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Theologia Iuris Canonici

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Ohly, C., Rees, W., Gerosa, L. (Eds.) (2017). Theologia Iuris Canonici. Festschrift für Ludger Müller zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55339-6
Ohly, Christoph; Rees, Wilhelm and Gerosa, Libero. Theologia Iuris Canonici: Festschrift für Ludger Müller zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Duncker & Humblot, 2017. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55339-6
Ohly, C, Rees, W, Gerosa, L (eds.) (2017): Theologia Iuris Canonici: Festschrift für Ludger Müller zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55339-6

Format

Theologia Iuris Canonici

Festschrift für Ludger Müller zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Editors: Ohly, Christoph | Rees, Wilhelm | Gerosa, Libero

Kanonistische Studien und Texte, Vol. 67

(2017)

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About The Author

Christoph Ohly, geb. 1966, Dr. theol. habil, Lic. iur. can., hat in Bonn, Rom und München Philosophie, Katholische Theologie und Kanonisches Recht studiert. Nach der Priesterweihe in Rom und der Kaplanszeit in der Erzdiözese Köln erfolgte die theologische Promotion (1999), das kanonistische Lizentiat (2001) und die Habilitation (2006) am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit 2010 hat er den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier inne und ist Gastprofessor an der Kanonistischen Fakultät der Universität »San Dámaso« in Madrid.

Wilhelm Rees, geb. 1955, Dr. theol. habil., hat an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg katholische Theologie studiert. Nach der Tätigkeit als Pastoralassistent im Dienst der Diözese Augsburg (1980–1982), der Promotion (1986) und der Habilitation (1991) hatte er von 1992–1996 die Lehrstuhlvertretung im Fach Kirchenrecht an der Fakultät Katholische Theologie der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg inne. Seit 1996 wirkt er als Professor für Kirchenrecht am Institut für Praktische Theologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.

Libero Gerosa, geb. 1949, Priesterweihe 1975 in Lugano. Promotion in Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Fribourg (CH); Habilitation in Eichstätt (1988). Von 1990–1999 Ordinarius für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Paderborn; von 2000–2008 Rektor der Theologischen Fakultät Lugano; seit 2002 Gründer und Direktor des Institutes DiReCom (Istituto Internazionale di diritto canonico e diritto comparato delle religioni) von Lugano/TI/CH.

Abstract

Die Vollendung des 65. Lebensjahres nehmen Kollegen und Schüler zum Anlass, Ludger Müller, Professor für Kirchenrecht an der Universität Wien, ihre Mitfreude zum Ausdruck zu bringen und sein wissenschaftliches Wirken im Bereich des Kanonischen Rechts zu würdigen.

Unter dem Leitwort $aTheologia Iuris Canonici$z die Festschrift das kanonistische Anliegen des Jubilars. Überzeugt von der Notwendigkeit einer theologischen Grundlegung des Kirchenrechts versteht Ludger Müller die Kanonistik als eine theologische Disziplin, die im Glauben der Kirche ihr Fundament und zugleich ihren inneren, die kanonistische Methode prägenden Maßstab findet. Wer mit diesem theologischen Paradigma kanonistischen Arbeitens die Lehr- und Forschungsschwerpunkte von Ludger Müller betrachtet, wird feststellen, wie konsequent der Jubilar diesen Ansatz durchträgt. Die Ausführungen der Autoren bieten eine breite Sammlung fortführender Auseinandersetzungen mit Beiträgen Müllers in den Gebieten der theologischen Grundlagenfragen, der kirchlichen Rechtsgeschichte, des Rechts der katholischen Ostkirchen und der Ökumene, des kirchlichen Verfassungsrechts, des Verkündigungs- und Sakramentenrechts sowie mit aktuellen Einforderungen kirchlichen Handelns im vermögens-, sanktions- und verfahrensrechtlichen Normenbereich.
