Zur Dogmatik der Binnengliederung von Deliktsgruppen
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Zur Dogmatik der Binnengliederung von Deliktsgruppen
Schriften zum Strafrecht, Vol. 320
(2018)
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Jan Mädler absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen. Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an der Universität Leipzig. Im Jahr 2010 legte er die Erste Juristische Prüfung ab. Nach einer Tätigkeit als Juristischer Mitarbeiter in Kanzleien in Leipzig absolvierte er zwischen 2013 und 2015 das Referendariat am Oberlandesgericht Dresden. Anschließend war er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei in Berlin (2015–2016), danach als Staatsanwalt in Dresden tätig. Seit 2018 arbeitet Jan Mädler als Rechtsanwalt in Leipzig.Abstract
Eine seit Jahrzehnten existierende Diskussion in Wissenschaft und Praxis dreht sich um die Frage, wie der Gesetzgeber die einzelnen Deliktsgruppen auszugestalten hat, also darum, $aob$z und $awie$z er die Grunddelikte durch weitere, auf ebendiese aufbauende Normen zu ergänzen hat. Die bislang vornehmlich auf die einzelnen Gesetzestechniken fokussierte Debatte hat hierbei immer dann neuen Schwung bekommen, wenn in Gesetzgebungsvorhaben eine verstärkte Hinwendung zu den unbenannten besonders schweren Fällen und/oder zur Regelbeispielsmethode als die »in der modernen Strafgesetzgebung bevorzugte Technik« erfolgte und die klassische Regelungsform des Qualifikationstatbestandes zurückgedrängt wurde bzw. werden sollte. Die Untersuchung zeigt auf, dass weder das $aOb$z der Deliktsgruppenauffächerung noch das $aWie$z der Ausgestaltung dem freien Belieben des Gesetzgebers unterliegt. Einer der wesentlichen Ansatzpunkte liegt hierbei in den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Weite von Strafrahmen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 23 | ||
§ 1 Einführung in den Gegenstand der Untersuchung – Skizzierung der problematischen Fragestellungen sowie Umgrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 23 | ||
§ 2 Gang und Ziel der Untersuchung | 39 | ||
Kapitel 2: Zur Struktur von Qualifikationstatbeständen | 45 | ||
§ 3 Der Tatbestand als vertyptes Unrecht | 45 | ||
A. Der Zusammenhang zwischen den Begriffen Delikts- bzw. Unrechtstatbestand und dem Unwerttypus sowie die (verfassungsrechtlich gebotene) Umsetzung in Gesetzesform | 45 | ||
B. Die Elemente des Delikts- bzw. Unrechtstatbestandes | 50 | ||
§ 4 Typik des Qualifikationstatbestandes und Abgrenzung zu anderen Gesetzgebungstechniken | 50 | ||
A. Einleitende Erläuterungen zur Struktur | 50 | ||
B. Die Insuffizienz der bisherigen Diskussion | 52 | ||
C. Abgrenzung zur Regelung der (unbenannten) besonders schweren Fälle sowie zur Regelbeispielsmethode | 54 | ||
D. Zur Terminologie im weiteren Verlauf der Untersuchung | 60 | ||
E. Gesetzgeberische Handlungsoptionen bei (vielgestaltigen) Delikten | 61 | ||
I. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Schuldgrundsatz und dem Gebot der Rechtsfolgenbestimmtheit | 61 | ||
II. Aufführung der verschiedenen Gesetzgebungstechniken zur Strafrahmenabstufung | 63 | ||
1. Tatbestandliche Abwandlung sowie unbenannte besonders schwere Fälle | 63 | ||
2. Regelbeispielsmethode als „Mischform“ | 65 | ||
III. Weite Grundstrafrahmen als Alternative zur Strafrahmenabstufung? | 70 | ||
IV. Vergleichende Gegenüberstellung der Gesetzgebungsmethoden in Hinblick auf die Kriterien Wertgruppenbildung, -bewertung und -konkretisierung sowie Bewertung von Einzelfaktoren | 70 | ||
V. Zusammenfassung | 74 | ||
Kapitel 3: Die verfassungsrechtlich bedingte Notwendigkeit von Strafrahmenabstufungen | 76 | ||
§ 5 Defizite in der bisherigen Erörterung | 76 | ||
§ 6 Die verfassungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Weite von Strafrahmen | 83 | ||
A. Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes (Art. 103 Abs. 2 GG) an die Bestimmtheit der Sanktionsandrohung (namentlich die Weite von Strafrahmen) | 83 | ||
I. Hinleitung | 83 | ||
II. Anknüpfung an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung | 84 | ||
III. Weitergehende Argumentation sowie Relevanz der Konkretisierung | 86 | ||
IV. Die (aus dem Bestimmtheitsgebot folgende) Notwendigkeit der tatbestandlichen Abwandlung bei Ausschöpfung der gesamten Bandbreite zeitiger Freiheitsstrafen | 89 | ||
V. Der fiktive Gesamtstrafrahmen als Prüfungsgegenstand | 90 | ||
VI. Die Regelbeispielstechnik und die unbenannten besonders schweren Fälle im Lichte des Bestimmtheitsgebots | 94 | ||
B. Die Vorgaben des Schuldgrundsatzes sowie deren Auswirkungen auf die Gestaltung von Strafrahmen | 95 | ||
I. Vorgabenwirkung des Schuldgrundsatzes für die gesetzgeberische Strafrahmenschaffung | 95 | ||
1. Zwei Aspekte: Pflicht zur Bewertung sowie Pflicht zur Orientierung am niedergelegten Unwerttypus | 95 | ||
2. Folge: gestuftes Strafrahmensystem | 99 | ||
3. Auswirkungen auf die Binnengliederung von Deliktsgruppen | 100 | ||
II. Die dem Strafrahmen innewohnenden gesetzgeberischen Wertungen | 102 | ||
1. Einordnung des Unwerttypus in die Straftatkategorien Verbrechen und Vergehen durch Mindeststrafenfestsetzung | 103 | ||
2. Bewertung durch den Ausschluss der Geldstrafenverhängung | 107 | ||
3. Bewertung durch die Festlegung der deliktsbezogenen Reichweite der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung | 108 | ||
4. Zusammenfassung | 110 | ||
III. Das aus dem Schuldgrundsatz folgende Stringenzgebot | 112 | ||
1. Allgemeines zum Stringenzgebot sowie zur gesetzgeberischen Bewertungstätigkeit | 112 | ||
2. Die wesentlichen, mit der Strafrahmenbildung und -zuordnung verbundenen, gesetzgeberischen Entscheidungen als Ansatzpunkte für die Überprüfung der Stringenz der Unwerttypenbewertungstätigkeit des Gesetzgebers | 113 | ||
3. Zusammenfassung: Stringenz der Unwerttypenbewertungstätigkeit des Gesetzgebers – innerdeliktische Stringenz der Rechtsfolgenzuordnung (insb. Stringenz von Kategoriezuordnung und Strafrahmengestaltung) | 117 | ||
IV. Die idealtypische Gestaltung des Strafrahmens bei Vergehen (Soll-Zustand gesetzgeberischer Bewertung bei Vergehen) – determinierende Wirkung der Einordnung in die Straftatkategorie Vergehen auf die Ausgestaltung des Strafrahmens? | 118 | ||
1. Festsetzung von Mindest- und Höchststrafe | 118 | ||
2. Rückgriff auf die wesentlichen Rechtsfolgenfestsetzungen | 119 | ||
3. Das Stufensystem des § 56 StGB und die darin liegende, auf die Strafaussetzungsfähigkeit bezogene Distinktion zwischen den Straftatkategorien Verbrechen und Vergehen | 120 | ||
a) Zum Stufensystem des § 56 StGB | 120 | ||
b) Verknüpfung mit dem System der Dichotomie der Straftaten | 122 | ||
4. Die Notwendigkeit der Fortsetzung dieser Privilegierung in der Festlegung der deliktsspezifischen Reichweite der Strafaussetzungsfähigkeit – Die Strafaussetzungsfähigkeit der Regelfälle als prägendes Merkmal der Deliktskategorie Vergehen | 125 | ||
a) Zum „Ob“ – die Folgerichtigkeit der Ausgestaltung des Strafrahmens | 125 | ||
aa) Verhinderung der faktischen Aufhebung des Privilegs | 125 | ||
bb) Herleitung aus den Geboten der Systemgerechtigkeit bzw. Folgerichtigkeit | 125 | ||
(1) Allgemein zu den Postulaten der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit | 125 | ||
(2) Die in Hinblick auf die Privilegierung folgerichtige Strafrahmengestaltung | 128 | ||
(3) Das Fehlen eines unmittelbaren Verfassungsverstoßes | 129 | ||
(4) Basis für die Konstruktion einer vergehensspezifischen/-typischen Strafandrohung | 132 | ||
b) Die Strafandrohung für die Regelfälle der Deliktsverwirklichung als maßgeblicher Anknüpfungspunkt – Fokussierung auf die Regelfall-Strafandrohung | 133 | ||
aa) Regelfall-Strafandrohung und Regelfall-Bewertung als bedeutende Aspekte gesetzgeberischer Unwerttypus-Bewertung | 133 | ||
