Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern
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Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 346
(2017)
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Naemi Groh studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Sydney in Australien mit dem Schwerpunkt »Arbeit, Wirtschaft und Soziales«. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung im Jahr 2012 promovierte sie bei Prof. Dr. Matthias Jacobs und war währenddessen als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlichen Boutique-Kanzlei tätig. Im Laufe ihres Referendariats von Februar 2015 bis Juni 2017 absolvierte sie unter anderem Stationen beim Hanseatischen Oberlandesgericht und in den Arbeitsrechts-Abteilungen zweier internationaler Kanzleien. Ende 2016 wurde ihre Promotion mit dem Kliemt & Vollstädt Dissertationspreis ausgezeichnet.Abstract
Die Einigungsstelle ist ein besonderes betriebsverfassungsrechtliches Konfliktlösungsorgan, das gemäß § 76 BetrVG »Meinungsverschiedenheiten« zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat »beilegen« soll. Die praktische Bedeutung der Einigungsstelle ist enorm. Für den Arbeitgeber und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer kann es gravierende Auswirkungen haben, wenn der Einigungsstelle Fehler unterlaufen. Hat sie zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsänderung über einen Sozialplan zu entscheiden, kann es durchaus um Beträge in Millionenhöhe gehen. Verursachen solche Fehler der Einigungsstelle einen Schaden, stellt sich die Frage, ob die Mitglieder der Einigungsstelle hierfür haften müssen. Diese Frage ist in all ihren Facetten bislang wissenschaftlich nicht hinreichend untersucht worden. Die Autorin hat mit ihrer Arbeit die entsprechenden Forschungslücken geschlossen und ein in sich stimmiges und kohärentes Haftungsmodell für die Mitglieder der Einigungsstelle entwickelt.»The Liability of Members of Conciliation Boards«The Conciliation Board is a special conflict resolution body in German Works Constitution Law. According to Section 76 of the German Works Constitution Act it is supposed to »settle disagreements« between the Employer and the Works Council. If a mistake of the conciliation board causes damage, the question arises whether the board members can be held liable for that damage. The author answers this question and develops an internally consistend and coherent liability model for the board members.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
A. Einleitung | 25 | ||
I. Aktueller Stand der Diskussion | 26 | ||
1. Rechtsprechung | 26 | ||
2. Literatur | 26 | ||
3. Fazit | 29 | ||
II. Gang der Untersuchung | 30 | ||
III. Zentrale Begriffe | 30 | ||
1. Haftung | 31 | ||
2. Einigungsstelle | 32 | ||
3. Einigungsstellenmitglieder | 32 | ||
4. Betriebspartner / Betriebsparteien / Parteien / Seiten | 33 | ||
5. Geschädigter | 33 | ||
B. Allgemeiner Teil: Die Einigungsstelle | 34 | ||
I. Rechtsnatur der Einigungsstelle | 34 | ||
1. Organ der Betriebsverfassung | 34 | ||
2. Gericht oder Verwaltungsbehörde? | 36 | ||
II. Zuständigkeit der Einigungsstelle | 37 | ||
1. Erzwingbare Einsetzung | 38 | ||
2. Freiwillige Einsetzung | 39 | ||
3. Zur Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten | 41 | ||
III. Zusammensetzung und Bildung der Einigungsstelle | 42 | ||
1. Mitglieder der Einigungsstelle | 42 | ||
2. Verfahren zur Errichtung der Einigungsstelle | 45 | ||
IV. Rechte und Pflichten der Einigungsstellenmitglieder | 47 | ||
1. Weisungsfreiheit | 48 | ||
2. Behinderungs- und Benachteiligungsverbot | 48 | ||
3. Allgemeine Geheimhaltungspflicht | 49 | ||
4. Wesentliche Leistungspflichten | 49 | ||
V. Verfahren vor der Einigungsstelle | 51 | ||
