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Biehler, A. (2017). Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt. Entwicklung, Definition und Durchsetzung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55012-8
Biehler, Anke. Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt: Entwicklung, Definition und Durchsetzung. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55012-8
Biehler, A (2017): Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt: Entwicklung, Definition und Durchsetzung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55012-8

Format

Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt

Entwicklung, Definition und Durchsetzung

Biehler, Anke

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 226

(2017)

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Book Details

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About The Author

Anke Biehler ist Rechtsberaterin beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Genf und dem Referendariat im OLG Bezirk Stuttgart war sie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg/Brsg. Referentin für das Sachgebiet Europa. Für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz arbeitete sie als Delegierte und Rechtsberaterin auf den Philippinen, in der Demokratischen Republik Kongo, in Pakistan und am Hauptsitz in Genf.

Abstract

»The Prohibition of Rape in Armed Conflict«

Rape in armed conflict is a phenomenon as old as war and armed conflict itself. Nevertheless, in many armed conflicts throughout the world rape is still a common, daily practice with devastating consequences for the victims and their societies. This book examines the prohibition of rape in armed conflict as it exists today and which conduct it covers exactly. To this end, the historic development of the prohibition of rape in armed conflict is examined before looking at its significance and definition in international and international criminal law. It is also analysed whether the prohibition of rape in armed conflict is part of customary international humanitarian law and whether it constitutes a peremptory norm of international law (jus cogens). Finally, the book looks on how the prohibition of rape is enforced today.
Gegenstand der Arbeit ist das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt. Anke Biehler behandelt die historische Entwicklung des Verbots im Hinblick auf dessen völkerrechtliche Bedeutung und Definition sowie im Hinblick auf das Problem der Durchsetzung des Verbots. Dazu wird zunächst die historische Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt nachvollzogen. Anschließend wird untersucht, was es völker- und völkerstrafrechtlich im Detail umfasst und welche rechtlichen Möglichkeiten es zu seiner Durchsetzung gibt. Hierbei ist zwischen Durchsetzungsmöglichkeiten auf individual-strafrechtlicher Ebene und auf zwischenstaatlicher Ebene - etwa durch Staatenverantwortlichkeit - zu unterscheiden. Abschließend werden Überlegungen angestellt, ob das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt heute nicht nur als Völkergewohnheitsrecht, sondern auch als $ajus cogens$z anzusehen ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung in den Untersuchungsgegenstand der Arbeit 21
I. Untersuchungsgegenstand 22
II. Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 23
1. Kapitel: Historische Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im Kriegsvölkerrecht (Antike bis zum 1. Weltkrieg) 26
A. Vergewaltigung im antiken Kriegsrecht (ca. 1100 v. Chr.–4./6. Jhd.) 26
I. Kriegsrecht und Kriegspraxis in der Antike 26
1. Vergewaltigung in Kriegsgefangenschaft und Sklaverei 27
2. Vergewaltigungsverbote antiker Feldherre 27
II. Schlussfolgerungen zu kriegsrechtlichen Vergewaltigungsverboten in der Antike 28
B. Vergewaltigung im Kriegsrecht des Mittelalters (ca. 4./6. Jhd.–15. Jhd.) 28
I. Kriegsrecht und Kriegspraxis im europäischen Mittelalte 28
1. Kriegsrecht und Vergewaltigungen während der Kreuzzüge (1096–1270) 29