Under the title $aTheologia Iuris Canonici$z, this festschrift dedicated to Ludger Müller, Professor of canon law at the University of Vienna, on the occasion of his 65th birthday, is an attempt at verbalizing Müller's fundamental theological concerns. Müller perceives canon law as a theological discipline that is grounded in, and has to measure its own methods against the faith of the Church. The contributions gathered in this volume engage in a dialogue with Müller's œuvre in a number of key areas of canon law, such as fundamental theological questions, constitutional law, ecumenism, penal law and procedural law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Grußwort zum 65. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Müller 15
Grußwort 17
Grußwort 19
Grundfragen des Kirchenrechts rund Allgemeine Normen 23
Arturo Cattaneo: Die Erwägungen Ludger Müllers zur Analogie zwischen kanonischem und weltlichem Recht 25
I. Zur Problemstellung 25
II. Begründen die tiefgehenden Unterschiede zwischen kirchlichem und weltlichem Recht eine Analogie? 28
III. Die Einwände Müllers zur Analogie zwischen kirchlichem und weltlichem Recht 29
IV. Die Bejahung der Univozität 31
V. Gibt es wesentliche Unterschiede im allgemeinen Rechtsbegriff, wenn er im kirchlichen und weltlichen Bereich ausgesprochen wird? 32
1. Rechtsbegriff im klassischen Sinn (als Objekt der Gerechtigkeit) 32
2. Rechtsbegriff im normativen Sinn 34
VI. Eine Arbeitshypothese: Das Wort Recht wird im kirchlichen und weltlichen Bereich mit Proportionalitätsanalogie verwendet 36
VII. Müsste man daraus schließen, das Kirchenrecht sei kein wahres Recht? 38
Georg Gänswein: Neuevangelisierung. Weg und Herzmitte der Kirche in unserer Zeitr 41
I. Neuevangelisierung als Antwort auf die gegenwärtigen pastoralen Herausforderungen 42
1. Auftrag zur Verkündigung des Wortes Gottes 42
2. Katechumenale Situation in der Kirche 43
3. Verkündigung als Teil des sakramentalen Geschehens 44
II. Das Wort Gottes im Lebensraum der Kirche 45
1. Die Heilige Schrift als Werk der kirchlichen Überlieferung 46
2. Der Verkündigungsauftrag des geweihten Amtes 48
3. Neuevangelisierung im Dienste der Erneuerung der Kirche 50
Libero Gerosa: Mitbürger der Heiligen (Eph 2,19). Das Fördern der Heiligkeit der Kirche als Verpflichtung: Ein Paradigma für die kanonistische Hermeneutik?r 53
I. Einleitung: Heiligung, communio und Hauptziele des kanonischen Rechts 54
II. Grundlagen und allgemeine Prinzipien der von Johannes Paul II. bewirkten Erneuerung im Bereich der kanonistischen Hermeneutik 55
1. Die wichtigsten Neuerungen in der gesetzgeberischen Tätigkeit von Johannes Paul II. 56
2. Die von Johannes Paul II. festgelegten Koordinaten für eine neue kanonistische Hermeneutik 58
III. Folgerungen: Katechismus und Codex im Dienste der Würde und Heiligkeit jedes Gläubigen 62
Martin Grichting: „Die Säkularisierung kommt der Kirche zu Hilfe“. Drei Beispiele und eine Hoffnung 65
I. Drei Beispiele 66
1. Die Gallikanische Kirche vor der Französischen Revolution 66
2. Die Reichskirche vor dem Reichsdeputationshauptschluss 70
3. Der Kirchenstaat vor der Einigung Italiens 75
II. Eine Hoffnung 78
Judith Hahn: Wieviel an Recht verträgt die Kirche? Eine theoretische und theologische Problemanzeige zur Reichweite des kirchlichen Regelungsanspruchsr 81
I. Theologische Kontur der kirchlichen Rechtsordnung 82
1. Heilsgemeinschaft – Rechtsgemeinschaft 82
2. Begründungstheoretische Konsequenz 84
II. Theologisch begründete Rechtsreduktion 87
III. Proliberalität als theologische Kategorie 89
IV. Fazit 96
Elisabeth Kandler-Mayr: Fachwissen als Grundlage rechtskonformen Handelns. Ein Plädoyer für die kirchenrechtliche Ausbildungr 99
I. Hinführung 99
II. Vertragsabschlüsse 101
III. Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit kirchlichen Friedhöfen 104