1. Initiierung des Verfahrens | 51 | ||
2. Durchführung des Verfahrens | 52 | ||
3. Beschlussfassung | 58 | ||
VI. Streitigkeiten während des Einigungsstellenverfahrens | 61 | ||
1. Über die Besetzung der Einigungsstelle | 61 | ||
2. Über die Zuständigkeit der Einigungsstelle | 63 | ||
VII. Einigungsstellenspruch | 65 | ||
1. Zu beachtende rechtliche Grenzen | 65 | ||
2. Wirkung des Einigungsstellenspruches | 68 | ||
3. Rechtsnatur des Einigungsstellenspruches | 69 | ||
4. Überprüfung des Einigungsstellenspruches | 73 | ||
VIII. Kosten der Einigungsstelle | 79 | ||
1. Grundsatz: Kostentragung durch den Arbeitgeber | 79 | ||
2. Insbesondere: Vergütung der Einigungsstellenmitglieder | 80 | ||
3. Streitigkeiten | 81 | ||
IX. Zusammenfassung | 82 | ||
C. Besonderer Teil: Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern | 85 | ||
I. Denkbare Konstellationen für eine Haftung | 85 | ||
1. Fehler im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung | 85 | ||
2. Verfahrensfehler | 88 | ||
3. Erlass eines fehlerhaften Einigungsstellenspruches | 92 | ||
4. Verletzung von Nebenpflichten | 96 | ||
II. Notwendigkeit der rechtlichen Prüfung einer Haftung | 100 | ||
1. Höhe des drohenden Schadens | 101 | ||
2. Mögliche Verantwortlichkeit der Einigungsstellenmitglieder | 102 | ||
3. Mangelnde gesetzliche Regelung der Haftung von Einigungsstellenmitgliedern | 103 | ||
III. Rechtsstellung der Einigungsstellenmitglieder als Ausgangspunkt | 103 | ||
1. Einordnungsversuche in Rechtsprechung und Literatur | 103 | ||
2. Vertragliches Schuldverhältnis zwischen Einigungsstellenmitglied und Arbeitgeber | 115 | ||
3. Fazit | 182 | ||
V. Mögliche Anspruchsgrundlagen für eine Haftung | 183 | ||
1. Unzureichende Auseinandersetzung mit der Haftungsfrage in Rechtsprechung und Literatur | 183 | ||
2. Vertragliche und deliktische Haftung aller Einigungsstellenmitglieder | 190 | ||
3. Fazit | 256 | ||
V. Konkrete Voraussetzungen einer Haftung nach §§ 280 ff. BGB | 257 | ||
1. Pflichtverletzung | 257 | ||
2. Vertretenmüssen | 278 | ||
3. Kausalität | 313 | ||
4. Schaden | 324 | ||
5. Mitverschulden des Arbeitgebers | 334 | ||
6. Ausschluss des Schadensersatzanspruches in Fällen eines nur erzwingbaren Schuldverhältnisses? | 350 | ||
VI. Folgen einer Haftung mehrerer Einigungsstellenmitglieder | 352 | ||
1. Entstehung einer Gesamtschuld zwischen haftenden Einigungsstellenmitgliedern | 352 | ||
2. Regressansprüche des in Anspruch genommenen Einigungsstellenmitglieds | 354 | ||
VII. Rechtsweg für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche | 356 | ||
1. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte | 356 | ||
2. Zuständigkeit der Arbeitsgerichte | 356 | ||
VIII. Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess | 357 | ||
1. Beweislastumkehr gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB | 357 | ||
2. Übertragung auf das Einigungsstellenverfahren | 358 | ||
IX. Zusammenfassung | 364 | ||
D. Praxishinweise: Empfehlungen für Einigungsstellenmitglieder | 370 | ||
I. Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung | 370 | ||
1. Schutz durch „natürliche Haftungsbeschränkungen“ | 370 | ||
2. Zusätzliche Minimierung des Haftungsrisikos durch vertragliche Haftungsbeschränkung | 371 | ||
3. Formulierungsbeispiel | 371 | ||
II. Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung | 373 | ||
1. Maximaler Schutz durch Versicherungsabschluss | 373 | ||
2. Geltungsbereich bereits bestehender Berufshaftpflichtversicherungen? | 375 | ||
III. Zusammenfassung | 375 | ||
E. Ausblick | 376 | ||
I. De lege lata | 376 | ||
II. De lege ferenda | 376 | ||
1. Entwurf eines § 76 Abs. 9 BetrVG | 376 | ||
2. Erläuterungen | 377 | ||
F. Ergebnisse | 379 | ||
Literaturverzeichnis | 381 | ||
Sachwortregister | 401 |