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Odendahl, K. (Ed.) (2017). Die Bekämpfung des Terrorismus mit Mitteln des Völker- und Europarechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55287-0
Odendahl, Kerstin. Die Bekämpfung des Terrorismus mit Mitteln des Völker- und Europarechts. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55287-0
Odendahl, K (ed.) (2017): Die Bekämpfung des Terrorismus mit Mitteln des Völker- und Europarechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55287-0

Format

Die Bekämpfung des Terrorismus mit Mitteln des Völker- und Europarechts

Editors: Odendahl, Kerstin

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 199

(2017)

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About The Author

Prof. Dr. Kerstin von der Decken (geb. Odendahl) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht, Europarecht und Allgemeine Staatslehre an der Universität Kiel sowie Geschäftsführende Direktorin des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Davor war sie von 2004 bis 2011 Professorin für Völker- und Europarecht an der Universität St. Gallen, Schweiz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen bei den Grundlagen des Völker- und Europarechts sowie dem internationalen Umwelt,- Kultur- und Sicherheitsrecht.

Abstract

Im Fokus der meisten Publikationen zum internationalen Terrorismus stehen Menschenrechtsfragen (gezielte Tötungen, Gefangenenlager, Terrorlisten, Folter, Datenschutz, Einschränkung von Freiheitsrechten etc.). Umfassend untersucht sind also die (negativen) Folgen der Terrorismusbekämpfung. Der vorliegende Band, der auf eine Ringvorlesung des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2015/2016 zurückgeht, ergänzt diese wichtige Debatte und analysiert den Schritt davor. Im Zentrum steht die Frage nach der Effektivität der völker- und europarechtlichen Instrumente zur Terrorismusbekämpfung. Nach der Klärung von Grundfragen werden die existierenden Instrumente aufgearbeitet und daraufhin untersucht, ob sie (noch) geeignet sind, um den modernen Terrorismus des 21. Jahrhunderts zu bekämpfen. Im Ergebnis zeigt sich ein gemischtes Bild: Trotz teils umfassender Normierung bleibt Raum für zum Teil erhebliche Verbesserungen.»The Fight against Terrorism by Means of Public International and European Union Law«

