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Fischer, N. (2018). Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55381-5
Fischer, Nicolai. Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata). Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55381-5
Fischer, N (2018): Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55381-5

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Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata)

Fischer, Nicolai

Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft, Vol. 208

(2018)

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About The Author

Nicolai Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth sowie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Schwerpunkt »Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht« sowie »Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht«. Die Erste juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2012. Zwischen 2012 und 2014 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dirk A. Verse M. Jur. Seit Januar 2016 absolviert Nicolai Fischer sein Rechtsreferendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er in einer Großkanzlei im Bereich des Gesellschafts- und Bankrechts sowie während des Referendariats in Form einer Nebentätigkeit in einer auf Restrukturierungs- und Insolvenzrecht spezialisierten Boutique tätig. 2017 wurde er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.

Abstract

Um eine Begrenzung der Vorstandshaftung in der Aktiengesellschaft zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren unterschiedliche Konzepte entwickelt. Die vorliegende Arbeit widmet sich ebenfalls diesem Thema. Untersucht wird zunächst, ob eine Begrenzung der Vorstandshaftung zu befürworten ist. Nachdem diese Frage für den Bereich der leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bejaht wird, widmet sich der Autor dem Kernthema seiner Arbeit. Er geht der Frage nach, ob entgegen der bisher vorherrschenden Sichtweise, die Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung bereits de lege lata begrenzt werden kann. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Modifizierung des dem Vorstand obliegenden Sorgfalts- und/oder Verschuldensmaßstabs nicht mit dem Aktiengesetz in Einklang zu bringen ist. Jedoch erweist sich eine Begrenzung der Vorstandshaftung durch eine in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme als rechtlich zulässig. Der Verfasser legt dar, dass eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Norm des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG abweicht. Die These der rechtlichen Vereinbarkeit einer satzungsmäßigen Haftungshöchstsumme mit dem AktG wird sodann aus vielfältigen Blickwinkeln abgesichert. Ferner wird ein Formulierungsvorschlag für eine Haftungshöchstsumme sowie eine korrespondierende Freistellungszusage von der Außenhaftung vorgestellt.»The Existential Threat of Liability to Executive Board Members under the Current German Stock Corporation Act and the Limitation of such Liability by the Use of a Provision in the Articles of Association«

