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Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG

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Mackenrodt, M. (2017). Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG. Die Irreführung durch Unterlassen zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55062-3
Mackenrodt, Mark-Oliver. Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG: Die Irreführung durch Unterlassen zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55062-3
Mackenrodt, M (2017): Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG: Die Irreführung durch Unterlassen zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55062-3

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Denationalisierung und Europäisierung im Informationsmodell des UWG

Die Irreführung durch Unterlassen zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot

Mackenrodt, Mark-Oliver

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 296

(2017)

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About The Author

Mark-Oliver Mackenrodt, Dr. iur, Dr. rer. pol., LL.M. (NYU), Ass. iur., Attorney at Law (New York), Studium der Rechtswissenschaften sowie der Ökonomie an der NYU Law School, der Stern Business School sowie in München, Karlsruhe, Genf und Würzburg, Studienstiftung des Deutschen Volkes; ERP-Stipendiat des Bundeswirtschaftsministeriums. Wissenschaftlicher Referent Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München; zuvor Research Fellow Harvard Law School, wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten München und Würzburg.

Abstract

Die Einführung echter Informationspflichten durch die Umsetzung der UGP-Richtlinie etabliert im UWG verbraucherschützendes Marktverhaltensrecht auf Grundlage des Informationsmodells. Neben dem traditionellen lauterkeitsrechtlichen Wahrheitsgebot wird damit als dogmatischer Paradigmenwechsel ein europäisch vereinheitlichtes Transparenzgebot geschaffen. Dieses sieht für Unternehmen eine Pflicht zur vollständigen Information der Verbraucher gemäß bestimmter Informationsvorgaben vor. Der beabsichtigten verbraucherschützenden Wirkung stehen dabei eine erhöhte Informationslast für Unternehmen sowie die Gefahr einer Überinformation der Verbraucher gegenüber. Neben der Europäisierung erfolgt jedoch zugleich eine Denationalisierung des Informationsmodells. In Bezug auf rein nationale Informationspflichten sowie in Bezug auf Informationspflichten, die eine überschießende Umsetzung europäischer Vorgaben darstellen, wird im Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie eine lauterkeitsrechtliche Sanktionierung ausgeschlossen.»Denationalisation and Europeanisation in the Information Model of Unfair Competition Law«