Most publications on the fight against international terrorism concentrate on its negative impacts, especially on its consequences for human rights protection. The present volume complements these important debates by asking a different question: Are the existing means of public international and European Union law effective and appropriate to fight the modern forms of terrorism in the 21st century?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Einleitung: Reichen die völker- und europarechtlichen Instrumente aus, um den Terrorismus im 21. Jahrhundert zu bekämpfen? 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 11
Joachim Krause: Terrorismus: Die unterschiedlichen Formen und Varianten in der heutigen Zeit 21
A. Terrorismusdefinitionen 21
B. Varianten des Terrorismus 27
I. Sozial-revolutionärer Terrorismus 27
II. Irredentistischer Terrorismus 30
III. Ethnisch-sezessionistischer Terrorismus 31
IV. Rechtsextremer und vigilanter Terrorismus 36
V. Religiös motivierter Terrorismus 38
C. Folgen für die Terrorismusbekämpfung 43
Dominik Steiger: Das Ringen um eine rechtliche Definition des Begriffs„Terrorismus“ auf internationaler Ebene 45
Einleitung 45
A. Hintergrund: Worum wird gerungen? Freiheitskämpfer und Staatsterrorismus 46
B. Die Notwendigkeit einer einheitlichen Terrorismusdefinition 48
I. Völkerrechtliche Pflichten der Staaten zur Bekämpfung des Terrorismus 48
1. Universelle Anti-Terrorismusverträge 49
a) Sektorale Verträge ohne Definition 50
b) Anti-Finanzierungskonvention: die erste universelle völkervertragsrechtliche Definition 51
c) Draft Comprehensive Convention on International Terrorism: Keine Einigung auf Terrorismusdefinition 52
d) Zusammenfassung 54
2. Regionale Anti-Terrorismusverträge 55
3. Völkerstrafrecht und humanitäres Völkerrecht 59
4. Maßnahmen innerhalb des VN-Systems kollektiver Sicherheit 62
a) Terrorismus als Friedensbedrohung? 63
b) Polizeiliche Maßnahmen gegen Terroristen: Targeted Sanctions 65
c) Militärische Maßnahmen gegen Terroristen? Der 11. September 2001 und die Folgen 67
aa) Ermächtigung durch den Sicherheitsrat unter Kapitel VII SVN 68
bb) Selbstverteidigungsrecht gegen nicht-staatliche Gewaltakteure insbesondere Terroristen 70
d) Terrorismus und das System kollektiver Sicherheit 73
II. Doppelter Nachteil der fehlenden einheitlichen Definition: Effektivität und Menschenrechtsschutz 74
1. Effektivität der Terrorbekämpfung 75
2. Wahrung der Menschenrechte bei der Terrorbekämpfung 76
C. Parameter einer Terrorismusdefinition unter besonderer Berücksichtigung der Wertung des humanitären Völkerrechts 78
I. Nur Gewalt gegen Personen 78
II. Terrorismus innerhalb bewaffneter Konflikte? 78
1. „Hierarchische Organisation“ und „territoriale Kontrolle“ – Können Terroristen Mitglieder bewaffneter Gruppen i.S.d. humanitären Völkerrechts sein? 80
2. Zivilisten und unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten: Sind Terroristen durch das humanitäre Völkerrecht geschützt? 82
3. Die Auswirkungen des humanitären Völkerrechts auf die Terrorismusdefinition 84
D. Fazit 85
Christian Walter: Völkerrechtliche Verträge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Aktionismus oder wirksames Instrument? 87
A. Einleitung: Terrorismusbekämpfung als ereignisgetriebene Rechtspolitik 87
B. Universelle Verträge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus 88
I. Die wesentlichen Regelungsmaterien des sektoralen Ansatzes 89
1. Luftfahrt 89
2. Schifffahrt und Ölplattformen 91
3. „Internationally Protected Persons“ 92
4. Allgemeine Öffentlichkeit 92
II. Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (1999) 93
III. Allgemeine Konvention zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus 95
IV. Zwischenfazit zu Regelungstechnik und Regelungsinhalt der universellen Verträge 96
1. Repression 96
2. Prävention 97
C. Regionale Verträge: Das Beispiel des Europarats 98
I. Der institutionelle Rahmen des Europarats 99
II. Verträge zur Terrorismusbekämpfung 99
1. (Geänderte) Europäische Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus vom 25. Januar 1977 99
2. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 101
3. Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 22. Oktober2015 101
4. Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus vom 16. Mai 2005 102
III. Der konzeptionelle Ansatz des Europarats 102
1. Ausbau der Infrastruktur für zwischenstaatliche Zusammenarbeit 103
2. Betonung der Menschenrechte 103
D. Bilaterale Verträge: Das Beispiel des Fluggastdatenabkommens zwischen den USA und der EU 104
I. Zur verfahrensmäßigen Behandlung des Europäischen Parlaments durch den Rat 105
II. Zum Umfang der weitergegebenen Daten 106
E. Schlussbemerkung 106
Stefanie Schmahl: Maßnahmen der UNO zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus: Die Rolle des Sicherheitsrats und der Generalversammlung 109
A. Einführung 109
I. Überblick über die Aufgaben und Funktionen von Sicherheitsrat und Generalversammlung 110
II. Übersicht über Aufbau und Struktur der nachfolgenden Analyse 111
B. Divergenz, Komplementarität und Verzahnung der Aktivitäten von Sicherheitsrat und Generalversammlung bei der Terrorismusbekämpfung 112
I. Erste Phase: Das nahezu alleinige Wirken der Generalversammlung 112
1. Die „Friendly Relations“-Deklaration von 1970 113
2. Das schwierige Spannungsfeld zwischen Terrorismus und Befreiungsbewegungen in den 1970er Jahren 114
3. Konzentration auf den staatszentrierten Terrorismus in den 1980er Jahren 115
4. Erfolg und Rückschläge bei der Ausarbeitung von Anti-Terrorismuskonventionen 116
II. Zweite Phase: Das Erstarken des Sicherheitsrates 120