The author examines the possibility of limiting the liability of executive directors in cases of negligent duty of care and duty of loyalty breaches. Although contrary to the prevailing view, the core contention of the thesis is that such liability, when applied to a German stock corporation, could be limited by the inclusion of a provision stating a maximum liability in the articles of association. It is further stated that such a liability limit is consistent with the present German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) and would therefore constitute an effective instrument for limiting the existential threat such liability poses to executive board members.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
A. Anlass, Gegenstand und Gang der Untersuchung 21
B. Das Organ „Vorstand“ und seine Aufgaben 23
I. Die Stellung des Vorstands in der Aktiengesellschaft 23
II. Leitungsfunktion des Vorstands 24
Teil 1: Allgegenwärtiges Risiko der existenzvernichtenden Vorstandshaftung 28
A. Rechtsformtypische Gefahr der existenzvernichtenden Schadenssummen 28
B. Pflichtenumfang der Treuepflicht (duty of loyality) 30
I. Ausprägungen 31
1. Loyaler Einsatz für die Gesellschaft 31
2. Handhabung von Interessenkonflikten im Entscheidungsprozess 32
3. Verbot, Sondervorteile zu ziehen 34
4. Wettbewerbsverbot 34
5. Verschwiegenheitspflicht 35
II. Beurteilung der Strenge der Treuepflicht 36
C. Pflichtenumfang der Legalitätspflicht 37
I. Ausgangspunkt 37
II. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Außen- und Innenverhältnis 38
1. Pflichtverletzung bei nützlichem Gesetzesverstoß im Bagatellbereich? 38
2. Handeln entgegen der herrschenden Rechtsauffassung 40
3. Entscheidungen bei unklarer Rechtslage 44
4. Vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft gegenüber Dritten 45
5. Fazit hinsichtlich der Notwendigkeit der Differenzierung 46
III. Legalitätspflicht des Vorstands gegenüber der Gesellschaft 46
1. Rechtsermittlungs- und Befolgungspflicht bei eigener fachlicher Sachkunde zur Beurteilung der Rechtslage 47
a) Bei eindeutiger Rechtslage 47
b) Bei unklarer Rechtslage oder zweifelhafter herrschender Ansicht 49
aa) Pflicht zur Wahl des juristisch sichersten Wegs? 49
bb) Befugnis zur Wahl einer gerade noch vertretbaren Rechtsauffassung 51
(1) Überwiegende Ansicht 51
(2) Optimierungsthese 52
cc) Stellungnahme und eigene Ansicht 52
c) Zwischenfazit 55
2. Rechtsermittlungs- und Rechtsbefolgungspflicht bei fehlender Sachkunde zur Beurteilung der Rechtslage 56
3. Pflicht zur Sorge für rechtmäßiges Verhalten im Unternehmen 58
a) Ausgestaltung der Compliance-Organisation 59
b) Aufklärung von Verdachtsmomenten, Abstellung von Verstößen sowie Systemprüfungs- und Nachjustierungspflichten 59
4. Ergebnisse zur gegenüber der Gesellschaft bestehenden Legalitätspflicht 60
IV. Beurteilung der Strenge der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Legalitätspflicht 60
1. Wachsende Vielzahl an zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen 61
2. Haftung wegen Legalitätspflichtverletzung kommt Erfolgshaftung nahe 62
3. Keine Abschwächung der Legalitätspflicht trotz erheblicher Belastung des Vorstands 63
D. Pflichtenumfang der allgemeinen Sorgfaltspflicht (duty of care) 64
I. Ausgangspunkt 64
II. Sorgfaltsanforderungen bei Ermessensentscheidungen 65
1. Grundlage 65
2. Sorgfaltspflichten bei unternehmerischen Entscheidungen 67
a) Handeln auf der Grundlage angemessener Information 67
b) Handeln zum Wohle der Gesellschaft 70
aa) Theorie vom Unternehmensinteresse als Leitlinie der Ermessensausübung 70
bb) Theorie vom Gesellschaftsinteresse als Leitlinie der Ermessensausübung 71
cc) Stellungnahme 72
c) Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse 73
d) Gutgläubigkeit 74
e) Ergebnisse zu den Sorgfaltsanforderungen bei unternehmerischen Entscheidungen 74
3. Dogmatische Bedeutung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 75
III. Beurteilung der Strenge der Sorgfaltspflichten bei Ermessensentscheidungen 76