In response to the European Directive concerning unfair business-to-consumer commercial practices broad duties of information have been established in German unfair competition law. The duty of enterprises to provide transparent information to customers according to certain criteria goes beyond the traditional duty to merely avoid a deception of customers. This Europeanisation of the information model is accompanied by a denationalisation. Within the scope of the Directive Member States have to abstain from applying their unfair competition laws with regard to information duties which are not rooted in European law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 19
A. Forschungsgegenstand und Gang der Untersuchung 19
B. Methodische Vorgehensweise 22
§ 2 Die zentralen Bausteine des europäischen Informationsmodells im Lauterkeitsrecht 24
A. Das Transparenzgebot als Paradigmenwechsel und das lauterkeitsrechtliche Informationsmodell 24
I. Europarechtliche Vorgaben für das Irreführungsverbot in § 5a UWG 25
1. Harmonisierungstechnik 26
2. Schutzzweck und persönlicher Anwendungsbereich 27
3. Sachlicher Anwendungsbereich 27
4. Das Irreführungsverbot in der Werbe-Richtlinie und seine Umsetzung 28
5. Die Regelungsstruktur der UGP-Richtlinie und des Transparenzgebots 29
a) Die Dreistufigkeit der UGP-Richtlinie 29
b) Das Transparenzgebot als Prüfungsmaßstab für Unternehmenskommunikatio 30
II. Das traditionelle Konzept eines Irreführungsverbotes als Wahrheitsgebot in § 5a Abs. 1 UWG 30
1. Die Normgenese des traditionellen Verbotes der Irreführung durch Unterlasse 31
2. Die dogmatische Struktur des traditionellen Irreführungsverbotes als Wahrheitsgebot 32
3. Die Debatte um Informationspflichten in der UWG-Reform 2004 34
4. Die zurückhaltende Position von Gesetzgeber und Rechtsprechung im Umfeld der UWG-Reform 2004 36
a) Die verhaltene Position in der UWG-Novelle des Jahres 2004 36
b) Die kritische Position der Rechtsprechung gegenüber lauterkeitsrechtlichen Informationspflichte 37
III. Das moderne Konzept eines Irreführungsverbotes als Transparenzgebot in § 5a Abs. 2–5 UWG 39
1. Die Normgenese des Irreführungsverbotes als Transparenzgebot 39
2. Die dogmatische Struktur des Irreführungsverbotes als Transparenzgebot 41
a) Markttransparenz als Telos des Irreführungsverbotes 41
b) Absenkung der Schwelle zur lauterkeitsrechtlichen Haftung durch das Transparenzgebot 42
c) Lauterkeitsrechtliche Informationspflichten als Kompensation für eine Lockerung beim Verbraucherleitbild 42
d) Der marktordnungsrechtliche Charakter des Transparenzgebots und seine Nähe zum Rechtsbruchtatbestand 43
e) Existenz echter Informationspflichten auch in § 5a Abs. 2 UWG? 44
f) Das Transparenzgebot als Baustein für ein lauterkeitsrechtliches Informationsmodell 47
B. Die Ausweitung des Lauterkeitsrechts zu einem Recht der Marktkommunikatio 48
I. Erstreckung des Irreführungsverbotes über den Bereich der Werbung hinaus 49
II. Die Ausweitung des Irreführungsverbotes auf geschäftliche Handlunge 50
1. Definition von Geschäftspraktiken und geschäftlichen Handlunge 50
2. Das Weglassen einer Information als geschäftliche Handlung 51
3. Keine strikte Begrenzung auf den Vertragsschluss 53
4. Keine strikte Begrenzung auf eine Wettbewerbswirkung 55
5. Kein Erfordernis einer Wettbewerbsabsicht 56
6. Anwendbarkeit auf Kommunikationsverhalten durch Beauftragte 58
7. Anwendbarkeit auch bei Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichte 59
C. Europäisierung und Denationalisierung des lauterkeitsrechtlichen Informationsmodells 61
I. Europäisierung des Informationsmodells im Lauterkeitsrecht 62
II. Denationalisierung des Informationsmodells im Lauterkeitsrecht 62
1. Vollharmonisierung und Vorrang der UGP-Richtlinie 63
2. Der Anwendungsbereich als Grenze der Sperrwirkung 63