2. Vergewaltigungsverbote in mittelalterlichen Kriegsordnunge 30
3. Der 100-jährige Krieg (1339–1453) und das Kriegsrecht Richards II. (1385) und Heinrichs V. (1419) 31
4. Exkurs – Das Verfahren gegen den Ritter Peter von Hagenbach (1474) 32
5. Bewertung des kriegsrechtlichen Vergewaltigungsverbots im europäischen Mittelalte 32
II. Das kriegsrechtliche Vergewaltigungsverbot in der Islamischen Welt des Mittelalters 33
C. Die Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im Kriegsrecht der frühen Neuzeit (1494–1648/„Spanisches Zeitalter“) 34
I. Kriegsrecht und Kriegspraxis der frühen Neuzeit 34
II. Das kriegsrechtliche Vergewaltigungsverbot in der Theorie der Völkerrechtsklassiker (15.–18. Jhd.) 35
1. Franciscus de Victoria (1486–1546) 35
2. Francisco Suárez (1548–1617) 36
3. Alberico Gentili (1582–1608) 36
4. Hugo Grotius (1583–1648) 37
D. Die Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im Kriegsrecht zwischen Westfälischem Frieden und Wiener Kongress (1648–1815/„Französisches Zeitalter“) 38
I. Kriegsrecht und Kriegspraxis 38
II. Völkerrechtslehre, insbesondere Emer de Vattel (1714–1767) 38
III. Entwicklung des Vergewaltigungsverbots in der Theorie der Völkerrechtslehre im spanischen und französischen Zeitalte 39
E. Die Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im Kriegsrecht vom Wiener Kongress bis zum 1. Weltkrieg (1815–1914/„Britisches Zeitalter“) 40
I. Das Vergewaltigungsverbot in den Kodifikationen des Kriegsrechts 40
1. Lieber-Code (General Order Nox1E 100/1863) 40
2. Brüsseler Erklärung (1874) 41
3. Haager Landkriegsordnungen von 1899 und 1907 42
II. Vergewaltigung in der Kriegspraxis 43
III. Das Vergewaltigungsverbot in der Völkerrechtslehre des Britischen Zeitalters 43
1. Johann Caspar Bluntschli (1808–1881) 43
2. Friedrich von Martens (1845–1909) 44
3. Oxford Manual (1880) 45
F. Vergewaltigungen und ihre rechtliche Behandlung im 1. Weltkrieg und der Zwischenkriegszeit 45
I. Propagandistisches Ausnutzen von Vergewaltigunge 45
II. Pariser Vorfriedenskonferenz 47
III. Versailler Vertrag und Leipziger Kriegsverbrecherprozesse 48
IV. Entwicklung des kriegsrechtlichen Vergewaltigungsverbots im 1. Weltkrieg 49
V. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen (1929) 50
G. Bewertung und Ergebnisse 50
I. Der völkerstrafrechtliche Schutz vor Vergewaltigung 50
II. Die historische Entwicklung des Vergewaltigungsverbots 52
2. Kapitel: Das Vergewaltigungsverbot im 2. Weltkrieg 54
A. Vergewaltigungen während des 2. Weltkriegs und ihre juristische Aufarbeitung in Europa 54
I. Vorkommen von Vergewaltigungen während des 2. Weltkriegs in Europa 55
1. Vergewaltigungen durch deutsche Soldaten und nationale Strafverfolgung 55
2. Vergewaltigungen durch die Rote Armee 1945 in Deutschland 56
3. Vergewaltigungen anderer Kriegsparteien und nationale Strafverfolgung 59
II. Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg 60
1. Londoner Abkommen und Charta des Internationalen Militärtribunals (1945) 60
2. Vergewaltigung in den Nürnberger Prozesse 61
III. Allied Control Council Law No. 10 63
IV. Bilanz der Verfolgung von Vergewaltigungen im 2. Weltkrieg in Europa 64
B. Vergewaltigungen während des japanisch-chinesischen Krieges (1937–45) und des 2. Weltkriegs im Pazifik und ihre juristische Aufarbeitung 65
I. Vorkommen von Vergewaltigunge 65
1. Die „Vergewaltigung von Nanking“ (1937) 65
2. Vergewaltigungen im Pazifikkrieg 68
II. Die juristische Aufarbeitung der Vergewaltigungen im Pazifikkrieg 68
1. Das Verfahren gegen General Yamashita 68
2. Ein Verfahren in China 69
3. Kriegsverbrechertribunal von Tokio 70
a) Rechtsgrundlage und Statut 70
b) Anklage 71
c) Verteidigung 72
d) Urteil 73
e) Minderheitsvotum Pal 74
III. Problem der „Comfort Women“ 75
IV. Bilanz der Verfolgung von Vergewaltigungen im fernen Oste 76
C. Bewertung und Ergebnisse 77
3. Kapitel: Entwicklung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt nach dem 2. Weltkrieg (seit 1949) 79