E. Reduziertes Haftungsrisiko wegen „Safe Harbour“ des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG? 77
I. Regelungsanliegen 77
II. Reichweite der gerichtlichen Kontrolle nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG 78
1. Kontrolle der Merkmale „Handeln zum Wohle der Gesellschaft“ und „angemessene Informationsgrundlage“ 79
a) Meinungsstand zum gerichtlichen Kontrollmaßstab bei der Überprüfung der Sorgfaltskonformität unternehmerischer Entscheidungen 81
aa) Sichtweise von Hopt und Roth 81
bb) Unverantwortlichkeit beim „Handeln zum Wohle der Gesellschaft“, strengere Kontrolle bei „angemessener Informationsgrundlage“ 82
cc) Einheitlicher Kontrollmaßstab der Nachvollziehbarkeit bzw. Rationalität 83
b) Stellungnahme und eigene Sichtweise 84
aa) Erster Schritt 84
bb) Zweiter Schritt 85
cc) Dritter Schritt 87
2. Kontrolle des Handelns frei von Interessenkonflikten und im guten Glauben an die Richtigkeit der Entscheidung 88
III. Fazit 89
F. Risiko der Durchsetzung von existenzvernichtenden Haftungsansprüchen 90
I. Durchsetzungspflicht des Aufsichtsrats 91
1. Pflicht zur Prüfung, ob ein durchsetzbarer Anspruch besteht 92
2. Steht die Verschonung von Vorstandsmitgliedern im Ermessen des Aufsichtsrats? 93
a) Teilweise vertretene Ansicht (keine Pflicht zur Regelverfolgung) 93
b) Absehen von der Anspruchsverfolgung nur in rechtfertigungsbedürftigen Ausnahmefällen 94
3. Fazit 96
II. Durchsetzungsmöglichkeit der Aktionäre 96
III. Durchsetzung von Ersatzansprüchen in der Praxis 97
IV. Fazit 98
G. Eingeschränkte Absicherbarkeit existenzvernichtender Haftungsrisiken durch D&O-Versicherungen 98
I. Unzulänglichkeiten der D&O-Versicherung im Einzelnen 99
1. Umfangreiche Ausschlusstatbestände 100
2. Begrenzte Absicherung von Innenhaftungsansprüchen 101
3. Eingeschränkte Absicherung durch begrenzte Deckungssummen 102
4. Weitere Verringerung des Deckungsschutzes durch konzeptionelle Besonderheiten 103
a) Anrechnung der Verteidigungskosten 103
b) Aggregate Limits, claims-made-Prinzip und Gruppenversicherung 104
5. Selbstbehaltsverpflichtung 105
II. Fazit 106
H. Fazit zu Teil 1 der Arbeit 107
Teil 2: Ist eine Beschränkung des Haftungsrisikos des Vorstands zu befürworten? 108
A. Für und Wider der Haftungsbeschränkung 108
I. Auseinandersetzung mit den Einwänden genereller Art 108
II. Argumente für Begrenzung des Haftungsrisikos 110
1. Vermeidung von Anreizen zu risikoaversem Verhalten 110
a) Vermeidung von risikoscheuem Verhalten durch Gesetzgeber bezweckt 111
b) Kein unlösbarer Konflikt mit der verhaltenssteuernden Funktion 113
c) Zwischenfazit 113
2. Gewinnung geeigneter Vorstandskandidaten 114
3. Aktienrechtliche Risiko- und Nutzenverteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87 AktG 115
4. Bessere Risikovorsorge durch Gesellschaft und weitestgehende Irrelevanz der Schadenskompensation durch den Vorstand 117
5. Verringerung von Fehlanreizen und Sicherung der Mitwirkung des Vorstands bei Aufklärung von Missständen 118
6. Größere Bereitschaft des Aufsichtsrats zur tatsächlichen Haftungsdurchsetzung 119
III. Haftungsbegrenzung auch für grob fahrlässige Verletzung der Pflichten? 119
IV. Fazit 122
B. Breiter Zuspruch für Haftungsbeschränkungen 123
C. Fazit zu Teil 2 der Arbeit 125
Teil 3: Beschränkung der Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung (de lege lata) 126
A. Ausgangspunkt 126
B. Satzungsstrenge nach § 23 Abs. 5 AktG 127
C. Modifizierung des Sorgfalts- bzw. Verschuldensmaßstabs durch Satzungsbestimmung? 130
I. Unwirksamkeit einer Veränderung der Sorgfaltspflichten durch Satzungsbestimmung 131
II. Unwirksamkeit der Modifizierung des haftungsbegründenden Verschuldensgrads durch Satzungsbestimmung 132
III. Fazit zur Modifizierung des Sorgfalts- bzw. Verschuldensmaßstabs durch Satzungsbestimmung 135
D. Begrenzung der Vorstandshaftung durch in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme 135
I. Meinungsstand 136
II. Untersuchung 137
1. Anhaltspunkte aufgrund der Gesetzeshistorie und der juristischen Methodenlehre 139
a) Gesetzeshistorie 139
b) Betrachtung nach der juristischen Methodenlehre 141
