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Röthel, A. (1997). Grundrechte in der mobilen Gesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48935-0
Röthel, Anne. Grundrechte in der mobilen Gesellschaft. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48935-0
Röthel, A (1997): Grundrechte in der mobilen Gesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48935-0

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Grundrechte in der mobilen Gesellschaft

Röthel, Anne

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 717

(1997)

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Abstract

Der Automobilverkehr hat den Freiheits- und Wohlstandsvisionen unserer hochmobilen und individualistischen Gesellschaft in besonders anschaulicher Form Gestalt verliehen. Zugleich belasten die Folgen der Auto-Mobilität die auf sozialverträgliches Verhalten ausgelegte Freiheitsordnung des Grundgesetzes. In diesem Konflikt um Nutzen und Nachteil der Auto-Mobilität stehen nicht nur Fußgängern und Anwohnern, sondern auch den Autofahrern Grundrechte zur Seite.

Der Mobilitätsgehalt der Grundrechte wird am Beispiel eines flächendeckenden Fahrverbots für den Kraftfahrzeugverkehr untersucht. Dazu wird zunächst ein Blick auf die verwaltungsrechtlichen Instrumentarien und ihre Rechtmäßigkeitsanforderungen geworfen. Am Ende steht die Frage, ob sich die aus den einzelnen Grundrechtsgarantien extrahierten Mobilitätsgehalte zu einer eigenständigen Mobilitätsgewähr, einem »Grundrecht auf Mobilität«, verdichten lassen.

Auto-Mobilität spielt in die Freiheitsgehalte vieler Grundrechtsgarantien hinein. Beschränkungen der Auto-Mobilität können die Eigentumsgarantie, die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, die Berufsfreiheit und nicht zuletzt die allgemeine Handlungsfreiheit berühren. Bei der konkreten Bemessung des Grundrechtsschutzes der Auto-Mobilität treten zentrale Fragen der Grundrechtsdogmatik in den Vordergrund. Die vielfältigen Konkurrenzprobleme verlangen eine überzeugende Radizierung der grundrechtlichen Schutzbereiche. Nach dogmatisch konsequenten und zugleich praktikablen Lösungen rufen der Schutzgehalt und der Schutzumfang des Anliegerrechts, der Begriff des Grundrechtseingriffs sowie die Abgrenzung von Freiheit und Teilhabe. Schließlich rührt die Frage nach einem Grundrecht auf Mobilität als eigenständiger Freiheitsgewähr an die Grenzen der Grundrechtsfortbildung.