bb) Gedanken zur Ermittlung der Regelfall-Strafdrohung | 135 | ||
cc) Folgerung: Rückgriff auf die traditionelle Rechtsfolgen-Zuordnung | 137 | ||
c) Das „untere Drittel“ des Strafrahmens als Regelfall-Strafdrohung | 138 | ||
d) Grundsatz: Die Strafaussetzungsfähigkeit aller Regelfälle als deliktsartspezifische (und damit notwendige) Rechtsfolgenanordnung bei Vergehen | 142 | ||
aa) Die Festlegung des Strafrahmens als Mittel zur Bestimmung der deliktsspezifischen Strafaussetzungsmöglichkeit sowie als Ausdruck der gesetzgeberischen Entscheidung über die Strafaussetzungsfähigkeit der deliktischen Regelfälle | 142 | ||
bb) Einschub: ergänzende Bemerkungen zur Fokussierung auf die Regelfall-Strafdrohung | 145 | ||
cc) Folgerung einer deliktsartspezifischen Reichweite der Strafaussetzungsfähigkeit bei Vergehen – Grundsatz | 146 | ||
(1) Hinführung durch Retrospektive | 146 | ||
(2) Darlegung der deliktsartspezifischen Reichweite der Strafaussetzungsfähigkeit | 147 | ||
e) Sonderfall: Vergehen mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafandrohung – Zulässigkeit einer Einschränkung der Reichweite der Strafaussetzungsfähigkeit (insoweit Abweichung von der deliktsartspezifischen totalen Strafaussetzungsfähigkeit der Regelfälle) | 152 | ||
f) Die idealtypische Gestaltung des Strafrahmens bei Vergehen | 156 | ||
V. Die verfassungsrechtliche Dimension eines Systembruchs: Die maximal zulässige Reichweite von Vergehens-Strafrahmen nach dem Schuldgrundsatz | 157 | ||
1. Rekapitulierung der Erläuterungen zum Stringenzgebot | 157 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Dimension eines Systembruchs | 158 | ||
3. Conclusio: die Vorgaben des Schuldgrundsatzes bzgl. der Reichweite von Strafrahmen bei Vergehen | 160 | ||
4. Höchststrafenfestsetzung bei Vergehen mit im Mindestmaß erhöhter Strafandrohung | 162 | ||
VI. Das Abweichen des gesetzlichen Strafrahmens von den aufgeführten Grundlagen – einseitiges Schutzkonzept | 163 | ||
VII. Formulierung eines Ergebnisses hinsichtlich der Frage der zulässigen Reichweite von Strafrahmen bei grunddeliktischen Vergehen | 165 | ||
§ 7 Die Notwendigkeit der Strafrahmenabstufung sowie gesetzgeberische Umsetzungsalternativen | 167 | ||
A. Das Erfordernis einer Strafrahmenabstufung | 167 | ||
B. Kombination von grunddeliktischem Verbrechenstatbestand und Sonderstrafrahmen für „minder schwere Fälle“ (Strafrahmenabstufung „nach unten“) als Regelungsalternative? | 171 | ||
I. Keine sachgerechte Abstimmung von Tatbestand und Rechtsfolge | 171 | ||
II. Gestörtes Regel-Ausnahme-Verhältnis – Ursache und Folge | 173 | ||
III. Möglicherweise unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht | 174 | ||
IV. Gänzliches Fehlen einer gesetzgeberischen Bewertung des grunddeliktischen Unwerttypus? | 176 | ||
V. Die Ersetzung der Vorschrift für die „minder schweren Fälle“ durch einen Privilegierungstatbestand | 177 | ||
VI. Fazit | 178 | ||
C. Die Unzulässigkeit der Verwendung der Regelungstechnik der „unbenannten besonders schweren Fälle“ | 179 | ||
I. Vorbemerkungen | 179 | ||
II. Gleichsetzung der Schaffung einer Strafnorm für unbenannte besonders schwere Fälle mit der bloßen Erweiterung des grunddeliktischen Strafrahmens? | 181 | ||
1. Strafrahmenabstufung ohne Entsprechung im Bereich des Unrechts | 181 | ||
2. Gefahr der inkorrekten Ermittlung der gesetzgeberischen Bewertung des Unwerttypus | 185 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Dimension: Bedenken aus Sicht des strengen strafrechtlichen Gesetzesvorbehalts sowie des Gewaltenteilungsprinzips | 186 | ||
4. Folgerungen aus der Gleichsetzung mit der bloßen Strafrahmenerweiterung: Maßgeblichkeit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer fiktiven Regelstrafrahmenerweiterung | 187 | ||
D. Die Zulässigkeit der Verwendung der Regelbeispielsmethode | 190 | ||
