Bereitstellung von Bürger-Sozialbehörde-Mediation durch einen privaten Dritten im Sozialverwaltungsverfahren – Prämissen des sozialen Verfassungsstaats 405
§ 1 Verfassungsrechtlicher Regelungsauftrag oder fakultative Regelungsberechtigung für Bürger-Sozialbehörde-Mediation? 406
A. Abwesenheit eines expliziten verfassungsrechtlichen Regelungsauftrags für Bürger-Sozialbehörde-Mediation 408
B. Regelungsauftrag für Bürger-Sozialbehörde-Mediation kraft allgemeiner Verfassungsprinzipien und -grundsätze? 411
I. Regelungsauftrag kraft des Demokratieprinzips? 411
II. Regelungsauftrag kraft des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausprägung als Recht auf ein faires Sozialverwaltungsverfahren? 416
III. Regelungsauftrag kraft des Grundsatzes der Sozialverwaltungseffizienz? 422
IV. Regelungsauftrag kraft des Grundsatzes der Folgerichtigkeit? 426
C. Regelungsauftrag für Bürger-Sozialbehörde-Mediation kraft bekannter sozialrechtsspezifischer Verfassungsprinzipien und -grundsätze? 427
I. Regelungsauftrag kraft des Sozialstaatsprinzips? 428
II. Regelungsauftrag kraft des Sozialstaatsprinzips i.V.m. den Grundrechten? 430
1. Bekannte Maßstäbe sozialstaatlich-grundrechtlicher Regelungsaufträge 430
2. Anwendung der bekannten Maßstäbe sozialstaatlich-grundrechtlicher Regelungsaufträge auf Bürger-Sozialbehörde-Mediation 433
D. Regelungsauftrag für Bürger-Sozialbehörde-Mediation kraft eines sozialverfassungsrechtlichen Kooperationsgebots 434
I. Herleitung des sozialverfassungsrechtlichen Kooperationsgebots 434
1. Fortentwicklung der Vorgaben des Sozialstaatsprinzips für das Sozialverwaltungsverfahren 435
a) Sozialstaatliche Kooperationspflichten der Sozialbehörden 435
b) Sozialstaatliche Kooperationspflichten des Sozialgesetzgebers 441
2. Fortentwicklung der Vorgaben der Grundrechte für das Sozialverwaltungsverfahren 442
3. Das sozialverfassungsrechtliche Kooperationsgebot als Resultat der Verzahnung aller fortentwickelten Vorgaben 447
II. Regelungsauftrag für Bürger-Sozialbehörde-Mediation aufgrund eines Kooperationsdefizits im Sozialverwaltungsverfahren 450
1. Bestandsaufnahme: Kooperation im Sozialverwaltungsverfahren 450
a) Sozialberatung und Aufklärung mit rechtsbasierter Wahrnehmung des Bürgers (§§ 13 ff. SGB I) 451
b) Pflichtenstatuierung mit punktuell interessensbasierter Wahrnehmung des Bürgers (§ 65 Abs. 1 SGB I) 453
c) Individualisierte Ausgestaltung von Rechten und Pflichten mit rechtsbasierter Wahrnehmung des Bürgers (§ 33 SGB I) 453
d) Möglichkeiten zur Herstellung einvernehmlicher Konfliktlösungen mit rechtsbasierter Wahrnehmung des Bürgers 459
e) Zwischenfazit: Bedeutende kooperative Elemente schon installiert 461
2. Bewertung: Abwesenheit interessensbasierter Instrumente – Kooperationsdefizit im Sozialverwaltungsverfahren? 463
a) Neue Thesen im Schrifttum: Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zu Mediation und Interessensermittlung 464
b) Eigener Ansatz: Konkretisierung der Untergrenzen des sozialverfassungsrechtlichen Kooperationsgebots 466
aa) Begründung für das Fehlen weitläufiger Mediations- und Interessensermittlungspflichten des Staates 466
bb)tBegründung einer punktuellen sozialverfassungsrechtlichen Pflicht zum sozialbehördlichen Mediationsangebot 474
3. Ergebnis: Kooperationsdefizit führt zu Regelungsauftrag für Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren 477
§ 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Verwirklichung des Regelungsauftrags für Bürger-Sozialbehörde-Mediation 478
A. Formell: Die Gesetzgebungskompetenz für Bürger-Sozialbehörde-Mediation 478