1. Die Belebung von Kapitel VII der UN-Charta und der Erlass erster nichtmilitärischer Sanktionen seit Beginn der 1990er Jahre 120
2. Fortentwicklung des Sanktionsregimes und Errichtung des „Sanctions Committee“ (1999) 121
3. Aktionen und Reaktionen der Generalversammlung 123
4. Zwischenfazit 125
III. Dritte Phase: Die Anschläge vom 11. September 2001 als Beschleunigungsmoment der Terrorismusbekämpfung unter dem Dach der Vereinten Nationen 126
1. Der Sicherheitsrat im „Kampf gegen den Terror“ 126
a) Unmittelbare Reaktionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 126
aa) Anerkennung des Selbstverteidigungsrechts 126
bb) Intensivierung des Sanktionsregimes und der Überwachungsmechanismen des „Sanctions Committee“ 127
cc) Ergreifen von quasi-legislatorischen Maßnahmen und Errichtung des „Counter Terrorism Committee“ (2001) 128
b) Zunehmende Ambivalenzen: Ausbau und Begrenzung des Sanktionskanons in Reaktion auf die Anschlagsserie zwischen 2002 und 2005 129
aa) Verwässerung des Junktims zwischen Friedensbedrohung und staatlicher Urheberschaft 130
bb) Zaghafte rechtsstaatliche Eingrenzung des Sanktionsregimes 131
cc) Prozedurale und substantielle Verfeinerungen der Anordnungen aus Resolution 1373 (2001) 132
dd) Problem der Massenvernichtungswaffen und Errichtung des „1540-Committee“ (2004) 134
2. Die Generalversammlung als „menschenrechtliches Gewissen“ der Vereinten Nationen 135
IV. Vierte Phase: Der Versuch einer kohärenten Anti-Terrorismusstrategie unter dem Dach der Vereinten Nationen 138
1. „UN Global Counter-Terrorism Strategy“ der Generalversammlung (2006) 138
2. Konsequenzen aus der Strategie 140
a) Konsolidierung der Generalversammlungs-Resolutionen 140
b) Menschenrechtliche Einhegung der sog. „targeted sanctions“ 142
c) Gründung eines „UN Counter-Terrorism Centre“ beim Generalsekretariat 144
3. Neuausrichtung bei der Bekämpfung des sog. Islamischen Staates? 144
C. Fazit und Ausblick 146
Mark A. Zöller:Terrorismus als völkerstrafrechtliches Verbrechen? 149
A. Vorbemerkungen 149
B. Probleme und Auswirkungen des Terrorismusbegriffs 150
I. Das völkerrechtliche Ringen um eine einheitliche Terrorismusdefinition 150
II. Fehlende Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs 154
III. Begriffliche Unsicherheiten 155
IV. Die nationale Rechtslage 156
C. Terrorismus als soziale Verhaltensweise 157
D. Phänomenologie – ewiger Wandel 160
E. Terrorismus als völkerstrafrechtliches Verbrechen 162
I. VStGB v. Römisches Statut 163
II. Terrorismus und Völkermord 165
III. Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 167
IV. Terrorismus und Kriegsverbrechen 168
F. Ausblick: Schaffung eines neuen Völkerrechtsverbrechenstatbestandes? 170
John Beuren: Die Bekämpfung von Al Qaida, dem sog.„Islamischen Staat“ und Boko Haram 171
A. Einleitung 171
B. Al Qaida, der sog. „Islamische Staat“ und Boko Haram 171
C. Die Bekämpfung der Terrororganisationen 176
I. Nicht-militärische Maßnahmen 176
1. Das 1267 (1999), 1989 (2011) und 2253 (2015)-Sanktionsregime 177
a) Die Rechtsetzungsebene 181
b) Rechtsanwendungsebene 184
2. Resolution 1373 (2001) 186
3. Resolution 1540 (2004) 187
4. Resolution 2178 (2014) 189
II. Kombination nicht-militärischer und militärischer Maßnahmen 192
1. Libyen 192
2. Irak und Syrien 193
3. Mali 196
4. Nigeria 197
III. Völkerstrafrecht 197
1. Libyen 198
2. Nigeria 198
3. Mali 199
4. Syrien und Irak 200
D. Fazit 202
Robert Esser: Internationale und europäische strafrechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung – Der Beitrag von Europol, Eurojust, EuStA und Interpolzur Europäischen Sicherheitsagenda – 203
A. Einleitung 203
I. Europäische Sicherheitsagenda, COM(2015) 185 final 203
II. Terrorismusbekämpfung als Priorität der Sicherheitsagenda 205
III. Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung 207
IV. Bekämpfung von Cybercrime – Maßnahmen für eine „Digitale Hygiene“ 210
B. Terrorismusbekämpfung durch das Europäische Polizeiamt (Europol) 212
I. Statuswandel von Europol unter der „Europäischen Sicherheitsagenda“? 212
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte von Europol 212
2. Auftrag – Ziel – Zuständigkeit (Art. 88 Abs. 1 AEUV; Art. 3, Art. 4 EPB) 214
3. Struktur und Aufgaben (Art. 88 Abs. 2 AEUV) 214
4. Operative Maßnahmen (Art. 88 Abs. 3 AEUV) 215
II. Entwicklungsprozess und Visionen für neue Aufgaben und Ziele 215
1. „Neue“ Europol-Verordnung: (EU) 2016/794 216
2. Tragende Erwägungsgründe 217
3. „Ziele“ der Tätigkeit von Europol 218
4. Diversifizierter Aufgabenkreis 219
5. Ausweitung operativer Befugnisse? 219
6. Überarbeitetes Kapitel zur Informationsverarbeitung 220
7. Datenanalyse und Informationsaustausch: IT-Forum 221
III. Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) 223
IV. Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) 225
V. EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol (EU IRU) 226
VI. Informationssysteme („Focal Points“) 227
VII. European Cybercrime Centre (EC3) 228
C. Eurojust 229
I. Rechtliche Grundlage 229
II. Aufgaben 230
III. Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung 231
1. Counter Terrorism Team (CTT) 231
2. Terrorism Convictions Monitor (TCM) 231
3. Kooperation mit anderen Stellen 232
IV. Arbeitsweise von Eurojust 233
D. Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) 234
E. EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung 236
F. Interpol 237
G. Geheimdienste 239
I. Counter Terrorism Group (CTG) 240
II. Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus 242
H. Bewertung der Terrorismusbekämpfung auf Unionsebene 244
Autorenverzeichnis 249