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Über Schuld und Schuldarten

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Schmitt, C. (2017). Über Schuld und Schuldarten. Eine terminologische Untersuchung. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55164-4
Schmitt, Carl. Über Schuld und Schuldarten: Eine terminologische Untersuchung. (2).Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55164-4
Schmitt, C (2017): Über Schuld und Schuldarten: Eine terminologische Untersuchung, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55164-4

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Über Schuld und Schuldarten

Eine terminologische Untersuchung

Schmitt, Carl

(2017)

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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.

Abstract

Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert.

In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
Aus der Literatur 9
Einleitung 13
I. Die Definition der Strafschuld 14
§ 1. Zur Methode 14
§ 2. Die Nominaldefinition des Wortes „Schuld“ 23
§ 3. Schuld – ein einzelner Vorgang des Innenlebens 31
Schuld, ein Moment der Einzeltat. 41
§ 4. Schuld – die den Zwecken des Rechtes nicht entsprechende Zwecksetzung 51
§ 5. Das Bewußtsein einer rechtlichen oder sittlichen Unerlaubtheit 71
II. Über das logische Verhältnis des Begriffes Schuld zu den Begriffen Vorsatz und Fahrlässigkeit 88
§ 6. Der Vorsatz als indifferenter Begriff 94
a) Die Vorstellungstheorie (Zur v. Lisztschen Schuldlehre) 94
b) Die Willenstheorie in der Vorsatzlehre 117
§ 7. Der Vorsatz als böser Vorsatz 122
a) Zur Bindingschen Schuldlehre 122
b) Zur Schuldlehre der Autoren, die Bindings Theorie vom unbewußten Willen ablehnen 125
Weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge 139
Über die Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit des kunstgerechten operativen Eingriffs 141
Die Einwirkungen des Kriegszustandes auf das ordentliche strafprozessuale Verfahren 152
Schopenhauers Rechtsphilosophie außerhalb seines philosophischen Systems 165
Juristische Fiktionen 171
Rechtsbegriff und Rechtsidee 174
Rezension zu Julius Binder, Rechtsbegriff und Rechtsidee. Bemerkungen zur Rechtsphilosophie Rudolf Stammlers 174
Editorische Nachbemerkung 181