I. Unvollkommene Präzisierung der Wertgruppe | 190 | ||
II. Abschichtung im Bereich des Unrechts | 195 | ||
III. Extensive bzw. umgekehrte Indizwirkung | 197 | ||
IV. Unterschiede hinsichtlich der Überprüfbarkeit richterlicher Entscheidungen | 198 | ||
V. Unterschied zur Strafrahmenausdehnung: Vorsatz-Erfordernis | 199 | ||
VI. Zusammenfassung/Fazit | 200 | ||
E. Die Abweichung von dem im Rahmen des Bestimmtheitsgebots ermittelten Ergebnis: Begründung anhand der divergierenden verfassungsrechtlichen Wurzeln | 202 | ||
I. Problemstellung | 202 | ||
II. Beleuchtung der beiden Verfassungsprinzipien | 203 | ||
III. Folgerungen | 205 | ||
F. Zwischenfazit sowie Überleitung | 206 | ||
Kapitel 4: Die Anforderungen an die Binnengliederung einer Deliktsgruppe (inkl. gesetzgeberischer Verpflichtung zur Schaffung eines Qualifikationstatbestandes) | 209 | ||
§ 8 Die verfassungsrechtliche Begrenzung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums durch den strengen strafrechtlichen Parlamentsvorbehalt | 209 | ||
§ 9 Die Lückenhaftigkeit der gesetzgeberischen Entscheidung bei Verwendung der Regelbeispielstechnik | 216 | ||
§ 10 Grundrechtswesentlichkeit | 221 | ||
A. Die Entscheidung über die Anwendung des Sonderstrafrahmens als „wesentliche“ Entscheidung? | 221 | ||
B. Vorverlegung des Versuchsbeginns durch Beschreibung einer Vorbereitungshandlung – Vorverlagerung des Versuchsbeginns durch Regelbeispiele? | 225 | ||
I. Regelbeispiele sind kein verfassungsrechtlich zulässiges Instrument zur Vorverlagerung des Versuchsbeginns | 225 | ||
II. Folgerungen in Hinblick auf die Frage nach dem Zeitpunkt des Versuchsbeginns | 228 | ||
§ 11 Die Entstehung eines wesensfremden Unrechtstypus durch Addition von Unrechtselementen | 230 | ||
A. Die Notwendigkeit einer verbindlichen Unwerttypen-Bewertung durch den Gesetzgeber | 230 | ||
I. Die Unwerttypenbewertung (sowie die diesbezügliche Strafrahmenzuordnung) als (grundlegende) Leitentscheidung | 230 | ||
II. Die Notwendigkeit der verbindlichen Strafrahmenzuordnung bei der Bildung neuer Unwerttypen | 232 | ||
B. Die Entstehung eines neuen Unwerttypus im Rahmen der Durchführung einer Strafrahmenabstufung | 235 | ||
C. Das Fehlen einer (verbindlichen) gesetzgeberischen Bewertung der in den Regelbeispielen aufgeführten Unrechtsfaktoren als Grund für das Fehlen der (verfassungsrechtlich erforderlichen) gesetzgeberischen Bewertung des neuen Unwerttypus | 238 | ||
D. Resultierende Begrenzung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums – determinierende Wirkung des im Voraussetzungsbereich umschriebenen Unrechts | 240 | ||
E. Einordnung in den aktuellen Diskussionsstand sowie Präzisierung der Abgrenzungsformel (d.h. Bestimmung der maßgeblichen Kriterien) | 243 | ||
I. Verortung des Ansatzes im bisherigen Diskussionsstand | 243 | ||
II. Kriterien für die Bestimmung des Vorliegens eines neuen, wesensverschiedenen ( wesensfremden) Unwerttypus | 248 | ||
1. Prolegomenon zur Abgrenzungsformelpräzisierung | 248 | ||
2. Die Prüfung der Wesensverschiedenheit | 250 | ||
3. Grundlegende Ausführungen zu strafrahmenschärfenden Merkmalen bzw. Faktoren | 254 | ||
4. Kriterien zur Bestimmung des Vorliegens eines wesensverschiedenen Unwerttypus | 259 | ||
a) Art und Weise der Deliktsverwirklichung (u.a. Verwendung bestimmter Tatmittel, besondere Begehungsweise); Tatumstände | 259 | ||
b) Angriff auf ein anderes Rechtsgut | 262 | ||
c) Erfolgsintensität bzw. -ausprägung | 264 | ||
aa) Veranschaulichung anhand von Beispielen | 264 | ||
bb) Die dauerhafte und schwerwiegende Schädigung | 267 | ||
cc) Einordnung in Abhängigkeit vom grunddeliktischen Unwerttypus | 269 | ||
d) Besondere Eigenschaften des Tatobjekts | 270 | ||
e) Mehrzahl von Angriffen | 272 | ||
f) Besondere Pflichtenbindung des Täters (Sonderpflichtdelikte) | 274 | ||
