Selbstbedienung in Südwest-Manier

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Selbstbedienung in Südwest-Manier
Die Diätencoups in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine Streitschrift
(2017)
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Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg, für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in München und Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule (heute: Universität) für Verwaltungswissenschaften Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993 bis 1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt.Abstract
Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze - unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung - angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.»Self-Service in Southwest«The most recent blitz-legislation in both states is a prime example of how parliaments regulate their own financial status and - in order to do so without interference - how they eliminate all forms of control. The book provides a thorough analysis taking into account the parliamentary materials as well as constitutional law and comes to the conclusion that both laws are politically and constitutionally untenable.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung: Selbstversorgung im Handstreich – Blitzgesetze in Serie | 11 | ||
B. Der baden-württembergische Diätencoup | 16 | ||
I. Zwei Diätengesetze auf einmal | 16 | ||
II. Vorgeschobene Begründungen, unangemessene Erhöhungen: Kritik der einzelnen Teile der Änderungsgesetze | 18 | ||
1. Zu hohe Entschädigung | 18 | ||
a) Die Diätengesetze von 2008, 2010 und 2011 | 18 | ||
b) Die Wiedereinführung der staatlichen Altersversorgung – Ein Wortbruch | 19 | ||
c) Nachgeschobene Begründungsversuche | 21 | ||
aa) Vergleich von Pro-Kopf-Kosten? – Nicht stichhaltig! | 21 | ||
bb) Vergleich mit anderen Bundesländern? – Hochschaukeln! | 21 | ||
cc) Abdeckung erhöhten Risikos? – Inexistent! | 22 | ||
dd) Ausgleich für Inkompatibilität? – Sinnwidrig! | 23 | ||
ee) Unredliche Argumentation: Stochs Märchenstunde | 23 | ||
ff) Teilzeitabgeordnete – Das Tabu aufbrechen! | 24 | ||
2. Privilegierte Altersversorgung | 26 | ||
3. Willkürlich erhöhte Kostenpauschalen | 27 | ||
a) Die Erhöhung der allgemeinen Kostenpauschale – Eine verdeckte Einkommenserhöhung | 27 | ||
b) Die Erhöhung der Sonder-Kostenpauschalen – Sachlich ebenfalls nicht gerechtfertigt | 29 | ||
c) Die unbegründeten Erhöhungen – Verfassungswidrig | 29 | ||
4. Indirekte Parteienfinanzierung oder Schaffungreiner Versorgungsposten? – Das nahezu verdoppelte Budgetfür Mitarbeiter sowie Werk- und Dienstleistungen | 30 | ||
a) Die Fast-Verdoppelung – Schiere Willkür: Verfassungswidrig | 30 | ||
b) Ohne Kontrolle – Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet | 32 | ||
III. Ignorieren, missachten, verschleppen: Weitere problematische (Nicht-)Regelungendes Abgeordnetengesetzes | 33 | ||
1. Fragwürdige Extragehälter: Funktionszulagen | 33 | ||
a) Verfassungswidrige Regelungen | 33 | ||
b) Politisch fraglich: Die Versorgung von Funktionsträgern | 37 | ||
2. Publikation der Höhe der privaten Einnahmen? – Fehlanzeige! | 38 | ||
3. Gewaltenteilung: Quo vadis? – Regierungsmitgliedernals Abgeordnete | 38 | ||
IV. Cui bono? – Wer von dem Coup profitiert | 40 | ||
1. Ein Projekt der Grünen? | 40 | ||
2. Lottogewinn für grüne Spitzenfunktionäre | 40 | ||
V. Überstürzt, heimlich, in eigener Sache: Kritik des Gesetzgebungsverfahrens | 41 | ||
