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Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall

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Hübler, A. (2017). Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55170-5
Hübler, Anna-Katharina Josephine. Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55170-5
Hübler, A (2017): Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55170-5

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Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall

Hübler, Anna-Katharina Josephine

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 227

(2017)

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About The Author

Anna-Katharina Hübler studierte als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes von 2006–2012 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völkerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg). Anschließend promovierte sie als Stipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sowie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für öffentliches Recht (Abt. 2: Völkerrecht und Rechtsvergleichung) bei Prof. Dr. Silja Vöneky an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015–2017 absolvierte Anna-Katharina Hübler ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Abstract

Schwere (Natur)Katastrophen können vom betroffenen Staat häufig nicht autonom bewältigt werden. Die Arbeit untersucht, welche völkerrechtlichen Verhaltensanforderungen im Katastrophenfall für den betroffenen Staat sowie die Staatengemeinschaft gelten. Fremdstaatliche Katastrophenhilfe bedarf danach stets der Zustimmung des betroffenen Staates. Vorbehaltlich regionaler, bilateraler oder bereichsspezifischer multilateraler Abkommen kann eine Hilfeleistungspflicht fremder Staaten de lege lata indes nur bei gravierenden Großkatastrophen mit Opferzahlen im hohen fünfstelligen Bereich oder wirtschaftlichen Schäden im Milliardenbereich angenommen werden. Die Hilfspflicht unterliegt dabei zudem einem mitteilungspflichtigen Kapazitätsvorbehalt. Bei der praktischen Durchführung von Katastrophenhilfe müssen die hilfeleistenden Staaten eine Reihe völkergewohnheitsrechtlich anerkannter Modalitäten beachten, u.a. nach Vorgaben der UN-Völkerrechtskommission.»Duties of States in Disaster Relief from an International Law Perspective«

This thesis analyses the mechanisms of current international law in disaster relief. It outlines the role and legal duties of disaster-affected States before looking at the existence of (customary) legal duties of the international community of States in emergency assistance. Special consideration is paid to human rights law and the efforts of the United Nations, including the International Law Commission's Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disasters.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einführung 23
I. Zunehmende Häufung von extremen Katastrophenfälle 23
II. Die potentiellen Verantwortlichen im Katastrophenfall 25
III. Fehlende Leitlinien in der internationalen Katastrophenhilfe 27
Erster Teil: Internationaler Katastrophenschutz und die Entwicklung eines neuen Teilbereichs des besonderen Völkerrechts 32
A. Herausbildung des Katastrophenhilfevölkerrechts 32
I. Historische Entwicklung des Umgangs mit Katastrophenfälle 32
1. Antike 32
a) Griechenland 34
b) Rom 36
2. Christianisierung im Mittelalter: Gründung souveräner Ritterorden zur Bewältigung humanitärer Aufgaben 38
3. Zeit der Aufklärung und der naturrechtlichen Lehre 40
4. Gründung des Roten Kreuzes im 19. Jahrhundert 41
5. Institutionalisierung: Gründung der International Relief Union (IRU) 1927 45
