Strafe und andere staatliche Maßnahmen gegenüber juristischen Personen
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Strafe und andere staatliche Maßnahmen gegenüber juristischen Personen
Zu den Legitimationsbedingungen entsprechender Rechtseingriffe
Schriften zum Strafrecht, Vol. 313
(2017)
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Franziska Mulch studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und an der University of Aberdeen/Scotland. Seit Juni 2015 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. Freund. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert sie seit November 2016 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Im März 2017 schloss sie ihre Promotion ab.Abstract
Probleme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen sind nicht nur strafrechtstheoretisch relevant, sondern - nicht zuletzt vor europäischem Hintergrund - von enormer praktischer Bedeutung. Teilweise wird von einer Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers ausgegangen, ebenso wie die meisten europäischen Staaten eine Art strafrechtlicher Verantwortlichkeit juristischer Personen einzuführen. Eine entsprechende ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen existiert in Deutschland bereits. Jedoch leidet die Diskussion nicht selten unter einer Blickverengung in Bezug auf das Strafrecht als vermeintliches »Allheilmittel«. In der vorliegenden Arbeit wird daher das Verhältnis speziell der Strafe zu anderen staatlichen Maßnahmen näher beleuchtet. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den für bestimmte Maßnahmen zu beachtenden Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei juristischen Personen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Erster Teil: Einführung und Problemstellung | 13 | ||
Zweiter Teil: Grundlage | 16 | ||
A. Konkretisierung der Begrifflichkeite | 16 | ||
I. Zum Begriff der juristischen Perso | 16 | ||
II. Sanktionen und andere Maßnahme | 17 | ||
B. Staatliche Maßnahmen als Rechtseingriffe | 19 | ||
C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 19 | ||
I. Legitimer Zweck | 20 | ||
II. Geeignetheit und Erforderlichkeit | 20 | ||
III. Angemessenheit | 21 | ||
Dritter Teil: Strafe als spezifisches Mittel zu einem bestimmten Zweck | 22 | ||
A. Aufgabe und Legitimation von Strafe: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei strafrechtlichen Sanktione | 22 | ||
I. Legitimes Ziel der strafrechtlichen Sanktionsnorm – Was bezweckt Strafe? | 23 | ||
1. Strafe als Instrument des Rechtsgüterschutzes? | 23 | ||
2. Das normentheoretische Konzept der personalen Straftatlehre | 28 | ||
a) Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm – Verschiedenheit der Rechtsgüte | 29 | ||
b) Strafe als Mittel zur Abwendung eines Normgeltungsschadens | 30 | ||
aa) Verhaltensnormverstoß als Grundvoraussetzung der Strafbarkeit | 33 | ||
bb) Verhältnismäßigkeit der Verhaltensnorm | 34 | ||
c) Zur Klarstellung: Getrennte Verhältnismäßigkeitsprüfungen beider Normenkategorien | 36 | ||
II. Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Sanktionsnorm | 37 | ||
III. Zur Verdeutlichung: Das Schuldprinzip als Konkretisierung im Hinblick auf die Geeignetheit von Strafe als Reaktion auf personales Verhaltensunrecht | 40 | ||
B. Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen de lege ferenda? | 43 | ||
I. Zur Frage der rechtlichen Legitimierbarkeit von Strafe gegenüber juristischen Persone | 46 | ||
1. Konzept einer originären Strafbarkeit juristischer Persone | 48 | ||
a) Zur Frage der Begründung von Verhaltensnormen gegenüber juristischen Persone | 50 | ||
aa) Kann sich die juristische Person normgemäß bzw. normwidrig verhalten? | 51 | ||
bb) Die juristische Person als Normadressat durch den Gesetzgeber bestimmt? | 55 | ||
(1) Folgeprobleme der „Strafkonkretisierung“ bei fingierter Straffähigkeit juristischer Persone | 60 | ||
(2) Neues Strafverständnis: Strafe ohne Vorwurf? | 62 | ||
b) Zur Verdeutlichung: Auch keine „Schuldfähigkeit“ juristischer Persone | 64 | ||
2. Konzept einer derivativen Strafbarkeit juristischer Personen kraft Zurechnung des Fehlverhaltens natürlicher Persone | 70 | ||
3. Zwischenergebnis: Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Persone | 75 | ||
II. Zum Vergleich: Die juristische Person im Zivilrecht | 75 | ||
1. Unterscheidung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Zurechnungskategorie | 76 | ||
2. Haftung als zivilrechtlicher Begriff | 78 | ||
Vierter Teil: Ordnungswidrigkeitenrechtliche Mittel | 81 | ||
A. Abgrenzung der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Mittel zur Strafe | 83 | ||