Die abschließenden Überlegungen de constitutione ferenda gelangen zu einer rechtspolitischen und verfassungssystematischen Würdigung des Grundrechtsschutzes für die Auto-Mobilität.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Erster Teil: Vorbemerkungen 19
A. Automobilverkehr in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion 19
B. Automobilverkehr als (Grund-)Rechtsproblem 25
Zweiter Teil: Die verwaltungsrechtlichen Instrumente 29
A. Verkehrspolitik auf dem Weg zur „autofreien Innenstadt" 29
B. Verwaltungsrechtliche Grundlagen der „autofreien Innenstadt" 32
I. Immissionsschutzrecht 32
1. Instrumente des gebietsbezogenen Immissionsschutzes (§§ 44 ff. BImSchG) 33
2. Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage von § 40 Abs. 1 und 2 BImSchG 34
II. Straßenverkehrsrecht 35
1. Der ordnungsrechtliche Charakter von § 45 StVO 37
2. Der „Vorbehalt des Straßenrechts" 39
a) Grundsatz 39
b) Einzelne Schlußfolgerungen 40
III. Straßen-und Wegerecht 41
1. Umstufung in Form der Abstufung 41
a) Voraussetzungen und Inhalt einer Abstufung 42
b) Die Sonderregelung im BayStrWG und im SächsStrG 44
2. Nachträgliche Widmungsbeschränkung durch Teileinziehung 45
a) Rechtsgrundlagen 45
b) Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten 46
c) Materielle Voraussetzungen 48
IV. Bauplanungsrecht 51
1. Zum Verhältnis von planungsrechtlicher Ausweisung und straßenrechtlicher Verfügung von Fußgängerbereichen 52
2. Materielle Voraussetzungen 53
V. Ergebnis 54
Dritter Teil: Die Grundrechte der Autofahrer 55
A. Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG 56
I. Autofahren als Nutzung verfassungsgeschützten Eigentums 56
1. Zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentum 56
2. Der grundrechtliche Schutz des Autofahrens als ein Problem der Grundrechtskonkurrenz 58
3. Die „autofreie Innenstadt" als Nutzungsbeschränkung 62
II. Zum eigentumsrechtlichen Schutz der gewerblichen Auto-Mobilität 63
1. Autofahren als gewerbliche Nutzung von Kraftfahrzeugen 65
2. Beschränkungen der Auto-Mobilität als Eingriff in den Unternehmensbestand 65
3. Schutz des Vertrauens auf Fortbestand des Kraftfahrzeugverkehrs in der Innenstadt 68
III. Auto-Mobilität als Ausübung des Anliegerrechts 69
1. Eigentumsrechtlicher Schutz des Anliegerrechts 69
a) Kernbereich und angemessene Grundstücksnutzung 71
b) Grundlinien für die Bestimmung der „angemessenen" Grundstücksnutzung 74
c) Der Kreis der Berechtigten 74
d) Der eigentumsrechtlich geschützte Umfang des Anliegerrechts 75
aa) Das Anliegerrecht der privaten Anlieger 76
(1) Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen 77
(2) Zumutbarkeit der Fußwege 78
(3) Folgerungen 79
bb) Das Anliegerrecht der gewerblichen Anlieger 79
cc) Einzelne Aspekte der Ausgestaltung von Innenstadtsperrungen 82
2. Qualifikation des grundrechtlichen Anliegerschutzes: vom Abwehrrecht zur institutionellen Garantie des Anliegerrechts 83
a) Von der institutionellen Garantie des schlichten Gemeingebrauchs zur institutionellen Garantie des Anliegerrechts 85
b) Übermaßverbot und institutionell gewährleisteter Kernbereich 86
c) Fazit zur Anliegerrechtsprechung des BVerwG: Das „alles oder nichts"-Prinzip 88
3. Verfassungsrechtliche Verwirklichung des Anliegerrechts 89
4. Einfachgesetzliche Verwirklichung des Anliegerrechts 90
B. Freizügigkeit, Art. 11 GG 91
I. Der Schutzgehalt der Freizügigkeit 92
II. Verkehrsmittelfreiheit als „Ausstrahlung" der Freizügigkeit? 93
C. Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG 96
I. Auto-Mobilität im Vorfeld der Versammlung 96
II. Auto-Mobilität als Ausfluß des Straßenbenutzungsrechts von Versammlungen 97
1. Inhalt und Umfang des Straßenbenutzungsrechts: Kraftfahrzeug- Demonstration im Fußgängerbereich 97
2. Schutzwirkung des Straßenbenutzungsrechts 101
a) Der Geltungsanspruch des Straßenrechts 102
b) Exkurs: Der Geltungsanspruch des Straßenverkehrsrechts 103
III. Schlußbemerkung 104
D. Berufsfreiheit, Art. 12 GG 104
I. Schutzbereich 105
1. Auto-Mobilität im Vorfeld der Berufsfreiheit: die Fahrt zur Arbeitsstätte 105
2. Auto-Mobilität als Ausdruck der Berufsfreiheit 107
II. Eingriff in den Schutzbereich 109
1. Eingriffsqualität allgemein ausgesprochener Verkehrsbeschränkungen 110
a) Berufsregelnde Tendenz als Eingriffsvoraussetzung des BVerfG 110
b) Fortführung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für allgemeine Beschränkungen der Auto-Mobilität 111
c) Grundrechtsrelevanter Eingriff in Art. 12 GG auch bei gleichzeitiger Beeinträchtigung von privater und beruflicher Freiheitsausübung 113
aa) Finalität als Kriterium des Grundrechtseingriffs? 113
bb) Der Kreis der Betroffenen als Kriterium für den Grundrechtseingriff? 115
2. Eingriffsstufe 117
III. Die Intensität des Grundrechtsschutzes für die berufliche Auto-Mobilität: zu den Maßstäben der verfassungsrechtlichen Eingriffsrechtfertigung 119
1. Grundrechtskontrolle bei gesetzesgebundenen Exekutivakten: straßenrechtliche Inkorporierung der verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäbe 120
2. Kontrollmaßstab für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit: Stufentheorie oder Übermaßverbot? 122