6. Die Arbeit der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Katastrophenfälle 47
a) United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) 47
b) Erste Maßnahmen und Resolutionen der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe in den 1960er Jahre 50
aa) Resolutionen der UN-Generalversammlung 50
bb) Institutionalisierung der Katastrophenhilfe im UN-System 59
c) „Internationale Dekade für die Verringerung von Naturkatastrophen“ und Fokussierung auf humanitäre Hilfe 63
d) Zusammenfassung 68
7. Sonstige Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe nach dem Zweiten Weltkrieg 69
a) North Atlantic Treaty Organization (NATO) 69
b) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 72
8. Zwischenergebnis: Humanitäre Hilfe in Krieg und Friede 72
II. Anlass und Motivation für die völkerrechtliche Beschäftigung mit dem Bereich der internationalen Katastrophenhilfe im 21. Jahrhundert 74
1. Rechtliche Vernachlässigung der internationalen Katastrophenhilfe in der Vergangenheit 74
2. Entstehung eines neuen Rechtsgebiets in Gestalt des Katastrophenhilfe- bzw. -schutzvölkerrechts im 21. Jahrhundert 76
3. Zusammenfassung 77
B. Definition und Feststellung des völkerrechtlichen Katastrophenfalles 79
I. Definition des Katastrophenfalles 79
1. Allgemeiner Sprachgebrauch 80
2. Definition anhand von Art und Ursache der Katastrophe 82
a) Wesenskern des Katastrophenbegriffs: Beschränkung auf Naturkatastrophen 82
b) Plötzliche und sich langsam entwickelnde Naturkatastrophe 87
c) Erweiterte Begriffsbestimmung: Mit Naturkatastrophen vergleichbare Fallkonstellatione 91
aa) Katastrophen natürlichen Ursprungs, für deren Entstehung Menschen mitursächlich waren oder gewesen sein könne 91
bb) Industrieunfälle, technische Unfälle, Zwischenfälle und Störunge 94
cc) (Internationale) bewaffnete Konflikte 96
(1) Internationale bewaffnete Konflikte 96
(2) Nicht-internationale bewaffnete Konflikte 99
(3) Interne Unruhen und Spannunge 101
dd) Wirtschaftliche und politische Krise 106
ee) Flüchtlingskrise 108
ff) Terrorismus 108
gg) Zwischenergebnis 110
3. Indikatoren zur Bestimmung von Wirkung und Effekt der Katastrophe 111
a) Ausmaß der negativen Folgen der Katastrophen 111
aa) Geographische Verteilung der Schäden: Internationalität des Katastrophenfalles 112
bb) Leidtragende der Katastrophe 113
cc) Schadenseintritt vs. Gefährdungslage 114
dd) Quantität der Schäden 116
b) Negativabgrenzung: Fehlende Kapazität des Staates, die Katastrophe eigenständig zu bewältigen 122
c) Auswirkungen der Katastrophe auf die Gesellschaft 125
d) Bestimmung anhand existierender vergleichbarer Begriffe für Notlage 126
aa) Katastrophe als Anwendungsfall von force majeure im Sinne von Art. 23 der Artikel der ILC zur Staatenverantwortlichkeit bzw. als allgemeiner Rechtsgrundsatz im Sinne von rArt. 38 lit. c IGH-Statut 126
bb) Katastrophe als Fall des öffentlichen Notstands im Sinne von Art. 15 EMRK 129
cc) Katastrophe als Fall des öffentlichen Notstands im Sinne von Art. 4 IPbpR 130
e) Zwischenergebnis 131
4. Arbeitshypothese zur Definition des Katastrophenfalles 132
5. Eingrenzung der internationalen Katastrophenhilfe ratione temporis 133
6. Ergebnis 135
II. Befugnis zur Feststellung des Vorliegens eines Katastrophenfalles 137
C. Rechtsverbindlichkeit der gegenseitigen Katastrophenhilfe – das Katastrophenhilfevölkerrecht als Untersuchungsgegenstand bei der Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht 139
I. Internationale Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur (Art. 38 Abs. 1 lit. a IGH-Statut) 140