IV. Weitere aktuelle Ansatzpunkte für Abstimmungsfragen 111
V. Plädoyer für eine kirchenrechtliche Ausbildung 114
Stefan Mückl: In der Welt, nicht von der Welt. (Staats)Kirchenrechtliche Implikationen einer Entweltlichung der Kirche 115
I. Zentrale Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Verhältnis Kirche – zivile Gewalt 116
II. Ausgangspunkt im Tatsächlichen: Die Situation der Kirche in Deutschland 1965 118
III. Die aktuelle Situation 50 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil 119
IV. Anwendungsfelder für eine Entweltlichung der Kirche 120
1. Kirchensteuer 121
2. Kirchliche Einrichtungen und Mitarbeiter 122
V. Ausblick 125
Thomas Schüller: Auslegung von Gesetzen im Kirchenrecht. Ein rechtshistorischer und antekanonistischer Beitrag zur Debatter 127
I. Problemlage 127
II. Geltende Rechtslage – Normen, die verstehen und auslegen helfen 129
III. Die antekanonistischen Voraussetzungen 133
IV. Der rechtshistorische Beitrag zur Interpretationsdebatte 136
V. Fazit 138
Klaus Zeller: Die Terminologie der kirchlichen Gesetzbücher. Versuch einer Bestandsaufnahme zur kirchlichen Rechtssprache des CIC und des CCEOr 139
I. Der Zusammenhang von Recht und Sprache 140
II. Zur Bedeutung der lateinischen Sprache für das Kirchenrecht und deren Transformierung in eine deutsche Rechtssprache 142
1. Das Korpus lateinischsprachiger Gesetzgebung 143
2. Gute Gründe für die lateinische Rechtssprache 145
3. Aspekte zur Transformierung der lateinischen Rechtssprache 147
III. Zum Forschungsstand 149
1. Zum CIC/1917 149
2. Zu den geltenden kirchlichen Gesetzbüchern 156
a) Wichtige Vorarbeiten und grundlegende Erkenntnisse 157
b) Lexika und Hilfsmittel 163
c) Ein Blick jenseits des deutschen Sprachraumes 164
IV. Zusammenfassende Würdigung 165
Kirchliches Verfassungsrecht 167
Anna Egler: Papa emeritus. Anmerkungen zum Titel eines Papstes post renuntiationem 169
I. Papa emeritus 170
1. Papa 170
2. Emeritus 170
II. Die Emeritierung 171
1. Nach kirchlichem Recht 171
a) Die Beratungen auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil 171
b) CIC/1917 und CIC/1983 173
2. Das staatliche Recht 174
III. Der Amtsverzicht des Papstes 176
1. Regelung des kirchlichen Rechtes 176
2. Die Renuntiatio Papst Benedikts XVI. 176
3. Beispiele päpstlicher Amtsverzichte 177
4. Pläne eines Amtsverzichtes im 20. Jahrhundert 179
IV. Der Status nach dem Amtsverzicht 180
1. Papstamt – Bischofsamt 180
2. Der Titel 181
a) Episcopus emeritus 181
b) Kardinal – Kardinalbischof 182
V. Schluss 183
Johann Hirnsperger: Kollegiatkapitel und neue Strukturen in der Seelsorge. Ein Vorschlagr 185
I. Ein reguläres Element im diözesanen Verfassungsaufbau 185
II. Zu den Vorgaben im CIC/1983 187
1. Begriff, Errichtung, Rechtspersönlichkeit 187
2. Kompetenzen und Aufgaben 189
3. Autonomie und Statuten 190
4. Ämter 192
5. Emeritierte Kanoniker und Ehrenkanoniker 194
6. Verleihung der Kanonikate 194
7. Kapitel und Pfarrei 195
III. Ein Vorschlag 196
Andreas Kowatsch: Die Reform der Wirtschafts- und Finanzverwaltung des Heiligen Stuhls durch Papst Franziskus 199
I. Einleitung 199
II. Die Wirtschaftsverwaltung des Heiligen Stuhls bis zur aktuellen Reform 200
1. Die Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) 201
2. Die Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls 202
3. Der Kardinalsrat zur Beratung wirtschaftlich-organisatorischer Angelegenheiten 204
4. Die Autoritá di Informazione Finanziaria (AIF) und das Comitato di Sicurezza Finanziaria 206
III. Die Reform der Wirtschaftsverwaltung als Baustein der gegenwärtigen Kurienreform 208
IV. Die drei neuen Einrichtungen der Wirtschaftsverwaltung 212
1. Der Wirtschaftsrat (Consiglio per lEconomia) 213
2. Das Wirtschaftssekretariat (Segreteria per lEconomia) 215
a) Das Wirtschaftssekretariat als Dikasterium sui generis 215
b) Die Sezione per il controllo e la vigilanza 216