3. EuGH-Rechtsprechung zur Europäisierung und Denationalisierung durch die UGP-Richtlinie 64
a) Sperrwirkung gegenüber strengeren nationalen Informationspflichte 65
b) Sperrwirkung gegenüber fehlenden oder milderen nationalen Regelunge 65
c) Sperrwirkung gegenüber strengeren nationalen Regelunge 66
d) Sperrwirkung gegenüber nationalen per se-Verbote 66
e) Sperrwirkung bereits bei gemischter Zwecksetzung 67
f) Sperrwirkung bereits bei unmittelbarem Kontakt mit Verbraucher 69
4. Nationale Informationspflichten als Hindernis im Binnenmarkt und Funktionsgrenzen des Informationsmodells 70
5. Folgen der Denationalisierung für die Sanktionierung von Informationspflichtverstöße 71
a) Deckungsgleichheit zwischen mitgliedstaatlicher Informationspflicht und unionsrechtlicher Vorgabe 71
b) Keine Sanktionierung mitgliedstaatlicher Informationspflichten bei überschießender Umsetzung 71
c) Keine Sanktionierung rein mitgliedstaatlicher Informationspflichte 72
d) Keine Anwendung der Generalklausel zur Umgehung der Sperrwirkung 73
III. Folgerungen für das lauterkeitsrechtliche Informationsmodell des UWG 73
1. Der Rechtsbruchtatbestand als bisherige Zentralnorm des lauterkeitsrechtlichen Informationsmodells 73
2. Rechtsprechung zur Einwirkung der UPG-Richtlinie auf das lauterkeitsrechtliche Informationsmodell in Deutschland 75
a) Keine Sanktionierung von überschießenden nationalen Informationsanforderungen der PAngV 75
b) Keine Sanktionierung von überschießenden nationalen Informationsanforderungen des EnWG 76
c) Beschränkung der Sanktionierung auf den Umfang der europäischen Vorgaben bei der Emissionskennzeichnung 77
3. Beschränkungen bei der Durchsetzung der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) 78
4. Rechtsprechung des EuGH zum lauterkeitsrechtlichen Informationsmodell des UWG 80
a) Keine Sperrwirkung bei Fehlen einer Geschäftspraktik 80
b) Anwendbarkeit auf öffentliche Unternehme 82
IV. Das Vertragsrecht und das Informationsmodell 84
1. Asymmetrie bei nationalen Informationspflichte 84
2. Beispiele für Abweichungen der Informationsmodelle im Lauterkeits- und Vertragsrecht 84
a) Asymmetrie bei Verstößen gegen die Pflicht zur Widerrufsbelehrung 84
b) Asymmetrie bei Verstößen gegen die Pflicht zur Identitätsangabe 86
c) Asymmetrie bei fehlender Übergabe eines reiserechtlichen Sicherungsscheines 86
3. Die Annäherung der Informationsmodelle im Lauterkeits- und Vertragsrecht 87
§ 3 Die Ausgestaltung des Transparenzgebots und Gegenüberstellung mit dem Wahrheitsgebot 89
A. Die lauterkeitsrechtlichen Informationspflichten in § 5a Abs. 2–5 UWG als Transparenzgebot 89
I. Dogmatische Grundlagen des § 5a Abs. 2 UWG 89
1. Die Verbrauchergeneralklausel in § 5a Abs. 2 UWG 89
2. Keine Dichotomie im unternehmerischen Geschäftsverkeh 90
II. Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucher 91
1. Die Schaffung eines Sonderwettbewerbsrechts für Verbrauche 91
a) Grundsätzliche Zulässigkeit einer überschießenden Richtlinienumsetzung 91
aa) Folgen einer überschießenden Richtlinienumsetzung 92
bb) Überschießende Richtlinienumsetzung und inhaltliche Übererfüllung 93
cc) Die UGP-Richtlinie und überschießende Umsetzung 93
b) Rechtspolitische Erwägungen bei einer überschießenden Richtlinienumsetzung 94
2. Der Begriff des Verbrauchers und seine europarechtskonforme Auslegung 96
a) Irrelevanz eines tatsächlichen Vertragsschlusses 96
b) Zulässigkeit eines weiteren mitgliedstaatlichen Verbraucherbegriffs 97
III. Vorenthalten einer Informatio 98
1. Information und ihre Bezugspunkte 98
2. Zusammenhang mit einer geschäftlichen Entscheidung 101
3. Abgrenzung des Vorenthaltens vom Verschweigen und Irrelevanz einer Fehlvorstellung 102
4. Echtes Schweigen als Vorenthalten von Informatio 102
5. Positives Tun und beredtes Schweigen als ein Vorenthalten? 103
