Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst
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Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst
Praxisleitfaden zur »Handreichung zur Umsetzung der ›Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz‹«
(2017)
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About The Author
Sheila Heidt, geb. Girkes, wuchs in verschiedenen Ländern Afrikas auf. Sie studierte Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte an der Universität Trier. Ihre Magisterarbeit schrieb sie über den Kunsthändler Karl Haberstock. Als Juristin befasst sie sich unter anderem mit Fragestellungen zur Restitution nach der »Handreichung«, zum Urheber-, Medien- und Kunstrecht, zu musealen Angelegenheiten sowie der Inventarisierung und Dokumentation von Kunstsammlungen. Sie ist Mitglied des Arbeitskreises für Provenienzforschung e.V. Ihre Promotion im Fach Kunstgeschichte beschäftigt sich mit der Provenienzforschung an Objekten kolonialer Herkunft.Abstract
Wie ist die »Handreichung« entstanden und weshalb wird sie angewendet? Was kann es für Fallkonstellationen geben, wie ist mit ihnen umzugehen und welche »gerechten und fairen Lösungen« sind möglich? Die Antworten auf diese und weitere Fragen werden in dieser Publikation nachvollziehbar und anschaulich illustriert. Sie beinhaltet einen rechtlichen und einen praxisorientierten Teil. Zum besseren Verständnis der Hintergründe der »Handreichung« wird zunächst erklärt, aus welchen Bestimmungen sie sich entwickelt hat und weshalb für Restitutionsbegehren keine anderen Regelungen in Frage kommen. Es werden zudem die für Restitutionsbegehren wichtigsten juristischen Begriffe und Grundsätze erklärt. Die »Orientierungshilfe« der »Handreichung« dient als Leitfaden für die 43 Musterfälle, die insbesondere die in deren Anlage V b benannten Problematiken visualisieren, erweitern und erklären. Verschiedene »gerechte und faire Lösungen« werden in Form von Mustervereinbarungen anschaulich gemacht.»Dealing with Claims for Return of Nazi-Confiscated Art, especially Jewish Property«This publication is meant to give provenance researchers a better understanding of the legal background of the »Guidelines«, thus enabling them to focus their research on specific aspects, if need be. Legal principles and terms in connection with restitution claims are explained. The abstract items of the »Guidelines« orientation guide are illustrated by using case examples. Different possibilities of a »fair and just solution« are demonstrated.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Danksagung | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einleitung | 21 | ||
Teil I. Die Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ | 24 | ||
A. Was ist die Handreichung? | 24 | ||
B. Rückblick: Woraus ist die Handreichung entstanden? | 28 | ||
1. Exkurs: Die Radbruch’sche Formel | 28 | ||
2. Versuche der Alliierten, eine gemeinsame Rückerstattungsregelung zu finden | 34 | ||
3. Die Rückerstattungsregelungen der Alliierten | 39 | ||
a) Das amerikanische Besatzungsgebiet | 40 | ||
aa) Military Government Regulations (MGR) | 40 | ||
bb) Gesetz Nr. 59, Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände | 42 | ||
b) Das französische Besatzungsgebiet | 47 | ||
c) Das britische Besatzungsgebiet | 49 | ||
d) Gemeinsame Regelung für Groß-Berlin und die sowjetische Besatzungszone | 54 | ||
aa) Regelung für Groß-Berlin | 54 | ||
bb) Regelung für die sowjetische Besatzungszone | 57 | ||
e) Der „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung)“ (Überleitungsvertrag), vom 23. Oktober 1954 | 57 | ||