c) Die Sezione Amministrativa 218
3. Das Amt des Generalrevisors 219
V. Schlussbemerkung 221
Georg May: Der Ruf nach mehr Synodalität 223
I. Glaubenssinn 227
1. Die kirchliche Lehre 227
2. Irrige Ansichten 229
II. Repräsentation 232
1. Begriffliches 232
2. Repräsentation in der Kirche 233
III. Verantwortung 235
1. Begriffliches 235
2. Inhalt der Verantwortung 236
3. Teilhabe am königlichen Priestertum Christi 238
4. Rechenschaft 240
IV. Gegenstände 240
1. Amtliche Vorgaben 240
2. Tatsächliches Verhalten 243
V. Schluss 246
Martin Rehak: Das kanonische Territorium in der kirchlichen Rechtspraxis. Ein Vergleich der Regelungen des CIC/1917 und des CIC/1983 249
I. Einführung 249
1. Von der Mission de France zur personal umschriebenen Teilkirche 249
2. Anliegen und Methode der vorliegenden Untersuchung 253
II. Regelungen ohne konzeptionelle Änderung 255
1. Allgemeine Normen 255
2. Verfassungsrecht 257
3. Verkündigungs- und Heiligungsdienst 259
4. Vermögens-‍, Prozess- und Strafrecht 263
III. Nicht übernommene Regelungen des CIC/1917 264
1. Allgemeine Normen und Verfassungsrecht 264
2. Verkündigungs- und Heiligungsdienst 265
3. Vermögens-‍, Prozess- und Strafrecht 268
IV. Regelungen mit konzeptioneller Änderung 269
1. Allgemeine Normen 269
2. Verfassungsrecht 271
3. Verkündigungs- und Heiligungsdienst 275
4. Vermögens-‍, Prozess- und Strafrecht 279
V. Ergebnisse 281
Ulrich Rhode: 100 Jahre persona in Ecclesia Christi 283
I. Der Getaufte als persona gemäß c. 87 CIC/1917 284
1. Die Entstehung von c. 87 CIC/1917 284
2. Rechtliche Folgen von c. 87 CIC/1917 287
3. C. 87 CIC/1917 in der kanonistischen Diskussion 288
II. Der Getaufte als persona gemäß c. 96 CIC/1983 290
1. C. 96 CIC/1983 in der Codexrevision 290
a) Von der „Lex Ecclesiae Fundamentalis“ zu c. 96 CIC/1983 290
b) Die Rechtsstellung der Katechumenen 293
c) Der Plan einer zusätzlichen Erwähnung in Buch I oder II des CIC 295
2. Rechtliche Folgen von c. 96 CIC/1983 297
a) Die Bedeutung von c. 96 CIC/1983 für die Auslegung des Ausdrucks persona 298
b) Die Bedeutung von c. 96 CIC/1983 für die Frage, wer im kanonischen Recht als Rechtssubjekt in Frage kommt 299
3. C. 96 CIC/1983 in der kanonistischen Diskussion 300
a) Die Position von c. 96 CIC/1983 innerhalb des Gesetzbuches 300
b) Die Rechtsstellung der Ungetauften 301
c) C. 96: Eine überflüssige oder sogar schädliche Norm? 302
III. Das Fehlen einer vergleichbaren Norm im CCEO 303
IV. Zusammenfassung 305
V. Systematische Überlegungen 307
1. Die Aussageabsicht von c. 96 CIC/1983 307
2. Die Rechtsstellung der Ungetauften 309
3. Der Gebrauch des Begriffs persona 310
4. Gesetzliche Festlegung der Terminologie? 313
5. Ergebnis 313
Grundvollzüge der Kirche und ihre rechtliche Ordnung 315
Reinhild Ahlers: Tote bestatten. Das kirchliche Begräbnis zwischen Rechtsanspruch und Werk der Barmherzigkeit 317
I. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis 317
II. Gewährung des kirchlichen Begräbnisses 318
III. Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses 319
IV. Ort des Begräbnisses 321
V. Bestattungsformen 322
VI. Der Sinn und Zweck des kirchlichen Begräbnisses 324
VII. Tote bestatten als Werk der Barmherzigkeit 326
Hans-Jürgen Feulner: Divine Worship. Liturgierechtliche Anmerkungen zu einem neuen Usus des Römischen Ritus 329
I. Zwei neue liturgische Bücher für den Römischen Ritus 330
II. Die Errichtung von drei Personalordinariaten für ehemalige Anglikaner 333
III. Die besondere Liturgieform oder der neue liturgische Usus (Divine Worship) der Personalordinariate für ehemalige Anglikaner 335
1. Die „Pastoral Provision“ in den USA und das „Book of Divine Worship“ 337
2. Die Apostolische Konstitution „Anglicanorum Coetibus“ 341
3. Die interdikasteriale Kommission (Working Group) Anglicanae Traditiones 346