A. Humanitär-völkerrechtliche Kodifikationen seit Ende des 2. Weltkriegs 79
I. IV. Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung (1949) 79
1. Artikel 27 80
a) Achtung der Person, der Ehre und der Familienrechte (Art. 27 Absatz I Satz 1 IV. GA) 80
b) Gebot der menschlichen Behandlung (Art. 27 Absatz 1 Satz 2 IV. GA) 81
c) Artikel 27 Absatz 2 IV. GA 83
2. Artikel 32 IV. GA 83
3. Artikel 146 und 147 IV. GA 84
a) Schwere Verletzung im Sinne des Art. 147 IV. GA 85
b) Verpflichtungen des Art. 146 IV. GA 87
4. Gemeinsamer Artikel 3 89
II. III. Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsgefangenen (1949) 91
III. Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen (1977) 92
1. Artikel 76 ZP I 92
2. Artikel 77 ZP I 93
3. Artikel 11 Absatz IV in Verbindung mit Artikel 85 ZP I („schwerer Verstoß“) 93
4. Artikel 75 ZP I 93
5. Martens'sche Klausel (Artikel 1 Absatz II ZP I) 95
IV. Zusatzprotokoll II zu den Genfer Abkommen (1977) 95
B. Menschenrechtliche Vergewaltigungsverbote 96
I. Verhältnis humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte 96
II. Völkermordkonventio 97
III. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte/Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte 101
1. Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 7 IPbpR) 102
2. Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 9 Abs. I Satz 1 IPbpR) 103
3. Schutz der Privatsphäre (Art. 17 IPbpR) 104
IV. Folterkonventio 106
V. Kinderrechtskonventio 107
C. Weiterentwicklung des völkervertragsrechtlichen Vergewaltigungsverbots im humanitären Völkerrecht seit 1949 108
I. Entwicklung des Vergewaltigungsverbots durch die vier Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle 109
II. Defizite des Vergewaltigungsverbots im humanitären Völkerrecht 111
1. Mangelnde Bestimmtheit des Verbots 111
2. Vergewaltigung von Männer 112
III. Revisionsbedürftigkeit des Vergewaltigungsverbots des humanitären Völkerrechts 112
D. Das Vergewaltigungsverbot in bewaffneten Konflikten als Völkergewohnheitsrecht 116
I. Relevanz des Gewohnheitsrechts für ein Vergewaltigungsverbot in bewaffneten Konflikte 116
II. Methodik des Gewohnheitsrechtsnachweises im humanitären Völkerrecht 117
III. Einschlägige Regeln des Gewohnheitsrechts 119
E. Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt als allgemeiner Rechtsgrundsatz 120
4. Kapitel: Das Verbot von Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten seit 1990 und Staatenverantwortlichkeit 122
A. Konzept der Staatenverantwortlichkeit (,state responsibility‘) 123
B. Staatenverantwortlichkeit im humanitären Völkerrecht 124
I. Staatenverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen das Vergewaltigungsverbot im internationalen bewaffneten Konflikt 125
1. Art. 3 IV. Haager Abkommen, Art. 91 ZP I 125
a) Zurechnung 125
b) Rechtsfolge 127
2. Gewohnheitsrechtsstudie des IKRK 128
II. Staatenverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen das Vergewaltigungsverbot im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 128
1. Die völkerrechtswidrige Handlung als Voraussetzung für die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 129
2. Das Vergewaltigungsverbot als ,erga omnes‘-Verpflichtung 130
3. Rechtsfolge bei Verstößen gegen das Vergewaltigungsverbot als Verletzung einer ,erga omnes‘-Verpflichtung 131
III. Verantwortlichkeit von bewaffneten Oppositionsgruppen wegen Vergewaltigung im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 133
C. Die Verletzung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt als schwerwiegende Verletzung zwingender völkerrechtlicher Norme 135
D. Individualansprüche gegen einen verantwortlichen Staat 137
I. Rechtsgrundlage eines individuellen Entschädigungsanspruchs im internationalen bewaffneten Konflikt 137
II. Rechtsgrundlage eines individuellen Entschädigungsanspruchs im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 141
5. Kapitel: Das Verbot von Vergewaltigung in den Statuten der internationalen Ad hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda (seit 1990) 143