I. Ausgangspunkt: Allkompetenz der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) 478
II. Bundeskompetenztitel für Bürger-Sozialbehörde-Mediation 479
1. Bundeskompetenz für Bürger-Sozialbehörde-Mediation kraft der Titel für Sozialleistungen (Art. 73 f. GG)? 479
a) Bürger-Sozialbehörde-Mediation als Bundessozialleistung? 480
b) Inkurs: Bedürfnisermittlung ohne Mediator als Bundessozialleistung 482
2. Bundeskompetenz für Bürger-Sozialbehörde-Mediation kraft der Titel für das Sozialverwaltungsverfahren 484
a) Bundestitel für das erstinstanzliche Sozialverwaltungsverfahren 484
aa) Bundestitel kraft einer Annexkompetenz zu Art. 73 f. GG? 484
bb) Bundestitel kraft Art. 83 ff. GG 489
(1)tBundestitel für das erstinstanzliche Sozialverwaltungsverfahren bei landeseigenem Sozialleistungsvollzug 490
(2)tBundestitel für das erstinstanzliche Sozialverwaltungsverfahren bei Sozialleistungsvollzug in Bundesauftrags- und Bundeseigenverwaltung 492
b) Bundestitel für das sozialbehördliche Widerspruchsverfahren 493
aa) Bundestitel kraft Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG oder Art. 83 ff. GG? 494
bb)tUmfang des Bundestitels für das sozialbehördliche Widerspruchsverfahren im Einzelnen 499
3. Zwischenfazit zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes betreffend Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren 500
III. Verbleibende Länderkompetenzen für Bürger-Sozialbehörde-Mediation 501
1. Genuin verbleibende Länderkompetenzen kraft Art. 70 Abs. 1 GG 501
2. Abweichungskompetenz der Länder kraft Art. 125b Abs. 2 GG 504
a) Was bedeutet „auf Grund des Artikels 84 Abs. 1 GG“? 505
b) Konkretes Ausmaß der Abweichungskompetenz der Länder 507
aa) Abweichungskompetenz der Länder betreffend das erstinstanzliche Sozialverwaltungsverfahren 507
bb) Abweichungsmöglichkeit der Länder betreffend das sozialbehördliche Widerspruchsverfahren 508
c) Illustration der Abweichungskompetenz: Bürger-Sozialbehörde- Mediation in Sozialverwaltungsverfahren von BKK/AOK 509
IV. Regelungsberechtigung gleich Verpflichtetenstellung 511
V. Ergebnis zur Gesetzgebungskompetenz für Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren 511
B. Materiell: Die verfassungsrechtlich notwendigen Regelungsinhalte und ihre zweckmäßige Verwirklichung 513
I. Zweckmäßige Verwirklichung der Anforderungen des Eingriffsvorbehalts 513
1. Rechtsgrundlagen zur Begrenzung der Tätigkeit rechtlicher Vertreter 513
2. Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Interessen des Bürgers 516
II. Zweckmäßige Verwirklichung der Anforderungen des Wesentlichkeitsvorbehalts 518
III. Zweckmäßige Verwirklichung der Anforderungen der rechtskreiserweiternden Dimension von § 31 SGB I 522
§ 3 Formulierungsempfehlungen für die konkrete Umsetzung des Regelungsauftragsx03 betreffend Bürger-Sozialbehörde-Mediation 523
A. Formulierungsempfehlungen für die Ermöglichung von Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren durch den Bund 523
B. Formulierungsempfehlungen für die Ermöglichung von Bürger-Sozialbehörde-Mediation im Sozialverwaltungsverfahren durch die Länder 526
Teil 5: Zusammenfassender Ausblick 527
§ 1 Der deutsche Begriff „Mediation“: Wege aus der Glaubwürdigkeitskrise zwecks Erschließung seines großen rechtstatsächlichen Potentials für das Sozialverwaltungsverfahren 527
§ 2 Mediation im Sozialverwaltungsverfahren – kraft der Grenzen des sozialen Verfassungsstaats nur mit weiteren gesetzlichen Regeln 531
§ 3 Pflicht von Bund und Ländern zur Bereitstellung von Mediation im Sozialverwaltungsverfahren kraft eines sozialverfassungsrechtlichen Kooperationsgebots 536
Literaturverzeichnis 540
Personen- und Stichwortverzeichnis 581