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Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland und Frankreich

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Stankewitz, L. (2017). Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland und Frankreich. Ein Vergleich der strafrechtlichen Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit unter besonderer Berücksichtigung religionsbeschimpfender Satire und Karikatur. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55242-9
Stankewitz, Lisa. Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland und Frankreich: Ein Vergleich der strafrechtlichen Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit unter besonderer Berücksichtigung religionsbeschimpfender Satire und Karikatur. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55242-9
Stankewitz, L (2017): Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland und Frankreich: Ein Vergleich der strafrechtlichen Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit unter besonderer Berücksichtigung religionsbeschimpfender Satire und Karikatur, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55242-9

Format

Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland und Frankreich

Ein Vergleich der strafrechtlichen Beschränkungen der Meinungs- und Kunstfreiheit unter besonderer Berücksichtigung religionsbeschimpfender Satire und Karikatur

Stankewitz, Lisa

Schriften zum Strafrechtsvergleich, Vol. 3

(2017)

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About The Author

Lisa Stankewitz studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf und an der Université Cergy-Pontoise in Frankreich. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht bei Prof. Dr. Karsten Altenhain an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf tätig. In diesem Rahmen erfolgte auch ihre Promotion. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Köln ist sie seit Juli 2017 Richterin am Landgericht Bonn.

Abstract

Lange schien es, als sei eine Bestrafung von Gotteslästerung nur noch ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Doch die jüngere Vergangenheit, nicht zuletzt die Veröffentlichung der sog. »Mohammed-Karikaturen«, zeigt, dass in einer globalisierten Gesellschaft, in der unterschiedliche Kulturen aufeinandertreffen und sich gleichzeitig Meinungsäußerungen in Lichtgeschwindigkeit verbreiten, religionskritische Äußerungen für Zündstoff sorgen können.

Die Arbeit stellt zunächst die kollidierenden Interessen und ihre verfassungsrechtliche Untermauerung gegenüber und arbeitet jeweils die Strafnormen heraus, die in Deutschland und Frankreich auf religionsfeindliche Äußerungen angewandt werden können. Der Vergleich beider Normenkomplexe zeigt, dass das deutsche Recht eher einen Schutz des öffentlichen Friedens verfolgt, während das französische Recht vorwiegend die einzelnen Gläubigen im Blick hat. Lisa Stankewitz stellt die Vorteile letzterer Variante heraus und erklärt, warum ein Blick über die Grenze für das deutsche Strafrecht lohnenswert ist.
»Criminal Liability of Anti-Religious Speech in Germany and France«