4. Gesetze der BRD (nach Abzug der Alliierten, vor der Wiedervereinigung) | 59 | ||
a) Bundesentschädigungsgesetz | 59 | ||
b) Bundesrückerstattungsgesetz | 61 | ||
5. Regelungen nach der Wiedervereinigung | 63 | ||
a) Regelungen in der DDR | 63 | ||
b) Das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ | 64 | ||
aa) Geltungs- und Anwendungsbereich | 64 | ||
bb) Vorrang von Restitutionen | 66 | ||
cc) Umgang mit Fällen des gutgläubigen Erwerbs | 67 | ||
dd) Form | 69 | ||
ee) Nachfolgeorganisationen als Rechtsnachfolger | 69 | ||
ff) Frist zur Antragsstellung | 69 | ||
gg) Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG nach vorheriger Aufgabe der Ansprüche nach BEG und BRüG | 70 | ||
C. Gibt es neben der Gemeinsamen Erklärung/Handreichung bindende gesetzliche Grundlagen für Restitutionsansprüche, die noch heute die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen bieten? | 71 | ||
1. Ansprüche nach deutschem Recht: § 985 BGB | 71 | ||
a) Eigentumsübertragung und -verlust | 72 | ||
aa) Eigentumsverlust durch wirksames Rechtsgeschäft | 73 | ||
bb) Eigentumsverlust durch gutgläubigen Erwerb eines anderen, § 932 BGB | 77 | ||
cc) Öffentliche Versteigerung, § 935 Absatz 2 BGB | 80 | ||
dd) Ersitzung | 82 | ||
b) Verjährung | 85 | ||
c) Kulturgutsicherungsgesetz, Kulturgüterrückgabegesetz | 89 | ||
2. Ansprüche aus dem internationalen Privatrecht | 90 | ||
3. Europarechtliche Ansprüche | 91 | ||
a) „Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verbrachten Kulturgütern“ | 91 | ||
b) „Resolution 1205 (1999): Looted Jewish cultural property“, vom 4. November 1999 | 92 | ||
c) „Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem rechtlichen Rahmen für den freien Verkehr von Waren, deren Eigentum bestritten werden könnte, im Binnenmarkt (2002/2114(INI))“, vom 17. Dezember 2003 | 93 | ||
4. Völkerrechtliche Ansprüche | 94 | ||
a) „Instructions for the Government of Armies of the United States in the Field“ (Lieber Code), vom 24. April 1863 | 94 | ||
b) „Project of an International Declaration concerning the Laws and Customs of War“ (Brüsseler Erklärung), vom 27. August 1874 | 95 | ||
c) „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ (Haager Landkriegsordnung – HLKO), vom 28. Juli 1899 und 18. Oktober 1907 | 95 | ||
d) „Friedensvertrag zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten“ (Versailler Vertrag), vom 28. Juni 1919 | 97 | ||
e) „Treaty on the Protection of Artistic and Scientific Institutions and Historic Monuments“ (Roerich-Pakt), vom 15. April 1935 | 97 | ||
f) „Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ (Haager Konvention), vom 14. Mai 1954; „Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“, vom 26. März 1999 | 98 | ||
g) Allgemeine Rechtsgrundsätze des Völkerrechts | 99 | ||
aa) Niemand darf sich am Schaden eines anderen bereichern (nemo cum damno alterius locupletior fieri debet) | 99 | ||
bb) Aus Unrecht entsteht kein Recht – Niemand soll Vorteil aus seinem Unrecht erlangen (ex iniuria ius non oritur – nullus commdum capere potest de sua propria iniuria) | 100 | ||
cc) Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda) | 100 | ||
h) Völkerstrafrecht | 100 | ||
5. UN-Konventionen | 102 | ||
a) „Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ (UNESCO-Konvention), vom 14. November 1970 | 102 | ||
b) „UNIDROIT Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects/Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter“ (Unidroit-Konvention), vom 24. Juni 1995 | 103 | ||
6. Internationale Erklärungen und Empfehlungen | 103 | ||