II. Internationales Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung (Art. 38 Abs. 1 lit. b IGH-Statut) 145
1. Grundsätze 145
2. Quellen zur Feststellung der Staatenpraxis 147
3. Rechtsüberzeugung (opinio iuris) 149
4. Soft law: Relevanz für die Feststellung von Völkergewohnheitsrecht oder Rechtsquelle eigener Art? 150
a) Definition 150
b) Wichtige soft law Instrumente der internationalen Katastrophenhilfe 154
c) Private Rechtsetzung als soft law? 160
5. Zwischenfazit 162
III. Von den Kulturvölkern anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut) 163
IV. Richterliche Entscheidungen und die Lehrmeinung der fähigsten Völkerrechtler als Hilfsmittel für die Feststellung von Rechtsnormen (Art. 38 Abs. 1 lit. d IGH-Statut) 164
V. Ergebnis 168
Zweiter Teil: Verhaltenspflichten des betroffenen Staates im Katastrophenfall 169
A. Innerstaatliche Pflicht zur Katastrophenhilfe 169
I. Dogmatische Herleitung der Verhaltens- und Schutzpflichten des betroffenen Staates gegenüber der Bevölkerung 170
1. Primäre Rolle des Staates im Katastrophenfall 170
a) Herleitung aus dem Prinzip der Souveränität 170
b) Völkergewohnheitsrechtliche Verankerung 172
2. Inhalt der primären Rolle des betroffenen Staates im Katastrophenfall – originäre Schutzpflichten gegenüber der Zivilbevölkerung 177
a) Menschenrechtliche Verträge und ihre Vorgaben für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall 178
aa) Verpflichtung zum Schutz des Lebens 178
bb) Schutz der Gesundheit und Recht auf Nahrung und Wasse 182
cc) Besondere Gewährleistungen im Katastrophenfall 186
b) Völkergewohnheitsrechtlich verankerte menschenrechtliche Vorgaben für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall 187
c) Ein Menschenrecht auf humanitäre Hilfe im Katastrophenfall? 187
d) Responsibility to Protect? 193
e) Kooperationspflicht 196
f) Analoge Anwendung des humanitären Völkerrechts? 199
g) Zwischenergebnis 200
II. Aufgaben des betroffenen Staates im Katastrophenfall: Gefahrenabwehr – Katastrophenschutz – Katastrophenhilfe 201
B. Pflicht des betroffenen Staates zur subsidiären ­Inanspruchnahme externer Katastrophenhilfe 204
I. Pflicht des betroffenen Staates, internationale humanitäre Hilfe anzuforder 205
1. Völkerrechtliche Bindungswirkung 206
a) Pflicht, internationale Akteure um Hilfe zu ersuchen, als Bestandteil der völkerrechtlich bindenden Pflicht zum Schutz der Menschenrechte der Bevölkerung 206
b) Pflicht, internationale Akteure um Hilfe zu ersuchen, als Norm des Völkergewohnheitsrechts 208
aa) Staatenpraxis 208
(1) Völkerrechtliche Verträge 208
(2) Praxis begründende Handlungen und Unterlassungen von Staate 209
bb) Opinio iuris 212
(1) Nationale Katastrophenschutzgesetze 212
(2) Staatenäußerungen bei Internationalen Organisationen und vor internationalen Ausschüssen 214
(3) Soft law 217
cc) Rechtserkenntnisquellen – Art. 38 Abs. 1 lit. d IGH-Statut 219
2. Zwischenergebnis 220
3. Voraussetzungen de lege ferenda für die Auslösung einer Pflicht, internationale Akteure um Hilfe zu ersuche 220
4. Normativer Gehalt de lege ferenda 223
5. Beweismöglichkeite 227
6. Ergebnis 229
II. Pflicht zur Hilfsannahme und zum Einlass von fremden Staaten, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen nicht-staatlichen Akteuren in das Land 229
1. Grundsatz der Zustimmungspflichtigkeit externer Katastrophenhilfe 229
2. Rechtsverbindlichkeit einer Pflicht, fremde Hilfe anzunehmen 230
3. Modifikation der Zustimmungspflicht: Verbot der willkürlichen Zustimmungsverweigerung 231
4. Inhalt der de lege ferenda bestehenden Pflicht, Hilfsangebote nicht willkürlich abzulehne 234
a) Fehlende Notwendigkeit fremder Hilfe 236
