Technikentwicklung und Technikrechtsentwicklung
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Technikentwicklung und Technikrechtsentwicklung
Unter besonderer Berücksichtigung des Kommunikationsrechts. Kolloquium mit Unterstützung der Volkswagen-Stiftung
Editors: Kloepfer, Michael
(2000)
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Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974–1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976–1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992–2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992–1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999–2001 und 2005–2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008–2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.Abstract
Das Verhältnis von Technik und Recht ist voller wechselseitiger Abhängigkeiten. Technik entwickelt sich nicht jenseits des Rechts. Aber auch das Recht bleibt von Technikentwicklungen nicht unbeeinflußt. Unter einem geschichtlichen und entwicklungsoffenen Verständnis von Recht darf Technikrecht nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet werden. Mit der keineswegs neuen, aber verschütteten Erkenntnis, daß man Technik auch durch Technik und die rechtliche Ermöglichung technischer Vorkehrungen bis hin zum technischen Selbstschutz bewältigen kann, rückt eine bislang wenig beachtete Funktion des Technikrechts, nämlich die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund technikrechtlicher Betrachtungen.Die Doppelfunktion des Technikrechts, einerseits begrenzend, andererseits ermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken, wird im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien besonders deutlich. Die Autoren des vorliegenden Bandes nähern sich den wachsenden Herausforderungen der neuen Kommunikationstechniken aus einer historischen Perspektive. Gerade vor dem Hintergrund neuer Kommunikationsformen scheint ein Rückblick auf die Entstehungs- und Verbreitungsvoraussetzungen von Kommunikationstechniken mit "ihrem" Recht gewinnbringende Aufschlüsse über die wechselseitigen Beeinflussungen von Technik und Recht liefern zu können. Hierzu fand am 23. und 24. Juni 1999 ein wissenschaftliches Kolloquium statt, das im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts vom Forschungszentrum Technikrecht mit Unterstützung der Volkswagen-Stiftung an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Der Band enthält - teilweise in leicht überarbeiteter Form - die Referate und eröffnet bei Duncker & Humblot eine neue Schriftenreihe zum Technikrecht, in der ausgewählte wissenschaftliche Arbeiten mit technikrechtlichem Bezug veröffentlicht werden sollen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Michael Kloepfer: Begrüßung | 9 | ||
I. Grundlagen | 11 | ||
Wolfram Fischer: Grundlegende Entwicklungen der Technik im 19. Jahrhundert | 13 | ||
I. Patente als Technikermöglichungsrecht? | 14 | ||
II. Die Dampfmaschine als Basisinnovation für das 19. Jahrhundert | 16 | ||
III. Die Eisenbahnen | 18 | ||
IV. Bergbau | 19 | ||
V. Chemische Industrie | 20 | ||
VI. Elektrizität | 22 | ||
Rainer Schröder: Modernisierung im Zweiten Kaiserreich und technischer Wandel | 27 | ||
I. Fragestellung | 27 | ||
II. Recht und Modernisierung | 28 | ||
III. Modernisierung im Zweiten Kaiserreich | 30 | ||
IV. Schwerpunkte der Gesetzgebung im Zweiten Kaiserreich | 32 | ||
V. Abschließende Überlegungen: Modernisierung durch Gesetzgebung? | 38 | ||
VI. Rechtsprechung oder Gesetzgebung | 41 | ||
VII. Die neue Rolle der Rechtsprechung | 42 | ||
VIII. Schluß | 43 | ||
Miloš Vec: Standardization Takes Command – Recht und Normierung in der Industriellen Revolution | 45 | ||
I. | 45 | ||
II. | 47 | ||
III. | 48 | ||
IV. | 50 | ||
V. | 54 | ||
II. Historische Funktionen des Technikrechts | 57 | ||
Martin Schulte: Regulierung bekannter und unbekannter Techniken – Techniksteuerung durch Technikrecht | 59 | ||
I. Einleitung | 59 | ||
1. Technikszenarien | 59 | ||
2. Techniksteuerung | 61 | ||
II. Techniksteuerung durch Technikrecht, technische und professionelle Normen | 64 | ||
1. Technikrecht | 64 | ||
2. Technische Normen | 66 | ||
3. Professionelle Normung | 66 | ||
III. Entwicklungsbegleitende Normung in der Informations- und Kommunikationstechnik | 68 | ||
Rainer Pitschas: Technikentwicklung und -implementierung als rechtliches Steuerungsproblem: Von der administrativen Risikopotentialanalyse zur Innovationsfunktion des Technikrechts | 73 | ||
I. Technikentwicklung als Innovationsproblem | 73 | ||
1. Innovation und Implementierung als rechtswissenschaftliche Brückenbegriffe | 73 | ||
2. Gesellschaftliche Innovation als Bedingung von Technikentwicklung | 74 | ||
3. Neue Steuerungsanforderungen an Technikentwicklung | 76 | ||
a) Sozialabträglichkeit wachsender Technisierung | 76 | ||
b) Technische Innovationen als Element der Informations- und Wissensgesellschaft | 79 | ||