a) „Empfehlungen des ICOM bezüglich der Rückgabe von Kunstwerken im Eigentum jüdischer Besitzer“ (ICOM Recommendations concerning the Return of Works of Art Belonging to Jewish Owners), vom 14. Januar 1999 | 104 | ||
b) Die „Vilnius Forum Declaration 5 October 2000/Erklärung der Konferenz von Vilnius vom 5. Oktober 2000“ | 104 | ||
c) Die „Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der tschechischen EU-Präsidentschaft“ (Joint Declaration of the European Commission and the Czech EU Presidency), vom 29. Juni 2009 und die „Theresienstädter Erklärung“ (Terezin Declaration on Holocaust Era Assets and Related Issues), vom 30. Juni 2009 | 105 | ||
d) „Draft of the Declaration of Principles Relating to Cultural Objects Displaced in Connection with the Second World War“ (Entwurf einer Erklärung über die Grundsätze bezüglich Kulturgüter, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verlagert wurden) | 106 | ||
7. Verfahren vor der „Beratende[n] Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ | 107 | ||
Teil II. Juristische Grundsätze und -begriffe im Zusammenhang mit Restitutionsbegehren | 111 | ||
A. Erbrechtliche Grundsätze | 111 | ||
1. Letztwillige Verfügungen | 111 | ||
2. Gesetzliche Erbfolge | 112 | ||
a) Erben erster Ordnung | 112 | ||
b) Erben zweiter Ordnung | 113 | ||
c) Erben dritter Ordnung | 113 | ||
d) Erben vierter Ordnung | 114 | ||
e) Erben weiterer Ordnungen | 114 | ||
3. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten | 114 | ||
a) Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft | 114 | ||
b) Bei vereinbarter Gütergemeinschaft | 115 | ||
c) Bei vereinbarter Gütertrennung | 116 | ||
d) Voraus des Ehegatten/Lebenspartners | 116 | ||
4. Gesetzlicher Pflichtteil | 117 | ||
B. Der Grundsatz der Beweislastverteilung: Wer muss was vortragen? Wer muss was beweisen? Wie kann es bewiesen werden? | 117 | ||
1. Die Beweislast des Antragsstellers | 118 | ||
2. Die Beweislast des Antragsgegners | 119 | ||
C. Der Grundsatz des Beweiswerts von Urkunden: Was beweisen sie wirklich? | 120 | ||
1. Formelle und materielle Beweiskraft | 120 | ||
2. Öffentliche und private Urkunden | 121 | ||
3. Dokumente, die keine Urkunden sind | 123 | ||
D. Einschlägige juristische Grundbegriffe bei Restitutionsbegehren | 123 | ||
Teil III. Wie ist vorzugehen? | 126 | ||
A. Ist der Antragssteller Berechtigter? | 127 | ||
1. Weshalb ist diese Frage zu klären? | 127 | ||
2. Welche Probleme können auftreten? | 127 | ||
a) Eine Erbengemeinschaft als Anspruchsberechtigter | 127 | ||
aa) Grundfall | 127 | ||
Fall 1: Nicht alle Mitglieder der Erbengemeinschaft werden von dem Anwalt, welcher den Anspruch geltend macht, vertreten | 127 | ||
bb) Eine unvollständige Erbengemeinschaft eines nicht jüdischen Verfolgten als Anspruchsberechtigter | 128 | ||
Fall 2: Der Erblasser war nicht jüdisch. Der Aufenthalt einiger Mitglieder der Erbengemeinschaft ist unbekannt | 128 | ||
cc) „Arische“ Erben als Teil der Erbengemeinschaft | 130 | ||
Fall 3: Unter den unbekannten Mitgliedern der Erbengemeinschaft befinden sich „arische“ Mitglieder | 130 | ||
b) Ein Unternehmen als Anspruchsberechtigter | 130 | ||
aa) Das Objekt ist Eigentum eines Unternehmens, das noch besteht | 131 | ||
Fall 4: Das Objekt war Unternehmenseigentum | 131 | ||
bb) Das Objekt war Eigentum eines Unternehmens, das sich inzwischen aufgelöst hat | 131 | ||
Fall 5: Das anspruchsberechtigte Unternehmen hat sich aufgelöst | 131 | ||
c) Die Erbschaft wurde von der Erfüllung einer Bedingung abhängig gemacht | 132 | ||
Fall 6: Erbschaft unter einer Bedingung | 132 | ||
B. Wurde der Antragssteller oder sein Rechtsvorgänger zwischen 1933 und 1945 verfolgt? | 134 | ||
