Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata)
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Die existenzvernichtende Vorstandshaftung und ihre Begrenzung durch Satzungsbestimmung (de lege lata)
Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft, Vol. 208
(2018)
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About The Author
Nicolai Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth sowie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Schwerpunkt »Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht« sowie »Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht«. Die Erste juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2012. Zwischen 2012 und 2014 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dirk A. Verse M. Jur. Seit Januar 2016 absolviert Nicolai Fischer sein Rechtsreferendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er in einer Großkanzlei im Bereich des Gesellschafts- und Bankrechts sowie während des Referendariats in Form einer Nebentätigkeit in einer auf Restrukturierungs- und Insolvenzrecht spezialisierten Boutique tätig. 2017 wurde er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert.Abstract
Um eine Begrenzung der Vorstandshaftung in der Aktiengesellschaft zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren unterschiedliche Konzepte entwickelt. Die vorliegende Arbeit widmet sich ebenfalls diesem Thema. Untersucht wird zunächst, ob eine Begrenzung der Vorstandshaftung zu befürworten ist. Nachdem diese Frage für den Bereich der leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bejaht wird, widmet sich der Autor dem Kernthema seiner Arbeit. Er geht der Frage nach, ob entgegen der bisher vorherrschenden Sichtweise, die Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung bereits de lege lata begrenzt werden kann. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Modifizierung des dem Vorstand obliegenden Sorgfalts- und/oder Verschuldensmaßstabs nicht mit dem Aktiengesetz in Einklang zu bringen ist. Jedoch erweist sich eine Begrenzung der Vorstandshaftung durch eine in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme als rechtlich zulässig. Der Verfasser legt dar, dass eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Norm des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG abweicht. Die These der rechtlichen Vereinbarkeit einer satzungsmäßigen Haftungshöchstsumme mit dem AktG wird sodann aus vielfältigen Blickwinkeln abgesichert. Ferner wird ein Formulierungsvorschlag für eine Haftungshöchstsumme sowie eine korrespondierende Freistellungszusage von der Außenhaftung vorgestellt.»The Existential Threat of Liability to Executive Board Members under the Current German Stock Corporation Act and the Limitation of such Liability by the Use of a Provision in the Articles of Association«The author examines the possibility of limiting the liability of executive directors in cases of negligent duty of care and duty of loyalty breaches. Although contrary to the prevailing view, the core contention of the thesis is that such liability, when applied to a German stock corporation, could be limited by the inclusion of a provision stating a maximum liability in the articles of association. It is further stated that such a liability limit is consistent with the present German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) and would therefore constitute an effective instrument for limiting the existential threat such liability poses to executive board members.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Geleitwort | 5 | ||