g) Ergänzung grunddeliktischen Schädigungsunrechts durch Elemente, die Erwerbs- oder Perpetuierungsunrecht beschreiben | 278 | ||
aa) Erwerbsunrechts-Elemente | 279 | ||
(1) Erläuterungen zu verschiedenen Erwerbsunrechts-Elementen | 279 | ||
(2) Die Sonderpflichtverletzung als Erwerbsunrechts-Tatbestand | 284 | ||
bb) Perpetuierungsunrechts-Elemente | 290 | ||
h) (Weitere) Subjektive Elemente | 293 | ||
5. Die ambivalenten Komplementärnormen | 299 | ||
a) Umschreibung | 299 | ||
b) Abgrenzung | 299 | ||
c) Zusammenfassung und Beispiel | 301 | ||
6. Die Bildung ambivalenter Regelbeispielsnormen im Lichte des strengen, strafrechtlichen Parlamentsvorbehalts | 303 | ||
Kapitel 5: Folgen der Verwendung der „falschen“ Gesetzestechnik (Form – Inhalt – Inkongruenz) | 307 | ||
§ 12 Beschreibung eines wesensfremden Unwerttypus in einem Regelbeispiel | 307 | ||
A. Keine bloße Teilverfassungswidrigkeit | 307 | ||
B. Möglichkeit der verfassungskonformen Rechtsfortbildung? | 308 | ||
I. Die verfassungskonforme Reduktion fehlerhafter Regelbeispielsvorschriften (der Lösungsvorschlag) | 308 | ||
II. Zulässigkeit der Vorgehensweise (der Lösungsvorschlag als zulässige Rechtsfortbildung) | 313 | ||
1. Lückenfeststellung und -ausfüllung | 313 | ||
2. Die Schranke des Verbots des Contra-legem-Judizierens | 316 | ||
a) Doppelkriterium Wortsinn und Gesetzeszweck | 317 | ||
aa) Maßgeblichkeit des Gesetzeszwecks | 317 | ||
bb) Äußerungen des Gesetzgebers im Rahmen diverser Gesetzgebungsverfahren | 320 | ||
cc) Strafschärfung als maßgeblicher Gesetzeszweck | 324 | ||
(1) Allgemeine Erläuterungen zum Gesetzeszweck der Strafschärfung | 324 | ||
(2) Kein (darüber hinausgehender) eigenständiger Zweck der Strafrahmenobergrenzenanhebung | 325 | ||
(3) Zusammenfassung | 330 | ||
dd) Aufrechterhaltung des Gesetzeszwecks – grundsätzliches Fehlen eines erkennbar entgegenstehenden gesetzgeberischen Willens | 331 | ||
(1) Bestehenbleiben der Strafschärfung für besonders schwere Fälle | 331 | ||
(2) Strafschärfung durch Strafrahmenverengung | 333 | ||
(3) Betrachtung aus dem Blickwinkel der gesetzgeberischen Wertentscheidung | 335 | ||
(4) Bestehenbleiben der sonstigen mit der Regelbeispielsnormbildung verbundenen Wirkungen | 337 | ||
ee) Ausnahmefälle | 339 | ||
(1) Zur notwendigen Eindeutigkeit einer weitergehenden Zwecksetzung | 339 | ||
(2) Anhaltspunkt: hypothetischer Wille des Gesetzgebers | 341 | ||
(3) Einzelne (diffizile) Regelbeispielsnormen | 344 | ||
(a) § 266a Abs. 4 StGB | 344 | ||
(b) § 300 StGB | 346 | ||
(c) § 335 StGB | 347 | ||
(d) § 283a StGB | 349 | ||
b) Keine wesentliche Umstrukturierung der Norm | 350 | ||
c) Keine Reduktion auf „Null“ | 352 | ||
III. Antizipierte Replik auf mögliche Einwände – ergänzende Begründung des Lösungswegs | 354 | ||
1. Komplementärnormen in Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und strengem, strafrechtlichen Parlamentsvorbehalt | 354 | ||
2. Annahme einer zwingenden Strafrahmenverschiebung als Rechtsfortbildung in malam partem | 358 | ||
3. Annahme einer zwingenden Verknüpfung von Regelbeispiel und Sonderstrafrahmen widerspräche der gesetzgeberischen Grundentscheidung | 359 | ||
IV. Ergebnis | 361 | ||
§ 13 Vertypung einer bloßen Unrechtssteigerung (Modifikation des grunddeliktischen Unwerttypus) als qualifiziertes Delikt | 362 | ||
A. Grundsätzliche Deckung durch den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum | 362 | ||
B. Legitimationsfragen | 362 | ||
I. Hinführung sowie Aufführung bisheriger Diskussionsfelder | 362 | ||
II. Relevanz der Verortung im Qualifikationstatbestand – Irrelevanz des Bestehens eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle | 366 | ||
III. Verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte | 369 | ||
C. Das Gebot schuldangemessenen Strafens als Teil des Schuldgrundsatzes sowie spezifisch strafrechtliche Ausprägung des Übermaßverbots | 369 | ||
I. Inhalt des Gebots schuldangemessenen Strafens | 369 | ||