a) Unklare, unverständliche oder zweideutige Angaben als Vorenthalte 103
b) Abgrenzung zwischen positivem Tun und Unterlasse 105
6. Berücksichtigung von Beschränkungen des Kommunikationsmittels 107
a) Richtlinienvorgaben und Ungenauigkeiten in der ersten deutschen Umsetzung 107
aa) Die Zuordnung der Medienklausel zum Merkmal des Vorenthaltens 108
(1) Die Medienklausel als Teil des Vorenthaltens von Informatio 108
(2) Die alte deutsche Medienklausel als Teil der Wesentlichkeit? 109
(3) Signifikanz und Europarechtswidrigkeit der Zuordnung zur Wesentlichkeit 109
bb) Berücksichtigung ausschließlich von medienbezogenen Beschränkunge 110
cc) Die Zweigliedrigkeit der Medienklausel und das Erfordernis einer anderweitigen Übermittlung der Informatio 111
b) Beschränkungen des Kommunikationsmittels 112
c) Anderweitiges Zur-Verfügung-Stellen der Information und Interessenabwägung 113
d) Generelle kommunikationsmittelbezogene Einschränkung von Informationspflichten im UWG? 115
e) Zwischenergebnis: Zweck und Inhalt der Medienklausel 116
7. Zwischenergebnis zum Vorenthalten von Informatione 117
IV. Die Einzelfallklausel 118
V. Die Wesentlichkeit einer Informatio 119
1. Die Reichweite der Wesentlichkeitsvermutung in § 5a Abs. 3 und § 5a Abs. 4 UWG 120
2. Vermutung der Wesentlichkeit bei europarechtlichen Informationsgeboten, § 5a Abs. 4 UWG 121
a) Unionsrechtliche Informationspflichten zur kommerziellen Kommunikatio 121
b) Überschießende Umsetzung unionsrechtlicher Informationspflichten und § 5a Abs. 4 UWG 122
c) Bewertung von § 5a Abs. 4 UWG 125
3. Vermutung der Wesentlichkeit nach § 5a Abs. 3 UWG 126
a) Anbieten von Waren und Dienstleistunge 127
aa) Rechtspolitische Erwägungen bei Auslegung des Angebotsbegriffs 127
bb) Europarechtliche Anforderungen bei Auslegung des Angebotsbegriffs 128
(1) Europäische Begriffsvorgabe: „Aufforderung zum Kauf“ 128
(2) Kein pauschaler Rückgriff auf nationale Rechtsbegriffe 130
cc) Keine Beschränkung auf Kaufverträge und Angebote im Sinne des BGB 131
dd) Bindende Angebote und invitatio ad offerendum 131
ee) Ausschluss von Aufmerksamkeits- und Imagewerbung 133
ff) Werbung mit Eckpreisen und für Produktvarianten als Aufforderung zum Kauf 134
gg) Die Preisangabenverordnung (PAngV) als Modell? 136
hh) Zwischenergebnis zum Anbieten von Waren und Dienstleistunge 137
b) Informationspflichten in Bezug auf wesentliche Merkmale der Ware, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG 138
aa) Die Merkmalbezogenheit der Aufklärungspflicht aus § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG 139
bb) Funktionsbezogene Auslegung des Merkmals der Wesentlichkeit 139
(1) Bewusste Ungleichheit der Vorschriften beim Beispielkatalog 140
(2) Dogmatische Unterscheidung zwischen Transparenzgebot und Wahrheitsgebot 141
(3) Gefahr einer Pflicht zur Überinformatio 141
(4) Zwischenergebnis 142
cc) Wesentliche Produktmerkmale und Zivilrecht 142
(1) Wesentliche Produkteigenschaften und die §§ 312a ff. BGB 142
(a) Parallelität in Wortlaut und Telos von § 312a ff. BGB und von § 5a Abs. 3 Nr. 1–5 UWG 143
(b) § 5a Abs. 3 Nr. 1–5 UWG als Verallgemeinerung der Informationspflichten aus den §§ 312d Abs. 1 BGB 144
(2) Wesentliche Eigenschaften im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB 144
dd) Gesetzliche Informationspflichten und wesentliche Merkmale im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG 145
(1) Vorrang des § 5a Abs. 4 UWG für europäische Kennzeichnungspflichte 145
(2) Produktkennzeichnungspflichten als normative Wertunge 146
ee) Kasuistik zu § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG 148
ff) Wesentliche Eigenschaften bei Werbung für Produktvariante 149
gg) Beschränkung der Informationspflicht in § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG 150