Fall 7: Der „arische“ Ehepartner eines jüdischen Verfolgten als Kollektivverfolgter | 135 | ||
C. Ist zwischen 1933 und 1945 ein Vermögensverlust erfolgt? | 135 | ||
1. Eigentumsübertragung durch Rechtsgeschäft | 136 | ||
Fall 8: Der Erwerber war selbst Jude | 136 | ||
Fall 9: Der Eigentümer hat das Kunstwerk verschenkt | 137 | ||
Fall 10: Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung zu Lebzeiten | 138 | ||
2. Eigentumsverlust durch gutgläubigen Erwerb | 143 | ||
a) Die Voraussetzungen einer Gutgläubigkeit | 143 | ||
Fall 11: Dem Erwerber war nicht bekannt, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache war | 143 | ||
b) Die Sache ist dem Eigentümer abhanden gekommen | 145 | ||
Fall 12: Der Antragssteller hat die Sache gegen oder ohne seinen Willen verloren | 145 | ||
c) Versteigerung einer abhanden gekommenen Sache auf einer öffentlichen Versteigerung | 146 | ||
Fall 13: Die Sache ist abhanden gekommen und wurde später auf einer öffentlichen Versteigerung verkauft | 146 | ||
3. Eigentumserwerb im Wege der Ersitzung | 147 | ||
a) Voraussetzungen der Ersitzung | 147 | ||
Fall 14: Der Besitzer hat die Sache zehn Jahre gutgläubig in seinem Besitz | 147 | ||
b) Verlust des Eigenbesitzes innerhalb der Ersitzungsfrist | 148 | ||
Fall 15: Innerhalb der Ersitzungsfrist von zehn Jahren verliert der Ersitzer den Eigenbesitz | 149 | ||
Fall 16: Der Ersitzer erlangt den Eigenbesitz innerhalb eines Jahres nach Besitzverlust wieder beziehungsweise erhebt innerhalb dieses Jahres Klage auf Wiedererlangung des Eigenbesitzes | 150 | ||
c) Hemmung der Ersitzungsfrist | 151 | ||
Fall 17: Lauf der Ersitzungsfrist, wenn der Alteigentümer daran gehindert ist, seinen Anspruch auf Herausgabe geltend zu machen | 151 | ||
Fall 18: Dem Alteigentümer war während der Ersitzungsfrist nicht bekannt, dass er einen Anspruch hat oder er wusste nicht, wo sich die Sache befand | 152 | ||
d) Verkauf während der Ersitzungsfrist | 153 | ||
Fall 19: Der Ersitzer verkauft die Sache innerhalb der Ersitzungsfrist | 153 | ||
e) Vererbung während der Ersitzungsfrist | 154 | ||
Fall 20: Der Ersitzer vererbt die Sache innerhalb der Ersitzungsfrist | 154 | ||
4. Eigentumsverlust durch hoheitliches Handeln | 156 | ||
a) Entartete Kunst | 156 | ||
Fall 21: Die Einziehung von entarteter Kunst | 156 | ||
b) Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken | 158 | ||
Fall 22: Die Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken | 158 | ||
c) Eigentumserwerb im Zuge einer Zwangsversteigerung | 159 | ||
Fall 23: Zwangsversteigerungen | 159 | ||
5. Verhinderung der Rückforderung wegen einer Verfristung/Verjährung | 160 | ||
Fall 24: Versuch, heute eine Herausgabe nach den Alliierten Rückerstattungsverordnungen, dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Bundesrückerstattungsgesetz oder dem Vermögensgesetz zu erwirken | 160 | ||
a) Der Eigentümer wurde an der Geltendmachung seiner Rechte gehindert | 162 | ||
Fall 25: Der Besitzer hat durch sein Verhalten den Eigentümer an der Geltendmachung seiner Rechte gehindert (z. B. indem er die Sache versteckt hat) | 162 | ||
b) Der aktuelle Besitzer war unbekannt | 163 | ||
Fall 26: Dem Alteigentümer ist nicht bekannt, wer der aktuelle Besitzer der Sache ist | 163 | ||
c) Dem Eigentümer war die Geltendmachung seines Anspruchs unmöglich | 164 | ||
Fall 27: Aufgrund der Ereignisse des Dritten Reiches konnte der Anspruchssteller sein Recht nicht verfolgen. Ist es zu einer Hemmung der Verjährung seines Anspruchs gekommen? | 164 | ||
d) Lauf einer neuen Verjährungsfrist bei Besitzerwechsel durch Rechtsnachfolge? | 166 | ||
Fall 28: Besitzerwechsel durch Rechtsnachfolge | 166 | ||