The recent past reveals that anti-religious speech, especially in the form of satire or caricature, may be an explosive issue in a globalized world with clashing cultures, where messages are spread at the speed of light. Lisa Stankewitz analyses the fundamental rights colliding in this conflict and compares German and French laws that penalize such speech.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
I. Aktueller Anlass der Untersuchung 21
II. Ziel der Untersuchung 24
III. Gang der Untersuchung 25
1. Kapitel: Begriffsbestimmung und historische Entwicklung 28
A. Begriffsbestimmung 28
I. Religionskritik, Blasphemie und religionsfeindliche Äußerungen 28
II. Antisemitismus und religionsfeindliche Äußerungen 29
III. Satire und Karikatur als Darstellungsform der Religionsfeindlichkeit 30
1. Literaturwissenschaftlicher Satirebegriff 31
2. Juristischer Satirebegriff 33
3. Karikaturen als Bildsatire 36
B. Historische Entwicklung der Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen 37
I. Entwicklung der einschlägigen Vorschriften in Deutschland 37
1. „Religionsdelikte“ 38
2. Volksverhetzung 42
3. Ehrverletzungsdelikte 44
II. Entwicklung der einschlägigen Vorschriften in Frankreich 45
1. Religionsdelikte 45
2. Aufreizung zum Hass 47
3. Ehrverletzungsdelikte 51
4. Sonderregeln für Alsace et Moselle 54
2. Kapitel: Verfassungsrechtliche Vorgaben 56
A. Betroffene Interessen auf der Seite der „Religionsbeschimpfenden“ 56
I. Meinungsfreiheit 57
1. Religionskritik und -satire im Schutzbereich der Meinungsfreiheit 57
a) Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit 58
b) Satire im Schutzbereich der Meinungsfreiheit 60
c) Zwischenergebnis 61
2. Beschränkungen der Meinungsfreiheit 61
a) Die allgemeinen Gesetze 62
b) Der Schutz der Ehre 63
c) Wechselwirkungslehre 63
d) Schmähkritik und Formalbeleidigung als Grenze der Meinungsfreiheit 64
e) Zensurverbot 67
II. Kunstfreiheit 67
1. Der Schutzbereich der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG 67
2. Satire und Karikatur im Schutzbereich der Kunstfreiheit 70
a) Gültigkeit der verfassungsgerichtlichen Satire-Formel nach dem literaturwissenschaftlichen und dem juristischen Satirebegriff 71
b) Grenzen des Schutzbereichs der Kunstfreiheit bei Satiren und Karikaturen 73
3. Schranken der Kunstfreiheit 74
4. Zum Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit 75
III. Presse-‍, Rundfunk- und Filmfreiheit 76
IV. Zwischenergebnis 78
B. Durch die Beschimpfung betroffene Interessen 79
I. Schutz religiöser Glaubensinhalte 79
II. Schutz öffentlicher Interessen und Allgemeingüter 80
1. Religion als gesellschaftliches Gut 80
2. Schutz des öffentlichen Friedens 81
a) Öffentlicher Friede als (objektive und subjektive) „Rechtssicherheit“ 82
b) Schutz des „psychischen“ bzw. „toleranten Klimas“ 86
c) Zwischenergebnis 90
III. Rechte des einzelnen Gläubigen 90
1. Menschenwürde 91
2. Vorverlagerung des Schutzes von gefährdeten Individualrechtsgütern 93
3. Religionsfreiheit 96
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen der Religionsfreiheit 97
b) Betroffenheit der Religionsfreiheit durch Religionsbeschimpfung 100
c) Schutz religiöser Gefühle als Unterfall der Religionsfreiheit 103
4. Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Gläubigen 106
a) Ehre als Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 108
b) Religiöse Identität als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 110
IV. Zwischenergebnis 114
C. Überblick über die Grundrechtslage in Frankreich 115
I. Grundsätze des französischen Grundrechtsschutzes 115
1. Verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Freiheitsrechte 116
2. Freiheitsbeschränkungen 119
II. Besonderheiten im französischen Grundrechtsschutz in Bezug auf religionsfeindliche Äußerungen 120
1. Meinungs-‍, Kunst- und Pressefreiheit 121
2. Religionsfreiheit und Laizität 125
3. Dignité humaine und Persönlichkeitsrecht 128