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 21 | ||
A. Anlass, Gegenstand und Gang der Untersuchung | 21 | ||
B. Das Organ „Vorstand“ und seine Aufgaben | 23 | ||
I. Die Stellung des Vorstands in der Aktiengesellschaft | 23 | ||
II. Leitungsfunktion des Vorstands | 24 | ||
Teil 1: Allgegenwärtiges Risiko der existenzvernichtenden Vorstandshaftung | 28 | ||
A. Rechtsformtypische Gefahr der existenzvernichtenden Schadenssummen | 28 | ||
B. Pflichtenumfang der Treuepflicht (duty of loyality) | 30 | ||
I. Ausprägungen | 31 | ||
1. Loyaler Einsatz für die Gesellschaft | 31 | ||
2. Handhabung von Interessenkonflikten im Entscheidungsprozess | 32 | ||
3. Verbot, Sondervorteile zu ziehen | 34 | ||
4. Wettbewerbsverbot | 34 | ||
5. Verschwiegenheitspflicht | 35 | ||
II. Beurteilung der Strenge der Treuepflicht | 36 | ||
C. Pflichtenumfang der Legalitätspflicht | 37 | ||
I. Ausgangspunkt | 37 | ||
II. Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Außen- und Innenverhältnis | 38 | ||
1. Pflichtverletzung bei nützlichem Gesetzesverstoß im Bagatellbereich? | 38 | ||
2. Handeln entgegen der herrschenden Rechtsauffassung | 40 | ||
3. Entscheidungen bei unklarer Rechtslage | 44 | ||
4. Vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft gegenüber Dritten | 45 | ||
5. Fazit hinsichtlich der Notwendigkeit der Differenzierung | 46 | ||
III. Legalitätspflicht des Vorstands gegenüber der Gesellschaft | 46 | ||
1. Rechtsermittlungs- und Befolgungspflicht bei eigener fachlicher Sachkunde zur Beurteilung der Rechtslage | 47 | ||
a) Bei eindeutiger Rechtslage | 47 | ||
b) Bei unklarer Rechtslage oder zweifelhafter herrschender Ansicht | 49 | ||
aa) Pflicht zur Wahl des juristisch sichersten Wegs? | 49 | ||
bb) Befugnis zur Wahl einer gerade noch vertretbaren Rechtsauffassung | 51 | ||
(1) Überwiegende Ansicht | 51 | ||
(2) Optimierungsthese | 52 | ||
cc) Stellungnahme und eigene Ansicht | 52 | ||
c) Zwischenfazit | 55 | ||
2. Rechtsermittlungs- und Rechtsbefolgungspflicht bei fehlender Sachkunde zur Beurteilung der Rechtslage | 56 | ||
3. Pflicht zur Sorge für rechtmäßiges Verhalten im Unternehmen | 58 | ||
a) Ausgestaltung der Compliance-Organisation | 59 | ||
b) Aufklärung von Verdachtsmomenten, Abstellung von Verstößen sowie Systemprüfungs- und Nachjustierungspflichten | 59 | ||
4. Ergebnisse zur gegenüber der Gesellschaft bestehenden Legalitätspflicht | 60 | ||
IV. Beurteilung der Strenge der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Legalitätspflicht | 60 | ||
1. Wachsende Vielzahl an zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen | 61 | ||
2. Haftung wegen Legalitätspflichtverletzung kommt Erfolgshaftung nahe | 62 | ||
3. Keine Abschwächung der Legalitätspflicht trotz erheblicher Belastung des Vorstands | 63 | ||
D. Pflichtenumfang der allgemeinen Sorgfaltspflicht (duty of care) | 64 | ||
I. Ausgangspunkt | 64 | ||
II. Sorgfaltsanforderungen bei Ermessensentscheidungen | 65 | ||
1. Grundlage | 65 | ||
2. Sorgfaltspflichten bei unternehmerischen Entscheidungen | 67 | ||
a) Handeln auf der Grundlage angemessener Information | 67 | ||
b) Handeln zum Wohle der Gesellschaft | 70 | ||
aa) Theorie vom Unternehmensinteresse als Leitlinie der Ermessensausübung | 70 | ||
bb) Theorie vom Gesellschaftsinteresse als Leitlinie der Ermessensausübung | 71 | ||