4. Technikrecht als „Gehäuse“ von Innovationen | 80 | ||
II. Technikentwicklung und Technikrecht | 81 | ||
1. Technikrecht auf dem Weg zur Innovationssteuerung | 83 | ||
a) Folgenorientierung des Technikrechts | 83 | ||
b) Technikrecht als Instrument rechtlicher Risikosteuerung | 85 | ||
c) Technikrecht als Innovationskonzept | 87 | ||
2. Eigenart und Reichweite innovationssteuernden Technikrechts | 87 | ||
3. Dimensionale Steuerungsfunktionen | 88 | ||
a) Schutz- und Abwehrfunktion | 88 | ||
b) Selbststeuerungs- und Managementfunktion | 89 | ||
c) Wandel des Steuerungsmodus: Innovationsfunktion | 90 | ||
III. Informationen und Kommunikation als Steuerungsressourcen des innovativen Technikrechts | 90 | ||
1. Technikinventionen als partiell steuerungsresistentes Entdeckungsverfahren | 91 | ||
2. Vom rechtlichen Risikomanagement zur Innovationssteuerung | 91 | ||
a) Techniksteuerung durch rechtliches Risikomanagement | 92 | ||
b) Innovationssteuerndes Technikrecht | 93 | ||
IV. Techniksteuerung durch innovationssicherndes Kommunikationsrecht | 94 | ||
1. Innovationssichernde „Doppelfunktion“ des Kommunikationsrechts | 94 | ||
2. Ermöglichungsfunktion kommunikationsrechtlicher Techniksteuerung | 95 | ||
V. Das Regelungsgeflecht der Telekommunikation als Muster innovationssteuernden Technikrechts | 96 | ||
1. Innovative Technikentwicklung als Freiheitschance | 96 | ||
2. Ermöglichung selbstbestimmter Kommunikationsprozesse | 97 | ||
3. Innovation durch „technischen Selbstschutz“ | 98 | ||
VI. Zusammenfassung | 98 | ||
III. Kommunikationstechnik und Technikrechtsentwicklung | 101 | ||
Karl-Otto Scherner: Telegrafenverkehr und Technikrecht im 19. Jahrhundert: Wechselseitige Beeinflussungen | 103 | ||
I. Technische Entwicklung und Verbreitung der drahtgebundenen elektro-magnetischen Telegrafie | 103 | ||
II. Das Recht und die Telegrafie im Entwicklungsstadium | 108 | ||
III. Recht und Telegrafenverkehr | 108 | ||
1. Vom Telegrafenregal zu den Telegrafengesetzen | 108 | ||
2. Innerbetriebliche Organisation und grenzüberschreitender Verkehr | 116 | ||
3. Der strafrechtliche Schutz | 118 | ||
4. Die Regelung des Benutzungsverhältnisses | 120 | ||
IV. Zum Verhältnis von Technik und Recht bei der Entwicklung der Telegrafie im 19. Jahrhundert | 123 | ||
Bernd Holznagel: Rundfunk und Kommunikationsrecht im 20. Jahrhundert: Etappen der Rechtsentwicklung und die digitale Herausforderung | 127 | ||
I. Einleitung | 127 | ||
II. Etappen der Rundfunkrechtsentwicklung | 128 | ||
1. Anfangsphase: Von ersten privaten Initiativen zur Errichtung eines staatlichen Rundfunkmonopols | 128 | ||
a) Der technische Ursprung | 128 | ||
b) Aufbau eines allgemeinen Unterhaltungshörfunks | 129 | ||
2. Rundfunk als Propagandainstrument der Nationalsozialisten | 131 | ||
3. Aufbau eines staatsfreien und föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Nachkriegszeit | 131 | ||
4. Die duale Rundfunkordnung | 134 | ||
a) Motive für die Zulassung kommerzieller Veranstalter | 134 | ||
b) Vorgaben für die duale Rundfunkordnung durch das Bundesverfassungsgericht | 136 | ||
c) Rahmenbedingungen für kommerzielle Rundfunktätigkeiten | 137 | ||
5. Zwischenfazit | 139 | ||
III. Rundfunkrecht vor der digitalen Herausforderung | 141 | ||
1. Digitaltechnik als Motor der Umgestaltung | 141 | ||
2. Vorkehrungen zur Vielfaltssicherung | 142 | ||
a) Kritik an einer medienspezifischen Regulierung | 142 | ||
b) Vielfaltsgefährdungen durch eine Vermachtung der Übertragungswege | 143 | ||
c) Vielfaltsdefizite und deren Kompensation im Programmbereich | 145 | ||
3. Vorkehrungen zur Sicherung von Schutzgütern Dritter | 146 | ||
IV. Fazit | 147 | ||
Martin Bullinger: Neue Informationstechniken – neue Aufgaben des Rechts im Staat der Informationsgesellschaft | 149 | ||
I. Wirkung neuer Informationstechniken auf Gesellschaft und Staat | 149 | ||
1. Allgemeines | 149 | ||
2. Einzelanalyse | 150 | ||
a) Aufstieg und Fall staatlicher Herrschaft über Informationstechnik und gesellschaftliche Kommunikation | 151 | ||
b) Schwinden staatsintegrierender Elemente gesellschaftlicher Kommunikation | 154 | ||
aa) Entterritorialisierung und Globalisierung | 154 | ||
bb) Stückelung und Individualisierung | 156 | ||
cc) Herrschaftsfreie und mittlerfreie Kommunikation aller mit allen | 156 | ||
II. Wege zu einer neuen Informationsordnung | 157 | ||
1. Anhalten oder Verlangsamen der Entwicklung neuer Informationstechniken | 158 | ||
2. Integrationssichernde Regulierung des Informationsangebots | 159 | ||
3. Integration mit Hilfe vorbildgebender öffentlicher Einrichtungen | 159 | ||
a) Entlassung der privaten Anbieter in den Markt | 161 | ||
b) Integrationserhaltende Techniknutzung als Aufgabe öffentlicher oder öffentlich finanzierter Einrichtungen | 162 | ||
III. Abschließende Überlegungen | 166 | ||
Autorenverzeichnis | 167 |