c) Zwischenfazit 143
2. Grammatische Auslegung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 143
3. Weitere Anhaltspunkte aufgrund der Gesetzessystematik 145
4. Auslegung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG nach dessen Sinn und Zweck 148
a) Schadenskompensation nicht eigenständig in zwingender Form durch § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG bezweckt 149
b) Vereinbarkeit der Haftungshöchstsumme mit dem verhaltenssteuernden Zweck des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 152
aa) Dogmatische Verortung der verhaltenssteuernden Funktion 152
bb) Kein Konflikt einer Haftungshöchstsumme mit der verhaltenssteuernden Funktion im Allgemeinen 153
cc) Kein Konflikt einer Haftungshöchstsumme mit dem verhaltenssteuernden Zweck der Haftung bei Treuepflichtverletzungen 155
dd) Fazit zur Vereinbarkeit des verhaltenssteuernden Zwecks mit einer Haftungshöchstsumme 156
5. Folgerungen zur Vereinbarkeit einer Haftungshöchstsumme mit § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG 156
6. Satzungsmäßige Haftungshöchstsumme als zulässige Ergänzung des AktG i. S. des § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG 158
a) Voraussetzungen einer Ergänzung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG 158
b) Sind satzungsmäßige Haftungshöchstsummen nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG unzulässig? 159
aa) „Abschließende Regelung“ für den Verzicht auf bereits entstandene Vorstandshaftungsansprüche 160
bb) Auch „abschließende Regelung“ des Vorausverzichts durch § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (analog)? 161
(1) Erstreckt sich der Wortlaut des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den Verzicht auf zukünftig entstehende Ansprüche? 162
(2) Analoge Anwendung des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf Haftungshöchstsummen für zukünftige Ansprüche? 164
(a) Vereinbarkeit mit dem Normzweck des Zustimmungserfordernisses 165
(b) Vereinbarkeit mit dem Normzweck des Vetorechts einer zehnprozentigen Minderheit 166
(aa) Haftungshöchstsummen, die nur bei Pflichtverletzungen unterhalb der Schwelle grober Fahrlässigkeit eingreifen 167
(bb) Haftungshöchstsummen für leicht und grob fahrlässige ­Pflichtverletzungen 168
(c) Vereinbarkeit mit dem Normzweck der 3-Jahres-Frist 171
(d) Kein entgegenstehender gläubigerschützender Zweck des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG 174
cc) Fazit zur Vereinbarkeit des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG mit in der Satzung geregelten Haftungshöchstsummen 174
c) Generelle Unzulässigkeit von Haftungshöchstsummen nach § 93 Abs. 5 AktG? 175
d) Keine Unvereinbarkeit des hiesigen Ansatzes mit §§ 311, 317 f. AktG 176
e) Fazit zur Zulässigkeit einer das Aktiengesetzes i. S. des § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG ergänzenden Haftungshöchstsumme 179
7. Weitere gesetzliche Rahmen für eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme 180
a) Keine Erstreckung auf die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen 180
b) Erstreckung auf die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzung möglich? 181
aa) Meinungsstand zur Begrenzung der GmbH-Geschäftsleiterhaftung bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen 182
bb) Entgegenstehende Wertungen des Aktiengesetzes? 183
cc) Genereller Ausschluss einer Haftungsbegrenzung im Bereich der groben Fahrlässigkeit zum Schutz der Aktionäre vor sich selbst? 184
dd) Fazit 185
c) Mindestens im Haftungsfall zu ersetzender Betrag 185
d) Keine Erstreckung auf § 93 Abs. 3 AktG 186
e) Keine Erstreckung auf die Außenhaftung des Vorstands 187
f) Fazit zum weiteren rechtlichen Rahmen 188
8. Freistellung der Vorstandsmitglieder von der Außenhaftung gegenüber Dritten 188
a) Ausgangspunkt 188
b) Gesetzliche Freistellungsansprüche der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft für Haftung gegenüber Dritten 189
aa) Vorstandshandeln gegenüber der Gesellschaft pflichtgemäß 189
bb) Vorstandshandeln gegenüber der Gesellschaft pflichtwidrig 189