cc) Stellungnahme | 72 | ||
c) Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse | 73 | ||
d) Gutgläubigkeit | 74 | ||
e) Ergebnisse zu den Sorgfaltsanforderungen bei unternehmerischen Entscheidungen | 74 | ||
3. Dogmatische Bedeutung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG | 75 | ||
III. Beurteilung der Strenge der Sorgfaltspflichten bei Ermessensentscheidungen | 76 | ||
E. Reduziertes Haftungsrisiko wegen „Safe Harbour“ des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG? | 77 | ||
I. Regelungsanliegen | 77 | ||
II. Reichweite der gerichtlichen Kontrolle nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG | 78 | ||
1. Kontrolle der Merkmale „Handeln zum Wohle der Gesellschaft“ und „angemessene Informationsgrundlage“ | 79 | ||
a) Meinungsstand zum gerichtlichen Kontrollmaßstab bei der Überprüfung der Sorgfaltskonformität unternehmerischer Entscheidungen | 81 | ||
aa) Sichtweise von Hopt und Roth | 81 | ||
bb) Unverantwortlichkeit beim „Handeln zum Wohle der Gesellschaft“, strengere Kontrolle bei „angemessener Informationsgrundlage“ | 82 | ||
cc) Einheitlicher Kontrollmaßstab der Nachvollziehbarkeit bzw. Rationalität | 83 | ||
b) Stellungnahme und eigene Sichtweise | 84 | ||
aa) Erster Schritt | 84 | ||
bb) Zweiter Schritt | 85 | ||
cc) Dritter Schritt | 87 | ||
2. Kontrolle des Handelns frei von Interessenkonflikten und im guten Glauben an die Richtigkeit der Entscheidung | 88 | ||
III. Fazit | 89 | ||
F. Risiko der Durchsetzung von existenzvernichtenden Haftungsansprüchen | 90 | ||
I. Durchsetzungspflicht des Aufsichtsrats | 91 | ||
1. Pflicht zur Prüfung, ob ein durchsetzbarer Anspruch besteht | 92 | ||
2. Steht die Verschonung von Vorstandsmitgliedern im Ermessen des Aufsichtsrats? | 93 | ||
a) Teilweise vertretene Ansicht (keine Pflicht zur Regelverfolgung) | 93 | ||
b) Absehen von der Anspruchsverfolgung nur in rechtfertigungsbedürftigen Ausnahmefällen | 94 | ||
3. Fazit | 96 | ||
II. Durchsetzungsmöglichkeit der Aktionäre | 96 | ||
III. Durchsetzung von Ersatzansprüchen in der Praxis | 97 | ||
IV. Fazit | 98 | ||
G. Eingeschränkte Absicherbarkeit existenzvernichtender Haftungsrisiken durch D&O-Versicherungen | 98 | ||
I. Unzulänglichkeiten der D&O-Versicherung im Einzelnen | 99 | ||
1. Umfangreiche Ausschlusstatbestände | 100 | ||
2. Begrenzte Absicherung von Innenhaftungsansprüchen | 101 | ||
3. Eingeschränkte Absicherung durch begrenzte Deckungssummen | 102 | ||
4. Weitere Verringerung des Deckungsschutzes durch konzeptionelle Besonderheiten | 103 | ||
a) Anrechnung der Verteidigungskosten | 103 | ||
b) Aggregate Limits, claims-made-Prinzip und Gruppenversicherung | 104 | ||
5. Selbstbehaltsverpflichtung | 105 | ||
II. Fazit | 106 | ||
H. Fazit zu Teil 1 der Arbeit | 107 | ||
Teil 2: Ist eine Beschränkung des Haftungsrisikos des Vorstands zu befürworten? | 108 | ||
A. Für und Wider der Haftungsbeschränkung | 108 | ||
I. Auseinandersetzung mit den Einwänden genereller Art | 108 | ||
II. Argumente für Begrenzung des Haftungsrisikos | 110 | ||
1. Vermeidung von Anreizen zu risikoaversem Verhalten | 110 | ||
a) Vermeidung von risikoscheuem Verhalten durch Gesetzgeber bezweckt | 111 | ||
b) Kein unlösbarer Konflikt mit der verhaltenssteuernden Funktion | 113 | ||
c) Zwischenfazit | 113 | ||
2. Gewinnung geeigneter Vorstandskandidaten | 114 | ||
3. Aktienrechtliche Risiko- und Nutzenverteilung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87 AktG | 115 | ||