b) Mangelhafte Hilfsangebote 237
aa) Überblick über die Ablehnung von Hilfsangeboten als mangelhaft 238
bb) Völkerrechtliche Zulässigkeit der angeführten Mängel – Vergleich mit anderen Bereichen des Völkerrechts 240
cc) Anwendung anderer Bereiche des Völkerrechts auf das Katastrophenhilfevölkerrecht 244
c) Sonstige abwägungs- und ermessensrelevante Gründe 246
aa) Generelle Willkürklassifikation bei dominierender politischer Motivation für die Ablehnung der fremden Hilfe 246
(1) Myanma 246
(2) Nordkorea 249
(3) Pakistan 251
(4) Indie 251
(5) Afrika 253
(6) Zwischenfazit 254
bb) Abwägung im Einzelfall 254
d) Fehlende Angabe von Gründen für die Verweigerung der Zustimmung 255
e) Angabe von unzutreffenden Gründen für die Verweigerung der Zustimmung 256
f) Fazit 257
5. Ergebnis 257
III. Sonstige Verhaltenspflichten gegenüber fremden Staaten, Nichtregierungsorganisationen und nicht-staatlichen Akteuren 258
1. Faktische Probleme der Helfer im Katastrophenfall 258
2. Verhaltenspflichten des Hilfe empfangenden Staates 260
a) Schutz des Hilfspersonals 260
b) Effektive und zeitnahe Durchführung der Hilfsmaßnahme 262
3. Ergebnis 267
C. Rechtsfolgen von Verhaltenspflichtverletzungen durch den betroffenen Staat 268
I. Anwendung der Normen über die Staatenverantwortlichkeit 269
II. Unterlassene Hilfeleistung gegenüber der eigenen Bevölkerung als völkerrechtliches Delikt 269
III. Sanktionen durch internationale Organisationen, insbesondere Befugnisse des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel VI und Kapitel VII der UN-Charta 272
1. Einordnung einer Katastrophe als Situation, die geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden (Kapitel VI UN-Charta) 272
a) Feststellung der Gefährdungssituation im Sinne von Art. 33 UN-Charta 272
b) Reaktionsmöglichkeite 273
2. Einordnung einer Katastrophe als Bedrohung oder Bruch des Friedens im Sinne von Art. 39 UN-Charta (Kapitel VII UN-Charta) 274
a) Feststellung der Bedrohung oder des Bruches des Friedens im Sinne von Art. 39 UN-Charta 274
b) Reaktionsmöglichkeite 276
IV. Anwendbarkeit der Responsibility to Protect? 277
V. Duldungspflicht einer humanitären Intervention durch die Staatengemeinschaft 279
VI. Unterlassene Hilfeleistung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Maßgabe des IStGH-Statuts 280
1. Handlung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut 281
a) Vorsätzliche Tötung (Art. 7 Abs. 1 lit. a) IStGH-Statut) 281
b) Ausrottung (Art. 7 Abs. 1 lit. b) IStGH-Statut) 284
c) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung (Art. 7 Abs. 1 lit. d) IStGH-Statut) 286
d) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaften aus politischen oder anderen als unzulässig anerkannten Gründen (Art. 7 Abs. 1 lit. h) IStGH-Statut) 286
e) Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art (Art. 7 Abs. 1 lit. k) IStGH-Statut) 287
2. Ausgedehnter oder systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung 288
3. Kenntnis des Angriffs 290
4. Fallbeispiel: Subsumtion unter Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut im Falle des Umgangs der myanmarischen Militärregierung mit Zyklon Nargis 291
a) Fehlende Gerichtsbarkeit des IStGH 291
b) Beweissituatio 292
aa) Erforderliches Beweismaß 292
bb) Beweislage 292
c) Täte 295
aa) Haftung der Untergebenen (Subsumtion unter Art. 7 IStGH-Statut) 295
(1) Verwirklichungsmöglichkeiten von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut (Objektiver Tatbestand und Tathandlung) 295
(a) Mord und Ausrottung (Art. 7 Abs. 1 lit. a) und lit. b) IStGH-Statut) 295
(b) Vertreibung und zwangsweise Überführung (Art. 7 Abs. 1 lit. d IStGH-Statut) 296