(1) Gesamtschuldnerische Verantwortlichkeit zwischen Vorstandsmitglied und Gesellschaft gegenüber Dritten bei Existenz einer Haftungshöchstsumme 190
(2) Sonderfall des Gläubigerverfolgungsrechts nach § 93 Abs. 5 AktG 192
(3) Fälle alleiniger Verantwortlichkeit eines Vorstandsmitglieds gegenüber Dritten 194
c) Satzungsmäßige Freistellung von Ersatzansprüchen Dritter 194
aa) Ausgangspunkt 194
bb) Wohl allgemeine Ansicht 195
cc) Stellungnahme und eigene Ansicht 196
III. Ergebnisse zur Vereinbarkeit satzungsmäßiger Haftungshöchstsummen mit dem Aktiengesetz 198
E. Gestaltung einer Haftungshöchstsumme (und einer Freistellungsklausel) unter Berücksichtigung des verhaltenssteuernden Aspekts 199
I. Ausgangspunkt 199
II. Keine Deckelung der Haftung auf einen absoluten Betrag 200
III. Keine Bemessung der Höchstsumme am Vermögen der Vorstandsmitglieder 200
IV. Bemessung der Höchstsumme an der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds 201
V. Trotz rechtlicher Zulässigkeit keine Beschränkung der Haftung wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung 202
VI. Formulierungsvorschlag für eine in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme und eine korrespondierende Freistellungsklausel 202
VII. Fazit hinsichtlich der Gestaltung einer Haftungshöchstsumme und einer korrespondierenden Freistellung 204
F. Auswirkungen einer Haftungshöchstsumme auf D&O-Versicherung und die gesamtschuldnerische Haftung 204
I. Satzungsmäßige Haftungshöchstsumme und D&O-Versicherung 205
II. Auswirkungen einer Haftungshöchstsumme auf die gesamtschuldnerische Haftung 206
1. Ausgangspunkt 206
2. „Gestörte Gesamtschuld“ durch Haftungshöchstsumme 208
a) Keine Lösung zu Lasten der nicht hauptverantwortlichen Vorstandsmitglieder 209
b) Keine Lösung zu Lasten der Gesellschaft 211
aa) Bedeutung 211
bb) Konflikt mit der verhaltenssteuernden Funktion der Vorstandshaftung 212
cc) Fazit zur Lösung zu Lasten der Gesellschaft 213
c) Lösung zu Lasten des hauptverantwortlichen Vorstandsmitglieds 213
3. Möglichkeit der vertraglichen und / oder satzungsmäßigen Abbedingung des § 426 BGB 214
a) Vertragliche Vereinbarung zwischen den Vorstandsmitgliedern 214
b) Satzungsmäßige Abbedingung des § 426 BGB 215
III. Fazit 216
G. Fazit zu Teil 3 der Arbeit 217
Teil 4: Seitenblick auf andere Vorschläge zur Haftungsbeschränkung (de lege lata) 218
A. Ist eine anstellungsvertragliche Haftungsbeschränkung wirksam? 218
I. Haftungshöchstsumme durch eine anstellungsvertragliche Regelung? 219
1. Meinungsstand 220
a) Fast ganz herrschende Ansicht 220
b) Sichtweise von Hoffmann 220
2. Stellungnahme 221
II. Halbvermögensverschonung durch Vorwegbindung des Aufsichtsratsermessens im Vorstandsanstellungsvertrag? 222
1. Vorschlag von Seibt 222
2. Bedenken gegenüber diesem Vorschlag 224
a) Erste Prämisse von Seibt 224
b) Zweite Prämisse von Seibt 225
c) Zweifel gegenüber der ersten Prämisse 225
d) Zweifel gegenüber der zweiten Prämisse 226
3. Fazit 227
B. Beschränkung der Vorstandshaftung aufgrund der Fürsorge- bzw. Treuepflicht? 227
I. Meinungsstand 227
1. Breite Meinungsgruppe für Regressbeschränkung durch Fürsorge bzw. Treuepflicht 227
2. Ebenso breite Meinungsgruppe gegen Beschränkung der Vorstandshaftung qua Fürsorge- bzw. Treuepflicht 229
II. Stellungnahme 229
C. Ausschluss des (kartellrechtlichen) Bußgeldregresses? 233
I. Urteil des LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 (nicht rechtskräftig) 234
II. Relevanz des Urteils für Vorstandsmitglieder einer AG und Beurteilung der Tragfähigkeit 235
1. Übertragbarkeit auf Regressansprüche nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 235
2. Mangelnde Tragfähigkeit der Urteilsbegründung 235
a) Erhebliche Zweifel an der Untergrabung des Ordnungswidrigkeitenrechts 236
b) Kein Regress hinsichtlich des Gewinnabschöpfungsanteils 237
c) Keine methodische Rechtfertigung des Regressausschlusses /hinsichtlich des Ahndungsanteils 239
III. Fazit 239
D. Fazit zu Teil 4 der Arbeit 240
Zusammenfassung der Arbeit in Thesen 241
Literaturverzeichnis 253
Stichwortverzeichnis 274