4. Divine Worship als neuer „Ritus“ neben dem Römischen Ritus? 350
5. „Rubrical Directory“ und „General Instruction of the Roman Missal“ 352
6. Die Tagzeitenliturgie (The Daily Office) 355
7. Die Feier der Kranken- und Sterbesakramente („Pastoral Care of the Sick and Dying“) 358
8. Ökumenische Erwägungen 359
9. Zusammenfassende Bemerkungen 361
IV. Vorausblickende Anmerkungen und Vorschläge 364
Stefan Ihli: Geht zu allen Völkern und tauft sie. Kirchenrechtliche Überlegungen zur Taufe von Flüchtlingen 371
I. Die staatlichen Rechtsgrundlagen 372
II. Die staatliche Rechtsprechung 375
III. Der Katechumenat 384
IV. Die Taufe von Asylbewerbern 387
V. Fazit 389
Yves Kingata: Das Phänomen der Basilica minor im 21. Jahrhundert. Relevanz und Mehrwert 393
I. Fragestellung 393
II. Begrifflichkeit 398
1. Basilica maior 400
a) Grundsätzliches 400
b) Rechtsstellung der Basilica maior 401
2. Basilica minor 402
a) Allgemeines 402
b) Rechtsstellung und Rechtswirkungen einer Basilica minor 404
III. Überblick über das Erhebungsverfahren und die Titelverleihung der Basilica minor in Deutschland zwischen 2000 und 2015 405
1. Beweggründe 407
2. Liturgische und seelsorgliche Bedeutung 410
3. Der Diözesanbischof als Wächter 411
4. Basilica minor als ein Ausdruck lebendigen Glaubensbekenntnisses 413
IV. Fazit und Ausblick 415
Christoph Ohly: De celebratione sacramenti paenitentiae. Die Rechtsnormen zur Feier des Bußsakraments im Licht ihrer theologischen Entfaltung 417
I. Einleitung 417
II. Theologisches Fundament: Glaube als Metanoia 420
1. Notwendige Reform 420
2. Metanoia als Kerngehalt des Glaubens 421
3. Perspektive auf Vergebung der Schuld 423
4. Veränderung und Treue 424
III. Spendeform des Bußsakraments 426
IV. Priesterliches Handeln 429
V. Reforminstrument der Neuevangelisierung 431
Beatrix Laukemper-Isermann: Aktuelle tauf- und gliedschaftsrechtliche Fragen am Beispiel von Muslimen und Christen des Ostens 433
I. Die Taufe als Weg in die Gemeinschaft der Christgläubigen 434
1. Erlaubtheitsvoraussetzungen für die Taufe 434
2. Die Taufe von Muslimen 435
3. Und das Kirchenrecht? 437
4. Der notwendige Schutz der Daten 439
II. Die Aufnahme von orientalisch-katholischen und orthodoxen Christen in die lateinisch-katholische Kirche 440
III. Schlussgedanken 442
Andreas Weiß: „Wir haben genügend Priester. Nur, wir weihen sie nicht.“ Für mutige Vorstöße in der Zulassungsfrage zum amtlichen Priestertum 445
I. Einleitung 445
II. Ehelosigkeit 446
1. als Charisma 446
2. als Pflicht 447
3. Charisma als Pflicht? 450
III. Ordo und Ehe 455
IV. Wege zur Abhilfe der bedrängenden Notsituation 456
Kirchliches Sanktions- und Verfahrensrecht 460
Michael Benz: Zum Verhältnis von Gerichts- und Generalvikar 461
I. Die Diözesankurie 461
II. Der Generalvikar 463
III. Der Gerichtsvikar 464
IV. Zur Verhältnisbestimmung von Gerichtsvikar und Generalvikar 466
1. Kooperation 468
2. Der Gerichtsvikar als Mitarbeiter in der Allgemeinen Verwaltung 468
3. Akte der Gerichtsverwaltung durch die Allgemeine Verwaltung 468
V. Zusammenfassung 471
Burkhard Josef Berkmann: Maßnahmen der Österreichischen Bischofskonferenz bei Missbrauch und Gewalt. Zivilrechtliche Aspekte 473
I. Das Unterstützungssystem der Österreichischen Bischofskonferenz 473
1. Einrichtungen auf der nationalen Ebene 474
2. Einrichtungen auf der diözesanen Ebene 474
II. Österreichisches Zivilrecht 475
1. Ersatzpflicht des unmittelbaren Schädigers 475
2. Ersatzpflicht einer kirchlichen juristischen Person 477
3. Verjährung 481
III. Einordnung des Unterstützungssystems in zivilrechtliche Kategorien 484
1. Zession 484
2. Andere mögliche Kategorien 487
IV. Gesamtbetrachtung 490
1. Würdigung des Systems 490
2. Einordnung in das kirchliche Vermögensrecht 491
3. Vergleich mit dem deutschen System 493
Konrad Breitsching:r Kritische Anmerkungen zu c. 1399 CIC/1983 495
I. Der Normgehalt von c. 1399 CIC/1983 497