A. Die Strafbarkeit von Vergewaltigung nach dem Statut des International Criminal Tribunal for Yugoslavia (ICTY) 143
I. Vergewaltigung als völkerrechtliches Verbrechen nach dem Statut des ICTY 145
1. Schwere Verstöße gegen die Genfer Abkommen (Art. 2) 145
2. Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges (Art. 3) 146
3. Völkermord (Art. 4) 147
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 5) 148
II. Verfahrens- und Beweisregel 149
1. Das Problem des „consent“ – Regel 96 (ii) und (iii) 150
a) ,Consent‘ in der 1. Fassung der Regel 96 150
b) ,Consent‘ in der 2. Fassung der Regel 96 152
c) ,Consent‘ in der 3. Fassung der Regel 96 153
d) ,Consent‘ als Tatbestandsmerkmal oder Verteidigung? 154
2. Die Erforderlichkeit der Bestätigung einer Zeugenaussage – Regel 96 (i) 154
3. Die Unerheblichkeit früheren sexuellen Verhaltens – Regel 96 (iv) 155
B. Die Strafbarkeit von Vergewaltigung nach dem Statut des International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR) 156
I. Vergewaltigung als völkerrechtliches Verbrechen nach dem Statut des ICTR 158
1. Völkermord (Art. 2) 158
2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 3) 159
3. Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der GA und des ZP II (Art. 4) 160
II. Verfahrens- und Beweisregel 160
6. Kapitel: Probleme des Tatbestands der Vergewaltigung in der Rechtsprechung der Ad hoc-Tribunale 162
A. Die völkerstrafrechtliche Definition des Tatbestands der Vergewaltigung 163
I. Akayesu (ICTR – 1998) 164
1. Erwägungen hinsichtlich einer völker‌(straf)‌rechtlichen Definition von Vergewaltigung 164
2. Die konzeptionelle Definition der Vergewaltigung 165
II. Bestätigung der konzeptionellen Definition der Vergewaltigung in Mucić, Delić, Landžo, Delalić (ICTY – 1998) 167
III. Furundziya (ICTY – 1998) 168
1. Die gewohnheitsrechtliche Qualität des Vergewaltigungsverbots und allgemeine Rechtsgrundsätze in der Definition von Vergewaltigung 168
2. Die mechanische Definition der Vergewaltigung 169
IV. Bestätigung der konzeptionellen Definition der Vergewaltigung in Musema (ICTR – 2000) 172
V. Kunarac, Kovač und Vuković (ICTY – 2001/2002) 173
1. Fehlendes Einverständnis (,non-consent‘) des Opfers statt Gewalt, Zwang oder Drohung mit Gewalt (1. Instanz) 173
2. Das Nicht-Einverständnis (,non-consent‘) des Opfers als Tatbestandsmerkmal von Vergewaltigung als völkerrechtlichem Verbrechen (Appeal) 175
VI. Kvočka (ICTY – 2001) 177
VII. Semanza (ICTR – 2003) 178
VIII. Niyitegeka (ICTR – 2003) 179
IX. Stakić (ICTY – 2003/2006) 179
X. Kajelijeli (ICTR – 2003) 180
XI. Kamuhanda (ICTR) – 2004 180
XII. Muhimana (ICTR – 2005) 180
XIII. Gacumbitsi (ICTR – 2004/2006) 182
1. Trial Judgement 182
2. Appeal Judgement 183
XIV. Weitere einschlägige Urteile der Ad hoc-Tribunale 186
B. Gesamtbetrachtung zur Definition des völkerstrafrechtlichen Tatbestands der Vergewaltigung mit Bewertung 187
I. ,Non-consent‘ als Tatbestandselement der Vergewaltigung – Diskussio 188
II. Der Bestimmtheitsgrundsatz in der völkerstrafrechtlichen Definition von Vergewaltigung 192
C. Vergewaltigung als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter, unmenschlicher Behandlung und vorsätzlicher Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit sowie Verfolgung 194
I. Tadić (ICTY – 1997 und 1999) 194
II. Mucić, Delić, Landžo, Delalić (ICTY – 1998) 195
III. Furundziya (ICTY – 1998) 196
IV. Blakić (ICTY – 2000/2004) 197
V. Stakić (ICTR – 2003/2006) 197
VI. Brđanin (ICTY – 2004) 198
VII. Krajinik (ICTY – 2006/2009) 199
VIII. Nyiramasuhuko et al. (ICTR – 2011) 199
IX. Karemera, Ngirumpatse (ICTR – 2012) 200
D. Bewertung der Rechtsprechung zu Vergewaltigung als Folter und unmenschlicher Behandlung sowie vorsätzlicher Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit und Verfolgung 200
E. Vergewaltigung als Völkermord 201
I. Vergewaltigung als Verursachung schwerer körperlicher und seelischer Schäde 201