1. Müssen Abgeordnete über ihre eigenen Gehälter entscheiden? – Ein Vorwand! Die Möglichkeiten von Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid | 41 | ||
2. Schnellverfahren unter Aufhebung der Fristenund fast ohne Debatte | 43 | ||
3. Dreifach verfassungswidrig | 44 | ||
a) Mangelnde Öffentlichkeitskontrolle | 44 | ||
b) Fehlende Begründung und evidente Unrichtigkeit | 46 | ||
c) Ausfertigung der Gesetze: unzulässig | 48 | ||
4. Politische Verantwortung | 49 | ||
a) Für den Schnellschuss | 49 | ||
b) Für das Für-dumm-Verkaufen der Bürgerdurch ungerechtfertigtes Verschieben nach den Wahlen – mit Hilfe einer Kommission | 49 | ||
VI. Zusammenfassung von Kap. B.:Willkür und Maßlosigkeit – Ein Diätencoup unter Missachtungvon Recht und Gesetz | 50 | ||
C. Der rheinland-pfälzische Diätencoup | 55 | ||
I. Die Erhöhung der Entschädigung um 1.000 Euro: beruht auf einer groben Fälschung | 55 | ||
1. Die Neuregelung | 55 | ||
2. Die (Schein-)Begründung für die Erhöhung:Das Grundgehalt als Maßstab | 56 | ||
a) Im Gesetzentwurf | 56 | ||
b) In der Landtagsdebatte | 58 | ||
3. Nullrunden als Ursache für das angebliche Zurückbleibender Entschädigung? | 59 | ||
4. In Wahrheit: kein Nachholbedarffür die Abgeordnetenentschädigung | 59 | ||
5. Diätenerhöhung von A 15- auf A 16-Niveau: erschwindelt | 61 | ||
6. Die Fälschung weiß waschen: ein untauglicher Versuchdes Landtagspräsidenten mithilfe des Wissenschaftlichen Dienstes | 62 | ||
II. Bezüge von Bürgermeistern: kein Maßstab | 64 | ||
III. Altersversorgung | 65 | ||
1. Die bisherige Regelung | 65 | ||
2. Erhöhung der Versorgung um 17,5 Prozent | 67 | ||
a) Achtmal mehr als Rentenversicherte | 67 | ||
b) Wirtschaftlicher Wert der Versorgungserhöhung: 158.000 Euro | 67 | ||
c) Gesamtwert der Versorgung: rund eine Million Euro | 68 | ||
d) Warum die Reform von 2005 abgeblasen wurde | 68 | ||
e) Monatliche Entschädigung von 12.500 Euro | 69 | ||
f) Ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene:nauch sie profitieren | 69 | ||
g) Auch Regierungsmitglieder und pensionierte Beamte profitieren | 69 | ||
3. Altersversorgung: verfassungswidrig | 70 | ||
IV. Erhöhung der Mittel für Abgeordnetenmitarbeiter und Fraktionen: willkürlich gegriffen | 71 | ||
1. Abgeordnetenmitarbeiter | 71 | ||
2. Fraktionen | 71 | ||
3. Verfassungswidrige Funktionszulagen | 72 | ||
V. Beseitigung von Kontrollen | 74 | ||
1. Erhöhung nach der Wahl | 74 | ||
2. Blitzgesetz des politischen Kartells | 74 | ||
3. Wirksame Kontrolle durch die AfD? | 75 | ||
4. Dynamisierung der Entschädigung: verfassungswidrig | 75 | ||
5. Abschieben der Fraktionsmittel in den Haushaltsplan:verfassungswidrig | 76 | ||
VI. Das Gesetzgebungsverfahren: verfassungswidrig | 77 | ||
VII. Wer trägt die Verantwortung für die Täuschung? Wer hat sie ausgeheckt? Wer hat davon gewusst? | 78 | ||
VIII. Volksinitiative | 79 | ||
IX. Zusammenfassung von Kap. C. | 80 | ||
D. Schluss: Ausschaltung aller Kontrollen | 84 | ||
Anhang | 87 | ||
I. Baden-Württemberg – Anlage 1 | 89 | ||
I. Baden-Württemberg – Anlage 2 | 95 | ||
I. Baden-Württemberg – Anlage 3 | 105 | ||
I. Baden-Württemberg – Anlage 4 | 113 | ||
I. Baden-Württemberg – Anlage 5 | 115 | ||
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 6 | 125 | ||
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 7 | 135 | ||
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 8 | 136 | ||
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 9 | 137 | ||
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 10 | 141 | ||
Sachwortregister | 143 |