II. Kritische Anmerkungen zu c. 1399 CIC/1983 501
1. C. 1399 CIC/1983 und das Prinzip nulla poena sine lege 501
a) Die Bedeutung des Rechtsprinzips nulla poena sine lege 501
b) Zum Bruch des Nulla-poena Prinzips durch c. 1399 CIC/1983 503
2. C. 1399 CIC/1983 und der Grundsatz der Zurückhaltung im kirchlichen Strafrecht 511
III. Abschließende Bemerkung 513
Stephan Haering: Strafe oder Sanktion? Überlegungen zum ordensrechtlichen Institut der auferlegten Exklaustration 515
I. Sanktionen und Strafen: Vorbemerkungen 515
II. Die Exklaustration im Allgemeinen und die Rechtsstellung des exklaustrierten Ordensmitglieds 517
III. Die auferlegte Exklaustration gemäß c. 686 § 3 CIC/1983 521
IV. Strafcharakter der auferlegten Exklaustration? 523
V. Möglichkeiten und Grenzen für die Anwendung der auferlegten Exklaustration 527
VI. Zusammenfassende Bemerkungen 530
Heribert Hallermann: Ne bis in idem. Kanonistische Überlegungen zu einem alten Rechtssprichwort angesichts problematischer Aspekte der Anwendung des kirchlichen Sanktionsrechts 533
I. Die Eigenart des kirchlichen Strafrechts 535
1. Die Strafgewalt der Kirche im System der societas perfecta 535
2. Die Eigenständigkeit des kirchlichen Strafanspruchs 538
3. Die eigenen Strafmittel und Strafzwecke der Kirche 540
II. Die Bestrafung von sexuellem Missbrauch als Ernstfall eines eigenständigen kirchlichen Strafanspruchs 543
1. Die Begründung des sexuellen Missbrauchs im deutschen Strafrecht 544
2. Die Begründung des sexuellen Missbrauchs im universalkirchlichen Recht 546
3. Die Gleichsetzung von staatlichem und kirchlichem Strafrecht durch die Leitlinien der DBK 550
III. Die Anwendung des staatlichen und des kirchlichen Strafrechts in Fällen von sexuellem Missbrauch durch Kleriker: Ne bis in idem 556
Alfred E. Hierold: Mitis Iudex. Anmerkungen zum Handeln des kirchlichen Richtersr 561
I. Zur Terminologie 561
II. Allgemeine Grundsätze des richterlichen Handelns 562
1. In formeller Hinsicht 562
2. In materieller Hinsicht 563
III. Richterliches Handeln nach dem kanonischen Recht 563
1. In formeller Hinsicht 563
2. In materieller Hinsicht 566
IV. Milde im Gerichtswesen 567
1. Das Streitverfahren (iudicium contentiosum) 567
2. Das Strafverfahren (processus poenalis) 568
V. Strenge und Milde 570
Lotte Kéry: Burchard von Worms (1000–1025) und die Entwicklung des kirchlichen Strafrechts 571
I. Die Tötung von Bischöfen und anderen geweihten Personen (Decr. Burch. VI, 5 und VI, 6) 575
II. Die Tötung eines öffentlichen Büßers (Decr. Burch. VI, 20) 582
III. Die Tötung im Krieg (Decr. Burch. VI, 23) 583
IV. Die Tötung Ungläubiger (Decr. Burch. VI, 33) 587
V. Die Tötung des Ehepartners 589
1. Die Zuständigkeit der kirchlichen Strafgerichtsbarkeit (Decr. Burch. VI, 37) 589
2. Die Anpassung des Beweisstandards (Decr. Burch. VI, 38) 591
3. Die Umwandlung der Buße in eine Strafe (Decr. Burch. VI, 39) 592
4. Die Tötung der schuldlosen Ehefrau (Decr. Burch. VI, 40) 592
VI. Ergebnisse 596
Gotthard Klein: „Soll etwa nur Hochhuth den ehrwürdigen Priester Bernhard Lichtenberg für sich in Anspruch nehmen dürfen?“. Die Seligsprechungs-Initiative aus dem Erzbischöflichen Amt Görlitz 1964 599
I. 599
II. 606
III. 608
IV. 610
V. 610
VI. 617
VII. 620
VIII. 622
IX. 623
Reinhard Knittel: Besitzt die Kirche das Recht zu strafen? Der c. 1311 CIC/1983 und das Postulat einer theologischen Begründung des Strafanspruchs der Kirche 625
I. Der c. 1311 CIC/1983 – Relikt einer antiquierten oder Ausdruck einer fehlenden Grundlegung der kanonischen Strafrechtsbegründung? 626
II. Ansätze und Vertiefungen einer theologischen Strafrechtsbegründung bei Ludger Müller 631
III. Die implizite Potentialität des c. 1311 CIC/1983 für eine theologische Begründung der kirchlichen Strafgewalt 634
Wilhelm Rees: Katholische Kirche und Menschenrechte. Erwartungen an ein künftiges Strafrechtr 639
