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Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern

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Groh, N. (2017). Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55238-2
Groh, Naemi. Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55238-2
Groh, N (2017): Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55238-2

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Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern

Groh, Naemi

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 346

(2017)

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About The Author

Naemi Groh studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Sydney in Australien mit dem Schwerpunkt »Arbeit, Wirtschaft und Soziales«. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung im Jahr 2012 promovierte sie bei Prof. Dr. Matthias Jacobs und war währenddessen als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer arbeitsrechtlichen Boutique-Kanzlei tätig. Im Laufe ihres Referendariats von Februar 2015 bis Juni 2017 absolvierte sie unter anderem Stationen beim Hanseatischen Oberlandesgericht und in den Arbeitsrechts-Abteilungen zweier internationaler Kanzleien. Ende 2016 wurde ihre Promotion mit dem Kliemt & Vollstädt Dissertationspreis ausgezeichnet.

Abstract

Die Einigungsstelle ist ein besonderes betriebsverfassungsrechtliches Konfliktlösungsorgan, das gemäß § 76 BetrVG »Meinungsverschiedenheiten« zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat »beilegen« soll. Die praktische Bedeutung der Einigungsstelle ist enorm. Für den Arbeitgeber und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer kann es gravierende Auswirkungen haben, wenn der Einigungsstelle Fehler unterlaufen. Hat sie zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsänderung über einen Sozialplan zu entscheiden, kann es durchaus um Beträge in Millionenhöhe gehen. Verursachen solche Fehler der Einigungsstelle einen Schaden, stellt sich die Frage, ob die Mitglieder der Einigungsstelle hierfür haften müssen. Diese Frage ist in all ihren Facetten bislang wissenschaftlich nicht hinreichend untersucht worden. Die Autorin hat mit ihrer Arbeit die entsprechenden Forschungslücken geschlossen und ein in sich stimmiges und kohärentes Haftungsmodell für die Mitglieder der Einigungsstelle entwickelt.»The Liability of Members of Conciliation Boards«

The Conciliation Board is a special conflict resolution body in German Works Constitution Law. According to Section 76 of the German Works Constitution Act it is supposed to »settle disagreements« between the Employer and the Works Council. If a mistake of the conciliation board causes damage, the question arises whether the board members can be held liable for that damage. The author answers this question and develops an internally consistend and coherent liability model for the board members.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
A.  Einleitung 25
I.  Aktueller Stand der Diskussion 26
1.  Rechtsprechung 26
2.  Literatur 26
3.  Fazit 29
II.  Gang der Untersuchung 30
III.  Zentrale Begriffe 30
1.  Haftung 31
2.  Einigungsstelle 32
3.  Einigungsstellenmitglieder 32
4.  Betriebspartner / Betriebsparteien / Parteien / Seiten 33
5.  Geschädigter 33
B.  Allgemeiner Teil: Die Einigungsstelle 34
I.  Rechtsnatur der Einigungsstelle 34
1.  Organ der Betriebsverfassung 34
2.  Gericht oder Verwaltungsbehörde? 36
II.  Zuständigkeit der Einigungsstelle 37
1.  Erzwingbare Einsetzung 38
2.  Freiwillige Einsetzung 39
3.  Zur Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten 41
III.  Zusammensetzung und Bildung der Einigungsstelle 42
1.  Mitglieder der Einigungsstelle 42
2.  Verfahren zur Errichtung der Einigungsstelle 45
IV.  Rechte und Pflichten der Einigungsstellenmitglieder 47
1.  Weisungsfreiheit 48
2.  Behinderungs- und Benachteiligungsverbot 48
3.  Allgemeine Geheimhaltungspflicht 49
4.  Wesentliche Leistungspflichten 49
V.  Verfahren vor der Einigungsstelle 51
1.  Initiierung des Verfahrens 51
2.  Durchführung des Verfahrens 52
3.  Beschlussfassung 58
VI.  Streitigkeiten während des Einigungsstellenverfahrens 61
1.  Über die Besetzung der Einigungsstelle 61
2.  Über die Zuständigkeit der Einigungsstelle 63
VII.  Einigungsstellenspruch 65
1.  Zu beachtende rechtliche Grenzen 65
2.  Wirkung des Einigungsstellenspruches 68
3.  Rechtsnatur des Einigungsstellenspruches 69
4.  Überprüfung des Einigungsstellenspruches 73
VIII.  Kosten der Einigungsstelle 79
1.  Grundsatz: Kostentragung durch den Arbeitgeber 79
2.  Insbesondere: Vergütung der Einigungsstellenmitglieder 80
3.  Streitigkeiten 81
IX.  Zusammenfassung 82
C. Besonderer Teil: Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern 85
I.  Denkbare Konstellationen für eine Haftung 85
1.  Fehler im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung 85
2.  Verfahrensfehler 88
3.  Erlass eines fehlerhaften Einigungsstellenspruches 92
4.  Verletzung von Nebenpflichten 96
II.  Notwendigkeit der rechtlichen Prüfung einer Haftung 100
1.  Höhe des drohenden Schadens 101
2.  Mögliche Verantwortlichkeit der Einigungsstellenmitglieder 102
3.  Mangelnde gesetzliche Regelung der Haftung von Einigungsstellenmitgliedern 103
III.  Rechtsstellung der Einigungsstellenmitglieder als Ausgangspunkt 103
1.  Einordnungsversuche in Rechtsprechung und Literatur 103
2.  Vertragliches Schuldverhältnis zwischen Einigungsstellenmitglied und Arbeitgeber 115
3.  Fazit 182
V.  Mögliche Anspruchsgrundlagen für eine Haftung 183
1.  Unzureichende Auseinandersetzung mit der Haftungsfrage in Rechtsprechung und Literatur 183
2. Vertragliche und deliktische Haftung aller Einigungsstellenmitglieder 190
3.  Fazit 256
V. Konkrete Voraussetzungen einer Haftung nach §§ 280 ff. BGB 257
1.  Pflichtverletzung 257
2.  Vertretenmüssen 278
3.  Kausalität 313
4.  Schaden 324
5.  Mitverschulden des Arbeitgebers 334
6.  Ausschluss des Schadensersatzanspruches in Fällen eines nur erzwingbaren Schuldverhältnisses? 350
VI.  Folgen einer Haftung mehrerer Einigungsstellenmitglieder 352
1.  Entstehung einer Gesamtschuld zwischen haftenden Einigungsstellenmitgliedern 352
2.  Regressansprüche des in Anspruch genommenen Einigungsstellenmitglieds 354
VII.  Rechtsweg für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche 356
1.  Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte 356
2.  Zuständigkeit der Arbeitsgerichte 356
VIII.  Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess 357
1.  Beweislastumkehr gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB 357
2.  Übertragung auf das Einigungsstellenverfahren 358
IX.  Zusammenfassung 364
D.  Praxishinweise: Empfehlungen für Einigungsstellenmitglieder 370
I.  Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung 370
1.  Schutz durch „natürliche Haftungsbeschränkungen“ 370
2.  Zusätzliche Minimierung des Haftungsrisikos durch vertragliche Haftungsbeschränkung 371
3.  Formulierungsbeispiel 371
II. Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 373
1.  Maximaler Schutz durch Versicherungsabschluss 373
2. Geltungsbereich bereits bestehender Berufshaftpflichtversicherungen? 375
III.  Zusammenfassung 375
E.  Ausblick 376
I.  De lege lata 376
II.  De lege ferenda 376
1.  Entwurf eines § 76 Abs. 9 BetrVG 376
2.  Erläuterungen 377
F.  Ergebnisse 379
Literaturverzeichnis 381
Sachwortregister 401