e) Verhinderung der Verjährung durch die Globalanmeldung der JCC im Jahre 1993 | 166 | ||
Fall 29: Der Gegenstand wird erst nach 1993 genau bezeichnet, er entspricht aber der Anspruchsanmeldung der JCC | 167 | ||
D. Wurde bei einem Verkauf ein angemessener Kaufpreis gezahlt? | 168 | ||
1. Definition des angemessenen Kaufpreises | 168 | ||
2. Was ist zu tun, wenn feststeht, dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde? | 168 | ||
Fall 30: Es steht fest, dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde | 168 | ||
E. Wurde der Verkaufspreis zur Verfügung gestellt bzw. konnte der Verkäufer über diesen frei verfügen? | 169 | ||
1. Freie Verfügbarkeit bei Abgeltung der Reichsfluchtsteuer? | 169 | ||
Fall 31: Vorliegen einer freien Verfügbarkeit | 170 | ||
Fall 32: Freie Verfügbarkeit bei Abgeltung der Reichsfluchtsteuer und früherer Verkaufsversuche? | 171 | ||
2. Freie Verfügbarkeit bei Auferlegung der „Helldorf-Spende“? | 172 | ||
Fall 33: Freie Verfügbarkeit bei „Helldorf-Spende“? | 172 | ||
3. Vermögensverfall zu Gunsten des Reiches | 173 | ||
Fall 34: Freie Verfügbarkeit bei Vermögensverfall | 173 | ||
F. Falls der Verkauf nach dem 15. September 1935 erfolgte, wäre er auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus erfolgt? | 174 | ||
1. Verkauf nach 1935, Verkaufsanbahnungen vor 1935 | 174 | ||
Fall 35: Verkaufsanbahnungen wurden bereits vor dem 15. September 1935 aufgenommen | 175 | ||
2. Verkauf nach 1935, wirtschaftliche Schwierigkeiten vor 1935 | 176 | ||
Fall 36: Verkauf 1935, wirtschaftliche Schwierigkeiten vor diesem Zeitpunkt | 176 | ||
3. Fluchtgut | 177 | ||
Fall 37: Verkauf von „Fluchtgut“ | 177 | ||
G. Wurden bei einem Verkauf nach dem 15. September 1935 die Interessen des Verfolgten erfolgreich gewahrt? | 178 | ||
Fall 38: Durch Kauf Mitwirkung bei einer Vermögensübertragung ins Ausland | 179 | ||
H. Kann eine Restitution aus anderen Gründen versagt werden? | 180 | ||
1. Das Prioritätsprinzip | 180 | ||
Fall 39: Für die Geltendmachung des Herausgabeanspruches kommen zwei Berechtigte in Betracht | 180 | ||
2. Missbrauch des Verfahrens | 181 | ||
Fall 40: Der Antragssteller hat wissentlich unrichtige Angaben gemacht | 181 | ||
I. Sind bereits Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen von Seiten des Bundes erfolgt? | 181 | ||
1. Entschädigungsleistung durch den Bund | 181 | ||
Fall 41: Eine Entschädigungsleistung wurde seitens des Bundes bereits gezahlt | 182 | ||
2. Privatvergleich | 182 | ||
Fall 42: Es ist ein Privatvergleich nach 1945 geschlossen worden | 182 | ||
3. Der Fall der Plakatsammlung des Dr. Hans Sachs | 183 | ||
Fall 43: Verschollen gedachte Objekte tauchen erst nach Ablauf aller rückerstattungsrechtlichen Anmeldefristen wieder auf | 184 | ||
Teil IV. Die gerechte und faire Lösung | 186 | ||
A. Tausch gegen ein anderes Kunstwerk: Der Berechtigte ist an einem anderen Stück aus der Sammlung der Einrichtung interessiert | 187 | ||
B. Tausch und Leihe auf Lebenszeit: Die Berechtigten möchten ein Erinnerungsstück für die Dauer ihres restlichen Lebens zurück haben | 189 | ||
C. Einmalzahlung an eine gemeinnützige Organisation: Der Berechtigte möchte den ihm zugesprochenen Betrag einem guten Zweck zur Verfügung stellen | 192 | ||
D. Vereinbarung von monatlichen Zahlungen: Der Berechtigte möchte eine lebenslange monatliche „Rente“ ausgezahlt bekommen | 194 | ||
Quellen- und Literaturverzeichnis | 197 | ||
A. Rechtsgrundlagen – alphabetisch sortiert | 197 | ||
B. Rechtsprechung – chronologisch sortiert | 217 | ||
C. Artikel, Aufsätze, Mitteilungen | 230 | ||
D. Sonstige Quellen | 235 | ||
Index | 240 |