4. Ordre public 131
5. Egalité und droit à la non-discrimination 132
III. Zwischenergebnis 132
3. Kapitel: Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Deutschland 134
A. Allgemeine Grundsätze zur Strafbarkeit kritischer Äußerungen 134
I. Auslegung strafrechtlich relevanter Äußerungen 134
1. Auslegung im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 135
2. Auslegung von Satire, Ironie und Karikatur 138
II. Einfluss der Meinungsfreiheit auf die strafrechtliche Gesetzesauslegung 144
B. Religionsfeindliche Äußerungen als strafbare Handlungen nach deutschem Recht 145
I. Religionsfeindliche Äußerungen als Volksverhetzung 146
1. Volksverhetzende Äußerungen nach § 130 Abs. 1 StGB 146
a) Schutzzweck der Norm 146
b) Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 StGB 148
aa) Tathandlung 148
(1) Aufstacheln zum Hass und Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen 149
(2) Angriff auf die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung 151
bb) Angriffsgegner 152
cc) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens 154
dd) Subjektiver Tatbestand 158
2. Verbreitung von Schriften und von Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste nach § 130 Abs. 2 StGB 158
a) Schutzzweck der Norm 159
b) Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 159
aa) Angriffsmittel 159
bb) Tathandlungen 161
cc) Angriffsobjekte 161
c) Sozialadäquanzklausel 162
d) Verhältnis zwischen § 130 Abs. 1 und § 130 Abs. 2 StGB 163
3. Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen als Volksverhetzung 164
a) Anwendung des § 130 Abs. 1 StGB auf religionskritische Äußerungen 164
b) Anwendung des § 130 Abs. 2 StGB auf religionskritische Äußerungen 167
II. Religionsfeindliche Äußerungen als Ehrverletzung 167
1. Schutzzweck der Ehrdelikte 167
2. Voraussetzungen der §§ 185–187 StGB 170
a) Kundgabe 170
b) Ehrträger 173
aa) Beleidigung von Personengemeinschaften: Religionsgemeinschaften als Ehrträger 173
bb) Beleidigung unter Kollektivbezeichnungen: Die Gläubigen als Ehrträger 179
(1) Kontextmäßige Individualisierung und Verdachtsprinzip 179
(2) Beleidigung sämtlicher Mitglieder des Kollektivs 180
cc) Mittelbare Beleidigung 187
c) Ehrverletzungserfolg 188
aa) Ehrverletzungserfolg bei übler Nachrede und Verleumdung 189
(1) Ehrverletzung durch Behauptung oder Verbreiten einer ehrenrührigen Tatsache gegenüber einem Dritten 189
(a) Tatsachenbehauptungen und Werturteile 190
(b) Ehrenrührigkeit der Tatsache 193
(c) Tathandlung 194
(2) Weitere Voraussetzungen der üblen Nachrede 196
(a) Die Nichterweislichkeit der Tatsache 196
(b) Qualifikation: Öffentliche Äußerung oder Verbreitung von Schriften 199
(3) Weitere Voraussetzungen der Verleumdung 200
bb) Beleidigung im engeren Sinne 201
(1) Ehrverletzung durch Kundgabe von Missachtung 202
(2) Die Kundgabe unverdienter Missachtung 204
(3) Formalbeleidigung 205
(4) Die Kundgabe eigener Missachtung 206
cc) Verhältnis der Tatbestände untereinander 206
d) Rechtfertigung ehrverletzender Äußerungen 207
aa) Die gesetzliche Ausgangslage 207
bb) Rechtfertigung ehrverletzender Äußerungen nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 209
cc) Kritik der Literatur und eigene Stellungnahme 211
e) Prozessuale Besonderheit der Ehrdelikte 214
3. Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen als Ehrverletzung 214
III. Religionsfeindliche Äußerungen als Bekenntnisbeschimpfung 219
1. Schutzzweck und verfassungsrechtliche Legitimation der Meinungsfreiheitsbeschränkung 219
2. Voraussetzungen des § 166 StGB 223
a) Bezugsobjekt 223
aa) Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses 223
bb) Kirchen und andere Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen und Gebräuche 225
b) Tathandlung 228
aa) Beschimpfen 228
bb) Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften 232
c) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens 233