I. Menschenrechte und Kirche 640
II. Kirchliches Recht und Menschenrechte 642
1. Zur Frage der Übernahme der Menschenrechte in ein kirchliches Gesetzbuch 642
2. CIC/1983 und Menschenrechte 643
III. Kirchliches Strafrecht und Menschenrechte 644
1. Ahndung von Menschenrechtsverletzungen 644
2. Anfragen an das kirchliche (Straf)‌recht 650
a) Freiheit des Glaubens 650
b) Bestrafung ohne Strafgesetz 653
c) Unschuldsvermutung 653
d) Aufenthaltsgebot bzw. -verbot 654
e) Das Ermessen des Richters bei der Strafverhängung 654
f) Recht auf Gehör und Verteidigung 655
g) Verwaltungs- oder Gerichtsweg 656
h) Verwaltungsgerichtsverfahren auf diözesaner Ebene bzw. der Ebene der Bischofskonferenz 658
i) Rechtsmittel gegen die Verhängung einer Strafe 659
IV. Notwendige Ergänzungen des CIC/1983 660
V. Schluss 664
Nikolaus Schöch: Die Anrufung eines staatlichen Gerichts mit dem Ziel, den kirchlichen Rechtsweg zweck- und wirkungslos zu machen, als mögliche Straftat in der kirchlichen Rechtsordnung gemäß c. 1375 CIC/1983 667
I. Die von c. 1375 CIC/1983 erfassten Tatbestände 667
II. Die fakultative Spruchstrafe 671
III. Die versuchte Behinderung oder Einschüchterung 672
IV. Die Klage gegen den Autor eines kirchlichen Verwaltungsaktes 672
V. Die Anfechtung bischöflicher Dekrete zur Aufhebung von Pfarreien oder zur Umnutzung von Kirchen 673
VI. Die Anfechtung der Enthebung von einem kirchlichen Amt 673
VII. Versetzung und Amtsenthebung der Militärkapläne als Sonderfall 674
VIII. Die Anrufung des staatlichen Gerichts wegen Rufschädigung 676
IX. Die Folgen für den Fristenlauf im kirchlichen Beschwerdeverfahren 679
X. Die legitime Einbringung von Klagen bei staatlichen Gerichten durch kirchliche Verwalter 679
XI. Schluss 682
Markus Walser: Fragen zum Motu proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ 685
I. Ist mitis das neue Kriterium für die Tätigkeit des Diözesanrichters in Ehenichtigkeitsverfahren? 685
II. Gelingt die angestrebte Beschleunigung der Verfahren? 686
III. Ist die Figur des Diözesanbischofs als Einzelrichter in der konkreten Ausgestaltung stimmig? 690
IV. Gibt es einen Bezug zwischen Weihesakrament und Befähigung zur Rechtsprechung? 692
V. Wer ist Berufungsinstanz in diözesanbischöflichen Kurzverfahren? 693
VI. Ist die Instruktion „Dignitas Connubii“ noch in Kraft und wenn ja, in welchen Teilen? 695
VII. Welches Dikasterium der Römischen Kurie ist für die Interpretation der neuen Normen zuständig? 696
Recht der orientalischen Kirchen rund ökumenische Fragestellungen 699
Jiří Dvořáček: Die Rechtsstellung der Apostolischen Exarchie in der Tschechischen Republik 701
Union von Uzhgorod 701
Eparchie Mukachevo 702
Eparchie Presov 702
Eigenständige griechisch-katholische Pfarrgemeinde in Prag 702
Bischofsvikariat 703
I. Entwicklung der Apostolischen Exarchie seit ihrer Gründung 1996 703
II. Gewalten in der Apostolischen Exarchie 705
1. Gesetzgebende Gewalt 705
2. Vollziehende Gewalt in der Apostolischen Exarchie 708
3. Richterliche Gewalt in der Apostolischen Exarchie 708
III. Begriff der eigenberechtigten Kirche 710
IV. Die kanonistisch-juristische Natur der Apostolischen Exarchie in der Tschechischen Republik 711
1. Die Exarchie nach den Normen des CCEO 711
2. Die Apostolische Exarchie in der Tschechischen Republik aus Sicht des Päpstlichen Jahrbuchs „Annuario Pontificio“ 715
V. Zusammenfassung 719
Hanns Engelhardt: Eherechtliche Verfahrensvorschriften im anglikanischen Kirchenrecht 721
I. Rechtsquellen 721
II. Eheschließung 725
III. Nichtigkeit der Ehe 728
IV. Erhaltung einer gefährdeten Ehe 733
V. Auflösung der Ehe und Wiederheirat 734
Thomas Mark Németh: Die Disziplinarordnung für den Klerus der griechisch-orientalischen Metropolie der Bukowina und von Dalmatien (1908). Ein unveröffentlichter Dokumentenentwurf aus der Endzeit der Habsburgermonarchier 743