4. Bessere Risikovorsorge durch Gesellschaft und weitestgehende Irrelevanz der Schadenskompensation durch den Vorstand | 117 | ||
5. Verringerung von Fehlanreizen und Sicherung der Mitwirkung des Vorstands bei Aufklärung von Missständen | 118 | ||
6. Größere Bereitschaft des Aufsichtsrats zur tatsächlichen Haftungsdurchsetzung | 119 | ||
III. Haftungsbegrenzung auch für grob fahrlässige Verletzung der Pflichten? | 119 | ||
IV. Fazit | 122 | ||
B. Breiter Zuspruch für Haftungsbeschränkungen | 123 | ||
C. Fazit zu Teil 2 der Arbeit | 125 | ||
Teil 3: Beschränkung der Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung (de lege lata) | 126 | ||
A. Ausgangspunkt | 126 | ||
B. Satzungsstrenge nach § 23 Abs. 5 AktG | 127 | ||
C. Modifizierung des Sorgfalts- bzw. Verschuldensmaßstabs durch Satzungsbestimmung? | 130 | ||
I. Unwirksamkeit einer Veränderung der Sorgfaltspflichten durch Satzungsbestimmung | 131 | ||
II. Unwirksamkeit der Modifizierung des haftungsbegründenden Verschuldensgrads durch Satzungsbestimmung | 132 | ||
III. Fazit zur Modifizierung des Sorgfalts- bzw. Verschuldensmaßstabs durch Satzungsbestimmung | 135 | ||
D. Begrenzung der Vorstandshaftung durch in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme | 135 | ||
I. Meinungsstand | 136 | ||
II. Untersuchung | 137 | ||
1. Anhaltspunkte aufgrund der Gesetzeshistorie und der juristischen Methodenlehre | 139 | ||
a) Gesetzeshistorie | 139 | ||
b) Betrachtung nach der juristischen Methodenlehre | 141 | ||
c) Zwischenfazit | 143 | ||
2. Grammatische Auslegung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG | 143 | ||
3. Weitere Anhaltspunkte aufgrund der Gesetzessystematik | 145 | ||
4. Auslegung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG nach dessen Sinn und Zweck | 148 | ||
a) Schadenskompensation nicht eigenständig in zwingender Form durch § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG bezweckt | 149 | ||
b) Vereinbarkeit der Haftungshöchstsumme mit dem verhaltenssteuernden Zweck des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG | 152 | ||
aa) Dogmatische Verortung der verhaltenssteuernden Funktion | 152 | ||
bb) Kein Konflikt einer Haftungshöchstsumme mit der verhaltenssteuernden Funktion im Allgemeinen | 153 | ||
cc) Kein Konflikt einer Haftungshöchstsumme mit dem verhaltenssteuernden Zweck der Haftung bei Treuepflichtverletzungen | 155 | ||
dd) Fazit zur Vereinbarkeit des verhaltenssteuernden Zwecks mit einer Haftungshöchstsumme | 156 | ||
5. Folgerungen zur Vereinbarkeit einer Haftungshöchstsumme mit § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG | 156 | ||
6. Satzungsmäßige Haftungshöchstsumme als zulässige Ergänzung des AktG i. S. des § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG | 158 | ||
a) Voraussetzungen einer Ergänzung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG | 158 | ||
b) Sind satzungsmäßige Haftungshöchstsummen nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG unzulässig? | 159 | ||
aa) „Abschließende Regelung“ für den Verzicht auf bereits entstandene Vorstandshaftungsansprüche | 160 | ||
bb) Auch „abschließende Regelung“ des Vorausverzichts durch § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG (analog)? | 161 | ||
(1) Erstreckt sich der Wortlaut des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den Verzicht auf zukünftig entstehende Ansprüche? | 162 | ||
(2) Analoge Anwendung des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf Haftungshöchstsummen für zukünftige Ansprüche? | 164 | ||