II. Besonderheiten bei der Verwirklichung des Tatbestandes des Völkermordes durch Vergewaltigung 205
F. Probleme des Opfer- und Zeugenschutzes 205
I. Strafrechtliche Ermittlungen der Anklagebehörde und Prozessökonomie 206
II. Aussagebereitschaft der Opfe 207
III. Re-Traumatisierung durch die Zeugenaussage 208
IV. Der Schutz von Opferzeugen vor und nach dem Hauptverfahre 210
G. Weiterentwicklung und Bewertung der Rechtsprechung der Ad hoc-Tribunale zum Tatbestand der Vergewaltigung 210
I. Strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der Vergewaltigung als völkerrechtlichem Verbreche 210
II. Entwicklung einer geschlechtsneutralen völkerstrafrechtlichen Definition des Tatbestandes 212
III. Das „internationale Element“ als mögliche Lösung des Problems des Nicht-Einverständnisses des Opfers 214
7. Kapitel: Das Vergewaltigungsverbot im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (1998) 216
A. Rechtsgrundlage und Jurisdiktio 216
B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7) 217
I. Vergewaltigung (Art. 7 Abs. 1g-1)) 218
1. Penetratio 219
2. Zwang oder Drohung mit Gewalt oder Zwang 221
II. Sexuelle Sklaverei (Art. 7 Abs. 1g-2)) 222
III. Nötigung zur Prostitution (Art. 7 Abs. 1g-3)) 224
IV. Erzwungene Schwangerschaft (Art. 7 Abs. 1g-4)) 226
V. Jede andere Form von sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere (Art. 7 Abs. 1g-6)) 230
VI. Folter (Art. 7 Abs. 1 e)) 232
VII. Versklavung (Art. 7 Abs. 1 c)) 233
VIII. Der Auffangtatbestand der „anderen unmenschlichen Handlung“ (Art. 7 Abs. 1 k)) 235
C. Kriegsverbrechen (Art. 8) 237
I. Vergewaltigung als Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt (Art. 8 Abs. 2 a) und b)) 239
1. Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft im Sinne des Artikels 7 Abs. 2 Buchstabe f, Zwangssterilisationen oder jede andere Form sexueller Gewalt, die ebenfalls eine schwere Verletzung der Genfer Abkommen darstellt (Art. 8 Abs. 2 b) (xxii)) 239
2. Beeinträchtigung der persönlichen Würde (Art. 8 Abs. 2 b) (xxi)) 240
3. Folter (Art. 8 Abs. 2 a) (ii) 1. Alternative) 240
4. Unmenschliche Behandlung (Art. 8 Abs. 2 a) (ii) 2. Alternative) 242
5. Vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit (Art. 8 Abs. 2 a) (iii)) 242
6. Körperliche Verstümmelung von Personen, die sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befinden (Art. 8 Abs. 2 b) (x)) 243
II. Vergewaltigung als Kriegsverbrechen im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt (Art. 8 Abs. 2 c) und e)) 244
1. Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe f, Zwangssterilisation und jede andere Form sexueller Gewalt, die ebenfalls einen schweren Verstoß gegen den gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Abkommen darstellt (Art. 8 Abs. 2 e) (vi)) 245
2. Folter (Art. 8 Abs. 2 c) (i) 4. Alternative) 246
3. Grausame Behandlung (Art. 8 Abs. 2 c) (i) 3. Alternative) 246
4. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere entwürdigende und erniedrigende Behandlung (Art. 8 Abs. 2 c) (ii) 246
5. Angriffe auf Leib und Leben, insbesondere Verstümmelung (Art. 8 Abs. 2 c) (i) 2. Alternative) 247
6. Körperliche Verstümmelung (Art. 8 Abs. 2 e) (xi)) 247
D. Völkermord (Art. 6) 248
I. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe (Art. 6 lit. b) 248
II. Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen (Art. 6 lit. c) 249
III. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind (Art. 6 lit. d) 250
E. Bewertung der Ausgestaltung des Vergewaltigungsverbots im römischen Statut 251
I. Weiterentwicklung des Vergewaltigungsverbots 251
II. Bestimmtheitsgrundsatz 252
III. Weiterer Einfluss der Rechtsprechung von ICTY und ICTR 252
IV. Geschlechtsneutrale Formulierung der Tatbestände 253
8. Kapitel: Vergewaltigung und sexuelle Gewalt im Verfahrensrecht des Internationalen Strafgerichtshofs 254
A. Zeugenschutz nach dem römischen Statut 256
I. Erscheinens- und Aussageverpflichtung von Zeugen vor dem IStGH 257