3. Zur Wirkungsweise des Übermaß Verbots zum Schutz beruflicher Auto-Mobilität gegen Verkehrsgestaltungsentscheidungen 124
a) Geeignetheit 124
aa) Zwecksetzungsfreiheit der Verwaltung für verkehrspolitische Gestaltungsentscheidungen 124
bb) Vereinbarkeit der verkehrspolitischen Zweckoffenheit mit der Zwecksetzungstypik der Stufenlehre 125
cc) Eignung der Innenstadtsperrung zur Verkehrsberuhigung: Verkehrsverlagerung und gerichtliche Kontrolldichte 127
dd) Nachwirkungen des Prognosespielraums: Pflicht zum „Nachfassen" 130
b) Erforderlichkeit 131
aa) Das ordnungsrechtliche Verbot im Vergleich mit weniger zwingenden Handlungsformen 132
bb) Der Anwendungsbereich des Fahrverbots 133
c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 135
aa) Schwere des Eingriffs 135
bb) Zurückdrängung der Auto-Mobilität: Ordnungsziel als öffentliches Interesse oder Selbstzweck? 136
cc) Öffentliche Interessen an der Aufrechterhaltung beruflicher Auto-Mobilität 139
(1) Die Sonderrechte aus § 35 StVO 139
(2) Das öffentliche Interesse am Gelegenheitsverkehr mit Taxen 142
IV. Fazit: Der Grundrechtsschutz für die berufliche Straßennutzung als Einspruchsbefugnis und Aktualisierung der Gemeinwohlpflichtigkeit 145
E. Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG 147
F. Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG 148
I. Anwendbarkeit von Art. 2 Abs. 1 GG 149
1. Sachliche Auffangfunktion des Art. 2 Abs. 1 GG 149
2. Persönliche Auffangfunktion des Art. 2 Abs. 1 GG: Grundrechtsschutz für die berufliche Auto-Mobilität von Ausländern 151
II. Schutzgehalt und Schutzrichtung von Art. 2 Abs. 1 GG 152
1. Unbenannte Ausprägungen des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 152
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 153
b) Das „Grundrecht auf Mobilität" 154
2. Freie Persönlichkeitsentfaltung und allgemeine Handlungsfreiheit: „Reiten im Walde" und Autofahren 155
3. Grundrechtsschutz der Straßennutzung zwischen Freiheit und Teilhabe 158
a) Gemeingebrauch in der Tradition des derivativen Teilhaberechts 159
b) Gemeingebrauch zwischen Freiheit und Teilhabe 160
aa) Freiheit auf der Basis von Teilhabe 160
bb) Gemeingebrauch als „natürliche" Freiheit 161
cc) Unterschiedliche Gewährleistungsdimensionen des Gemeingebrauchs 162
c) Straßennutzung als Grundrechtsvoraussetzung der Fortbewegungsfreiheit 164
aa) Straßennutzung im Spiegel der speziellen Freiheitsgrundrechte 164
bb) Zur Einbeziehung von Grundrechtsvoraussetzungen in den grundrechtlichen Abwehranspruch 165
cc) Straßenbenutzung als von Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Grundrechtsvoraussetzung für die Auto-Mobilität 168
d) Fazit 169
4. Umweltnutzung zwischen Freiheit und Teilhabe 169
5. Nachtrag: „Umweltpflichtigkeit" und „Polizeipflichtigkeit" der Auto- Mobilität? 172
6. Ergebnis 175
III. Zur Einschränkbarkeit der Auto-Mobilität 175
1. Absolute Grenzen für die verkehrspolitische Gestaltungsfreiheit 176
a) Kernbereich privater Lebensgestaltung 176
b) Institutionelle Garantie des Gemeingebrauchs 177
2. Das Übermaßverbot als Schranken-Schranke für Eingriffe in die private Auto-Mobilität 179
a) Grundrechtsschutz der Auto-Mobilität über Art. 2 Abs. 1 GG im Spiegel der Rechtsprechung 179
b) Beschränkungen der Auto-Mobilität in der abstrakten Rechtsgüterabwägung zwischen individuellem Freiheitsanspruch und Gemeinwohl 182
c) Zumutbarkeitserwägungen 183
aa) Zumutbarkeit von Fußwegen 184
bb) Berücksichtigung von Sonderbetroffenheiten: Die Rechtstellung Gehbehinderter 184
G. Resümee: „Autofreie Innenstadt" und Grundrechtsschutz für die Auto- Mobilität 187
Vierter Teil: „Grundrecht auf Mobilität"? 189
A. Grundrechtsschutz für die Auto-Mobilität - eine Bestandsaufnahme 189
I. Grundrechte und Multifunktionalität der Auto-Mobilität 189
II. Auto-Mobilität im Spektrum der grundrechtlichen Schutzbereiche 191
1. Mobilität und Auto-Mobilität im Vorfeld grundrechtlicher Freiheitsausübung 191
2. Grundrechtsschutz für die Auto-Mobilität als Verkehrsmittelwahlfreiheit 193
III. Rechtfertigungsfähigkeit staatlicher Eingriffe in die Auto-Mobilität 194
B. Vom Grundrechtsschutz für die Mobilität zum „Grundrecht auf Mobilität" 195
I. „Grundrecht auf Mobilität" und induktive Grundrechtsbegründung nach Ronellenfitsch 195
II. Begründung neuer Grundrechtsgehalte im Spiegel von Rechtsprechung und Schrifttum 196
1. Methodische Bedenken der Literatur gegen das „Grundrecht auf Mobilität" 197
2. Unbenannte Freiheitsrechte und Grundrechtsfortbildung 199
a) Überblick 199
b) Versuch einer Systematisierung 201
aa) Allgemeine Handlungsfreiheit und „unbenannte" Freiheitsrechte 201
(1) „Unbenannte" Freiheitsrechte und Handlungsbeschreibungen bei Art. 2 Abs. 1 GG 202
(2) „Unbenanntes" Freiheitsrecht auf Mobilität und Autofahren? 204
bb) Grundrechtsschöpfung aus mehreren Grundrechten 205
(1) Das „einheitliche Grundrecht" 206
(2) Zusammenwirken idealkonkurrierender Grundrechte zum „Wirkungsverbund" 207
(3) Verklammerung von Grundrechtsvoraussetzungen 208
c) Ausblick: Grundrecht auf Mobilität de constitutione ferenda? 210
Literaturverzeichnis 213
Sachverzeichnis 241