(c) Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art (Art. 7 Abs. 1 lit. k IStGH-Statut) 298
(d) Verfolgung (Art. 7 Abs. 1 lit. h IStGH-Statut) 300
(2) Systematischer oder weitreichender Angriff 300
(3) Subjektiver Tatbestand 300
(4) Rechtfertigungsmöglichkeite 301
bb) Haftung der militärischen Befehlshaber (Art. 28 IStGH-Statut) 302
5. Ergebnis 302
VII. Zusammenfassung 303
3. Teil: Verhaltenspflichten der Staatengemeinschaft 304
A. Dogmatische Grundlagen potentieller Verhaltenspflichten der Staatengemeinschaft 304
I. Solidarität 304
1. Abstrakte Definitionsansätze des Solidaritätsbegriffes 306
2. Völkerrechtlicher Aussagegehalt des Solidaritätsbegriffes 307
a) Solidarität als Zustand 308
b) Solidarität als Prinzip 309
aa) Auslegungshilfe für bestimmte Bereiche des Besonderen Völkerrechts 310
bb) Auslegungshilfe für das gesamte Völkerrecht als Kooperationsregime 311
c) Solidarität als Menschenrecht 312
d) Solidarität als Wert 313
e) Zwischenergebnis 314
3. Materielle Bindungskraft des „Solidaritätsprinzips“ 314
a) Staatenpraxis (Muster der Solidarisierung) 315
b) Fehlende Rechtsüberzeugung 317
4. Zwischenergebnis 319
II. Kooperationsprinzip im Völkerrecht 320
III. Courtoisie 322
IV. Responsibility to Protect 324
V. Menschenrechte 324
VI. Ergebnis 325
B. Spezifische Verhaltenspflichten der Staatengemeinschaft 325
I. Völkerrechtliche Rechte der Staatengemeinschaft im Verhältnis zu dem betroffenen Staat 325
1. Recht der Staatengemeinschaft und Internationaler Organisationen, dem betroffenen Staat Hilfe anzubiete 325
2. Recht, den eigenen Staatsangehörigen auf dem Staatsgebiet des betroffenen Staates Hilfe zu leiste 329
II. Völkerrechtliche Pflichten der Staatengemeinschaft gegenüber dem betroffenen Staat 331
1. Einordnung der Pflicht, von Katastrophen betroffenen Staaten Hilfe anzubieten und zu leisten, als Norm des Völkervertragsrechts 332
a) Verpflichtungen von Staate 332
aa) Allgemeine völkerrechtliche Verträge 332
bb) Multilaterale Verträge auf dem Gebiet des Katastrophenhilfevölkerrechts 332
cc) Sonderfall: Bereichsspezifische Verträge, die sich auf Katastrophen außerhalb jedweden Staatsgebietes beziehe 334
dd) Zwischenergebnis zum völkervertraglichen Stand von Hilfspflichten der Staatengemeinschaft 336
b) Verpflichtungen von Internationalen Organisationen: Institutionalisierte Herangehensweise an Katastrophe 337
2. Einordnung der Pflicht, von Katastrophen betroffenen Staaten Hilfe anzubieten und zu leisten, als Norm des Völkergewohnheitsrechts 342
a) Staatenpraxis 342
aa) Völkerrechtliche Verträge 342
bb) Praxis begründende Handlungen und Unterlassungen von Staate 343
(1) Fallbeispiele für die zahlenmäßige Beteiligung der Staatengemeinschaft bei der Katastrophenhilfe im Zeitraum 2004 bis 2014 343
(a) Tsunami in Südostasien 2004 343
(b) Hurrikan Katrina in den Vereinigten Staaten von Amerika 2005 345
(c) Erdbeben in Kaschmir 2005 347
(d) Zyklon Nargis in Myanmar 2008 347
(e) Erdbeben in Haiti 2010 348
(f) Überflutungen in Pakistan 2010 349
(g) Tsunami und Erdbeben in Fukushima / Japan 2011 350
(h) Ebola-Epidemie in Westafrika 2014 351
(i) Erdbeben in Nepal im April und Mai 2015 351
(j) Regional begrenzte Katastrophenfälle ohne extrem hohe Opferzahle 352
(2) Analyse und Zwischenergebnis 355
(a) Vergleichbarkeit der bestehenden Staatenpraxis unter Berücksichtigung des Schadensausmaßes 355
(b) Kontraindikationen gegen eine einheitliche Staatenpraxis 357
(c) Zwischenergebnis 358
b) Opinio iuris 359
aa) Staatenäußerungen bei internationalen Organisationen und vor internationalen Ausschüsse 359
bb) Soft law 361
cc) Zwischenergebnis 362