II. Opfer- und Zeugenschutz nach Art. 68 259
III. Die Ausgestaltung des Opfer- und Zeugenschutzes für Vergewaltigungsopfer in den Verfahrens- und Beweisregeln des Internationalen Strafgerichtshofs 261
1. Anonymität gegenüber der Öffentlichkeit 262
2. Anonymität gegenüber der Verteidigung 264
3. Beweisverwertungsverbot 266
4. Zeugenschutzprogramm und Langzeitmaßnahme 266
IV. Besondere Beweisregeln in Verfahren wegen sexueller Gewalt 267
1. Die (Nicht-)‌Erforderlichkeit der Bestätigung einer Zeugenaussage (Regel 63) 268
2. Die Zulässigkeit der Frage nach dem ,consent‘ (Regel 70) und der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Entscheidungen hierübe 269
3. Die Relevanz anderweitigen sexuellen Verhaltens (Regel 70 d) und 71) 270
B. Die Beteiligung der Opfer von Vergewaltigungen an Verfahren vor dem IStGH 271
I. Voraussetzung der Zulassung von Opfern als Verfahrensbeteiligte 273
1. Opfer im Sinne der Regel 85 273
2. Betroffenheit persönlicher Interesse 274
3. Ausmaß und Umfang der Opferbeteiligung 276
II. Zulassung von Opfern als Beteiligten zu Verfahren vor dem IStGH 277
1. Notifikatio 277
2. Antrag des Opfers 278
III. Beteiligungsrechte der Opfe 279
1. Recht auf Informatio 279
2. Recht auf Gehö 280
3. Recht auf rechtliche Vertretung 281
C. Wiedergutmachung für Opfer von Vergewaltigungen nach dem römischen Statut 282
I. Voraussetzungen der Wiedergutmachung 283
II. Verfahre 283
III. Die Wiedergutmachungsleistung 284
1. Wiedergutmachung auf individueller oder kollektiver Basis 285
2. Wiedergutmachung durch den Täter oder den Treuhandfonds 285
D. Gesamtbetrachtung der Stellung von Opfern sexueller Gewalt wie Vergewaltigung in Verfahren vor dem IStGH 286
9. Kapitel: Der völkerrechtliche Tatbestand der Vergewaltigung in der Praxis des Internationalen Strafgerichtshofes 289
A. Vergewaltigung und sexuelle Gewalt im Fall Lubanga (Demokratische Republik Kongo) 289
I. Keine Anklagepunkte der sexuellen Gewalt, Vergewaltigung und sexuellen Sklaverei sowie unmenschlicher und grausamer Behandlung 290
II. Vergewaltigung und sexuelle Gewalt im Urteil gegen Lubanga 291
III. Dissenting Opinion by Judge Odio Benito 293
IV. Kritik 294
B. Vergewaltigung und sexuelle Sklaverei in den Verfahren gegen Ngudjolo Chui und Katanga 295
I. Trennung der Verfahren und Freispruch von Ngudjolo Chui 295
II. Freispruch von Katanga bezüglich der Anklagepunkte wegen Vergewaltigung und sexueller Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbreche 296
III. Bewertung des Verfahrens 297
C. Weitere bisherige Anklagen wegen Vorwürfen der Vergewaltigung und der sexuellen Gewalt 299
I. Demokratische Republik Kongo 299
1. Fehlende Bestätigung der Anklage im Fall Mbarushimana 299
2. Ntaganda 302
3. Mudacumura 303
II. Zentralafrikanische Republik 303
III. Uganda 304
IV. Darfur, Suda 304
V. Kenia 305
VI. Elfenbeinküste 307
D. Reparatione 307
E. Ausblick 310
10. Kapitel: Schlussfolgerungen zur Entwicklung, Definition und Durchsetzung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt 312
A. Entwicklung und Stand des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt 312
I. Historische Entwicklung des Vergewaltigungsverbots zum Völkergewohnheitsrecht 312
II. Das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt als jus cogens-Norm 314
B. Der völkerrechtliche Rahmen des Vergewaltigungsverbots und die völkerstrafrechtliche Definition des Tatbestandes 317
I. Die völkerrechtlichen Anforderungen an das Vergewaltigungsverbot im bewaffneten Konflikt 317
II. Die völkerstrafrechtliche Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung 318
C. Durchsetzung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt 319
I. Die Staatenverantwortlichkeit hinsichtlich der Durchsetzung des Vergewaltigungsverbots im bewaffneten Konflikt 320
II. Die völkerstrafrechtliche Durchsetzung auf individueller Ebene 321
III. Individuelle Ansprüche auf Wiedergutmachung bzw. Reparatione 323
D. Ausblick 324
Summary 326
Literaturverzeichnis 329
Stichwortverzeichnis 351