II. Vorgabenwirkung für die Schaffung qualifizierter Delikte | 372 | ||
D. Gleichheitsrechtliche Problematik im Ausnahmefallbereich | 377 | ||
I. Annäherung an die Problematik – Rechtfertigung von Differenzierung im Gebiet des Strafrechts (speziell im Bereich der internen Deliktsgruppensystematik) | 377 | ||
1. Allgemein zur Rechtfertigung von tatbestandlichen Differenzierungen – strafrechtsspezifische Ausformung der Rechtfertigungsanforderungen | 377 | ||
a) Der Gleichheitssatz im Strafrecht, insb. im Bereich tatbestandlicher Differenzierungen | 377 | ||
b) Schuldbezogenheit der Rechtfertigung | 380 | ||
c) Exkurs: Der eigenständige Wert der Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes | 385 | ||
2. Rechtfertigung von Differenzierungen im Bereich der internen Deliktsgruppensystematik | 386 | ||
II. Fehlen einer Rechtfertigung bei Vorliegen erheblicher unrechts- und/oder schuldmindernder Faktoren? | 390 | ||
1. Problemorientierte Hinführung | 390 | ||
a) Reichweite der Problematik | 391 | ||
b) Das Erfordernis einer strukturierten verfassungsrechtlichen Prüfung | 392 | ||
2. Wesentlich Gleiches | 393 | ||
3. Ungleichbehandlung sowie Bezeichnung des Unterscheidungsmerkmals | 396 | ||
4. Rechtfertigung | 398 | ||
a) Der einschlägige Rechtfertigungsmaßstab | 398 | ||
b) Rechtfertigungsprüfung | 403 | ||
aa) Gegenüberstellung von Unterschieden und Ungleichbehandlung | 403 | ||
bb) Kein Entgegenstehen des Grundsatzes „Keine Gleichheit im Unrecht“ | 406 | ||
cc) Kein Spannungsverhältnis mit dem Gebot präziser Tatbestandsformulierung (Art. 103 Abs. 2 GG) | 409 | ||
III. Beschränkung auf die Fälle, in denen bloße Unrechtssteigerungen (-modifikationen) in den Rang von Qualifikationstatbestandsmerkmalen erhoben werden | 412 | ||
IV. Ausnahmecharakter der gleichheitsrechtlichen Problematik; Einzelfallrelevanz | 415 | ||
E. Die negative Typenkorrektur als Ausweg | 418 | ||
I. Verwerfung der ungeeigneten Methoden | 418 | ||
II. Geeignetheit dieser Methode zur Behebung der verfassungsrechtlichen Spannungen | 419 | ||
III. Allgemeine Ableitungen aus der Stellung als Mittel zur Herstellung von Verfassungskonformität | 422 | ||
IV. Qualifikationstatbestandsspezifische Reichweite sowie Kritierien der negativen Typenkorrektur | 424 | ||
1. Folgerung der qualifikationstatbestandsspezifischen Reichweite der Rechtsfigur der negativen Typenkorrektur aus der Reichweite der gleichheitsrechtlichen Problematik | 424 | ||
2. Vorrang der vertikal-systematischen Auslegung | 428 | ||
3. Die maßgeblichen Kriterien | 430 | ||
V. Die negative Typenkorrektur als zulässige verfassungskonforme Rechtsfortbildung | 432 | ||
1. Lückenfeststellung und -ausfüllung | 432 | ||
2. Die Schranke des Verbots des Contra-legem-Judizierens | 434 | ||
a) Doppelkriterium Wortsinn und Gesetzeszweck | 434 | ||
b) Keine wesentliche Umstrukturierung der Norm | 438 | ||
c) Keine Reduktion auf „Null“ | 440 | ||
§ 14 Der Blick auf die Gesamtkonzeption – Konvergenz der beiden entwickelten Ansätze zu den Eckpunkten der verfassungsrechtlichen Begrenzung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums | 441 | ||
A. Keine Inkonsistenz der Zulassung der negativen Typenkorrektur zur vorangegangenen Kritik bezüglich der bloßen Indizwirkung von Regelbeispielen („Scheinkollision der beiden Ansätze“) | 441 | ||
B. Unterschiede hinsichtlich des Maßes der Lockerung der Bindung des Richters an das einfache Recht (unterschiedlicher Umfang der richterlichen Entscheidungsmacht) | 442 | ||
C. (Nicht-)Bestehen einer abstrakt-generellen Bewertung des im Voraussetzungsbereich umschriebenen Unrechts | 444 | ||
D. (Nicht-)Bestehen eines verfassungsrechtlichen Erfordernisses | 445 | ||
§ 15 Zusammenfassung: Zuordnung der Regelungsmaterien zu den verschiedenen Regelungstechniken sowie Folgen der Nichtbeachtung der herausgearbeiteten Grundsätze | 447 | ||