d) Subjektiver Tatbestand 238
e) Rechtfertigung bekenntnisbeschimpfender Äußerungen 238
3. Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen als Bekenntnisbeschimpfung 240
4. Reformtendenzen 245
5. Verhältnis der Tatbestände bei religionsfeindlichen Äußerungen 245
C. Fazit 246
4. Kapitel: Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen in Frankreich 248
A. Allgemeine Grundsätze zur Strafbarkeit kritischer Äußerungen 248
I. Einführung in das französische Strafrecht 248
1. Die classification tripartite 249
2. Deliktsaufbau 249
II. Auslegung strafrechtlich relevanter Äußerungen 251
1. Auslegung von Äußerungen 252
2. Behandlung von Karikatur und Satire 254
III. Trennung zwischen Pressedelikten und allgemeinen Delikten 256
B. Religionsfeindliche Äußerungen als strafbare Handlungen nach französischem Recht 258
I. Religionsfeindliche Äußerungen als provocation à la haine religieuse 259
1. Schutzzweck 259
2. Voraussetzungen der provocation à la haine religieuse 259
a) Das élément matériel 260
aa) Provocation à la discrimination, à la haine ou à la violence 260
bb) Strafrechtlicher Verantwortlicher für die Äußerung 263
cc) Angriffsgegner 265
dd) Öffentliche Begehungsweise 267
b) Das élément moral 268
aa) Die intention coupable 268
bb) Das mobile antireligieux 269
c) Faits justificatifs 270
3. Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen als provocation à la haine religieuse 271
II. Religionsfeindliche Äußerungen als diffamation oder injure religieuse 273
1. Schutzzweck der Normen 273
2. Die Voraussetzungen der diffamation religieuse 275
a) Das élément matériel 276
aa) Form des Vorwurfs: Allégation oder imputation 276
bb) Inhalt des Vorwurfs: Fait précis et déterminé qui porte atteinte à l'honneur ou à la considération 277
(1) Der fait précis et déterminé 277
(a) Abgrenzung zwischen diffamation und injure 277
(b) Mischäußerungen 280
(2) Die atteinte à l'honneur ou à la considération 281
cc) Der Betroffene des Vorwurfs 283
dd) Die publication 285
b) Das élément moral 285
aa) Die intention coupable 286
bb) Das mobile antireligieux 288
c) Faits justificatifs 289
aa) Die exceptio veritatis 289
bb) Die bonne foi 291
3. Die Voraussetzungen der injure religieuse 296
a) Das élément matériel 296
aa) Die beleidigende Äußerung 296
(1) Das Fehlen einer Tatsachenbehauptung 296
(2) Die Formen der injure 296
bb) Der Betroffene des Vorwurfs 298
cc) Die öffentliche Begehungsweise 299
b) Das élément moral 299
c) Die faits justificatifs und excuses der injure religieuse 299
aa) Die Rechtfertigung wegen bonne foi 300
bb) Die Entschuldigung wegen provocation 300
4. Bestrafung religionsfeindlicher Äußerungen als diffamation oder injure religieuse 303
a) Entwicklung eines Religionsschutzes über den Minderheitenschutz hinaus 303
b) Grundsätze der Rechtsprechung zum strafrechtlichen Religionsschutz 304
aa) Differenzierung zwischen injure und diffamation 305
bb) Grad der Öffentlichkeit 306
cc) Bestimmung des Angriffsgegners 306
dd) Die Betroffenheit sämtlicher Zugehörigen der Religion 311
ee) Die offense gratuite 312
ff) Die Behandlung von Karikaturen in der Rechtsprechung zur injure religieuse 314
5. Verhältnis der Tatbestände bei religionsfeindlichen Äußerungen 316
III. Reformtendenzen zur Einführung eines Gotteslästerungsdelikts 317
C. Prozessuale Besonderheiten 319
I. Die Aufnahme der Strafverfolgung 319
1. Strafantragsbedürfnis 319
2. Einleitung des Strafverfahrens 320
a) Sonderrechte der Interessenverbände 320
b) Besondere Anforderungen des Presserechts an die citation directe 323
II. Verkürzte Verjährungsfristen im Presserecht 324
D. Fazit 327
5. Kapitel: Vergleichende Bewertung der deutschen und französischen Rechtslage 329
A. Gemeinsamkeiten des deutschen und französischen Rechts bei der Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen 329
I. Vergleichbare Vorgehensweise bei der Auslegung von Äußerungen 329