I. Qualitative Unterscheidung: Sozialethik als hinreichendes Abgrenzungskriterium? | 83 | ||
II. Strukturelle Gleichheit: Intensität des Unwertgehalts als Abgrenzungskriterium | 88 | ||
B. Zur Frage der rechtlichen Legitimierbarkeit der Geldbuße gegenüber juristischen Persone | 90 | ||
I. Konzept einer originären Verantwortlichkeit juristischer Persone | 91 | ||
II. Konzept einer derivativen Verantwortlichkeit juristischer Persone | 93 | ||
1. § 30 OWiG als Zurechnungsvorschrift? | 93 | ||
2. § 30 OWiG als täterschaftsbegründende Norm? | 98 | ||
III. Zwischenergebnis: Nicht-Legitimierbarkeit der Geldbuße gegenüber juristischen Persone | 100 | ||
Fünfter Teil: Andere staatliche Maßnahmen: Würdigung vorhandener Institute und Überlegungen de lege ferenda | 102 | ||
A. Das Recht der Vermögensabschöpfung im Strafgesetzbuch | 102 | ||
I. Zum besseren Verständnis der gegenwärtigen Gesetzeslage: Verfall und Einziehung gem. §§ 73 ff., 74 ff. StGB a. F. | 102 | ||
1. Verfall gem. §§ 73 ff. StGB a. F. | 102 | ||
2. Einziehung gem. §§ 74 ff. StGB a. F. | 109 | ||
II. Einziehung von Taterträgen, Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten gem. §§ 73 ff., 74 ff. StGB – neue Fassung seit Juli 2017 | 112 | ||
1. Überblick über die Neuregelung | 112 | ||
2. Kritische Würdigung der Neuregelung im Hinblick auf juristische Persone | 114 | ||
B. Das Recht der Gefahrenabweh | 120 | ||
I. Maßregeln der Besserung und Sicherung | 120 | ||
1. Abgrenzung der Maßregeln der Besserung und Sicherung zur Strafe | 120 | ||
2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als zentrales Legitimationskriterium | 125 | ||
a) Legitimer Zweck | 125 | ||
b) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit | 126 | ||
3. Legitimierbarkeit von Maßregeln gegenüber juristischen Personen und Auseinandersetzung mit kritischen Einwände | 126 | ||
II. Andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr im öffentlichen Recht | 131 | ||
1. Übersicht de lege lata | 131 | ||
2. Zur Klarstellung: Legitimierbarkeit gefahrenabwehrender Maßnahmen gegenüber juristischen Persone | 133 | ||
3. Kritische Würdigung einzelner Maßnahmen der Gefahrenabwehr de lege lata und de lege ferenda | 134 | ||
a) Als Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht legitimierbare bzw. ungeeignete staatliche Maßnahmen | 134 | ||
aa) Sanktionsgeld | 135 | ||
bb) Wiedergutmachung | 136 | ||
cc) Aktien- / Anteilsverwässerung | 138 | ||
dd) Zwangsverpachtung / Zwangsverkauf | 139 | ||
b) Einwirkung auf die Unternehmenstätigkeit zum Zweck der „Besserung“ | 140 | ||
aa) Reformgebende Maßnahmen – Bestandsaufnahme und kritische Würdigung ihrer rechtlichen Legitimationsgrundlagen und ihrer Geeignetheit zur Gefahrenabweh | 140 | ||
(1) Zur Problematik gerichtlicher Weisunge | 142 | ||
(2) Zwischenergebnis: Keine reformgebenden Maßnahmen von staatlicher Seite | 143 | ||
bb) Exkurs: Alternativen zu staatlichen Maßnahmen – Dritt- und Selbstkontrolle der Wirtschaft | 145 | ||
c) Unterbindung und Beschränkung der Unternehmenstätigkeit zum Zweck der Sicherung | 150 | ||
aa) Dauerhafte oder temporäre Tätigkeitsverbote und -beschränkunge | 151 | ||
(1) Auflösung | 151 | ||
(2) Gewerbe- und Betriebsuntersagung | 155 | ||
(3) Andere Tätigkeitsbeschränkunge | 159 | ||
(a) Entzug von Konzessionen, Betriebserlaubnissen und Lizenze | 159 | ||
(b) Auftragssperren und -beschränkunge | 161 | ||
(c) Veröffentlichung belastender Fakte | 163 | ||
bb) Aufsicht und Verwaltung durch Dritte | 167 | ||
III. Ausgestaltung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegenüber juristischen Persone | 170 | ||
1. Maßregelmodell oder verwaltungsrechtliche Fachgesetze? | 172 | ||
2. Spezifische Voraussetzungen für Anordnung und Dauer gefahrenabwehrender Maßnahme | 177 | ||
a) Beurteilung der Gefahrensituatio | 177 | ||
b) Verhältnismäßigkeit der Maßnahme | 181 | ||
3. Maßnahmen der Gefahrenabwehr auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts? | 182 | ||
Sechster Teil: Schlussbetrachtung | 184 | ||
A. Auswertung: Gewinnabschöpfung und Gefahrenabwehr als legitime Ziele staatlicher Maßnahmen gegenüber juristischen Persone | 184 | ||
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben: Staatliche Schutzpflichtverletzung durch Nichtpönalisierung juristischer Personen? | 185 | ||
II. Europäische Vorgaben: Pflicht zur Einführung von Sanktionen gegenüber juristischen Personen? | 186 | ||
B. Exkurs: Strafrechtliche Individualverantwortlichkeit bei unternehmensbezogenen Tate | 191 | ||
C. Fazit und Ausblick | 198 | ||
Literaturverzeichnis | 204 | ||
Materialie | 223 | ||
Sachwortverzeichnis | 224 |