§ 16 Komplementärnormbildung de lege ferenda im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben | 448 | ||
Kapitel 6: Der Ertrag der vorliegenden Grundlegung in Hinblick auf die Auslegung von Qualifikationstatbeständen (vertikal-systematische Auslegung) | 453 | ||
§ 17 Verwendung materialer Gesichtspunkte zur Begründung einer restriktiven Auslegung | 453 | ||
A. Verortung im Bereich der Rechtsanwendung | 453 | ||
B. Grundlegung: Orientierung am materialen Idealbild | 454 | ||
C. Grenzen aufgrund der Stellung als Auslegungsmethode | 455 | ||
D. Die Notwendigkeit der Formulierung eines (tatbestandsbezogenen) Differenzierungskriteriums | 457 | ||
E. Stellung innerhalb des Gesamtsystems der Auslegungscanones – Ableitung der Herangehensweise | 459 | ||
I. Weder absolute Vor- noch absolute Nachrangigkeit | 459 | ||
II. Auslegungskriterium der 2. Stufe | 460 | ||
III. Unterschiedliches Maß der Beachtlichkeit der sonstigen (klassischen) Auslegungsmethoden – absolute Ausschlusswirkung des eindeutig entgegenstehenden gesetzgeberischen Willens sowie der Wortlautinkompatibilität | 461 | ||
1. Hinführende Erläuterungen zu den Grenzen der Auslegung | 461 | ||
2. Die absolute Ausschlusswirkung des eindeutigen (entgegenstehenden) gesetzgeberischen Willens sowie der Wortlautinkompatibilität | 462 | ||
3. Sonstige Kollisionen | 466 | ||
4. Maßgeblichkeit des „Mischungsverhältnisses“? | 468 | ||
5. Der Zugriff auf die existierenden dogmatischen Ansätze | 469 | ||
IV. (Mögliche) Folge der deliktsgruppenspezifischen Auslegung – divergierende Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale | 469 | ||
V. Zusammenfassung – Beschreibung der konkreten Herangehensweise | 470 | ||
§ 18 Das Verhältnis der vertikal-systematischen Auslegung zur negativen Typenkorrektur | 471 | ||
Kapitel 7: Anwendungsbeispiele für eine vertikal-systematische Auslegung | 474 | ||
§ 19 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB: Begehung einer Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs | 474 | ||
A. Skizzierung des Meinungsstandes | 474 | ||
B. Auslegung unter Berücksichtigung der materialen Deliktsgruppensystematik | 477 | ||
I. Beurteilung der Auslegungsvarianten aus materialem Blickwinkel | 477 | ||
II. Einschränkende Auslegung anhand eines Differenzierungskriteriums | 479 | ||
1. Entwicklung eines Differenzierungskriteriums unter Zugrundelegung des qualifizierenden Tatbestandsmerkmals | 479 | ||
2. Auswirkungen für den Anwendungsbereich des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB | 482 | ||
3. Zur Frage des erforderlichen Gefahrengrades | 483 | ||
III. Beachtung der Grenzen der Auslegung | 485 | ||
1. Keine Wortlautinkompatibilität | 485 | ||
2. Kein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille | 487 | ||
IV. Vereinbarkeit mit den sonstigen Auslegungskriterien | 489 | ||
§ 20 Der Geheimnisverrat in der Absicht, einen anderen zu schädigen (§ 203 Abs. 5 Var. 3 StGB) | 493 | ||
A. Skizzierung des Meinungsstandes | 493 | ||
B. Auslegung unter Berücksichtigung der materialen Deliktsgruppensystematik | 494 | ||
I. Beurteilung der bisherigen Ansätze aus materialem Blickwinkel | 494 | ||
II. Einschränkende Auslegung anhand eines Differenzierungskriteriums | 498 | ||
1. Entwicklung eines Differenzierungskriteriums unter Zugrundelegung des qualifizierenden Tatbestandsmerkmals | 498 | ||
2. Auswirkungen auf den Anwendungsbereich | 501 | ||
III. Beachtung der für die Auslegungstätigkeit geltenden Schranken | 502 | ||
1. Keine Wortlautinkompatibilität | 502 | ||
2. Kein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille | 503 | ||
a) Die gesetzgeberischen Äußerungen zum Schutzzweck des § 203 StGB | 503 | ||
b) Einschränkende Auslegung ≠ Einführung neuer Schutzaspekte | 505 | ||
c) Notwendigkeit der Rechtswidrigkeit des Nachteils? | 505 | ||
d) Die verwerfliche Zweck-Mittel-Relation als Strafschärfungsgrund | 508 | ||