(1) Das Medienelement und Unterscheidung von der Medienklausel 150
(2) Das Warenelement 151
hh) Zwischenergebnis zu wesentlichen Produktmerkmale 152
c) Informationspflichten in Bezug auf die Identität, § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG 153
d) Informationspflichten in Bezug auf Preise, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG 154
e) Informationspflichten in Bezug auf Vertragsbedingungen, Rücktritts- und Widerrufsrechte, § 5a Abs. 3 Nr. 4 und 5 UWG 156
4. Wesentlichkeit nach § 5a Abs. 2 UWG 156
a) Eigenständige Auslegung der „Wesentlichkeit“ in § 5a Abs. 2 UWG 157
b) Wesentlichkeit und Interessenabwägung 158
VI. Kein Erfordernis eines Sorgfaltspflichtverstoßes 161
1. Die deutsche Rechtslage vor der UWG-Reform des Jahres 2015 161
2. Kritik in der Literatu 162
3. Kein Sorgfaltserfordernis nach der UGP-Richtlinie 163
4. Kein Sorgfaltserfordernis nach der EuGH-Rechtsprechung 163
5. Kein Sorgfaltserfordernis nach der UWG-Novelle des Jahres 2015 164
VII. Geschäftliche Relevanz 165
1. Verzicht auf eine Relevanzprüfung durch den Bundesgerichtshof 165
2. Ablehnung einer Relevanzprüfung in der Literatu 167
3. Erfordernis einer selbstständigen Relevanzprüfung 168
4. Rechtsprechung des EuGH zum Relevanzerfordernis 169
5. Die Unzulässigkeit nationaler per se-Verbote nach der UGP-Richtlinie 169
6. Inhaltliche Abweichung im früheren deutschen Lauterkeitsrecht 170
7. Die eigenständige Relevanzklausel in § 5a Abs. 2 UWG 2015 171
VIII. Zwischenergebnis zu § 5a Abs. 2–5 UWG 171
B. Das traditionelle Irreführungsverbot nach § 5a Abs. 1 UWG als Wahrheitsgebot 172
I. Normgenese und Dogmatik 173
II. Übertragbarkeit der Kasuistik zur alten Rechtslage auf § 5a Abs. 1 UWG 175
III. Tatsachenbegriff und fehlende Begrenzung von § 5a Abs. 1 UWG auf Regeltatbestände 177
IV. Verschweigen und seine Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung 179
1. Das Erfordernis einer Aufklärungspflicht in § 5a Abs. 1 UWG 180
2. Bedeutung für die Geschäftsentscheidung des Käufers und Aufklärungspflichte 181
3. Abwägung mit Interessen des Verkäufers und Aufklärungspflichte 184
V. Eignung zur Irreführung 185
1. Abgrenzung zum Transparenzgebot 186
2. Irreführungsmaßstab und mögliche Annäherung an ein Transparenzgebot 187
3. Anlockwirkung und Irreführung 188
4. Empfängerhorizont und Irreführung 189
5. Geforderter Aufmerksamkeitsgrad und Produkttypus 191
a) Suchgüte 192
b) Erfahrungsgüte 193
c) Vertrauensgüte 195
6. Empirische oder normative Bestimmung der Irreführung 196
a) Beweislast für das Entstehung einer Fehlvorstellung 196
b) Empirische Feststellung der Irreführungsgefah 198
aa) Formen der empirischen Vorgehensweise 198
bb) Zweistufige Bestimmung der Irreführungsquote 199
c) Normative Feststellung des Irreführungserfolges 199
aa) Konsequenzen einer normativen Vorgehensweise 200
bb) Gründe für eine normative Vorgehensweise 200
cc) Unionsrechtliche Vorgaben für eine normative Vorgehensweise 201
d) Empirische und normative Vorgehensweise im Wandel der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 203
aa) Empirische Vorgehensweise und normative Korrekture 203
bb) Abstellen auf eine feste Irreführungsquote 204
cc) Abstellen auf eine variable Irreführungsquote und Änderung des Verbraucherleitbildes 206
dd) Stärkere normative Orientierung an Erfahrungssätze 207
ee) Befugnisse des Richters bei der Feststellung der Irreführung 207
(1) Der Richter als Teil des angesprochenen Verkehrskreises 208
(2) Differenzierung zwischen Bejahung und Verneinung der Irreführung 208
ff) Zwischenergebnis 210
7. Gesetzliche Informationspflichten und normative Verkehrsauffassung 210
a) Normative Verkehrsauffassung und Irreführung durch positives Tu 211
aa) Gesetzlich zwingende Vorgabe 212
(1) Abstellen auf die Soll-Verkehrsauffassung 212