(a) Vereinbarkeit mit dem Normzweck des Zustimmungserfordernisses | 165 | ||
(b) Vereinbarkeit mit dem Normzweck des Vetorechts einer zehnprozentigen Minderheit | 166 | ||
(aa) Haftungshöchstsummen, die nur bei Pflichtverletzungen unterhalb der Schwelle grober Fahrlässigkeit eingreifen | 167 | ||
(bb) Haftungshöchstsummen für leicht und grob fahrlässige Pflichtverletzungen | 168 | ||
(c) Vereinbarkeit mit dem Normzweck der 3-Jahres-Frist | 171 | ||
(d) Kein entgegenstehender gläubigerschützender Zweck des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG | 174 | ||
cc) Fazit zur Vereinbarkeit des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG mit in der Satzung geregelten Haftungshöchstsummen | 174 | ||
c) Generelle Unzulässigkeit von Haftungshöchstsummen nach § 93 Abs. 5 AktG? | 175 | ||
d) Keine Unvereinbarkeit des hiesigen Ansatzes mit §§ 311, 317 f. AktG | 176 | ||
e) Fazit zur Zulässigkeit einer das Aktiengesetzes i. S. des § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG ergänzenden Haftungshöchstsumme | 179 | ||
7. Weitere gesetzliche Rahmen für eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme | 180 | ||
a) Keine Erstreckung auf die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen | 180 | ||
b) Erstreckung auf die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzung möglich? | 181 | ||
aa) Meinungsstand zur Begrenzung der GmbH-Geschäftsleiterhaftung bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen | 182 | ||
bb) Entgegenstehende Wertungen des Aktiengesetzes? | 183 | ||
cc) Genereller Ausschluss einer Haftungsbegrenzung im Bereich der groben Fahrlässigkeit zum Schutz der Aktionäre vor sich selbst? | 184 | ||
dd) Fazit | 185 | ||
c) Mindestens im Haftungsfall zu ersetzender Betrag | 185 | ||
d) Keine Erstreckung auf § 93 Abs. 3 AktG | 186 | ||
e) Keine Erstreckung auf die Außenhaftung des Vorstands | 187 | ||
f) Fazit zum weiteren rechtlichen Rahmen | 188 | ||
8. Freistellung der Vorstandsmitglieder von der Außenhaftung gegenüber Dritten | 188 | ||
a) Ausgangspunkt | 188 | ||
b) Gesetzliche Freistellungsansprüche der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft für Haftung gegenüber Dritten | 189 | ||
aa) Vorstandshandeln gegenüber der Gesellschaft pflichtgemäß | 189 | ||
bb) Vorstandshandeln gegenüber der Gesellschaft pflichtwidrig | 189 | ||
(1) Gesamtschuldnerische Verantwortlichkeit zwischen Vorstandsmitglied und Gesellschaft gegenüber Dritten bei Existenz einer Haftungshöchstsumme | 190 | ||
(2) Sonderfall des Gläubigerverfolgungsrechts nach § 93 Abs. 5 AktG | 192 | ||
(3) Fälle alleiniger Verantwortlichkeit eines Vorstandsmitglieds gegenüber Dritten | 194 | ||
c) Satzungsmäßige Freistellung von Ersatzansprüchen Dritter | 194 | ||
aa) Ausgangspunkt | 194 | ||
bb) Wohl allgemeine Ansicht | 195 | ||
cc) Stellungnahme und eigene Ansicht | 196 | ||
III. Ergebnisse zur Vereinbarkeit satzungsmäßiger Haftungshöchstsummen mit dem Aktiengesetz | 198 | ||
E. Gestaltung einer Haftungshöchstsumme (und einer Freistellungsklausel) unter Berücksichtigung des verhaltenssteuernden Aspekts | 199 | ||
I. Ausgangspunkt | 199 | ||
II. Keine Deckelung der Haftung auf einen absoluten Betrag | 200 | ||
III. Keine Bemessung der Höchstsumme am Vermögen der Vorstandsmitglieder | 200 | ||
IV. Bemessung der Höchstsumme an der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds | 201 | ||