c) Rechtserkenntnisquellen zur Feststellung von Völkergewohnheitsrecht, Art. 38 Abs. 1 lit. d IGH-Statut 362
d) Ergebnis 364
3. Etablierung einer Pflicht, Hilfsanfragen des betroffenen Staates mit der gebotenen Sorgfalt und ermessensfehlerfrei zu prüfe 366
a) Originäre völkergewohnheitsrechtliche Pflicht zur ermessensfehlerfreien Reaktio 366
b) Aus dem Solidaritätsprinzip und Kooperationsprinzip abgeleitete Pflicht zur ermessenfehlerfreien Reaktio 367
c) Parameter, die bei der Entscheidung über Art und Umfang der Hilfeleistung relevant sind und die zudem zur Abwendung einer bestehenden Hilfspflicht führen könne 368
4. Abschließende Bewertung 371
III. Verhaltenspflichten bei der Durchführung der zwischenstaatlichen Hilfe 372
1. Einhaltung der Gesetze des betroffenen Staates und Relevanz sonstiger humanitärer Grundsätze 373
a) Grundsatz: Organisationsverantwortung des betroffenen Staates 373
b) Geltung weiterer humanitärer Grundsätze 374
aa) Humanität 375
bb) Neutralität 376
cc) Unparteilichkeit 377
dd) Nichtdiskriminierung 378
ee) Ergebnis 380
(1) Fehlende Staatenpraxis 380
(2) Geltung als allgemeine Rechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut 381
(3) Praktischer Aussagegehalt des Humanitäts- und Nichtdiskriminierungsgrundsatzes 382
(4) Konflikt zwischen den Anordnungen des betroffenen Staates und den humanitären Grundsätzen – Fallbeispiel 384
2. Sonderfall: Einsatz von militärischen Streitkräften oder Kräften zur Zivilverteidigung 393
3. Konsequenzen bei der Verletzung von Verhaltenspflichten in Ausführung von Hilfsmaßnahmen, insbesondere Haftungsfrage 397
IV. Ergebnis 399
4. Teil: Aktuelle Entwicklungen, Zusammenfassung und Ausblick 401
A. Evaluation der Kodifikationsbemühungen der International Law Commission unter Berücksichtigung der Arbeit der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes 401
I. Überblick über die Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disasters durch die International Law Commissio 402
1. Zielsetzung und Entstehungsprozess 402
2. Inhalt 404
II. Überblick über die Guidelines for the Domestic Facilitation and Regulation of International Disaster Relief and Initial Recovery Assistance der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes 406
1. Zielsetzung und Entstehungsprozess 406
2. Inhalt 407
III. Evaluation der Arbeit der ILC unter Berücksichtigung der unter Berücksichtigung der Arbeit der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes 408
1. DAPPED: Kritik an Struktur und äußerer Form 408
2. DAPPED: Kritik an der inhaltlichen Konzeptio 409
3. Kritik am Gesamtkonzept und dessen potentieller Wirkung auf die internationale Katastrophenhilfe unter Berücksichtigung der IFRK-Guidelines 414
4. Zusammenfassung 416
B. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick auf zukünftige Entwicklunge 417
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 417
1. Überblick 417
2. Verhaltenspflichten des betroffenen Staates 418
a) Völkergewohnheitsrechtlich geltende Verhaltenspflichten 418
b) De lege ferenda wünschenswerte Verhaltenspflichte 420
c) Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen verbindliche Verhaltenspflichte 420
3. Verhaltenspflichten der Staatengemeinschaft 421
a) Pflicht zur Hilfeleistung in extremen Katastrophenfälle 421
b) Pflicht zur ermessensfehlerfreien Prüfung 422
c) Operative Verhaltenspflichte 422
II. Ausblick auf zukünftig zu untersuchende Schwerpunkte bei der Auseinandersetzung mit dem Katastrophenhilfevölkerrecht 422
Annex 426
Übersicht über die Regelungen der DAPPED und IFRK-Guidelines 426
Literaturverzeichnis 452
I. Gerichtsentscheidunge 452
II. Literatu 455
Stichwortverzeichnis 469