(2) Beispielsfall 212
bb) Übernahme von Bezeichnungen aus dem EU-Recht 213
cc) Übernahme von offiziellen Begriffen bei unsicherem Verkehrsverständnis 214
(1) Verweisende Verkehrsvorstellung 214
(2) Beispielsfälle 214
dd) Übernahme von offiziellen Begriffen und abweichende Verkehrsauffassung 215
ee) Abweichen von einem offiziellen Sprachgebrauch 216
ff) Zwischenergebnis 217
b) Normative Verkehrsauffassung und Irreführung durch Unterlasse 218
aa) Wirkung einer normativen Verkehrsauffassung bei Unterlassunge 218
bb) Fallbeispiel 218
cc) Bewertung 219
VI. Das Fehlen einer Medienklausel in § 5a Abs. 1 UWG 220
§ 4 Einzelergebnisse zur Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG 222
A. Das Transparenzgebot in § 5a Abs. 2–4 UWG 222
B. Das traditionelle Wahrheitsgebot in § 5a Abs. 1 UWG 223
§ 5 Übergreifende Schlussfolgerunge 225
A. Kritik an der dogmatischen Doppelspurigkeit des § 5a UWG 225
I. Terminologische Konsequenzen der dogmatischen Doppelgesichtigkeit des § 5a UWG 225
1. Terminologische Differenzierung zwischen Verschweigen und Vorenthalte 226
2. Irreführung als gesetzliche Überschrift 226
3. Informationsgebote und Aufklärungspflichte 227
II. Redaktionelle Kritik an der Hybridstruktur des § 5a UWG 227
1. Fehlende Präzision im Wortlaut 227
2. Vermischung mit Sonderprivatrecht für Verbrauche 228
3. Keine Vorgabe der Hybridstruktur durch die UGP-Richtlinie 228
4. Die Unsicherheit der Abgrenzung zwischen Unterlassen und positivem Tu 228
a) Keine Beschränkung des § 5a UWG auf Fälle des Unterlassens 229
b) Fälle des Unterlassens in § 5 UWG? 230
c) Klärungsbedarf bei der alten Dogmatik zur Abgrenzung von positivem Tun und Unterlasse 231
5. Die Unüblichkeit separater Unterlassungsnormen im Privatrecht 231
III. Redaktioneller Vorschlag 231
B. Auswirkung der UGP-Richtlinie auf das lauterkeitsrechtliche Informationsmodell 232
I. Europäisierung des Informationsmodells 233
II. Denationalisierung des Informationsmodells 233
III. Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Informationspflichte 234
1. Sanktionierung bei europäischen Informationspflichte 234
2. Keine Sanktionierung bei mitgliedstaatlichen Informationspflichte 235
3. Annäherung der Informationsmodelle des Lauterkeitsrechts und des Vertragsrechts 235
4. Ablösung des Rechtsbruchtatbestandes als Zentralnorm des Informationsmodells im deutschen UWG 236
IV. Beschränkungen des harmonisierten Transparenzgebots bei der Schaffung eines europäischen Informationsmodells 236
1. Fehlende Harmonisierung bei den lauterkeitsrechtlichen Rechtsfolge 236
2. Fehlende Harmonisierung bei der institutionellen Durchsetzung 238
3. Beschränkung der Harmonisierungswirkung auf Verbrauchergeschäfte 238
V. Funktionelle Grenzen des Informationsmodells im UWG 239
C. Bruchstellen und Komplexitäten des Lauterkeitsrechts im Spiegel von § 5a UWG 240
I. Das Nebeneinander von harmonisierten und nicht harmonisierten Regelungen im UWG 241
II. Verbraucherschutz und die deutsche Schutzzwecktrias 242
1. Die ausschließliche Verbraucherorientierung der UGP-Richtlinie 242
2. Dualismus im deutschen UWG 243
3. Das Integrationsmodell im deutschen UWG 244
4. Sonderwettbewerbsrecht für Verbraucher in § 5a Abs. 2–5 UWG 246
§ 6 Ausblick: Schlussfolgerungen bezüglich eines lauterkeitsrechtlichen Informationsmodells für den unternehmerischen Geschäftsverkeh 249
Anhang: Gesetzestexte 251
A. § 5a UWG Irreführung durch Unterlassen in der Fassung 2015 251
B. § 5a UWG Irreführung durch Unterlassen in der Fassung 2008 252
C. § 3a UWG 2015 Rechtsbruch 253
D. § 4 Nr. 11 UWG 2004 (aufgehoben) Rechtsbruch 253
E. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie 2005/29/EG) 254
Entscheidungsverzeichnis 277
Verzeichnis der Rechtsakte und Gesetzesmaterialie 284
Literaturverzeichnis 286
Stichwortverzeichnis 293