V. Trotz rechtlicher Zulässigkeit keine Beschränkung der Haftung wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung | 202 | ||
VI. Formulierungsvorschlag für eine in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme und eine korrespondierende Freistellungsklausel | 202 | ||
VII. Fazit hinsichtlich der Gestaltung einer Haftungshöchstsumme und einer korrespondierenden Freistellung | 204 | ||
F. Auswirkungen einer Haftungshöchstsumme auf D&O-Versicherung und die gesamtschuldnerische Haftung | 204 | ||
I. Satzungsmäßige Haftungshöchstsumme und D&O-Versicherung | 205 | ||
II. Auswirkungen einer Haftungshöchstsumme auf die gesamtschuldnerische Haftung | 206 | ||
1. Ausgangspunkt | 206 | ||
2. „Gestörte Gesamtschuld“ durch Haftungshöchstsumme | 208 | ||
a) Keine Lösung zu Lasten der nicht hauptverantwortlichen Vorstandsmitglieder | 209 | ||
b) Keine Lösung zu Lasten der Gesellschaft | 211 | ||
aa) Bedeutung | 211 | ||
bb) Konflikt mit der verhaltenssteuernden Funktion der Vorstandshaftung | 212 | ||
cc) Fazit zur Lösung zu Lasten der Gesellschaft | 213 | ||
c) Lösung zu Lasten des hauptverantwortlichen Vorstandsmitglieds | 213 | ||
3. Möglichkeit der vertraglichen und / oder satzungsmäßigen Abbedingung des § 426 BGB | 214 | ||
a) Vertragliche Vereinbarung zwischen den Vorstandsmitgliedern | 214 | ||
b) Satzungsmäßige Abbedingung des § 426 BGB | 215 | ||
III. Fazit | 216 | ||
G. Fazit zu Teil 3 der Arbeit | 217 | ||
Teil 4: Seitenblick auf andere Vorschläge zur Haftungsbeschränkung (de lege lata) | 218 | ||
A. Ist eine anstellungsvertragliche Haftungsbeschränkung wirksam? | 218 | ||
I. Haftungshöchstsumme durch eine anstellungsvertragliche Regelung? | 219 | ||
1. Meinungsstand | 220 | ||
a) Fast ganz herrschende Ansicht | 220 | ||
b) Sichtweise von Hoffmann | 220 | ||
2. Stellungnahme | 221 | ||
II. Halbvermögensverschonung durch Vorwegbindung des Aufsichtsratsermessens im Vorstandsanstellungsvertrag? | 222 | ||
1. Vorschlag von Seibt | 222 | ||
2. Bedenken gegenüber diesem Vorschlag | 224 | ||
a) Erste Prämisse von Seibt | 224 | ||
b) Zweite Prämisse von Seibt | 225 | ||
c) Zweifel gegenüber der ersten Prämisse | 225 | ||
d) Zweifel gegenüber der zweiten Prämisse | 226 | ||
3. Fazit | 227 | ||
B. Beschränkung der Vorstandshaftung aufgrund der Fürsorge- bzw. Treuepflicht? | 227 | ||
I. Meinungsstand | 227 | ||
1. Breite Meinungsgruppe für Regressbeschränkung durch Fürsorge bzw. Treuepflicht | 227 | ||
2. Ebenso breite Meinungsgruppe gegen Beschränkung der Vorstandshaftung qua Fürsorge- bzw. Treuepflicht | 229 | ||
II. Stellungnahme | 229 | ||
C. Ausschluss des (kartellrechtlichen) Bußgeldregresses? | 233 | ||
I. Urteil des LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 (nicht rechtskräftig) | 234 | ||
II. Relevanz des Urteils für Vorstandsmitglieder einer AG und Beurteilung der Tragfähigkeit | 235 | ||
1. Übertragbarkeit auf Regressansprüche nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG | 235 | ||
2. Mangelnde Tragfähigkeit der Urteilsbegründung | 235 | ||
a) Erhebliche Zweifel an der Untergrabung des Ordnungswidrigkeitenrechts | 236 | ||
b) Kein Regress hinsichtlich des Gewinnabschöpfungsanteils | 237 | ||
c) Keine methodische Rechtfertigung des Regressausschlusses /hinsichtlich des Ahndungsanteils | 239 | ||
III. Fazit | 239 | ||
D. Fazit zu Teil 4 der Arbeit | 240 | ||
Zusammenfassung der Arbeit in Thesen | 241 | ||
Literaturverzeichnis | 253 | ||
Stichwortverzeichnis | 274 |