IV. Blick auf die sonstigen Auslegungskriterien | 509 | ||
§ 21 Das Mordmerkmal der Mordlust | 511 | ||
A. Skizzierung des Meinungsstandes | 511 | ||
B. Auslegung unter Berücksichtigung der materialen Deliktsgruppensystematik | 514 | ||
I. Beurteilung der Auslegungsvariante der h.M. aus materialem Blickwinkel | 514 | ||
II. Einschränkende Auslegung anhand eines Differenzierungskriteriums | 516 | ||
1. Entwicklung eines Differenzierungskriteriums unter Zugrundelegung des Mordmerkmals Mordlust sowie Stellungnahme zur (Un-)Geeignetheit der Formel der Rechtsprechung | 516 | ||
2. Auswirkungen auf den Anwendungsbereich | 521 | ||
3. Exkurs: Bloße Verschiebung in den Bereich der Motivgeneralklausel? – Zur praktischen Relevanz der Neuorientierung beim Merkmal der Mordlust | 522 | ||
III. Beachtung der Grenzen der Auslegung | 528 | ||
IV. Blick auf die (sonstigen) Auslegungskriterien | 530 | ||
Kapitel 8: Folgerungen für die Definition der sonstigen „besonders schweren Fälle“ | 534 | ||
§ 22 Stand der Diskussion zu den sonstigen „besonders schweren Fällen“ | 534 | ||
A. Gänzliche Ablehnung der Annahme sonstiger besonders schwerer Fälle | 534 | ||
B. Vornahme einer Gesamtwürdigung | 535 | ||
C. Einschränkende Ansätze | 536 | ||
I. Verstärkte Bindung an die in der Norm aufgeführten Regelbeispiele | 537 | ||
II. Abstellen auf einzelne, herausgehobene Umstände | 537 | ||
1. Deliktsübergreifende Sichtweise – Orientierung an den Regelbeispielen/Qualifikationstatbestandsmerkmalen anderer Normen | 537 | ||
2. Orientierung am jeweiligen Deliktstypus – Erfordernis eines neuen, die Eigenart kennzeichnenden Gepräges | 538 | ||
§ 23 Stellungnahme | 540 | ||
A. Einschränkende Vorgaben in Hinblick auf die Bildung sonstiger besonders schwerer Fälle, insbesondere Verwerfung der „Gesamtwürdigungslösung“ | 542 | ||
B. Ableitungen aus den herausgearbeiteten Grundsätzen | 547 | ||
I. Allgemeine Ableitungen | 547 | ||
II. Positionierung hinsichtlich auftretender Einzelfragen | 550 | ||
III. Fortsetzung der Begründung (antizipierte Replik) – Auseinandersetzung mit den (möglichen) Gegenargumenten | 552 | ||
C. Zur Gegenschlusswirkung | 554 | ||
D. Ergebnisformulierung: Voraussetzungen für die Annahme eines sonstigen besonders schweren Falls | 555 | ||
Kapitel 9: Die Gestaltung des Sonderstrafrahmens, speziell der Weite des Sonderstrafrahmens, sowie die Teilnichtigkeit von (Sonder-)Strafrahmen | 557 | ||
§ 24 Vorgaben an die Weite von Sonderstrafrahmen | 557 | ||
§ 25 Teilnichtigkeit führt nicht zu Gesamtnichtigkeit | 559 | ||
A. Hinführende Erläuterungen, insb. Identifizierung der Teilnichtigkeitsproblematik | 559 | ||
B. Die Voraussetzungen einer Teilnichtigkeitserklärung bzw. Voraussetzungen für die Annahme einer bloßen Teilverfassungswidrigkeit bei Sonderstrafrahmen | 562 | ||
I. Teilbarkeit | 563 | ||
II. Kein Entgegenstehen des Normzwecks | 563 | ||
1. Entscheidungserheblichkeit des objektiven Gesetzeszwecks | 563 | ||
2. Exkurs: zur (berechtigten) Koexistenz von verfassungskonformer Auslegung, verfassungskonformer Rechtsfortbildung und Teilnichtigkeitserklärung | 566 | ||
3. Sinn und Zweck von Komplementärnormen („aufgesetzten“ Normen) | 568 | ||
4. Nichtvereitelung | 571 | ||
a) Grundsätzliche Nichtvereitelung | 571 | ||
b) Ausnahme: § 51 Abs. 2 WaffenG | 573 | ||
III. Formulierbarkeit | 574 | ||
C. Ergebnis: Teilnichtigkeit von Sonderstrafrahmen | 575 | ||
§ 26 Zur Teilnichtigkeit von Grunddelikten/-strafrahmen | 576 | ||
§ 27 Übersicht: Die Vorgaben des Schuldgrundsatzes – in seiner Ausprägung als Stringenzgebot – bezüglich der Strafrahmengestaltung sowie die Überprüfung von Strafrahmen in Hinblick auf ihre Weite | 578 | ||
Kapitel 10: Die Strukturierung einer Deliktsgruppe unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben | 580 | ||
Kapitel 11: Zusammenfassung | 583 | ||
Literaturverzeichnis | 615 | ||
Stichwortregister | 640 |