I. Einleitung 743
II. Edition 751
Helmuth Pree: Der „Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium“. Sein Ort im katholischen Kirchenrecht und im ökumenischen Dialog 769
I. Fragestellung 769
II. Der CCEO im Kontext der katholischen Kirche: Innerkatholische Perspektive 769
1. Die Rechtsgestalt der katholischen Kirche als communio Ecclesiarum 769
2. Der CCEO als Ausdruck der innerkatholischen Einheit und Vielfalt 774
III. Der CCEO in der Perspektive der Ökumene 777
1. Das Zweite Vatikanische Konzil und das ökumenische Grundanliegen des CCEO 777
2. Einzelne ökumenisch relevante Aspekte 779
Rudolf Prokschi: Ist ein kirchlicher Eheabschluss orthodoxer Gläubiger mit Christen anderer Bekenntnisse (Mischehe) möglich? 783
I. Hinführung zur aktuellen Fragestellung 783
II. Ein Blick zurück in die Kirchengeschichte 786
III. Das Ehesakrament – theologisch und kanonisch – aus orthodoxer Sicht heute 790
IV. Wie sieht die gelebte Praxis im Falle der orthodox/katholischen Mischehen in den letzten Jahrzehnten aus? 791
V. Wie wird mit Mischehen in der katholischen Kirche rechtlich (im aktuellen Codex des kanonischen Rechts) umgegangen? 796
Vergleichendes Religionsrecht und das Verhältnis von Staat und Kirche 799
Claudius Luterbacher-Maineri: Religionsverfassungsrechtliche Entwicklungen in der Schweiz 801
I. Einleitung 801
II. Aktuelle Situation 801
1. Anerkennung 803
a) Öffentlich-rechtliche Anerkennung 804
b) Einfache Anerkennung 805
2. Trennung von Staat und Religionsgemeinschaft 805
III. Aktuelle Entwicklungen im Religionsverfassungsrecht 806
1. Religionssoziologische Situation 806
2. Entflechtung von Staat und öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften 807
3. Einfache Anerkennung 811
4. Kanton Genf 815
IV. Diskussion 815
1. Religionsfreiheit und rechtliche Existenz 816
2. Einfache Anerkennung 818
3. Öffentlich-rechtliche Anerkennung 819
a) Entflechtung 820
b) Öffentlich-rechtliche Körperschaften als rechtssetzende Instanzen 820
c) Verträge 821
V. Fazit 822
Thomas Meckel: „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“. Die Konfessionalität des Religionsunterrichts aus der Sicht des Kirchenrechts und des Religionsrechts 825
I. Der religionsrechtliche Rahmen des schulischen Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland 826
II. Die Aussagen universalkirchlicher Dokumente zur Konfessionalität des Religionsunterrichts 829
III. Die Konfessionalität des Religionsunterrichts in Dokumenten der DBK 831
IV. Das Dokument der DBK „Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht“ von 2016 839
V. Resümee und Würdigung 845
Arnd Uhle: Schulische Integration und elterliches Erziehungsrecht. Die Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen nach den "Burkini-Entscheidungen" von BVerwG, BVerfG und EGMRr 849
I. Einleitung 849
II. Die „Burkini/Krabat-Rechtsprechung“ des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 853
1. Grundsatz: Anspruch auf Unterrichtsbefreiung nur in Ausnahmefällen 854
2. Anwendung auf die zu entscheidenden Einzelfälle 857
III. Der „Burkini-Kammerbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 2016 859
IV. Das „Burkini-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2017 861
1. Grundsätze der Entscheidung 861
2. Anwendung auf die zu entscheidenden Einzelfälle: Anspruch auf Unterrichtsbefreiung nur in Ausnahmefällen 863
V. Die Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen: Drei Entscheidungen, eine Tendenz 866
VI. Fazit 871
Bibliographie Ludger Müller 873
Bisherige Veröffentlichungen (Stand: 25. Mai 2017) 873
Monographien 873
Artikel 874
Rezensionen 878
Beiträge zu Lexika und Nachschlagewerken 879
Herausgebertätigkeit 881
Zeitschriften und Reihen 881
Einzelwerke 881
Übersetzungen 882
Beiträge in Zeitungen 882
Weitere Veröffentlichungen 883
Autorenverzeichnis 885