II. Vergleichbare Strukturen der strafrechtlichen Tatbestände und Argumentationsstrukturen 331
1. Keine Bestrafung der Gotteslästerung im engeren Sinn 331
2. Vergleichbare Voraussetzungen der Bestrafung von Volksverhetzungen 332
a) Schutzzweck der Norm 332
b) Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen 332
aa) Tatbestandliche Handlungsalternativen 333
bb) Angriffsgegner 334
cc) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens 335
dd) Subjektive Voraussetzungen 335
ee) Verbreitung volksverhetzender Schriften 336
c) Praktische Anwendung auf religionsfeindliche Äußerungen 336
d) Zusammenfassung 337
3. Vergleichbare Grundstrukturen der Ehrverletzungsdelikte 337
a) Schutzzweck 337
b) Vergleichbare tatbestandliche Voraussetzungen 338
aa) Ehrenrührige Tatsachenbehauptungen und Werturteile als zentrales Element der Ehrverletzungstatbestände 338
(1) Erfordernis der Ehrverletzung 338
(2) Systematik der Ehrverletzungsdelikte 339
(3) Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil 340
bb) Beleidigungsfähigkeit von Personenmehrheiten 342
cc) Straflosigkeit der Behauptung wahrer Tatsachen 344
dd) Rechtfertigung wegen Wahrung berechtigter Interessen und bonne foi 345
ee) Recht zum Gegenschlag und excuse de provocation 347
4. Vergleichbare Strafantragsregelungen 348
III. Zwischenergebnis 348
B. Unterschiede zwischen deutschem und französischem Recht bei der Strafbarkeit religionsfeindlicher Äußerungen 350
I. Zentraler Unterschied: Schutzrichtung religionsbezogener Tatbestände 350
1. Friedensschutz und Ehrschutz 350
a) Bestrafung der friedensstörenden Bekenntnisbeschimpfung 350
b) Qualifizierung der Ehrverletzungsdelikte 351
aa) Ausgestaltung des Qualifikationstatbestands 351
bb) Erweiterung der Ehrverletzung auf Personenmehrheiten 353
c) Zwischenergebnis 355
2. Praktische Folgen aus der unterschiedlichen Schutzrichtung 355
3. Mögliche Ursachen der unterschiedlichen Schutzrichtung 356
a) Laizitätsprinzip als Ursache für den Verzicht auf Bekenntnisschutz 356
b) Unzulässigkeit des délit d'opinion 357
c) Recht auf Nichtdiskriminierung als Ursache der Qualifikationstatbestände 358
4. Übernahme des individuellen Schutzes ins deutsche Recht? 360
a) Legitimation des Bekenntnisschutzes als Ehrdelikt 360
b) Definition zulässiger Kollektivbezeichnungen 361
aa) Legitimation der Ausweitung des Beleidigungsrechts auf Großkollektive 361
bb) Zweckmäßigkeit der Kodifizierung beleidigungsfähiger Personenkollektive 362
c) Strafschärfung bei Nachweis eines Religionsbezugs 363
aa) Legitimation der Strafschärfung 363
bb) Zweckmäßigkeit der Strafschärfung 364
d) Anwendbarkeit der anerkannten Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe 365
e) Besondere Rolle antirassistischer Interessenverbände 366
f) Exkurs: Einführung eines individualschützenden Verbots der Bekenntnisbeschimpfung 368
II. Weitere Besonderheiten des französischen Systems und ihre Bewertung aus deutscher Sicht 369
1. Unterschiede der allgemeinen Grundsätze bei Äußerungsdelikten 370
a) Behandlung mehrdeutiger Aussagen 370
b) Behandlung von Satire und Karikaturen 370
2. Relevante Unterschiede bei den Tatbeständen 373
a) Kein eigener Straftatbestand der Verleumdung 374
b) Unterschiedliche Ausgestaltungen des Wahrheitsbeweises 374
3. Einbeziehung der Straftatbestände in das Presserecht 376
a) Differenzierung von öffentlichen und nicht öffentlichen Äußerungen 376
b) Strafrechtliche Verantwortung im Presserecht 378
c) Prozessuale Garantien des Presserechts 379
aa) Keine Umdeutung zwischen injure und diffamation 379
bb) Verkürzte Verjährungsfristen 381
4. Unterschiedliches Strafmaß 382
III. Fazit 383
6. Kapitel: Ausblick auf die europäische Ebene 384
A. 1. Phase: Weiter Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten 384
B. 2. Phase: Wachsende Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof 388
C. Fazit 391
Ergebnisse 392
Literaturverzeichnis 397
Sachwortregister 439