Vernunftbegründete Staatsrechtslehre
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Vernunftbegründete Staatsrechtslehre
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 286
(2017)
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Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München. Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen. Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen 1965. Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen 1969. Vom Sommersemester 1970 bis zum Sommersemester 1974 auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Mannheim, seit dem Wintersemester 1974 auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen. Emeritierung 2002. Neben gelegentlichen Abhandlungen speziell zu staatsrechtlichen Themen vorwiegend Veröffentlichungen zum Verwaltungsrecht. Zuletzt staats- und verfassungstheoretische Publikationen.Abstract
Angesichts eines ohnedies beobachteten staatstheoretischen Defizits der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz wendet sich die Arbeit gegen die zeitgeschichtlichen Erscheinungen einer Staatskritik, die aus der Politikwissenschaft und von Seiten der politischen Philosophie sowie tendenziell auch aus der Staatsrechtslehre selbst kommend wegen eines vermeinten Gegensatzes von Demokratie versus Staat die Verfassungspraxis und das mit der regulativen Idee vom Staat verbundene materiale Verfassungsverständnis der Staatsrechtslehre herausfordern. Ganz anders und im Gegensatz dazu folgt die Arbeit der apriorisch normativen Vernunftidee verfassungsstaatlicher Ordnung und vom Verfassungsstaat sowie einer betreffenden apriorisch vernunftbegründeten Seinsidee von deren geschichtlicher Realität. Sie verfolgt die originäre praktische Vernunftidee vom Recht und vom Staat in deren betreffender »nachkantischer« Ideengeschichte und ontologischer Entwicklung.»Constitutional Law Rationally Justified«The publication is taking opposition against a maintained antithesis of democracy versus state. Therefore the reasoning in the publication is contrary to the corresponding provocation against the science of constitutional law existing and prevailing in the present time. The latter understands the constitution as an idealistic constitution. It acknowledges the idea of the state as the regulative idea of such an idealistic theory of constitution. The philosophical source and starting point is seen as the original critical philosophy of rational justification and its apriori normative idea of law and state. In further periods of that philosophical tradition, this idea has also developed into an ontological idea of the real historical law and state. This has become the basis of epistemology and philosophy of science of constitutional law. In this context the publication argues in detail against the respective contrary positions relating to the history of philosophy, especially of cognitive science and science of constitutional law.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 11 | ||
I. Staatsrechtlehre zwischen staatstheoretischem Defizit und Staatskritik | 13 | ||
II. Die vergessene „Republik der Vernunft“ | 19 | ||
III. Demokratie versus Staat – Herausforderung an Staatsrecht und Staatsrechtslehre | 30 | ||
IV. Der Staatsbegriff als regulative Vernunftidee des geschichtlichen Staatsrechts und der Staatsrechtslehre | 39 | ||
V. Von der rechts- und staatsphilosophischen Vernunftidee zum geschichtsphilosophischen „objektiven Geist“ – Entdeckung und Entdeckerirrtum | 49 | ||
VI. Geschichtsphilosophie als wirkungsgeschichtliche Reaktion auf den „juristischen“ und staatskritischen Formalismus – Die Folge | 69 | ||
VII. Die praktische Vernunftphilosophie vom Verfassungsstaat als Beurteilungsgegenstand politischer Philosophie | 81 | ||
VIII. Materialistische Staatskritik | 91 | ||
IX. Grenzüberschreitung politischer Philosophie | 97 | ||
X. Die neuere Ideengeschichte der Staatsrechtslehre als eigenständige ideelle Entwicklung wissenschaftstheoretischer und methodologischer Selbstvergewisserung | 121 | ||
XI. Auf dem Weg zur praktischen Vernunftidee vom geschichtlichen Staatsrecht und Staat | 129 | ||
XII. Die praktische Vernunftidee vom Staatsrecht und Staat als ideengeschichtlich erkenntnistheoretisches Problemfeld der Staatsrechtslehre | 137 | ||
XIII. Von der apriorischen Vernunftidee zur „nachkantischen“ Seinsidee vom Recht und Staat | 177 | ||
XIV. Die ontologische Perspektive – Ihre staats- und verfassungstheoretischen Modalitäte | 187 | ||
XV. „Metaphysik“ der Verfassungsstaatlichkeit | 196 |